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Palliative Kompetenz in stationären Pflegeeinrichtungen sichern

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Begleitung sterbender Menschen<br />

<strong>in</strong> Pflegeheimen<br />

<strong>Palliative</strong> <strong>Kompetenz</strong> <strong>in</strong> <strong>stationären</strong><br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen <strong>sichern</strong><br />

Diakonie für<br />

sterbende Menschen<br />

Positionspapier<br />

Juni 2013


Oberkirchenrat Johannes Stockmeier<br />

Präsident Diakonie Deutschland<br />

„Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen,<br />

auf dass wir klug werden.“ (Psalm 90,12)<br />

Der Psalm weist uns auf die Endlichkeit unseres Lebens h<strong>in</strong>. Der Tod<br />

ist unser geme<strong>in</strong>sames Schicksal, dabei ist das Sterben sehr <strong>in</strong>dividuell<br />

geprägt. In der letzten Lebensphase, die oft von Abhängigkeit und e<strong>in</strong>em<br />

hohen Hilfebedarf geprägt ist, kommt den Angehörigen, aber auch den<br />

gesellschaftlichen Rahmen bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>e wichtige Bedeutung zu.<br />

Wie wir sterben werden, hängt also auch davon ab, wie die Gesellschaft<br />

mit sterbenden Menschen und ihren Bedürfnissen umgeht.<br />

Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür e<strong>in</strong>, dass jeder Mensch, unabhängig<br />

von dem Ort an dem er oder sie stirbt, die notwendige palliative<br />

Versorgung erhält. Aus gegebenem Anlass weisen wir hier auf die<br />

veränderten Erfordernisse <strong>in</strong> den <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen h<strong>in</strong>:<br />

Diese brauchen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, die es ihnen ermöglichen, sterbende<br />

Menschen <strong>in</strong>tensiv auf ihrem Weg zu begleiten, ihr Leiden zu<br />

l<strong>in</strong>dern und ihnen e<strong>in</strong> würdevolles Sterben zu ermöglichen.<br />

<strong>Palliative</strong> <strong>Kompetenz</strong> <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegeheimen ist<br />

ethisch geboten und muss f<strong>in</strong>anziell gesichert se<strong>in</strong><br />

Sterbende Menschen können heute <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen<br />

nicht so gut versorgt werden wie <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Hospizen. Um e<strong>in</strong>e<br />

Angleichung zu ermöglichen, müssen Pflegee<strong>in</strong>richtungen mehr spezifisch<br />

qualifiziertes Personal e<strong>in</strong>setzen können.<br />

Die Diakonie Deutschland setzt sich e<strong>in</strong> für:<br />

die Anerkennung e<strong>in</strong>es erhöhten Personale<strong>in</strong>satzes für schwerstkranke<br />

und sterbende Menschen, e<strong>in</strong>schließlich der erforderlichen<br />

Konsequenzen für die Personalbemessung <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen,<br />

die Anerkennung des allgeme<strong>in</strong>en palliativen Versorgungsbedarfs,<br />

e<strong>in</strong>e gesetzliche Regelung zur Anerkennung der zusätzlichen<br />

Bedarfe palliativer Versorgung,<br />

die F<strong>in</strong>anzierung aller notwendigen Leistungen.<br />

Johannes Stockmeier


Die Pflegeversicherung bildet<br />

den heutigen Bedarf der<br />

<strong>stationären</strong> Pflege nicht ab<br />

Seit der E<strong>in</strong>führung der Pflegeversicherung im Jahr 1996 hat sich die<br />

Pflege und Lebenssituation <strong>in</strong> deutschen Pflegeheimen stark verändert.<br />

Stationäre Pflegee<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d nicht mehr nur „Institutionen des<br />

Alters“ für Menschen, die bei der Ausgestaltung der dritten Lebensphase<br />

auf pflegerische und betreuende Hilfen angewiesen s<strong>in</strong>d und<br />

deshalb ihren Lebensabend <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pflegee<strong>in</strong>richtung verbr<strong>in</strong>gen.<br />

Vielmehr entwickeln sich E<strong>in</strong>richtungen der <strong>stationären</strong> Altenhilfe<br />

zunehmend zu Orten des Sterbens, die hochaltrige, multimorbide und<br />

vor allem demenzkranke Menschen am Lebensende auf ihrem Weg des<br />

Sterbens begleiten. Der Umzug <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Pflegeheim erfolgt <strong>in</strong> der Regel<br />

erst dann, wenn das ambulante Hilfeangebot ausgeschöpft ist und e<strong>in</strong>e<br />

gesicherte pflegerische Versorgung zuhause nicht mehr gewährleistet<br />

werden kann. Auch Patienten, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em f<strong>in</strong>alen Stadium im<br />

Krankenhaus bef<strong>in</strong>den, werden nicht selten zum Sterben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

stationäre Pflegee<strong>in</strong>richtung überwiesen.<br />

Auch wenn es immer noch ke<strong>in</strong>e differenzierte Statistik zu den Sterbeorten<br />

(Heim, Zuhause und anderen Orten) gibt, f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> der<br />

aktu ellen Fachliteratur E<strong>in</strong>schätzungen und Prognosen, die auf unterschiedlichen<br />

Untersuchungen beruhen. So geht Sch<strong>in</strong>dler 1 bereits im<br />

Jahr 2004 davon aus, das etwa 15 bis 25 Prozent (mit steigender<br />

Tendenz) aller sterbenden Menschen <strong>in</strong> deutschen Pflegeheimen<br />

sterben. Gronemeyer 2 spricht im Jahr 2007 bereits von 40 Prozent,<br />

von denen 30 Prozent bereits <strong>in</strong> den ersten drei Monaten nach ihrem<br />

E<strong>in</strong>zug im Pflegeheim versterben.<br />

Die dargestellte Situation weist auf e<strong>in</strong> Dilemma deutscher Pflegee<strong>in</strong>richtungen<br />

h<strong>in</strong>. Stationäre Pflegeheime s<strong>in</strong>d zwar ke<strong>in</strong>e Hospize und<br />

sollen es auch nicht se<strong>in</strong>. Aber sie müssen die Pflege und Begleitung an<br />

die sich verändernden Bedarfe der Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohner<br />

anpassen. Die heute geltenden rechtlichen Regelungen für stationäre<br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen werden diesen veränderten Anforderungen nicht<br />

gerecht. Die palliative Versorgung und Begleitung im Sterbeprozess wird<br />

im Leistungsrecht der Pflegeversicherung (SGB XI) über das allgeme<strong>in</strong>e<br />

Postulat des § 11 SGB XI h<strong>in</strong>aus nicht erwähnt. In den Landesrahmenverträgen<br />

nach § 75 SGB XI, die die Pflichtleistungen <strong>in</strong> Pflegeheimen<br />

beschreiben, f<strong>in</strong>det Sterbebegleitung, wenn überhaupt, lediglich im<br />

Abschnitt „Soziale Betreuung“ Erwähnung, ohne dabei näher beschrieben<br />

zu werden.<br />

Der kirchlich-diakonische<br />

Auftrag <strong>in</strong> Altene<strong>in</strong>richtungen<br />

Für die evangelische Kirche und ihre Diakonie ist die Seelsorge und<br />

Begleitung sterbender Menschen e<strong>in</strong>e Grundaufgabe, die auch <strong>in</strong> der<br />

Sozialgesetzgebung (§ 11 SGB XI Abs. 2) anerkannt wird. Zur Seelsorge<br />

der Kirche, die dem sterbenden Menschen zuspricht, dass „Jesus<br />

Christus unser Trost ist im Leben und im Sterben“ (Heidel berger<br />

Katechismus) gehört auch die diakonische Pflege und Begleitung, die<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er modernen Gesellschaft des langen Lebens und der Hochaltrigkeit<br />

auch Palliativ Care Arbeit ist.<br />

Der Ruf des sterbenden Menschen „Verlass mich nicht, wenn ich<br />

schwach werde.“ (Psalm 71,9) wird gehört: von Angehörigen, Pflegenden<br />

und Ärzt<strong>in</strong>nen und Ärzten, Seelsorger<strong>in</strong>nen und Seelsorgern,<br />

ehrenamtlich Engagierten – und auch von den Leitungen der <strong>stationären</strong><br />

Altenhilfee<strong>in</strong>richtungen.<br />

In der Praxis kommt den Pflegekräften <strong>in</strong> der Begleitung sterbender<br />

Menschen <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>e besondere Auf gabe<br />

zu. Deswegen muss dafür gesorgt werden, dass sie die Zeit für<br />

e<strong>in</strong>fühlsame Zuwendung haben, sich fortbilden können, Entlastung<br />

durch begleitende Gespräche bekommen und Wertschätzung aus<br />

Kirche, Gesellschaft und Politik erfahren.<br />

1<br />

Sch<strong>in</strong>dler, Thomas: Gutachten zum „Stand der<br />

Palliativmediz<strong>in</strong> und Hospizarbeit <strong>in</strong> Deutschland…“<br />

im Auftrag der Enquête-Kommission des Bundestages<br />

„Ethik und Recht der modernen Mediz<strong>in</strong>“,<br />

2004, S. 23<br />

2<br />

Gronemeyer, Reimer: Sterben <strong>in</strong> Deutschland,<br />

2007, S. 69


<strong>Palliative</strong> <strong>Kompetenz</strong> nach<br />

hospizlichen Grundsätzen <strong>in</strong><br />

der Altenhilfe<br />

Die Grundsätze palliativer Versorgung müssen für alle Menschen im<br />

Sterbeprozess gelten, unabhängig von ihrem Sterbeort und der Art<br />

ihrer Versorgungsform – und auch unabhängig davon, ob sie e<strong>in</strong>en<br />

Bedarf an spezialisierter Palliativversorgung haben. Deshalb bedarf es<br />

dr<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>er ergänzenden gesetzlichen Regelung, die e<strong>in</strong>e kompetente<br />

allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung nach hospizlichen Grundsätzen<br />

sicherstellt.<br />

In Orientierung an der Versorgungsqualität stationärer Hospize müssen<br />

auch <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen Grundsätze palliativer<br />

Versor gung verwirklicht werden. Sie betreffen die alltäglichen grundpflegerischen<br />

Leistungen, wie Körperpflege, Mobilität und Ernährung,<br />

persönliche Beratung und Begleitung, mediz<strong>in</strong>ische palliative Behandlungspflege<br />

und die Begleitung der An- und Zugehörigen.<br />

Exemplarisch sei an dieser Stelle auf die schmerztherapeutische<br />

Versorgung <strong>in</strong>sbesondere demenzkranker Menschen verwiesen:<br />

Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohner werden laut verschiedener Untersuchungen<br />

<strong>in</strong> der letzten Phase ihres Lebens oft nur unzureichend<br />

oder unangemessen mit Schmerzmedikation versorgt.<br />

Sterbende Menschen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtung dürfen nicht<br />

von den Fortschritten <strong>in</strong> der palliativen Versorgung ausgeschlossen<br />

werden, zumal ihnen der Wechsel <strong>in</strong> e<strong>in</strong> stationäres Hospiz <strong>in</strong> der Regel<br />

versagt bleibt. Angesichts der Tatsache, dass <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong><br />

<strong>stationären</strong> Pflege<strong>in</strong>richtungen jährlich bis zu 20 mal mehr Menschen<br />

sterben als <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Hospizen, ist die Schlechterstellung alter<br />

und schwerstkranker sterbender Menschen <strong>in</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen<br />

e<strong>in</strong>e Ungleichbehandlung, die mit dem christlichen Verständnis der<br />

Menschenwürde und dem Grundgesetz nicht vere<strong>in</strong>bar ist.<br />

Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>er<br />

allgeme<strong>in</strong>en palliativen<br />

<strong>stationären</strong> Versorgung<br />

Allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung und Sterbebegleitung nach hospizlichen<br />

Grundsätzen <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong><br />

komplexes und zeit<strong>in</strong>tensives Versorgungsgeschehen, das e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Qualifizierung sowie e<strong>in</strong> hohes Maß an Multiprofessionalität<br />

und Kooperation über die Grenzen der eigenen Pflegee<strong>in</strong>richtung<br />

h<strong>in</strong>aus erfordert.<br />

Das Leistungsangebot „Allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung <strong>in</strong> <strong>stationären</strong><br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen nach hospizlichen Grundsätzen“ <strong>in</strong> <strong>stationären</strong><br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen umfasst:<br />

die Regelversorgung schwerstkranker und sterbender Menschen<br />

ohne komplexes Symptomgeschehen, deren Situation dennoch<br />

regelmäßig e<strong>in</strong>en hohen Zeitaufwand <strong>in</strong> der pflegerischen, ärztlichen,<br />

psychosozialen und spirituellen Betreuung erfordert<br />

Grund- und behandlungspflegerische Versorgung am Lebensende<br />

spezielle Krankenbeobachtung bei schwerstkranken und sterbenden<br />

Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohnern e<strong>in</strong>schließlich häufiger Symptomkontrolle<br />

und Überwachung symptoml<strong>in</strong>dernder Interventionen<br />

e<strong>in</strong>en erhöhten Koord<strong>in</strong>ationsaufwand bezüglich der Betreuungsund<br />

Behandlungspflege mit externen Akteuren, wie Haus- und<br />

Fachärzt<strong>in</strong>nen und -ärzten, spezialisierten <strong>Palliative</strong> Care-Teams,<br />

ambulanten Hospizdiensten und weltanschaulichen Geme<strong>in</strong>den<br />

Anwesenheit <strong>in</strong> der akuten Sterbephase<br />

Begleitung und Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen bei<br />

Verschlechterung der Symptome<br />

häufigere Beratungsgespräche unter den Pflegenden, unter<br />

Beteiligung der sozialen Betreuung, der Hauswirtschaftskräfte<br />

sowie der Leitung der Pflegee<strong>in</strong>richtung<br />

zeit<strong>in</strong>tensive soziale Begleitung bei manifesten Angstzuständen,<br />

Verwirrtheit, Delirium oder ausgeprägten Depressionen<br />

zeit<strong>in</strong>tensive Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel<br />

durch Anwendung Basaler Stimulation.<br />

Stationäre Pflegee<strong>in</strong>richtungen müssen <strong>in</strong> die Lage versetzt werden,<br />

Menschen <strong>in</strong> der Sterbephase nach palliativen Grundätzen <strong>in</strong>dividuell<br />

zu begleiten. Dazu müssen sie den besonderen Anforderungen<br />

sterbender Menschen personell und fachlich gerecht werden können.<br />

Die Politik ist gefordert Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu schaffen, die e<strong>in</strong>e<br />

palliative Begleitung sterbender Menschen <strong>in</strong> Pflegeheimen ermöglicht.


Literatur<br />

Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen<br />

im hohen Lebensalter <strong>in</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen.<br />

Grundsatzpapier zur Entwicklung von Hospizkultur und<br />

Palliativversorgung <strong>in</strong> <strong>stationären</strong> E<strong>in</strong>richtungen der Altenhilfe<br />

Deutscher Hospiz- und Palliativverband e. V., Deutsche Gesellschaft<br />

für Palliativmediz<strong>in</strong> (Hrsg.), August 2012<br />

Der alte Mensch im Mittelpunkt – Wunsch oder Realität<br />

im Pflegeheim?<br />

DGP und DHPV fordern adäquate Hospiz- und Palliativversorgung<br />

für hochbetagte schwerstkranke und sterbende Menschen <strong>in</strong><br />

Pflegee<strong>in</strong>richtungen. Datenlage und Forderungskatalog<br />

Deutscher Hospiz- und Palliativverband e. V., Deutsche Gesellschaft<br />

für Palliativmediz<strong>in</strong> (Hrsg.), August 2012<br />

Der Tod gehört zum Leben.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e palliative Versorgung und hospizliche Begleitung<br />

sterbender Menschen <strong>in</strong> diakonischen E<strong>in</strong>richtungen und Diensten<br />

Diakonie Texte, Handreichung 04.2011. Stuttgart, 2011<br />

Leben bis zuletzt.<br />

Die Implementierung von Hospizarbeit und Palliativbetreuung<br />

<strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen der <strong>stationären</strong> Altenhilfe<br />

Diakonie Texte, Handreichung 17.2006. Stuttgart 2006<br />

Richtl<strong>in</strong>ie des Geme<strong>in</strong>samen Bundesauschusses<br />

zur Verordnung von spezialisierter ambulanter<br />

Palliativ versorgung (SAPV-RL)<br />

vom 20. Dezember 2007, zuletzt geändert am 15. April 2010,<br />

<strong>in</strong> Kraft getreten am 25. Juni 2010<br />

Schneider-Koch, Sonja. 2012.<br />

„Leitungen müssen Palliativ kultur <strong>in</strong>itiieren“<br />

<strong>in</strong>: Care Konkret vom 20. Juli 2012<br />

Schneider-Koch, Sonja. 2011<br />

„Allgeme<strong>in</strong>e Palliativversorgung <strong>in</strong> der <strong>stationären</strong> Pflege“<br />

Vortrag auf dem Ökumenischen Jahrestreffen Hospiz am<br />

29. / 30. September 2011 <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong><br />

Kittelberger, Frank. 2009<br />

„Was me<strong>in</strong>t ‚allgeme<strong>in</strong>e Palliativversorgung‘?“<br />

Diskussionsbeitrag aus dem Herbst 2009, München


Kontakt und Information<br />

Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband<br />

Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.<br />

Carol<strong>in</strong>e-Michaelis-Straße 1<br />

10115 Berl<strong>in</strong><br />

Manfred Carrier<br />

Stationäre und teilstationäre Altenhilfe und Pflege<br />

Zentrum Gesundheit, Rehabilitation und Pflege<br />

Telefon +49 30 652 11-1671<br />

Telefax +49 30 652 11-3671<br />

manfred.carrier@diakonie.de<br />

www.diakonie.de

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