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Aktuelle Fragen der Reform des EEG - Institut für Energie

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Die Vorstellungen <strong>der</strong> Kommission sind<br />

aus deutscher Sicht extrem – Beson<strong>der</strong>e<br />

Ausgleichsregel<br />

• Privilegierung von energie- und stromintensiven Unternehmen ist<br />

EU-rechtlich eine Beihilfe - trotz Preussen Elektra Urteil<br />

• An eine Genehmigung werden prinzipiell die folgenden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt:<br />

– Selbstbehalt (bis 31.12.2017: 15 % (Basis 2014: rund 1 cent/kWh)<br />

- ab 31.12.2018: 20 % (Basis 2014: rund 1,25 cent/kWh))<br />

– Befristung <strong>der</strong> Privilegierung auf 6 Jahre<br />

– Degressive Ausgestaltung <strong>des</strong> Privilegs

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