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BNBest-Abruf - Elwis

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<strong>BNBest</strong>-<strong>Abruf</strong><br />

- 5 -<br />

- im Feld „Betrag“ rechtsbündig der <strong>Abruf</strong>betrag und<br />

- im Feld „Betrag in Buchstaben“ der <strong>Abruf</strong>betrag in Buchstaben.<br />

(3) Der Auszahlungsbeleg ist von einer berechtigten Person des Zuwendungsempfängers im<br />

Feld „Sachlich richtig“ und „Rechnerisch richtig“ zu unterzeichnen.<br />

(4) Damit der <strong>Abruf</strong>betrag am Tage des Bedarfs (Nr. 1) auf dem Konto des Zuwendungsempfängers<br />

gutgeschrieben werden kann, muss der Auszahlungsbeleg spätestens um 15:00 Uhr<br />

des Vortages der Bundeskasse vorliegen. Der Tag des Bedarfs ist im Feld Fälligkeitsdatum<br />

einzutragen.<br />

(5) Steht ein Tag des Bedarfs nach Nr. 1 bereits für die Zukunft fest, kann der Zuwendungsempfänger<br />

diesen Tag als Fälligkeitsdatum im Auszahlungsbeleg eintragen. Der <strong>Abruf</strong>betrag<br />

wird dann an dem eingetragenen Fälligkeitstag, der der Tag des Bedarfs sein muss, dem Konto<br />

des Zuwendungsempfängers gutgeschrieben.<br />

(6) Der Auszahlungsbeleg darf vorab auch mit Telefax der Bundeskasse übersendet werden.<br />

Der originale Auszahlungsbeleg ist der Bundeskasse in diesen Fällen unverzüglich nachzureichen.<br />

3.2 <strong>Abruf</strong> mit dem Auszahlungsbeleg im <strong>Abruf</strong>verfahren und dem Kontierungsblatt<br />

(HKR-Vordruck M03-SEPA) aus mehreren Objektkonten<br />

(1) Erhält der Zuwendungsempfänger vom Titelverwalter Zuwendungen aus verschiedenen<br />

Objektkonten, ist mit dem Auszahlungsbeleg zusätzlich das Kontierungsblatt zum HKR-<br />

Vordruck M03-SEPA auszufüllen und der Bundeskasse zu übersenden.<br />

(2) Im Auszahlungsbeleg ist dazu in dem Feld „Kontierungsblätter“ zweistellig die Anzahl der<br />

Kontierungsblätter einzutragen. Die Felder „Titelkonto“ und „Objektkonto“ sind durch einen<br />

waagerechten Strich zu entwerten. In den Feldern „Betrag“ und „Betrag in Buchstaben“ ist der<br />

gesamte <strong>Abruf</strong>betrag einzutragen.<br />

(3) Im Kontierungsblatt sind mindestens folgende Eintragungen notwendig:<br />

- im Feld „Anlagenummer“ die zweistellige laufende Nummer des Kontierungsblattes,<br />

- im Feld „Belegnummer des Bewirtschafters“ die gleiche Belegnummer wie im Auszahlungsbeleg,<br />

- in den Feldern „Titelkonto“ und „Objektkonto“ die vom Titelverwalter mitgeteilten Titelkonten<br />

und die Objektnummer und<br />

- im Feld „Betrag“ rechtbündig der <strong>Abruf</strong>betrag aus dem entsprechenden Objektkonto.<br />

3.3 Jahresabschluss<br />

(1) Unabhängig von den Regelungen des jeweils gültigen Jahresabschlussrundschreibens des<br />

Bundesministeriums der Finanzen dürfen Auszahlungsbelege im <strong>Abruf</strong>verfahren für das laufende<br />

Haushaltsjahr der Bundeskasse immer bis zum vorletzten Arbeitstag (Montag bis Frei-

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