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Jahresbericht EDEKA Südwest 2012

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anhang zum jahresbericht<br />

A. Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss wurde nach § 336 HGB analog den für Kapitalgesellschaften anwendbaren Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Für die<br />

Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. In der Gliederung ergaben sich keine Veränderungen.<br />

Die Posten Nr. 9, 11 und 13 der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB wurden nach § 265 Abs. 7 HGB zur Verbesserung der Übersichtlichkeit<br />

zu den Posten Beteiligungsergebnis und Zinsergebnis zusammengefasst und im Anhang aufgegliedert.<br />

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände und das<br />

Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.<br />

In den Jahren 2008 und 2009 wurden die angeschafften geringwertigen Anlagegegenstände gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften mit einem Wert<br />

bis einschließlich € 150,00 sofort erfolgswirksam als Aufwand erfasst. Bei einem Wert von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 erfolgte eine Poolbildung<br />

mit einer einheitlichen und pauschalen Abschreibung über fünf Jahre. Im Jahr 2010 wurde aufgrund einer steuerlichen Änderung die Grenze von € 410,00<br />

für geringwertige Wirtschaftsgüter wieder eingeführt.<br />

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Eine Beteiligung ist mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Von<br />

dem Beibehaltungswahlrecht für Genossenschaften nach BilMoG wird Gebrauch gemacht.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten angesetzt. Die aus dem Anrechnungsverfahren resultierende<br />

Körperschaftsteuererstattung wird zum Barwert angesetzt.<br />

Die Pensionsrückstellungen entsprechen dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Barwert der Versorgungsverpflichtungen.<br />

Sie wurden auf Basis der Richttafeln 2005 von Klaus Heubeck für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen mit einem Zinssatz von 5,04% berechnet.<br />

Es wurde ein Rententrend von 2% pro Jahr zugrunde gelegt.<br />

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste nach vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung.<br />

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.<br />

Die auf Schweizer Franken lautenden Verpflichtungen aus Haftungsverhältnissen wurden zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.<br />

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel auf der Folgeseite zu entnehmen.<br />

<strong>EDEKA</strong> <strong>Südwest</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

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