Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS
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sperrt ist. Zu ihren üblichen Ausstrahlungszeiten angesetzte Nachrichtensendungen,<br />
in denen Material über <strong>FIS</strong> Veranstaltungen verbreitet wird,<br />
dürfen auf der Website der Fernsehgesellschaft, die die Rechte besitzt,<br />
gestreamt werden, sofern die Nachrichtensendung in ihrer unveränderten<br />
Originalfassung übernommen wird.<br />
Bild- und Tonmaterial, das in öffentlichen Bereichen produziert wird, die<br />
ohne Akkreditierung, Eintrittskarte oder andere Genehmigung zugänglich<br />
sind, darf keine Rennbilder enthalten. Es ist bekannt, dass Privatpersonen<br />
anhand der neuen Technologien über die Möglichkeit verfügen, ohne Genehmigung<br />
Videoaufzeichnungen vorzunehmen, die auf Websites gestellt<br />
werden können. Geeignete Hinweise darauf, dass die Produktion und der<br />
Gebrauch von Videomaterial ohne Genehmigung verboten sind und im<br />
Fall der Nichtbeachtung des Verbots rechtliche Schritte ergriffen werden<br />
können, sind an allen Eingängen anzubringen und auf den Eintrittskarten<br />
abzudrucken.Alle nationalen Skiverbände und die Inhaber der Rechte/Agenturen<br />
erklären sich unter nachstehenden Bedingungen damit einverstanden,<br />
dass Kurzausschnitte zu nichtgewerblichen Zwecken auf der<br />
Website der <strong>FIS</strong> ausgestrahlt werden dürfen:<br />
a) Sind die Kurzausschnitte nicht zwecks Ausstrahlung im Internet<br />
erworben worden, so beträgt die maximale Dauer des Nachrichtenmaterials<br />
über <strong>FIS</strong> Wettkämpfe 30 Sekunden pro Disziplin/Lauf. Das<br />
Material ist auf der <strong>FIS</strong> Website bis zum Ablauf von 48 Stunden nach<br />
Beendigung des Wettkampfs abrufbar. Die <strong>FIS</strong> und die Inhaber der<br />
Rechte einigen sich auf die finanziellen Konditionen der Bereitstellung<br />
dieses Materials.<br />
b) Das Nachrichtenmaterial wird durch den Inhaber der Rechte oder die<br />
produzierende Gesellschaft so schnell wie möglich, spätestens aber<br />
sechs Stunden nach Beendigung des Wettkampfs bereitgestellt.<br />
208.6 Mobile und tragbare Geräte<br />
In jenen Fällen, in denen die Rechte für die Ausstrahlung auf mobilen und<br />
tragbaren Geräten vergeben worden sind, steht es dem Erwerber/Betreiber<br />
der Rechte frei, aus dem Fernsehsignal jenen Inhalt zu produzieren,<br />
den er für seine Kunden am geeignetsten hält. Der Inhalt von im Live-<br />
Streaming-Verfahren über mobile und tragbare Geräte auf nationaler Ebene<br />
verbreiteten Fernsehprogrammen darf sich nicht vom Inhalt unterscheiden,<br />
der über andere Kanäle verbreitet wird.<br />
In Ländern, in denen keine Rechte bezüglich der Ausstrahlung auf mobilen<br />
Empfangsgeräten verkauft worden sind, werden den Betreibern, wenn<br />
das Material produziert ist, für einen Zeitraum von 48 Stunden Kurzausschnitte<br />
oder Clips von maximal 20 Sekunden Dauer angeboten, wobei<br />
die Betreiber dazu verpflichtet sind, der Agentur/Firma, die die Rechte<br />
verwaltet, sämtliche daraus erwachsenden Technikkosten zu erstatten.<br />
208.7 Künftige Entwicklungen<br />
Die in den Bestimmungen dieser Regel 208 enthaltenen Grundsätze bilden<br />
die Grundlage für die künftige Nutzung von Rechten bezüglich elektronischer<br />
Medien in Verbindung mit <strong>FIS</strong> Veranstaltungen. Der <strong>FIS</strong> Vorstand<br />
legt auf Empfehlung der nationalen Skiverbände, der entsprechen-<br />
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