Der WählerInnenwille - Multiple Choices
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nicht zensusgebundene Wählerklasse – ebenfalls mit<br />
nur indirektem Wahlrecht. Die Wahlberechtigten der<br />
ersten vier Kurien durften in der fünften Wählerklasse ein<br />
weiteres Mal wählen (Pluralwahlrecht).<br />
Quelle: Ucakar, Karl: Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur<br />
Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik.<br />
Wien 1985<br />
Landtag<br />
Landtage sind die gesetzgebenden Organe für die Bundesländer<br />
und vertreten deren Interessen gegenüber dem<br />
Bund. Ihr Zuständigkeitsbereich ist in der Österreichischen<br />
Bundesverfassung geregelt. In die legislativen Agenden<br />
der Landtage fallen das Baurecht, die Raumordnung, der<br />
Natur- und Landschaftsschutz, Jagd und Fischerei, das Veranstaltungswesen,<br />
die Wohnbauförderung, das Kindergarten-<br />
und Hortwesen und die Sozialhilfe. Darüber hinaus<br />
obliegt dem Landtag die politische Kontrolle der<br />
Landesregierung, die Genehmigung des von der Landesregierung<br />
vorgelegten Landesbudgets. Die Abgeordneten<br />
werden alle fünf bzw. in Oberösterreich alle sechs Jahre<br />
gewählt. Die Mitglieder des Landtages wählen den Landeshauptmann/die<br />
Landeshauptfrau, die Landesregierung,<br />
den Landtagspräsidenten/die Landtagspräsidentin,<br />
die Mitglieder der Ausschüsse im Landtag sowie die Mitglieder<br />
des Bundesrats.<br />
Quelle: Dachs, Herbert/Gerlich, Peter/Gottweis, Herbert u.a. (Hrsg.):<br />
Handbuch des politischen Systems Österreichs. Die Zweite Republik.<br />
Wien 1997<br />
Legislaturperiode<br />
Legislaturperiode oder synonym Wahlperiode beschreibt<br />
den Zeitraum, für den eine Volksvertretung<br />
(Nationalrat, Landtag, Gemeinderat) gewählt ist<br />
und in dem sie ihren Aufgaben nachkommt. Die Angaben<br />
über Legislaturperioden sind immer maximale Zeitangaben,<br />
sie können kürzer dauern, wenn vorzeitig<br />
Neuwahlen stattfinden.<br />
Quelle: Holtmann, Everhard (Hrsg.): Politik-Lexikon. München–<br />
Wien 2000, S. 341<br />
Mandat<br />
Aus dem Lateinischen: Auftrag, Weisung. Im politischen<br />
System versteht man unter dem Begriff die durch Wahl<br />
einem/einer Gewählten erteilte Vertretungsbefugnis in<br />
einem Repräsentativorgan. Die erzielten Stimmen werden<br />
in Mandate übertragen. Man spricht vom sogenannten<br />
Grundmandat oder Direktmandat, wenn eine<br />
Partei in einem Wahlkreis genügend Stimmen für ein<br />
Mandat erzielt hat. Mit dem Begriff „freies Mandat“<br />
wird die Stellung des/der Abgeordneten im Parlament<br />
charakterisiert: Diese/r ist als RepräsentantIn des Volkes<br />
an keine Weisungen und Aufträge gebunden und nur<br />
dem Gewissen verpflichtet.<br />
Quellen: http://www.demokratiezentrum.org/de/startseite/wissen/<br />
lexikon/grundmandat.html; http://lexikon.meyers.de/meyers/Mandat<br />
www.politikwissen.de/lexikon/mandat.html;<br />
Mehrebenensystem<br />
Englisch: multi-level governance. <strong>Der</strong> Begriff bezeichnet<br />
das Zusammenspiel unterschiedlicher (europäischer,<br />
nationaler, regionaler und lokaler) Ebenen von politischen<br />
Entscheidungsstrukturen im politischen System.<br />
Quellen: http://lexikon.meyers.de/meyers/Europ%C3%A4ische_Inte<br />
gration, http://www.governance.at/?pId=3<br />
Nationalrat/Abgeordnete zum Nationalrat<br />
Wichtigste Aufgabe des Nationalrates ist die Bundesgesetzgebung.<br />
Darüber hinaus verfügt er über bedeutende<br />
Kontrollfunktionen: Prüfung der Arbeit der Regierung in<br />
Form von Anfragen; die Möglichkeit, der Regierung bzw.<br />
Regierungsmitgliedern das Vertrauen zu entziehen und<br />
dadurch des Amtes zu entheben; Richten politischer Anliegen<br />
an die Regierung; Kontrolle der finanziellen Gebarung<br />
öffentlicher Einrichtungen. Bislang wurde der Nationalrat<br />
für vierjährige Gesetzgebungsperioden gewählt.<br />
Nach der Wahlrechtsreform 2007 werden diese künftig<br />
fünf Jahre dauern. <strong>Der</strong> Nationalrat kann sich mit einfacher<br />
Mehrheit selbst auflösen bzw. von dem/der BundespräsidentIn<br />
– auf Vorschlag der Regierung – aufgelöst werden.<br />
<strong>Der</strong> Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten, die nach<br />
den Grundsätzen des gleichen, unmittelbaren, persönlichen,<br />
freien und geheimen Wahlrechts gewählt werden.<br />
Abgeordnete erhalten ihr Mandat für eine Gesetzgebungsperiode<br />
(Wiederwahl ist möglich). Abgeordnete<br />
genießen parlamentarische Immunität und können für<br />
mündliche und schriftliche Äußerungen im Nationalrat nur<br />
von diesem selbst verantwortlich gemacht werden. Eine<br />
Straftat eines/r Abgeordneten darf erst nach Zustimmung<br />
des Nationalrats behördlich verfolgt werden. Abgeordnete<br />
schließen sich in der Regel zu parlamentarischen<br />
Klubs (zumindest fünf MandatarInnen) zusammen, womit<br />
zahlreiche parlamentarische Rechte einhergehen, z.B.<br />
das Einbringen von Anträgen und das Verlangen auf<br />
dringliche Behandlung einer Anfrage.<br />
Quelle: www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=888,1&_dad=<br />
portal&_schema=PORTAL<br />
Parlamentarische Demokratie<br />
Parlamentarische Demokratie bezeichnet jene repräsentativen<br />
Demokratien, die entlang den Regelungen<br />
des Parlamentarismus gestaltet sind. Sie ist ein Synonym<br />
für politische Systeme, in denen das Parlament das zentrale<br />
Organ im Prozess der politischen Entscheidungsprozesse<br />
darstellt und der Regierung das Vertrauen entziehen<br />
und sie damit absetzen kann.<br />
Quelle: Holtmann, Everhard (Hrsg.): Politik-Lexikon. München–<br />
Wien 2000, S. 442<br />
Partizipation<br />
Beteiligung im Sinne von Teilnahme wie Teilhabe, also<br />
Mitwirkungsmöglichkeiten von Einzelnen oder Gruppen<br />
an Entscheidungsprozessen und Handlungsabläufen in<br />
übergeordneten Organisationen und Strukturen. Politische<br />
Partizipation bedeutet die aktive Teilnahme und<br />
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