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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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223.1.4 Alle der <strong>FIS</strong> angeschlossenen Verbände und die von ihnen zur Akkreditierung<br />

gemeldeten Personen müssen diese Regeln bzw. Sanktionen<br />

akzeptieren und anerkennen; es besteht das Recht auf Einreichung einer<br />

Beschwerde ausschliesslich gemäss <strong>FIS</strong> Statuten und IWO.<br />

223.2 Wirkungsbereich<br />

223.2.1 Personen<br />

Diese Sanktionen gelten für:<br />

- alle Personen, die durch die <strong>FIS</strong> oder vom Organisator bei einer im <strong>FIS</strong><br />

Kalender eingetragenen Veranstaltung akkreditiert sind und sich innerhalb<br />

oder ausserhalb des örtlichen Wirkungsbereiches befinden sowie<br />

an jedem anderen Ort, der mit dem Wettkampf in Zusammenhang<br />

steht, und alle Personen, die nicht akkreditiert sind und sich innerhalb<br />

des örtlichen Wirkungsbereiches des Wettkampfes befinden.<br />

223.3 Strafen<br />

223.3.1 Für das Begehen einer Tat können folgende Strafen ausgesprochen werden:<br />

- Verweis, schriftlich oder mündlich<br />

- Entzug der Akkreditierung<br />

- Nichtzulassung zur Akkreditierung<br />

- Geldstrafe nicht höher als CHF 100'000.--<br />

- Eine Zeitstrafe<br />

223.3.1.1 Die der <strong>FIS</strong> angeschlossenen Verbände haften gegenüber der <strong>FIS</strong> für das<br />

Inkasso von Geldstrafen und entstandene administrative Kosten die über<br />

Personen verhängt wurden, welche von ihnen zur Akkreditierung gemeldet<br />

worden sind.<br />

223.3.1.2 Personen, die nicht unter Art. 223.3.1.1 fallen, haften selbst gegenüber<br />

der <strong>FIS</strong> für die Zahlung der Geldstrafe und entstandene administrative<br />

Kosten. Bezahlen diese Personen ihre Geldstrafen nicht, wird ihnen das<br />

Recht auf Akkreditierung für <strong>FIS</strong> Veranstaltungen für eine Periode von<br />

einem Jahr entzogen.<br />

223.3.1.3 Geldstrafen sind binnen 8 (acht) Tagen nach deren Verhängung zur<br />

Zahlung fällig.<br />

223.3.2 Gegen alle teilnehmenden Wettkämpfer können die folgenden zusätzlichen<br />

Strafen verhängt werden:<br />

- Disqualifikation<br />

- Verschlechterung der Startposition<br />

- der Verfall von Preisen und Prämien zugunsten des Organisators<br />

- Sperre für <strong>FIS</strong> Veranstaltungen.<br />

223.3.3 Ein Wettkämpfer soll nur disqualifiziert werden, wenn ihm das Vergehen<br />

einen Vorteil im Endergebnis bringt, ausser die Regeln bestimmen in<br />

einem einzelnen Fall etwas Anderes.<br />

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