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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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- Skis / Snowboards<br />

- Fussbekleidung: Die Athleten dürfen ihre Skischuhe an den Füssen<br />

tragen, aber nicht anderswo (zum Beispiel um den Hals gehängt).<br />

Andere Schuhe sind während der Präsentation nicht zugelassen,<br />

ausser wenn sie an den Füssen getragen werden.<br />

- Stöcke: nicht an/um die Skis, normalerweise in der anderen Hand getragen<br />

- Skibrillen entweder aufgesetzt oder um den Hals<br />

- Helme: nur wenn auf dem Kopf getragen und nicht an einen anderen<br />

Ausrüstungsgegenstand, z.B. an Skis oder Stöcken<br />

- Skibinder: maximal zwei mit dem Skimarkennamen; einer davon kann<br />

evtl. für Namen einer Waxfirma verwendet werden.<br />

- Nordisch Kombination und Langlauf Stöcke: Clips können benützt werden<br />

um die Stöcke zusammenzuhalten. Der Clip darf nicht breiter sein<br />

als maximal 4 cm (Breite: soviel wie nötig zur Abdeckung der Stockoberfläche<br />

und der Lücke dazwischen) x 10 cm (Höhe), d.h. die lange<br />

Seite verläuft in der gleichen Richtung wie die Stöcke (nicht quer, d.h.<br />

den Abdeckungseffekt reduzierend). Das Kommerzielle Markenzeichen<br />

kann die ganze Fläche des Clips bedecken.<br />

- Alle anderen Gegenstände sind untersagt: Bundtaschen mit Gürtel, Telefone<br />

am Halsband, Flaschen, Rücksäcke usw.<br />

206.8 Eine inoffizielle Siegerpräsentation (Blumenzeremonie) und die Siegerehrung<br />

unmittelbar nach dem Bewerb im Bewerbsgelände ist mit der<br />

Nationalhymne auch vor Ablauf der Protestzeit auf Risiko des Organisators<br />

gestattet. Dabei ist das sichtbare Tragen der Startnummern verpflichtend.<br />

206.9 Das sichtbare Tragen der Startnummern der Veranstaltung oder anderer<br />

Oberbekleidung des Nationalen Ski Verbandes ist für den gesperrten<br />

Korridor (sowie den Bereich der Rückwand des Führenden und die TV<br />

Interviewbereiche) verpflichtend.<br />

207 Werbung und Kommerzielle Markenzeichen<br />

Die technischen Bestimmungen über Grösse, Form und Anzahl von<br />

kommerziellen Markenzeichen werden jeweils im Frühjahr durch den <strong>FIS</strong><br />

Vorstand für die folgende Wettkampfsaison festgelegt und durch die <strong>FIS</strong><br />

veröffentlicht.<br />

207.1 Die Reglemente betreffend Werbung und Werbeflächen auf der Ausrüstung<br />

sind einzuhalten.<br />

207.2 Ein Wettkämpfer, der diese Bestimmungen verletzt, ist der <strong>FIS</strong> unverzüglich<br />

zu melden.<br />

Ein Wettkämpfer, der die Reglemente betreffend Werbung verletzt, wird<br />

sanktioniert, wie in Art.223.1.1 aufgeführt. Eine Straftat, für eine Sanktion<br />

die anwendbar ist und eine Strafe verhängt wird es als Verhalten definiert,<br />

welches in Verbindung mit einer Verletzung oder Nichbeachtung des<br />

Wettkampf Reglements steht.<br />

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