April 1/2004 - EJPD - admin.ch
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Im Übrigen kann i<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> bei dieser Frage<br />
den Beratungen der Arbeitsgruppe ni<strong>ch</strong>t<br />
vorgreifen. Im StGB mögli<strong>ch</strong>st wenig neue<br />
Zusatzregelungen vorzusehen und weitgehend<br />
auf den Verfassungstext zu verweisen,<br />
könnte allerdings eine der Lösungsvarianten<br />
sein, die zu diskutieren sind.<br />
Misstrauen abbauen<br />
Setzt si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t jede dieser Mögli<strong>ch</strong>keiten<br />
der Kritik aus, ein blosser juristis<strong>ch</strong>er Kniff<br />
zu sein?<br />
H.S.: Es wird eine unserer Aufgaben sein,<br />
diesen Eindruck namentli<strong>ch</strong> bei den Befürwortern<br />
der Initiative zu zerstreuen. Deshalb<br />
sollen au<strong>ch</strong> Mitglieder des Initiativkomitees<br />
in der Arbeitsgruppe mitwirken, wel<strong>ch</strong>e<br />
die Umsetzungsbestimmungen erarbeiten<br />
wird.<br />
Die Fronten und das gegenseitige Misstrauen,<br />
die si<strong>ch</strong> während des Abstimmungskampfes<br />
gebildet haben, müssen jetzt hüben<br />
wie drüben abgebaut werden. Andernfalls<br />
wird es s<strong>ch</strong>wierig sein, für die Ausführungsgesetzgebung<br />
eine mehrheitsfähige<br />
Lösung zu finden.<br />
Ehrgeiziger Terminplan<br />
Bundesrat Blo<strong>ch</strong>er sieht vor, dass die<br />
neue Verwahrungsregelung zusammen mit<br />
dem revidierten AT StGB Anfang 2006 in<br />
Kraft tritt. Ist angesi<strong>ch</strong>ts der sehr kontroversen<br />
Meinungen von Experten und Politikern<br />
ni<strong>ch</strong>t mit Verspätung zu re<strong>ch</strong>nen?<br />
H.S.: Der vorgegebene Zeitplan (vgl. Käst<strong>ch</strong>en)<br />
ist si<strong>ch</strong>erli<strong>ch</strong> sehr ehrgeizig. Wir werden<br />
alles daran setzen, dass der Bundesrat<br />
in gut einem Jahr über einen Gesetzesentwurf<br />
und die entspre<strong>ch</strong>ende Bots<strong>ch</strong>aft bes<strong>ch</strong>liessen<br />
kann. Auf den Fahrplan der parlamentaris<strong>ch</strong>en<br />
Beratungen haben wir aber<br />
keinen ents<strong>ch</strong>eidenden Einfluss.<br />
Sollte si<strong>ch</strong> denno<strong>ch</strong> eine Verzögerung in<br />
der Verwahrungsfrage abzei<strong>ch</strong>nen: Wäre es<br />
mögli<strong>ch</strong>, den restli<strong>ch</strong>en AT StGB, also ohne<br />
Verwahrung, zeitgere<strong>ch</strong>t in Kraft zu setzen?<br />
H.S.: Der revidierte AT StGB, so wie er vom<br />
Parlament am 13. Dezember 2002 bes<strong>ch</strong>lossen<br />
worden ist, wird voraussi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong><br />
Anfang 2006, in Kraft treten, mit oder ohne<br />
die Ergänzungen, wel<strong>ch</strong>e die Verwahrungsinitiaitve<br />
erfordert.<br />
Umsetzung der Verwahrungsinitiative<br />
Die momentane Planung sieht folgenden<br />
„Fahrplan“ vor:<br />
- Bis Sommer <strong>2004</strong>: Ausarbeitung eines<br />
Regelungsentwurfs dur<strong>ch</strong> eine Arbeitsgruppe<br />
unter der Leitung von Prof. Dr.<br />
Heinri<strong>ch</strong> Koller, Direktor des BJ.<br />
- Ans<strong>ch</strong>liessend: Vernehmlassungsverfahren<br />
- Frühling 2005: Bots<strong>ch</strong>aft an das Parlament<br />
- Ans<strong>ch</strong>liessend: Parlamentaris<strong>ch</strong>e Beratung<br />
- Anfang 2006 Inkrafttreten der neuen<br />
Regelung zusammen mit dem restli<strong>ch</strong>en<br />
AT StGB<br />
Kritik aus anderen Kreisen<br />
Die Verwahrungsregelung des revidierten<br />
AT StGB wird au<strong>ch</strong> aus Kreisen der Strafverfolgung<br />
kritisiert. Diese mö<strong>ch</strong>ten eine<br />
Ausdehnung des Katalogs der Straftaten,<br />
die Anlass zur Verwahrung sein können<br />
(neu Art. 64 Abs. 1 StGB). Was sagen Sie<br />
als Jurist dazu?<br />
H.S.: Vorweg erinnere i<strong>ch</strong> daran, dass die<br />
neue Verwahrungsregelung des AT StGB<br />
das Ergebnis eines langen und sorgfältigen<br />
Gesetzgebungsverfahrens ist. In dessen<br />
Verlauf konnten au<strong>ch</strong> die Strafverfolgungsbehörden<br />
ihre Meinung einbringen. Das<br />
Parlament hat si<strong>ch</strong> intensiv mit dem Thema<br />
auseinandergesetzt und dazu vers<strong>ch</strong>iedene<br />
Experten angehört. Wie fast jedes Gesetz<br />
ist au<strong>ch</strong> diese neue Regelung letztli<strong>ch</strong> ein<br />
politis<strong>ch</strong>er Kompromiss, der den einen zu<br />
weit und den andern zu wenig weit geht.<br />
Zur Sa<strong>ch</strong>e selbst sage i<strong>ch</strong> nur soviel: Die<br />
Verwahrung auf unbestimmte Zeit ist ein<br />
sehr eins<strong>ch</strong>neidender Eingriff in die Freiheit<br />
der betroffenen Täter. Eine Grundfrage ist<br />
daher, wie s<strong>ch</strong>wer die Straftat sein muss,<br />
damit die Verwahrung no<strong>ch</strong> verhältnismässig<br />
ist. Der revidierte AT StGB knüpft die<br />
Bejahung der Gefährli<strong>ch</strong>keit des Täters und<br />
damit dessen Verwahrung an zwei Voraussetzungen:<br />
Er muss eine wirkli<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>were<br />
info bulletin info 1/<strong>2004</strong> Seite 25