April 1/2004 - EJPD - admin.ch
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Der Auftrag, den die Sektion zu erfüllen<br />
hat, ist gesetzli<strong>ch</strong> - im LSMG - vorgegeben:<br />
Der Bund soll mit finanzieller Unterstützung<br />
die Rahmenbedingungen verbessern<br />
helfen, die es straffälligen oder in ihrem<br />
Sozialverhalten erhebli<strong>ch</strong> gestörten<br />
Minderjährigen und Erwa<strong>ch</strong>senen ermögli<strong>ch</strong>en,<br />
in der Gesells<strong>ch</strong>aft wieder Fuss zu<br />
fassen. Ziel ist die Integration und/oder die<br />
Resozialisierung dieser Mens<strong>ch</strong>en, damit sie<br />
verantwortli<strong>ch</strong>e Mitglieder der Gesells<strong>ch</strong>aft<br />
werden. Deshalb sind der Tätigkeit der Mitarbeitenden<br />
der Sektion folgende Maximen<br />
zu Grunde zu legen:<br />
Die Würde des Mens<strong>ch</strong>en ist zu a<strong>ch</strong>ten<br />
und zu s<strong>ch</strong>ützen.<br />
Kinder und Jugendli<strong>ch</strong>e haben Anspru<strong>ch</strong><br />
auf besonderen S<strong>ch</strong>utz ihrer Unversehrtheit<br />
und auf Förderung ihrer Entwicklung.<br />
(Bundesverfassung Art. 7 und 11, Abs. 1)<br />
info bulletin info 1/<strong>2004</strong> Seite 23