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Merkblatt für Eltern - Eisenstadt

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Magistrat der Landeshauptstadt Freistadt <strong>Eisenstadt</strong> – Bürgermanagement - Standesamt<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Eltern</strong> neugeborener Kinder<br />

Seit wenigen Stunden sind Sie glückliche Mutter und stolzer Vater. Wir beglückwünschen Sie zu<br />

diesem freudigen Ereignis und wollen Ihnen mit diesem <strong>Merkblatt</strong> einen Leitfaden in die Hand<br />

geben, aus dem ersichtlich ist, was Sie aus diesem Anlass zu tun haben.<br />

Anzeige der Geburt<br />

Die Geburt ist vom Krankenhaus innerhalb einer Woche dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.<br />

Sie sollten daher folgende Dokumente (bitte nur Originale oder gerichtlich bzw. notariell<br />

beglaubigte Kopien!) ehestens im Krankenhaus abgeben:<br />

Beim ehelichen Kind von beiden <strong>Eltern</strong>teilen<br />

Heiratsurkunde<br />

Staatsbürgerschaftsnachweis<br />

Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel)<br />

eventuell Nachweis über akademische Grade<br />

Beim unehelichen Kind von der Mutter<br />

Geburtsurkunde<br />

Staatsbürgerschaftsnachweis<br />

Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel)<br />

eventuell Nachweis über akademische Grade<br />

Ist die Mutter geschieden oder verwitwet, zusätzlich Heiratsurkunde der letzten Ehe,<br />

Scheidungsbeschluss bzw. –urteil mit Rechtskraftklausel oder Sterbeurkunde des Mannes.<br />

Sind die <strong>Eltern</strong> keine österreichischen Staatsbürger, sind als Nachweis der<br />

Staatsangehörigkeit die Reisepässe und zusätzlich die Geburtsurkunden vorzulegen.<br />

Haben die <strong>Eltern</strong> im Ausland geheiratet und besitzen keine österreichische<br />

Heiratsurkunde, sind ebenfalls die Geburtsurkunden beizulegen.<br />

Bei in fremder Sprache abgefassten Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung<br />

erforderlich. In Einzelfällen kann die Vorlage zusätzlicher Urkunden erforderlich sein.<br />

Wahl der Vornamen<br />

Bei der Wahl der Vornamen sollten Sie bedenken, dass<br />

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<br />

<br />

die gewählten Vornamen als Vornamen gebräuchlich sein müssen,<br />

dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein dürfen und<br />

der erste Vorname dem Geschlecht des Kindes entsprechen muss.<br />

Beim unehelichen Kind ist die Mutter, beim ehelichen Kind sind beide <strong>Eltern</strong>teile zur Vornamensgebung<br />

berechtigt. Die Beilegung der Vornamen erfolgt schriftlich auf der Anzeige der<br />

Geburt, die das Krankenhaus erstellt.<br />

Beurkundung der Geburt<br />

Nach Einlangen der Anzeige der Geburt und aller erforderlichen Dokumente beim Standesamt<br />

wird die Geburt in das Geburtenbuch eingetragen. Ist die Anzeige unvollständig, weil Dokumente<br />

fehlen, kann die Beurkundung nicht vorbereitet werden und daher muss bei der Abholung<br />

der Geburtsurkunden mit Wartezeiten gerechnet werden. Geburtsurkunden <strong>für</strong> das Kind


Magistrat der Landeshauptstadt Freistadt <strong>Eisenstadt</strong> – Bürgermanagement - Standesamt<br />

können von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr und Freitag in der Zeit<br />

von 08.00 bis 13.00 Uhr vom<br />

Standesamt <strong>Eisenstadt</strong>, 7000 <strong>Eisenstadt</strong>, Hauptstraße 35<br />

abgeholt werden. Bei Bedarf können Sie in der Tiefgarage Rathaus (Einfahrt: Haydngasse, bei<br />

Franziskanerkirche) parken (die ersten 29 Minuten sind kostenlos).<br />

Seit Anfang 2008 müssen übrigens <strong>für</strong> eine Geburtsurkunde keine Gebühren und Abgaben<br />

mehr entrichtet werden.<br />

Information <strong>für</strong> die Mutter eines unehelichen Kindes<br />

Als volljährige Mutter eines unehelichen Kindes sind Sie gleichzeitig gesetzlicher Vertreter ihres<br />

Kindes und haben unter anderem auch <strong>für</strong> die Anerkennung der Vaterschaft zu sorgen.<br />

Die Vaterschaft kann durch eine persönliche Erklärung des Vaters vor jedem Standesamt,<br />

Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), Gericht oder Notar anerkannt<br />

werden. Dazu sind folgende Dokumente (nur Originale oder gerichtlich bzw. notariell beglaubigte<br />

Kopien) vorzulegen:<br />

Geburtsurkunde<br />

Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass bei Ausländern)<br />

Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel)<br />

eventuell Nachweis über akademische Grade<br />

Wird die Vaterschaft vor dem Standesamt <strong>Eisenstadt</strong> bei der Beantragung einer Geburtsurkunde<br />

anerkannt, kann sofort eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, in der der Anerkennende<br />

als Vater eingetragen ist.<br />

Falls der Vater zur freiwilligen Anerkennung des Kindes nicht bereit ist, wenden Sie sich bitte an<br />

den nach Ihrem Wohnsitz zuständigen Jugendwohlfahrtsträger.<br />

Uneheliche Kinder erhalten nach österreichischem Recht den Familiennamen der Mutter,<br />

d.h. den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.<br />

Wenn Sie wollen, dass Ihr unehelich geborenes Kind den Familiennamen des Vaters führen<br />

soll, besteht – sofern zwischen Ihnen und dem Vater diesbezüglich Einvernehmen herrscht –<br />

nach der Beurkundung der Geburt und der Anerkennung der Vaterschaft die Möglichkeit:<br />

<strong>für</strong> Kinder, die vor dem 01.04.2013 beurkundet wurden: eine entsprechende<br />

Namensänderung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen O D E R<br />

nach dem 01.09.2013 eine Erklärung über den Familiennnamen des Kindes beim<br />

Standesamt abzugeben<br />

<strong>für</strong> Kinder, die nach dem 01.04.2013 beurkundet wurden: eine Erklärung über den<br />

Familiennnamen des Kindes beim Standesamt abzugeben.<br />

Für weitere, die Geburt Ihres Kindes betreffende<br />

Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!<br />

Standesamt <strong>Eisenstadt</strong><br />

Tel. 02682/705 – DW 600 bis DW 604

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