Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Seite 5 von 112<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />
Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />
Besondere Bestimmungen<br />
Inhalt: Besondere Bestimmungen<br />
Artikel 3 Verbot der Einbringung und Einleitung<br />
Artikel 4 Annahmestellen<br />
Artikel 5 Grundsatz der Finanzierung<br />
Artikel 6 Finanzierung der Annahme und Entsorgung der öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfälle<br />
Artikel 7 Finanzierung der Annahme und Entsorgung von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen<br />
Artikel 8 Finanzierung der Restentladung, des Waschens sowie der Annahme und Entsorgung von Abfällen aus dem Ladungsbereich<br />
Artikel 9 Innerstaatliche Institution<br />
Artikel 10 Internationaler Finanzausgleich - Internationale Ausgleichs- und Koordinierungsstelle<br />
Stand: 27.01.2011 12:55:19<br />
© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes