Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
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<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />
Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />
Anlagen > Anlage 2 > Teil C > Kapitel VIII > Artikel 8.01<br />
Inhalt: Artikel 8.01 Begriffsbestimmungen<br />
Im Sinne dieses Teiles bedeutet der Ausdruck:<br />
a.<br />
b.<br />
c.<br />
d.<br />
e.<br />
f.<br />
"häusliches Abwasser"<br />
Abwasser aus Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie Fäkalwasser;<br />
"Hausmüll"<br />
aus Haushalten und aus der Schiffsgastronomie stammende organische und anorganische Abfälle, jedoch ohne Anteile der<br />
anderen definierten Schiffsbetriebsabfälle;<br />
"Klärschlamm"<br />
Rückstände, die bei Betrieb einer Bordkläranlage an Bord des Fahrzeugs entstehen;<br />
"Slpos"<br />
eim pumpfähiges oder nicht pumpfähiges Gemisch aus Ladungsrückständen und Waschwasserresten, Rost oder Schlamm;<br />
"übriger Sonderabfall"<br />
Schiffsbetriebsabfall außer dem öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfall und den unter den Buchstaben a bis d genannten Abfällen;<br />
"Kabinenschiff"<br />
ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen.<br />
Stand: 19.07.2012 10:34:32<br />
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