Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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den Kommissionen und Sachverständiger angemessene Bedingungen in<br />
Bezug auf jede neue Entwicklung fest.<br />
209 Filmrechte<br />
Alle Verträge über Filmproduktionen in Verbindung mit <strong>FIS</strong> Wettkämpfen<br />
werden zwischen dem Filmproduzenten und dem Nationalen Skiverband<br />
oder der Gesellschaft, der/die die entsprechenden Rechte verwaltet, abgeschlossen.<br />
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung<br />
anderer Medienrechte werden eingehalten.<br />
210 Organisation der Wettkämpfe<br />
211 Die Organisation<br />
211.1 Der Organisator<br />
211.1.1 Organisator eines <strong>FIS</strong> Wettkampfes ist diejenige Person oder Personengemeinschaft,<br />
die den Wettbewerb am Ort selbst unmittelbar vorbereitet<br />
und durchführt.<br />
211.1.2 Sofern nicht der Nationale Skiverband selbst als Organisator auftritt, ist er<br />
berechtigt, einen ihm angeschlossenen Verein zum Organisator zu<br />
ernennen.<br />
211.1.3 Der Organisator muss gewährleisten, dass akkreditierte Personen die<br />
Vorschriften betreffend die Wettkampfregeln und Jurybeschlüsse<br />
anerkennen und verpflichtet sich in <strong>FIS</strong> Weltcup Rennen, dies von all<br />
jenen Personen, die keine gültige <strong>FIS</strong> Saisonakkreditierung haben, mit<br />
deren Unterschrift belegen zu lassen.<br />
211.2 Das Organisationskomitee<br />
Das Organisationskomitee besteht aus Mitgliedern (physischen oder<br />
juristischen Personen), die vom Organisator und vom Internationalen<br />
Skiverband entsendet werden. Es ist Träger der Rechte, Aufgaben und<br />
Pflichten des Organisators.<br />
211.3 Organisatoren, welche Wettkämpfe für nicht gemäss Art. 203 - 204<br />
qualifizierte Teilnehmer organisieren, ist als Verletzung der Internationalen<br />
Skiwettkampfregeln zu beurteilen. Der <strong>FIS</strong> Vorstand hat gegen einen<br />
solchen Organisator entsprechende Massnahmen zu verhängen.<br />
212 Versicherung<br />
212.1 Der Organisator muss für alle Mitglieder des Organisationskomitees eine<br />
Haftpflichtversicherung abschliessen. Die <strong>FIS</strong> ihrerseits deckt ihre Angestellten<br />
und entsandten Funktionäre, die nicht dem Organisationskomitee<br />
angehören (z.B. Ausrüstungskontrolleur, Medical Supervisor, etc.), während<br />
deren Einsätzen für die <strong>FIS</strong> mit einer Haftpflichtversicherung.<br />
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