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Der WählerInnenwille - Multiple Choices

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Glossar<br />

Bundesrat/Abgeordnete zum Bundesrat<br />

<strong>Der</strong> Bundesrat ist in Österreich die „zweite Kammer“ mit<br />

der primären Aufgabe, die Interessen der Länder im Rahmen<br />

der Bundesgesetzgebung zu vertreten. Er verfügt<br />

über ein aufschiebendes Veto gegenüber Gesetzesbeschlüssen<br />

des Nationalrats. Ein absolutes Veto hat er<br />

bei Verfassungsgesetzen oder -bestimmungen, die die<br />

Kompetenzen der Bundesländer einschränken, bei Staatsverträgen,<br />

die den selbstständigen Wirkungsbereich der<br />

Länder betreffen, sowie bei Gesetzen, die den Bundesrat<br />

und dessen Rechte selbst betreffen. Gesetze bezüglich der<br />

Bundesfinanzen werden dem Bundesrat lediglich zur<br />

Kenntnis gebracht. Abgeordnete zum Bundesrat können<br />

Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen, können<br />

politische Anliegen sowie dringliche Anfragen an die Bundesregierung<br />

richten. Die Abgeordneten werden je nach<br />

Stärke der Parteien in den Landtagen von diesen für die<br />

Dauer der jeweiligen Landtagsgesetzgebungsperiode entsandt.<br />

Die Zahl der MandatarInnen pro Bundesland ist<br />

von der jeweiligen Bevölkerungszahl abhängig. <strong>Der</strong>zeit<br />

gibt es 62 BundesrätInnen. Das größte Land delegiert<br />

zwölf, das kleinste zumindest drei.<br />

Quelle: www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=886,81156&_<br />

dad=portal&_schema=PORTAL<br />

Bundesversammlung<br />

Sie stellt neben dem Nationalrat und dem Bundesrat<br />

das dritte parlamentarische Organ dar und wird von den<br />

Mitgliedern des Bundes- und des Nationalrates gebildet.<br />

Ihr obliegen wesentliche Entscheidungen betreffend den<br />

Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin: Angelobung;<br />

Ansetzen einer Volksabstimmung zur Absetzung; Entscheidung<br />

über behördliche Verfolgung. Darüber hinaus entscheidet<br />

die Bundesversammlung über Kriegserklärungen.<br />

Quelle: www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=887,81111&_<br />

dad=portal&_schema=PORTAL<br />

Einpersonenwahlkreis<br />

Auch: Einerwahlkreis. Es steht pro Wahlkreis ein/e KandidatIn<br />

pro wahlwerbender Partei zur Wahl. Nur ein<br />

Mandat wird in diesem Wahlkreis vergeben, also nur<br />

ein/e KandidatIn kann ins Parlament gewählt werden.<br />

Quelle: <strong>Der</strong>ichs, Claudia/Heberer, Thomas (Hrsg.): Wahlsysteme und<br />

Wahltypen. Politische Systeme und regionale Kontexte im Vergleich.<br />

Wiesbaden 2006, S. 31f.<br />

Enquete-Kommission<br />

Eine Enquete-Kommission kann vom Hauptausschuss des<br />

Nationalrats für die Vorbereitung von Entscheidungen<br />

über umfangreiche und bedeutsame Angelegenheiten<br />

eingesetzt werden. Sie wird in der Regel von Abgeordneten<br />

gebildet, die wiederum ExpertInnen und Sachverständige<br />

beiziehen können. Die Arbeit einer Enquete-<br />

Kommission endet in einem Bericht an den Nationalrat,<br />

in welchem alle während der Beratungen geäußerten<br />

Meinungen wiederzugeben sind.<br />

Quelle: www.parlinkom.gv.at/pls/portal/docs/page/SK/VLESESAAL/<br />

TRANS/DOKUMENTE/FORUMPARL2-2003.PDF#search=%22Enquete<br />

-Kommission%20%22<br />

Gemeinderat<br />

Er ist das oberste Organ in Angelegenheiten des eigenen<br />

Wirkungsbereiches von Gemeinden (d.h. in jenen<br />

Bereichen, die exklusiv oder überwiegend im Interesse<br />

der Gemeinde liegen und selbstständig besorgt werden<br />

können). Die Mitglieder werden von den wahlberechtigten<br />

GemeindebürgerInnen (inklusive der ansässigen EU-<br />

StaatsbürgerInnen) für fünf bzw. sechs Jahre gewählt. Im<br />

Burgenland, in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol<br />

und Vorarlberg ist eine Direktwahl des Bürgermeisters/<br />

der Bürgermeisterin angeordnet. In den anderen Ländern<br />

werden diese aus dem und durch den Gemeinderat<br />

gewählt. Gemeinderatssitzungen sind zum großen Teil<br />

öffentlich, die BürgerInnen können an diesen (ohne Mitsprache-<br />

und Stimmrecht) teilnehmen.<br />

Quellen: Dachs, Herbert u.a. (Hrsg.): Handbuch des politischen<br />

Systems Österreichs. Wien 1997; Öhlinger, Theo: Verfassungsrecht.<br />

Geschichte, Grundprinzipien, Organisation. Wien 1993, S. 130ff<br />

Homogenitätsprinzip<br />

Es ist im Bundesverfassungsgesetz verankert und besagt,<br />

dass die Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechtes<br />

auf Landtags- und Gemeindeebene nicht enger<br />

gezogen sein dürfen als die Wahlordnung zum Nationalrat.<br />

Im Zuge der Wahlrechtsreform 2007 auf Bundesebene<br />

kommt es daher auch zu einer Wahlaltersenkung<br />

auf Landtags- und Gemeindeebene.<br />

Quelle: www.ris.gv.at<br />

Kryptographie-Verfahren<br />

<strong>Der</strong> Begriff Kryptographie bezeichnet die Verschlüsselung<br />

(Chiffrierung) von (geheimen) Informationen. Bei<br />

E-Voting werden mit Hilfe solcher Verfahren die abgegebenen<br />

Stimmen vor einer Manipulation geschützt.<br />

Quelle: http://lexikon.meyers.de/meyers/Kryptologie<br />

Kurie/Kurienwahlrecht<br />

Die Wahlberechtigten waren bis 1896 in vier Kurien eingeteilt.<br />

Mitglieder der ersten drei Kurien (Großgrundbesitzer,<br />

Handels- und Gewerbekammer sowie Städte)<br />

waren gegenüber der vierten Kurie (Landgemeinden) klar<br />

bevorzugt. Sie konnten die Abgeordneten direkt wählen<br />

und ihre Stimmen zählten mehr als jene der vierten Kurie.<br />

Die Mitglieder der vierten Kurie konnten nur Wahlmänner<br />

wählen, die dann die Abgeordneten zum Reichsrat wählten<br />

(= indirektes Wahlrecht). In manchen Kronländern<br />

mussten Mitglieder der vierten Kurie ihre Stimme öffentlich<br />

abgeben. Ab 1896 gab es eine fünfte allgemeine,<br />

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