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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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- Kontrolle und Überwachung der technischen Einrichtungen für Skisprung<br />

und Skilanglauf<br />

- Koordinierung und Steuerung der Startprozedur<br />

- Kontrolle der Präparation und Hauptparameter der Langlaufstrecken.<br />

- Der RDA muss mindestens 1 Tag vor dem geplanten offiziellen Training<br />

(Sprunglauf) anreisen um die Präparierung der Schanze und der Strecke<br />

zu kontrollieren und die Funktionsbereitschaft zu beurteilen.<br />

503.5 COC-NK Koordinator<br />

Dieser Funktionär wird durch die <strong>FIS</strong> für COC-NK-Wettkämpfe eingesetzt<br />

(siehe IWO Art. 502.2.2). Der COC-NK-Koordinator muss die Lizenz eines<br />

TD für die Nordische Kombination besitzen.<br />

503.5.1 Die Aufgaben des COC-NK-Koordinators beinhalten:<br />

- Vertretung der Interessen des Internationalen Skiverbandes<br />

- Kontrolle der korrekten Erfüllung aller im Veranstaltervertrag festgelegten<br />

Punkte<br />

- Überwachung der ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung<br />

gemäss den Regeln und Richtlinien der <strong>FIS</strong> und Bericht an das Haupt der<br />

Nordischen Kombination bzw. dem technischen Komitee<br />

- Koordinierung aller an der Veranstaltung beteiligten Personen und Institutionen<br />

- Koordinierung von Verschiebungen und Ersatzorten von Veranstaltungen<br />

nach Absagen.<br />

Der COC-Koordinator hat das Recht, in allen für die Erfüllung seiner Aufgaben<br />

notwendigen Belangen die Unterstützung des Organisationskomitees in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

503.6 Ausrüstungs-Kontrolleur<br />

Dieser Funktionär wird durch die <strong>FIS</strong> für Wettkämpfe der höchsten Kategorie<br />

nominiert (siehe IWO Art. 502.2.1). Der Ausrüstungs-Kontrolleur muss die Lizenz<br />

eines TD für die Nordische Kombination besitzen.<br />

503.6.1 Die Aufgaben des Ausrüstungs-Kontrolleurs sind:<br />

- Verantwortung für die korrekte Bereitstellung und Instandhaltung aller für<br />

die Ausrüstungskontrolle notwendigen technischen Geräte<br />

- Kontrolle der Wettkampfausrüstung, notiert eventuelle Verstösse und berichtet<br />

der Jury.<br />

504 Kampfrichter und weitere Wettkampfoffizielle<br />

504.1 Skisprung<br />

504.1.1 Sprungrichter<br />

Die Aufgaben, Ausbildung und der Einsatz der Sprungrichter werden im<br />

IWO-Band III unter Artikel 404 und 405 beschrieben. Der Einsatz zu Wettkämpfen<br />

der Nordischen Kombination erfolgt in Abstimmung zwischen dem<br />

Sub-Komitee der Nordischen Kombination und dem Sub-Komitee Sprunglauf<br />

für Offizielle, Regeln und Kontrolle.<br />

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