Aktuelle Fragen der Reform des EEG - Institut für Energie
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Die Vorstellungen <strong>der</strong> Kommission<br />
sind aus deutscher Sicht extrem - <strong>EEG</strong><br />
• Ermittlung <strong>der</strong> Vergütung durch den Markt – keine Festlegung mehr<br />
durch den Staat<br />
• Technologieoffene Ausschreibung in allen Bereichen – umgehende<br />
Umstellung von national abweichenden Konzepten<br />
• Öffnung <strong>der</strong> Grenzen <strong>für</strong> Bieter aus an<strong>der</strong>en EU-Mitgliedstaaten<br />
Ziel <strong>der</strong> Kommission (GD Wettbewerb): EU-weite Strukturierung <strong>der</strong> EE-<br />
Stromerzeugung nach komparativen Kosten<br />
Eindeutige Haltung <strong>der</strong> Kommission:<br />
• <strong>EEG</strong> ist EU-rechtlich als Beihilfe zu qualifizieren (Nähe zum Staat –<br />
Handlungskorsett von BAFA, BNetzA und ÜNB – parafiskalisches<br />
Instrument)<br />
• Beson<strong>der</strong>e Ausgleichsregel ist EU-rechtlich eine Beihilfe (eindeutig<br />
wettbewerbsverzerrende Wirkung, nicht nur zwischen den MS,<br />
son<strong>der</strong>n auch innerhalb Deutschlands – Kriterien sind<br />
überarbeitungsbedürftig)