31.12.2013 Aufrufe

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 73 von 112<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> > Anlagen > Anlage<br />

2 > Teil C > Kapitel IX<br />

Inhalt: Kapitel IX - Verpflichtungen des Schiffsführers<br />

Artikel 9.01 Verbot der Einbringung und Einleitung<br />

Artikel 9.02 Abweichungen vom Einleiteverbot für häusliches Abwasser<br />

Artikel 9.03 Sammlung und Behandlung an Bord, Abgabe an Annahmestellen<br />

Stand: 05.12.2011 15:18:01<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!