Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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214 Ausschreibungen<br />
214.1 Das Organisationskomitee hat für die Veranstaltung eine Ausschreibung<br />
zu veröffentlichen. Sie hat die Angaben gemäss Art. 213 zu enthalten.<br />
214.2 Die Organisatoren sind hinsichtlich der Beschränkung der Teilnehmerzahlen<br />
an die Bestimmungen und Beschlüsse der <strong>FIS</strong> gebunden. Eine<br />
Verminderung der Teilnehmerzahl ist gemäss Art. 201.1 möglich; sie ist in<br />
der Ausschreibung bekanntzugeben.<br />
214.3 Verschiebungen oder Absagen von Wettkämpfen müssen ebenso wie<br />
Programmänderungen unverzüglich durch Telefon, E-Mail oder Telefax<br />
der <strong>FIS</strong>, den eingeladenen bzw. angemeldeten Verbänden sowie dem<br />
beauftragten TD mitgeteilt werden. Vorverlegungen müssen von der <strong>FIS</strong><br />
genehmigt werden.<br />
215 Anmeldungen<br />
215.1 Für alle Wettkämpfe sind die Anmeldungen so zeitgerecht an das Organisationskomitee<br />
zu richten, dass sie vor Meldeschluss in dessen Besitz<br />
sind.<br />
Die endgültige und vollständige Teilnehmerliste muss mindestens 24<br />
Stunden vor der ersten Auslosung beim Veranstalter sein.<br />
215.2 Es ist den Nationalen Skiverbänden untersagt, dieselben Wettkämpfer<br />
gleichzeitig für mehr als einen Wettbewerb, die am gleichen Datum<br />
vorgesehen sind, anzumelden und auszulosen.<br />
215.3 Für Meldungen zu internationalen Wettkämpfen sind nur die Nationalen<br />
Skiverbände zuständig. Jede Anmeldung muss folgende Daten enthalten:<br />
215.3.1 Code, Familienname, Vorname, Geburtsjahr und Nationalen Skiverband,<br />
215.3.2 genaue Angaben, für welche Bewerbe die Anmeldung bestimmt ist.<br />
215.4 Für die Meldungen zu <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften siehe Bestimmungen für<br />
die Durchführung von <strong>FIS</strong> Weltmeisterschaften.<br />
215.5 Mit der Anmeldung eines Wettkämpfers durch den Nationalen Skiverband<br />
entsteht auf der Grundlage der abgegebenen Lizenzerklärung samt<br />
Athletenerklärung ein Vertragsverhältnis nur zwischen Wettkämpfer und<br />
Organisation<br />
216 Mannschaftsführersitzungen<br />
216.1 Zeit und Ort der ersten Mannschaftsführersitzung und der Auslosung<br />
muss im Programm angegeben werden. Die Einladungen für alle weiteren<br />
Sitzungen sind den Mannschaftsführern an der ersten Sitzung bekanntzugeben.<br />
Ad-hoc-Zusammenkünfte sind so bald als möglich anzukündigen.<br />
216.2 Für die Meinungsbildung bei den Mannschaftsführersitzungen ist eine<br />
Stellvertretung durch einen Vertreter einer anderen Nation nicht gestattet.<br />
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