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FileMaker Technical Network Vereinbarung

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Ermessen von FMI zu ändern. FMI wird Sie über solche Änderungen postalisch oder per E-<br />

Mail informieren.<br />

(a) TechNet Online Forum: Als TechNet-Mitglied haben Sie Zugang zu (i) dem<br />

privaten Bereich der FMI-Website für TechNet-Mitglieder, der bestimmte technische<br />

Informationen von FMI enthält und (ii) zu dem Online-Diskussions-Bereich für TechNet-<br />

Mitglieder, der für Diskussionen über technische Themen bestimmt ist ("Developer Forum").<br />

Die Nutzung von Developer Forum erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen<br />

Nutzungsbedingungen, die von FMI veröffentlicht werden. Der Missbrauch von Developer<br />

Forum kann zu Sanktionen seitens FMI bis hin zur Sperrung des Zugangs zu Developer<br />

Forum oder der Beendigung Ihrer TechNet-Mitgliedschaft führen. Als Missbrauch gilt<br />

insbesondere jegliches Verhalten, welches gesetzwidrig oder anstößig ist oder nach Ermessen<br />

von FMI die Nutzung von Developer Forum durch andere TechNet-Mitglieder beeinträchtigt<br />

oder beschränkt. Als missbräuchlich gelten insbesondere Kommunikationen, die (i) andere<br />

TechNet-Mitglieder belästigen, bedrohen, bloßstellen oder Ihnen Leid oder sonstige Nachteile<br />

zufügen, (ii) FMI oder andere TechNet-Mitglieder verleumden, (iii) obszöne oder sonstige<br />

unangemessene Inhalte enthalten oder (iv) den gewöhnlichen Ablauf der Dialoge in<br />

Developer Forum stören.<br />

(b) Informationen und Materialien: Die TechNet-Materialien und Informationen<br />

erhalten Sie zu Ihrem eigenen persönlichen und individuellen Gebrauch als Mitglied. Sie<br />

dürfen solche TechNet-Materialien ohne ausdrückliche Zustimmung von FMI nicht an andere<br />

als TechNet-Mitglieder weitergeben, veröffentlichen, vervielfältigen oder verbreiten.<br />

(c) Software: Soweit Sie die Gebühren für den <strong>FileMaker</strong> Developer Subscription<br />

Service entrichten, stellt FMI Ihnen nach Ermessen ggf. Software zur Verfügung, wie z.B.<br />

eine begrenzte Entwickler-Lizenz für <strong>FileMaker</strong> Server Advanced und bestimmte Pre-<br />

Release-Software. Sie dürfen diese Software nur solange nutzen, wie Sie die jährlichen<br />

Gebühren für den <strong>FileMaker</strong> Developer Subscription Service entrichten und Mitglied im<br />

<strong>FileMaker</strong> <strong>Technical</strong> <strong>Network</strong> Programm sind. Sie haben jede Nutzung dieser Software zu<br />

unterlassen, sobald vorstehende Voraussetzungen nicht mehr für Sie zutreffen.<br />

Jegliche Nutzung dieser Software unterliegt den mit der Software ausgelieferten<br />

Nutzungsbedingungen. Die Nutzung von Pre-Release Software beschränkt sich außerdem auf<br />

Test- und Evaluationszwecke und unterliegt den Vertraulichkeitsbestimmungen von FMI<br />

sowie den sonstigen zusammen mit der Software ausgelieferten Nutzungsbedingungen.<br />

4. Gebühren und Zahlungen: Die Gebühren für im <strong>FileMaker</strong> Developer Subscription<br />

Service enthalten keine Kauf-, Nutzungs- oder Umsatzsteuern oder sonstige Steuern, Zölle<br />

oder Abgaben, die im Zusammenhang mit den hierin beabsichtigten Transaktionen ggf.<br />

erhoben werden, welche sämtlich von Ihnen gesondert zu entrichten sind.<br />

5. Laufzeit und Beendigung: Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Inkrafttreten und kann<br />

grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit mit 30 Tagen Frist schriftlich gekündigt werden.<br />

Soweit Sie allerdings Gebühren für die Nutzung des <strong>FileMaker</strong> Developer Subscription<br />

Service entrichten, steht Ihnen dieser für eine feste Vertragslaufzeit von einem Jahr zur<br />

Verfügung. Diese Nutzung kann von Ihnen durch Zahlung der anwendbaren<br />

Jahresverlängerunggebühr um weitere Zeiträume von jeweils einem Jahr verlängert werden.<br />

Keine Partei darf erwarten, dass die Laufzeit dieser <strong>Vereinbarung</strong> verlängert wird. FMI ist<br />

nach Ermessen berechtigt, diese <strong>Vereinbarung</strong> außerordentlich schriftlich zu kündigen, soweit

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