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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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224.11.2 Geldstrafen unter CHF 1'000.-- (eintausend Schweizer Franken) für<br />

einzelne Vergehen und weitere CHF 2'500.-- für wiederholte Vergehen<br />

durch dieselbe Person.<br />

224.12 In allen übrigen Fällen werden die Beschwerden gemäss IWO an die<br />

Beschwerdekommission gerichtet.<br />

224.13 Die Jury hat das Recht, Strafempfehlungen für höhere Strafen als CHF<br />

5'000.-- und Empfehlungen für Sperren, die über die Veranstaltung<br />

hinausgehen, im Rahmen derer das Vergehen stattfand (223.4), an die<br />

Beschwerdekommission zu richten.<br />

224.14 Der <strong>FIS</strong> Vorstand hat das Recht, der Beschwerdekommission Kommentare<br />

zu allen schriftlichen Strafentscheiden der Jury zu übermitteln.<br />

224.15 Verfahrenskosten<br />

Gebühren, Barauslagen sowie Fahrtkosten (Verfahrenskosten) sind<br />

sinngemäss wie für Technische Delegierte zu berechnen und jeweils vom<br />

Verurteilten zu bezahlen. Im Falle einer Aufhebung des Juryentscheides,<br />

übernimmt die <strong>FIS</strong> alle Kosten.<br />

224.16 Vollstreckung der Geldstrafen<br />

224.16.1 Das Inkasso von Geldstrafen und Verfahrenskosten obliegt der <strong>FIS</strong>. Vollzugskosten<br />

gelten als Verfahrenskosten.<br />

224.16.2 Nicht bezahlte Geldstrafen, die über einen Verurteilten verhängt wurden,<br />

gelten als Schulden des Nationalen Skiverbandes, dem der Verurteilte angehört.<br />

224.17 Begünstigter Fonds<br />

Alle bezahlten Geldstrafen fliessen dem Jugendförderungsfonds der <strong>FIS</strong><br />

zu.<br />

224.18 Diese Regeln sind nicht auf Dopingvergehen anzuwenden.<br />

225 Beschwerdekommission<br />

225.1 Ernennung<br />

225.1.1 Der <strong>FIS</strong> Vorstand bestimmt aus dem Sub-Komitee für Regeln der jeweiligen<br />

Disziplin (oder Disziplinen Komitee, wenn es kein Regel Sub- Komitee<br />

gibt) einen Vorsitzenden und einen Vize-Vorsitzenden der Beschwerdekommission.<br />

Der Vize-Vorsitzende präsidiert die Kommission, wenn der<br />

Vorsitzende entweder verhindert, oder wegen Befangenheit und Vorurteil<br />

nicht in Frage kommt.<br />

225.1.2 Der Vorsitzende ernennt für jeden Fall, gegen den Beschwerde geführt<br />

wird oder der zur Anhörung unterbreitet wurde, 3 Mitglieder aus dem<br />

Regel Sub-Komitee der jeweiligen Disziplin oder Disziplinen Komitee, in<br />

die Beschwerdekommission und kann sich selber einschliessen. Die<br />

Beschwerdekommission entscheidet durch Stimmenmehrheit. Während<br />

des Amtierens für die Beschwerdekommission sind die Mitglieder vom <strong>FIS</strong><br />

Vorstand unabhängig.<br />

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