Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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225.1.3 Um entweder aktuelle Befangenheit und Vorurteil oder das Auftreten von<br />
Befangenheit und Vorurteil zu verhindern, sollen Mitglieder, die in die<br />
Beschwerdekommission ernannt werden, nicht Mitglied des gleichen<br />
Nationalen Skiverbandes des Beschuldigten sein. Zudem müssen in die<br />
Beschwerdekommission ernannte Mitglieder dem Vorsitzenden freiwillig<br />
über jegliche Befangenheit oder jedes Vorurteil berichten. Personen, die<br />
befangen sind oder Vorurteile haben, sollen vom Vorsitzenden von der<br />
Arbeit in der Beschwerdekommission befreit werden, vom Vize-Vorsitzenden<br />
dann, wenn es sich um den Vorsitzenden handelt.<br />
225.2 Verantwortung<br />
225.2.1 Die Beschwerdekommission soll nur Anhörungen durchführen in bezug<br />
auf Beschwerden des Beschuldigten oder des <strong>FIS</strong> Vorstandes zu<br />
Beschlüssen der Wettkampfjury, oder Fällen von Strafempfehlungen der<br />
Wettkampfjury, die höher sind als in den Sanktionen vorgesehen.<br />
225.3 Vorgehensweise<br />
225.3.1 Die Beschwerde muss innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Vorsitzende<br />
diese erhalten hat, behandelt werden. Nur wenn alle, an der<br />
Beschwerde involvierten Parteien sich schriftlich damit einverstanden<br />
erklären, kann die Frist für eine Anhörung verlängert werden.<br />
225.3.2 Alle Beschwerden und Antworten müssen schriftlich unterbreitet werden,<br />
einschliesslich aller Beweise/Zeugenaussagen, welche die Parteien für<br />
oder gegen die Beschwerde beabsichtigen einzubringen.<br />
225.3.3 Die Beschwerdekommission bestimmt den Ort und die Vorgangsweise für<br />
die Beschwerde (Telefon Konferenz, in Person, E-mail Korrespondenz).<br />
Die Mitglieder der Beschwerdekommission sind aufgefordert, die Vertraulichkeit<br />
der Beschwerde zu wahren, bis die Entscheidung veröffentlicht ist<br />
und sich während der Verhandlung nur mit den anderen Mitgliedern zu beraten.<br />
Der Vorsitzende der Beschwerdekommission kann zusätzliche Beweise<br />
von einer der beteiligten Parteien verlangen, vorausgesetzt dies benötigt<br />
nicht unverhältnismässige Mittel.<br />
225.3.4 Die Beschwerdekommission soll die Kosten der Beschwerde gemäss<br />
224.15 bestimmen.<br />
225.3.5 Die Entscheide der Beschwerdekommission können mündlich am Ende<br />
der Anhörung bekannt gegeben. Der Entscheid wird mit der Begründung<br />
schriftlich an die <strong>FIS</strong> übermittelt. Die <strong>FIS</strong> leitet dies den beteiligten<br />
Parteien, deren Nationalen Skiverbänden und allen Mitgliedern der Jury,<br />
gegen deren Entscheid Beschwerde eingereicht wurde, weiter. Zudem<br />
liegt der schriftliche Entscheid im <strong>FIS</strong> Büro auf.<br />
225.4 Weitere Beschwerden<br />
225.4.1 Gegen Entscheide der Beschwerdekommission, kann beim <strong>FIS</strong> Gericht<br />
gemäss Art. 52; 52.1 und 52.2 der Statuten Berufung eingelegt werden.<br />
225.4.2 Beschwerden an das <strong>FIS</strong> Gericht müssen beim <strong>FIS</strong> Generalsekretär<br />
schriftlich innerhalb der in Art. 52; 52.1 und 52.2 der Statuten erwähnten<br />
Frist ab dem Datum der Publikation des Entscheides der Beschwerdekommission<br />
eingereicht werden.<br />
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