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Der WählerInnenwille - Multiple Choices

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nicht zensusgebundene Wählerklasse – ebenfalls mit<br />

nur indirektem Wahlrecht. Die Wahlberechtigten der<br />

ersten vier Kurien durften in der fünften Wählerklasse ein<br />

weiteres Mal wählen (Pluralwahlrecht).<br />

Quelle: Ucakar, Karl: Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur<br />

Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik.<br />

Wien 1985<br />

Landtag<br />

Landtage sind die gesetzgebenden Organe für die Bundesländer<br />

und vertreten deren Interessen gegenüber dem<br />

Bund. Ihr Zuständigkeitsbereich ist in der Österreichischen<br />

Bundesverfassung geregelt. In die legislativen Agenden<br />

der Landtage fallen das Baurecht, die Raumordnung, der<br />

Natur- und Landschaftsschutz, Jagd und Fischerei, das Veranstaltungswesen,<br />

die Wohnbauförderung, das Kindergarten-<br />

und Hortwesen und die Sozialhilfe. Darüber hinaus<br />

obliegt dem Landtag die politische Kontrolle der<br />

Landesregierung, die Genehmigung des von der Landesregierung<br />

vorgelegten Landesbudgets. Die Abgeordneten<br />

werden alle fünf bzw. in Oberösterreich alle sechs Jahre<br />

gewählt. Die Mitglieder des Landtages wählen den Landeshauptmann/die<br />

Landeshauptfrau, die Landesregierung,<br />

den Landtagspräsidenten/die Landtagspräsidentin,<br />

die Mitglieder der Ausschüsse im Landtag sowie die Mitglieder<br />

des Bundesrats.<br />

Quelle: Dachs, Herbert/Gerlich, Peter/Gottweis, Herbert u.a. (Hrsg.):<br />

Handbuch des politischen Systems Österreichs. Die Zweite Republik.<br />

Wien 1997<br />

Legislaturperiode<br />

Legislaturperiode oder synonym Wahlperiode beschreibt<br />

den Zeitraum, für den eine Volksvertretung<br />

(Nationalrat, Landtag, Gemeinderat) gewählt ist<br />

und in dem sie ihren Aufgaben nachkommt. Die Angaben<br />

über Legislaturperioden sind immer maximale Zeitangaben,<br />

sie können kürzer dauern, wenn vorzeitig<br />

Neuwahlen stattfinden.<br />

Quelle: Holtmann, Everhard (Hrsg.): Politik-Lexikon. München–<br />

Wien 2000, S. 341<br />

Mandat<br />

Aus dem Lateinischen: Auftrag, Weisung. Im politischen<br />

System versteht man unter dem Begriff die durch Wahl<br />

einem/einer Gewählten erteilte Vertretungsbefugnis in<br />

einem Repräsentativorgan. Die erzielten Stimmen werden<br />

in Mandate übertragen. Man spricht vom sogenannten<br />

Grundmandat oder Direktmandat, wenn eine<br />

Partei in einem Wahlkreis genügend Stimmen für ein<br />

Mandat erzielt hat. Mit dem Begriff „freies Mandat“<br />

wird die Stellung des/der Abgeordneten im Parlament<br />

charakterisiert: Diese/r ist als RepräsentantIn des Volkes<br />

an keine Weisungen und Aufträge gebunden und nur<br />

dem Gewissen verpflichtet.<br />

Quellen: http://www.demokratiezentrum.org/de/startseite/wissen/<br />

lexikon/grundmandat.html; http://lexikon.meyers.de/meyers/Mandat<br />

www.politikwissen.de/lexikon/mandat.html;<br />

Mehrebenensystem<br />

Englisch: multi-level governance. <strong>Der</strong> Begriff bezeichnet<br />

das Zusammenspiel unterschiedlicher (europäischer,<br />

nationaler, regionaler und lokaler) Ebenen von politischen<br />

Entscheidungsstrukturen im politischen System.<br />

Quellen: http://lexikon.meyers.de/meyers/Europ%C3%A4ische_Inte<br />

gration, http://www.governance.at/?pId=3<br />

Nationalrat/Abgeordnete zum Nationalrat<br />

Wichtigste Aufgabe des Nationalrates ist die Bundesgesetzgebung.<br />

Darüber hinaus verfügt er über bedeutende<br />

Kontrollfunktionen: Prüfung der Arbeit der Regierung in<br />

Form von Anfragen; die Möglichkeit, der Regierung bzw.<br />

Regierungsmitgliedern das Vertrauen zu entziehen und<br />

dadurch des Amtes zu entheben; Richten politischer Anliegen<br />

an die Regierung; Kontrolle der finanziellen Gebarung<br />

öffentlicher Einrichtungen. Bislang wurde der Nationalrat<br />

für vierjährige Gesetzgebungsperioden gewählt.<br />

Nach der Wahlrechtsreform 2007 werden diese künftig<br />

fünf Jahre dauern. <strong>Der</strong> Nationalrat kann sich mit einfacher<br />

Mehrheit selbst auflösen bzw. von dem/der BundespräsidentIn<br />

– auf Vorschlag der Regierung – aufgelöst werden.<br />

<strong>Der</strong> Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten, die nach<br />

den Grundsätzen des gleichen, unmittelbaren, persönlichen,<br />

freien und geheimen Wahlrechts gewählt werden.<br />

Abgeordnete erhalten ihr Mandat für eine Gesetzgebungsperiode<br />

(Wiederwahl ist möglich). Abgeordnete<br />

genießen parlamentarische Immunität und können für<br />

mündliche und schriftliche Äußerungen im Nationalrat nur<br />

von diesem selbst verantwortlich gemacht werden. Eine<br />

Straftat eines/r Abgeordneten darf erst nach Zustimmung<br />

des Nationalrats behördlich verfolgt werden. Abgeordnete<br />

schließen sich in der Regel zu parlamentarischen<br />

Klubs (zumindest fünf MandatarInnen) zusammen, womit<br />

zahlreiche parlamentarische Rechte einhergehen, z.B.<br />

das Einbringen von Anträgen und das Verlangen auf<br />

dringliche Behandlung einer Anfrage.<br />

Quelle: www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=888,1&_dad=<br />

portal&_schema=PORTAL<br />

Parlamentarische Demokratie<br />

Parlamentarische Demokratie bezeichnet jene repräsentativen<br />

Demokratien, die entlang den Regelungen<br />

des Parlamentarismus gestaltet sind. Sie ist ein Synonym<br />

für politische Systeme, in denen das Parlament das zentrale<br />

Organ im Prozess der politischen Entscheidungsprozesse<br />

darstellt und der Regierung das Vertrauen entziehen<br />

und sie damit absetzen kann.<br />

Quelle: Holtmann, Everhard (Hrsg.): Politik-Lexikon. München–<br />

Wien 2000, S. 442<br />

Partizipation<br />

Beteiligung im Sinne von Teilnahme wie Teilhabe, also<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten von Einzelnen oder Gruppen<br />

an Entscheidungsprozessen und Handlungsabläufen in<br />

übergeordneten Organisationen und Strukturen. Politische<br />

Partizipation bedeutet die aktive Teilnahme und<br />

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