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Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

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<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />

Anlagen > Anlage 2 > Teil C > Kapitel VIII > Artikel 8.01<br />

Inhalt: Artikel 8.01 Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne dieses Teiles bedeutet der Ausdruck:<br />

a.<br />

b.<br />

c.<br />

d.<br />

e.<br />

f.<br />

"häusliches Abwasser"<br />

Abwasser aus Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie Fäkalwasser;<br />

"Hausmüll"<br />

aus Haushalten und aus der Schiffsgastronomie stammende organische und anorganische Abfälle, jedoch ohne Anteile der<br />

anderen definierten Schiffsbetriebsabfälle;<br />

"Klärschlamm"<br />

Rückstände, die bei Betrieb einer Bordkläranlage an Bord des Fahrzeugs entstehen;<br />

"Slpos"<br />

eim pumpfähiges oder nicht pumpfähiges Gemisch aus Ladungsrückständen und Waschwasserresten, Rost oder Schlamm;<br />

"übriger Sonderabfall"<br />

Schiffsbetriebsabfall außer dem öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfall und den unter den Buchstaben a bis d genannten Abfällen;<br />

"Kabinenschiff"<br />

ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen.<br />

Stand: 19.07.2012 10:34:32<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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