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Aktuelle Fragen der Reform des EEG - Institut für Energie

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Die Vorstellungen <strong>der</strong> Kommission<br />

sind aus deutscher Sicht extrem - <strong>EEG</strong><br />

• Ermittlung <strong>der</strong> Vergütung durch den Markt – keine Festlegung mehr<br />

durch den Staat<br />

• Technologieoffene Ausschreibung in allen Bereichen – umgehende<br />

Umstellung von national abweichenden Konzepten<br />

• Öffnung <strong>der</strong> Grenzen <strong>für</strong> Bieter aus an<strong>der</strong>en EU-Mitgliedstaaten<br />

Ziel <strong>der</strong> Kommission (GD Wettbewerb): EU-weite Strukturierung <strong>der</strong> EE-<br />

Stromerzeugung nach komparativen Kosten<br />

Eindeutige Haltung <strong>der</strong> Kommission:<br />

• <strong>EEG</strong> ist EU-rechtlich als Beihilfe zu qualifizieren (Nähe zum Staat –<br />

Handlungskorsett von BAFA, BNetzA und ÜNB – parafiskalisches<br />

Instrument)<br />

• Beson<strong>der</strong>e Ausgleichsregel ist EU-rechtlich eine Beihilfe (eindeutig<br />

wettbewerbsverzerrende Wirkung, nicht nur zwischen den MS,<br />

son<strong>der</strong>n auch innerhalb Deutschlands – Kriterien sind<br />

überarbeitungsbedürftig)

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