Selbstständiger Einzelhandel bei EDEKA – Genossenschaftliche ...
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Rahmenbedingungen für<br />
gute Ar<strong>bei</strong>t schaffen<br />
Im selbstständigen <strong>EDEKA</strong>-<strong>Einzelhandel</strong> liegt die Gestaltung<br />
der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen in der Zuständigkeit der<br />
Kaufleute. Als selbstständige, mittelständische Unternehmer<br />
handeln die Kaufleute eigenverantwortlich. Der<br />
<strong>EDEKA</strong>-Verbund ist mit seinen Gremien selbstverständlich<br />
bestrebt, allen Einzelfällen entgegenzuwirken, die den<br />
Prinzipien guter Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen widersprechen. Dazu<br />
gehören intensive Beratungsangebote für Kaufleute in Sachen<br />
Personalführung, hohe Ausbildungsstandards und<br />
ein umfangreiches Weiterbildungswesen. Zusätzlich treibt<br />
der <strong>EDEKA</strong>-Verbund die Erar<strong>bei</strong>tung eines allgemeinen<br />
Verhaltensleitfadens für alle <strong>EDEKA</strong>-Einzelhändler voran.<br />
Damit wird <strong>EDEKA</strong> in Zukunft die guten Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen<br />
auch in schriftlicher Form verankern.<br />
<strong>Genossenschaftliche</strong>r<br />
Förderauftrag<br />
Der selbstständige <strong>Einzelhandel</strong> ist das Herz und Gesicht<br />
des <strong>EDEKA</strong>-Verbunds zugleich. Dieses Unternehmertum<br />
ist eine erfolgreiche Tradition und repräsentiert den Mittelstand<br />
in Reinkultur. Neben dem selbstständigen <strong>Einzelhandel</strong><br />
gibt es im Vollsortimentsgeschäft seit den 1960er<br />
Jahren noch einen geringeren Anteil an so genannten „Regiemärkten“,<br />
die von den sieben regionalen Großhandelsbetrieben<br />
jeweils direkt betrieben werden. Die Überführung<br />
solcher Regiemärkte in die Hände selbstständiger<br />
Kaufleute erfüllt den in den genossenschaftlichen Satzungen<br />
festgeschriebenen Förderauftrag.<br />
In der Broschüre „Schöne neue Handelswelt!?“ behauptet<br />
die Gewerkschaft Verdi, es gebe eine angebliche „Privatisierungswelle“<br />
vor allem <strong>bei</strong> <strong>EDEKA</strong>. Rund zehntausend<br />
Filialen der <strong>bei</strong>den größten Lebensmittelkonzerne würden<br />
an selbstständige Kaufleute ausgegliedert und Mitar<strong>bei</strong>ter<br />
damit systematisch aus dem Schutz von Betriebsräten<br />
und Tarifverträgen gedrängt. Doch diese Vorwürfe sind<br />
nachweislich falsch und laufen ins Leere.<br />
Der Faktencheck zu<br />
„Privatisierungen“<br />
Behauptung: Es gebe seit 2003 eine „Privatisierungswelle“,<br />
tausende Filialen würden ausgegliedert.<br />
Die so genannten „Privatisierungen“ erfüllen den genossenschaftlichen<br />
Förderauftrag und sind, anders als<br />
behauptet, weder ein neuer noch ein großer Trend. Regiemärkte<br />
wurden von Anfang an der genossenschaftlichen<br />
Satzung entsprechend aufgebaut, um den selbstständigen<br />
<strong>Einzelhandel</strong> zu fördern. Diese regional geführten Regiemärkte<br />
dienen ausschließlich dazu, den in unseren genossenschaftlichen<br />
Satzungen verbindlich vorgegebenen<br />
Förderzweck zu erfüllen. In der Regel werden Regiemärkte<br />
überführt, sobald sie profitabel sind und ein selbständiger<br />
Kaufmann bereit ist, diese eigenverantwortlich zu übernehmen.<br />
Durchschnittlich wurden in den letzten zehn Jahren ca.<br />
100 Märkte pro Jahr an einen selbstständigen Kaufmann<br />
übergeben. Im gleichen Zeitraum machten sich pro Jahr<br />
rund 125 junge Kaufleute mit einem eigenen <strong>EDEKA</strong>-Markt<br />
selbstständig, oftmals an einem neuen Standort. Ein großer<br />
Teil der Regiemärkte (ca. 60 %) wurde an Existenzgründer<br />
vergeben.<br />
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