Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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223.1.4 Alle der <strong>FIS</strong> angeschlossenen Verbände und die von ihnen zur Akkreditierung<br />
gemeldeten Personen müssen diese Regeln bzw. Sanktionen<br />
akzeptieren und anerkennen; es besteht das Recht auf Einreichung einer<br />
Beschwerde ausschliesslich gemäss <strong>FIS</strong> Statuten und IWO.<br />
223.2 Wirkungsbereich<br />
223.2.1 Personen<br />
Diese Sanktionen gelten für:<br />
- alle Personen, die durch die <strong>FIS</strong> oder vom Organisator bei einer im <strong>FIS</strong><br />
Kalender eingetragenen Veranstaltung akkreditiert sind und sich innerhalb<br />
oder ausserhalb des örtlichen Wirkungsbereiches befinden sowie<br />
an jedem anderen Ort, der mit dem Wettkampf in Zusammenhang<br />
steht, und alle Personen, die nicht akkreditiert sind und sich innerhalb<br />
des örtlichen Wirkungsbereiches des Wettkampfes befinden.<br />
223.3 Strafen<br />
223.3.1 Für das Begehen einer Tat können folgende Strafen ausgesprochen werden:<br />
- Verweis, schriftlich oder mündlich<br />
- Entzug der Akkreditierung<br />
- Nichtzulassung zur Akkreditierung<br />
- Geldstrafe nicht höher als CHF 100'000.--<br />
- Eine Zeitstrafe<br />
223.3.1.1 Die der <strong>FIS</strong> angeschlossenen Verbände haften gegenüber der <strong>FIS</strong> für das<br />
Inkasso von Geldstrafen und entstandene administrative Kosten die über<br />
Personen verhängt wurden, welche von ihnen zur Akkreditierung gemeldet<br />
worden sind.<br />
223.3.1.2 Personen, die nicht unter Art. 223.3.1.1 fallen, haften selbst gegenüber<br />
der <strong>FIS</strong> für die Zahlung der Geldstrafe und entstandene administrative<br />
Kosten. Bezahlen diese Personen ihre Geldstrafen nicht, wird ihnen das<br />
Recht auf Akkreditierung für <strong>FIS</strong> Veranstaltungen für eine Periode von<br />
einem Jahr entzogen.<br />
223.3.1.3 Geldstrafen sind binnen 8 (acht) Tagen nach deren Verhängung zur<br />
Zahlung fällig.<br />
223.3.2 Gegen alle teilnehmenden Wettkämpfer können die folgenden zusätzlichen<br />
Strafen verhängt werden:<br />
- Disqualifikation<br />
- Verschlechterung der Startposition<br />
- der Verfall von Preisen und Prämien zugunsten des Organisators<br />
- Sperre für <strong>FIS</strong> Veranstaltungen.<br />
223.3.3 Ein Wettkämpfer soll nur disqualifiziert werden, wenn ihm das Vergehen<br />
einen Vorteil im Endergebnis bringt, ausser die Regeln bestimmen in<br />
einem einzelnen Fall etwas Anderes.<br />
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