Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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224.11.2 Geldstrafen unter CHF 1'000.-- (eintausend Schweizer Franken) für<br />
einzelne Vergehen und weitere CHF 2'500.-- für wiederholte Vergehen<br />
durch dieselbe Person.<br />
224.12 In allen übrigen Fällen werden die Beschwerden gemäss IWO an die<br />
Beschwerdekommission gerichtet.<br />
224.13 Die Jury hat das Recht, Strafempfehlungen für höhere Strafen als CHF<br />
5'000.-- und Empfehlungen für Sperren, die über die Veranstaltung<br />
hinausgehen, im Rahmen derer das Vergehen stattfand (223.4), an die<br />
Beschwerdekommission zu richten.<br />
224.14 Der <strong>FIS</strong> Vorstand hat das Recht, der Beschwerdekommission Kommentare<br />
zu allen schriftlichen Strafentscheiden der Jury zu übermitteln.<br />
224.15 Verfahrenskosten<br />
Gebühren, Barauslagen sowie Fahrtkosten (Verfahrenskosten) sind<br />
sinngemäss wie für Technische Delegierte zu berechnen und jeweils vom<br />
Verurteilten zu bezahlen. Im Falle einer Aufhebung des Juryentscheides,<br />
übernimmt die <strong>FIS</strong> alle Kosten.<br />
224.16 Vollstreckung der Geldstrafen<br />
224.16.1 Das Inkasso von Geldstrafen und Verfahrenskosten obliegt der <strong>FIS</strong>. Vollzugskosten<br />
gelten als Verfahrenskosten.<br />
224.16.2 Nicht bezahlte Geldstrafen, die über einen Verurteilten verhängt wurden,<br />
gelten als Schulden des Nationalen Skiverbandes, dem der Verurteilte angehört.<br />
224.17 Begünstigter Fonds<br />
Alle bezahlten Geldstrafen fliessen dem Jugendförderungsfonds der <strong>FIS</strong><br />
zu.<br />
224.18 Diese Regeln sind nicht auf Dopingvergehen anzuwenden.<br />
225 Beschwerdekommission<br />
225.1 Ernennung<br />
225.1.1 Der <strong>FIS</strong> Vorstand bestimmt aus dem Sub-Komitee für Regeln der jeweiligen<br />
Disziplin (oder Disziplinen Komitee, wenn es kein Regel Sub- Komitee<br />
gibt) einen Vorsitzenden und einen Vize-Vorsitzenden der Beschwerdekommission.<br />
Der Vize-Vorsitzende präsidiert die Kommission, wenn der<br />
Vorsitzende entweder verhindert, oder wegen Befangenheit und Vorurteil<br />
nicht in Frage kommt.<br />
225.1.2 Der Vorsitzende ernennt für jeden Fall, gegen den Beschwerde geführt<br />
wird oder der zur Anhörung unterbreitet wurde, 3 Mitglieder aus dem<br />
Regel Sub-Komitee der jeweiligen Disziplin oder Disziplinen Komitee, in<br />
die Beschwerdekommission und kann sich selber einschliessen. Die<br />
Beschwerdekommission entscheidet durch Stimmenmehrheit. Während<br />
des Amtierens für die Beschwerdekommission sind die Mitglieder vom <strong>FIS</strong><br />
Vorstand unabhängig.<br />
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