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Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

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<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />

Anlagen > Anlage 1<br />

Inhalt: Anlage 1 zum Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von<br />

Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt<br />

<strong>Wasserstraßen</strong> nach Artikel 2<br />

Deutschland:<br />

Alle dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen.<br />

Belgien:<br />

Alle für die Binnenschifffahrt zugänglichen Gewässer.<br />

Frankreich:<br />

Teil A der Anwendungsbestimmung:<br />

Rhein, ausgebaute Mosel bis Metz (km 298,5)<br />

Teile B und C der Anwendungsbestimmung:<br />

Rhein, ausgebaute Mosel bis Neuves-Maisons (km 392,45), Kanal Niffer-Mulhouse, Kanal zwischen der Schleuse Pont Malin (km 0,0) und<br />

der belgisch-französischen Grenze (km 36,561), Großschifffahrtskanal zwischen der Schleuse Pont Malin (km 0,0) und der Schleuse<br />

Mardyck (km 143,075), Kanal zwischen Bauvin (km 0,0) und der belgisch-französischen Grenze (km 33,850).<br />

Großherzogtum Luxemburg:<br />

Mosel<br />

Niederlande:<br />

Alle für die Binnenschifffahrt zugänglichen Gewässer.<br />

Schweiz:<br />

Rhein zwischen Basel und Rheinfelden.<br />

Stand: 28.01.2011 14:50:55<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

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