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Der WählerInnenwille - Multiple Choices

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Teilhabe des Volkes am politischen Entscheidungsprozess<br />

im politischen System. Ihre Formen sind vielfältig<br />

und reichen von der Teilnahme an Wahlen, Formen<br />

direkter Demokratie, Mitgliedschaft und Aktivität in<br />

beruflichen Interessenvertretungen und politischen Parteien<br />

bis hin zu zivilgesellschaftlichem Engagement wie<br />

Demonstrationen oder Streiks.<br />

Quellen: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik. München<br />

2001, S. 363 ff.; http://lexikon.meyers.de/meyers/Partizipation<br />

Proporz<br />

Proporz bedeutet in der Politik, dass öffentliche Ämter<br />

bzw. politisch erstrebenswerte Ämter und Güter entsprechend<br />

der zahlenmäßigen politischen Stärke an im Wettbewerb<br />

stehende, jedoch am politischen Ausgleich interessierte<br />

Gruppen vergeben werden. In Österreich ist der<br />

Proporz bei der Bildung der Landesregierungen des Burgenlandes,<br />

Kärntens, Niederösterreichs, Oberösterreichs<br />

und der Steiermark vorgesehen. Österreich galt<br />

vor allem während der ÖVP/SPÖ-Regierung zwischen<br />

1945 und 1966 als Paradebeispiel einer Demokratie<br />

mit ausgeprägtem Proporz. Hier sollten die während der<br />

Kriegs- und Zwischenkriegszeit aufgerissenen Gräben<br />

zwischen den politischen Lagern überbrückt werden.<br />

<strong>Der</strong> Proporz gewährleistete einen Interessens- und<br />

Machtausgleich zwischen den Parteien und damit<br />

gegenseitige Kontrolle. Im allgemeinen Sprachgebrauch<br />

in Österreich wird als Proporz vor allem die Praxis der<br />

Regierungsparteien bezeichnet, Posten im öffentlichen<br />

Dienst und in der verstaatlichten Wirtschaft mit Parteimitgliedern<br />

zu besetzen.<br />

Quellen: www.demokratiezentrum.org; Schmidt, Manfred G.: Wörterbuch<br />

zur Politik. Stuttgart 2004, S. 576<br />

Referendum<br />

In Österreich wird im Rahmen von Volksabstimmungen<br />

vom „Referendum“ (oder synonym Plebiszit, Volksentscheid)<br />

gesprochen. Referenden sind (wie Volksbegehren<br />

und Volksbefragungen) Elemente direkter<br />

Demokratie. Laut Bundesverfassungsgesetz sind<br />

Volksabstimmungen lediglich über einen Gesetzesbeschluss<br />

des Nationalrates möglich. Ein fakultatives<br />

(freiwilliges) Referendum ist bei einfachen Bundesgesetzen<br />

auf Antrag einer einfachen Mehrheit und bei<br />

Bundesverfassungsgesetzen auf Antrag eines Drittels<br />

der Abgeordneten zum Nationalrat möglich. Eine<br />

Gesamtänderung der Bundesverfassung erfordert ein<br />

obligatorisches (verpflichtendes) Referendum (wie vor<br />

dem österreichischen EU-Beitritt). Ein fakultatives Referendum<br />

kann auf Wunsch der Regierung, des Parlaments<br />

und der Wahlbevölkerung initiiert werden.<br />

Volksabstimmungen sind auf Vorschlag der Regierung<br />

vom Bundespräsidenten/von der Bundespräsidentin<br />

anzuordnen.<br />

Quellen: Holtmann, Everhard (Hrsg.): Politik-Lexikon. München–<br />

Wien 2000, S. 581; Öhlinger, Theo: Verfassungsrecht. Geschichte,<br />

Grundprinzipien, Organisation. Wien 1993, S. 104f<br />

Repräsentative Demokratie<br />

Demokratische Herrschaftsform, bei der die politischen<br />

Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung nicht<br />

unmittelbar vom Volk, sondern von einer Volksvertretung<br />

ausgeübt werden. Die vom Volk gewählten Parlamente<br />

bilden den Kern jeder repräsentativen Demokratie. Sie<br />

sind auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene das<br />

Organ der BürgerInnen, indem sie das Volk verkörpern –<br />

„repräsentieren“ – und die für die BürgerInnen maßgeblichen<br />

Entscheidungen treffen.<br />

Quelle: www.demokratiezentrum.org/de/startseite/wissen/ lexikon/demokratie_repraesentative.html,<br />

www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=VQR4VG<br />

Souverän<br />

In diesem Kontext meint Souverän das Volk als Inhaber<br />

der höchsten Gewalt im Staat. Die Volkssouveränität<br />

(der Volkswille) äußert sich in Demokratien in Wahlen<br />

und Abstimmungen und dadurch, dass dieser Wille<br />

durch gewählte Organe vertreten wird.<br />

Quelle: Holtmann, Everhard (Hrsg.): Politik-Lexikon. München–<br />

Wien 2000, S. 627<br />

Spin doctors<br />

WahlkampfstrategInnen, zumeist externe BeraterInnen<br />

einer wahlwerbenden Partei. <strong>Der</strong> Begriff entstand in den<br />

USA, „to spin“ bedeutet „einen Dreh geben“. Spindoktoren<br />

versuchen strategisch, einem Thema im Wahlkampf<br />

einen bestimmten Dreh zu geben beziehungsweise einen<br />

Kandidaten/eine Kandidatin mediengerecht zu inszenieren<br />

und zu positionieren. Ziel ist es, dass die wahlwerbende<br />

Partei bzw. der/die KandidatIn zu seinen/ihren<br />

Gunsten in den Medien „richtig rüberkommt“.<br />

Quelle: Meinhart, Edith/Schmid, Ulla: Spin Doktoren. Die hohe<br />

Schule der politischen Manipulation. Wien 2000, S. 16–21<br />

Weißbuch<br />

Eine Sammlung von Dokumenten, die Regierungen in<br />

einem farbigen Umschlag gebunden veröffentlichen.<br />

Neben Weißbüchern gibt es verschiedene Buntbücher.<br />

Die EU-Kommission veröffentlicht ebenfalls Weißbücher.<br />

Es gibt auch nicht amtliche Farbbücher (z.B. Schwarzbücher,<br />

in denen z.B. auf politisch nicht korrekte Produktionsbedingungen<br />

von Waren verwiesen wird).<br />

Quelle: Meyers großes Taschenlexikon in 25 Bänden, Band 6. Mannheim–Leipzig–Wien–Zürich<br />

2001, S. 268<br />

Zensuswahlrecht<br />

Das Zensuswahlrecht war ein eingeschränktes Wahlrecht,<br />

das das Recht zu wählen an das Erbringen einer<br />

bestimmten Steuerleistung (Einkommenszensus) knüpfte.<br />

Je nach Höhe der Steuerleistung waren die Wahlberechtigten<br />

in vier Kurien aufgeteilt.<br />

Quelle: Schmidt, Manfred G.: Wörterbuch zur Politik, Stuttgart<br />

2004, S. 812f<br />

Sämtliche Internetzugriffe erfolgten im Juli 2007<br />

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