Stadt Herford - Drees & Huesmann
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<strong>Stadt</strong> <strong>Herford</strong><br />
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Innenstadt<br />
6 Handlungs- und Maßnahmenkonzept<br />
Abgrenzung Sanierungsgebiet<br />
Zur Umsetzung der innerhalb des ISEK dargestellten Maßnahmen<br />
mit Hilfe der Städtebauförderung ist die förmliche<br />
Festlegung einer Gebietskulisse seitens der Kommune<br />
durchzuführen. Vorgeschlagen wird ein Sanierungsgebiet<br />
nach § 142 BauGB. Bei der Festlegung von Sanierungsgebieten<br />
ist grundsätzlich zwischen dem umfassenden und<br />
dem vereinfachten Verfahren (§ 142 Abs. 4 BauGB) zu<br />
unterscheiden.<br />
Die Bezirksregierung Detmold, als Vertreter des Fördermittelgebers,<br />
empfiehlt die Umsetzung im vereinfachten Verfahren,<br />
da eine Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen<br />
Aspekte, wie im umfassenden Verfahren vorgegeben,<br />
nicht erforderlich ist. Der Verzicht auf die besonderen<br />
sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156a)<br />
würde die Sanierung z. B. wesentlich erschweren, wenn:<br />
• umfangreiche Bau- und Ordnungsmaßnahmen durchzuführen<br />
waren,<br />
• mit der Erzielung von Ausgleichsbeiträgen zu rechnen<br />
wäre und durch deren Wegfall keine Aussicht bestehe, die<br />
Sanierung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes durchführen<br />
zu können,<br />
• es erforderlich wäre, Grundstücke für öffentliche Aufgaben<br />
zu einem von der Sanierung unbeeinflussten Bodenwert<br />
kaufen zu können und<br />
• private Investitionen durch unkontrollierte Bodenwertsteigerungen<br />
in der Zukunft erschwert werden würden.<br />
Die entsprechenden Rahmenbedingungen und Erfordernisse<br />
liegen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Herford</strong> nicht vor. Entsprechend<br />
kann das vereinfachte Verfahren Anwendung finden.<br />
Ausgangspunkt für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes<br />
ist das vorliegende ISEK im Sinne einer<br />
vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 BauGB. Ausgehend<br />
vom Untersuchungsgebiet (s. nachstehende Abbildung)<br />
wird vorgeschlagen, das Sanierungsgebiet zunächst<br />
für den südlichen Teilbereich der Innenstadt auszuweisen,<br />
da hier die kurzfristigen Maßnahmen verortet sind.<br />
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