31.12.2013 Aufrufe

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [CDNI] - Elwis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 24 von 112<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Wasserstraßen</strong>-<strong>Informationsservice</strong> (ELWIS)<br />

Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Allgemeine Informationen > Abfallübereinkommen > <strong>CDNI</strong> ><br />

Schlussbestimmungen > Artikel 17<br />

Inhalt: Artikel 17 Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt<br />

(1) Dieses Übereinkommen liegt vom 1. Juni 1996 bis zum 30. September 1996 für die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich<br />

Belgien, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande und die Schweizerische<br />

Eidgenossenschaft zur Unterzeichnung auf.<br />

(2) Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Unterzeichnerstaaten. Die Ratifikations-,<br />

Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hinterlegt.<br />

(3) Nach Inkrafttreten steht dieses Übereinkommen für alle Staaten zum Beitritt offen, deren Binnenwasserstraßen mit denen der<br />

Vertragsstaaten in Verbindung stehen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt<br />

hinterlegt.<br />

Stand: 19.07.2012 10:34:31<br />

© Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!