31.12.2013 Aufrufe

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 54 von 112<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> > Anlagen > Anlage<br />

2 > Teil B > Kapitel V > Artikel 5.03<br />

Inhalt: Artikel 5.03 Seeschiffe<br />

Dieser Teil B gilt nicht für das Laden und Löschen von Seeschiffen in Seehäfen an Seeschifffahrtsstraßen.<br />

Stand: 23.07.2012 14:02:19<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!