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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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504.1.2 Kampfrichter für die Weitenmessung<br />

Bei allen im <strong>FIS</strong> Kalender aufgeführten Skisprungwettkämpfen wird die<br />

Sprungweite durch Weitenmesser ermittelt (siehe Art. 504.1.2.1).<br />

Jeder am Wettkampf teilnehmende Skiverband kann einen Weitenmesser<br />

stellen, sofern dieser die erforderliche Qualifikation besitzt und bereits beim<br />

offiziellen Training als Weitenmesser fungiert.<br />

Die ausländischen Weitenmesser haben keinen Anspruch auf Erstattung der<br />

durch diesen Einsatz für sie entstehenden Kosten durch den Veranstalter.<br />

504.1.2.1 Die Weitenmesser<br />

Sie nehmen auf einer Seite der Aufsprungbahn auf den vorbereiteten Standplätzen<br />

hinter den Weitenmarkierungen entsprechend des ihnen vom Chef<br />

der Weitenmessung zugewiesenen Messbereiches Aufstellung.<br />

Wenn ausländische Weitenmesser zum Einsatz kommen, sind diesen Messbereiche<br />

zuzuweisen, die im Landeabschnitt P-Punkt bis über K-Punkt liegen<br />

und die unter der Aufsicht des Chefs der Weitenmessung ausgelost werden<br />

müssen.<br />

Der Messbereich eines Weitenmessers sollte<br />

bis 60 % der Schanzengrösse (HS) alle 5 Meter;<br />

von 60 % bis 80 % (HS) alle 4 Meter und<br />

von 80 % bis 100% (HS) alle 3 Meter betragen.<br />

Jeder Weitenmesser hat den eindeutigen Auftrag, nur den ihm zugewiesenen<br />

Messbereich zu überwachen und unbeschadet der Handlungen der Nebenleute<br />

die von ihm in seinem Messbereich erkannten Landestellen (entsprechend<br />

Art. 514.1.3) unverzüglich anzuzeigen und dem Weitenschreiber deutlich<br />

bekanntzugeben.<br />

Bei OWS, SWM, JSWM und WC-NK, GP-NK und COC-NK-Wettkämpfen gelangt<br />

die Video-Weitenmessung zur Anwendung, so dass die im Landeabschnitt<br />

der Video-Weitenmessung postierten Weitenmesser nur bei einem<br />

technischen Versagen der Video-Weitenmessung in Aktion treten. Aus diesem<br />

Grunde dürfen die zugewiesenen Messbereiche dieser Weitenmesser<br />

bis auf 10 m erweitert werden, wobei die Weitenmesser dann seitlich erhöht<br />

stehen müssen. Ausserdem sind auf dem Aufsprunghang alle 5 m Querlinien<br />

zu markieren.<br />

Bei OWG, SWM, WC-NC, SGP-NC kann auf die Weitenmesser verzichtet<br />

werden, sofern das Festhalten der Weite aller Sprünge gewährleistet werden<br />

kann.<br />

504.1.2.2 Weitenschreiber<br />

Er nimmt auf der gegenüberliegenden Seite der Weitenmesser eine günstige<br />

Aufstellung. Er ist für die korrekte Protokollierung und Übermittlung der ihm<br />

angegebenen Sprungweiten verantwortlich.<br />

Das ausgefertigte Weitenprotokoll übergibt er dem Sekretär des Wettkampfkomitees<br />

für die Bearbeitung im Rechenbüro.<br />

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