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April 1/2004 - EJPD - admin.ch

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Der Auftrag, den die Sektion zu erfüllen<br />

hat, ist gesetzli<strong>ch</strong> - im LSMG - vorgegeben:<br />

Der Bund soll mit finanzieller Unterstützung<br />

die Rahmenbedingungen verbessern<br />

helfen, die es straffälligen oder in ihrem<br />

Sozialverhalten erhebli<strong>ch</strong> gestörten<br />

Minderjährigen und Erwa<strong>ch</strong>senen ermögli<strong>ch</strong>en,<br />

in der Gesells<strong>ch</strong>aft wieder Fuss zu<br />

fassen. Ziel ist die Integration und/oder die<br />

Resozialisierung dieser Mens<strong>ch</strong>en, damit sie<br />

verantwortli<strong>ch</strong>e Mitglieder der Gesells<strong>ch</strong>aft<br />

werden. Deshalb sind der Tätigkeit der Mitarbeitenden<br />

der Sektion folgende Maximen<br />

zu Grunde zu legen:<br />

Die Würde des Mens<strong>ch</strong>en ist zu a<strong>ch</strong>ten<br />

und zu s<strong>ch</strong>ützen.<br />

Kinder und Jugendli<strong>ch</strong>e haben Anspru<strong>ch</strong><br />

auf besonderen S<strong>ch</strong>utz ihrer Unversehrtheit<br />

und auf Förderung ihrer Entwicklung.<br />

(Bundesverfassung Art. 7 und 11, Abs. 1)<br />

info bulletin info 1/<strong>2004</strong> Seite 23

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