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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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sperrt ist. Zu ihren üblichen Ausstrahlungszeiten angesetzte Nachrichtensendungen,<br />

in denen Material über <strong>FIS</strong> Veranstaltungen verbreitet wird,<br />

dürfen auf der Website der Fernsehgesellschaft, die die Rechte besitzt,<br />

gestreamt werden, sofern die Nachrichtensendung in ihrer unveränderten<br />

Originalfassung übernommen wird.<br />

Bild- und Tonmaterial, das in öffentlichen Bereichen produziert wird, die<br />

ohne Akkreditierung, Eintrittskarte oder andere Genehmigung zugänglich<br />

sind, darf keine Rennbilder enthalten. Es ist bekannt, dass Privatpersonen<br />

anhand der neuen Technologien über die Möglichkeit verfügen, ohne Genehmigung<br />

Videoaufzeichnungen vorzunehmen, die auf Websites gestellt<br />

werden können. Geeignete Hinweise darauf, dass die Produktion und der<br />

Gebrauch von Videomaterial ohne Genehmigung verboten sind und im<br />

Fall der Nichtbeachtung des Verbots rechtliche Schritte ergriffen werden<br />

können, sind an allen Eingängen anzubringen und auf den Eintrittskarten<br />

abzudrucken.Alle nationalen Skiverbände und die Inhaber der Rechte/Agenturen<br />

erklären sich unter nachstehenden Bedingungen damit einverstanden,<br />

dass Kurzausschnitte zu nichtgewerblichen Zwecken auf der<br />

Website der <strong>FIS</strong> ausgestrahlt werden dürfen:<br />

a) Sind die Kurzausschnitte nicht zwecks Ausstrahlung im Internet<br />

erworben worden, so beträgt die maximale Dauer des Nachrichtenmaterials<br />

über <strong>FIS</strong> Wettkämpfe 30 Sekunden pro Disziplin/Lauf. Das<br />

Material ist auf der <strong>FIS</strong> Website bis zum Ablauf von 48 Stunden nach<br />

Beendigung des Wettkampfs abrufbar. Die <strong>FIS</strong> und die Inhaber der<br />

Rechte einigen sich auf die finanziellen Konditionen der Bereitstellung<br />

dieses Materials.<br />

b) Das Nachrichtenmaterial wird durch den Inhaber der Rechte oder die<br />

produzierende Gesellschaft so schnell wie möglich, spätestens aber<br />

sechs Stunden nach Beendigung des Wettkampfs bereitgestellt.<br />

208.6 Mobile und tragbare Geräte<br />

In jenen Fällen, in denen die Rechte für die Ausstrahlung auf mobilen und<br />

tragbaren Geräten vergeben worden sind, steht es dem Erwerber/Betreiber<br />

der Rechte frei, aus dem Fernsehsignal jenen Inhalt zu produzieren,<br />

den er für seine Kunden am geeignetsten hält. Der Inhalt von im Live-<br />

Streaming-Verfahren über mobile und tragbare Geräte auf nationaler Ebene<br />

verbreiteten Fernsehprogrammen darf sich nicht vom Inhalt unterscheiden,<br />

der über andere Kanäle verbreitet wird.<br />

In Ländern, in denen keine Rechte bezüglich der Ausstrahlung auf mobilen<br />

Empfangsgeräten verkauft worden sind, werden den Betreibern, wenn<br />

das Material produziert ist, für einen Zeitraum von 48 Stunden Kurzausschnitte<br />

oder Clips von maximal 20 Sekunden Dauer angeboten, wobei<br />

die Betreiber dazu verpflichtet sind, der Agentur/Firma, die die Rechte<br />

verwaltet, sämtliche daraus erwachsenden Technikkosten zu erstatten.<br />

208.7 Künftige Entwicklungen<br />

Die in den Bestimmungen dieser Regel 208 enthaltenen Grundsätze bilden<br />

die Grundlage für die künftige Nutzung von Rechten bezüglich elektronischer<br />

Medien in Verbindung mit <strong>FIS</strong> Veranstaltungen. Der <strong>FIS</strong> Vorstand<br />

legt auf Empfehlung der nationalen Skiverbände, der entsprechen-<br />

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