Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
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<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />
Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />
Anlagen > Anlage 2 > Teil B > Kapitel V > Artikel 5.02<br />
Inhalt: Artikel 5.02 Verpflichtung der Vertragsstaaten<br />
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die infrastrukturellen und sonstigen Voraussetzungen für die Abgabe und Annahme von<br />
Restladungen, Umschlagsrückständen, Ladungsrückständen und Waschwasser binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses<br />
Übereinkommens zu schaffen oder schaffen zu lassen.<br />
Stand: 19.07.2012 10:34:31<br />
© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes