Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 75 von 112<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />
Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />
Anlagen > Anlage 2 > Teil C > Kapitel IX > Artikel 9.02<br />
Inhalt: Artikel 9.02 Abweichungen vom Einleiteverbot für häusliches Abwasser<br />
Die Vertragsstaaten können für Schiffe nach Artikel 9.01 Absatz 3, für die die Einhaltung des Einleiteverbotes für häusliches Abwasser<br />
praktisch schwer durchführbar ist oder unzumutbar hohe Kosten verursacht, ein geeignetes Verfahren für Ausnahmemöglichkeiten<br />
vereinbaren und die Bedingungen festlegen, unter denen diese Ausnahmen als gleichwertig angesehen werden können.<br />
Stand: 19.07.2012 10:34:30<br />
© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes