Der WählerInnenwille - Multiple Choices
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Glossar<br />
Bundesrat/Abgeordnete zum Bundesrat<br />
<strong>Der</strong> Bundesrat ist in Österreich die „zweite Kammer“ mit<br />
der primären Aufgabe, die Interessen der Länder im Rahmen<br />
der Bundesgesetzgebung zu vertreten. Er verfügt<br />
über ein aufschiebendes Veto gegenüber Gesetzesbeschlüssen<br />
des Nationalrats. Ein absolutes Veto hat er<br />
bei Verfassungsgesetzen oder -bestimmungen, die die<br />
Kompetenzen der Bundesländer einschränken, bei Staatsverträgen,<br />
die den selbstständigen Wirkungsbereich der<br />
Länder betreffen, sowie bei Gesetzen, die den Bundesrat<br />
und dessen Rechte selbst betreffen. Gesetze bezüglich der<br />
Bundesfinanzen werden dem Bundesrat lediglich zur<br />
Kenntnis gebracht. Abgeordnete zum Bundesrat können<br />
Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen, können<br />
politische Anliegen sowie dringliche Anfragen an die Bundesregierung<br />
richten. Die Abgeordneten werden je nach<br />
Stärke der Parteien in den Landtagen von diesen für die<br />
Dauer der jeweiligen Landtagsgesetzgebungsperiode entsandt.<br />
Die Zahl der MandatarInnen pro Bundesland ist<br />
von der jeweiligen Bevölkerungszahl abhängig. <strong>Der</strong>zeit<br />
gibt es 62 BundesrätInnen. Das größte Land delegiert<br />
zwölf, das kleinste zumindest drei.<br />
Quelle: www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=886,81156&_<br />
dad=portal&_schema=PORTAL<br />
Bundesversammlung<br />
Sie stellt neben dem Nationalrat und dem Bundesrat<br />
das dritte parlamentarische Organ dar und wird von den<br />
Mitgliedern des Bundes- und des Nationalrates gebildet.<br />
Ihr obliegen wesentliche Entscheidungen betreffend den<br />
Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin: Angelobung;<br />
Ansetzen einer Volksabstimmung zur Absetzung; Entscheidung<br />
über behördliche Verfolgung. Darüber hinaus entscheidet<br />
die Bundesversammlung über Kriegserklärungen.<br />
Quelle: www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=887,81111&_<br />
dad=portal&_schema=PORTAL<br />
Einpersonenwahlkreis<br />
Auch: Einerwahlkreis. Es steht pro Wahlkreis ein/e KandidatIn<br />
pro wahlwerbender Partei zur Wahl. Nur ein<br />
Mandat wird in diesem Wahlkreis vergeben, also nur<br />
ein/e KandidatIn kann ins Parlament gewählt werden.<br />
Quelle: <strong>Der</strong>ichs, Claudia/Heberer, Thomas (Hrsg.): Wahlsysteme und<br />
Wahltypen. Politische Systeme und regionale Kontexte im Vergleich.<br />
Wiesbaden 2006, S. 31f.<br />
Enquete-Kommission<br />
Eine Enquete-Kommission kann vom Hauptausschuss des<br />
Nationalrats für die Vorbereitung von Entscheidungen<br />
über umfangreiche und bedeutsame Angelegenheiten<br />
eingesetzt werden. Sie wird in der Regel von Abgeordneten<br />
gebildet, die wiederum ExpertInnen und Sachverständige<br />
beiziehen können. Die Arbeit einer Enquete-<br />
Kommission endet in einem Bericht an den Nationalrat,<br />
in welchem alle während der Beratungen geäußerten<br />
Meinungen wiederzugeben sind.<br />
Quelle: www.parlinkom.gv.at/pls/portal/docs/page/SK/VLESESAAL/<br />
TRANS/DOKUMENTE/FORUMPARL2-2003.PDF#search=%22Enquete<br />
-Kommission%20%22<br />
Gemeinderat<br />
Er ist das oberste Organ in Angelegenheiten des eigenen<br />
Wirkungsbereiches von Gemeinden (d.h. in jenen<br />
Bereichen, die exklusiv oder überwiegend im Interesse<br />
der Gemeinde liegen und selbstständig besorgt werden<br />
können). Die Mitglieder werden von den wahlberechtigten<br />
GemeindebürgerInnen (inklusive der ansässigen EU-<br />
StaatsbürgerInnen) für fünf bzw. sechs Jahre gewählt. Im<br />
Burgenland, in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol<br />
und Vorarlberg ist eine Direktwahl des Bürgermeisters/<br />
der Bürgermeisterin angeordnet. In den anderen Ländern<br />
werden diese aus dem und durch den Gemeinderat<br />
gewählt. Gemeinderatssitzungen sind zum großen Teil<br />
öffentlich, die BürgerInnen können an diesen (ohne Mitsprache-<br />
und Stimmrecht) teilnehmen.<br />
Quellen: Dachs, Herbert u.a. (Hrsg.): Handbuch des politischen<br />
Systems Österreichs. Wien 1997; Öhlinger, Theo: Verfassungsrecht.<br />
Geschichte, Grundprinzipien, Organisation. Wien 1993, S. 130ff<br />
Homogenitätsprinzip<br />
Es ist im Bundesverfassungsgesetz verankert und besagt,<br />
dass die Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechtes<br />
auf Landtags- und Gemeindeebene nicht enger<br />
gezogen sein dürfen als die Wahlordnung zum Nationalrat.<br />
Im Zuge der Wahlrechtsreform 2007 auf Bundesebene<br />
kommt es daher auch zu einer Wahlaltersenkung<br />
auf Landtags- und Gemeindeebene.<br />
Quelle: www.ris.gv.at<br />
Kryptographie-Verfahren<br />
<strong>Der</strong> Begriff Kryptographie bezeichnet die Verschlüsselung<br />
(Chiffrierung) von (geheimen) Informationen. Bei<br />
E-Voting werden mit Hilfe solcher Verfahren die abgegebenen<br />
Stimmen vor einer Manipulation geschützt.<br />
Quelle: http://lexikon.meyers.de/meyers/Kryptologie<br />
Kurie/Kurienwahlrecht<br />
Die Wahlberechtigten waren bis 1896 in vier Kurien eingeteilt.<br />
Mitglieder der ersten drei Kurien (Großgrundbesitzer,<br />
Handels- und Gewerbekammer sowie Städte)<br />
waren gegenüber der vierten Kurie (Landgemeinden) klar<br />
bevorzugt. Sie konnten die Abgeordneten direkt wählen<br />
und ihre Stimmen zählten mehr als jene der vierten Kurie.<br />
Die Mitglieder der vierten Kurie konnten nur Wahlmänner<br />
wählen, die dann die Abgeordneten zum Reichsrat wählten<br />
(= indirektes Wahlrecht). In manchen Kronländern<br />
mussten Mitglieder der vierten Kurie ihre Stimme öffentlich<br />
abgeben. Ab 1896 gab es eine fünfte allgemeine,<br />
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