31.12.2013 Aufrufe

Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

225.1.3 Um entweder aktuelle Befangenheit und Vorurteil oder das Auftreten von<br />

Befangenheit und Vorurteil zu verhindern, sollen Mitglieder, die in die<br />

Beschwerdekommission ernannt werden, nicht Mitglied des gleichen<br />

Nationalen Skiverbandes des Beschuldigten sein. Zudem müssen in die<br />

Beschwerdekommission ernannte Mitglieder dem Vorsitzenden freiwillig<br />

über jegliche Befangenheit oder jedes Vorurteil berichten. Personen, die<br />

befangen sind oder Vorurteile haben, sollen vom Vorsitzenden von der<br />

Arbeit in der Beschwerdekommission befreit werden, vom Vize-Vorsitzenden<br />

dann, wenn es sich um den Vorsitzenden handelt.<br />

225.2 Verantwortung<br />

225.2.1 Die Beschwerdekommission soll nur Anhörungen durchführen in bezug<br />

auf Beschwerden des Beschuldigten oder des <strong>FIS</strong> Vorstandes zu<br />

Beschlüssen der Wettkampfjury, oder Fällen von Strafempfehlungen der<br />

Wettkampfjury, die höher sind als in den Sanktionen vorgesehen.<br />

225.3 Vorgehensweise<br />

225.3.1 Die Beschwerde muss innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Vorsitzende<br />

diese erhalten hat, behandelt werden. Nur wenn alle, an der<br />

Beschwerde involvierten Parteien sich schriftlich damit einverstanden<br />

erklären, kann die Frist für eine Anhörung verlängert werden.<br />

225.3.2 Alle Beschwerden und Antworten müssen schriftlich unterbreitet werden,<br />

einschliesslich aller Beweise/Zeugenaussagen, welche die Parteien für<br />

oder gegen die Beschwerde beabsichtigen einzubringen.<br />

225.3.3 Die Beschwerdekommission bestimmt den Ort und die Vorgangsweise für<br />

die Beschwerde (Telefon Konferenz, in Person, E-mail Korrespondenz).<br />

Die Mitglieder der Beschwerdekommission sind aufgefordert, die Vertraulichkeit<br />

der Beschwerde zu wahren, bis die Entscheidung veröffentlicht ist<br />

und sich während der Verhandlung nur mit den anderen Mitgliedern zu beraten.<br />

Der Vorsitzende der Beschwerdekommission kann zusätzliche Beweise<br />

von einer der beteiligten Parteien verlangen, vorausgesetzt dies benötigt<br />

nicht unverhältnismässige Mittel.<br />

225.3.4 Die Beschwerdekommission soll die Kosten der Beschwerde gemäss<br />

224.15 bestimmen.<br />

225.3.5 Die Entscheide der Beschwerdekommission können mündlich am Ende<br />

der Anhörung bekannt gegeben. Der Entscheid wird mit der Begründung<br />

schriftlich an die <strong>FIS</strong> übermittelt. Die <strong>FIS</strong> leitet dies den beteiligten<br />

Parteien, deren Nationalen Skiverbänden und allen Mitgliedern der Jury,<br />

gegen deren Entscheid Beschwerde eingereicht wurde, weiter. Zudem<br />

liegt der schriftliche Entscheid im <strong>FIS</strong> Büro auf.<br />

225.4 Weitere Beschwerden<br />

225.4.1 Gegen Entscheide der Beschwerdekommission, kann beim <strong>FIS</strong> Gericht<br />

gemäss Art. 52; 52.1 und 52.2 der Statuten Berufung eingelegt werden.<br />

225.4.2 Beschwerden an das <strong>FIS</strong> Gericht müssen beim <strong>FIS</strong> Generalsekretär<br />

schriftlich innerhalb der in Art. 52; 52.1 und 52.2 der Statuten erwähnten<br />

Frist ab dem Datum der Publikation des Entscheides der Beschwerdekommission<br />

eingereicht werden.<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!