31.12.2013 Aufrufe

Gewerbegebiet Gerlinger Höhe I Bebauungsplan ... - Ditzingen

Gewerbegebiet Gerlinger Höhe I Bebauungsplan ... - Ditzingen

Gewerbegebiet Gerlinger Höhe I Bebauungsplan ... - Ditzingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Gerlinger</strong> <strong>Höhe</strong> I<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> " <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Gerlinger</strong> <strong>Höhe</strong> I " Nr. 10.8 in <strong>Ditzingen</strong> und<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren)<br />

- öffentliche Auslegung -<br />

Der Gemeinderat der Stadt <strong>Ditzingen</strong> hat in seiner Sitzung am 03.04.2012 folgende<br />

Beschlüsse gefasst :<br />

1. Aufgrund von § 2 (1) BauGB und § 74 LBO i.V.mit § 4 GemO werden der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

" <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Gerlinger</strong> <strong>Höhe</strong> I " Nr. 10.8 in <strong>Ditzingen</strong> sowie die örtlichen Bauvorschriften<br />

zum <strong>Bebauungsplan</strong> " <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Gerlinger</strong> <strong>Höhe</strong> I ", dessen Geltungsbereich im<br />

Wesentlichen begrenzt wird<br />

im Westen durch eine Linie, die die Flst.Nr. 1960, 1918 (Feldweg), 1610 und 1605 (Feldweg)<br />

durchschneidet,<br />

im Norden durch die nördliche Grenze des Flst.Nr. 1605 (Feldweg), die westliche Grenze<br />

des Flst.Nr. 1630 (Feldweg), die nördliche Grenze des Flst.Nr. 1742, die westliche Grenze<br />

des Flst.Nr. 1723 (Feldweg), die nördliche Grenze des Flst.Nr. 1750, eine Linie, die das<br />

Flst.Nr. 1765 (Dieselstraße) und das Flst.Nr. 1751 durchschneidet,<br />

im Osten durch die östliche Grenze des Flst.Nr. 1751 und eine Linie, die das Flst.Nr. 1765<br />

(Dieselstraße) durchschneidet,<br />

im Süden durch die südliche Grenze des Flst.Nr. 1765 (Dieselstraße), die östliche Grenze<br />

des Flst.Nr. 1723 (Feldweg), eine Linie, die die Flst.Nr. 1723 (Feldweg), 1744, 1934 und<br />

1935 durchschneidet, die östliche Grenze des Flst.Nr. 1630 (Feldweg), eine Linie, die das<br />

Flst.Nr. 1918 (Feldweg) durchschneidet, die östliche und südliche Grenze des Flst.Nr. 1971<br />

(Feldweg) und die südliche Grenze des Flst.Nr. 1960<br />

als<br />

E n t w u r f<br />

beschlossen.<br />

Maßgebend ist der <strong>Bebauungsplan</strong> des Stadtbauamtes, bestehend aus dem Lageplan vom<br />

14.03.2012 und Textteil.<br />

Die Begründung datiert vom 14.03.2012.<br />

2. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 wird beschlossen.<br />

Maßgebend ist der Plan des Stadtbauamtes vom 28.09.2011.<br />

3. Dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 14.03.2012<br />

wird zugestimmt. Für die Realisierung der dauerhaften Maßnahmen werden die städtischen<br />

Grundstücke<br />

a) Flst.Nr. 1066, 1067/1, 3142 und 1610/1<br />

auf Gemarkung <strong>Ditzingen</strong><br />

b) Flst.Nr. 2172<br />

auf Gemarkung Hirschlanden<br />

c) Flst.Nr. 647, 632, 633 und 950<br />

auf Gemarkung Schöckingen<br />

d) Flst.Nr. 330, 336, 650 und 651


auf Gemarkung Heimerdingen<br />

in Anspruch genommen.<br />

4. Der <strong>Bebauungsplan</strong> und der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan zum<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB<br />

öffentlich auszulegen.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung,<br />

das grünordnerische Gutachten sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes liegen<br />

gemäß § 3 (2) BauGB<br />

in der Zeit vom 16.04.2012 bis 18.05.2012<br />

beim Stadtbauamt <strong>Ditzingen</strong>, Am Laien 1, 3. Stock, Zimmer 321, während der üblichen<br />

Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen und Fachgutachten zu Geologie, Verkehr, Schall,<br />

Gerüche und Lufstschadstoffe.<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis<br />

der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des<br />

Verfassers zweckmäßig.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den <strong>Bebauungsplan</strong> unberücksichtigt<br />

bleiben können.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!