31.12.2013 Aufrufe

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 25 von 112<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />

Schlussbestimmungen > Artikel 18<br />

Inhalt: Artikel 18 Inkrafttreten<br />

Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung der letzten Ratifikations-, Annahme- oder<br />

Genehmigungsurkunde der Unterzeichnerstaaten in Kraft. Für jede andere Vertragspartei tritt es am ersten Tag des zweiten Monats nach<br />

der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde in Kraft.<br />

Stand: 19.07.2012 10:34:30<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!