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April 1/2004 - EJPD - admin.ch

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Im Übrigen kann i<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> bei dieser Frage<br />

den Beratungen der Arbeitsgruppe ni<strong>ch</strong>t<br />

vorgreifen. Im StGB mögli<strong>ch</strong>st wenig neue<br />

Zusatzregelungen vorzusehen und weitgehend<br />

auf den Verfassungstext zu verweisen,<br />

könnte allerdings eine der Lösungsvarianten<br />

sein, die zu diskutieren sind.<br />

Misstrauen abbauen<br />

Setzt si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t jede dieser Mögli<strong>ch</strong>keiten<br />

der Kritik aus, ein blosser juristis<strong>ch</strong>er Kniff<br />

zu sein?<br />

H.S.: Es wird eine unserer Aufgaben sein,<br />

diesen Eindruck namentli<strong>ch</strong> bei den Befürwortern<br />

der Initiative zu zerstreuen. Deshalb<br />

sollen au<strong>ch</strong> Mitglieder des Initiativkomitees<br />

in der Arbeitsgruppe mitwirken, wel<strong>ch</strong>e<br />

die Umsetzungsbestimmungen erarbeiten<br />

wird.<br />

Die Fronten und das gegenseitige Misstrauen,<br />

die si<strong>ch</strong> während des Abstimmungskampfes<br />

gebildet haben, müssen jetzt hüben<br />

wie drüben abgebaut werden. Andernfalls<br />

wird es s<strong>ch</strong>wierig sein, für die Ausführungsgesetzgebung<br />

eine mehrheitsfähige<br />

Lösung zu finden.<br />

Ehrgeiziger Terminplan<br />

Bundesrat Blo<strong>ch</strong>er sieht vor, dass die<br />

neue Verwahrungsregelung zusammen mit<br />

dem revidierten AT StGB Anfang 2006 in<br />

Kraft tritt. Ist angesi<strong>ch</strong>ts der sehr kontroversen<br />

Meinungen von Experten und Politikern<br />

ni<strong>ch</strong>t mit Verspätung zu re<strong>ch</strong>nen?<br />

H.S.: Der vorgegebene Zeitplan (vgl. Käst<strong>ch</strong>en)<br />

ist si<strong>ch</strong>erli<strong>ch</strong> sehr ehrgeizig. Wir werden<br />

alles daran setzen, dass der Bundesrat<br />

in gut einem Jahr über einen Gesetzesentwurf<br />

und die entspre<strong>ch</strong>ende Bots<strong>ch</strong>aft bes<strong>ch</strong>liessen<br />

kann. Auf den Fahrplan der parlamentaris<strong>ch</strong>en<br />

Beratungen haben wir aber<br />

keinen ents<strong>ch</strong>eidenden Einfluss.<br />

Sollte si<strong>ch</strong> denno<strong>ch</strong> eine Verzögerung in<br />

der Verwahrungsfrage abzei<strong>ch</strong>nen: Wäre es<br />

mögli<strong>ch</strong>, den restli<strong>ch</strong>en AT StGB, also ohne<br />

Verwahrung, zeitgere<strong>ch</strong>t in Kraft zu setzen?<br />

H.S.: Der revidierte AT StGB, so wie er vom<br />

Parlament am 13. Dezember 2002 bes<strong>ch</strong>lossen<br />

worden ist, wird voraussi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong><br />

Anfang 2006, in Kraft treten, mit oder ohne<br />

die Ergänzungen, wel<strong>ch</strong>e die Verwahrungsinitiaitve<br />

erfordert.<br />

Umsetzung der Verwahrungsinitiative<br />

Die momentane Planung sieht folgenden<br />

„Fahrplan“ vor:<br />

- Bis Sommer <strong>2004</strong>: Ausarbeitung eines<br />

Regelungsentwurfs dur<strong>ch</strong> eine Arbeitsgruppe<br />

unter der Leitung von Prof. Dr.<br />

Heinri<strong>ch</strong> Koller, Direktor des BJ.<br />

- Ans<strong>ch</strong>liessend: Vernehmlassungsverfahren<br />

- Frühling 2005: Bots<strong>ch</strong>aft an das Parlament<br />

- Ans<strong>ch</strong>liessend: Parlamentaris<strong>ch</strong>e Beratung<br />

- Anfang 2006 Inkrafttreten der neuen<br />

Regelung zusammen mit dem restli<strong>ch</strong>en<br />

AT StGB<br />

Kritik aus anderen Kreisen<br />

Die Verwahrungsregelung des revidierten<br />

AT StGB wird au<strong>ch</strong> aus Kreisen der Strafverfolgung<br />

kritisiert. Diese mö<strong>ch</strong>ten eine<br />

Ausdehnung des Katalogs der Straftaten,<br />

die Anlass zur Verwahrung sein können<br />

(neu Art. 64 Abs. 1 StGB). Was sagen Sie<br />

als Jurist dazu?<br />

H.S.: Vorweg erinnere i<strong>ch</strong> daran, dass die<br />

neue Verwahrungsregelung des AT StGB<br />

das Ergebnis eines langen und sorgfältigen<br />

Gesetzgebungsverfahrens ist. In dessen<br />

Verlauf konnten au<strong>ch</strong> die Strafverfolgungsbehörden<br />

ihre Meinung einbringen. Das<br />

Parlament hat si<strong>ch</strong> intensiv mit dem Thema<br />

auseinandergesetzt und dazu vers<strong>ch</strong>iedene<br />

Experten angehört. Wie fast jedes Gesetz<br />

ist au<strong>ch</strong> diese neue Regelung letztli<strong>ch</strong> ein<br />

politis<strong>ch</strong>er Kompromiss, der den einen zu<br />

weit und den andern zu wenig weit geht.<br />

Zur Sa<strong>ch</strong>e selbst sage i<strong>ch</strong> nur soviel: Die<br />

Verwahrung auf unbestimmte Zeit ist ein<br />

sehr eins<strong>ch</strong>neidender Eingriff in die Freiheit<br />

der betroffenen Täter. Eine Grundfrage ist<br />

daher, wie s<strong>ch</strong>wer die Straftat sein muss,<br />

damit die Verwahrung no<strong>ch</strong> verhältnismässig<br />

ist. Der revidierte AT StGB knüpft die<br />

Bejahung der Gefährli<strong>ch</strong>keit des Täters und<br />

damit dessen Verwahrung an zwei Voraussetzungen:<br />

Er muss eine wirkli<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>were<br />

info bulletin info 1/<strong>2004</strong> Seite 25

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