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Aktuelle Fragen der Reform des EEG - Institut für Energie

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Der Koalitionsvertrag (II)<br />

• Beschränkung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Wind on shore auf „gute<br />

Standorte“ (80 – 75 % Standorte)<br />

• Abregelung von bis zu 5 % <strong>der</strong> Jahresarbeitslast<br />

• Ausgewogene Regelung <strong>für</strong> Eigenstromerzeugung – Erhebung einer<br />

Min<strong>des</strong>tumlage – Erhaltung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>für</strong> KWK und<br />

Kuppelgasanlagen<br />

• Bekenntnis zur Beson<strong>der</strong>en Ausgleichsregel – aber: Konzentration<br />

<strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>en Ausgleichsregel auf stromintensive Unternehmen,<br />

die in einem intensiven internationalen Wettbewerb stehen –<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>en<br />

Ausgleichsregel ist <strong>der</strong> Nachweis von Effizienzfortschritten in den<br />

privilegierten Unternehmen<br />

• Wind on shore: Weiterentwicklung <strong>des</strong> Referenzertragsmodells<br />

• Verlängerung <strong>des</strong> Stauchungskonzepts“ bei Wind off shore – erhöht<br />

die <strong>EEG</strong>-Umlage signifikant bis 2026<br />

• Prüfung <strong>der</strong> Grundlastfähigkeit <strong>des</strong> Erneuerbaren Stroms<br />

(verkappter Kapazitätsmechanismus)

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