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H a u p t s a t z u n g der Stadt Drebkau

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Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer <strong>der</strong> Auslegung<br />

enthalten und ist zusammen mit <strong>der</strong> Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer <strong>der</strong><br />

Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende <strong>der</strong> Auslegung sind aktenkundig zu machen.<br />

(5) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in <strong>der</strong> in Absatz 2 festgelegten Form infolge höherer<br />

Gewalt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche<br />

Bekanntmachung in an<strong>der</strong>er geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist in<br />

<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> in Absatz 2 festgelegten Form zu wie<strong>der</strong>holen, sobald die Umstände dies zulassen.<br />

§ 14<br />

Son<strong>der</strong>regelungen im Ortsteil Kausche<br />

(1) Für den Ortsteil Kausche ist ein Ortsbeirat zu wählen. Der Ortsbeirat besteht aus 9<br />

Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

(2) Für den Ortsteil Kausche ist ein Ortsvorsteher zu wählen.<br />

(3) Für das Wahlverfahren gilt folgendes:<br />

a) Die Mitglie<strong>der</strong> des Ortsbeirates Kausche werden am Tag <strong>der</strong> allgemeinen Kommunalwahl in<br />

einem beson<strong>der</strong>en Wahlgang von den Wahlberechtigten des Ortsteiles Kausche für die Wahlen<br />

zur <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung gewählt.<br />

b) Die Bewerberliste wird in einer von dem/<strong>der</strong> bisherigen Ortsvorsteher/in eingeladenen Bürgerversammlung<br />

aufgestellt. Dabei ist eine qualifizierte Mehrheit nicht erfor<strong>der</strong>lich. Vorgeschlagen<br />

werden können nur Einwohner/innen aus dem Ortsteil Kausche, die das 18. Lebensjahr vollendet<br />

haben.<br />

c) Gewählt sind die Bewerber/innen, die bei <strong>der</strong> Wahl im Ortsteil (in <strong>der</strong> Reihenfolge 1-9) die<br />

meisten Stimmen erhalten. Die übrigen Bewerber/innen bilden in <strong>der</strong> weiteren Reihenfolge <strong>der</strong><br />

für sie abgegebenen Stimmen die Reserveliste. Beim Ausscheiden eines Ortsbeiratesmitgliedes<br />

während <strong>der</strong> laufenden Wahlperiode rückt <strong>der</strong>/die in <strong>der</strong> Reihenfolge nächste Bewerber/in nach.<br />

d) Der neugewählte Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte den/die Ortsvorsteher/in.<br />

e) Die Mitglie<strong>der</strong> des Ortsbeirates werden für die Dauer <strong>der</strong> Wahlzeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordneten <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Drebkau</strong> gewählt.<br />

f) Wahlleiter für die Ortsbeiratswahlen ist <strong>der</strong> Wahlleiter für die am gleichen Tage in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Drebkau</strong> stattfindenden Kommunalwahlen.<br />

g) Eine Kandidatur und die Wahl für bzw. in die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung schließt die<br />

Kandidatur für bzw. in den Ortsbeirat nicht aus.<br />

(4) Der/die Ortsvorsteher/in führt den Vorsitz im Ortsbeirat. Seine/ihre Kompetenzen orientieren<br />

sich an §59 Abs.3, Buchstaben a und b <strong>der</strong> Gemeindeordnung.

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