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Bauaufsichtliche Zulassung Wellennagel für OSB-Stoßverbindung

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haubold Jumbo ® -Wellennägel gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher <strong>Zulassung</strong> Z-9.1-608<br />

haubold Jumbo ® -Wellennägel gemäß Z-9.1-608 Seite 1 von 6


Allgemeines:<br />

Die Herstellung eines schubsteifen Plattenstoßes mit Hilfe von Stoßhölzern gilt in der Praxis<br />

als aufwändig. Bisher mussten freie Plattenränder innerhalb einer Wand-, Dach- oder Deckentafel<br />

mit einem Beilageholz hinterlegt werden (= indirekte Verbindung der Plattenränder).<br />

Dabei können diese Hölzer unter Umständen so dimensioniert sein, dass ein „Zurechtschneiden“<br />

der Dämmung im Gefach erforderlich ist.<br />

Die <strong>Zulassung</strong> Z-9.1-608 wurde das erste Mal im Februar 2007 erteilt und wird nun durch die<br />

Erweiterung vom 07. April 2010 ersetzt! NEU ist, dass zu den bisherigen <strong>OSB</strong>-Platten nun<br />

auch Spanplatten und Nadelholzbretter zum Anwendungsbereich gehören. Also:<br />

1. ≥ 15mm <strong>OSB</strong> gemäß DIN EN 300, mindestens der technischen Klasse <strong>OSB</strong>/3<br />

2. ≥ 15mm Spanplatten gemäß DIN EN 312, mindestens des Typs P4<br />

3. ≥ 22mm Bretter aus Nadelholz, mindestens der Sortierklasse S10 / Festigkeitsklasse C24<br />

haubold Jumbo ® -Wellennägel sind aus Blankstahl hergestellte mechanische Verbindungsmittel<br />

<strong>für</strong> den Holzbau. Sie dienen zur schubsteifen Verbindung der freien Plattenränder in Beplankungsstößen<br />

von scheibenartig beanspruchten Holztafeln und zur schubsteifen Verbindung<br />

von Brettern.<br />

Die Wellennägel dürfen bei Holzwerkstoffen planmäßig nur parallel zum freien Plattenrand<br />

bzw. bei Brettern nur parallel zur Brettkante in Richtung des Holzfaserverlaufs beansprucht<br />

werden.<br />

Abmessungen der haubold Jumbo ® -Wellennägel:<br />

haubold Jumbo ® -Wellennägel gemäß Z-9.1-608 Seite 2 von 6


Die Verbindung / Anwendung<br />

Der Vorteil: mit haubold Jumbo ® -Wellennägel ist eine direkte<br />

Verbindung der Platten möglich. Dieses bedeutet eine hohe Zeitund<br />

Materialkostenersparnis.<br />

Darstellung des Arbeitsablaufes<br />

1. Auflegen der Plattenteile auf den Rahmen.<br />

2. Befestigen der Platten auf den Rahmen 3. Dann erst Herstellen der WN-Verbindung<br />

Schubsteif verbundener Plattenstoß<br />

haubold Jumbo ® -Wellennägel gemäß Z-9.1-608 Seite 3 von 6


Welche Wellennägel <strong>für</strong> welche Platte / Bretter?<br />

Drei verschiedene Sorten Wellennägel sind <strong>für</strong> folgende Platten- bzw. Brettstärken einzusetzen:<br />

1. t 15mm WN 9,5 / 35 (Art.Nr.: 045251) NUR <strong>OSB</strong> + SPAN<br />

2. t 18mm WN 12,5 / 35 (Art.Nr.: 045250) NUR <strong>OSB</strong> + SPAN<br />

3. t 22mm WN 15 / 35 (Art.Nr.: 045252) <strong>OSB</strong> + SPAN + BRETT<br />

Das pneumatische Eintreibgerät<br />

WN 18 XI (Art.Nr: 031054)<br />

Das Eintreibgerät WN 18 XI wird mit 3 Abstandsschienen geliefert, die <strong>für</strong> den jeweiligen<br />

<strong>Wellennagel</strong> im Magazin zu befestigen sind.<br />

Das WN 18 XI verfügt über eine einstellbare Eintreibbegrenzung, sodass die Wellennägel<br />

oberflächenbündig eingetrieben werden können. Der Arbeitsdruck sollte 8 bar betragen.<br />

Maximal zu erreichender Schubfluss s v,0,d [kN/m] in Abhängigkeit des Verbindungsmittelabstandes:<br />

<strong>Wellennagel</strong>typ<br />

Mindestplatten-<br />

oder<br />

brettdicke<br />

[mm]<br />

Abstand untereinander<br />

[mm]<br />

<strong>OSB</strong><br />

≥ <strong>OSB</strong>3<br />

Spanplatten<br />

≥ P4<br />

Nadelholzbretter<br />

≥ S10/C24<br />

50 4,98 6,93 -<br />

WN 9,5 / 35 15<br />

75 3,32 4,62 -<br />

100 2,49 3,47 -<br />

150 1,66 2,31 -<br />

50 9,69 8,76 -<br />

WN 12,5 / 35 18<br />

75 6,46 5,84 -<br />

100 4,85 4,38 -<br />

150 3,23 2,92 -<br />

50 12,32 9,28 9,55<br />

WN 15 / 35 22<br />

75 8,22 6,19 6,37<br />

100 6,16 4,64 4,78<br />

150 4,11 3,09 3,18<br />

Berechnung gemäß DIN 1052:2008 <strong>für</strong> KLED kurz + NKL 1 + γ M = 1,30<br />

haubold Jumbo ® -Wellennägel gemäß Z-9.1-608 Seite 4 von 6


Besonderheiten <strong>für</strong> <strong>OSB</strong> + SPAN:<br />

Besonderheiten <strong>für</strong> NADELHOLZBRETTER:<br />

Verbindung von Nut&Feder-Platte ist nicht erlaubt<br />

Nut-Feder-Bretter sind zulässig,<br />

wobei die Geometrie definiert ist<br />

Konstruktionsbeispiel einer Deckentafel<br />

haubold Jumbo ® -Wellennägel gemäß Z-9.1-608 Seite 5 von 6


Bestimmungen <strong>für</strong> die Ausführung einer schubsteifen Verbindung mit Jumbo ® -Wellennägeln:<br />

1. Da es sich um blanke Nägel handelt, darf die Anwendung nur in der Nutzungsklasse 1<br />

erfolgen. Also z.B. in allseitig geschlossenen und beheizten Bauwerken.<br />

2. Die Wellennägel dürfen nur zum schubsteifen Verbund von <strong>OSB</strong>-Platten mindestens<br />

der technischen Klasse <strong>OSB</strong>/3 oder Spanplatten mindestens des Typs P4 mit stumpfen<br />

Plattenrändern verwendet werden.<br />

3. Die Wellennägel dürfen auch zum schubsteifen Verbund von Brettern aus Nadelholz<br />

der Sortierklasse S10 mit stumpfen Brettkanten oder mit Nut und Feder verwendet<br />

werden.<br />

4. Die oben genannten Mindestplattendicken sind einzuhalten. Es dürfen nur Platten<br />

bzw. Bretter gleichen Materials und gleicher Dicke untereinander verbunden werden.<br />

Die Wellennägel sind so einzutreiben, dass sie bündig mit der Oberfläche abschließen.<br />

5. Der Abstand a v der Wellennägel untereinander ist an allen Beplankungsstößen konstant<br />

auszuführen. Der Verbindungsmittelabstand untereinander muss mindestens 50<br />

mm und darf höchstens 150 mm betragen.<br />

6. Für das Eintreiben der Wellennägel dürfen nur die von haubold vorgeschriebenen Einschlaggeräte<br />

verwendet werden. Beim Eintreiben des <strong>Wellennagel</strong>s muss der Eintreibkopf<br />

des Schussgerätes senkrecht zur Plattenoberfläche stehen. Des Weiteren ist der<br />

<strong>Wellennagel</strong> mittig und rechtwinklig zum Beplankungsstoß einzubringen. Ein manuelles<br />

Eintreiben bei nicht vollständig durch das Schussgerät bündig mit der Platten- bzw.<br />

Brettoberfläche eingetriebenen Wellennägeln ist nicht zulässig.<br />

7. Die Platten bzw. Bretter müssen an der Verbindungsstelle dicht gestoßen sein. Der<br />

maximale Abstand muss < 2mm betragen. Vor Ausführung des schubsteifen Verbundes<br />

mit Wellennägeln ist der Verbund der Platten bzw. der Bretter mit den Rippen<br />

durch stiftförmige Verbindungsmittel herzustellen.<br />

8. Sofern kein genauerer Nachweis geführt wird, darf die Beplankung von Wandtafeln<br />

nur einmal horizontal gestoßen sein.<br />

Zusammengestellt von Klaas Gümmer Hemmingen, 15. April 2009<br />

ITW Befestigungssysteme GmbH<br />

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