Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
224.3 Kollektivvergehen<br />
Begehen mehrere Personen gleichzeitig ein und dieselbe Tat bei den<br />
gleichen Voraussetzungen, wird ein einziger Strafentscheid der Jury für<br />
alle Täter als gültig betrachtet. Der schriftliche Entscheid muss die Namen<br />
aller betroffenen Personen sowie die Strafbemessung, die über jeden<br />
verhängt wird, enthalten. Der Strafentscheid wird jedem Betroffenen<br />
zugestellt.<br />
224.4 Befristung<br />
Die Verfolgung einer Person ist unzulässig, wenn das Sanktionsverfahren<br />
nicht innerhalb 72 Stunden nach Begehung der Tat eingereicht wird.<br />
224.5 Jede Person, die Zeuge eines Vergehens ist, ist verpflichtet, bei jeglicher<br />
von der Jury einberufenen Anhörung auszusagen. Die Jury ist verpflichtet,<br />
alle wichtigen Beweise zu berücksichtigen.<br />
224.6 Die Jury darf Gegenstände konfiszieren, die unter Verdacht stehen zur<br />
Zuwiderhandlung gegen Ausrüstungsvorschriften benutzt worden zu sein.<br />
224.7 Vor Verhängung einer Strafe (ausgenommen bei Erteilung eines<br />
Verweises und bei Entzug der Akkreditierung gemäss 223.5 und 224.2) ist<br />
der beschuldigten Person Gelegenheit zu geben, bei einer Anhörung eine<br />
mündliche oder schriftliche Verteidigung abzugeben.<br />
224.8 Alle Jurybeschlüsse sind schriftlich und mit folgendem Inhalt festzuhalten:<br />
224.8.1 die Tat, von der angenommen wird, dass sie begangen wurde<br />
224.8.2 der Beweis der Tat<br />
224.8.3 die Regel(n) oder Anweisung(en) der Jury die verletzt wurde(n)<br />
224.8.4 die verhängte Strafe<br />
224.9 Die Strafe muss dem Vergehen angemessen sein. Die Strafbemessung ist<br />
unter Berücksichtigung von mildernden und erschwerenden Umständen<br />
festzusetzen.<br />
224.10 Rechtsmittel<br />
224.10.1 Mit Ausnahme der Bestimmungen in 224.11 kann gegen einen Strafentscheid<br />
der Jury gemäss IWO Beschwerde eingereicht werden<br />
224.10.2 Wenn eine Beschwerde nicht innerhalb der in der IWO festgelegten Frist<br />
eingereicht wird, ist der Strafentscheid der Jury rechtskräftig.<br />
224.11 Die folgenden Entscheide der Jury sind nicht Gegenstand einer Beschwerde:<br />
224.11.1 Mündlich ausgesprochene Strafen gemäss 223.5 und 224.2<br />
29