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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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214 Ausschreibungen<br />

214.1 Das Organisationskomitee hat für die Veranstaltung eine Ausschreibung<br />

zu veröffentlichen. Sie hat die Angaben gemäss Art. 213 zu enthalten.<br />

214.2 Die Organisatoren sind hinsichtlich der Beschränkung der Teilnehmerzahlen<br />

an die Bestimmungen und Beschlüsse der <strong>FIS</strong> gebunden. Eine<br />

Verminderung der Teilnehmerzahl ist gemäss Art. 201.1 möglich; sie ist in<br />

der Ausschreibung bekanntzugeben.<br />

214.3 Verschiebungen oder Absagen von Wettkämpfen müssen ebenso wie<br />

Programmänderungen unverzüglich durch Telefon, E-Mail oder Telefax<br />

der <strong>FIS</strong>, den eingeladenen bzw. angemeldeten Verbänden sowie dem<br />

beauftragten TD mitgeteilt werden. Vorverlegungen müssen von der <strong>FIS</strong><br />

genehmigt werden.<br />

215 Anmeldungen<br />

215.1 Für alle Wettkämpfe sind die Anmeldungen so zeitgerecht an das Organisationskomitee<br />

zu richten, dass sie vor Meldeschluss in dessen Besitz<br />

sind.<br />

Die endgültige und vollständige Teilnehmerliste muss mindestens 24<br />

Stunden vor der ersten Auslosung beim Veranstalter sein.<br />

215.2 Es ist den Nationalen Skiverbänden untersagt, dieselben Wettkämpfer<br />

gleichzeitig für mehr als einen Wettbewerb, die am gleichen Datum<br />

vorgesehen sind, anzumelden und auszulosen.<br />

215.3 Für Meldungen zu internationalen Wettkämpfen sind nur die Nationalen<br />

Skiverbände zuständig. Jede Anmeldung muss folgende Daten enthalten:<br />

215.3.1 Code, Familienname, Vorname, Geburtsjahr und Nationalen Skiverband,<br />

215.3.2 genaue Angaben, für welche Bewerbe die Anmeldung bestimmt ist.<br />

215.4 Für die Meldungen zu <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften siehe Bestimmungen für<br />

die Durchführung von <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften.<br />

215.5 Mit der Anmeldung eines Wettkämpfers durch den Nationalen Skiverband<br />

entsteht auf der Grundlage der abgegebenen Lizenzerklärung samt<br />

Athletenerklärung ein Vertragsverhältnis nur zwischen Wettkämpfer und<br />

Organisation<br />

216 Mannschaftsführersitzungen<br />

216.1 Zeit und Ort der ersten Mannschaftsführersitzung und der Auslosung<br />

muss im Programm angegeben werden. Die Einladungen für alle weiteren<br />

Sitzungen sind den Mannschaftsführern an der ersten Sitzung bekanntzugeben.<br />

Ad-hoc-Zusammenkünfte sind so bald als möglich anzukündigen.<br />

216.2 Für die Meinungsbildung bei den Mannschaftsführersitzungen ist eine<br />

Stellvertretung durch einen Vertreter einer anderen Nation nicht gestattet.<br />

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