BNBest-Abruf - Elwis
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<strong>BNBest</strong>-<strong>Abruf</strong><br />
- 5 -<br />
- im Feld „Betrag“ rechtsbündig der <strong>Abruf</strong>betrag und<br />
- im Feld „Betrag in Buchstaben“ der <strong>Abruf</strong>betrag in Buchstaben.<br />
(3) Der Auszahlungsbeleg ist von einer berechtigten Person des Zuwendungsempfängers im<br />
Feld „Sachlich richtig“ und „Rechnerisch richtig“ zu unterzeichnen.<br />
(4) Damit der <strong>Abruf</strong>betrag am Tage des Bedarfs (Nr. 1) auf dem Konto des Zuwendungsempfängers<br />
gutgeschrieben werden kann, muss der Auszahlungsbeleg spätestens um 15:00 Uhr<br />
des Vortages der Bundeskasse vorliegen. Der Tag des Bedarfs ist im Feld Fälligkeitsdatum<br />
einzutragen.<br />
(5) Steht ein Tag des Bedarfs nach Nr. 1 bereits für die Zukunft fest, kann der Zuwendungsempfänger<br />
diesen Tag als Fälligkeitsdatum im Auszahlungsbeleg eintragen. Der <strong>Abruf</strong>betrag<br />
wird dann an dem eingetragenen Fälligkeitstag, der der Tag des Bedarfs sein muss, dem Konto<br />
des Zuwendungsempfängers gutgeschrieben.<br />
(6) Der Auszahlungsbeleg darf vorab auch mit Telefax der Bundeskasse übersendet werden.<br />
Der originale Auszahlungsbeleg ist der Bundeskasse in diesen Fällen unverzüglich nachzureichen.<br />
3.2 <strong>Abruf</strong> mit dem Auszahlungsbeleg im <strong>Abruf</strong>verfahren und dem Kontierungsblatt<br />
(HKR-Vordruck M03-SEPA) aus mehreren Objektkonten<br />
(1) Erhält der Zuwendungsempfänger vom Titelverwalter Zuwendungen aus verschiedenen<br />
Objektkonten, ist mit dem Auszahlungsbeleg zusätzlich das Kontierungsblatt zum HKR-<br />
Vordruck M03-SEPA auszufüllen und der Bundeskasse zu übersenden.<br />
(2) Im Auszahlungsbeleg ist dazu in dem Feld „Kontierungsblätter“ zweistellig die Anzahl der<br />
Kontierungsblätter einzutragen. Die Felder „Titelkonto“ und „Objektkonto“ sind durch einen<br />
waagerechten Strich zu entwerten. In den Feldern „Betrag“ und „Betrag in Buchstaben“ ist der<br />
gesamte <strong>Abruf</strong>betrag einzutragen.<br />
(3) Im Kontierungsblatt sind mindestens folgende Eintragungen notwendig:<br />
- im Feld „Anlagenummer“ die zweistellige laufende Nummer des Kontierungsblattes,<br />
- im Feld „Belegnummer des Bewirtschafters“ die gleiche Belegnummer wie im Auszahlungsbeleg,<br />
- in den Feldern „Titelkonto“ und „Objektkonto“ die vom Titelverwalter mitgeteilten Titelkonten<br />
und die Objektnummer und<br />
- im Feld „Betrag“ rechtbündig der <strong>Abruf</strong>betrag aus dem entsprechenden Objektkonto.<br />
3.3 Jahresabschluss<br />
(1) Unabhängig von den Regelungen des jeweils gültigen Jahresabschlussrundschreibens des<br />
Bundesministeriums der Finanzen dürfen Auszahlungsbelege im <strong>Abruf</strong>verfahren für das laufende<br />
Haushaltsjahr der Bundeskasse immer bis zum vorletzten Arbeitstag (Montag bis Frei-