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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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224.3 Kollektivvergehen<br />

Begehen mehrere Personen gleichzeitig ein und dieselbe Tat bei den<br />

gleichen Voraussetzungen, wird ein einziger Strafentscheid der Jury für<br />

alle Täter als gültig betrachtet. Der schriftliche Entscheid muss die Namen<br />

aller betroffenen Personen sowie die Strafbemessung, die über jeden<br />

verhängt wird, enthalten. Der Strafentscheid wird jedem Betroffenen<br />

zugestellt.<br />

224.4 Befristung<br />

Die Verfolgung einer Person ist unzulässig, wenn das Sanktionsverfahren<br />

nicht innerhalb 72 Stunden nach Begehung der Tat eingereicht wird.<br />

224.5 Jede Person, die Zeuge eines Vergehens ist, ist verpflichtet, bei jeglicher<br />

von der Jury einberufenen Anhörung auszusagen. Die Jury ist verpflichtet,<br />

alle wichtigen Beweise zu berücksichtigen.<br />

224.6 Die Jury darf Gegenstände konfiszieren, die unter Verdacht stehen zur<br />

Zuwiderhandlung gegen Ausrüstungsvorschriften benutzt worden zu sein.<br />

224.7 Vor Verhängung einer Strafe (ausgenommen bei Erteilung eines<br />

Verweises und bei Entzug der Akkreditierung gemäss 223.5 und 224.2) ist<br />

der beschuldigten Person Gelegenheit zu geben, bei einer Anhörung eine<br />

mündliche oder schriftliche Verteidigung abzugeben.<br />

224.8 Alle Jurybeschlüsse sind schriftlich und mit folgendem Inhalt festzuhalten:<br />

224.8.1 die Tat, von der angenommen wird, dass sie begangen wurde<br />

224.8.2 der Beweis der Tat<br />

224.8.3 die Regel(n) oder Anweisung(en) der Jury die verletzt wurde(n)<br />

224.8.4 die verhängte Strafe<br />

224.9 Die Strafe muss dem Vergehen angemessen sein. Die Strafbemessung ist<br />

unter Berücksichtigung von mildernden und erschwerenden Umständen<br />

festzusetzen.<br />

224.10 Rechtsmittel<br />

224.10.1 Mit Ausnahme der Bestimmungen in 224.11 kann gegen einen Strafentscheid<br />

der Jury gemäss IWO Beschwerde eingereicht werden<br />

224.10.2 Wenn eine Beschwerde nicht innerhalb der in der IWO festgelegten Frist<br />

eingereicht wird, ist der Strafentscheid der Jury rechtskräftig.<br />

224.11 Die folgenden Entscheide der Jury sind nicht Gegenstand einer Beschwerde:<br />

224.11.1 Mündlich ausgesprochene Strafen gemäss 223.5 und 224.2<br />

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