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Vorgeschlagene Reihenfolge - FIS

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206 Förderung und Werbung<br />

206.1 Ein Nationaler Skiverband oder dessen Pool kann Verträge mit einer<br />

kommerziellen Firma oder Organisation abschliessen betreffend Förderung,<br />

Ausrüstung und Werbung, wenn die betreffende Firma oder Organisation<br />

von dem Nationalen Skiverband als offizieller Lieferant oder Förderer<br />

anerkannt ist.<br />

Die Herstellung und Vertreibung von Werbemitteln, auf welchen <strong>FIS</strong> Wettkämpfer<br />

gemeinsam mit Sportlern abgebildet oder genannt sind, die den<br />

Qualifikationsregeln der <strong>FIS</strong> oder des IOC nicht entsprechen, ist untersagt.<br />

Jede Art von Werbung mit/oder auf Wettkämpfern mit Alkohol- oder Nikotinprodukten<br />

sowie Drogen (Narkotika) ist untersagt.<br />

206.2 Jede Entschädigung gemäss solchen Verträgen darf ausschliesslich an<br />

den Nationalen Skiverband oder dessen Pool gehen, der diese Entschädigungen<br />

entsprechend den jeweiligen Vorschriften des Nationalen<br />

Skiverbandes erhält und verwaltet. Kein Wettkämpfer darf direkt einen<br />

Anteil von dieser Entschädigung erhalten, ausser dem, der unter Art.<br />

205.6 aufgeführt ist. Die <strong>FIS</strong> kann jederzeit eine Kopie eines solchen<br />

Vertrages anfordern.<br />

206.3 Ausrüstung oder Waren, die an die Nationalmannschaft geliefert werden,<br />

müssen sich, was die Warenzeichen und Marken anbetrifft, an die<br />

Ausführungen unter Art. 207 halten.<br />

206.4 Wettkampfausrüstung bei <strong>FIS</strong> Veranstaltungen<br />

Im <strong>FIS</strong> Weltcup und an den <strong>FIS</strong> Ski Weltmeisterschaften darf nur die<br />

Wettkampfausrüstung, die den <strong>FIS</strong> Regeln für Förderung und Werbung<br />

entspricht und vom Nationalen Skiverband mit den entsprechenden<br />

anerkannten und zugelassenen Werbe- und Markenzeichen abgegeben<br />

wird, getragen werden. Obszöne Namen und/oder Symbole auf Wettkampfkleidung<br />

und Ausrüstung sind verboten.<br />

206.5 Der Wettkämpfer darf keinen oder beide Skis oder das Snowboard<br />

abschnallen, bevor er die vom Organisator anzubringende rote Linie im<br />

Zielraum überfahren hat.<br />

206.6 Bei <strong>FIS</strong> Ski Weltmeisterschaften, <strong>FIS</strong> Weltcups und allen Veranstaltungen<br />

des <strong>FIS</strong> Kalenders ist ein Mitnehmen der Ausrüstung (Ski/Board, Skistöcke,<br />

Skischuhe, Helme, Brille) durch Wettkämpfer zu offiziellen Siegerehrungen<br />

mit Hymnen und/oder Fahnenaufzug nicht gestattet.<br />

Ein Halten/Tragen der Ausrüstung auf dem Siegespodest nach dem<br />

gesamten Ablauf der Zeremonien (Übergabe der Trophäen und Medaille,<br />

Nationalhymne) zum Zweck von Presse- und Fotoaufnahmen usw. ist jedoch<br />

statthaft.<br />

206.7 Siegerpräsentation / Ausrüstung auf dem Podium<br />

Bei <strong>FIS</strong> Ski Weltmeisterschaften und allen Bewerben die im <strong>FIS</strong> Kalender<br />

aufgeführt sind, dürfen Wettkämpfer die folgenden Ausrüstungsgegenstände<br />

auf das Podium nehmen:<br />

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