Palliative Kompetenz in stationären Pflegeeinrichtungen sichern

Palliative Kompetenz in stationären Pflegeeinrichtungen sichern Palliative Kompetenz in stationären Pflegeeinrichtungen sichern

31.12.2013 Aufrufe

Palliative Kompetenz nach hospizlichen Grundsätzen in der Altenhilfe Die Grundsätze palliativer Versorgung müssen für alle Menschen im Sterbeprozess gelten, unabhängig von ihrem Sterbeort und der Art ihrer Versorgungsform – und auch unabhängig davon, ob sie einen Bedarf an spezialisierter Palliativversorgung haben. Deshalb bedarf es dringend einer ergänzenden gesetzlichen Regelung, die eine kompetente allgemeine palliative Versorgung nach hospizlichen Grundsätzen sicherstellt. In Orientierung an der Versorgungsqualität stationärer Hospize müssen auch in stationären Pflegeeinrichtungen Grundsätze palliativer Versor gung verwirklicht werden. Sie betreffen die alltäglichen grundpflegerischen Leistungen, wie Körperpflege, Mobilität und Ernährung, persönliche Beratung und Begleitung, medizinische palliative Behandlungspflege und die Begleitung der An- und Zugehörigen. Exemplarisch sei an dieser Stelle auf die schmerztherapeutische Versorgung insbesondere demenzkranker Menschen verwiesen: Bewohnerinnen und Bewohner werden laut verschiedener Untersuchungen in der letzten Phase ihres Lebens oft nur unzureichend oder unangemessen mit Schmerzmedikation versorgt. Sterbende Menschen in einer stationären Pflegeeinrichtung dürfen nicht von den Fortschritten in der palliativen Versorgung ausgeschlossen werden, zumal ihnen der Wechsel in ein stationäres Hospiz in der Regel versagt bleibt. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland in stationären Pflegeinrichtungen jährlich bis zu 20 mal mehr Menschen sterben als in stationären Hospizen, ist die Schlechterstellung alter und schwerstkranker sterbender Menschen in Pflegeeinrichtungen eine Ungleichbehandlung, die mit dem christlichen Verständnis der Menschenwürde und dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Definition einer allgemeinen palliativen stationären Versorgung Allgemeine palliative Versorgung und Sterbebegleitung nach hospizlichen Grundsätzen in stationären Pflegeeinrichtungen sind ein komplexes und zeitintensives Versorgungsgeschehen, das eine entsprechende Qualifizierung sowie ein hohes Maß an Multiprofessionalität und Kooperation über die Grenzen der eigenen Pflegeeinrichtung hinaus erfordert. Das Leistungsangebot „Allgemeine palliative Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen nach hospizlichen Grundsätzen“ in stationären Pflegeeinrichtungen umfasst: die Regelversorgung schwerstkranker und sterbender Menschen ohne komplexes Symptomgeschehen, deren Situation dennoch regelmäßig einen hohen Zeitaufwand in der pflegerischen, ärztlichen, psychosozialen und spirituellen Betreuung erfordert Grund- und behandlungspflegerische Versorgung am Lebensende spezielle Krankenbeobachtung bei schwerstkranken und sterbenden Bewohnerinnen und Bewohnern einschließlich häufiger Symptomkontrolle und Überwachung symptomlindernder Interventionen einen erhöhten Koordinationsaufwand bezüglich der Betreuungsund Behandlungspflege mit externen Akteuren, wie Haus- und Fachärztinnen und -ärzten, spezialisierten Palliative Care-Teams, ambulanten Hospizdiensten und weltanschaulichen Gemeinden Anwesenheit in der akuten Sterbephase Begleitung und Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen bei Verschlechterung der Symptome häufigere Beratungsgespräche unter den Pflegenden, unter Beteiligung der sozialen Betreuung, der Hauswirtschaftskräfte sowie der Leitung der Pflegeeinrichtung zeitintensive soziale Begleitung bei manifesten Angstzuständen, Verwirrtheit, Delirium oder ausgeprägten Depressionen zeitintensive Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel durch Anwendung Basaler Stimulation. Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, Menschen in der Sterbephase nach palliativen Grundätzen individuell zu begleiten. Dazu müssen sie den besonderen Anforderungen sterbender Menschen personell und fachlich gerecht werden können. Die Politik ist gefordert Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine palliative Begleitung sterbender Menschen in Pflegeheimen ermöglicht.

Literatur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen im hohen Lebensalter in Pflegeeinrichtungen. Grundsatzpapier zur Entwicklung von Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe Deutscher Hospiz- und Palliativverband e. V., Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (Hrsg.), August 2012 Der alte Mensch im Mittelpunkt – Wunsch oder Realität im Pflegeheim? DGP und DHPV fordern adäquate Hospiz- und Palliativversorgung für hochbetagte schwerstkranke und sterbende Menschen in Pflegeeinrichtungen. Datenlage und Forderungskatalog Deutscher Hospiz- und Palliativverband e. V., Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (Hrsg.), August 2012 Der Tod gehört zum Leben. Allgemeine palliative Versorgung und hospizliche Begleitung sterbender Menschen in diakonischen Einrichtungen und Diensten Diakonie Texte, Handreichung 04.2011. Stuttgart, 2011 Leben bis zuletzt. Die Implementierung von Hospizarbeit und Palliativbetreuung in Einrichtungen der stationären Altenhilfe Diakonie Texte, Handreichung 17.2006. Stuttgart 2006 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativ versorgung (SAPV-RL) vom 20. Dezember 2007, zuletzt geändert am 15. April 2010, in Kraft getreten am 25. Juni 2010 Schneider-Koch, Sonja. 2012. „Leitungen müssen Palliativ kultur initiieren“ in: Care Konkret vom 20. Juli 2012 Schneider-Koch, Sonja. 2011 „Allgemeine Palliativversorgung in der stationären Pflege“ Vortrag auf dem Ökumenischen Jahrestreffen Hospiz am 29. / 30. September 2011 in Berlin Kittelberger, Frank. 2009 „Was meint ‚allgemeine Palliativversorgung‘?“ Diskussionsbeitrag aus dem Herbst 2009, München

<strong>Palliative</strong> <strong>Kompetenz</strong> nach<br />

hospizlichen Grundsätzen <strong>in</strong><br />

der Altenhilfe<br />

Die Grundsätze palliativer Versorgung müssen für alle Menschen im<br />

Sterbeprozess gelten, unabhängig von ihrem Sterbeort und der Art<br />

ihrer Versorgungsform – und auch unabhängig davon, ob sie e<strong>in</strong>en<br />

Bedarf an spezialisierter Palliativversorgung haben. Deshalb bedarf es<br />

dr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>er ergänzenden gesetzlichen Regelung, die e<strong>in</strong>e kompetente<br />

allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung nach hospizlichen Grundsätzen<br />

sicherstellt.<br />

In Orientierung an der Versorgungsqualität stationärer Hospize müssen<br />

auch <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen Grundsätze palliativer<br />

Versor gung verwirklicht werden. Sie betreffen die alltäglichen grundpflegerischen<br />

Leistungen, wie Körperpflege, Mobilität und Ernährung,<br />

persönliche Beratung und Begleitung, mediz<strong>in</strong>ische palliative Behandlungspflege<br />

und die Begleitung der An- und Zugehörigen.<br />

Exemplarisch sei an dieser Stelle auf die schmerztherapeutische<br />

Versorgung <strong>in</strong>sbesondere demenzkranker Menschen verwiesen:<br />

Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohner werden laut verschiedener Untersuchungen<br />

<strong>in</strong> der letzten Phase ihres Lebens oft nur unzureichend<br />

oder unangemessen mit Schmerzmedikation versorgt.<br />

Sterbende Menschen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtung dürfen nicht<br />

von den Fortschritten <strong>in</strong> der palliativen Versorgung ausgeschlossen<br />

werden, zumal ihnen der Wechsel <strong>in</strong> e<strong>in</strong> stationäres Hospiz <strong>in</strong> der Regel<br />

versagt bleibt. Angesichts der Tatsache, dass <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong><br />

<strong>stationären</strong> Pflege<strong>in</strong>richtungen jährlich bis zu 20 mal mehr Menschen<br />

sterben als <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Hospizen, ist die Schlechterstellung alter<br />

und schwerstkranker sterbender Menschen <strong>in</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen<br />

e<strong>in</strong>e Ungleichbehandlung, die mit dem christlichen Verständnis der<br />

Menschenwürde und dem Grundgesetz nicht vere<strong>in</strong>bar ist.<br />

Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>er<br />

allgeme<strong>in</strong>en palliativen<br />

<strong>stationären</strong> Versorgung<br />

Allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung und Sterbebegleitung nach hospizlichen<br />

Grundsätzen <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong><br />

komplexes und zeit<strong>in</strong>tensives Versorgungsgeschehen, das e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Qualifizierung sowie e<strong>in</strong> hohes Maß an Multiprofessionalität<br />

und Kooperation über die Grenzen der eigenen Pflegee<strong>in</strong>richtung<br />

h<strong>in</strong>aus erfordert.<br />

Das Leistungsangebot „Allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung <strong>in</strong> <strong>stationären</strong><br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen nach hospizlichen Grundsätzen“ <strong>in</strong> <strong>stationären</strong><br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen umfasst:<br />

die Regelversorgung schwerstkranker und sterbender Menschen<br />

ohne komplexes Symptomgeschehen, deren Situation dennoch<br />

regelmäßig e<strong>in</strong>en hohen Zeitaufwand <strong>in</strong> der pflegerischen, ärztlichen,<br />

psychosozialen und spirituellen Betreuung erfordert<br />

Grund- und behandlungspflegerische Versorgung am Lebensende<br />

spezielle Krankenbeobachtung bei schwerstkranken und sterbenden<br />

Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohnern e<strong>in</strong>schließlich häufiger Symptomkontrolle<br />

und Überwachung symptoml<strong>in</strong>dernder Interventionen<br />

e<strong>in</strong>en erhöhten Koord<strong>in</strong>ationsaufwand bezüglich der Betreuungsund<br />

Behandlungspflege mit externen Akteuren, wie Haus- und<br />

Fachärzt<strong>in</strong>nen und -ärzten, spezialisierten <strong>Palliative</strong> Care-Teams,<br />

ambulanten Hospizdiensten und weltanschaulichen Geme<strong>in</strong>den<br />

Anwesenheit <strong>in</strong> der akuten Sterbephase<br />

Begleitung und Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen bei<br />

Verschlechterung der Symptome<br />

häufigere Beratungsgespräche unter den Pflegenden, unter<br />

Beteiligung der sozialen Betreuung, der Hauswirtschaftskräfte<br />

sowie der Leitung der Pflegee<strong>in</strong>richtung<br />

zeit<strong>in</strong>tensive soziale Begleitung bei manifesten Angstzuständen,<br />

Verwirrtheit, Delirium oder ausgeprägten Depressionen<br />

zeit<strong>in</strong>tensive Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel<br />

durch Anwendung Basaler Stimulation.<br />

Stationäre Pflegee<strong>in</strong>richtungen müssen <strong>in</strong> die Lage versetzt werden,<br />

Menschen <strong>in</strong> der Sterbephase nach palliativen Grundätzen <strong>in</strong>dividuell<br />

zu begleiten. Dazu müssen sie den besonderen Anforderungen<br />

sterbender Menschen personell und fachlich gerecht werden können.<br />

Die Politik ist gefordert Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu schaffen, die e<strong>in</strong>e<br />

palliative Begleitung sterbender Menschen <strong>in</strong> Pflegeheimen ermöglicht.

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