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Vergleich der MedHygVo der Bundesländer

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Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> Seite 2 © DGKH November 2012<br />

Bundeslän<strong>der</strong><br />

Bayern<br />

Voraussetzungen<br />

Krankenhaushygieniker Hygienische Fachkräfte Hygienebeauftragte Ärzte Hygienebeauftragte Pflegekräfte<br />

1. Anerkennung als Facharzt/Fachärztin für<br />

Hygiene und Umweltmedizin<br />

o<strong>der</strong><br />

2. Anerkennung als Facharzt/Fachärztin für<br />

Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie<br />

(In Krankenhäusern <strong>der</strong> 2. und 3. Versorgungsstufe<br />

ausschließlich Bedingung!)<br />

o<strong>der</strong><br />

3. Approbierte/r Humanmediziner/in<br />

+<br />

Erfolgreich abgeschlossene Facharztweiterbildung<br />

mit klinischem Bezug<br />

o<strong>der</strong><br />

Anerkennung als Facharzt/Fachärztin für öffentliches<br />

Gesundheitswesen<br />

+<br />

Eine von <strong>der</strong> Landesärztekammer anerkannte<br />

Zusatzbezeichnung auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

Krankenhaushygiene<br />

o<strong>der</strong><br />

Erfolgreicher Abschluss einer strukturierten,<br />

curriculären Fortbildung <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

zum/zur Krankenhaushygieniker/in<br />

Gesundheits- und Krankenpfleger/-in<br />

o<strong>der</strong><br />

Gesundheits- und Kin<strong>der</strong>krankenpfleger/-in<br />

+<br />

Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung<br />

Anerkennung als Facharzt/Fachärztin<br />

+<br />

Weisungsbefugt<br />

+<br />

Teilnahme an einer strukturierten curricularen<br />

Fortbildung zum/zur hygienebeauftragten<br />

Arzt/Ärztin (Umfang: mindestens 40h)<br />

Gesundheits- und Krankenpfleger/-in<br />

o<strong>der</strong><br />

Gesundheits- und Kin<strong>der</strong>krankenpfleger/-in<br />

+<br />

3 Jahre Berufserfahrung<br />

* Fachlich geeignetes Personal darf bis zum 31. Dezember 2016 auch dann als Hygienefachkraft o<strong>der</strong> als Krankenhaushygienikerin o<strong>der</strong> -hygieniker eingesetzt werden o<strong>der</strong> als hygienebeauftragte Ärztin o<strong>der</strong> hygienebeauftragter<br />

Arzt o<strong>der</strong> als Hygienebeauftragte in <strong>der</strong> Pflege o<strong>der</strong> Hygienebeauftragter in <strong>der</strong> Pflegebestellt sein, wenn die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualifikation nicht erfüllt sind

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