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Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

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Seite 75 von 112<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />

Anlagen > Anlage 2 > Teil C > Kapitel IX > Artikel 9.02<br />

Inhalt: Artikel 9.02 Abweichungen vom Einleiteverbot für häusliches Abwasser<br />

Die Vertragsstaaten können für Schiffe nach Artikel 9.01 Absatz 3, für die die Einhaltung des Einleiteverbotes für häusliches Abwasser<br />

praktisch schwer durchführbar ist oder unzumutbar hohe Kosten verursacht, ein geeignetes Verfahren für Ausnahmemöglichkeiten<br />

vereinbaren und die Bedingungen festlegen, unter denen diese Ausnahmen als gleichwertig angesehen werden können.<br />

Stand: 19.07.2012 10:34:30<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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