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G 3 Teil A

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Ausbauprogramm Flughafen<br />

Frankfurt / Main<br />

Band G3<br />

<strong>Teil</strong> A<br />

Verträglichkeitsstudie<br />

für<br />

FFH-, Vogelschutzgebiete<br />

- Text -<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Auftraggeber:<br />

Fraport AG<br />

60547 Frankfurt/Main<br />

Auftragnehmer: ARGE BAADER-BOSCH: 91710 Gunzenhausen<br />

Baader Konzept GmbH Weißenburger Straße 19<br />

www.baaderkonzept.de 91710 Gunzenhausen<br />

Nordendstraße 44<br />

64546 Mörfelden-Walldorf<br />

Bosch & Partner GmbH Westring 303<br />

www.bosch-partnergmbh.de 44629 Herne<br />

Josephspitalstraße 7<br />

80331 München<br />

Projektleitung:<br />

Bearbeiter:<br />

Dipl.-Ing. Dr. Paul Baader<br />

Dipl.-Ing. Klaus Müller-Pfannenstiel<br />

Baader Konzept GmbH:<br />

Dipl.-Biol. Dietmar Herold<br />

Dipl.-Biol. Dr. Horst Marthaler<br />

Dipl.-Geogr. Stefan Meißner<br />

Dipl.-Biol. Dr. Jürgen Schittenhelm<br />

Andrea Sauber<br />

Sabine Krause<br />

Hans Laux<br />

Bosch & Partner GmbH<br />

Dipl.-Ing. Adrienne Akontz<br />

Dipl.-Geogr. Stefan Balla<br />

Dipl.-Ing. Annette Kamps<br />

Zoologe Axel Müller<br />

Dipl.-Geogr. Matthias Remmert<br />

Dipl.-Geogr. Rudi Sigl<br />

Kerstin Kickuth<br />

Az.: 01001 / P412 Gunzenhausen, den 1.10.2001


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite A-I<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 Einleitung....................................................................................................1<br />

1.1 Anlass und Gegenstand der Verträglichkeitsstudie ..........................................1<br />

1.2 Aufgabenstellung ..................................................................................................2<br />

1.3 Verträglichkeitsprognose Schwanheimer Düne .................................................2<br />

1.4 Verträglichkeitsprognose Inselrhein und Untermain .........................................3<br />

2 Grundlagen .................................................................................................4<br />

2.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben ................................................................4<br />

2.2 Daten- und Informationsgrundlagen....................................................................7<br />

2.3 Planungsgrundlagen.............................................................................................8<br />

3 Methodisches Vorgehen............................................................................9<br />

3.1 Untersuchungsrahmen .........................................................................................9<br />

3.1.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes .................................................................9<br />

3.1.2 Mituntersuchte Projekte.........................................................................................10<br />

3.2 Bestandsanalyse .................................................................................................12<br />

3.2.1 Gesamtuntersuchungsprogramm ..........................................................................12<br />

3.2.2 Methodik zu Erfassung von FFH-Lebensraumtypen .............................................16<br />

3.2.3 Methodik zur Erfassung von Pflanzenarten der FFH-Richtlinie .............................18<br />

3.2.4 Methodik zur Erfassung von Tierarten gemäß FFH-Richtlinie und<br />

Vogelarten gemäß Vogelschutzrichtlinie ...............................................................18<br />

3.3 Auswirkungsanalyse und Auswirkungsprognose ...........................................19<br />

3.4 Prognosenullfall...................................................................................................21<br />

3.5 Beurteilung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den<br />

Erhaltungszielen..................................................................................................21<br />

3.6 Kenntnislücken....................................................................................................22<br />

4 Bestandsanalyse ......................................................................................25<br />

4.1 Generelle Beschreibung des Untersuchungsraumes ......................................25<br />

4.2 Vorkommen von Lebensraumtypen und Pflanzenarten gemäß<br />

FFH-Richtlinie ......................................................................................................28<br />

4.3 Vorkommen von Tierarten gemäß FFH-Richtlinie ............................................32<br />

4.4 Vorkommen von Vogelarten gemäß Vogelschutz-Richtlinie...........................44<br />

4.5 Bestehende Vorbelastungen ..............................................................................50<br />

4.6 Gemeldete FFH-Gebiete sowie Bereiche mit FFH-relevanter<br />

Ausstattung gemäß FFH- und Vogelschutzrichtlinie .......................................53<br />

4.6.1 Übersicht ...............................................................................................................53<br />

4.6.2 Gemeldete FFH- und Vogelschutzgebiete.............................................................55<br />

4.6.2.1 FFH- und Vogelschutz-Gebiet Mönchbruch von Mörfelden und<br />

Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden (FFH-Gebiets-Nr.<br />

6017-301) ............................................................................................................55<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-II<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

4.6.2.2 FFH-Gebiet Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf mit<br />

angrenzenden Flächen (FFH-Gebiets-Nr. 5917-302)..........................................57<br />

4.6.3 Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung nach FFH-Richtlinie bzw.<br />

Vogelschutzrichtlinie..............................................................................................58<br />

4.6.3.1 Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf........................................................58<br />

4.6.3.2 Kelsterbacher Wald .............................................................................................60<br />

4.6.3.3 Schwanheimer Wald............................................................................................61<br />

4.7 Erhaltungsziele für die Gebiete..........................................................................63<br />

4.7.1 Gemeldete FFH- und Vogelschutzgebiete.............................................................63<br />

4.7.1.1 FFH- und Vogelschutzgebiet Mönchbruch von Mörfelden und<br />

Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden ....................................................63<br />

4.7.1.2 FFH- und faktisches Vogelschutzgebiet Heidelandschaft westlich<br />

Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden Flächen...................................................63<br />

4.7.2 Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung nach FFH-Richtlinie .............................64<br />

4.7.2.1 Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf........................................................64<br />

4.7.2.2 Kelsterbacher Wald .............................................................................................65<br />

4.7.2.3 Schwanheimer Wald............................................................................................66<br />

5 Beschreibung des Vorhabens.................................................................67<br />

5.1 Zielsetzung und Definition des Vorhabens .......................................................67<br />

5.2 Übersicht über die Vorauswahl der in der UVS betrachteten<br />

Vorhabensvarianten ............................................................................................68<br />

5.2.1 Vorgehensweise und Auswahlkriterien..................................................................68<br />

5.2.2 Abwägung zur Variantenverdichtung auf Stufe 1 ..................................................72<br />

5.2.3 Optimierung und Bewertung der ausgewählten Varianten ....................................78<br />

5.2.3.1 Landebahn Nordost .............................................................................................79<br />

5.2.3.2 Landebahn Nordwest...........................................................................................79<br />

5.2.3.3 Zwei Start- und Landebahnen im Süden mit Rückbau Startbahn 18<br />

(ATLANTA-Variante)............................................................................................80<br />

5.2.3.4 Start- und Landebahn Süd mit Startbahn 18 .......................................................81<br />

5.2.4 Abwägung zur weiteren Variantenverdichtung und Auswahl der<br />

Vorzugsvariante.....................................................................................................83<br />

5.3 Umweltbezogene Optimierungen der ausgewählten Varianten ......................86<br />

5.4 Beschreibung des Prognose-Nullfalles.............................................................87<br />

5.5 Ausbau des Start- und Landebahnsystems......................................................89<br />

5.5.1 Variante Nordwest .................................................................................................90<br />

5.5.2 Variante Nordost....................................................................................................92<br />

5.5.3 Variante Süd..........................................................................................................94<br />

5.6 Variantenunabhängige Betriebsflächen und Einrichtungen ..........................95<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse .........................................97<br />

6.1 Projektwirkungen.................................................................................................97<br />

6.1.1 Anlagebedingte Projektwirkungen .........................................................................97<br />

6.1.1.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen .......................................................98<br />

6.1.1.2 Veränderungen im Wasserhaushalt ..................................................................102<br />

6.1.1.3 Trennwirkungen und Zerschneidungen .............................................................104<br />

6.1.1.4 Visuelle Wirkungen durch Hochbauten..............................................................105<br />

6.1.2 Betriebsbedingte Projektwirkungen .....................................................................106<br />

6.1.2.1 Lärmimmissionen...............................................................................................106<br />

6.1.2.2 Schadstoffemissionen........................................................................................109<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite A-III<br />

6.1.2.3 Lichtemissionen .................................................................................................112<br />

6.1.2.4 Störwirkungen durch Überflug ...........................................................................113<br />

6.1.2.5 Wasserversorgung und –entsorgung.................................................................114<br />

6.1.2.6 Abfallentsorgung................................................................................................115<br />

6.1.2.7 Treibstoffschnellablass ......................................................................................115<br />

6.1.2.8 „Blue-Ice“-Effekte...............................................................................................117<br />

6.1.2.9 Elektromagnetische Wellen ...............................................................................118<br />

6.1.2.10 Störfälle..............................................................................................................118<br />

6.1.2.11 Vergrämungsmaßnahmen zur Reduktion des Vogelschlagrisikos ....................119<br />

6.1.3 Baubedingte Projektwirkungen............................................................................120<br />

6.2 Auswirkungsanalyse.........................................................................................121<br />

6.2.1 Grundsätzliches...................................................................................................121<br />

6.2.2 Wechselwirkungen...............................................................................................125<br />

6.3 FFH-relevante Auswirkungen...........................................................................133<br />

6.4 Auswirkungen anderer Projekte.......................................................................135<br />

6.4.1 Erweiterung des Gewerbegebietes westlich des Kelsterbacher<br />

Waldes.................................................................................................................135<br />

6.4.2 Gas-Pipeline (Erdgasanschlussleitung) im Schwanheimer Wald........................136<br />

7 Auswirkungsprognose...........................................................................138<br />

7.1 Variante Nordwest .............................................................................................138<br />

7.1.1 Gemeldetes FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet Mönchbruch von<br />

Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden ............................138<br />

7.1.1.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................138<br />

7.1.1.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................138<br />

7.1.1.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................138<br />

7.1.1.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................138<br />

7.1.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ....................................138<br />

7.1.2 Gemeldetes FFH-Gebiet Heidelandschaft westlich von Mörfelden-<br />

Walldorf mit angrenzenden Flächen....................................................................139<br />

7.1.2.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................139<br />

7.1.2.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................139<br />

7.1.2.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................139<br />

7.1.2.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................139<br />

7.1.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ....................................139<br />

7.1.3 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung Rüsselsheimer Wald und<br />

Wald bei Walldorf.................................................................................................139<br />

7.1.3.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................139<br />

7.1.3.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................140<br />

7.1.3.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................141<br />

7.1.3.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................142<br />

7.1.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen<br />

Erhaltungszielen ................................................................................................142<br />

7.1.4 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung Kelsterbacher Wald .............................143<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-IV<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

7.1.4.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................143<br />

7.1.4.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................144<br />

7.1.4.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................145<br />

7.1.4.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................146<br />

7.1.4.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen<br />

Erhaltungszielen ................................................................................................146<br />

7.1.5 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald.......................147<br />

7.1.5.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................147<br />

7.1.5.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................147<br />

7.1.5.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................147<br />

7.1.5.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................148<br />

7.1.5.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen<br />

Erhaltungszielen ................................................................................................148<br />

7.2 Variante Nordost................................................................................................148<br />

7.2.1 Gemeldetes FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet Mönchbruch von<br />

Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden ............................148<br />

7.2.1.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................148<br />

7.2.1.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................149<br />

7.2.1.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................149<br />

7.2.1.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................149<br />

7.2.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ....................................149<br />

7.2.2 Gemeldetes FFH-Gebiet Heidelandschaft westlich von Mörfelden-<br />

Walldorf mit angrenzenden Flächen....................................................................149<br />

7.2.2.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................149<br />

7.2.2.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................149<br />

7.2.2.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................150<br />

7.2.2.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................150<br />

7.2.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ....................................150<br />

7.2.3 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Rüsselsheimer Wald<br />

und Wald bei Walldorf..........................................................................................150<br />

7.2.3.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................150<br />

7.2.3.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................151<br />

7.2.3.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................152<br />

7.2.3.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................153<br />

7.2.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen<br />

Erhaltungszielen ................................................................................................153<br />

7.2.4 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald ........................153<br />

7.2.4.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................153<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite A-V<br />

7.2.4.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................154<br />

7.2.4.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................154<br />

7.2.4.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................154<br />

7.2.4.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen<br />

Erhaltungszielen ................................................................................................155<br />

7.2.5 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald.......................155<br />

7.2.5.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................155<br />

7.2.5.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................156<br />

7.2.5.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................157<br />

7.2.5.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................158<br />

7.2.5.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen<br />

Erhaltungszielen ................................................................................................158<br />

7.3 Variante Süd.......................................................................................................159<br />

7.3.1 Gemeldetes FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet Mönchbruch von<br />

Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden ............................159<br />

7.3.1.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................159<br />

7.3.1.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................159<br />

7.3.1.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................159<br />

7.3.1.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................159<br />

7.3.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ....................................160<br />

7.3.2 Gemeldetes FFH-Gebiet Heidelandschaft westlich von Mörfelden-<br />

Walldorf mit angrenzenden Flächen....................................................................160<br />

7.3.2.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................160<br />

7.3.2.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................160<br />

7.3.2.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................160<br />

7.3.2.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................160<br />

7.3.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ....................................160<br />

7.3.3 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Rüsselsheimer Wald<br />

und Wald bei Walldorf..........................................................................................161<br />

7.3.3.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................161<br />

7.3.3.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................163<br />

7.3.3.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................164<br />

7.3.3.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................165<br />

7.3.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen<br />

Erhaltungszielen ................................................................................................165<br />

7.3.4 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald ........................166<br />

7.3.4.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................166<br />

7.3.4.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................166<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-VI<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

7.3.4.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................166<br />

7.3.4.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................166<br />

7.3.4.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen<br />

Erhaltungszielen ................................................................................................167<br />

7.3.5 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald.......................167<br />

7.3.5.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die<br />

Lebensraumtypen ..............................................................................................167<br />

7.3.5.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß<br />

FFH-Richtlinie ....................................................................................................167<br />

7.3.5.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß<br />

Vogelschutzrichtlinie ..........................................................................................167<br />

7.3.5.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten ..........................................................167<br />

7.3.5.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen<br />

Erhaltungszielen ................................................................................................168<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen...................................................169<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite A-VII<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tab. 3.2.1:<br />

Zuordnung von Biotoptypen der Stadtbiotopkartierung zu FFH-<br />

Lebensraumtypen ..................................................................................................... 17<br />

Tab. 3.3.1: Mögliche Wirkungspfade bei Tierartengruppen ........................................................ 20<br />

Tab. 4.2.1: Überblick über FFH-Lebensraumtypen im Untersuchungsraum............................... 29<br />

Tab. 4.2.2:<br />

Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen in den <strong>Teil</strong>bereichen des<br />

Untersuchungsraumes und ihre Bedeutung für die Erhaltung der<br />

Lebensraumtypen in Deutschland 1) .......................................................................... 31<br />

Tab. 4.3.1: Tierarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie im Untersuchungsraum............ 33<br />

Tab. 4.3.2: Weitere relevante Tierarten im Untersuchungsraum ................................................ 35<br />

Tab. 4.4.1: Brutvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie im Untersuchungsraum..... 45<br />

Tab. 4.4.2: Weitere relevante Vogelarten im Untersuchungsraum - Brut- und Rastvögel .......... 46<br />

Tab. 5.2.1: Kapazität für Variante 3............................................................................................. 74<br />

Tab. 5.2.2: Zusammenfassung des Ergebnisses der Bewertung und Abwägung auf Stufe 1<br />

(die ausgewählten Varianten sind grau hinterlegt).................................................... 75<br />

Tab. 5.2.3: Anzahl der durch Fluglärm betroffenen Einwohner für die Variante Nordost............ 79<br />

Tab. 5.2.4: Anzahl der durch Fluglärm betroffenen Einwohner für die Variante Nordwest ......... 80<br />

Tab. 5.2.5: Anzahl der durch Fluglärm betroffenen Einwohner für die Variante 3<br />

(zusätzliche Start- und Landebahn Süd)................................................................... 81<br />

Tab. 5.2.6:<br />

Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse aus Stufe 2 der<br />

Variantenauswahl...................................................................................................... 86<br />

Tab. 6.1.1: Flächenbilanz außerhalb des bestehenden Flughafens im Planungsfall ................ 101<br />

Tab. 6.1.2: Versiegelungsgrade im derzeitigen und zukünftigen Flughafengelände................ 101<br />

Tab. 6.1.3: Grundwasserbeeinträchtigungen durch Tunnel und Gebäude ............................... 102<br />

Tab. 6.1.4: Restflächen ............................................................................................................. 104<br />

Tab. 6.1.5:<br />

Tab. 6.1.6:<br />

Bauwerkshöhen und Kurzbeschreibung nach derzeitigem Planungsstand<br />

(FRAPORT 2001d) .................................................................................................... 105<br />

Gesamtemissionen der für den Flughafenausbau relevanten Schadstoffquellen<br />

(nach IBJ 2001; Heusch Boesefeldt 2001; IVU 2001a)........................................... 110<br />

Tab. 6.1.7: Minimale Überflughöhen für die drei Bahnvarianten ............................................... 113<br />

Tab. 6.1.8: Eckdaten der Wasserver- und -entsorgung ............................................................ 114<br />

Tab. 6.1.9: Eckdaten der Abfallentsorgung............................................................................... 115<br />

Tab. 6.1.10: Liste der Treibstoffschnellablässe in den vergangenen Jahren (Quelle:<br />

HMWVL 2001)......................................................................................................... 116<br />

Tab. 6.2.1:<br />

Tab. 6.2.2:<br />

Konfliktmatrix der in der Studie berücksichtigten anlagebedingten<br />

Umweltauswirkungen.............................................................................................. 121<br />

Konfliktmatrix der in der Studie berücksichtigten betriebs- und baubedingten<br />

Umweltauswirkungen.............................................................................................. 123<br />

Tab. 6.2.3: Übersicht über den Verlust von Waldflächen im Sinne des HFG............................ 126<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-VIII<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Tab. 6.2.4:<br />

Tab. 6.2.5:<br />

Übersicht über die Flächengröße des Holzeinschlags / Waldumbaus bzw. der<br />

Baumhöhenbeschränkung aufgrund der Anforderungen an die<br />

Hindernisbegrenzung (Flächengrößen bezogen auf Wald im Sinne des HFG) ...... 127<br />

Biotope innerhalb des Wirkungsbereiches der nicht auszuschließenden<br />

Grundwasserbeeinflussung durch den Bau des Tunnels unter der Start- und<br />

Landebahn der Südvariante (außerhalb des umzäunten Bereiches)...................... 129<br />

Tab. 6.3.1: Relevante indirekte Auswirkungen auf Lebensraumtypen ...................................... 134<br />

Tab. 6.3.2<br />

Tab. 7.1.1:<br />

Tab. 7.1.2:<br />

Tab. 7.2.1:<br />

Tab. 7.2.2:<br />

Tab. 7.3.1:<br />

Auswirkungskategorien und Prognoseverfahren für FFH-Lebensraumtypen und<br />

Tiere134<br />

Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb von<br />

Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung des Rüsselsheimer Waldes und des<br />

Waldes bei Walldorf durch die Nordwest-Variante (gerundete Angaben in ha)...... 140<br />

Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb von<br />

Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald durch die<br />

Nordwest-Variante (gerundete Angaben in ha)....................................................... 143<br />

Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb von<br />

Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung des Rüsselsheimer Waldes und des<br />

Waldes bei Walldorf durch die Nordost-Variante (gerundete Angaben in ha) ........ 151<br />

Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen im Bereich mit<br />

FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald durch die Nordost-<br />

Variante (gerundete Angaben in ha)....................................................................... 155<br />

Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen in meldwürdigen<br />

Bereichen des Rüsselsheimer Waldes und des Waldes bei Walldorf durch die<br />

Süd-Variante (gerundete Angaben in ha) ............................................................... 161<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abbildung 6-1: Schematischer Querschnitt zur Hindernisfreiheit (nicht maßstabsgetreu)........... 99<br />

Abbildung 6-2: Schematischer Längsschnitt zur Hindernisfreiheit (dargestellt am Beispiel<br />

der Südvariante; nicht maßstabsgetreu) ................................................................... 99<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite A-IX<br />

ANHANG<br />

1. Standarddatenbogen „Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen<br />

von Mörfelden“<br />

2. Standarddatenbogen „Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden<br />

Flächen“<br />

3. Artenlisten Tiere<br />

4. Gutachterliche Einschätzung der Bedeutung und Bestätigung der Vorkommen von Tierund<br />

Pflanzenarten sowie FFH-Lebensraumtypen im Untersuchungsraum durch das Forschungsinstitut<br />

Senckenberg (Stand 31.7.2001)<br />

5. Standarddatenbogen „Schwanheimer Düne“<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

1 Einleitung Seite A-1<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Anlass und Gegenstand der Verträglichkeitsstudie<br />

Die Fraport AG plant zur nachhaltigen Sicherung und zukunftsfähigen Entwicklung des<br />

Frankfurter Flughafens einen Ausbau über das bestehende Start- und Landebahnsystem<br />

hinaus. Ziel des Vorhabens ist es, den Flughafen Frankfurt zu erweitern, um einer stetig steigenden<br />

Luftverkehrsnachfrage gerecht zu werden sowie die Funktion des Flughafens als<br />

bedeutende Drehscheibe im internationalen Luftverkehr zu erfüllen.<br />

Nach Durchführung eines Mediationsverfahrens zur Klärung der Frage, ob und wie die ökonomischen<br />

Ziele in Einklang mit den sozialen und ökologischen Anforderungen zu bringen<br />

seien, bestand Einigkeit darüber, dass der Ausbau des Bahnensystems erforderlich ist. Dafür<br />

kommen drei mögliche Ausbauvarianten in Betracht: der Bau einer neuen Landebahn im<br />

Nordwesten oder im Nordosten des bestehenden Flughafens oder der Bau einer neuen<br />

Start- und Landebahn im Süden.<br />

Darüber hinaus besteht für die Fraport AG die Notwendigkeit, zur Abwicklung des höheren<br />

Flug- und Passagieraufkommens im Süden des Flughafens weitere Betriebsflächen einzurichten.<br />

Südlich und westlich des bestehenden Flughafengeländes liegen zwei naturschutzfachlich<br />

wertvolle Flächen, die vom Land Hessen als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß<br />

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gemeldet wurden (FFH-Gebiete). Ein <strong>Teil</strong> dieser Flächen<br />

ist zusätzlich als EG-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Es handelt sich um folgende Gebiete:<br />

• Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden (gleichzeitig<br />

Vogelschutzgebiet)<br />

• Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden Flächen<br />

Im Umfeld des Flughafens liegen weitere naturschutzfachlich wertvolle Flächen, die die Meldekriterien<br />

für FFH-Gebiete bzw. für EG-Vogelschutzgebiete erfüllen (sogenannte Bereiche<br />

mit FFH-relevanter Ausstattung bzw. Bereiche mit der Qualität eines Vogelschutzgebietes,<br />

vergleiche Anhang 4) und über deren Meldung nach Art. 4 FFH-Richtlinie bzw. nach § 19b<br />

BNatSchG die zuständigen Behörden des Landes Hessen zu entscheiden haben.<br />

In einer ersten Prognose wurde festgestellt, dass durch das Vorhaben gemäß Art. 6 Absatz 3<br />

FFH-Richtlinie (FFH-RL) ein <strong>Teil</strong> der Gebiete erheblich beeinträchtigt werden könnte und<br />

demzufolge im Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine Untersuchung der Verträglichkeit<br />

des Vorhabens mit den Erhaltungszielen dieser Gebiete erforderlich ist.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-2<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

1 Einleitung<br />

1.2 Aufgabenstellung<br />

Dem Planungsstand entsprechend sind die wesentlichen Ziele der FFH-<br />

Verträglichkeitsstudie die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des<br />

Flughafenausbaus auf die gemeldeten FFH-Gebiete und auf Bereiche mit FFH-relevanter<br />

Ausstattung sowie auf die bestehenden EG-Vogelschutzgebiete und auf Bereiche, für die die<br />

Qualität faktischer Vogelschutzgebiete angenommen werden könnte.<br />

Hierzu sind in einem ersten Schritt auf Grundlage der Bestandserfassungsergebnisse Vorschläge<br />

für Bereiche zu machen, die die Qualität von FFH- bzw. Vogelschutzgebieten aufweisen<br />

(vgl. FISAHN und CREMER 1997).<br />

In einem zweiten Schritt werden getrennt die Beeinträchtigungen der gemeldeten Gebiete<br />

und der Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung ermittelt und beschrieben.<br />

In einem dritten Schritt erfolgt die Beurteilung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen<br />

der gemeldeten Gebiete bzw. mit den provisorischen, vom Gutachter vorgeschlagenen<br />

Erhaltungszielen der Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung.<br />

Gegenstand der Untersuchungen sind die vom Vorhabensträger eingebrachten drei Varianten<br />

des Flughafenausbaus<br />

• Nordwest,<br />

• Nordost und<br />

• Süd,<br />

jeweils einschließlich der variantenunabhängigen<br />

• Betriebsflächenerweiterung im Süden des Flughafens.<br />

Hierbei werden dem Planungsstand entsprechend alle primär mit der Realisierung der einzelnen<br />

Varianten einhergehenden umweltrelevanten Veränderungen der Flughafenanlage<br />

und des Flughafenbetriebs und die derzeit absehbaren Baumaßnahmen sowie die sekundär<br />

infolge des Flughafenausbaus erforderlichen Umbaumaßnahmen an Anlagen Dritter (Zusammenhangsmaßnahmen)<br />

und die zu erwartenden sonstigen umweltrelevanten Veränderungen<br />

(z.B. Änderungen im Verkehrsaufkommen etc.) mit in die Untersuchungen einbezogen.<br />

1.3 Verträglichkeitsprognose Schwanheimer Düne<br />

Das gemeldete FFH-Gebiet Schwanheimer Düne (FFH-Gebietsnummer 5917-301, vergleiche<br />

Anhang 5), das ca. 4 km nördlich des bestehenden Flughafens liegt, befindet sich außerhalb<br />

des Untersuchungsraumes. Die Schwanheimer Düne weist als Entwicklungsziele<br />

insbesondere die Erhaltung der offenen Dünenlandschaft und der mageren Mähwiesen<br />

durch extensive Nutzung auf. Außerdem sollen die nährstoffarmen, kalkhaltigen Stillgewässer<br />

mit Armleuchteralgen vor Eutrophierung geschützt werden. Der Abstand zur Nordost-<br />

Variante, die der Schwanheimer Düne am nächsten liegt, beträgt mindestens 2,5 km. Zwischen<br />

der Schwanheimer Düne und den verschiedenen Vorhabensvarianten liegen stark<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

1 Einleitung Seite A-3<br />

frequentierte Verkehrstrassen (Bundesstraßen, Autobahnen, Eisenbahnstrecken) und/oder<br />

Siedlungsflächen. Aufgrund der Entfernung zu den geplanten Start- und Landebahnen und<br />

den dazwischen liegenden Barrieren sind keine landgebundenen Wirkpfade, d.h. Auswirkungen<br />

durch Wechselbeziehungen mit den Eingriffsflächen der Ausbauvarianten möglich. Projektauswirkungen<br />

durch flughafenbedingte Emissionen auf das Gebiet sind vernachlässigbar<br />

niedrig. Dies belegen die Erkenntnisse aus dem Fachgutachten G.7.4 Luftschadstoffe und<br />

der UVS, wonach aufgrund der allgemeinen Tendenz der Luftschadstoffreduzierung keine<br />

flughafenausbauinduzierten Auswirkungen zu prognostizieren sind (IVU UMWELT GMBH<br />

2001b, ARGE BAADER-BOSCH 2001). Vorhabensbedingte erhebliche negative Beeinträchtigungen<br />

durch Säureeinträge oder Nährstoffeinträge erfolgen nicht. Auch durch vorhabensbedingte<br />

Lärmemissionen sind keine negativen Auswirkungen auf die Tierwelt zu erwarten<br />

(vgl. UVS; ARGE BAADER-BOSCH 2001). Gemäß den Ergebnissen der UVS können somit<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden. Im Folgenden braucht daher<br />

nicht mehr weiter auf das gemeldete FFH-Gebiet Schwanheimer Düne eingegangen<br />

werden.<br />

1.4 Verträglichkeitsprognose Inselrhein und Untermain<br />

Die IBA-Gebiete Untermain und Inselrhein, ebenso wie das Ramsar-Gebiet Inselrhein, sind<br />

durch das Ausbauprogramm Flughafen Frankfurt Main nicht beeinträchtigt (siehe <strong>Teil</strong> B).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-4<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

2 Grundlagen<br />

2 Grundlagen<br />

2.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben<br />

Europäische Richtlinien<br />

Die Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG vom 2.4.1979, zuletzt geändert durch Richtlinie<br />

97/49/EG vom 29.7.1997) zielt auf die Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten ab, die<br />

in den EU-Mitgliedsstaaten heimisch sind. Für die Lebensräume der im Anhang I der Richtlinie<br />

aufgeführten Arten müssen besondere Schutzmaßnahmen durchgeführt werden, die das<br />

Überleben und die Vermehrung dieser Arten sicherstellen. Zum Schutz der Vogelarten ist die<br />

Ausweisung von geeigneten Vogelschutzgebieten verpflichtend.<br />

Die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, 92/43/EWG vom 21.5.1992, zuletzt geändert<br />

durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.10.1997) des Rates der Europäischen Gemeinschaft<br />

hat die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im Europäischen Gebiet zum Ziel (Art. 2 Abs. 1<br />

FFH-RL). Um dies zu gewährleisten, wird europaweit ein kohärentes ökologisches Netz besonderer<br />

Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ errichtet. Dieses Netz umfasst<br />

auch die aufgrund der Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete<br />

(Art. 3 Abs. 1 FFH-RL). Daher ist die FFH-Richtlinie auch auf die besonderen Schutzgebiete<br />

gemäß Vogelschutz-Richtlinie anzuwenden.<br />

Mit dem zum 01. Mai 1998 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(BNatSchG), und darin vor allem den §§ 19a – f als zentralen Vorschriften,<br />

ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie in das Naturschutzgesetz des Bundes erfolgt. Die<br />

Richtlinie bleibt jedoch anwendbar, soweit der deutsche Gesetzgeber ihre Vorgaben nicht<br />

hinreichend in das nationale Recht umgesetzt hat. Im folgenden werden daher die Prüfungsverfahren<br />

sowohl nach der FFH-Richtlinie als auch nach deutschem Naturschutzrecht dargestellt.<br />

Wird ein derartiges besonderes Schutzgebiet durch ein geplantes Vorhaben berührt bzw.<br />

betroffen, sind bei der Zulassung des Vorhabens gemäß Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL besondere<br />

Verfahrensschritte zu beachten bzw. zu durchlaufen (vgl. auch ARBEITSGEMEINSCHAFT<br />

FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 1999):<br />

a) Prognose (Art. 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-RL):<br />

Handelt es sich um „... Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des<br />

Gebietes in Verbindung stehen, oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet<br />

jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich<br />

beeinträchtigen könnten...“?<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

2 Grundlagen Seite A-5<br />

b) Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen (Art. 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-RL):<br />

Diese Pläne oder Projekte „...erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses<br />

Gebiet festgelegten Erhaltungszielen.“<br />

c) Zustimmung der zuständigen einzelstaatlichen Behörden (Art. 6 Abs. 3, Satz 2 FFH-<br />

RL):<br />

„Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung und vorbehaltlich<br />

des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt<br />

nur zu, wenn sie festgestellt haben, dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt<br />

wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben.“<br />

d) Ausnahmemöglichkeit klären (Abs. 6 Abs. 4 Satz 1 FFH-RL):<br />

„Ist trotz negativer Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung aus zwingenden Gründen des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher<br />

Art ein Plan oder Projekt durchzuführen und ist eine Alternativlösung nicht vorhanden...“<br />

(vgl. auch RAMSAUER 2000).<br />

e) Ausgleichsmaßnahmen ergreifen (Art. 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 FFH-RL).<br />

„...so ergreift der Mitgliedstaat alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, um sicherzustellen,<br />

dass die globale Kohärenz von Natura 2000 geschützt ist. Der Mitgliedstaat unterrichtet<br />

die Kommission über die von ihm ergriffenen Ausgleichsmaßnahmen.“<br />

f) Sonderregelung für prioritäre Biotope/Arten (Art. 6 Abs. 4 Satz 3 FFH-RL):<br />

„Ist das betreffende Gebiet ein Gebiet, das einen prioritären natürlichen Lebensraumtyp<br />

und/oder eine prioritäre Art einschließt, so können nur Erwägungen in Zusammenhang<br />

mit der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit oder im Zusammenhang<br />

mit maßgeblichen günstigen Auswirkungen für die Umwelt oder, nach Stellungnahme<br />

der Kommission, andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />

geltend gemacht werden.“<br />

Bei den Gebieten, die nicht gemeldet worden sind, deren Meldung wegen ihrer besonderen<br />

ökologischen Qualität jedoch nahe liegt oder sich aufdrängt (sogenannte potenzielle FFH-<br />

Gebiete), gilt ein Verschlechterungsverbot. Es verhindert solche negativen Einwirkungen, die<br />

erhebliche Verschlechterungen der Qualität oder des Zustandes eines potenziellen FFH-<br />

Gebietes mit sich bringen. Verboten sind insbesondere solche Eingriffe, durch die die ökologische<br />

Wertigkeit derart vermindert wird, dass eine Meldung des betroffenen Gebietes und<br />

eine Aufnahme in das Netzwerk Natura 2000 nicht mehr in Betracht käme. Das Bundesverwaltungsgericht<br />

vertritt hierbei den Standpunkt, dass potenzielle FFH-Gebiete nicht strenger<br />

geschützt sein können als ausgewiesene FFH-Gebiete. Dementsprechend sieht das Bundesverwaltungsgericht<br />

keine Veranlassung, ein Projekt, das sich negativ auf ein potenzielles<br />

FFH-Gebiet auswirkt, zu beanstanden, soweit die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 4 der<br />

FFH-Richtlinie gewahrt sind.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-6<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

2 Grundlagen<br />

Der Schutz von nicht gemeldeten bzw. nicht ausgewiesenen Vogelschutzgebieten, den faktischen<br />

Vogelschutzgebieten, ist hingegen strenger. Eine Anwendung der Ausnahmebestimmungen<br />

der FFH-Richtlinie kommt nicht in Betracht. Die faktischen Vogelschutzgebiete unterliegen<br />

gemäß Art. 4 Abs. 4 der Vogelschutzrichtlinie (Vogelschutz-RL) einem Verschlechterungsverbot,<br />

das nur in extrem gelagerten Ausnahmefällen überwunden werden kann. Erst<br />

wenn das faktische Vogelschutzgebiet als besonderes Schutzgebiet entsprechend dem nationalen<br />

Recht ausgewiesen wird, ist die Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 4, Abs. 3 und<br />

4 der FFH-Richtlinie sowie ggf. die Anwendung der hier festgelegten Ausnahmeregelungen<br />

möglich.<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 19 c die Verträglichkeit und Zulässigkeit von Projekten:<br />

a) Verträglichkeitsprüfung (§ 19 c Abs. 1 BNatSchG):<br />

"Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen<br />

eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines europäischen<br />

Schutzgebietes zu überprüfen"<br />

b) Zulässigkeit (§ 19 c Abs. 2 BNatSchG):<br />

"Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

eines in Absatz 1 genannten Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den<br />

Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig."<br />

c) Ausnahmeregelung (§ 19 c Abs. 3 BNatSchG):<br />

"Abweichend von Absatz 2 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden,<br />

soweit es<br />

1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich<br />

solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und<br />

2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne<br />

oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind."<br />

d) Sonderregelung prioritäre Biotope oder Arten (§ 19 c Abs. 4 BNatSchG):<br />

"Befinden sich in dem vom Projekt betroffenen Gebiet prioritäre Biotope oder prioritäre<br />

Arten, können als zwingende Gründe des öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang<br />

mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich<br />

der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich<br />

günstigen Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt geltend gemacht werden. Sonstige<br />

Gründe ... können nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde zuvor ü-<br />

ber das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellungnahme<br />

der Kommission einholt".<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

2 Grundlagen Seite A-7<br />

e) Ausgleichsmaßnahmen (§ 19 c Abs. 5 BNatSchG):<br />

"Soll ein Projekt ... zugelassen oder durchgeführt werden, sind die zur Sicherung des Zusammenhangs<br />

des europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" notwendigen Maßnahmen<br />

vorzusehen."<br />

Eine Zusammenfassung über die sich hieraus ergebenden Anforderungen an die Verträglichkeitsprüfung<br />

geben BAUMANN et al. (1999) und LANGER et al. (1999).<br />

2.2 Daten- und Informationsgrundlagen<br />

Zur Analyse und Beschreibung der Bestandssituation unter dem Blickwinkel der FFH-<br />

Richtlinie werden folgende Unterlagen und Kartierergebnisse berücksichtigt:<br />

• Standarddatenbögen zu den gemeldeten FFH-Gebieten:<br />

- Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden (siehe<br />

Anhang 1)<br />

- Heidelandschaft westlich von Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden Flächen (siehe<br />

Anhang 2)<br />

- Schwanheimer Düne.<br />

Stand: 02.08.01. (REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT 2001)<br />

• Botanisches und zoologisches Gutachten zum geplanten Naturschutzgebiet Heidelandschaft<br />

(INSTITUT FÜR ANGEWANDTE VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE<br />

1990)<br />

• Ergänzende faunistische Erhebungen im Mönchbruchwald hinsichtlich einer Einstufung<br />

als FFH-Gebiet im Rahmen des Landschaftsplanes der Stadt Rüsselsheim<br />

(PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT 2000)<br />

• Biotoptypenschlüssel der Stadtbiotopkartierung Frankfurt am Main. 3. Fassung.<br />

(FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 1999)<br />

• Biotopkartierung und Bestandsaufnahme Artengruppen. Fortlaufende Zwischenergebnisse<br />

zur ökologischen Grundlagenerhebung in den Waldbereichen um den Rhein-Main-<br />

Flughafen Frankfurt; Stichtag 31.7.2001 (FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG<br />

FRANKFURT AM MAIN 2001) (siehe Anhänge 3 und 4)<br />

• Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren (ARGE BAADER-BOSCH 2001)<br />

• Schutzwürdigkeitsgutachten zu Naturschutzgebiet Mönchbruch bei Mörfelden und<br />

Rüsselsheim (BÜRO FÜR ANGEWANDTE LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 1993)<br />

• Ökologische Begleituntersuchungen und Planungskonzeptionen mit optimierter Kosten-<br />

Nutzen-Relation unter drei Freileitungstrassen in Mörfelden-Walldorf (Kreis Groß-Gerau /<br />

Hessen)(ECOPLAN 2000)<br />

• Ergebnisse der Hessischen Biotopkartierung für das Ausbauprogramm Flughafen Frankfurt<br />

am Main (HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN<br />

2000)<br />

• Biotopkartierung Mörfelden-Walldorf (BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ 1990)<br />

Im Rahmen der FFH-Verträglicheitsstudie wurden weitere Unterlagen geprüft, ob sie für die<br />

Studie verwertbare Daten enthalten. Hierbei handelt es sich u.a. um den Landesentwicklungsplan,<br />

den Landschaftsrahmenplan Südhessen, regionale Landschaftspflegekonzepte,<br />

diverse Landschaftspläne, Bebauungspläne und um landschaftspflegerische Beiträge zu<br />

Bebauungsplänen. Da die Unterlagen keine relevanten Daten enthalten, werden sie nicht im<br />

einzelnen aufgeführt. Die Unterlagen wurden im Rahmen der UVS-Erstellung erhoben und in<br />

der UVS beschrieben (vergleiche UVS, <strong>Teil</strong> E; ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-8<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

2 Grundlagen<br />

2.3 Planungsgrundlagen<br />

Die Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der umweltrelevanten Projektwirkungen<br />

bildet die technische Vorhabensbeschreibung in den Raumordnungsunterlagen (FRAPORT<br />

AG 2001a,b,c). In <strong>Teil</strong> B der Umweltverträglichkeitsstudie (ARGE BAADER-BOSCH 2001) wird<br />

das geplante Vorhaben in seinen wesentlichen umweltrelevanten physischen Merkmalen<br />

detailliert erfasst und beschrieben. Die Vorhabensbeschreibung enthält im einzelnen qualitative<br />

und soweit möglich quantitative Angaben<br />

• zu den Bauwerken und der notwendigen Erschließung<br />

• zum Betriebskonzept sowie zum<br />

• Baukonzept<br />

für die<br />

• drei Ausbauvarianten des Start- und Landebahnsystems (Varianten Nordwest, Nordost<br />

und Süd) sowie die<br />

• variantenunabhängigen Ausbaumaßnahmen im Süden des bestehenden Flughafengeländes.<br />

Neben den unmittelbaren Flughafenanlagen umfasst das Vorhaben zusätzliche Zusammenhangsmaßnahmen<br />

(Straßen- und Schienenanbindung, Verlegung eines Umspannwerks<br />

u.a.), die als Folge des Flughafenausbaus im Umfeld notwendig werden. Auch diese Zusammenhangsmaßnahmen<br />

sind Gegenstand des Raumordungsverfahrens.<br />

In Kapitel 5 der vorliegenden Studie werden die wesentlichen Vorhabensbestandteile zusammengefasst<br />

beschrieben.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen Seite A-9<br />

3 Methodisches Vorgehen<br />

3.1 Untersuchungsrahmen<br />

Die Untersuchung wurde entsprechend den Vorgaben der "Informationen zur FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung" des Regierungspräsidiums Darmstadt (REGIERUNGSPRÄSIDIUM<br />

DARMSTADT 1999) erstellt. Ein mit dem Regierungspräsidium über das Scoping-Papier <strong>Teil</strong> B<br />

und die im Unterrichtungsschreiben vom 14.02.01 genannten Anforderungen hinausgehender<br />

spezieller Untersuchungsrahmen für die FFH-Studie liegt nicht vor. Die im Rahmen des<br />

Scoping-Verfahrens für die UVS abgestimmten Kartierungen und Erhebungen für Pflanzen<br />

und Tiere sowie deren Umfang und Dauer wurden so festgelegt, dass auch alle FFHrelevanten<br />

Aspekte abgedeckt werden können (vgl. ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

3.1.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Der Untersuchungsraum der FFH-Studie wurde so abgegrenzt, dass er alle durch den geplanten<br />

Flughafenausbau potenziell betroffenen gemeldeten FFH-Gebiete und potenziell<br />

betroffenen Bereiche und Gebiete mit FFH-relevanter Ausstattung einschließt. Gegenüber<br />

dem Untersuchungsraum der UVS für Pflanzen und Tiere erfolgte für die FFH-Studie eine<br />

Erweiterung im Südwesten, damit das gesamte gemeldete FFH-Gebiet Mönchbruch bei Mörfelden<br />

und Walldorf und Gundwiesen bei Walldorf innerhalb des Untersuchungsraumes liegt.<br />

Die kartierungen im NSG Mönchbruch werden im Jahr 2002 abgeschlossen. In der Anlage 2,<br />

<strong>Teil</strong> C ist der Untersuchungsraum dargestellt. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

erfolgte unter Berücksichtigung möglicher projektbedingter Beeinträchtigungen. Er umfasst<br />

sämtliche Flächen, auf denen erhebliche Projektauswirkungen auf Tiere oder Pflanzen möglich<br />

erscheinen. Außerhalb der Untersuchungsraumgrenze sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Tieren und Pflanzen zu erwarten. Das nördlich gelegene gemeldete<br />

FFH-Gebiet Schwanheimer Düne wurde nicht weiter in die Verträglichkeitsuntersuchung aufgenommen,<br />

da nach einer eingehenden Vorprüfung flughafenausbaubedingte Auswirkungen<br />

auf dieses Gebiet auszuschließen sind (vgl. Kap. 1.3).<br />

Der Untersuchungsraum schließt auch potentielle erhebliche Beeinträchtigungen anderer<br />

geplanter Projekte ein, die ggf. kumulativ auf die durch den Flughafenausbau potentiell betroffenen<br />

Gebiete einwirken (siehe Kap. 3.1.2). Eventuell über den Untersuchungsraum hinausreichende<br />

Wanderbeziehungen von Tierarten bzw. Tiergruppen werden im Einzelfall berücksichtigt.<br />

Zur Unterteilung des Untersuchungsraumes in <strong>Teil</strong>räume werden Bezeichnungen entsprechend<br />

der UVS verwendet (ARGE BAADER-BOSCH 2001, vgl. Anlage 1). Der „Wald bei Walldorf“<br />

umfasst die Waldflächen östlich der Startbahn 18 West. Der „Rüsselsheimer Wald“ umfasst<br />

Waldflächen westlich der Startbahn 18 West und umgrenzt das gemeldete FFH-Gebiet<br />

Heidelandschaft. Der „Kelsterbacher Wald“ liegt zwischen Kelsterbach und Autobahn A 3.<br />

Der „Schwanheimer Wald“ befindet sich südlich von Schwanheim. Diese Bezeichnungen<br />

entsprechen nicht in jedem Fall den offiziellen Feldflurnamen, sie werden jedoch für die plakative<br />

und leicht verständliche Bezeichnung von <strong>Teil</strong>flächen herangezogen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-10<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen<br />

3.1.2 Mituntersuchte Projekte<br />

Es wurde geprüft, ob weitere zulassungspflichtige Projekte geplant sind, die auf den Untersuchungsraum<br />

einwirken können. Folgende sonstige Projekte sind im Untersuchungsraum<br />

geplant (vgl. <strong>Teil</strong> C, Anlage 4):<br />

• Erweiterung des Gewerbegebietes westlich des Kelsterbacher Waldes<br />

• Gewrbegebiet Mönchhof<br />

• Verlegung/Bau einer Erdgasanschlussleitung durch den Schwanheimer Wald<br />

• Verlegung/Bau einer Erdgasleitungstrasse entlang der Heidelandschaft und durch den<br />

Kelsterbacher Wald in das Werk Ticona<br />

• Ausbaumaßnahmen von Verkehrswegen im flughafennahen Raum (ZIV 2001a)<br />

Es wurde weiterhin geprüft, ob ein Zusammenwirken des geplanten Flughafenausbauprogramms<br />

mit diesen Projekten erhebliche Beeinträchtigungen verursachen kann. Sind keine<br />

Auswirkungen auf FFH-Gebiete bzw. Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung zu erwarten<br />

oder ist ein Zusammenwirken zwischen dem Projekt und dem Flughafenausbauprogramm<br />

nicht möglich, werden die Projekte in der Auswirkungsprognose (Kapitel 7) nicht weiter betrachtet.<br />

Ist ein Zusammenwirken nicht ausgeschlossen, werden die Auswirkungen der Projekte<br />

in Kap. 6.4 näher beschrieben und in der Auswirkungsprognose mit berücksichtigt.<br />

In der Auswirkungsprognose nicht weiter betrachtet werden:<br />

• Gewerbegebiet Mönchhof<br />

• Verlegung/Bau einer Erdgasleitungstrasse entlang der Heidelandschaft und durch den<br />

Kelsterbacher Wald in das Werk Ticona<br />

• Ausbaumaßnahmen von Verkehrswegen im flughafennahen Raum (ZIV 2001a)<br />

Das Gewerbegebiet Mönchhof umfasst Flächen der ehemaligen Caltex Raffinerie zwischen<br />

Kelsterbach und Raunheim. Es soll ein moderner Stadtteil mit überwiegend gewerblicher<br />

Nutzung und den dazugehörigen Freizeit- und Versorgungseinrichtungen errichtet werden.<br />

Im Zuge dieses Vorhabens ist auch eine Verlegung der Bundesstraße B 43 notwendig. Die<br />

beanspruchten Flächen liegen zwischen Main und der Bahnlinie (vgl. STADT KELSTERBACH:<br />

Bebauungsplan Mönchhof/<strong>Teil</strong>bereich Mönchhof, Entwurf vom 26.1.2001). Flächeninanspruchnahmen<br />

innerhalb von gemeldeten FFH-Gebieten oder von Bereichen mit<br />

FFH-relevanter Ausstattung erfolgen nicht (vgl. GÖTTE 2000b). Durch ein Zusammenwirken<br />

des Vorhabens mit dem Ausbauprogramm des Flughafens bedingte erhebliche Beeinträchtigungen<br />

sind nicht zu erwarten. In der Auswirkungsprognose ist es daher nicht erforderlich,<br />

das Gewerbegebiet Mönchhof mit einzubeziehen.<br />

Entlang der Heidelandschaft und durch den Kelsterbacher Wald ist gemäß Auskunft der Firma<br />

Infraserv GmbH & Co. Höchst KG die Verlegung bzw. der Bau einer Erdgasleitungstrasse<br />

geplant (INFRASERVE GMBH & CO. HÖCHST KG 2001). Es handelt sich um die Leitung<br />

Gas-Union/Infraserve Höchst mit einem Nenndurchmesser DN 400. Die Einleitung eines<br />

Raumordnungsverfahrens ist demnächst geplant.<br />

Die Leitung soll ab der Abzweigung von der Gas-Union-Leitung östlich der Heidelandschaft<br />

unter einem bestehenden Schotterweg nach Norden geführt werden. Nach der Querung der<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen Seite A-11<br />

Autobahn A 3 verläuft die Leitung zunächst entlang der Autobahn nach Westen und anschließend<br />

unter einem Weg Richtung Ticona-Werk.<br />

Aufgrund einer speziellen Verlegetechnik kann der Arbeitsstreifen für die Verlegung minimiert<br />

werden. Neben den Wegen ist nur ein 1,5 m breiter Streifen zum Vorfertigen des Gasleitungsstranges<br />

notwendig. Eingriffe in die Heidelandschaft oder in Waldbestände entlang<br />

der Wege sind nicht erforderlich (telefonische Auskunft Herr Nieding, Firma Infraserv GmbH<br />

& Co. Höchst KG, vom 9.8.01). Durch ein Zusammenwirken des Vorhabens mit dem Ausbauprogramm<br />

des Flughafens bedingte erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />

In der Auswirkungsprognose ist es daher nicht erforderlich, die Erdgasleitungstrasse mit<br />

einzubeziehen.<br />

Im Umland des Flughafens sieht die Bundes- und Landesplanung Ausbaumaßnahmen von<br />

Verkehrswegen vor (ZIV 2001a). Diese Vorhaben werden unabhängig vom Flughafenausbauprogramm<br />

verwirklicht und werden daher in der Beschreibung des Prognose-Nullfalles<br />

mit einbezogen (vgl. Kap. 0). Innerhalb des Untersuchungsraumes liegen folgende Projekte:<br />

• BAB A 3: Ausbau zwischen AK Wiesbaden und AS Kelsterbach<br />

• B 43: Verlegung und vierstreifiger Ausbau im Bereich der DLZ Mönchhof/GVZ Rhein-<br />

Main-West (zwischen Kelsterbach und Raunheim)<br />

• Erweiterung des Zulaufs der Okrifteler Straße auf den Airport-Ring um einen Streifen<br />

• B 486: Umgehung Mörfelden<br />

• Neubaustrecke für Hochgeschwindigkeitsverkehr Rhein/Main – Rhein/Neckar<br />

• Umbau des Schienennetzknotens Sportfeld mit Anpassung an den Riedbahnausbau zwischen<br />

Sportfeld und Zeppelinheim (zwei Gleise Nahverkehr, zwei Gleise Fernverkehr)<br />

• Regionaltangente West (RTW) Nordwest – Zentrum (Linie A) bzw. Bad Homburg (Linie<br />

B) – Höchst – Flughafen Frankfurt/Main Regionalbahnhof – Neu-Isenburg-Zentrum (Linie<br />

A) bzw. Dieburg (Linie B)<br />

• BAB A 3, Hauptfahrbahn von Westen vor Ausfahrt „Kelsterbach“<br />

• Kelsterbacher Spange, westliche Verflechtung der B 43 (von Osten) Richtung Flughafen<br />

(Airportring) mit B 43 (von Kelsterbach) Richtung B 43 (Ost)<br />

• B 43, Verflechtungsbereiche zwischen Anschlussstelle Flughafen-Nord und Kreisel Unterschweinsteige<br />

• BAB A 5, Hauptfahrbahn nach Norden, insbesondere Einfahrt der BAB A 3 (von Westen)<br />

Richtung BAB A 5 (Nord)<br />

Für die Vorhaben liegen noch keine konkreten Planungen vor. Direkte Flächeninanspruchnahmen<br />

eines FFH-Gebietes sind bei der geplanten Umgehungsstraße der B 486 bei Mörfelden<br />

möglich. Die im Generalverkehrsplan 2000 des Planungsverbandes Frankfurt Region<br />

RheinMain eingetragene Trasse schwenkt etwa 300 m innerhalb des gemeldeten FFH-<br />

Gebietes Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden nach<br />

Süden von der bestehenden Bundesstraße ab. Die neue Trasse durchschneidet auf einer<br />

Länge von etwa 300 m Waldgebiete innerhalb des FFH-Gebietes, wobei es sich großenteils<br />

um den FFH-Lebensraumtyp Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald handelt. Die geplante<br />

Umgehungsstraße liegt mindestens 3,5 km vom geplanten Flughafenausbau (Variante Süd)<br />

entfernt und ist weit außerhalb des Einwirkungsbereiches der Flughafenausbaumaßnahme.<br />

Daher sind durch ein synergistisches Zusammenwirken der beiden Vorhaben verursachte<br />

erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-12<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen<br />

Bei den sonstigen Verkehrswegen sind durch ein Zusammenwirken verursachte erhebliche<br />

Eingriffe in FFH-Gebiete oder Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung nicht zu erwarten.<br />

Die Verkehrswege werden am Rande von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung ausgebaut.<br />

Negative Auswirkungen durch Luftschadstoffemissionen können weitestgehend ausgeschlossen<br />

werden, da die Immissionswerte sowohl im Prognosenullfall als auch im<br />

Planungsfall weit unter den Werten im Ist-Zustand liegen (IVU 2001, zur Wirkungsanalyse<br />

vergleiche auch Kap. 6). Die Schallimmissionen durch den Straßenverkehr werden sich<br />

durch die Erhöhung des Verkehrsaufkommens erhöhen, was jedoch nicht auf einzelne<br />

Ausbaumaßnahmen von Verkehrswegen zurückgeführt werden kann. Änderungen der<br />

Gesamtlärmbelastungen durch das Flughafenausbauprogramm haben ihre Ursache in den<br />

Änderungen des Fluglärms (Gutachten G6.5, Obermeyer 2001d). Die Immissionen aus dem<br />

landseitigen Verkehr treten demgegenüber zurück. Daher sind durch ein Zusammenwirken<br />

des Flughafenausbaus mit den genannten Vorhaben verursachte erhebliche<br />

Beeinträchtigungen von Pflanzen und Tieren nicht zu erwarten. Es wird daher im Folgenden<br />

darauf verzichtet, die Auswirkungen der oben aufgeführten Verkehrsprojekte im Rahmen der<br />

Auswirkungsprognose weiter zu betrachten.<br />

3.2 Bestandsanalyse<br />

3.2.1 Gesamtuntersuchungsprogramm<br />

Die Untersuchung „Biotopkartierung und Bestandsaufnahme der Artengruppen“, die für das<br />

Raumordnungsverfahrens zum Flughafenausbau von Fraport an das Forschungsinstitut<br />

Senckenberg in Auftrag gegeben wurde, umfasst folgendes Untersuchungsprogramm:<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen Seite A-13<br />

Gesamtuntersuchungsprogramm - Übersicht<br />

flächendeckende Kartierung<br />

gezielte Suche<br />

Kartierung Rote Listen Arten<br />

Probeflächenkartierung<br />

Stammeklektoren<br />

Bodenfallen<br />

Zählung am Laichplatz/Gewässer<br />

Scheinwerfertaxation<br />

Spurensuche<br />

Gewölleanalyse<br />

Befragung<br />

Nistkastenkontrollen<br />

Versch. Fallentypen, Schlag-/Kastenfallen<br />

Folienmmatten<br />

Verhören/Ultraschall<br />

Zufallsbeobachtungen<br />

Netzfänge/Besenderung<br />

Lichtfänge<br />

Käschern<br />

Biotoptypen<br />

Flora<br />

Vegetation<br />

Wild<br />

Kleinsäuger<br />

Fledermäuse<br />

Vögel<br />

Reptilien<br />

Amphibien<br />

Tagfalter<br />

Nachtfalter<br />

Libellen<br />

Heuschrecken<br />

Holzkäfer<br />

Laufkäfer<br />

Spinnen<br />

Weberknechte<br />

Hauptuntersuchungsmethode<br />

ergänzende Methode<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-14<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen<br />

Gesamtuntersuchungsprogramm - Pflanzen<br />

Kernzone (Eingriffsbereiche)<br />

Übrige Fläche<br />

Vegetation<br />

Tabellenarbeit zur Ausscheidung der<br />

verschiedenen Einheiten,<br />

Flächendeckende Vegetationskartierung<br />

Flora<br />

Rote Listen<br />

Arten<br />

sonstige<br />

Flächendeckende Begehungen im<br />

Frühjahr, Sommer und ggf. Herbst,<br />

punktgenaue Kartierung<br />

Flächendeckende Begehungen im<br />

Frühjahr, Sommer und ggf. Herbst;<br />

Gesamtartenliste<br />

Zufallbeobachtungen und selektive<br />

Erhebung auf einzelnen Probeflächen<br />

Biotoptypische Arten werden an Hand<br />

von Probeflächen erfasst<br />

Biotoptypen<br />

Flächendeckende Kartierung<br />

Gesamtuntersuchungsprogramm – Tiere<br />

Kernzone<br />

Übrige Fläche<br />

Wild • Befragung<br />

• Auswertung der Unterlagen der Jagdbehörden<br />

• Beobachtung und Ansitz<br />

• Spurensuche<br />

• Scheinwerfertaxation im Offenland<br />

• Infrarotkameraüberwachung<br />

• Transektbegehungen<br />

Fledermäuse • Erfassung der Fledermäuse mit Ultraschallwandler<br />

• Suche von Flugstraßen und Wochenstuben mittels Fang und Telemetrie<br />

• Befragung von Kennern<br />

• Kontrolle vorhandener Nistkästen<br />

Kleinsäuger • Fang an jeweils 3 Standorten<br />

(jeweils im August, September<br />

und Oktober) je Variante<br />

• Einsatz von 3 Folien an voraussichtl.<br />

3 Standorten je Variante<br />

• Einsatz von Lebendfallen<br />

Vögel • Standardisierte Siedlungsdichteuntersuchung<br />

auf jeweils<br />

8-9 Untersuchungsflächen à 10<br />

ha je Variante<br />

• Kartierung der Indikatorarten<br />

• Erfassung des Gesamtartenspektrums<br />

• Fang an jeweils 2 Standorten<br />

(jeweils im August, September<br />

und Oktober) je Variante<br />

• Einsatz von 3 Folien an voraussichtl.<br />

2 Standorten je Variante<br />

• Einsatz von Lebendfallen<br />

• Standardisierte Siedlungsdichteuntersuchung<br />

auf jeweils<br />

3-4 Untersuchungsflächen<br />

à 10 ha je Variante<br />

• Kartierung der Indikatorarten<br />

• Erfassung des Gesamtartenspektrums<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen Seite A-15<br />

Kernzone<br />

Übrige Fläche<br />

Reptilien • Zufallsbeobachtungen<br />

Amphibien • Kartierung der Laichgewässer<br />

• Zählung der Laichballen/-schnüre<br />

• Verhören<br />

• Suche nach Reproduktionsstadien und Imagos<br />

• Mindestens 5 Begehungen je Gewässer<br />

Tagfalter • Absuche für Tagfalter relevante Bereiche bei mindestens 6 Begehungen<br />

• Kartierung seltener und gefährdeter Arten<br />

• Abundanzschätzung in Häufigkeitsklassen<br />

Nachtfalter • Lichtfang auf ca. 3 repräsentativen<br />

Probeflächen je Variante<br />

• Parallele Köderfänge<br />

• Auswertung der Fänge mit den<br />

Stammeklektoren<br />

Libellen • Ca. 5 Kontrollbegehungen an allen Gewässer(komplexen) und gezielte<br />

Suche nach Adulten und Exuvien<br />

• Bekäscherung der Ufer<br />

• Schätzung der Adulten in Abundanzklassen und Erhebung des Status<br />

Heuschrecken • Gezielte Suche nach Imagines in für Heuschrecken relevanten Bereichen<br />

mit mindestens 3 Begehungen<br />

• Auswertung der Fallenfänge<br />

Laufkäfer • Fang an ca. 9 ausgewählten Fallenstandorten<br />

in jeder Variante mit<br />

etwa. 6 Bodenfallen<br />

• Fang mit ca. 5 Stammeklektoren<br />

je Variante an den Hauptbaumarten<br />

Holzkäfer • gezielte Suche an entsprechenden<br />

Strukturen (insbes.<br />

Totholz)<br />

• Kartierung von Heldbock und<br />

Hirschkäfer<br />

• Auswertung der Fänge mit ca. 5<br />

Eklektoren je Variante<br />

• Fang an ca. 6 ausgewählten<br />

Fallenstandorten jeder Variante<br />

mit etwa 6 Bodenfallen<br />

• Gezielte Suche an entsprechenden<br />

Strukturen (insbes.<br />

Totholz)<br />

• Kartierung von Heldbock und<br />

Hirschkäfer<br />

Spinnen und<br />

Weberknechte<br />

• Fang an ca. 9 ausgewählten<br />

Fallenstandorten je Variante mit<br />

ca. 6 Bodenfallen<br />

• Einsatz von ca. 5 Stammeklektoren<br />

je Variante an den<br />

Hauptbaumarten<br />

• Fang an ca. 6 ausgewählten<br />

Fallenstandorten je Variante mit<br />

ca. 6 Bodenfallen<br />

Das aufgeführte Untersuchungsprogramm ist bisher durch das Forschungsinstitut Senckenberg<br />

noch nicht abschließend abgearbeitet. In der vorliegenden FFH-Studie sind die Ergebnisse,<br />

die bis zum Stichtag 31.07.2001 ermittelt wurden, berücksichtigt. Dies gilt insbesondere<br />

für die Tiergruppen Vögel, Amphibien, Fledermäuse, Holzkäfer und Libellen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-16<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen<br />

3.2.2 Methodik zu Erfassung von FFH-Lebensraumtypen<br />

Die Biotope des Untersuchungsraumes wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie<br />

flächendeckend erfasst (ARGE BAADER-BOSCH 2001). Grundlage hierfür bildet der vom Senckenberg-Institut<br />

für die Stadtbiotopkartierung Frankfurt am Main entwickelte Biotoptypenschlüssel<br />

(FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 1999). Dieser Biotoptypenschlüssel<br />

berücksichtigt pflanzensoziologische Grundlagen und nutzungsbedingte Überprägungen.<br />

Die Erfassung des Bestandes erfolgte über CIR-Luftbildauswertungen und über<br />

flächendeckende Kartierungen vor Ort durch das Forschungsinstitut Senckenberg und<br />

BAADER KONZEPT GmbH. Es handelt sich um parzellenscharfe Biotoptypenkartierungen,<br />

die sowohl die geschützten Biotope als auch die im Anhang 1 der FFH-Richtlinie erfassten<br />

Lebensräume dokumentiert. Zusätzlich werden flächendeckend Pflanzenarten kartiert, die<br />

noch andauern (FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001). Die Methodik<br />

der Kartierung wird in der UVS ausführlich beschrieben (ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

In folgenden Gebieten lagen bis Frühjahr 2001 noch keine Betretungserlaubnisse vor:<br />

• NSG Mönchbruch<br />

• Wälder die östlich an die Startbahn 18 West grenzen (Gemeindegebiet Rüsselsheim und<br />

Bischofsheim)<br />

• Kelsterbacher Wald<br />

• Wälder die westlich an die Startbahn 18 West grenzen (Rüsselsheimer Wald)<br />

Bei der Biotopkartierung zur UVS erfolgte durch das Forschungsinstitut Senckenberg eine<br />

Zuordnung zu FFH-Lebensraumtypen. Im Falle der Luftbildinterpretation, die sich auf das<br />

Gebiet des NSG Mönchbruch erstreckte, wurden zusätzlich die pflanzensoziologischen Kartierungen<br />

des Schutzwürdigkeitsgutachtens für das NSG Mönchbruch ausgewertet (BÜRO<br />

FÜR ANGEWANDTE LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 1993), um eine Zuordnung der Biotoptypen zu<br />

FFH-Lebensraumtypen zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der Luftbildinterpretation<br />

im März 2001 durch das Forschungsinstitut Senckenberg durch Kartierung im<br />

Gelände überprüft und verifiziert. Weitere Quellen mit Angaben zu FFH-Lebensraumtypen<br />

sind die ergänzenden faunistischen Erhebungen im Mönchbruchwald hinsichtlich einer Einstufung<br />

als FFH-Gebiet im Rahmen des Landschaftsplanes der Stadt Rüsselsheim<br />

(PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT 2000) sowie die Standarddatenbögen der gemeldeten<br />

FFH-Gebiete (REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT 2001).<br />

Die Zuordnung von Biotoptypen zu FFH-Lebensraumtypen erfolgte anhand der Kriterien des<br />

Handbuches des Bundesamtes für Naturschutz (SSYMANK et al. 1998). Die Tab. 3.2.1 gibt<br />

einen Überblick über die Zuordnungen.<br />

In einigen Bereichen bestehen aufgrund der in 2000 nicht vorhandenen Betretungserlaubnis<br />

und der in 2001 noch nicht abgeschlossenen Kartierungen von Pflanzenarten noch kleine<br />

Unsicherheiten bei der Zuordnung zu FFH-Lebensraumtypen, obwohl mit dem berücksichtigten<br />

Erhebungsstand vom 31.07.2001 eine hohe Kenntnissicherheit erreicht ist. Beim Vorliegen<br />

der endgültigen Kartierungsergebnisse können sich in Einzelfällen geringfügige Änderungen<br />

ergeben, und zwar hinsichtlich der Flächengrößen von betroffenen FFH-Lebensraumtypen.<br />

Aufgrund der Begehungen sind allerdings keine gravierenden Abweichungen zu<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen Seite A-17<br />

erwarten. Demnach können die zusätzlichen Erkenntnisse keine Änderungen an den grundsätzlichen<br />

Beurteilungen der FFH-Studie ergeben.<br />

Die nachfolgende Tab. 3.2.1 stellt eine Zuordnung der kartierten Biotoptypen gemäß Stadtbiotopkartierung<br />

zu FFH-Lebensraumtypen dar.<br />

Die Bedeutung der Gebiete für den Fortbestand oder die Wiederherstellung eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen wird gemäß Zielsetzung der FFH-Richtlinie bewertet.<br />

Bei gemeldeten FFH-Gebieten werden die Einschätzungen der Standdarddatenbögen<br />

übernommen.<br />

Bei nicht gemeldeten Gebieten werden maßgeblich und soweit möglich die Kriterien des Anhanges<br />

III der FFH-Richtlinie zugrunde gelegt. Für einen natürlichen Lebensraumtyp sind<br />

dies prinzipiell der Repräsentativitätsgrad, die Flächenrelation des Vorkommens zum Gesamtvorkommen<br />

im Hoheitsgebiet des Staates, der Erhaltungsgrad der Struktur und Funktionen<br />

des Lebensraumtyps sowie die Wiederherstellungsmöglichkeit. Hieraus ergibt sich eine<br />

Gesamtbeurteilung des Gebietwertes für die Erhaltung des entsprechenden Lebensraumtypes.<br />

Aufgrund des teilweisen Mangels von zuverlässigen, flächendeckenden Angaben zur<br />

Verbreitung, Größe und Ausprägung von natürlichen Lebensraumtypen (vgl. ELLWANGER et<br />

al. 2000) lassen sich die Kriterien allerdings nur eingeschränkt anwenden.<br />

Für die Beurteilung der Repräsentativität von FFH-Lebensraumtypen werden neben den Flächengrößen<br />

auch die Einschätzungen des Bundesamtes für Naturschutz bezüglich Hauptund<br />

Nebenvorkommen in Deutschland sowie bezüglich guter und schlechter Ausprägungen<br />

der Lebensraumtypen berücksichtigt (SSYMANK et al. 1998).<br />

Tab. 3.2.1: Zuordnung von Biotoptypen der Stadtbiotopkartierung zu FFH-Lebensraumtypen<br />

Schlüssel<br />

Stadtbiotopkartierung<br />

Biotoptyp Stadtbiotopkartierung<br />

Frankfurt<br />

Natura<br />

2000 –<br />

Code<br />

Bezeichnung FFH-Lebensraumtyp<br />

Bemerkungen<br />

5314 Naturferne Bäche überwiegend<br />

mit geschlossenem<br />

naturnahem Gehölzgürtel<br />

56 Tümpel und temporäre<br />

Gewässer<br />

91E0<br />

3130<br />

3140<br />

3150<br />

Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder<br />

an Fließgewässern<br />

Oligo- bis mesotrophe, basenarme<br />

Stillgewässer<br />

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige<br />

Stillgewässer mit benthischer Armleuchteralge<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer<br />

Vegetation vom Typ Magnopotamion<br />

oder Hydrocharition<br />

Nur in einem Fall im<br />

NSG Mönchbruch<br />

aufgrund NSG-<br />

Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

Abhängig von Angaben<br />

in Kartierung,<br />

z.T. nicht eindeutig<br />

feststellbar<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-18<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen<br />

Schlüssel<br />

Stadtbiotopkartierung<br />

Biotoptyp Stadtbiotopkartierung<br />

Frankfurt<br />

Natura<br />

2000 –<br />

Code<br />

Bezeichnung FFH-Lebensraumtyp<br />

Bemerkungen<br />

62 Feuchtbrachen und<br />

Hochstaudenfluren<br />

7511 Grünland frischer Standorte,<br />

extensiv genutzte,<br />

meist artenreiche Bestände<br />

7521 Grünland wechselfeuchter<br />

Standorte, extensiv<br />

genutzte meist artenreiche<br />

Bestände<br />

6430 Feuchte Hochstaudensäume der<br />

planaren bis alpinen Höhenstufe inkl.<br />

Waldsäume<br />

6510 Extensive Mähwiesen der planaren<br />

bis submontanen Stufe<br />

6410<br />

6440<br />

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem<br />

Boden und Lehmboden (Eu-Molinion)<br />

Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler<br />

761 Sandtrockenrasen 2330 Offene Grasflächen mit Corynephorus<br />

und Agrostis auf Binnendünen<br />

Nur in einem Fall im<br />

NSG Mönchbruch<br />

aufgrund NSG-<br />

Schutzwürdigkeitsgutachten<br />

Zuordnung abhängig<br />

von Angaben in Kartierungen<br />

764 Borstgrasrasen 6230 Artenreiche Borstgrasrasen Falls artenreich;<br />

prioritär<br />

8712 Bodensaure Buchenwälder<br />

8713 Eichen-<br />

Hainbuchenwälder<br />

9110 Hainsimsen-Buchenwald<br />

9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald<br />

8714 Eichenwälder 9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit<br />

Quercus robur auf Sandebenen<br />

8723 Erlen- und Eschenwald<br />

der Auen und Quellbereiche<br />

91E0<br />

Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder<br />

an Fließgewässern<br />

765 Zwergstrauchheiden 2310 Sandheide mit Calluna und Genista<br />

(Dünen im Binnenland, alt und kalkarm)<br />

Zuordnung gemäß<br />

Meldebogen Heidelandschaft;<br />

auch<br />

Zuordnung zu 4030<br />

(Europäische trockene<br />

Heiden) möglich,<br />

falls nicht auf Binnendünen<br />

Prioritär<br />

3.2.3 Methodik zur Erfassung von Pflanzenarten der FFH-Richtlinie<br />

Die für den Untersuchungsraum vorliegenden aktuellen Kartierungen und Angaben zu Pflanzenartenvorkommen<br />

(PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT 2000, REGIERUNGSPRÄSIDIUM<br />

DARMSTADT 2001, BÜRO FÜR ANGEWANDTE LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 1993, FORSCHUNGS-<br />

INSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001, ECOPLAN 2000) wurden auf Vorkommen<br />

von Pflanzen der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie überprüft. Derzeit sind keine Vorkommen<br />

bekannt.<br />

3.2.4 Methodik zur Erfassung von Tierarten gemäß FFH-Richtlinie und Vogelarten<br />

gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Grundlage der Ermittlung der Vorkommen von Tierarten gemäß den Anhängen II und IV der<br />

FFH-Richtlinie sowie Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und weiteren gefährdeten Vogelar-<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen Seite A-19<br />

ten, insbesondere Zugvogelarten gemäß Art. 4(2) der Vogelschutzrichtlinie sind in erster<br />

Linie die in Kap. 2.2 aufgeführten Daten- und Informationsgrundlagen.<br />

Zusätzliche Angaben wurden, sofern sie sich räumlich konkret zuordnen ließen, aus weiteren<br />

Quellen entnommen, die bei der Zusammenstellung der Vorkommen dokumentiert sind.<br />

Eine der wesentlichen Quellen für Vorkommen der relevanten Tierarten sind die Zwischenergebnisse<br />

der faunistischen Kartierungen zur UVS (FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG<br />

FRANKFURT AM MAIN 2001). Bei der hierauf basierenden Darstellung und Bewertung des<br />

Bestandes relevanter Tierarten muss allerdings berücksichtigt werden, dass erst für einen<br />

<strong>Teil</strong> der untersuchten Tiergruppen (Groß- und Mittelsäuger, Fledermäuse, Amphibien, Vögel<br />

und Holzkäfer) Ergebnisse vorliegen.<br />

Zur Beurteilung von Vorkommen relevanter Arten in den hier betrachteten <strong>Teil</strong>gebieten des<br />

Untersuchungsraumes wurde die Datenlage durch Abfrage der Ergebnisse aus den noch<br />

laufenden Untersuchungen bis zum Stichtag 31.07.01 ergänzt.<br />

3.3 Auswirkungsanalyse und Auswirkungsprognose<br />

Um die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen beurteilen zu können, müssen<br />

zunächst die potenziellen Wirkungen des Vorhabens bzw. die von diesen ausgehenden<br />

Beeinträchtigungen (der Erhaltungsziele) des Gebietes, insbesondere der Lebensraumtypen<br />

gemäß Anhang I der FFH-RL und der vorkommenden Tierarten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse gemäß Anhängen II und IV FFH-RL sowie der Vogelarten gemäß Anhang I der<br />

Vogelschutz-RL ermittelt werden.<br />

Hierzu werden in einem ersten Schritt die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen getrennt<br />

nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen erfasst und soweit möglich, nach Intensität,<br />

Reichweite und Dauer quantifiziert. Grundlage für die Beurteilung dieser Wirkungen<br />

sind die Aussagen der Umweltverträglichkeitsstudie und der jeweiligen Fachgutachten. Dort<br />

werden die Projektwirkungen ausführlich beschrieben. In der vorliegenden FFH-Studie werden<br />

die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse der UVS übernommen (vergleiche ARGE<br />

BAADER-BOSCH 2001) und auf FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten übertragen.<br />

Neben unmittelbar wirkenden Faktoren wie Flächenbeanspruchung und Barrierewirkungen<br />

werden auch indirekte Wirkpfade berücksichtigt (z.B. resultierend aus Veränderungen des<br />

Nährstoffgehaltes des Bodens durch Immissionen).<br />

Im zweiten Schritt werden dann die nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand<br />

zu erwartenden (negativen und ggf. positiven) Auswirkungen auf Lebensraumtypen und Arten<br />

ermittelt und die Schwere der Beeinträchtigung abgeschätzt. Neben direkten Auswirkungen<br />

werden auch indirekte Auswirkungen berücksichtigt. Auch hier wird im wesentlichen auf<br />

die Ergebnisse der UVS zurückgegriffen (ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

Zusätzlich werden bestehende Vorbelastungen, insbesondere aufgrund des bestehenden<br />

Flug-, Straßen- und Bahnverkehrs, berücksichtigt. Diese Vorbelastungen können die Wertigkeit<br />

und die Empfindlichkeit der Lebensräume beeinflussen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-20<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen<br />

Bei der Auswirkungsanalyse muss berücksichtigt werden, dass die einzelnen vorkommenden<br />

Lebensräume / Arten gegenüber konkret betrachteten Veränderungen der Umwelt unterschiedlich<br />

empfindlich sind. Die Berücksichtigung der Empfindlichkeiten erfolgt einzelfallbezogen<br />

für die Lebensräume bzw. Tierarten und die jeweilig relevanten Wirkfaktoren.<br />

Für die Bewertung vieler Umweltauswirkungen auf Tiere und deren Lebensräume liegen unzureichende<br />

Erkenntnisse über Wirkungszusammenhänge und mögliche langfristige Folgewirkungen<br />

vor. Zudem ist die Wirkung vieler Faktoren sowie deren Reichweite direkt von der<br />

spezifischen Empfindlichkeit betroffener Arten/-gruppen abhängig. Konkrete Bewertungsmaßstäbe<br />

lassen sich daher nur in begrenztem Maße ableiten.<br />

Besondere Probleme bereitet in vielen Fällen die Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle,<br />

insbesondere bei Wirkfaktoren, deren Auswirkungen auf die betrachteten Tiergruppen nicht<br />

näher bekannt sind. Häufig wird der Fall eintreten, dass eine zu erwartende Belastung / Reizintensität<br />

bei einer Reihe von Arten erhebliche Reaktionen erwarten lässt, während andere<br />

Arten im selben Lebensraum in keiner Weise beeinträchtigt werden. Zur Bewertung der<br />

Auswirkungen muss in solchen Fällen eine Abwägung der Empfindlichkeiten mit der jeweils<br />

eintretenden Belastungsintensität erfolgen. Die folgende Tab. 3.3.1 zeigt, bei welchen betrachteten<br />

Taxa die einzelnen Wirkungspfade (außer Flächenbeanspruchung) unter bestimmten<br />

Voraussetzungen erhebliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. Dabei wird<br />

unterschieden in direkte und indirekte Auswirkungen. In Fällen, in denen Unklarheit über die<br />

voraussichtlichen Auswirkungen besteht, ist die jeweilige Einschätzung eingeklammert.<br />

Tab. 3.3.1: Mögliche Wirkungspfade bei Tierartengruppen<br />

Wirkungspfade<br />

Groß- und<br />

Mittelsäuger<br />

Fledermäuse Vögel Amphibien Totholzkäfer<br />

Verinselung, Unterschreitung von<br />

Minimumarealgrößen<br />

direkt direkt direkt indirekt (indirekt)<br />

Zerschneidung, Barrierewirkung direkt direkt indirekt direkt indirekt<br />

Veränderung von Standortbedingungen<br />

durch Waldanschnitt<br />

indirekt<br />

Veränderung von Standortbedingungen<br />

durch Eingriffe in den<br />

Wasserhaushalt<br />

indirekt<br />

direkt,<br />

indirekt<br />

direkt<br />

indirekt<br />

Eintrag von Schad- und Nährstoffen<br />

(indirekt) (indirekt) (indirekt)<br />

Verlärmung direkt (direkt) direkt<br />

visuelle Störreize durch künstliche<br />

Lichtquellen / Lockwirkung<br />

(direkt) direkt (indirekt)<br />

Vertreibungswirkung durch Überflüge<br />

erhöhte Unfallgefahr<br />

direkt<br />

direkt<br />

(indirekt)<br />

Baubedingte Beeinträchtigungen lassen sich beim derzeitigen Planungsstand noch nicht<br />

abschließend darstellen. Soweit bisher geplant, sollen Baustelleneinrichtungsflächen ausschließlich<br />

auf den Flächen angelegt werden, die durch Flächeninanspruchnahme verloren<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen Seite A-21<br />

gehen. Zusätzliche Beeinträchtigungen sind deshalb dadurch nicht zu erwarten. Genauere<br />

Angaben zu baubedingten Projektauswirkungen sind erst in einem späteren Planungsstand<br />

möglich.<br />

3.4 Prognosenullfall<br />

Auch im Fall, dass keine zusätzliche Startbahn gebaut wird, unterliegen der Betrieb und der<br />

bauliche Zustand des Flughafens sowie die Verkehrsinfrastruktur im Umfeld Veränderungen.<br />

Als Prognosenullfall dient der prognostizierte Zustand im Jahr 2015. Der Prognosenullfall<br />

stellt die Vergleichsbasis der Auswirkungsprognose dar.<br />

3.5 Beurteilung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen<br />

Maßgeblicher Beurteilungsmaßstab für die Zulässigkeit des Vorhabens sind die Auswirkungen<br />

auf die Erhaltungsziele des Gebietes bzw. die Beeinträchtigungen oder Einschränkungen<br />

der Erhaltungsziele, die sich durch das Vorhaben ergeben (vgl. JESSEL 1999, RP<br />

DARMSTADT 1999, PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE UND UMWELT 1999).<br />

Die Erhaltungsziele werden soweit möglich aus den in den Standarddatenbögen angegebenen<br />

Entwicklungszielen und aus den in den Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen<br />

Schutzzwecken abgeleitet, indem die dort aufgeführten Schutz- und Entwicklungsziele als<br />

Erhaltungsziele übernommen werden. Die Ziele werden im Hinblick auf die im Gebiet vorhandenen<br />

FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten präzisiert, wobei die Erhaltung von signifikanten<br />

Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten ein generelles Erhaltungsziel darstellt.<br />

Sind keine Standarddatenbögen oder Schutzgebietsverordnungen vorhanden, werden ausnahmsweise<br />

eigene Vorschläge für provisorische Erhaltungsziele aus den im Gebiet vorkommenden<br />

FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten abgeleitet. Da es sich hierbei eigentlich<br />

um eine behördliche Aufgabe handelt, werden lediglich auf die Erhaltung des bestehenden<br />

Zustandes ausgerichtete, provisorische Erhaltungsziele als Vorschlag benannt. Sind Vorkommen<br />

besonders bedeutend, wird dies in der Zielsetzung gewürdigt.<br />

Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind gegeben, wenn der Erhaltungszustand von<br />

maßgeblichen Bestandteilen des betreffenden Gebietes durch vorhabensbedingte Auswirkungen<br />

verschlechtert wird.<br />

Maßgebliche Bestandteile des Gebietes sind FFH-Lebensraumtypen, Vorkommen von Arten<br />

der Anhänge der FFH- und Vogelschutzrichtlinie und ggf. weitere gefährdete Lebensräume<br />

und Arten, soweit sie in den Erhaltungszielen aufgeführt sind.<br />

Vorhabensbedingt sind solche Auswirkungen, die sich von den Auswirkungen des Prognosenullfalls<br />

unterscheiden.<br />

Da die Erhaltungsziele sich nicht auf den Erhalt des Status quo beschränken, sondern auch<br />

die positive Entwicklung des Gebietes mit beinhalten, können Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen<br />

auch vorliegen, wenn absehbare günstige Entwicklungen innerhalb des Gebietes<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-22<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen<br />

durch das Vorhaben verhindert werden oder wenn Entwicklungsmöglichkeiten vollständig<br />

unterbunden werden.<br />

In die Beurteilung werden neben den Beeinträchtigungen der Arten und Lebensräume im<br />

betrachteten Gebiet auch die Auswirkungen auf das übergeordnete, im funktionalen Zusammenhang<br />

stehende Netz „Natura 2000“ soweit möglich einbezogen.<br />

Zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen werden die Grundsätze gemäß RP<br />

DARMSTADT (1999) herangezogen:<br />

• Pläne oder Projekte innerhalb eines Schutzgebietes, die zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme<br />

von FFH-relevanten Lebensraumtypen und damit zu einer Gebietsverkleinerung<br />

führen, werden häufig eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen (allerdings<br />

ist hierbei die Relation zur Gesamtgröße des Gebietes zu beachten).<br />

• Je ungünstiger der Erhaltungszustand der betroffenen Lebensraumtypen und/oder Arten,<br />

desto niedriger liegt die Erheblichkeitsschwelle.<br />

• Flächenverluste oder wesentliche Störungen von prioritären Lebensraumtypen und/oder<br />

Arten dürften in der Regel immer erheblich sein.<br />

• Pläne und Projekte, die Wiederherstellungsmaßnahmen verhindern, können die Erhaltungsziele<br />

eines Gebietes ebenfalls erheblich beeinträchtigen.<br />

• Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und/oder Arten, für die das Gebiet aufgrund<br />

der festgelegten Erhaltungsziele oder des Schutzzweckes keine Schutzfunktion erfüllt,<br />

können nicht zu einem negativen Ergebnis führen.<br />

Ob im konkreten Einzelfall eine erhebliche Beeinträchtigung von Erhaltungszielen zu erwarten<br />

ist, wird einzelfallbezogen anhand der genannten Grundsätze beurteilt und nachvollziehbar<br />

begründet.<br />

3.6 Kenntnislücken<br />

Im Folgenden werden die Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der<br />

Angaben aufgetreten sind, z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse gemäß § 6<br />

Abs. 4 Nr. 4 UVPG, dargestellt.<br />

Im Bereich Lärm beziehen sich Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />

Unterlagen lediglich auf die Grundlagenermittlung bei der Erstellung des Fachgutachtens<br />

G.6.4 Bodenlärm (OBERMEYER 2001c): Derzeit liegen keine konkreten Planungen z. B. über<br />

die Positionierung der Luftfahrzeuge, die Anordnung der Hochbauten und den Standort für<br />

die Standläufe vor. Deshalb werden plausible Annahmen getroffen, die in der Regel „worstcase“-Betrachtungen<br />

darstellen.<br />

Die der Bestandsbeschreibung und -bewertung zugrundeliegende Biotoptypenkartierung<br />

konnte wegen fehlender Betretungserlaubnisse bis zur Fertigstellung der Studie nicht für den<br />

gesamten Untersuchungsraum wie vorgesehen durchgeführt werden. Die Flächen mit Betretungsverbot<br />

wurden zunächst mittels CIR-Luftbildinterpretation erfasst und nach Vorliegen<br />

der Betretungserlaubnis nachkartiert. Bei der Nachkartierung wurden für die Waldflächen<br />

wertbestimmende Strukturmerkmale erfasst. Wegen des ungünstigen Zeitpunkts im März<br />

konnten bei den nicht gehölzbestandenen Biotoptypen jedoch nicht in allen Fällen sämtliche<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen Seite A-23<br />

wertbestimmenden Parameter erhoben werden, da die Pflanzen noch nicht ausgetrieben<br />

hatten. Die Kartierungen im NSG Mönchbruch werden im Jahr 2002 abgeschlossen.<br />

Bei Tümpeln und temporären Gewässern ist in einigen wenigen Fällen aufgrund der derzeit<br />

vorliegenden Kartierergebnisse keine eindeutige Zuordnung zu einem Lebensraumtyp möglich,<br />

sondern nur eine Eingrenzung der möglichen Typen.<br />

Die Kartierungsergebnisse sind bei den Tiergruppen aufgrund der fehlenden Betretungsgenehmigungen<br />

einiger Gemeinden im Kartierungsjahr 2000 noch unvollständig, so dass eine<br />

vollständige Bestandserfassung und abschließende Bestandsbewertung noch nicht erfolgen<br />

konnte. Es wurden jedoch die bis zum 31. Juli 2001 vorliegenden Ergebnisse berücksichtigt.<br />

Somit ist aber ein Wissensstand erreicht, der eine hohe Aussagesicherheit gewährleistet und<br />

deutlich über die Vorgabe aus dem Unterrichtungsschreiben des RP Darmstadt, eine Potenzialbewertung<br />

durchzuführen, hinausgeht. Die Kartierungen im NSG Mönchbruch werden im<br />

Jahr 2002abgeschlossen.<br />

Zu einigen Auswirkungskategorien (Verlärmung, Schadstoffe) lassen sich kaum Prognosen<br />

ableiten, da der gesamte Untersuchungsraum im Hinblick auf das Schutzgut Tiere einer sehr<br />

starken Vorbelastung unterliegt und dennoch in hoher Dichte von anspruchsvollen und gefährdeten<br />

Tierarten besiedelt wird. Zum <strong>Teil</strong> ist dies auf Gewöhnungseffekte zurückzuführen,<br />

zum <strong>Teil</strong> aber auch darauf, dass die Belastungen sich offenbar in keiner Weise negativ auf<br />

den vorhandenen Bestand auswirken. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass bei weiter zunehmender Belastung in der Zukunft ein Schwellenwert erreicht werden<br />

könnte, ab dem erhebliche Auswirkungen eintreten werden. Hierzu sind jedoch keine gesicherten<br />

Prognosen möglich. Eher unwahrscheinlich ist die Überschreitung von Schadensschwellen<br />

im Hinblick auf Schadstoffbelastungen, die oberhalb der Ist-Situation liegen, da<br />

unabhängig von der Planung eine abnehmende Tendenz der Schadstoffbelastungssituation<br />

prognostiziert wurde.<br />

Im Bereich der Startbahn 18 West ist lokal ein schwebender Grundwasserleiter (mit Flurabständen<br />

von 1 bis 3 m) ausgebildet. Als hydraulisch trennende Schicht fungieren schluffigtonige<br />

Schichten in ca. 3 - 4 m Tiefe. Eine weitere Trennschicht tritt östlich davon im Bereich<br />

der variantenunabhängigen Erweiterungsfläche Süd in ca. 7 - 10 m Tiefe auf. Die hydraulische<br />

Wirksamkeit ist jedoch fraglich, da die Trennschicht möglicherweise durchlässige Bereiche<br />

aufweist. Diese Angaben sind erforderlich, um die ggf. möglichen Auswirkungen auf<br />

den Wasserhaushalt abschließend beurteilen zu können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird<br />

bei der Beurteilung der Auswirkungen von einem schwebenden Grundwasservorkommen<br />

und somit dem "worst-case" ausgegangen.<br />

Des weiteren bestehen vor dem Hintergrund des derzeitigen Planungstandes, der zur Art<br />

und Tiefe der Gebäudegründungen und zur Geometrie des geplanten Nord-Südtunnels noch<br />

keine konkreten Angaben erlaubt, noch Kenntnislücken, die eine konkrete Prognose der ggf.<br />

auftretenden baubedingten oder auch anlagebedingten Auswirkungen nicht ermöglichen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-24<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

3 Methodisches Vorgehen<br />

Aufgrund der zunächst versagten Betretung konnten im Rahmen des Limnologiegutachtens<br />

die folgenden Gewässer nicht untersucht werden:<br />

• Walldorfer Badesee<br />

• Staudenweiher<br />

• Mönchwaldsee<br />

• Grube Mittendorf-Kern<br />

Die bisherigen Ergebnisse des Limnologiegutachten lassen die Schlussfolgerung zu, dass<br />

auch für diese Gewässer entscheidungserhebliche Auswirkungen ausgeschlossen werden<br />

können.<br />

Für die erforderliche abschnittsweise Verlegung des Gundbaches bei Variante Süd bestehen<br />

im derzeitigen Planungsstand noch keine detaillierten Planungen zur Länge des zu verlegenden<br />

Abschnitts sowie zur Lage bzw. zur neuen Sohl- und Uferausbildung des verlegten<br />

Gundbachs.<br />

Beim Schutzgut Luft fehlen wissenschaftliche Grundlagenkenntnisse hinsichtlich der Belastung<br />

mit Feinpartikeln PM 2,5, da für diese Partikel bisher keine standardisierten Messprogramme<br />

vorliegen. Darüber hinaus fehlen bisher wissenschaftlich abgesicherte Kenntnisse<br />

über die Kombinationswirkung einzelner Schadstoffkomponenten oder die Kombinationswirkung<br />

von Lärm und Luftschadstoffen.<br />

Aufgrund des Planungsstandes können zum Baukonzept nur grobe Aussagen gemacht<br />

werden. Es liegen u.a. noch keine detaillierten Angaben zu Baueinrichtungsflächen und baubedingtem<br />

Verkehr und den damit zusammenhängenden Emissionen vor, die erst in einem<br />

späteren Planungsstand gemacht werden können. Soweit bisher geplant, sollen Baustelleneinrichtungsflächen<br />

auf den Flächen angelegt werden, die durch Flächeninanspruchnahme<br />

ohnedies verloren gehen. Genaue baubedingte Auswirkungen lassen sich deshalb beim derzeitigen<br />

Planungsstand noch nicht darstellen.<br />

Bei den mituntersuchten Projekten wurden:<br />

• sämtliche Verkehrsprojekte einbezogen, die im weiteren Flughafenumfeld bekannt sind<br />

(ZIV 2001a)<br />

• Entwicklungen berücksichtigt, die sich aus bestehenden Flächennutzungsplänen ableiten<br />

lassen<br />

• die dem Regierungspräsidium bekannten Planungen mit in die Untersuchung einbezogen<br />

Damit wurden alle Planungen, die derzeit absehbar sind, in die Untersuchung mit aufgenommen.<br />

Bei der Vielzahl von Planungsträgern ist trotzdem nicht ausgeschlossen, dass zu<br />

berücksichtigende Planungen existieren, die den Untersuchungsraum betreffen aber noch<br />

nicht öffentlich bekannt sind. Sollten solche Projekte zu einem späteren Planungszeitpunkt<br />

bekannt werden, können sie ggf. in einer ergänzenden Untersuchung bzw. im Planfeststellungsverfahren<br />

berücksichtigt werden. Weiterhin liegen bei den mituntersuchten Projekten<br />

keine Verträglichkeitsuntersuchungen vor. Eine abschließende Beurteilung der Verträglichkeit<br />

dieser Projekte mit den Erhaltungszielen von FFH-Gebieten kann daher nicht gegeben<br />

werden.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-25<br />

4 Bestandsanalyse<br />

4.1 Generelle Beschreibung des Untersuchungsraumes<br />

Naturraum<br />

Das Untersuchungsgebiet zum Ausbau des Frankfurter Flughafens liegt gemäß der naturräumlichen<br />

Gliederung (SCHWENZER 1967) in der Westlichen Untermainebene (Nr. 232.1)<br />

und beinhaltet hier Bereiche der Kelsterbacher Terrasse (Nr. 232.12) mit dem Mönchwald<br />

(Nr. 232.100) und dem Mönchbruch (Nr. 232.121).<br />

Die Höhenlage des Untersuchungsgebiets bewegt sich zwischen 90 und 130 m über NN.<br />

Klima<br />

Aufgrund der geringen Windgeschwindigkeiten (durchschnittlich 3,2 m / sec in freien Lagen,<br />

und ca. 2 m / sec in Waldbereichen und einer Jahresdurchschnittstemperatur von 9,5-10,0°<br />

Celsius ist die Region des Untersuchungsgebietes als wärmebegünstigt zu bezeichnen (vgl.<br />

Fachgutachten G 10, DWD 2001).<br />

Das Untersuchungsgebiet ist dem Klimabezirk Südwestdeutschland und den Klimabereichen<br />

Rhein-Main-Gebiet und Oberrheinebene zuzuordnen, wobei nach Angaben des RP<br />

DARMSTADT (1997) der Oberrheingraben und die Unter-Mainebene nach bioklimatischen<br />

Kriterien als Belastungszone zu charakterisieren sind. Das bedeutet u.a. sommerliche Wärmebelastung,<br />

herbstliche und winterliche Nasskälte in Verbindung mit stagnierender Luft und<br />

die Möglichkeit erhöhter Luftverschmutzung bei austauscharmen Wetterlagen.<br />

Die Gesamtniederschlagsmenge liegt im Rhein-Main-Gebiet deutlich unter dem Bundes- und<br />

Landesdurchschnitt. Im westlichen <strong>Teil</strong> des Rhein-Main-Gebiets liegt die durchschnittliche<br />

Jahresniederschlagsmenge bei 550 mm, an der Klimastation des Flughafen Frankfurt Main<br />

bei 658 mm und im östlichen <strong>Teil</strong> bei 750 mm (DWD 2001, RP DARMSTADT 1997). Im langjährigen<br />

Mittel liegen die Niederschläge im Rhein-Main-Gebiet unter 600 mm. In der Nicht-<br />

Vegetationszeit (Oktober-April) fallen im Land Hessen absolut und im Verhältnis zur Vegetationszeit<br />

(Mai-September) erheblich mehr Niederschläge als im Rhein-Main-Gebiet. Die tatsächliche<br />

Vegetationszeit zugrunde gelegt, die im Rhein-Main-Gebiet einen Monat länger ist,<br />

fallen in der Vegetationszeit mehr Niederschläge (55-60%) als in der Vegetationsruhe (45-<br />

40%).<br />

Die mittlere jährliche Verdunstungshöhe liegt nach Messungen des Hess. Landesamtes für<br />

Umweltschutz zwischen 400 und 450 mm (RP DARMSTADT 1997). Aufgrund von Interzeptionsverlusten<br />

sind in Wäldern die Verdunstungsraten durchschnittlich um 105 mm höher als<br />

im Offenland. Hinzu kommt die aktive, produktive Transpiration der Pflanzen. In normalen<br />

Jahren ist die sommerliche Evapo-Transpiration allein größer als die Summe der sommerlichen<br />

Niederschlagsmenge. Daraus resultiert ein Wasserstress, den die Wälder im Rhein-<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-26<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Main-Gebiet nur durch den im Winterhalbjahr aufgefüllten Wasserspeicher ausgleichen können.<br />

Das Rhein-Main-Gebiet ist der Wuchszone der zentralen und randlichen Eichenmischwaldzone<br />

zuzuordnen.<br />

Wasser<br />

Aufgrund der hohen Durchlässigkeit des Untergrundes ist das Fließgewässernetz im Untersuchungsraum<br />

relativ weitmaschig. Es sind nur zwei nennenswerte Fließgewässer vorhanden,<br />

der Main im Nordwesten und der Hengstbach / Gundbach / Schwarzbach im Süden.<br />

Der Main ist sehr stark durch anthropogene Nutzungen in seinem Einzugsgebiet geprägt. Die<br />

biologische Gewässergüte des Mains ist mit der Güteklasse II – III (kritisch belastet) eingestuft<br />

, die Gewässerstrukturgüte ist der Klasse 6 (sehr stark verändert) zugeordnet (ARGE<br />

BAADER-BOSCH 2001)<br />

Zwei <strong>Teil</strong>abschnitte des Hengstbach / Gundbach / Schwarzbach wurden in den 90er Jahren<br />

renaturiert. So konnte durch die Maßnahmen die Gewässergüte von der Klasse III bzw. III -<br />

IV (Stand 1994) auf die aktuelle Klasse II - III verbessert werden (RP DARMSTADT 1999a und<br />

2001a). Bei den im Jahr 2000 durchgeführten Untersuchungen wurde die Güteklasse II (ßmesosaprob)<br />

ermittelt (AHRENS 2001).<br />

Im Untersuchungsraum existieren keine natürlich entstandenen größeren Seen (IF 2001a).<br />

Es gibt aber künstlich angelegte bzw. ausgebaute Oberflächengewässer sowie durch Sandund<br />

Kiesabbau entstandene Grundwasseraufschlüsse.<br />

Bedeutende Stillgewässer im Untersuchungsraum sind der Gundwiesenteich, Seen im Bereich<br />

der Kiesgrube Sehring, der Langener Waldsee, die Engelsbacher Grube, die Naturschutzgrube,<br />

der Walldorfer Badesee, der Staudenweiher, der Mönchswaldsee und die Grube<br />

Mitteldorf-Kern. Des weiteren existieren weitere kleinere Stillgewässer im Untersuchungsraum<br />

und mehrere Amphibienteiche im Mörfelder Wald und ein Amphibienteich im Frankfurter<br />

Stadtwald ohne Grundwasseranschluss (ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

Grundwasser<br />

Der Untersuchungsraum befindet sich überwiegend im Bereich der tektonisch entstandenen,<br />

„Kelsterbacher Tiefscholle“. In den Porenräumen der pleistozänen und pliozänen Sedimente<br />

zirkuliert das Grundwasser. Das Grundwasser der pliozänen Schichten stammt vorwiegend<br />

aus dem darüberliegenden pleistozänen <strong>Teil</strong> des Leiters und nur in geringem Umfang aus<br />

Kluftgrundwasser der Festgesteine angrenzender Hochschollen (IF 2001a, ARGE BAADER-<br />

BOSCH 2001).<br />

Die Kelsterbacher Tiefscholle gehört nach IF2001a zu den ergiebigsten Grundwasserlandschaften<br />

Deutschlands. Davon zeugen Anzahl und Menge der Entnahmen. In der Übersichtskarte<br />

der mittleren Grundwasserergiebigkeit (Hydrogeologisches Kartenwerk Hessen,<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-27<br />

M 1:300.000) ist der Untersuchungsraum in der höchsten Ergiebigkeitsklasse (> 50 l / s pro<br />

Bohrung im Hauptwasserstockwerk) erfasst.<br />

Im Nahbereich des Mains finden Übertritte von Uferfiltrat in das Grundwasser statt. Dies belegen<br />

Temperaturmessungen in Messstellen nahe des Mains.<br />

Bedingt durch den topographischen Anstieg nach Norden und den gleichzeiteigen Abfluss<br />

des Grundwassers nach Nordwesten bei abnehmenden Spiegelhöhen nehmen die Grundwasserflurabstände<br />

kontinuierlich von Süden nach Norden zu. Die Abstände liegen zwischen<br />

5 und 15 m (im Bereich von Absenkungstrichtern auch mehr).<br />

Geologie und Boden<br />

In geologischer Hinsicht nimmt die vom Main während des Pleistozäns aufgeschüttete „Kelsterbacher<br />

Terrasse“ den größten <strong>Teil</strong> des Untersuchungsgebietes ein. Sie besteht v.a. aus<br />

mittel- bis grobkörnigen Sanden, kiesigen Sanden und sandigen Kiesen. Entsprechend des<br />

fluviatilen Ursprungs sind die Ausbildung und Verbreitung der Ablagerungen sowohl horizontal<br />

als auch vertikal sehr variabel. So finden sich hier auch schluffig-tonige Zwischenlagen.<br />

Eine Überformung erfährt die Terrasse durch die bis zu 8 m mächtigen Flugsand-Dünen, die<br />

die Aufschüttungen zu großen <strong>Teil</strong>en überdecken. Ein anderer <strong>Teil</strong> der Terrasse wird von<br />

Hochflutsedimenten eingenommen, die jedoch oft von Flugsedimenten bedeckt sind.<br />

Überlagert werden große <strong>Teil</strong>e der Terrassenebene von durchschnittlich 30-60 cm starkem<br />

Decksediment, dessen Eigenschaften als Ausgangssubstrat für die Bodenbildung v.a. durch<br />

seine Anteile an Laacher Bimstuff mit höheren Schluff- und Tongehalten charakterisiert sind.<br />

Unterschiede in der Ausbildung des Decksediments sind darauf zurückzuführen, dass wechselnde<br />

Mengen an Tuff und Flugsanden abgelagert und eingearbeitet wurden. Auf diese<br />

wechselnden Ausgangsbedingungen sind z.B. die heutigen Unterschiede in der Ausbildung<br />

von Braunerden und Parabraunerden zurückzuführen.<br />

Auf der Kelsterbacher Terrasse finden sich neben ausgesprochen trockenen und durchlässigen<br />

Böden auch hydromorphe Böden, die durch starke Staunässe geprägt sind. So treten<br />

trockene Braunerden aus Flugsand, Parabraunerden, Pseudogleye bis hin zu Auen- und<br />

Anmoorgleyen und den Niedermoorböden des Mönchbruches und des Schwanheimer Waldes<br />

(Mainaltlauf) auf.<br />

Schutzgebiete<br />

Der Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen<br />

(vgl. Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim"<br />

vom 3. Februar 1995 und Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet<br />

"Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim" vom 11.4.1996).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-28<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Innerhalb des Untersuchungsgebiets sind zwei Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen:<br />

• die Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt a.M. (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />

"Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom<br />

28.9.1998 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 41/98 S. 3158))<br />

• Hessische Mainauen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Hessische Mainauen"<br />

vom 20. Juli 1987 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 32/1987 S.1734), sowie<br />

Änderungsverordnungen vom 20.01.89, 8.12.93, 23.9.96, 30.4.97 (Staatsanzeiger für<br />

das Land Hessen 9/89 S.623, 1/94 S. 21, 44/96 S. 3532, 21/97 S. 1588))<br />

Es existieren zwei Naturdenkmale im Untersuchungsraum, wobei es sich um zwei alte Einzelbäume<br />

im Wald bei Walldorf handelt. Zusätzlich ist die Ausweisung zweier weiterer Naturdenkmale<br />

geplant (Flatterulme im NSG Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim,<br />

Stillgewässer im Wald bei Walldorf).<br />

Im Untersuchungsraum sind bisher zwei FFH-Gebietsvorschläge von Hessen an die EU gemeldet<br />

worden (vergleiche <strong>Teil</strong> C, Anlage 1 und Anlage 2):<br />

• Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden<br />

• Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden Flächen<br />

Als Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutzrichtlinie ist das NSG Mönchbruch von Mörfelden<br />

und Rüsselsheim ausgewiesen.<br />

4.2 Vorkommen von Lebensraumtypen und Pflanzenarten gemäß FFH-<br />

Richtlinie<br />

Lebensraumtypen<br />

Im Untersuchungsraum kommen 14 verschiedene Lebensraumtypen gemäß Anhang 1 der<br />

FFH-Richtlinie vor. In Tab. 4.2.1 sind die Lebensraumtypen aufgeführt. Zwei der vorkommenden<br />

Lebensraumtypen (artenreiche Borstgrasrasen, Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern)<br />

sind prioritär. Die Verteilung der FFH-Lebensraumtypen im Untersuchungsraum<br />

ist in <strong>Teil</strong> C, Anlage 2 dargestellt.<br />

Für die Beurteilung der Bedeutung der vorgefundenen FFH-Lebensräume sind die Angaben<br />

von Bedeutung, ob die Lebensraumtypen in der naturräumlichen Haupteinheit Oberrheinisches<br />

Tiefland ein Haupt- oder ein Nebenvorkommen innerhalb Deutschlands haben und ob<br />

gute oder schlechte Ausbildungen vorherrschen. Hauptvorkommen im Oberrheinischen Tiefland<br />

haben oligo- bis mesotrophe, basenarme Stillgewässer sowie Erlen- und Eschenwälder<br />

und Weichholzauenwälder an Fließgewässern, wobei bei diesen Lebensraumtypen im Oberrheinischen<br />

Tiefland schlechte Ausprägungen vorherrschen (vergleiche Tab. 4.2.1).<br />

Es sind mehrere Schwerpunktbereiche festzustellen, in denen sich FFH-Lebensraumtypen<br />

häufen (vergleiche Anlage 2: FFH-Lebensraumtypen). Im Süden des Untersuchungsraumes<br />

häufen sich insbesondere feuchtgebundene Lebensraumtypen (Borstgrasrasen, Pfeifengraswiesen,<br />

feuchte Hochstaudensäume, Brenndolden-Auenwiesen, extensive Mähwiesen,<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-29<br />

Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern) im NSG Mönchbruch und in den Gundwiesen.<br />

Daneben sind hier auch Eichen-Hainbuchenwälder sehr stark vertreten.<br />

Im gemeldeten FFH-Gebiet Heidelandschaft sind sandgebundene Lebensräume (Sandheiden,<br />

offene Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis auf Binnendünen) in relativ hoher<br />

Dichte vertreten. Daneben sind extensive Mähwiesen und natürliche eutrophe Gewässer in<br />

erwähnenswertem Umfang vorhanden.<br />

Tab. 4.2.1: Überblick über FFH-Lebensraumtypen im Untersuchungsraum<br />

Lebensraumtyp<br />

Natura<br />

2000-<br />

Code<br />

Prioritär<br />

Beurteilung<br />

Vorkommen<br />

im Naturraum*<br />

Beurteilung<br />

Ausprägung<br />

im Naturraum**<br />

Lage der hauptsächlichen<br />

Vorkommen im Untersuchungsraum<br />

Sandheide mit Calluna und<br />

Genista (Dünen im Binnenland,<br />

alt und kalkarm)<br />

2310 Nein Nebenvorkommen<br />

Schlecht<br />

- Heidelandschaft<br />

- Umspannwerk Kelsterbach<br />

Offene Grasflächen mit Corynephorus<br />

und Agrostis auf Binnendünen<br />

2330 Nein Nebenvorkommen<br />

Schlecht<br />

- Heidelandschaft<br />

Oligo- bis mesotrophe, basenarme<br />

Stillgewässer<br />

3130 Nein Hauptvorkommen<br />

Schlecht<br />

- Randlich der Baggerseen<br />

am Mönchhofdreieck<br />

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige<br />

Stillgewässer mit benthischer<br />

Armleuchteralgen-Vegetation<br />

3140 Nein Nebenvorkommen<br />

Gut<br />

- Randlich der Baggerseen<br />

am Mönchhofdreieck<br />

Natürliche eutrophe Seen mit<br />

einer Vegetation vom Typ<br />

Magnopotamion oder Hydrocharition<br />

3150 Nein Nebenvorkommen<br />

Gut<br />

- Wälder östlich und westlich<br />

der Startbahn 18 West<br />

- Heidelandschaft<br />

Artenreiche Borstgrasrasen 6230 Ja Nebenvorkommen<br />

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem<br />

Boden und Lehmboden<br />

(Eu-Molinion)<br />

Feuchte Hochstaudensäume<br />

der planaren bis alpinen Höhenstufe<br />

inkl. Waldsäume<br />

6410 Nein Nebenvorkommen<br />

Schlecht<br />

Gut<br />

- NSG Mönchbruch<br />

- Gundwiesen<br />

- Heidelandschaft<br />

- NSG Mönchbruch<br />

6430 Nein -*** -*** - NSG Mönchbruch<br />

- Gundwiesen<br />

Brenndolden-Auenwiesen<br />

Stromtäler<br />

der<br />

6440 Nein Nebenvorkommen<br />

Gut<br />

- NSG Mönchbruch<br />

- Gundwiesen<br />

Extensive Mähwiesen der planaren<br />

bis submontanen Stufe<br />

6510 Nein Nebenvorkommen<br />

Gut<br />

- NSG Mönchbruch<br />

- Gundwiesen<br />

- Heidelandschaft<br />

Hainsimsen-Buchenwald 9110 Nein Nebenvorkommen<br />

Schlecht<br />

- Kelsterbacher Wald<br />

- Schwanheimer Wald<br />

- Rüsselsheimer Wald und<br />

Wald bei Walldorf<br />

Sternmieren-Eichen-<br />

Hainbuchenwald<br />

9160 Nein Nebenvorkommen<br />

Gut<br />

- NSG Mönchbruch<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-30<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Lebensraumtyp<br />

Natura<br />

2000-<br />

Code<br />

Prioritär<br />

Beurteilung<br />

Vorkommen<br />

im Naturraum*<br />

Beurteilung<br />

Ausprägung<br />

im Naturraum**<br />

Lage der hauptsächlichen<br />

Vorkommen im Untersuchungsraum<br />

Alte bodensaure Eichenwälder<br />

mir Quercus robur auf Sandebenen<br />

9190 Nein Nebenvorkommen<br />

Schlecht<br />

- Schwanheimer Wald<br />

- Rüsselsheimer Wald und<br />

Wald bei Walldorf<br />

- NSG Mönchbruch<br />

Erlen- und Eschenwälder und<br />

Weichholzauenwälder an Fließ-<br />

gewässern<br />

91E0 Ja Hauptvorkommen<br />

Schlecht<br />

- NSG Mönchbruch<br />

* Einteilung nach SSYMANK ET AL. (1998) in Haupt- und Nebenvorkommen<br />

** Einteilung nach SSYMANK ET AL. (1998) in gute und schlechte Ausprägung<br />

*** Differenzierung nach SSYMANK ET AL. (1998) aufgrund der weiten Verbreitung nicht sinnvoll<br />

In den Wäldern beidseits der Startbahn 18 West, dem Rüsselsheimer Wald und dem Wald<br />

bei Walldorf, sind kleine bis mittelgroße Seen, Teiche und Tümpel verteilt, die aufgrund der<br />

vorkommenden Vegetation die Qualität von FFH-Lebensräumen aufweisen. Zudem finden<br />

sich hier auch naturnahe Waldbereiche mit Hainsimsen-Buchenwald und bodensauren Eichenwälder.<br />

Auch im Kelsterbacher Wald und im Schwanheimer Wald finden sich in naturnahen <strong>Teil</strong>bereichen<br />

Hainsimsen-Buchenwald und bodensauren Eichenwälder.<br />

Insgesamt häufen sich FFH-Lebensraumtypen in den gemeldeten FFH-Gebieten, was die<br />

Meldung dieser Gebiete bestätigt (vergleiche Tab. 4.2.2). Jedoch sind auch außerhalb der<br />

gemeldeten Gebiete FFH-Lebensraumtypen vorhanden.<br />

In Tab. 4.2.2 sind die Vorkommen von Lebensraumtypen in den einzelnen <strong>Teil</strong>bereichen des<br />

Untersuchungsraumes und deren jeweilige Bedeutung für die Erhaltung der Lebensraumtypen<br />

angegeben (PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT 2000, REGIERUNGSPRÄSIDIUM<br />

DARMSTADT 2001, BÜRO FÜR ANGEWANDTE LANDSCHAFTÖKOLOGIE 1993,<br />

FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001, ECOPLAN 2000). Soweit vorhanden,<br />

werden die Einschätzungen des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Gesamtwert<br />

der Lebensraumtypen innerhalb von Deutschland mit angegeben.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-31<br />

Tab. 4.2.2: Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen in den <strong>Teil</strong>bereichen des Untersuchungsraumes<br />

und ihre Bedeutung für die Erhaltung der Lebensraumtypen in<br />

Deutschland 1)<br />

Lebensraumtyp<br />

Natura 2000-Code<br />

Prioritär<br />

Mönchbruch und Gundwiesen<br />

Heidelandschaft mit<br />

angrenzenden Flächen<br />

Rüsselsheimer Wald<br />

und Wald bei Walldorf<br />

Kelsterbacher Wald<br />

Schwanheimer Wald<br />

Sandheide mit Calluna und Genista (Dünen<br />

im Binnenland, alt und kalkarm)<br />

Offene Grasflächen mit Corynephorus und<br />

Agrostis auf Binnendünen<br />

Oligo- bis mesotrophe, basenarme Stillgewässer<br />

2310 Nein - C - C 2) -<br />

2330 Nein - C - - -<br />

3130 Nein - D 2) D 2) - -<br />

Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer<br />

mit benthischer Armleuchteralgen-<br />

Vegetation<br />

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation<br />

vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition<br />

3140 Nein - - D 2) - -<br />

3150 Nein - C C 2) - -<br />

Artenreiche Borstgrasrasen 6230 Ja C C 2) -<br />

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden<br />

und Lehmboden (Eu-Molinion)<br />

Feuchte Hochstaudensäume der planaren<br />

bis alpinen Höhenstufe inkl. Waldsäume<br />

6410 Nein B C 2) - - -<br />

6430 Nein C - - - -<br />

Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler 6440 Nein B - - - -<br />

Extensive Mähwiesen der planaren bis<br />

submontanen Stufe<br />

6510 Nein C C 2) D 2) - -<br />

Hainsimsen-Buchenwald 9110 Nein - C 2) C 2) C 2) C 2)<br />

Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald 9160 Nein B - D 2) - D 2)<br />

Alte bodensaure Eichenwälder mir Quercus<br />

robur auf Sandebenen<br />

Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder<br />

an Fließgewässern<br />

9190 Nein B C C 2) C 2) C 2)<br />

91E0 Ja A - - - -<br />

1) Angaben soweit vorhanden gemäß Meldebogen: A: hervorragende Bedeutung, B: gute Bedeutung, C: signifikante<br />

Bedeutung, D: Repräsentativität nicht signifikant, -: laut Kartierungen nicht vorhanden<br />

2) Fachliche Einschätzung durch den Autor für Lebensraumtypen, die in Meldebogen nicht erfasst sind, jedoch gemäß<br />

verschiedenen Kartierungen nachgewiesen werden<br />

-<br />

-<br />

Pflanzenarten<br />

Gemäß den vorliegenden aktuellen Kartierungen und Angaben zu Pflanzenartenvorkommen<br />

(PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT 2000, REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT 2001, BÜRO<br />

FÜR ANGEWANDTE LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 1993, FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-32<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

FRANKFURT AM MAIN 2001, ECOPLAN 2000) sind derzeit keine Vorkommen von Arten der Anhänge<br />

der FFH-Richtlinie im Untersuchungsraum bekannt.<br />

4.3 Vorkommen von Tierarten gemäß FFH-Richtlinie<br />

Im Untersuchungsraum wurden 24 Tierarten gemäß den Anhängen II und IV der FFH-<br />

Richtlinie aktuell nachgewiesen. Dabei handelt es sich um zwölf Fledermausarten, sechs<br />

Amphibien, eine Reptilienart, zwei Libellenarten sowie drei Holzkäferarten. Einzige nach Anhang<br />

II als prioritär eingestufte Tierart, von der im Untersuchungsraum Nachweise existieren,<br />

ist der Eremit (Osmoderma eremita), ein Totholzkäfer, dessen Vorkommen nach den bisherigen<br />

Funden auf das gemeldete FFH-Gebiet „Mönchbruch von Rüsselsheim“ beschränkt ist.<br />

Damit liegen von fast allen potenziell vorkommenden Tierarten der Anhänge aktuelle Nachweise<br />

vor, so dass mit wesentlichen Änderungen der Bewertungsergebnisse hinsichtlich der<br />

qualitativen Vorkommen von Anhangarten im Zuge der noch andauernden Erfassung nicht<br />

zu rechnen ist. Zur Bedeutung der Vorkommen im regionalen und überregionalen Bezug<br />

vergleiche Anhänge 3 und 4. Viele der Arten sind landes- oder bundesweit stark gefährdet,<br />

einige vom Aussterben bedroht.<br />

Darüber hinaus gibt es Vorkommen zahlreicher weiterer nicht in den Anhängen genannter<br />

Tierarten, für welche das Gesamtgebiet oder <strong>Teil</strong>e des Gesamtgebietes eine besondere Bedeutung<br />

besitzen, weil sie hochgradig bestandsbedroht sind und im Naturraum aufgrund von<br />

dessen Lage und Klimagunst einen landes- und/oder bundesweit bedeutenden Verbreitungsschwerpunkt<br />

besitzen (vgl. Tab. 4.3.1).<br />

In Tab. 4.3.1 sind die vorkommenden Tierarten der Anhänge II und IV aufgeführt. Einzige<br />

prioritäre Tierart ist der Eremit (Osmoderma eremita), dessen Vorkommen aus dem Mönchbruch<br />

bekannt ist und dort auch aktuell belegt wurde.<br />

Die Tab. 4.3.1 ordnet die bekannten Tierartenvorkommen nach den Anhängen der FFH-<br />

Richtlinie den einzelnen <strong>Teil</strong>gebieten zu. Eine einheitliche Bewertung des Erhaltungszustandes<br />

und eine Bewertung der Signifikanz der Vorkommen ist bezogen auf die Tierpopulationen<br />

nicht möglich, da derzeit noch keine vollständigen Informationen zur Verbreitung und<br />

Dichte im Untersuchungsraum sowie darüber hinaus im Bezugsraum des Landes Hessen<br />

vorliegen. Wo eindeutige Aussagen zum Erhaltungszustand möglich sind, erfolgt dies textlich.<br />

Die Fundpunkte der relevanten Arten im Untersuchungsgebiet sind in <strong>Teil</strong> C, Anlage 3:<br />

„Vorkommen von FFH-relevanten Tierarten“ kartografisch dargestellt. Es muss allerdings<br />

darauf hingewiesen werden, dass die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind und die<br />

Bestandsdarstellung daher noch unvollständig sein kann.<br />

Tab. 4.3.2 listet weitere relevante Tierarten auf, die auf Grund ihrer Gefährdung ebenfalls<br />

eines besonderen Schutzes bedürfen und bei der Definition der Erhaltungsziele mit zu berücksichtigen<br />

sind (SSYMANK et al. 1998). Wegen der Vielzahl der im Untersuchungsraum<br />

vorkommenden gefährdeten Arten sind hier nur diejenigen aufgeführt, die nach den Roten<br />

Listen Hessens und/oder Deutschlands „vom Aussterben bedroht“ (Kategorie 1) oder „stark<br />

gefährdet“ (Kategorie 2) sind.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Az.: 01 001 / P412 01.10.2001 ARGE BAADER-BOSCH<br />

Tab. 4.3.1: Tierarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie im Untersuchungsraum<br />

Tierart<br />

(prioritäre Art mit *)<br />

Säugetiere<br />

Großer Abendsegler<br />

Nyctalus noctula<br />

Kleiner Abendsegler<br />

Nyctalus leisleri<br />

Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus pipistrellus<br />

Rauhhautfledermaus<br />

Pipistrellus nathusii<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Eptesicus niloticus<br />

Braunes Langohr<br />

Plecotus auritus<br />

Wasserfledermaus<br />

Myotis daubentonii<br />

Bechsteinfledermaus<br />

Myotis bechsteinii<br />

Fransenfledermaus<br />

Myotis nattereri<br />

Kleine Bartfledermaus<br />

Myotis mystacinus<br />

Zweifarbfledermaus<br />

Vespertilio murinus<br />

Amphibien<br />

Kammmolch<br />

Triturus cristatus<br />

Kreuzkröte<br />

Bufo calamita<br />

Natura<br />

2000-<br />

Code<br />

nach<br />

Ssymank<br />

et al.<br />

1998<br />

Anhang<br />

Gefährdung<br />

Bewertung Vorkommen<br />

im<br />

Naturraum<br />

NSG<br />

Mönchbruch<br />

mit<br />

Gundwiesen<br />

Heidelandschaft<br />

Rüsselsheimer<br />

Wald und<br />

Wald bei<br />

Walldorf<br />

Kelsterbacher<br />

Wald<br />

Schwanheimer<br />

Wald<br />

IV RL D: 3<br />

RL H: 3<br />

x x x x x<br />

IV RL D: G<br />

x x x<br />

RL H: 2<br />

IV RL H: 3 x x x x x<br />

IV RL D: G<br />

RL H: 2<br />

x x x<br />

IV RL D: V<br />

x x x<br />

RL H: 2<br />

IV RL D: 2<br />

x<br />

x<br />

RL H: V<br />

IV RL H: 3 x x x x x<br />

1323 II, IV RL D: 3<br />

RL H: 2<br />

IV RL D: 3<br />

RL H: 2<br />

IV RL D: 2<br />

RL H: 3<br />

IV RL D: 2<br />

RL H: G<br />

1166 II, IV RL D: 3<br />

RL H: 2<br />

IV RL D: 3<br />

RL H: 2<br />

Verbreitungsschwerpunkt<br />

in<br />

Süddeutschland; in<br />

Hessen überwiegend<br />

im Süden<br />

in Hessen überwiegend<br />

im Raum<br />

Frankfurt bekannt<br />

kleines Vorkommen<br />

x<br />

x x x<br />

x x x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x x x<br />

x<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-33


Az.: 01 001 / P412 01.10.2001 ARGE BAADER-BOSCH<br />

Tierart<br />

(prioritäre Art mit *)<br />

Laubfrosch<br />

Hyla arborera<br />

Moorfrosch<br />

Rana arvalis<br />

Springfrosch<br />

Rana dalmatina<br />

Kleiner Wasserfrosch<br />

Rana lessonae<br />

Reptilien<br />

Zauneidechse<br />

Lacerta agilis<br />

Käfer<br />

Heldbock<br />

Cerambyx cerdo<br />

Hirschkäfer<br />

Lucanus cervus<br />

Eremit*<br />

Osmoderma eremita<br />

Libellen<br />

Grüne Keiljungfer<br />

Ophiogomphus cecilia<br />

Natura<br />

2000-<br />

Code<br />

nach<br />

Ssymank<br />

et al.<br />

1998<br />

Anhang<br />

Gefährdung<br />

IV RL D: 2<br />

RL H: 1<br />

IV RL D:<br />

RL H:<br />

IV RL D: 3<br />

RL H: 1<br />

IV RL D: G<br />

RL H: G/D<br />

IV RL D: 3<br />

RL H: 3<br />

Bewertung Vorkommen<br />

im Naturraum<br />

größte Population<br />

Hessens, Zunahme<br />

durch Biotopverbesserungen<br />

nur noch wenige Vorkommen<br />

in Südhessen<br />

2<br />

eines der größten<br />

Vorkommen in Hessen<br />

Verbreitung in vielen<br />

Landesteilen unklar<br />

im UG flächig verbreitet<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

NSG<br />

Mönchbruch<br />

mit<br />

Gundwiesen<br />

Heidelandschaft<br />

Rüsselsheimer<br />

Wald<br />

und Wald bei<br />

Walldorf<br />

x<br />

Kelsterbacher<br />

Wald<br />

Schwanheimer<br />

Wald<br />

x x x x<br />

x x x<br />

x x x x<br />

1088 II, IV RL D: 1 x x<br />

1083 II RL D: 2 außergewöhnlich großes<br />

Vorkommen<br />

1084 II, IV RL D: 2 Nachweise liegen nur<br />

aus dem NSG Mönchbruch<br />

vor<br />

1037 II, IV RL D: 2<br />

RL H: 0<br />

gilt nach der Roten<br />

Liste in Hessen als<br />

verschollen<br />

in Hessen drei Vorkommen<br />

bekannt<br />

Große Moosjungfer 1<br />

Leucorrhinia pectoralis<br />

1042 II, IV RL D: 2<br />

RL H: 1<br />

*<br />

prioritäre Art<br />

Informationsgrundlagen vgl. Kap. 2.2<br />

zusätzliche Quellen: 1 Information aus den laufenden Untersuchungen des Forschungsinstituts Senckenberg<br />

2 Jedicke, E. (1999): Statusanalyse und Konzeption einer Amphibienkartierung in Hessen<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x x x<br />

x<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Seite A-34 4 Bestandsanalyse


Az.: 01 001 / P412 01.10.2001 ARGE BAADER-BOSCH<br />

Tab. 4.3.2: Weitere relevante Tierarten im Untersuchungsraum<br />

Tierart<br />

Reptilien<br />

Schlingnatter<br />

Coronella austriaca<br />

Käfer*<br />

Doppelbogiger Scharfhals-Düsterkäfer<br />

Abdera biflexuosa<br />

Rothalsiger Buntkäfer<br />

Allonyx quadrimaculatus<br />

Rotdecken-Schnellkäfer<br />

Ampedus rufipennis<br />

Rothalsiger Schnellkäfer<br />

Ampedus sinuatus<br />

Südöstlicher Nisthöhlenkäfer<br />

Anemadus strigosus<br />

Dunkler Faulholzkäfer<br />

Arthrolips obscura<br />

Punktierter Pelzkäfer<br />

Attagenus punctatus<br />

Buquets Flachstirn-Tastkäfer<br />

Batrisodes buqueti<br />

Tintenschwarzer Herzschild-Schnellkäfer<br />

Cardiophorus atramentarius<br />

Gestreifelter Glattschienen-Schwammfresser<br />

Cis striatulus<br />

Wendekreis-Widderbock<br />

Clytus tropicus<br />

Glatthals-Rindenkäfer<br />

Colobicus hirtus<br />

Wellenbindiger Eichen-Prachtkäfer<br />

Coraebus undatus<br />

Rotbindiger Linien-Schwarzkäfer<br />

Corticeus fasciatus<br />

Kornförmiger Breitfuß-Pilzfresser<br />

Cryptophagus micaceus<br />

Gefährdung<br />

Rote Liste<br />

Deutschland /<br />

Hessen<br />

RL D: 2<br />

RL H: 3<br />

NSG Mönchbruch<br />

mit<br />

Gundwiesen<br />

Heidelandschaft<br />

Rüsselsheimer<br />

Wald und Wald bei<br />

Walldorf<br />

Kelsterbacher<br />

Wald<br />

x x x<br />

RL D: 2 x<br />

Schwanheimer<br />

Wald<br />

RL D: 1 x x<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 2 x x x<br />

RL D: 2 x x x<br />

RL D: 2 X<br />

RL D: 2 X<br />

RL D: 2 X x<br />

RL D: 2 X x x<br />

RL D: 2 X<br />

RL D: 2 X x<br />

RL D: 1 X x x<br />

RL D: 2 x x<br />

RL D: 2 x x<br />

RL D: 2 x<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-35


Az.: 01 001 / P412 01.10.2001 ARGE BAADER-BOSCH<br />

Tierart<br />

Rothalsiger Blütenwalzenkäfer<br />

Dermestoides sanguinicollis<br />

Dunkler Altholz-Schwarzkäfer<br />

Diaclina fagi<br />

Eckfleckiger Zahnflügel-Prachtkäfer<br />

Dicerca berolinensis<br />

Schwarzköpfiger Furchenhals-Moderkäfer<br />

Enicmus atriceps<br />

Glanzstirniger Schmalhals-Moderholzkäfer<br />

Euglenes nitidifrons<br />

Rüstern-Wimperhornbock<br />

Exocentrus punctipennis<br />

Plattrüßler<br />

Gasterocercus depressirostris<br />

Hellrandiger Schiefhüften-Düsterkäfer<br />

Hallomenus axillaries<br />

Rothörniger Moos-Großhalbflügler<br />

Hesperus rufipennis<br />

Marmottans Rundfuß-Dornhalskäfer<br />

Isorhipis marmottani<br />

Buchen-Kammkäfer<br />

Isorhipis melasoides<br />

Dunkelflügliger Holzbohrer<br />

Lichenophanes varius<br />

Gefurchter Zweigrüßler<br />

Magdalis exarata<br />

Schwarzer Buntfleck-Baumschwammkäfer<br />

Mycetophagus ater<br />

Kopfhorn-Schwarzkäfer<br />

Neomida haemorrhoidalis<br />

Luchsartiger Marienkäfer<br />

Oenopia lyncea<br />

Lucasens Glattschienen-Schwammfresser<br />

Orthocis lucasi<br />

Walzenförmiger Schienen-Saftkäfer<br />

Oxylaemus cylindricus<br />

Gefährdung<br />

Rote Liste<br />

Deutschland /<br />

Hessen<br />

NSG Mönchbruch<br />

mit<br />

Gundwiesen<br />

Heidelandschaft<br />

Rüsselsheimer<br />

Wald und Wald bei<br />

Walldorf<br />

RL D: 1 X<br />

Kelsterbacher<br />

Wald<br />

Schwanheimer<br />

Wald<br />

RL D: 2 X x<br />

RL D: 2 X x x<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 1 X<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 1 X x x<br />

RL D: 2 X<br />

RL D: 2 X<br />

RL D: 2 X<br />

RL D: 2 X x<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 1 X<br />

RL D: 1 X<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 1 x<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Seite A-36 4 Bestandsanalyse


Az.: 01 001 / P412 01.10.2001 ARGE BAADER-BOSCH<br />

Tierart<br />

Bunter Eichen-Widderbock<br />

Plagionotus detritus<br />

Vaudouers Düsterkäfer<br />

Phloiotrya vaudoueri<br />

Glänzendschwarzer Buchthüften-Schnellkäfer<br />

Procraerus tibialis<br />

Großer Goldkäfer<br />

Protaetia aeruginosa<br />

Sägehörniger Langhorn-Pflanzenkäfer<br />

Pseudocistela ceramboides<br />

Südwestlicher Eichenwidderbock<br />

Pseudosphegestes cinereus<br />

Dornschienen-Rindenkäfer<br />

Pycnomerus terebrans<br />

Kleinpunktiger Rindenrüßler<br />

Rhyncolus punctatulus<br />

Winziger Faulholzkäfer<br />

Sacium pusillum<br />

Einfarbigschwarzer Zwerg-Kugelkäfer<br />

Scymnus ater<br />

Höckeriger Keller-Pilzkäfer<br />

Symbiotes gibberosus<br />

Brauner Finsterkäfer<br />

Tenebroides fuscus<br />

Glänzender Walzen-Saftkäfer<br />

Teredus cylindricus<br />

Gastlicher Schmal-Augenhornhalbflügler<br />

Thamiaraea hospita<br />

Hellbindiger Holz-Buntkäfer<br />

Tilloidea unifasciata<br />

Bleicher Alteichen-Nachtbock<br />

Trichoferus pallidus<br />

Küchenkäfer<br />

Uloma culinaris<br />

Bergland-Küchenkäfer<br />

Uloma rufa<br />

Gefährdung<br />

Rote Liste<br />

Deutschland /<br />

Hessen<br />

NSG Mönchbruch<br />

mit<br />

Gundwiesen<br />

Heidelandschaft<br />

Rüsselsheimer<br />

Wald und Wald bei<br />

Walldorf<br />

RL D: 2 X<br />

Kelsterbacher<br />

Wald<br />

Schwanheimer<br />

Wald<br />

RL D: 2 X x x<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 1 X x<br />

RL D: 2 X x<br />

RL D: 1 x<br />

RL D: 1 X x<br />

RL D: 2 X x<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 2 X x<br />

RL D: 2 X<br />

RL D: 2 X x<br />

RL D: 1 x<br />

RL D: 2 X<br />

RL D: 2 x<br />

RL D: 1 X x<br />

RL D: 2 X x<br />

RL D: 2 X<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-37


Az.: 01 001 / P412 01.10.2001 ARGE BAADER-BOSCH<br />

Libellen<br />

Nördliche Mossjungfer<br />

Leucorrhinia rubicunda<br />

Kleine Binsenjungfer<br />

Lestes virens<br />

Südliche Binsenjungfer<br />

Lestes barbarus<br />

Schmetterlinge<br />

Großer Eisvogel<br />

Limenitis populi<br />

Weißer Waldportier<br />

Brintesia circe<br />

Ameisen<br />

Leptothorax corticalis<br />

Camponotus truncatus<br />

Tierart<br />

Dolichoderus quadripunctatus<br />

Heuschrecken<br />

Westliche Beißschrecke<br />

Platycleis albopunctata<br />

Sichelschrecke<br />

Phaneroptera falcata<br />

Rotleibiger Grashüpfer<br />

Omocestes haemorrhoidalis<br />

Kleiner Heidegrashüpfer<br />

Stenobothrus stigmaticus<br />

Westliche Dornschrecke<br />

Tetrix ceperoi<br />

Weinhähnchen<br />

Oecanthus pellucens<br />

Gefährdung<br />

Rote Liste<br />

Deutschland /<br />

Hessen<br />

RL D: 2<br />

RL H: 1<br />

RL D: 2<br />

RL H: 3<br />

RL D: 2<br />

RL H: 2<br />

RL D: 2<br />

RL H: R<br />

RL D: 2<br />

RL H: 1<br />

RL D: 2<br />

RL H: 2<br />

RL D: 2<br />

RL H: 1<br />

RL D: 2<br />

RL H: 1<br />

RL D: 3<br />

RL H: 2<br />

RL D: 2<br />

RL H: -<br />

RL D: G<br />

RL H: 2<br />

RL D: 3<br />

RL H: 3<br />

RL D: G<br />

RL H: 2<br />

RL D: 2<br />

RL H: 3<br />

NSG Mönchbruch<br />

mit<br />

Gundwiesen<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Heidelandschaft<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Rüsselsheimer<br />

Wald und Wald bei<br />

Walldorf<br />

Informationsgrundlagen vgl. Kap. 2.2<br />

* aus dem NSG Mönchbruch liegen keine aktuellen Erfassungen der Käferfauna vor; eine Rote Liste der Käfer liegt für Hessen nicht vor<br />

x<br />

x<br />

x<br />

X<br />

X<br />

Kelsterbacher<br />

Wald<br />

Schwanheimer<br />

Wald<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Seite A-38 4 Bestandsanalyse


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-39<br />

Das gesamte Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch eine große Zahl gefährdeter Tierarten<br />

in teilweise großen Populationen aus. Dies gilt insbesondere für die Lebensgemeinschaften<br />

der Laubwälder, die im Untersuchungsraum sehr günstige Lebensbedingungen finden.<br />

Dies ist nicht allein durch die Ausstattung des Untersuchungsraumes mit alten Laubwäldern<br />

zu erklären, sondern teilweise auch mit der langen Tradition der Wälder. Insbesondere bei<br />

den Holzkäfern finden sich zahlreiche Arten, die in Deutschland nur von wenigen alten Wäldern<br />

bekannt sind (siehe Anhang 4 und FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM<br />

MAIN 2001).<br />

Aber auch die Amphibienfauna der zahlreichen, meist kleinen Stillgewässer ist in hoher Vollständigkeit<br />

und mit teilweise großen Populationen besonders gut ausgeprägt. Ähnliches gilt<br />

auch für die Libellen- und Heuschreckenfauna und wahrscheinlich auch andere Taxa, zu<br />

denen jedoch noch keine Kartierungsergebnisse vorliegen.<br />

Im Folgenden werden die Populationen der Gruppen, zu denen mehr oder weniger vollständige<br />

Informationen vorliegen, behandelt, wobei besonderes Augenmerk auf die Populationsgrößen<br />

und ihre räumliche Verteilung gelegt wird. Die sehr vollständig ausgeprägte Avifauna<br />

wird in Kapitel 4.3 behandelt.<br />

Fledermäuse<br />

Mit insgesamt zwölf Arten wurde eine hohe Zahl von Fledermausarten im Untersuchungsgebiet<br />

nachgewiesen. Ein großer <strong>Teil</strong> der Arten lebt in allen untersuchten <strong>Teil</strong>gebieten, wobei<br />

bisher nicht in allen Fällen auch Reproduktionsnachweise vorliegen. Hierzu werden die noch<br />

laufenden Untersuchungen weitere Erkenntnisse erbringen. Die Zweifarbfledermaus<br />

(Vespertilio murinus) tritt nach dem bisherigen Kenntnisstand ausschließlich als Wintergast<br />

im weiteren Untersuchungsraum auf, Einzelfunde liegen aus Walldorf vor. Auch vom Großen<br />

Mausohr (Myotis myotis) liegen nur Nachweise einzelner Männchen vor, eine Wochenstubenkolonie<br />

ist im weiten Umkreis nicht bekannt.<br />

Von den beiden Abendseglern und der Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) liegen bisher<br />

überwiegend Nachweise von Paarungsquartieren vor. Zumindest beim Großen Abendsegler<br />

ist aber von ganzjähriger Anwesenheit auszugehen (FORSCHUNGSINSTITUT<br />

SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001).<br />

Die Fauna der „Waldfledermäuse“ ist im Untersuchungsgebiet sehr vollständig vorhanden.<br />

Die höchste Artenzahl wurde im Mönchbruch bzw. den nördlich davon gelegenen <strong>Teil</strong>en des<br />

Rüsselsheimer Waldes und des Waldes bei Walldorf nachgewiesen, die meisten Arten<br />

kommen aber auch im Kelsterbacher und Schwanheimer Wald vor. Bemerkenswert ist vor<br />

allem die weite Verbreitung der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini), die in allen untersuchten<br />

Waldgebieten gefunden wurde. Sie ist unter den heimischen Fledermäusen diejenige,<br />

die am engsten an den Lebensraum Wald gebunden ist (MESCHEDE & HELLER 2000). Ihre<br />

Ansprüche an den Lebensraum sind hoch, was sich unter anderem darin ausdrückt, dass bei<br />

geringerer Habitatqualität - zum Beispiel in Nadelwäldern - die individuellen Aktionsräume<br />

und der Raumanspruch einer Wochenstubenkolonie stark zunehmen. Der Raumbedarf einer<br />

Kolonie unter günstigen Bedingungen wird nach verschiedenen Studien auf ca. 250 bis 300<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-40<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

ha geschätzt, in ungünstigeren Habitaten kann er bis auf > 1000 ha zunehmen. Eine wesentliche<br />

Voraussetzung ist das Vorkommen zahlreicher Höhlen und Rindenspalten, da die Tiere<br />

während der Fortpflanzungszeit fast täglich neue Quartiere beziehen (MESCHEDE & HELLER<br />

2000). Der Bedarf an Quartieren während der Saison wird auf mindestens 50 bis 60 geschätzt.<br />

Im Rahmen der laufenden Untersuchungen wurden noch keine Reproduktionsnachweise<br />

erbracht, doch deuten die Befunde die Existenz einer Wochenstubenkolonie im Bereich des<br />

Waldes bei Walldorf an. In den anderen Waldgebieten wurde die Art nachgewiesen, der Status<br />

kann jedoch erst durch die noch laufenden Untersuchungen geklärt werden.<br />

Nicht so eng an den Wald als Lebensraum gebunden ist die Fransenfledermaus (Myotis nattereri),<br />

die nur im Wald bei Walldorf und im Schwanheimer Wald nachgewiesen wurde; ein<br />

Vorkommen im Kelsterbacher Wald ist aber nicht ausgeschlossen. Auch diese Art bevorzugt<br />

unterschiedliche Baumhöhlen oder Rindenspalten als Quartiere.<br />

Eine abschließende Bewertung der Vorkommen insbesondere hinsichtlich des Status der<br />

einzelnen Arten und der räumlichen Verteilung im Gesamtgebiet ist derzeit noch nicht möglich,<br />

doch haben vor allem die in allen <strong>Teil</strong>gebieten vorhandenen höhlenreichen Altholzbestände<br />

eine auch im überregionalen Vergleich besondere Bedeutung für die Fledermausfauna<br />

der Wälder.<br />

Für einen <strong>Teil</strong> der Arten stellen die das Untersuchungsgebiet durchziehenden Hauptverkehrswege<br />

Ausbreitungsbarrieren dar, so dass nur ein eingeschränkter Austausch zwischen<br />

den verschiedenen Waldgebieten gegeben scheint. Eine Ausnahme davon sind lediglich die<br />

beiden Abendseglerarten, die in größerer Höhe fliegen und dabei auch breite Schneisen<br />

überwinden.<br />

Amphibien<br />

Auch bei den Amphibien zeichnet sich das Gesamtgebiet durch eine außerordentlich große<br />

Vollständigkeit des Artenspektrums aus, wobei es deutliche Unterschiede hinsichtlich der<br />

verschiedenen <strong>Teil</strong>bereiche gibt.<br />

Die höchste Bedeutung sowohl hinsichtlich der Vollständigkeit als auch bezogen auf die Populationsgrößen<br />

hat das Gebiet Mönchbruch mit den nördlich anschließenden Bereichen<br />

Rüsselsheimer Wald (einschließlich Heidelandschaft) und Wald bei Walldorf. Hier leben in<br />

den zahlreich im Wald verstreuten Kleingewässern mehrere der seltenen oder stark gefährdeten<br />

Arten (Laubfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Springfrosch) in sehr großen Populationen,<br />

denen auch überregional eine besondere Bedeutung zukommt. Die Bedeutung des Lebensraumes<br />

erstreckt sich dabei in gleichem Umfang auf die Waldbereiche, da diese flächendeckend<br />

von einem <strong>Teil</strong> der Arten als Landhabitat genutzt werden.<br />

So ist die Population des Laubfroschs (Hyla arborea) im NSG Mönchbruch und den angrenzenden<br />

<strong>Teil</strong>en des Rüsselsheimer Waldes und der Heidelandschaft offenbar die größte Population<br />

Hessens; ein nicht unerheblicher <strong>Teil</strong> der Population lebt außerhalb des NSG in den<br />

südlichen <strong>Teil</strong>en der Heidelandschaft. In den vergangenen Jahren hat die Population von<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-41<br />

biotopverbessernden Maßnahmen in der Heidelandschaft profitiert. In den übrigen <strong>Teil</strong>en des<br />

Untersuchungsgebietes fehlt die Art.<br />

Ähnliche Bedeutung hat der Raum für den Springfrosch (Rana dalmatina), über dessen<br />

Verbreitung in Hessen nach wie vor Unklarheit herrscht (JEDICKE 1994, 1999). Der Verbreitungsschwerpunkt<br />

in Hessen liegt eindeutig im Untermaingebiet (JEDICKE 1999, FLÖSSER &<br />

FACHBÜRO FÜR FAUNISTIK UND ÖKOLOGIE 1991); auch deutschlandweit kommt diesem Vorkommen<br />

eine besondere Bedeutung zu. Die Art bevorzugt Laubwaldgebiete in klimabegünstigter<br />

Lage mit einem großen Angebot an Laichgewässern. Diese Ansprüche sind im Untersuchungsraum<br />

optimal erfüllt.<br />

Die Verteilung im Untersuchungsraum ist praktisch flächendeckend, allerdings mit deutlichen<br />

Schwerpunktbereichen; Aussagen zur Größe der Gesamtpopulation sind nicht möglich, da<br />

aus dem NSG Mönchbruch keine quantitativen Angaben vorliegen. Im Untersuchungsgebiet<br />

Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf wurden in ca. 70 Gewässern Laichgesellschaften<br />

der Art gefunden. Konzentrationen von Gewässern mit größeren Laichgesellschaften<br />

(jeweils in der Summe >1000 Laichballen) liegen in folgenden Bereichen: Heidelandschaft<br />

und Rüsselsheimer Wald bis unmittelbar an die Startbahn 18 West, nördlicher <strong>Teil</strong> des Waldes<br />

bei Walldorf. Besiedelt sind überwiegend kleine Gewässer, die im Wald oder in direkter<br />

Waldrandnähe liegen.<br />

Die Populationen im Kelsterbacher und Schwanheimer Wald sind deutlich kleiner. Im Kelsterbacher<br />

Wald liegen die meisten Laichgewässer im Bereich der autobahnparallelen Hochspannungstrasse.<br />

Im Schwanheimer Wald sind die Laichplätze in den Altholzbeständen im<br />

Westteil des Gebietes konzentriert; hier wird der Bestand auf etwa 350 adulti geschätzt<br />

(FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001).<br />

Der Kammmolch (Triturus cristatus) wurde nur in den südlichen Gebietsteilen Rüsselsheimer<br />

Wald und Wald bei Walldorf nachgewiesen, meist in Einzelexemplaren. Zur Größe der Population<br />

ist jedoch aufgrund methodischer Erfassungsprobleme keine Bewertung möglich. Die<br />

Vorkommen liegen dabei sowohl im Bereich der Heidelandschaft als auch im Nordteil des<br />

Waldes bei Walldorf.<br />

Insgesamt besitzt der Schwanheimer Wald für Amphibien eine wesentlich geringere Bedeutung<br />

als der Südteil des Untersuchungsgebietes; von den besonders gefährdeten und<br />

schutzbedürftigen Arten kommt hier nur der Springfrosch vor. Der Kelsterbacher Wald weist<br />

zwar ein relativ großes Artenspektrum auf, doch sind die Populationen klein und die Laichgewässer<br />

fast ausschließlich auf den Bereich der Hochspannungstrasse parallel der Autobahn<br />

konzentriert.<br />

Die geringere Bedeutung der <strong>Teil</strong>gebiete Kelsterbacher und Schwanheimer Wald für die<br />

Amphibienfauna beruht auf der geringeren Zahl geeigneter Kleingewässer und auf der starken<br />

Isolation, welche die umgebenden Verkehrswege verursachen. Unter den gegebenen<br />

Bedingungen ist von einer weitgehenden Isolation der <strong>Teil</strong>populationen in den verschiedenen<br />

Waldgebieten auszugehen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-42<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Holzkäfer<br />

Bezüglich der Holzkäferfauna besitzt das Gesamtuntersuchungsgebiet eine herausragende<br />

Bedeutung hinsichtlich der großen Artenzahlen und den Vorkommen seltener und gefährdeter<br />

Arten. Es sind bundesweit nur wenige Waldgebiete mit ähnlich hoher Bedeutung für diese<br />

Artengruppe bekannt (FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001). Diese<br />

Bedeutung beruht einerseits auf der Ausstattung der Wälder mit totholzreichen Altbeständen,<br />

andererseits aber auch darauf, dass die Waldgebiete eine Jahrhunderte lange Tradition<br />

besitzen. Viele der exponiertesten Vertreter dieser Käfergruppe haben ein äußerst geringes<br />

Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungspotenzial; sind die Bestände erst einmal verloren gegangen,<br />

kann es, wenn die Bedingungen wieder günstiger werden (d.h. wieder alte Laubwaldbestände<br />

vorhanden sind), mehrere Jahrhunderte dauern, bis wieder eine ähnlich vollständige<br />

Holzkäferfauna vorhanden ist. Entsprechend dieser besonderen Empfindlichkeit<br />

gegenüber - auch vorübergehenden - Lebensraumverlusten enthält die Gruppe der Holzkäfer<br />

relativ viele hochgradig im Bestand bedrohte Arten.<br />

Die Anhang II Arten Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Heldbock (Cerambyx cerdo) wurden<br />

im Rahmen der Untersuchungen nachgewiesen, der Hirschkäfer in allen drei untersuchten<br />

Waldgebieten, der Heldbock nur im Schwanheimer Wald und im Rüsselsheimer Wald. Dieser<br />

Umstand bedeutet jedoch keineswegs, dass der Heldbock in den anderen <strong>Teil</strong>gebieten<br />

nicht vorkäme, denn der Nachweis von Holzkäferarten ist aufgrund der Unmöglichkeit flächendeckender<br />

Untersuchungen immer auch von Zufällen abhängig. Ebenso schwierig ist<br />

es, Unterschiede der Verbreitung bestimmter Arten zwischen den verschiedenen Waldgebieten<br />

anzugeben. So wurde der Hirschkäfer im Jahr 2001 im Kelsterbacher Wald in großen<br />

Mengen gefunden, im Schwanheimer und Rüsselsheimer / Wald bei Walldorf erfolgten in<br />

geringerem Umfang Nachweise. Die Fundhäufigkeit wird aber von verschiedensten Faktoren<br />

beeinflusst, so dass hieraus nicht auf tatsächliche Unterschiede in der Häufigkeit geschlossen<br />

werden kann.<br />

Daher ist auch eine vergleichende Bewertung der <strong>Teil</strong>gebiete unter dem Aspekt der Holzkäferfauna<br />

kaum möglich. Das Potenzial aufgrund des Vorkommens Totholz reicher Altholzbestände<br />

ist in den <strong>Teil</strong>gebieten insgesamt sehr ähnlich, was auch durch die Untersuchungsergebnisse<br />

bestätigt wird.<br />

Vom Eremiten (Osmoderma eremita) liegt eine aktuelle Bestätigung des Vorkommens aus<br />

dem NSG Mönchbruch vor, von wo auch die sonstigen Funde aus neuerer Zeit stammten.<br />

Die Einstufung des Eremiten als prioritäre Art im Anhang II der FFH-Richtlinie ist nach<br />

MÜLLER-MOTZFELD (2000) fragwürdig, da die Art im Vergleich zu vielen anderen Käferarten<br />

relativ weit verbreitet ist. Viele andere Käferarten, darunter auch einige der im Untersuchungsgebiet<br />

gefundenen Holzkäferarten, sind wesentlich seltener und wahrscheinlich auch<br />

stärker gefährdet.<br />

Bei den Untersuchungen des FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN<br />

(2001) wurden einige Arten gefunden, die aufgrund ihrer Seltenheit besonders bemerkenswert<br />

sind.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-43<br />

So ist der Doppelbogige Scharfhals-Düsterkäfer (Abdera biflexuosa) bisher in Deutschland<br />

nur im Kelsterbacher Wald nachgewiesen worden (FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG<br />

FRANKFURT AM MAIN 2001). Der Plattrüßler (Gasterocercus depressirostris) wurde erst in den<br />

letzten Jahren wieder im südlichen Hessen nachgewisen, nachdem eine Nachweislücke von<br />

etwa 100 Jahren klaffte; unter den wenigen neuen Fundpunkten sind der Kelsterbacher und<br />

der Schwanheimer Wald.<br />

Der Südöstliche Nisthöhlenkäfer (Anemadus strigosus) ist in Hessen ausschließlich aus dem<br />

Frankfurter Raum bekannt mit Fundpunkten in Bockenheim und Schwanheimer Wald<br />

(FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001).<br />

Der tintenschwarze Herzschild-Schnellkäfer (Cardiophorus atramentarius) wurde im Rahmen<br />

der Untersuchungen auch im Schwanheimer Wald nachgewiesen, nachdem die Art zuvor<br />

aus Hessen nur aus dem Kelsterbacher Wald bekannt war.<br />

Auch der Punktierte Pelzkäfer (Attagenus punctatus) ist aus Hessen bisher fast ausschließlich<br />

aus den Wäldern des Untersuchungsgebietes bekannt. Das Gleiche gilt für den Schwarzen<br />

Buntfleck-Baumschwammkäfer (Mycetophagus ater), von dem in Deutschland ausschließlich<br />

Funde im Mörfelden-Wald bei Walldorf existieren.<br />

Die außerordentlich hohen Zahlen gefundener Holzkäfer und die Nachweise zahlreicher sehr<br />

seltener Arten zeigen, dass die Altholzbestände des Untersuchungsgebietes eine herausragende<br />

Bedeutung für die Holzkäferfauna besitzen. Obwohl große <strong>Teil</strong>e der Waldgebiete<br />

auch forstlich geprägt sind und daher ein wesentlich geringeres Habitatpotenzial bieten, sind<br />

doch in allen <strong>Teil</strong>bereichen noch ausreichend Altholzbestände vorhanden, die dieser sehr<br />

spezialisierten Gruppe Lebensraum bieten. Es ist daher in allen drei betrachteten Waldgebieten<br />

hinsichtlich der Holzkäferfauna von einem überdurchschnittlich guten Erhaltungszustand<br />

auszugehen.<br />

Libellen<br />

Zur Libellenfauna des Untersuchungsraumes liegen noch keine vollständigen Ergebnisse<br />

vor. Funde von herausragender Bedeutung beziehen sich auf zwei Arten des Anhang II der<br />

FFH-Richtlinie und eine weitere in Hessen vom Aussterben bedrohte Art.<br />

Große und Nördliche Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, L. rubicunda) besiedeln flache,<br />

oligotrophe Stillgewässer mit Seggenbeständen. Aktuelle Vorkommen befinden sich in flachen<br />

Gewässern im Bereich der Heidelandschaft und des umgebenden Rüsselsheimer Waldes<br />

sowie in einem größeren Stillgewässer im Wald bei Walldorf. Es handelt sich dabei um<br />

die einzigen aktuell bestätigten Vorkommen beider Arten in Hessen. Wahrscheinlich existieren<br />

jedoch weiterhin Vorkommen in der Rhön und im Marburger Raum. Von beiden Arten<br />

liegen aus dem Untersuchungsraum auch Reproduktionsnachweise vor.<br />

Die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) gilt nach der Roten Liste in Hessen als ausgestorben<br />

oder verschollen. Die Art wurde aktuell (August 2001) am Gundbach im Bereich der<br />

Gundwiesen und des Alten Torfstichs nachgewiesen, Aussagen zum Reproduktionsstatus<br />

liegen noch nicht vor.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-44<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

4.4 Vorkommen von Vogelarten gemäß Vogelschutz-Richtlinie<br />

Im Untersuchungsraum brüten 8 Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie regelmäßig<br />

und in teilweise hoher Dichte (vgl.<br />

Tab. 4.4.1 und Anhang 3), eine weitere - die Zwergdommel (Ixobrychus minutus) - trat<br />

1999 brutverdächtig auf (KORN et al. 2001), brütet aber wahrscheinlich nicht regelmäßig. Einige<br />

weitere kommen mehr oder weniger regelmäßig auf dem Durchzug im Gebiet vor. Viele<br />

dieser Arten sind landes- oder bundesweit stark gefährdet, einige vom Aussterben bedroht.<br />

Darüber hinaus gibt es Vorkommen zahlreicher weiterer nicht im Anhang I genannter Vogelarten,<br />

die aufgrund ihrer Bestandsgefährdung eines besonderen Schutzes bedürfen. Da die<br />

Vogelschutzrichtlinie in Art. 4(2) ausdrücklich auch die Zugvögel unter ihren besonderen<br />

Schutz stellt, werden auch diese Arten hier aufgeführt. Besondere Berücksichtigung finden<br />

dabei die Arten, die am stärksten gefährdet sind oder für die der Untersuchungsraum aufgrund<br />

von hessischen Schwerpunktvorkommen eine besondere Bedeutung besitzt (vgl.<br />

FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001 und Anhänge 3 und 4).<br />

In Tab. 4.4.1 sind die im Gebiet brütenden Vogelarten des Anhangs I aufgeführt. Die Tabelle<br />

ordnet die Vorkommen den <strong>Teil</strong>gebieten der Bestandserfassung zu (vgl. FORSCHUNGS-<br />

INSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001).<br />

Eine einheitliche Bewertung des Erhaltungszustandes ist bezogen auf die Vogelpopulationen<br />

nicht möglich, da keine vollständigen Informationen zur Verbreitung und Dichte im Untersuchungsraum<br />

vorliegen. Wo eindeutige Aussagen zum Erhaltungszustand der Population und<br />

zur Signifikanz der Vorkommen in Relation zum Gesamtvorkommen der Art in Hessen möglich<br />

sind, erfolgt dies textlich. Die Fundpunkte der relevanten Arten im Untersuchungsgebiet<br />

sind in <strong>Teil</strong> C, Anlage 3: „Vorkommen von Tierarten gemäß FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie“<br />

kartografisch dargestellt, soweit sie derzeit bekannt sind (FORSCHUNGSINSTITUT<br />

SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN 2001).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Az.: 01 001 / P412 01.10.2001 ARGE BAADER-BOSCH<br />

Tab. 4.4.1: Brutvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie im Untersuchungsraum<br />

Vogelart Gefährdung Bewertung Vorkommen<br />

im Naturraum<br />

Zwergdommel Ixobrychus minutus RL D: 1<br />

RL H: 1<br />

Wespenbussard Pernis apivorus RL D: 3<br />

RL H: V<br />

Schwarzmilan Milvus migrans RL D: --<br />

RL H: 3<br />

Eisvogel Alcedo atthis<br />

RL D: V<br />

RL H: 3<br />

Grauspecht Picus canus RL D: --<br />

RL H: --<br />

Schwarzspecht Dryocopus martius RL D: --<br />

RL H: --<br />

Mittelspecht Dendrocopos medius<br />

RL D: V<br />

RL H: V!<br />

Heidelerche Lullula arborea RL D: 3<br />

RL H: 1<br />

Neuntöter Lanius collurio<br />

RL D: V<br />

RL H: V<br />

Informationsgrundlagen vgl. Kap. 2.2<br />

zusätzliche Quellen: 1 Korn et al. (2001): Ornithologischer Jahresbericht für Hessen 1 (1999)<br />

nur noch sporadisch in<br />

Hessen; 1999 nur hier<br />

Brutverdacht<br />

großes Vorkommen in<br />

teilweise sehr hoher Dichte<br />

großes Vorkommen in<br />

teilweise sehr hoher Dichte<br />

flächendeckend hohe Dichte<br />

im landesweit bedeutenden<br />

Verbreitungsschwerpunkt<br />

eines von ganz wenigen<br />

Vorkommen in Hessen<br />

NSG Mönchbruch<br />

mit<br />

Gundwiesen<br />

x 1<br />

Heidelandschaft<br />

Rüsselsheimer<br />

Wald und<br />

Wald bei<br />

Walldorf<br />

Kelsterbacher<br />

Wald<br />

Schwanheimer<br />

Wald<br />

x x x x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

(x)<br />

x x x<br />

x x x<br />

x x x<br />

x x x<br />

x<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-45


Az.: 01 001 / P412 01.10.2001 ARGE BAADER-BOSCH<br />

Tab. 4.4.2: Weitere relevante Vogelarten im Untersuchungsraum - Brut- und Rastvögel<br />

Vogelart<br />

Vogelschutzrichtlinie<br />

Anhang I /<br />

Art. 4(2)<br />

Gefährdung<br />

Rote Liste Deutschland<br />

/ Hessen<br />

Schwarzstorch Cicoria nigra I RL D: 3<br />

RL H: 2!<br />

Krickente Anas crecca 4(2) RL D: --<br />

RL H: 1<br />

Knäkente Anas querquedula 4(2) RL D: 3<br />

RL H: 1<br />

Löffelente Anas clypeata 4(2) RL D: --<br />

RL H: 1<br />

Schnatterente Anas strepera 4(2) RL D: --<br />

RL H: 1<br />

Tafelente Aythya ferina 4(2) RL D: --<br />

RL H: 1<br />

Rotmilan Milvus milvus I RL D: --<br />

RL H: !!!/!<br />

Habicht Accipiter gentilis 1 RL D: --<br />

RL H: --<br />

Rohrweihe Circus aeruginosus I RL D: --<br />

RL H: 2<br />

Kornweihe Circus cyaneus I RL D: 1<br />

RL H: 0<br />

Wiesenweihe Circus pygargus I RL D: 1<br />

RL H: 1<br />

Baumfalke Falco subbuteo 1 4(2) RL D: 3<br />

RL H: 3<br />

Wanderfalke Falco peregrinus I RL D: 2<br />

RL H: 3<br />

Rebhuhn Perdix perdix RL D: 2<br />

RL H: 2!<br />

Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana 4(2) RL D: 3<br />

RL H: 1<br />

Wachtelkönig Crex crex I RL D: 1<br />

RL H: 1!!!<br />

Kranich Grus grus 4(2) RL D: --<br />

RL H: --<br />

Kiebitz Vanellus vanellus 4(2) RL D: 3<br />

RL H: 2<br />

NSG Mönchbruch<br />

mit<br />

Gundwiesen<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

B<br />

G<br />

G<br />

G<br />

B<br />

(B)<br />

(B)<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Heidelandschaft<br />

Rüsselsheimer<br />

Wald und<br />

Wald bei<br />

Walldorf<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Kelsterbacher<br />

Wald<br />

G G G<br />

B B B<br />

B<br />

G<br />

B<br />

G<br />

B<br />

G<br />

Schwanheimer<br />

Wald<br />

G<br />

G<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

Seite A-46 4 Bestandsanalyse


Az.: 01 001 / P412 01.10.2001 ARGE BAADER-BOSCH<br />

Vogelart<br />

Vogelschutzrichtlinie<br />

Anhang I /<br />

Art. 4(2)<br />

Gefährdung<br />

Rote Liste Deutschland<br />

/ Hessen<br />

Bekassine Gallinago gallinago 4(2) RL D: 2<br />

RL H: 2<br />

Wiedehopf Upupa epops 4(2) RL D: 1<br />

RL H: 1<br />

Steinkauz Athene noctua RL D: 2<br />

RL H: 3!<br />

Ziegenmelker Caprimulgus europaeus<br />

4(2) RL D: 2<br />

RL H: 1<br />

Grünspecht Picus viridis 1 RL D: --<br />

RL H: V<br />

Wendehals Jynx torquilla 4(2) RL D: 2<br />

RL H: 1<br />

Schwarzkehlchen Saxicola torquata 1 4(2) RL D: 3<br />

RL H: 2<br />

Braunkehlchen Saxicola rubetra 4(2) RL D: 3<br />

RL H: 2<br />

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 4(2) RL D: V<br />

RL H: 1<br />

Nachtigall Luscinia megarhynchos 1 4(2) RL D: --<br />

RL H: --<br />

Gartenrotschwanz Phoenicurus 4(2)<br />

RL D: V<br />

1<br />

phoenicurus<br />

RL H: 3<br />

Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus<br />

4(2) RL D: 2<br />

RL H: 1<br />

Drosselrohrsänger Acrocephalus 4(2) RL D: 2<br />

arundinaceus<br />

RL H: 1<br />

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus<br />

4(2) RL D: --<br />

1 RL H: V<br />

Pirol Oriolus oriolus 1 4(2) RL D: --<br />

RL H: V<br />

Informationsgrundlagen vgl. Kap. 2.2<br />

NSG Mönchbruch<br />

mit<br />

Gundwiesen<br />

B<br />

B<br />

B<br />

B<br />

G<br />

B<br />

B<br />

B<br />

B<br />

Heidelandschaft<br />

Rüsselsheimer<br />

Wald und<br />

Wald bei<br />

Walldorf<br />

G<br />

B<br />

B<br />

Kelsterbacher<br />

Wald<br />

B B B<br />

B B B<br />

B<br />

B B B<br />

1<br />

nach FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN (2001) mit landesweit bedeutenden Schwerpunktvorkommen im Untersuchungsgebiet<br />

B<br />

B<br />

B<br />

B<br />

B<br />

B<br />

G<br />

B<br />

B B B<br />

B<br />

B<br />

B B B<br />

Schwanheimer<br />

Wald<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-47


Seite A-48<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Tab. 4.4.2 listet weitere relevante Vogelarten auf, die auf Grund ihrer Gefährdung ebenfalls<br />

eines besonderen Schutzes bedürfen und daher bei der Definition der Erhaltungsziele mit zu<br />

berücksichtigen sind (SSYMANK et al. 1998). Wegen der Vielzahl der im Untersuchungsraum<br />

vorkommenden gefährdeten Arten sind hier nur diejenigen aufgeführt, die nach den Roten<br />

Listen Hessens und/oder Deutschlands „vom Aussterben bedroht“ (Kategorie 1) oder „stark<br />

gefährdet“ (Kategorie 2) sind oder die im Untersuchungsraum einen landesweit bedeutenden<br />

Verbreitungsschwerpunkt besitzen (FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM<br />

MAIN 2001).<br />

Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich hinsichtlich der Besiedlung durch Vogelarten insbesondere<br />

durch eine große Zahl bestandsbedrohter Brutvogelarten aus, von denen mehrere<br />

hier einen ihrer wesentlichen Verbreitungsschwerpunkte in Hessen besitzen.<br />

Die vorkommenden gefährdeten Vogelarten sowie die Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

lassen sich im Wesentlichen drei Habitattypen zuordnen, die eine herausragende<br />

Bedeutung für die Avifauna besitzen:<br />

Gewässer / Feuchtwiesen<br />

Die Avifauna der Gewässer und Feuchtwiesen im Untersuchungsraum zeichnet sich durch<br />

die Vorkommen von einigen Arten aus, die in Hessen unmittelbar vom Aussterben bedroht<br />

sind. Besonders hervorzuheben ist das regelmäßige Brutvorkommen der Bekassine (Gallinago<br />

gallinago) in den Feuchtwiesenbereichen im NSG Mönchbruch, welches die größte<br />

Population dieser Art in Hessen darstellt. Die Bedeutung dieses Bereichs für die Avifauna<br />

wird zusätzlich unterstrichen durch unregelmäßiges Vorkommen von Tüpfelsumpfhuhn (Porzana<br />

porzana) und Wachtelkönig (Crex crex), von denen ebenfalls nur sehr wenige Vorkommen<br />

in Hessen existieren. Das Gebiet dient darüber hinaus auch als Rastplatz für eine<br />

Vielzahl von Vogelarten, darunter insbesondere verschiedene Schwimmentenarten. Zusätzlich<br />

werden die Feuchtwiesenbereiche von weiteren Arten wie Rohrweihe (Circus aeruginosus),<br />

Kornweihe (Circus cyaneus), Wiesenweihe (Circus pygargus), Schwarzstorch (Ciconia<br />

nigra) und Kranich (Grus grus) während der Zugzeiten zur Rast genutzt.<br />

Am Mönchbruchweiher bestand im Jahr 1999 Brutverdacht für die Zwergdommel (Ixobrychus<br />

minutus), die nur noch unregelmäßig in Hessen brütet. In diesem Jahr trat sie nur an dieser<br />

Stelle brutverdächtig auf (KORN et al. 2001).<br />

Neben diesen zentralen Bereichen des NSG Mönchbruch finden sich aber auch sporadische<br />

Brutvorkommen von Vogelarten, die an den Gewässern der Heidelandschaft gebunden sind.<br />

In Hessen vom Aussterben bedrohte Vogelarten, die mindestens sporadisch in den Verlandungszonen<br />

dieser Gewässer brüten oder gebrütet haben, sind Schilfrohrsänger<br />

(Acrocephalus schoenobaenus) und Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus).<br />

Heidelandschaft<br />

Die Heidelandschaft unter der Hochspannungsleitung im Rüsselsheimer Wald zeichnet sich<br />

durch eine charakteristische Avifauna aus, die durch das Nebeneinander der Heidevegetati-<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-49<br />

on und lichter, durchsonnter Altholzbestände optimale Lebensgrundlagen vorfinden, die nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand in Hessen an keiner anderen Stelle in dieser Qualität zu finden<br />

sind.<br />

Die typischen Brutvögel dieser Zönose sind vor allem Wiedehopf (Upupa epops), Ziegenmelker<br />

(Caprimulgus europaeus), Wendehals (Jynx torquilla), Heidelerche (Lullula arborea),<br />

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Gartenrotschwanz<br />

(Phoenicurus phoenicurus) und Neuntöter (Lanius collurio).<br />

Für einen <strong>Teil</strong> der Arten beherbergt die Heidelandschaft die jeweils größte bekannte Population<br />

in Hessen und hat daher eine besondere Bedeutung. Diese Bewertung trifft vor allem für<br />

Wiedehopf, Wendehals, Schwarzkehlchen und Steinschmätzer zu (HGON 1993-2000). Bei<br />

diesen Arten liegt der Bestand jeweils in einer Größenordnung > 10% der bekannten hessischen<br />

Brutbestände, beim Schwarzkehlchen wird er auf 40% des hessischen Bestandes<br />

beziffert. Für die herausragenden Vertreter dieser Gemeinschaft verlief die Bestandsentwicklung<br />

in der Heidelandschaft entgegen der allgemeinen Bestandstrends in den letzten Jahren<br />

positiv (HÖNTSCH & EBERT 1997).<br />

Laubwälder<br />

Die Laubwälder des Untersuchungsgebietes sind von einer Vogelgemeinschaft besiedelt, die<br />

sich sowohl durch ihre Vollständigkeit als auch durch die weit überdurchschnittliche Siedlungsdichte<br />

bei einigen der exponierten Vertreter auszeichnet.<br />

Die außerordentlich hohe Habitatqualität insbesondere für die Spechte, von denen drei -<br />

Grauspecht (Picus canus), Schwarzspecht (Dryocopus martius) und Mittelspecht (Dendrocopos<br />

medius) - im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, ergibt sich vor allem<br />

durch die weite Verbreitung sehr alter Eichenbestände mit hohem Totholzanteil. Insbesondere<br />

der Mittelspecht ist fast ausschließlich auf diesen Habitattyp, bevorzugt in klimatisch begünstigter<br />

Lage und häufig an Grundwasser beeinflussten Standorten, gebunden. Dementsprechend<br />

liegt die Hauptverbreitung des Mittelspechts in Hessen in den Auen von Rhein<br />

und Main, wo aber auch nur lokal derartig hohe Dichten bekannt sind wie in den Wäldern des<br />

Untersuchungsgebietes. Die im Rahmen der laufenden Kartierungen des Forschungsinstituts<br />

Senckenberg festgestellten Siedlungsdichten (zwischen 1,1 und 2 Brutpaaren (BP)/10ha)<br />

gehören zu den höchsten, die in Deutschland gefunden werden; bei den Probeflächen im<br />

Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf wird für die untersuchten Probeflächen, die<br />

auch für die Art nicht geeignete Bereiche einschließen, eine durchschnittliche großflächige<br />

Siedlungsdichte von etwa 0,4 BP/10 ha angegeben. Der Gesamtbestand des Mittelspechts<br />

im Untersuchungsgebiet (ohne NSG Mönchbruch) dürfte nach den vorläufigen Ergebnissen<br />

unter Berücksichtigung der Erfassungslücken im Bereich von > 100 Brutpaaren liegen, was<br />

einem Anteil von bis zu 10% der in Hessen bekannten Brutpopulation entspricht. Die Vorkommen<br />

sind dabei auf alle drei Waldgebiete verteilt und dort jeweils in den alten Eichenbeständen<br />

konzentriert.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-50<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Bei den anderen beiden Spechtarten ist die relative Bedeutung des Gebietes geringer, weil<br />

diese Arten weniger spezialisiert sind und insgesamt eine erheblich weitere Verbreitung in<br />

Hessen haben.<br />

Ein weiteres Charakteristikum der Avifauna der Waldgebiete im Untersuchungsgebiet ist die<br />

Verbreitung und Häufigkeit des Gartenrotschwanzes (Phoenicurus phoenicurus), der im<br />

größten <strong>Teil</strong> seines Verbreitungsgebietes in Deutschland stark rückläufige Bestände aufweist.<br />

Die Bedeutung der Waldgebiete unter dem Aspekt der Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

wird zusätzlich durch Brutvorkommen des Wespenbussards (Pernis apivorus)<br />

und des Schwarzmilans (Milvus migrans) betont, wobei diese Arten im Untersuchungsgebiet<br />

keine herausragenden Konzentrationen aufweisen.<br />

4.5 Bestehende Vorbelastungen<br />

Der gesamte Untersuchungsraum unterliegt einer starken Vorbelastung durch unterschiedlichste<br />

Faktoren, die beeinträchtigende Wirkungen auf Pflanzen / Biotope und Tiere haben<br />

können. Einige dieser Vorbelastungen sind räumlich kaum zu differenzieren, da sie beinahe<br />

im gesamten Untersuchungsraum gleichmäßig verteilt sind.<br />

Ein wesentlicher Aspekt hinsichtlich der Verbreitung von Tierarten ist das sehr dichte Netz<br />

von Straßen mit hoher Verkehrsbelegung (Autobahnen und Bundesstraßen). Die von den<br />

Straßen ausgehende Isolationswirkung wird in vielen Fällen noch durch Wildschutzmaßnahmen<br />

verstärkt, so dass der Untersuchungsraum von für zahlreiche Tierarten nicht oder kaum<br />

überwindbaren Barrieren durchzogen ist. Hinsichtlich der Populationen wenig mobiler Tierarten<br />

muss daher von einer sehr weit gehenden Isolation der <strong>Teil</strong>populationen ausgegangen<br />

werden, zwischen denen nur ausnahmsweise ein Individuenaustausch erfolgen kann. Eine<br />

ähnliche Barrierewirkung wie die Straßen haben für viele Tierarten auch die Start- und Landebahnen<br />

des Flughafens, sofern sie benachbarte Biotope voneinander trennen (v.a. Startbahn<br />

18 West).<br />

Durch seine Lage im Ballungsraum ist der Untersuchungsraum flächendeckend starken Immissionen<br />

von Luftschadstoffen ausgesetzt. Für die Biotope an mageren Standorten sind<br />

die düngenden Effekte des Stickstoffeintrags eine Vorbelastung. So sind in den Waldgebieten<br />

des Rhein-Main-Gebietes Stickstoffeinträge von 20-30 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr<br />

zu verzeichnen (HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN<br />

1999).<br />

Von Luftschadstoffen verursachte Säureeinträge können zu einer Bodenversauerung führen.<br />

Dies ist insbesondere wegen der natürlicherweise im Untersuchungsraum vorherrschenden<br />

sauren Böden von Bedeutung, da deren Pufferungsvermögen gering ist. Allerdings nimmt<br />

seit mehreren Jahren der Säureeintrag in den Boden im Umfeld des Flughafens wie auch in<br />

ganz Deutschland ab. Durch den Flughafen verursachte Schädigungen der Vegetation durch<br />

Bodenversauerung sind derzeit nicht erkennbar (ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-51<br />

Schwanheimer Wald<br />

Vorbelastungen ergeben sich durch Verkehrswege. Eine starke Vorbelastung sind die Autobahnen<br />

und vierspurigen Bundesstraßen, die den Schwanheimer Wald von drei Seiten begrenzen.<br />

Da die vierte Seite von Siedlungsflächen begrenzt ist, sind wenig mobile Tierarten<br />

von Lebensräumen außerhalb des Schwanheimer Waldes weitgehend abgeschlossen. Die<br />

kleineren Straßen und Wege innerhalb dieses Bereiches sowie die Bahn- und S-<br />

Bahnstrecken sind von mittlerer bis geringer Barrierewirkung.<br />

Neben der Barrierewirkung führen insbesondere die stark befahrenen Straßen am Rande<br />

des Gebietes zu starken Lärmimmissionen, welche die Habitatqualität für empfindlichere<br />

Tierarten in den betroffenen Randzonen deutlich mindern können.<br />

Als weitere Vorbelastung ist die starke forstliche Prägung eines großen <strong>Teil</strong>s der Waldflächen<br />

anzusehen. Die forstlich überprägten Flächen sind durch nichtheimische Laubbaumarten<br />

oder durch Nadelbaumdominanz gekennzeichnet. Die Habitatqualität wird hierdurch für<br />

viele der maßgeblichen Tierarten deutlich vermindert.<br />

Kelsterbacher Wald<br />

Der Kelsterbacher Wald ist ebenfalls weitgehend von wirksamen Ausbreitungsbarrieren umgeben.<br />

Im Norden befindet sich der Siedlungsraum von Kelsterbach. Insgesamt sind<br />

Wanderbeziehungen zu Waldflächen außerhalb des Kelsterbacher Waldes für viele Tierarten<br />

stark eingeschränkt oder unmöglich.<br />

Die Okrifteler Straße durchschneidet den Kelsterbacher Wald. Sie stellt eine wirksame Ausbreitungsbarriere<br />

für Kleintiere dar.<br />

Die Autobahn führt zu hohen Lärmimmissionen am südlichen Rand des Kelsterbacher Waldes,<br />

welche hier die Habitatqualität für einige Vogelarten deutlich einschränken.<br />

Auch im Kelsterbacher Wald sind stark forstlich geprägte Waldbestände zu finden, die hinsichtlich<br />

der Habitatqualität für viele der maßgeblichen Tierpopulationen als nachteilig anzusehen<br />

sind.<br />

Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf<br />

Die Startbahn 18 West durchschneidet das Gebiet von Nord nach Süd. Sie stellt eine Barriere<br />

für zahlreiche Tierarten dar, verstärkt durch die durchgängige Umzäunung. Die Startbahn<br />

führt in den angrenzenden Bereichen zu starken Lärmimmissionen.<br />

Die Kreisstraße K 152 durchschneidet den Biotopkomplex. Sie stellt eine Ausbreitungsbarriere<br />

für die Kleintierfauna dar.<br />

Weitere Vorbelastungen bewirkt die relativ starke Freizeitnutzung in den Wäldern durch<br />

Fußgänger und Radfahrer. Besonders stark sind die Belastungen in der Umgebung des<br />

Gundhofs (Campingplatz, Gartenanlagen, Grünanlagen).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-52<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Heidelandschaft<br />

Eine verinselte Fläche ≤ 10 ha existiert am nördlichen Rand der Heidelandschaft. Sie wird<br />

von der Autobahn und versiegelten Fahrwegen eingeschlossen.<br />

Die im Norden angrenzende Autobahn und insbesondere die im Südosten angrenzende<br />

Startbahn 18 West führen zu hohen Lärmimmissionen im Norden und im Süden der Heidelandschaft.<br />

Durch das Gebiet verläuft auf ganzer Länge eine Hochspannungsleitung, die zwar einerseits<br />

die Ursache für die Entstehung der Heidelandschaft war, andererseits aber ein erhebliches<br />

Gefahrenpotenzial für Vögel darstellt.<br />

Die dichte Besiedlung des Umlandes erzeugt insbesondere am Wochenende einen anwachsenden<br />

Besucherdruck (Spaziergänger, Radfahrer), der für die Tierwelt Störungen bewirkt<br />

(INSTITUT FÜR ANGEWANDTE VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 1990).<br />

Mönchbruch und Gundwiesen<br />

Der Flugverkehr führt vor allem südlich der Startbahn 18 West zu starker Verlärmung.<br />

Gemäß dem Meldebogen verursachen Spaziergänger und Radfahrer auf Fuß- und Radwegen<br />

vielfältige Störeinflüsse. Hohe Trittbelastungen infolge Besucherüberlastung sind für die<br />

Vegetation nachteilig (REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT 2001). Besonders stark sind die<br />

Störwirkungen entlang des Weges am Gundbach, da er im Bereich sensibler Vogelbrutgebiete<br />

verläuft (BÜRO FÜR ANGEWANDTE LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 1993).<br />

Die durch die zentralen Wiesengebiete im Bereich des „Alten Torfstichs“ südlich der Startbahn<br />

18 West verlaufende Hochspannungsleitung schränkt das Habitatpotenzial für Offenland<br />

bewohnende Vogelarten erheblich ein und birgt zudem ein erhebliches Gefahrenpotenzial.<br />

Der Gundbach weist relativ hohe Phosphat- und Nitratbelastungen auf, da das Regenüberlaufbecken<br />

der ehemaligen Kläranlage Walldorf noch nicht den Regeln der Technik entspricht<br />

(ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

Der hohe Wildbestand führt zu deutlichen Verbissschäden an jungen Bäumen (BÜRO FÜR<br />

ANGEWANDTE LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 1993).<br />

Intensive Grünlandnutzungen erfolgten früher insbesondere im Bereich Gundwiesen. Düngung<br />

und zu frühe bzw. zu häufige Mahd bewirkten eine floristische und faunistische Artenverarmung<br />

(BÜRO FÜR ANGEWANDTE LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 1993). Derzeit werden die Grünlandgebiete<br />

überwiegend extensiv genutzt, so dass mit einer Verbesserung des Zustandes<br />

zu rechnen ist.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-53<br />

4.6 Gemeldete FFH-Gebiete sowie Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung<br />

gemäß FFH- und Vogelschutzrichtlinie<br />

4.6.1 Übersicht<br />

FFH-Gebiete<br />

Im Untersuchungsgebiet sind bisher zwei FFH-Gebietsvorschläge von Hessen gemeldet<br />

worden (vergleiche <strong>Teil</strong> C, Anlage 1):<br />

• Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden<br />

• Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden Flächen<br />

Im Umfeld des Flughafens liegen weitere naturschutzfachlich wertvolle Flächen, die die Meldekriterien<br />

für FFH-Gebiete erfüllen (sogenannte Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung,<br />

vergleiche Anhang 4) und über deren Meldung nach Art. 4 FFH-Richtlinie bzw. nach § 19b<br />

BNatSchG die zuständigen Behörden des Landes Hessen zu entscheiden haben:<br />

• Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf (beidseits der Startbahn 18 West)<br />

• Kelsterbacher Wald<br />

• Schwanheimer Wald (artenreiche und naturnahe Bereiche)<br />

Das Gebiet Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf würde die beiden gemeldeten Gebiete<br />

zu einem zusammenhängenden Gesamtgebiet Mönchbruch, Gundwiesen, Heidelandschaft,<br />

Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf ergänzen. Für den Wald beiderseits der<br />

Startbahn 18 West innerhalb des Stadtgebiets von Rüsselsheim existiert ein Gutachten, in<br />

dem die Waldflächen als meldewürdig gemäß FFH-Richtlinie eingestuft werden<br />

(PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT 2000).<br />

EG-Vogelschutzgebiete<br />

Als Vogelschutzgebiet gemäß Vogelschutzrichtlinie ist das NSG Mönchbruch von Mörfelden<br />

und Rüsselsheim mit den Gundwiesen gemeldet. Da es zugleich als NSG nach<br />

nationalstaatlichem Recht ausgewiesen ist, kann das Gebiet als ausgewiesenes<br />

„Besonderes Schutzgebiet“ gemäß Vogelschutzrichtlinie angesehen werden, auch wenn die<br />

Übernahme in eine Gemeinschaftsliste der EU noch nicht erfolgt ist.<br />

Die Heidelandschaft hat unter fachlichen Gesichtspunkten eine herausragende Bedeutung,<br />

so dass die Heidelandschaft die Qualität eines faktisches Vogelschutzgebietes aufweist.<br />

Hierbei ist diese Bedeutung nicht auf die reine Heidelandschaft beschränkt, sondern schließt<br />

die lichten Altholzbestände, welche an die Heidelandschaft angrenzen, ein. Das Gebiet ist<br />

hinsichtlich seiner avifaunistischen Funktionen kaum von den benachbarten Bereichen des<br />

Rüsselsheimer Waldes zu trennen.<br />

Unter dem Aspekt der Verteilung der Waldvogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie,<br />

welche Bestandteile der Erhaltungsziele des ausgewiesenen Vogelschutzgebietes<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-54<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Mönchbruch sind, kann unter rein fachlichen Gesichtspunkten keine Trennung der Populationen<br />

im Mönchbruch von denen im Rüsselsheimer bzw. Wald bei Walldorf erfolgen. Unter<br />

dem Aspekt der Verteilung dieser Arten sollte daher die Abgrenzung des gemeldeten Vogelschutzgebietes<br />

"Mönchbruch mit Gundwiesen" überprüft werden. Zumindest weisen <strong>Teil</strong>bereiche<br />

der genannten Gebiete die Qualität von Vogelschutzgebieten auf (vgl. <strong>Teil</strong> C, Anlage<br />

3). Die Qualität von Vogelschutzgebieten besitzen dabei außerhalb der Grenzen der bereits<br />

gemeldeten Gebiete vor allem die Waldbestände westlich und östlich der Heidelandschaft.<br />

Im Wald bei Walldorf ist der Anteil der Waldbestände mit besonders hoher Habitatqualität<br />

deutlich geringer, doch finden sich auch hier lokale Dichtezentren der relevanten Arten, die<br />

einen signifikanten Anteil an den Populationen des zusammenhängenden Siedlungsgebietes<br />

haben. Die bisherige Abgrenzung des Vogelschutzgebietes steht daher möglicherweise im<br />

Widerspruch zur Vorgabe der Richtlinie, die „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“<br />

auszuweisen.<br />

Die isolierten Waldbestände nördlich des Flughafens, der Kelsterbacher Wald und der<br />

Schwanheimer Wald, beherbergen zwar ebenfalls Populationen von Arten des Anhang I der<br />

Vogelschutzrichtlinie, doch ist in diesen Fällen nicht automatisch von einer Qualität als „faktische<br />

Vogelschutzgebiete“ auszugehen. Das Spektrum der vorkommenden Anhangsarten<br />

beschränkt sich in diesen Fällen - im Gegensatz zum Mönchbruch - auf diejenigen Arten<br />

(Spechte, Neuntöter, Schwarzmilan), die im betrachteten Naturraum eine weite Verbreitung<br />

haben. Zwar besitzen die genannten Gebiete ebenfalls in <strong>Teil</strong>bereichen eine besonders hohe<br />

Habitatqualität insbesondere für die Spechtarten, doch kann nicht zwingend davon ausgegangen<br />

werden, dass sie bezogen auf den Naturraum bzw. auf das Land Hessen zu den<br />

„zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebieten“ zählen.<br />

Da als eine der fachlichen Grundlagen zur Auswahl von Vogelschutzgebieten gemäß der<br />

Vogelschutzrichtlinie die Kriterien zur Bestimmung von „Important Bird Areas“ herangezogen<br />

werden, müsste für eine faktische Gebietsqualität die Voraussetzung erfüllt sein, dass das<br />

Gebiet für mindestens eine der Arten zu den fünf besten Gebieten in Hessen zählt. Aufgrund<br />

der relativ geringen Größe der isolierten Waldbestände und der Vorkommen weiterer kopfstarker<br />

Populationen der betroffenen Arten sowohl im Rhein-Main-Gebiet als auch in weiteren<br />

hessischen Regionen wird dieses Kriterium jedoch kaum erfüllt sein.<br />

FFH-Lebensraumtypen und Pflanzenarten der FFH-Richtlinie<br />

Im Gesamtgebiet kommen 14 verschiedene Lebensraumtypen gemäß Anhang 1 der FFH-<br />

Richtlinie vor (vgl. Kap. 4.2). Vorkommen von Pflanzenarten der FFH-Richtlinie sind nicht<br />

bekannt.<br />

Tierarten der FFH-Richtlinie und Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie<br />

Im Gesamtgebiet kommen nach derzeitigem Kenntnisstand 22 Tierarten der Anhänge II und<br />

IV der FFH-Richtlinie vor. Zur Verbreitung im Untersuchungsgebiet und Verteilung auf die<br />

verschiedenen <strong>Teil</strong>gebiete vgl. Kapitel 4.3.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-55<br />

Neben mindestens acht regelmäßig brütenden Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

treten viele weitere Arten des Anhang I als Durchzügler im Gebiet auf (vgl. Kap.<br />

4.4). Daneben brüten im Gebiet viele weitere Vogelarten, die nicht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

geführt werden, aber aufgrund ihrer besonderen Gefährdungssituation zur<br />

Qualität der betreffenden Landschaftsbestandteile (insbesondere der Heidelandschaft) als<br />

Vogelschutzgebiet beitragen.<br />

4.6.2 Gemeldete FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

4.6.2.1 FFH- und Vogelschutz-Gebiet Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim<br />

und Gundwiesen von Mörfelden (FFH-Gebiets-Nr. 6017-301)<br />

Kurzbeschreibung und FFH-Lebensraumtypen (vgl. Anhang 1)<br />

Bei dem gemeldeten FFH- und Vogelschutz-Gebiet Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim<br />

und Gundwiesen von Mörfelden (FFH-Gebietsnummer 6017-301) handelt es sich<br />

um einen Wiesenzug mit umgebenden Waldflächen, der durch eine Vielzahl von Feuchtlebensräumen<br />

gekennzeichnet ist. Das Gebiet weist wertvolle Biotopkomplexe aus Wald- und<br />

Grünlandgesellschaften mit einer Vielzahl seltener und bestandsgefährdeter Biotope und<br />

Arten auf. Das Gebiet hat eine Größe von 982 ha. Ein großer <strong>Teil</strong> des Gebietes ist als Naturschutzgebiet<br />

Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim geschützt und zudem als Vogelschutzgebiet<br />

gemäß Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen.<br />

Von besonderer Bedeutung sind die Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern, deren<br />

Bedeutung für die Erhaltung des Lebensraumtypes in Deutschland hervorragend ist. Eine<br />

gute Bedeutung innerhalb Deutschlands weisen laut Meldebogen die folgenden Vorkommen<br />

auf:<br />

• Pfeifengraswiesen<br />

• Brenndolden-Auenwiesen<br />

• Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald<br />

• Alte bodensaure Eichenwälder<br />

Signifikante Vorkommen haben die Lebensraumtypen:<br />

• Artenreiche Borstgrasrasen<br />

• Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl. Waldsäume<br />

• Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe<br />

Artenreiche Borstgrasrasen und Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern sind prioritäre<br />

Lebensraumtypen.<br />

Tierarten der FFH-Richtlinie und Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie<br />

Das gemeldete FFH- und Vogelschutzgebiet Mönchbruch mit Gundwiesen weist eine außerordentlich<br />

artenreiche Fauna in allen untersuchten Taxa auf. Besonders bemerkenswert ist<br />

die große Zahl hochgradig gefährdeter Tierarten, für die das Gebiet hessenweit eine herausragende<br />

Bedeutung hat.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Eine besondere Bedeutung besitzt das Gebiet für die Amphibien aufgrund der großen Populationen<br />

von Laubfrosch und Springfrosch sowie des Vorkommens des Moorfroschs. Die<br />

Bedeutung für die Holzkäferfauna beschränkt sich nicht nur auf die Vorkommen der im Anhang<br />

II der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten (vgl. Kap. 4.3).<br />

Von besonderer Bedeutung im Gebiet Mönchbruch sind die folgenden Tierarten gemäß Anhängen<br />

II und IV der FFH-Richtlinie:<br />

• Großer Abendsegler<br />

• Kleiner Abendsegler<br />

• Zwergfledermaus<br />

• Rauhhautfledermaus<br />

• Breitflügelfledermaus<br />

• Braunes Langohr<br />

• Wasserfledermaus<br />

• Bechsteinfledermaus<br />

• Fransenfledermaus<br />

• Kleine Bartfledermaus<br />

• Kammmolch<br />

• Laubfrosch<br />

• Moorfrosch<br />

• Springfrosch<br />

• Kleiner Wasserfrosch<br />

• Zauneidechse<br />

• Heldbock<br />

• Hirschkäfer<br />

• Eremit (prioritäre Art)<br />

• Große Moosjungfer<br />

Auch für die Avifauna hat das Gebiet eine große Bedeutung aufgrund regelmäßiger oder<br />

sporadischer Brutvorkommen von in Hessen sehr seltenen Arten wie Bekassine,<br />

Tüpfelsumpfhuhn und Wachtelkönig sowie aufgrund der hohen Siedlungsdichten der<br />

Avifauna der alten Eichenwälder.<br />

Unter den Vogelarten gemäß Anhang I bzw. Art. 4(2) der Vogelschutzrichtlinie sind die folgenden<br />

im Gebiet Mönchbruch vertreten (nur Brutvögel):<br />

• Zwergdommel<br />

• Schwarzmilan<br />

• Eisvogel<br />

• Grauspecht<br />

• Schwarzspecht<br />

• Mittelspecht<br />

• Neuntöter<br />

• Baumfalke<br />

• Tüpfelsumpfhuhn<br />

• Wachtelkönig<br />

• Bekassine<br />

• Wendehals<br />

• Schwarzkehlchen<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-57<br />

Daneben treten vor allem in den Feuchtwiesenbereichen weitere relevante Vogelarten als<br />

Gäste und Durchzügler auf (vgl. Kap. 4.4)<br />

4.6.2.2 FFH-Gebiet Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden<br />

Flächen (FFH-Gebiets-Nr. 5917-302)<br />

Kurzbeschreibung und FFH-Lebensraumtypen (vgl. Anhang 2)<br />

Das gemeldete FFH-Gebiet Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden<br />

Flächen (FFH-Gebietsnummer 5917-302) ist eines der bedeutendsten Vorkommen von<br />

Sandheiden in der naturräumlichen Haupteinheit. Mit eingeschlossen in das Gebiet ist ein an<br />

die Sandheide angrenzender wertvoller Eichenwaldbestand. Seltene Vogelarten des Anhanges<br />

I der Vogelschutzrichtlinie und Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie haben im Gebiet<br />

bedeutende Vorkommen. Die Fläche hat eine Größe von 218 ha.<br />

Folgende Lebensraumtypen sind im Gebiet signifikant vertreten:<br />

• Alte bodensaure Eichenwälder mir Quercus robur auf Sandebenen<br />

• Hainsimsen-Buchenwald<br />

• Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden (Eu-Molinion)<br />

• Artenreiche Borstgrasrasen<br />

• Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition<br />

• Offene Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis auf Binnendünen<br />

• Sandheide mit Calluna und Genista (Dünen im Binnenland, alt und kalkarm)<br />

• Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe<br />

Die Vorkommen von oligo- bis mesotrophen, basenarmen Stillgewässern sind nicht repräsentativ<br />

und nur in geringem Ausmaß vorhanden.<br />

Tierarten der FFH-Richtlinie und Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie<br />

Das gemeldete FFH- Gebiet und „faktische Vogelschutzgebiet“ Heidelandschaft weist eine<br />

artenreiche Fauna in mehreren an die speziellen Standortbedingungen angepassten Taxa<br />

auf. Besonders bemerkenswert ist die große Zahl hochgradig gefährdeter Tierarten, für die<br />

das Gebiet hessenweit eine herausragende Bedeutung hat.<br />

Eine besondere Bedeutung besitzt das Gebiet unter anderem für die Amphibien aufgrund der<br />

großen Populationen von Laubfrosch und Springfrosch sowie des Vorkommens des Kammmolchs.<br />

Zudem hat das Gebiet eine große Bedeutung für Heuschrecken, von denen jedoch<br />

keine im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt ist.<br />

Von besonderer Bedeutung im Gebiet Mönchbruch sind die folgenden Tierarten gemäß Anhängen<br />

II und IV der FFH-Richtlinie:<br />

• Großer Abendsegler<br />

• Zwergfledermaus<br />

• Wasserfledermaus<br />

• Kammmolch<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

• Kreuzkröte<br />

• Laubfrosch<br />

• Springfrosch<br />

• Kleiner Wasserfrosch<br />

• Zauneidechse<br />

• Große Moosjungfer<br />

Auch für die Avifauna hat das Gebiet eine große Bedeutung aufgrund regelmäßiger oder<br />

sporadischer Brutvorkommen von in Hessen sehr seltenen Arten wie Wiedehopf, Wendehals,<br />

Schwarzkehlchen, Steinschmätzer.<br />

Unter den Vogelarten gemäß Anhang I bzw. Art. 4(2) der Vogelschutzrichtlinie sind die folgenden<br />

in der Heidelandschaft vertreten (nur Brutvögel):<br />

• Heidelerche<br />

• Neuntöter<br />

• Wiedehopf<br />

• Ziegenmelker<br />

• Wendehals<br />

• Schwarzkehlchen<br />

• Steinschmätzer<br />

• Schilfrohrsänger<br />

• Drosselrohrsänger<br />

4.6.3 Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung nach FFH-Richtlinie bzw.<br />

Vogelschutzrichtlinie<br />

Im folgenden werden Bereiche aufgeführt, die aus naturschutzfachlicher Sicht und aus Sicht<br />

der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie wertvolle Bestandteile aufweisen. Innerhalb dieser Bereiche<br />

existieren insbesondere Vorkommen von FFH-Tierarten mit überregionaler Bedeutung,<br />

so dass die Bereichen eine FFH-relevante Ausstattung aufweisen.<br />

4.6.3.1 Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf<br />

Kurzbeschreibung und FFH-Lebensraumtypen<br />

Das Gebiet Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf (beidseits der Startbahn 18 West) ist<br />

ca. 1300 ha groß und durch großräumige Waldflächen gekennzeichnet. Die Wälder sind teilweise<br />

naturnah und weisen einen relativ hohen Totholzanteil auf. Für den Wald beiderseits<br />

der Startbahn 18 West innerhalb des Stadtgebiets von Rüsselsheim existiert ein Gutachten,<br />

in dem die Waldflächen als meldewürdig gemäß FFH-Richtlinie eingestuft werden<br />

(PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT 2000). Die Flächen grenzen nördlich an das gemeldete<br />

FFH-Gebiet Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden.<br />

Ein großer <strong>Teil</strong> des gemeldeten FFH-Gebiets Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf<br />

mit angrenzenden Flächen wird von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung umschlossen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-59<br />

Als FFH-Lebensraumtypen sind:<br />

• natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder<br />

Hydrocharition<br />

• Hainsimsen-Buchenwälder und<br />

• alte bodensaure Eichenwälder<br />

signifikant vertreten. Aufgrund der für Waldbiotope eher kleinräumigen Vorkommen ist nicht<br />

von einer hervorragenden oder guten Bedeutung innerhalb Deutschlands auszugehen.<br />

Weiterhin sind einige kleine Stillgewässer als die FFH-Lebensraumtypen oligo- bis mesotrophe,<br />

basenarme Stillgewässer bzw. oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit<br />

benthischer Armleuchteralgen-Vegetation, extensive Flachlandmähwiesen sowie ein Einzelvorkommen<br />

eines Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes kartiert. Die Verbreitung im Gebiet<br />

ist sehr gering und eine Repräsentativität daher nicht gegeben. Insgesamt ergibt sich die<br />

FFH-Relevanz dieser Flächen nicht wegen der vorkommenden Lebensraumtypen sondern<br />

aufgrund der Lebensraumfunktion dieser Flächen für Tierarten auf.<br />

Tierarten der FFH-Richtlinie und Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie<br />

Das Gebiet Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf weist eine sehr artenreiche Fauna in<br />

allen untersuchten Taxa auf. Besonders bemerkenswert ist die große Zahl hochgradig gefährdeter<br />

Tierarten, für die das Gebiet hessenweit eine besondere Bedeutung hat.<br />

Eine besondere Bedeutung besitzt das Gebiet für die Fledermäuse, darunter die<br />

Bechsteinfledermaus. Auch für Amphibien ist eine besondere Bedeutung aufgrund der großen<br />

Population des Springfroschs sowie kleinerer Vorkommen weiterer gefährdeter Arten<br />

gegeben. Die Bedeutung für die Holzkäferfauna beschränkt sich nicht auf die Vorkommen<br />

der im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten, sondern wird darüber hinaus durch<br />

eine außerordentlich große Artenfülle mit Vorkommen seltenster Arten belegt.<br />

Von besonderer Bedeutung im Gebiet Mönchbruch sind die folgenden Tierarten gemäß Anhängen<br />

II und IV der FFH-Richtlinie:<br />

• Großer Abendsegler<br />

• Kleiner Abendsegler<br />

• Zwergfledermaus<br />

• Rauhhautfledermaus<br />

• Breitflügelfledermaus<br />

• Braunes Langohr<br />

• Großes Mausohr<br />

• Wasserfledermaus<br />

• Bechsteinfledermaus<br />

• Fransenfledermaus<br />

• Kleine Bartfledermaus<br />

• Kammmolch<br />

• Kreuzkröte<br />

• Laubfrosch<br />

• Springfrosch<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

• Kleiner Wasserfrosch<br />

• Zauneidechse<br />

• Hirschkäfer<br />

• Große Moosjungfer<br />

Auch für die Avifauna hat das Gebiet eine große Bedeutung aufgrund regelmäßiger Brutvorkommen<br />

und hoher Siedlungsdichte der Avifauna der alten Eichenwälder.<br />

Unter den Vogelarten gemäß Anhang I bzw. Art. 4(2) der Vogelschutzrichtlinie sind die folgenden<br />

im Gebiet vertreten:<br />

• Schwarzmilan<br />

• Grauspecht<br />

• Schwarzspecht<br />

• Mittelspecht<br />

• Neuntöter<br />

• Baumfalke<br />

• Ziegenmelker<br />

• Wendehals<br />

• Schwarzkehlchen<br />

4.6.3.2 Kelsterbacher Wald<br />

Kurzbeschreibung und FFH-Lebensraumtypen<br />

Das etwa 460 ha große Gebiet Kelsterbacher Wald ist überwiegend durch Waldflächen gekennzeichnet.<br />

Das Gebiet weist naturnahe Waldbiotoptypen auf. Überwiegend handelt es<br />

sich um den FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald (ca. 32 ha), der sich insbesondere<br />

am nordwestlichen und südwestlichen Waldrand häuft. Dazu treten in geringerem Umfang<br />

bodensaure Eichenwälder auf (ca. 3 ha). Im Umfeld des Umspannwerks Kelsterbach und der<br />

Hochspannungsleitungstrasse entlang der Autobahn liegen sandig-trockene Standorte, auf<br />

denen der FFH-Lebensraumtyp Sandheide mit Calluna und Genista auf etwa 2 ha zu finden<br />

ist. Das Gebiet weist weniger wegen der vorkommenden Lebensraumtypen FFH-Relevanz<br />

auf sondern aufgrund der Lebensraumfunktion der Waldflächen für Tierarten.<br />

Tierarten der FFH-Richtlinie und Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie<br />

Das Gebiet Kelsterbacher Wald hat trotz der relativ geringen Flächengröße eine ähnlich hohe<br />

Bedeutung für einen <strong>Teil</strong> der Tiergruppen wie das Gebiet Rüsselsheimer Wald und Wald<br />

bei Walldorf.<br />

Die Bedeutung für die Holzkäferfauna ist eben so hoch wie in den übrigen Waldgebieten;<br />

gerade aus dem Kelsterbacher Wald liegen Funde einer Reihe von Arten vor, die sehr selten<br />

sind und teilweise in Deutschland nur von hier bekannt sind.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-61<br />

Die Fledermausfauna ist ähnlich vollständig wie im Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf<br />

einschließlich des Vorkommens der Bechsteinfledermaus, die Ergebnisse sind jedoch<br />

noch vorläufig und evtl. unvollständig.<br />

Von besonderer Bedeutung im Kelsterbacher Wald sind die folgenden Tierarten gemäß Anhängen<br />

II und IV der FFH-Richtlinie:<br />

• Großer Abendsegler<br />

• Kleiner Abendsegler<br />

• Breitflügelfledermaus<br />

• Zwergfledermaus<br />

• Großes Mausohr<br />

• Wasserfledermaus<br />

• Bechsteinfledermaus<br />

• Kleine Bartfledermaus<br />

• Kreuzkröte<br />

• Springfrosch<br />

• Kleiner Wasserfrosch<br />

• Zauneidechse<br />

• Hirschkäfer<br />

Die Avifauna ist auch hier mit der charakteristischen Gemeinschaft alter Laubwälder, vor<br />

allem Alteichenbestände, in hoher Dichte vertreten. Spezialisiertere Arten von Feuchtgebieten<br />

oder der Heidelandschaft treten jedoch hier nur punktuell und wahrscheinlich unregelmäßig<br />

auf.<br />

Folgende Arten der Vogelschutzrichtlinie sind zu nennen:<br />

• Schwarzmilan<br />

• Eisvogel<br />

• Grauspecht<br />

• Schwarzspecht<br />

• Mittelspecht<br />

• Neuntöter<br />

• Baumfalke<br />

• Wendehals<br />

• Schwarzkehlchen<br />

• Steinschmätzer<br />

4.6.3.3 Schwanheimer Wald<br />

Kurzbeschreibung und FFH-Lebensraumtypen<br />

Das Gebiet Schwanheimer Wald ist etwa 430 ha groß und durch Wälder geprägt. Der Südwestteil<br />

wird fast vollständig von naturnahen Wäldern eingenommen. Weitere hochwertige<br />

Wälder sind entlang der Eisenbahnlinie zu finden. Die beiden FFH-Lebensraumtypen<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (22 ha) und<br />

• bodensaure Eichenwälder (24 ha)<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-62<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

sind fast zu gleichen Anteilen vertreten. Beide Lebensraumtypen sind signifikant im Gebiet<br />

vertreten. Insgesamt überwiegen die forstlich geprägten Waldbestände. Die Wälder des Gebietes<br />

sind jedoch in erheblichem Umfang strukturreich und teilweise naturnah, so dass sie<br />

wertvolle Lebensräume für Tierarten sind. Das Gebiet weist daher weniger wegen der vorkommenden<br />

Lebensraumtypen FFH-Relevanz auf sondern aufgrund der Lebensraumfunktion<br />

der Waldflächen für Tierarten.<br />

Tierarten der FFH-Richtlinie und Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie<br />

Das Gebiet Schwanheimer Wald hat eine dem Gebiet Kelsterbacher Wald vergleichbare<br />

Bedeutung für die untersuchten Tiergruppen.<br />

Die Bedeutung für die Holzkäferfauna ist eben so hoch wie in den übrigen Waldgebieten;<br />

auch aus dem Schwanheimer Wald liegen Funde einer Reihe von extrem seltenen Arten vor.<br />

Die Fledermausfauna ist ähnlich vollständig wie im Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf<br />

einschließlich des Vorkommens der Bechsteinfledermaus, die Ergebnisse sind jedoch<br />

auch hier noch vorläufig und evtl. unvollständig.<br />

Die Bedeutung des Gebietes für Amphibien tritt gegenüber den anderen Waldgebieten des<br />

Untersuchungsraumes dagegen deutlich zurück. Allerdings kommt auch hier der Springfrosch<br />

in einer bedeutenden <strong>Teil</strong>population vor.<br />

Von besonderer Bedeutung sind die folgenden Tierarten gemäß Anhängen II und IV der<br />

FFH-Richtlinie:<br />

• Großer Abendsegler<br />

• Zwergfledermaus<br />

• Rauhhautfledermaus<br />

• Breitflügelfledermaus<br />

• Wasserfledermaus<br />

• Bechsteinfledermaus<br />

• Fransenfledermaus<br />

• Springfrosch<br />

• Zauneidechse<br />

• Heldbock<br />

• Hirschkäfer<br />

Die Avifauna ist auch hier mit der charakteristischen Gemeinschaft alter Laubwälder, vor<br />

allem Alteichenbestände, in lokal hoher Dichte vertreten. Spezialisiertere Arten von Feuchtgebieten<br />

oder der Heidelandschaft treten jedoch im Schwanheimer Wald nicht auf.<br />

• Wespenbussard<br />

• Schwarzmilan<br />

• Grauspecht<br />

• Schwarzspecht<br />

• Mittelspecht<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-63<br />

4.7 Erhaltungsziele für die Gebiete<br />

4.7.1 Gemeldete FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

4.7.1.1 FFH- und Vogelschutzgebiet Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim<br />

und Gundwiesen von Mörfelden<br />

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim,<br />

das einen Flächenanteil von 96 % am gemeldeten FFH-Gebiet aufweist, führt im § 2 folgende<br />

wesentlichen Schutzzwecke auf (Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mönchbruch<br />

von Mörfelden und Rüsselsheim" vom 3. Februar 1995):<br />

• Stabilisierung und Entwicklung der naturnahen Bruch- und Auewälder<br />

• Bewahrung des Alt- und Totholzanteils<br />

• Sicherstellung extensiver Grünlandnutzungen für die Entwicklung artenreicher Grünlandgesellschaften<br />

• Gewährleistung angepasster Grundwasserstände<br />

• Erhaltung der Flächen mit wechselnassen Überschwemmungswiesen<br />

Neben den obengenannten Schutzzielen enthält der FFH-Meldebogen folgende Ziele:<br />

• Stabilisierung und Entwicklung der naturnahen Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder<br />

• Schutz von Vögeln des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie durch Sicherung aller vorkommender<br />

Lebensraumtypen<br />

Gemäß dem Meldebogen ist die Sicherung aller bestehender FFH-Lebensraumtypen ein<br />

wesentliches Erhaltungsziel für das Gebiet. Hervorzuheben sind die prioritären Lebensräume,<br />

die im Gebiet vertreten sind:<br />

• Artenreiche Borstgrasrasen<br />

• Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern<br />

Die genannten Erhaltungsziele dienen im Wesentlichen auch den Bedürfnissen der besonders<br />

schutzwürdigen Tierarten, wobei die Ziele hinsichtlich eines <strong>Teil</strong>s der Tierarten etwas<br />

konkretisiert werden sollten. Dabei sollten nicht nur die Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie<br />

bzw. des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie berücksichtigt werden, sondern auch die besonders<br />

seltenen und schutzwürdigen Arten, die nicht in den Anhängen genannt sind, insbesondere<br />

auch die Zugvogelarten gemäß Art. 4(2) der Vogelschutzrichtlinie.<br />

4.7.1.2 FFH- und faktisches Vogelschutzgebiet Heidelandschaft westlich Mörfelden-<br />

Walldorf mit angrenzenden Flächen<br />

Im Meldebogen des Regierungspräsidiums Darmstadt werden folgende Entwicklungsziele<br />

genannt:<br />

• Sicherung der trockenen Heideflächen durch Erhaltung der Offenlandschaft<br />

• naturnahe Bewirtschaftung der Eichenwälder unter Belassung eines Totholzanteils<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-64<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Aufgrund der in den Heideflächen in signifikantem Ausmaß vorkommenden Lebensraumtypen<br />

sind als Erhaltungsziele die Erhaltung, Pflege und Entwicklung folgender Lebensräume<br />

zu nennen:<br />

• Sandheide mit Calluna und Genista<br />

• Offene Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis auf Binnendünen<br />

• Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition<br />

• artenreiche Borstgrasrasen<br />

• Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden (Eu-Molinion)<br />

• Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe<br />

• Alte bodensaure Eichenwälder mir Quercus robur auf Sandebenen<br />

• Hainsimsen-Buchenwald<br />

Diese Erhaltungsziele dienen im Wesentlichen auch den relevanten Tierarten. Hinsichtlich<br />

der besonders schutzwürdigen Holzkäferfauna und zur Habitatoptimierung für die Spechte,<br />

insbesondere den Mittelspecht, sollte ein <strong>Teil</strong> der Eichenwälder ganz aus der Nutzung entlassen<br />

werden. Dies würde auch die Fledermäuse und die Holzkäferfauna fördern.<br />

Für viele der besonders schutzwürdigen Vogelarten der Heidelandschaft (z.B. Wendehals,<br />

Ziegenmelker) besitzen die benachbarten trockenen Kiefernwälder auf Sandboden eine besondere<br />

Bedeutung. Diese sollten ebenfalls dauerhaft erhalten und schonend bewirtschaftet<br />

werden.<br />

Die zahlreich vorhandenen Kleingewässer in der Heidelandschaft besitzen eine herausragende<br />

Bedeutung aufgrund der Vorkommen mehrerer gefährdeter Amphibienarten (Laubfrosch,<br />

Springfrosch, Kammmolch), einer artenreichen Libellenfauna mit einem Vorkommen<br />

der Großen Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) und mindestens sporadischen Brutvorkommen<br />

sehr seltener Vogelarten der Röhrichte.<br />

Daher sollte die Erhaltung und gezielte Entwicklung der Kleingewässer einschließlich des<br />

Ausschlusses fremder Nutzungen in die Erhaltungsziele aufgenommen werden.<br />

4.7.2 Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung nach FFH-Richtlinie<br />

4.7.2.1 Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf<br />

Die Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung sind primär aufgrund der Vorkommen von FFH-<br />

Tierarten bedeutend. Bei der Ableitung der Erhaltungsziele ist zu beachten, dass kein Standarddatenbogen<br />

und keine von Naturschutzbehörden definierten Erhaltungsziele vorliegen.<br />

Die Festlegung von Erhaltungszielen ist jedoch eine behördliche Aufgabe. Daher werden im<br />

Folgenden nur provisorische, auf die Erhaltung von wertvollen Bestandteilen ausgerichteten<br />

Erhaltungsziele aufgeführt. Folgende provisorischen Erhaltungsziele sind zu nennen:<br />

• Erhalt der Populationen von seltenen Tierarten<br />

• Erhalt von naturnahen Kleingewässern insbesondere als Lebensräume von seltenen<br />

Tierarten<br />

• Erhalt von alten Waldbeständen als Lebensräume von seltenen Tierarten<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse Seite A-65<br />

Aufgrund der vorkommenden Lebensraumtypen und ihrer Lebensraumfunktion für Tiere ist<br />

die Erhaltung folgender Lebensraumtypen als ergänzendes Ziel zu nennen:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald<br />

• alte bodensaure Eichenwälder<br />

• natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocha-<br />

rition<br />

Auch in diesem Gebiet sollte ein <strong>Teil</strong> der Eichenwälder ganz aus der Nutzung entlassen<br />

werden, um das Habitatpotenzial für die besonders schutzwürdige Holzkäferfauna, die Fledermäuse<br />

und die charakteristische Avizönose dauerhaft zu sichern.<br />

Die der Heidelandschaft benachbarten trockenen Kiefernwälder auf Sand sollten dauerhaft<br />

gesichert und schonend bewirtschaftet werden, um ihre Habitatfunktion für einen <strong>Teil</strong> der<br />

seltenen Vogelarten der Heidelandschaft zu erhalten.<br />

Die in <strong>Teil</strong>en des Gebietes vorhandenen zahlreichen Waldtümpel besitzen eine besondere<br />

Bedeutung für die Amphibienfauna, insbesondere das überregional bedeutende Vorkommen<br />

des Springfroschs. Die Erhaltung der zahlreichen Kleingewässer stellt daher auch ein wichtiges<br />

Erhaltungsziel dar.<br />

4.7.2.2 Kelsterbacher Wald<br />

Die FFH-Relevanz des Kelsterbacher Waldes ergibt sich primär aus dem Vorkommen seltener<br />

Tierarten in einem alten, teilweise naturnahen Waldbestand.<br />

Bei der Ableitung der Erhaltungsziele ist zu beachten, dass kein Standarddatenbogen und<br />

keine von Naturschutzbehörden definierten Erhaltungsziele vorliegen. Die Festlegung von<br />

Erhaltungszielen ist jedoch eine behördliche Aufgabe. Daher werden im Folgenden nur provisorische,<br />

auf die Erhaltung von wertvollen Bestandteilen ausgerichteten Erhaltungsziele<br />

aufgeführt.<br />

Es ergibt sich folgendes provisorisches Erhaltungsziel:<br />

• Sicherung der Lebensräume von seltenen Tierarten durch den Erhalt alter und naturnaher<br />

Waldbestände mit hohem Totholzanteil<br />

Die Erhaltung der Lebensraumtypen Hainsimsen-Buchenwald, bodensaure Eichenwälder<br />

und Sandheiden ist in den provisorischen Erhaltungszielen inbegriffen.<br />

Hinsichtlich des dauerhaften Schutzes der im Gebiet lebenden Waldfledermäuse, der spezialisierten<br />

Spechtarten und der außerordentlich schutzwürdigen Holzkäferfauna sollten die<br />

alten, lichten Eichenbestände mit hohem Totholzanteil gesichert werden. <strong>Teil</strong>e dieses Lebensraumtyps<br />

sollten ganz aus der Nutzung entlassen werden.<br />

Die im Gebiet vorhandenen standortfremden Forsten aus Nadelhölzern und Roteichen sollten<br />

zu naturnahen Laubwaldgesellschaften umgebaut werden.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-66<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

4 Bestandsanalyse<br />

Die Kleingewässer unter der Hochspannungsleitung am Südrand des Gebietes sollten dauerhaft<br />

gesichert und gepflegt werden.<br />

4.7.2.3 Schwanheimer Wald<br />

Der Schwanheimer Wald ist durch Wälder geprägt, die eine bedeutende Lebensraumfunktion<br />

für seltene Tierarten aufweisen. Bei der Ableitung der Erhaltungsziele ist zu beachten, dass<br />

kein Standarddatenbogen und keine von Naturschutzbehörden definierten Erhaltungsziele<br />

vorliegen. Die Festlegung von Erhaltungszielen ist jedoch eine behördliche Aufgabe. Daher<br />

werden im Folgenden nur provisorische, auf die Erhaltung von wertvollen Bestandteilen<br />

ausgerichteten Erhaltungsziele aufgeführt.<br />

Das Gebiet mit FFH-relevanter Ausstattung hat folgendes übergeordnetes provisorisches<br />

Erhaltungsziel:<br />

• Sicherung der Lebensräume von seltenen Tierarten durch den Erhalt alter und naturnaher<br />

Waldbestände mit hohem Totholzanteil<br />

Ein Unterziel für Lebensraumtypen ist die Erhaltung von Hainsimsen-Buchenwald und von<br />

bodensauren Eichenwäldern.<br />

Im Schwanheimer Wald sind die gleichen Arten(-gruppen) relevant wie in den übrigen Waldgebieten,<br />

daher sind auch die provisorischen Erhaltungsziele sehr ähnlich.<br />

Vorrangiges Erhaltungsziel muss der Erhalt der alten Eichenwälder im Westteil des Gebietes<br />

und die Sicherung des hohen Totholzanteils sein. Hierdurch wird der Lebensraum der Fledermäuse,<br />

der spezialisierten Spechte und der Holzkäferfauna gesichert.<br />

Auch die Kleingewässer in diesem Bereich sollten vorrangig gesichert werden.<br />

Der relativ hohe Anteil standortfremder Forstgesellschaften sollte zugunsten naturnaher<br />

Laubwaldgesellschaften verringert werden.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-67<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Die Beschreibung des Vorhabens erfolgt auf der Grundlage der Unterlagen des Raumordnungsverfahrens<br />

(FRAPORT 2001a, b).<br />

5.1 Zielsetzung und Definition des Vorhabens<br />

Die Luftverkehrsnachfrage, sowohl nach Passagier- als auch Frachtverkehr hat in den letzten<br />

Jahren stetig zugenommen. So wuchs das Passagieraufkommen von 1995 bis 2000 um<br />

29% und das Frachtaufkommen um 20% (FRAPORT AG 2001a). Bei den Flugbewegungen<br />

war in diesem Zeitraum ein Zuwachs von insgesamt 21% zu verzeichnen. Getragen wird<br />

diese Entwicklung vor allem durch die Star-Alliance, die ihre Drehscheibe in Frankfurt ausbaut.<br />

Dieser Entwicklungstrend verstärkten Wachstums hält weiter an. Im Rahmen der Luftverkehrsprognosen<br />

(INTRAPLAN 2001) wird davon ausgegangen, dass im Jahre 2015 ca. 81,5<br />

Mio. Passagiere (einschl. Transit und Allg. Luffahrt) den Flughafen Frankfurt Main nutzen<br />

und ca. 2,867 Mio. Tonnen Luftfracht/Post (einschl. Transit) umgeschlagen werden. Hierzu<br />

sind ca. 656.000 Flugbewegungen pro Jahr erforderlich (FRAPORT AG 2001a).<br />

Die derzeitige Kapazität des Flughafens Frankfurt Main nach Inbetriebnahme der Startbahn<br />

18 im Jahre 1984 und des Terminals 2 im Jahre 1992 sowie der Umsetzung der Maßnahmen<br />

im Rahmen des „Stufenprogramms 80“ (Maßnahmen im Bereich des Start- und Landebahnsystems,<br />

des Vorfeldes und den Passagierabfertigungsanlagen) liegt bei ca. 460.000 Bewegungen<br />

und ca. 50 Mio. Passagiere pro Jahr. Mit Hilfe eines „Anschlussprogramms 80+“, im<br />

Rahmen dessen zusätzliche Betriebssteuerungssysteme eingesetzt und weitere Optimierungen<br />

bei der Passagierabfertigung umgesetzt werden sollen, kann bei Behaltung der derzeitigen<br />

Start- und Landebahnsysteme jedoch allenfalls eine maximale Steigerung der Kapazität<br />

auf ca. 500.000 Flugbewegungen und ca. 58,4 Mio. Passagiere erreicht werden. Ohne<br />

Ausbau des Start- und Landebahnsystems und der Betriebsanlagen zur Passagier- und<br />

Frachtabfertigung kann die prognostizierte Nachfrage nach Passagier- und Frachtverkehr<br />

nicht bewältigt werden (FRAPORT AG 2001a).<br />

Ziel des Vorhabens ist es, den Flughafen Frankfurt Main zu erweitern, um diesen Entwicklungen<br />

einer stetig steigenden Luftverkehrsnachfrage gerecht zu werden und damit die Funktion<br />

des Flughafens als bedeutende Drehscheibe im internationalen Luftverkehr zu erfüllen,<br />

so wie es im Rahmen des Landesentwicklungsplanes Hessen 2000 (HMWVL 2000) von der<br />

Landesregierung als Ziel beschlossen wurde.<br />

Das geplante Vorhaben umfasst den Ausbau des Start- und Landebahnsystems und den<br />

Aus- und Umbau der Flughafenbetriebsflächen, die zur Bewältigung der prognostizierten,<br />

oben genannten Luftverkehrsnachfrage im Jahre 2015 erforderlich sind.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-68<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Den Planungen sind folgende Prämissen zugrundegelegt (FRAPORT AG 2001a):<br />

• Prognostiziertes Passagieraufkommen (einschl. Transit und Allg. Luftfahrt) von 81,5 Mio.<br />

in 2015<br />

• Prognostiziertes Frachtaufkommen von 2.867.000 Tonnen Fracht/Post einschl. Transit in<br />

2015<br />

• Koordinierungseckwert 1 von mindestens 120 Flugbewegungen pro Stunde<br />

• aufbauend auf die Luftverkehrsprognose: 1950 Bewegungen für den typischen Spitzentag<br />

• keine Bewegungen in der Zeit von 23:00 und 5:00 Uhr<br />

• 150 Bewegungen in der Zeit zwischen 22:00 und 23:00 und zwischen 5:00 und 6:00 Uhr<br />

• Verteilung der verbleibenden 1800 Bewegungen unter Berücksichtigung der Eckwerte<br />

und den für Zielregionen typischen Zeitlagen auf die 16 Betriebsstunden am Tag.<br />

Das Ausbauvorhaben besteht bei jeder Variante jeweils aus einer neu zu bauenden Startund<br />

Landebahn (Variante Süd) bzw. einer Landebahn (Variante Nordwest und Nordost) und<br />

den variantenunabhängigen Betriebsflächen und Einrichtungen (Ausbaubereich innerhalb<br />

des Flughafens und Erweiterungsbereich außerhalb).<br />

5.2 Übersicht über die Vorauswahl der in der UVS betrachteten Vorhabensvarianten<br />

Die Vorauswahl der geprüften Vorhabensvarianten ist ausführlich in den ROV-Unterlagen<br />

Band A Kap. 5 (FRAPORT AG 2001a) beschrieben. Es handelt sich bei dieser Auswahl nicht<br />

um eine Alternativenbetrachtung im Sinne des § 19c Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG bzw. Art. 6 Abs.<br />

4 FFH-Richtlinie.<br />

5.2.1 Vorgehensweise und Auswahlkriterien<br />

Für das verfahren wird zwischen externen Alternativen und internen Alternativen unterschieden.<br />

Externe Alternativen (Standortalternativen)<br />

Unter externen Alternativen werden solche Lösungen verstanden, die die Kapazitätsengpässe<br />

im Start- und Landebahnsystem des Flughafens Frankfurt Main durch die Nutzung<br />

zusätzlich zu entwickelnder aber bereits bestehender bzw. neu zu schaffender Flugplätze<br />

außerhalb des bisherigen Standortes beseitigen. Dabei sind prinzipiell 3 Hauptalternativen<br />

zu unterscheiden:<br />

(1) Eigenständige Entwicklung eines bereits bestehenden internationalen Verkehrsflughafens<br />

zu einem weiteren Hubflughafen in Deutschland<br />

1 Der Koordinierungseckwert ist eine feste Kapazitätskennzahl, um die die tatsächliche Kapazität entsprechend der aktuellen<br />

Bedingungen schwankt. So kann die Zahl der Flugbewegungen je Stunde bei extrem schlechten Witterungsverhältnissen unter<br />

de Eckwert sinken, bei gutem Wetter jedoch auch darüber liegen (FRAPORT AG 2001a).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-69<br />

(1) Neubau eines internationalen Verkehrsflughafens an einem neuen Standort; dabei sind<br />

zwei Möglichkeiten denkbar:<br />

- Neuanlage in der Region<br />

- Neuanlage außerhalb der Region<br />

(2) Entwicklung von bestehenden Flugplätzen in der Region mit Ergänzungscharakter für<br />

den Flughafen Frankfurt Main (Ergänzungs- und Entlastungsfunktion), z.B. für die Verla-<br />

gerung von sogenannten „Low-Cost-Carrieren“ sowie von Fracht- und Postflügen.<br />

Vor der Betrachtung solcher externen Möglichkeiten (insbesondere der unter (1) bzw. (2)<br />

genannten Möglichkeiten) müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Luftverkehrs<br />

und der Flughäfen erläutert und untersucht werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Vorhabenträger<br />

von sich aus überhaupt solche Varianten in das Verfahren einführen kann.<br />

Unter Berücksichtigung des oben beschriebenen Sachverhaltes werden vom Vorhabenträger<br />

die unter den Punkten (1.) und (2.) genannten Möglichkeiten ausgeschlossen, da weder im<br />

„Flughafenkonzept der Bundesregierung“ noch im „Landesentwicklungsplan Hessen 2000“<br />

bzw. in Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz oder ein öffentliches Interesse an solchen<br />

Lösungen durch die zuständigen Gremien bekundet wurde. Somit besteht für die<br />

Betreiber der inländischen Flughäfen die Verpflichtung, Lösungen innerhalb des bestehenden<br />

dezentralen deutschen Flughafennetzes zu finden, die Kapazitätsengpässe insbesondere<br />

im luftseitigen Bereich zu beseitigen und so den Anschluss der Bundesrepublik Deutschland<br />

an die internationale Entwicklung auf Dauer zu sichern.<br />

Neben diesen Vorgaben kommt der Entwicklung von bestehenden Flugplätzen in der Region<br />

eine besondere Bedeutung zu. Der Flughafen Frankfurt-Hahn stellt auf lange Sicht eine<br />

sinnvolle Ergänzung zur Drehkreuzfunktion des Flughafens Frankfurt Main dar. Voraussetzung<br />

ist hierfür allerdings eine hochleistungsfähige direkte bodenverkehrliche Verbindung<br />

beider Standorte, wie sie beispielsweise durch eine Magnetschnellbahnverbindung möglich<br />

wäre. Die für den Prognosezeitraum notwendige Leistungsfähigkeit des Hubs in Frankfurt<br />

kann jedoch allein mit einer hochleistungsfähigen Bodenverkehrsverbindung nicht erfüllt<br />

werden. Damit stellt der Flughafen Hahn keine Standortalternative im Sinne des Punktes (3)<br />

dar.<br />

Interne Varianten (Alternativen am Standort)<br />

Unter internen Varianten werden solche Lösungen verstanden, die die Kapazitätsengpässe<br />

im Start- und Landebahnsystem des Flughafens Frankfurt Main durch die Nutzung einer oder<br />

mehrerer neuer Start- und Landebahnen bzw. Landebahnen beseitigen. Diese Erweiterungen<br />

des Start- und Landebahnsystems des Flughafens Frankfurt Main erfolgen direkt in der<br />

unmittelbaren Umgebung des jetzigen Flughafengeländes und werden auch physisch über<br />

entsprechende Rollbahnen und Rollbrücken direkt an das bestehende Bahnensystem angeschlossen.<br />

Diese Varianten entsprechen dem Flughafenkonzept der Bundesregierung und insbesondere<br />

dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VKM) der Länder vom 03.09.1999 zur Beseitigung<br />

von Kapazitätsengpässen auf den deutschen Verkehrsflughäfen. Als Ziel für den<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-70<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Flughafen Frankfurt Main wird darin ausdrücklich eine „Kapazitätsbereitstellung für einen<br />

stündlichen Kapazitätswert bis 120 Bewegungen pro Stunde“ am Standort Frankfurt gefordert.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und der vom Vorhabensträger zu gewährleistenden<br />

Funktionsfähigkeit der öffentlichen Flughafeninfrastruktur am Standort Frankfurt werden für<br />

die Vorauswahl folgende Annahmen definiert:<br />

• Die Bewertung bezieht sich im Rahmen der Vorauswahl lediglich auf die Erweiterungen<br />

im Start- und Landebahnsystem des Flughafens Frankfurt Main bzw. auf einen in der<br />

Nähe des Flughafens Frankfurt Main befindlichen Flugplatz der zusammen mit dem internationalen<br />

Verkehrsflughafen Frankfurt ein Flughafensystem bilden könnte (z. B. der<br />

Militärflugplatz Wiesbaden Erbenheim).<br />

• Bei der Vorauswahl werden andere Maßnahmen wie die Errichtung von Passagierabfertigungsanlagen<br />

und Rollwegen im Süden, der Bau von zusätzlichen Parkflächen für<br />

Fluggäste und Mitarbeiter, die Erweiterung der Flugzeugwartungsanlagen, von Frachtanlagen,<br />

von der Inanspruchnahme von Flächen für Cateringbetriebe und für Werkstätten<br />

sowie für Ver- und Entsorgungsanlagen und Verwaltungsgebäude, die Erweiterung von<br />

Straßenanbindungen bzw. notwendige Verbreiterungen und Verlegungen von Straßen<br />

sowie die Verlegung von technischen Infrastruktureinrichtungen nicht direkt berücksichtigt,<br />

da dies der Planungsstand auf der Stufe der Variantenvorauswahl nicht erfordert.<br />

• Bei den Verkehrswegen (Straße, Eisenbahn) und den Einrichtungen der technischen<br />

Infrastruktur wurde davon ausgegangen, dass jeweils technische Möglichkeiten zur Verlegung<br />

prinzipiell möglich sind, u. U. jedoch einen extrem hohen finanziellen Aufwand erfordern<br />

könnten.<br />

Für die Vorauswahl der infrage kommenden Varianten wählt der Vorhabensträger eine zweistufige<br />

Vorgehensweise:<br />

• Da das Hauptziel des Vorhabens darin besteht, eine Kapazität des Start- und Landebahnsystems<br />

von mindestens 120 Flugbewegungen pro Stunde in beiden Betriebsrichtungen<br />

zu erreichen, werden in einer Stufe 1 zunächst alle unter Kapazitätsgesichts-<br />

entwickelt<br />

punkten plausiblen Varianten analog zum Vorgehen im Mediationsverfahren<br />

und anschließend hinsichtlich ihrer Kapazität sowie drei weiterer betrieblicher Zielkriterien<br />

(Hubfähigkeit, Realisierbarkeit, betriebliche Besonderheiten) bewertet. In einer Abwägung<br />

wird das Variantenbündel anschließend verdichtet.<br />

• In Stufe 2 werden die verbleibenden Varianten aus Stufe 1 – soweit möglich und sinnvoll<br />

- nach verfeinerten Zielkriterien bewertet. Zusätzlich werden vertiefte Kapazitätsuntersuchungen<br />

und -bewertungen durchgeführt. Als Ergebnis der Bewertungen werden durch<br />

Abwägung die weiteren in das Raumordnungsverfahren einzuführenden Varianten und<br />

die Vorzugsvariante des Vorhabensträgers abgeleitet.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-71<br />

Die in Stufe 1 eingeführten Varianten stellen ein vollständiges Bündel aller Varianten dar.<br />

Vollständig heißt, dass keine weiteren Varianten existieren, die bei geringeren Auswirkungen<br />

zu gleichen oder besseren Ergebnissen in den untersuchten Kriterien führen. In Stufe 1 werden<br />

zur Beurteilung der Varianten die folgenden vier betrieblichen Zielkriterien herangezogen,<br />

die im Sinne von Mindestanforderungen zwingend zu erfüllen sind:<br />

• Um das für den Flughafen Frankfurt Main prognostizierte Verkehrsaufkommen abwickeln<br />

zu können, ist für das Start- und Landebahnsystem im Prognosehorizont 2015 eine praktische<br />

Kapazität, also eine bestimmte Anzahl von Flugbewegungen pro Stunde mit einer<br />

angemessenen durchschnittlichen Verzögerung unter den Standardbedingungen, von<br />

mindestens 120 Flugbewegungen pro Stunde in beiden Betriebsrichtungen erforderlich.<br />

Maßgeblich für die Variantenvorauswahl auf Stufe 1 ist die erzielte Kapazität bei Zugrundelegung<br />

des heutigen Flottenmixes. Dieses Bewegungsaufkommen muss auch luftraumseitig<br />

möglich sein. Varianten mit einer geringeren Leistungsfähigkeit sind nicht zielführend.<br />

• Wesentliches Ziel des Flughafenausbaus ist es, dessen bedeutende Hub-Funktion zu<br />

erhalten. Für den Erhalt der Hubfähigkeit ist es erforderlich, möglichst kurze<br />

Umsteigezeiten (Minimum Connecting Time) zu garantieren. Alle Varianten mit einer<br />

MCT von mehr als 45 Minuten sind nicht zielführend.<br />

• Der Flughafen Frankfurt Main operiert bereits heute an seiner Kapazitätsgrenze. Eine<br />

Erweiterung des Flughafens ist so zu gestalten, dass während der mehrjährigen Bauzeit<br />

keine betrieblichen Einschränkungen entstehen und insbesondere die Kapazität des<br />

Start- und Landebahnsystems baubedingt nicht eingeschränkt wird. Soweit bei bestimmten<br />

Varianten zur Realisierung eines Flughafensystems andere Flughäfen mitgenutzt<br />

werden sollen, müssen hierfür die rechtlichen Voraussetzungen bestehen. Varianten, die<br />

diese Kriterien einer Realisierbarkeit nicht erfüllen, sind nicht zielführend.<br />

• Darüber hinaus ist zu prüfen, ob betriebliche Besonderheiten gegen die Realisierung<br />

der jeweiligen Variante sprechen. Maßgeblich hierfür sind die Anforderungen hinsichtlich<br />

Hindernisfreiheit gemäß BMV-Richtlinie, Anfliegbarkeit nach Instrumentenflugregeln unter<br />

Schlechtwetterbedingungen(CAT II/III) und flugtechnisch relevante Faktoren.<br />

In Stufe 2 werden die verbleibenden Varianten vertieft hinsichtlich folgender Kriterien untersucht:<br />

• Flächeninanspruchnahme<br />

Es wird die Flächeninanspruchnahme nach Qualität und Quantität beurteilt. Für alle Varianten<br />

steht die Forderung eines sparsamen Flächenverbrauchs. Einen besonders hohen<br />

Schutzstatus genießen Siedlungsflächen und Wälder.<br />

• Auswirkungen durch Fluglärm<br />

Ausgewertet wird die Anzahl der durch Fluglärm betroffenen Einwohner innerhalb des<br />

äquivalenten Dauerschallpegels L eq(4) = 62 dB(A) berechnet nach AzB 99. Soweit möglich<br />

erfolgt darüber hinaus auch eine qualitative Beurteilung. Grundlage für die Bewertung liefern<br />

die im Rahmen der Vorbereitungen zum Landtagshearing 10. – 12. Mai 2000 durchgeführten<br />

Berechnungen.<br />

• praktische Kapazität<br />

Es erfolgt eine detaillierte Untersuchung der praktischen Kapazität des reinen Start- und<br />

Landebahnsystems durch Simulation der Verkehrsabwicklung für den Prognoseflugplan.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-72<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Um die Kriterien Flächeninanspruchnahme und Auswirkungen durch Fluglärm beurteilen zu<br />

können, ist es auf Stufe 2 erforderlich, für jede Variante die Konfiguration der neuen Landebahn<br />

bzw. Start- und Landebahn hinsichtlich der konkreten topographischen Situation zu<br />

prüfen und gegebenenfalls im Rahmen des Gestaltungsspielraumes der Variante zu modifizieren.<br />

5.2.2 Abwägung zur Variantenverdichtung auf Stufe 1<br />

In Stufe 1 der Variantenvorauswahl werden die betrieblichen Kriterien<br />

• Kapazität<br />

• Hubfähigkeit<br />

• Realisierbarkeit<br />

• betriebliche Besonderheiten<br />

beurteilt. Die betrieblichen Kriterien auf Stufe 1 werden ohne Einschränkung durch die<br />

• Variante 9a – zusätzliche Landebahn im Nordosten mit Achsabstand 1.800 m<br />

• Variante 9b - zusätzliche Landebahn im Nordwesten mit Achsabstand 1.400 m und<br />

• Variante 12 – zwei zusätzliche Start- und Landebahnen im Süden bei Rückbau der Startbahn<br />

18<br />

erfüllt. Diese Varianten sind in Stufe 2 der Variantenvorauswahl vertieft zu untersuchen. Variante<br />

12 erfüllt in beiden Betriebsrichtungen das Kapazitätsziel sowohl unter Zugrundelegung<br />

des heutigen als auch des künftigen Flottenmixes. Die Varianten 9a und 9b erfüllen das<br />

Kapazitätsziel auf dieser Stufe der Untersuchung nur für den heutigen Flottenmix. In Stufe 2<br />

ist deshalb vertieft zu prüfen, ob diese Varianten das Kapazitätsziel auch unter Zugrundelegung<br />

des künftigen Flottenmixes erfüllen können.<br />

Ohne weitere Abwägung ausgeschlossen werden können Varianten, die in den betrieblichen<br />

Kriterien eindeutig nicht zielführend sind. Hierbei handelt es sich um<br />

• Varianten mit Optimierungen und Änderungen des bestehenden Bahnnutzungskonzeptes<br />

(1a, 1b, 6, 6a), da in keinem Fall erkennbar ist, dass die für das Vorhaben erforderlichen<br />

Kapazitäten auch nur annähernd erreicht werden können<br />

• Varianten unter Mitnutzung des militärischen Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim (11,<br />

11a, 14), da keine praktikable Lösung erkennbar ist, um eine Umsteigezeit von 45 Minuten<br />

zu garantieren und die Voraussetzungen für eine zivile Mitnutzung nicht geklärt sind;<br />

außerdem wird bei den Varianten 11 und 11a die Kapazität des Flughafensystems durch<br />

den Luftraum bei maximal 113 Bewegungen/Stunde gedeckelt<br />

• Varianten mit Errichtung einer Landebahn parallel zur Startbahn 18 (7, 8), da die Kapazität<br />

dieser Bahnsysteme aufgrund der Kreuzung der Anflugrouten der neuen Bahn mit den<br />

An- und Abflugrouten des bestehenden Parallelbahnsystems so stark eingeschränkt wird,<br />

dass sie in jeder der beiden Betriebsrichtungen weit unter dem für das Vorhaben erforderlichen<br />

Wert liegt<br />

• Varianten mit einer neuen konvergierenden Bahn im Süden des bestehenden Parallelbahnsystems<br />

(4a, 4b), da mit diesen Bahnsystemen das Kapazitätsziel für keine der bei-<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-73<br />

den Betriebsrichtungen auch nur annähernd erreicht werden kann und außerdem bei Variante<br />

4a eine Realisierung unter laufendem Betrieb des Flughafens ausgeschlossen ist<br />

• Variante 5, da mit einer konvergierenden Landebahn im Norden das Kapazitätsziel für<br />

keine der beiden Betriebsrichtungen auch nur annähernd erreicht werden kann<br />

• Variante 10, da die Landebahn im Nordosten mit einem Achsabstand von 930 m unter<br />

laufendem Betrieb des Flughafens nicht realisiert werden kann und außerdem erhebliche<br />

und begründete Zweifel an einer sicheren Anfliegbarkeit bei Betriebsrichtung 25 bestehen<br />

• Variante 2a, da das Kapazitätsziel für keine der beiden Betriebsrichtungen erreicht wird<br />

und außerdem eine Realisierbarkeit unter laufendem Betrieb des Flughafens ausgeschlossen<br />

ist<br />

• Variante 2b, da das Kapazitätsziel für keine der beiden Betriebsrichtungen erreicht wird<br />

und außerdem die Realisierung des gespreizten Parallelbahnsystems unter laufendem<br />

Betrieb ausgeschlossen ist<br />

• Variante 13, da das Kapazitätsziel für keine der beiden Betriebsrichtungen erreicht wird.<br />

Verbleiben die Varianten 2 und 3, die zwar die betrieblichen Kriterien auch nicht vollständig<br />

erfüllen, für die aber zumindest ein gewisser Abwägungsbedarf erkennbar ist.<br />

Die Varianten 2 und 3 erreichen mit 121 Bewegungen/Stunde bzw. 120 Bewegungen/Stunde<br />

für eine Betriebsrichtung (Betriebsrichtung 07) das Kapazitätsziel der Stufe 1 der Variantenvorauswahl.<br />

In Betriebsrichtung 25 erreichen beide Varianten das Kapazitätsziel nicht.<br />

Variante 2 und Variante 3 unterscheiden sich lediglich dadurch, dass bei Variante 2 aufgrund<br />

der Verwendung eines PRM der Achsabstand zwischen der neuen Start- und Landebahn<br />

Süd und der bestehenden Südbahn auf 1.035 m verringert werden kann, während er bei<br />

Variante 3 mindestens 1.525 m betragen muss. Bezieht man an dieser Stelle in die Abwägung<br />

topographische Gegebenheiten ein, so ist zu erkennen, dass bei einem Achsabstand<br />

von 1.035 m die Realisierbarkeit des Vorhabens unter laufendem Betrieb nicht gegeben ist.<br />

Eine Entflechtung der Betriebsabläufe bei der Frachtabfertigung in der CargoCity Süd von<br />

den Baumaßnahmen der neuen Start- und Landebahn erfordert einen Achsabstand von<br />

mindestens 1.300 m. Bei einem Achsabstand von 1.300 m quert die Anfluggrundlinie den<br />

zentralen wohnbebauten Bereich von Zeppelinheim und es entstehen Überflughöhen von<br />

140 m. Solche Konfigurationen sind nicht zielführend, wenn andere Lösungen existieren, die<br />

diese nachteiligen Auswirkungen vermeiden. Der direkte Überflug von Zeppelinheim kann<br />

bei Achsabständen von mehr als 1.750 m vermieden werden. Dies entspräche dann aber<br />

dem Bahnsystem der Variante 3 (ohne PRM), so dass Variante 2 in der Abwägung als nicht<br />

zielführend ausgeschlossen wird.<br />

Bleibt zu prüfen, ob Variante 3 prinzipiell in der Lage ist, das Kapazitätskriterium für Stufe 1<br />

der Variantenvorauswahl bei beiden Betriebsrichtungen zu erfüllen. Nur wenn dies auf Stufe<br />

1 mit hinreichender Sicherheit verneint werden kann, ist Variante 3 auszuschließen. Wie im<br />

folgenden gezeigt wird, ist dies aber nicht der Fall.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-74<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Durch FAA wurde für Variante 3 die praktische Kapazität zusätzlich mit gleicher Untersuchungsmethodik<br />

und Untersuchungstiefe, jedoch<br />

• mit vergrößertem Achsabstand der neuen Start- und Landebahn Süd und<br />

• mit einer veränderten Verkehrsbelegung des Start- und Landebahnsystems<br />

untersucht. Für die Vergrößerung des Achsabstandes sind die konkreten topographischen<br />

Verhältnisse zu beachten. Wie bereits oben dargestellt, ist zur Vermeidung des Überfluges<br />

von Zeppelinheim ein Mindestachsabstand von 1.750 m erforderlich. Gewählt wird ein Achsabstand<br />

von 1.925 m, da dann Zeppelinheim noch weiter entlastet werden kann und auch<br />

der Überflug des Stadtkerns von Neu-Isenburg vermieden wird.<br />

Bei der geänderten Verkehrsbelegung des Start- und Landebahnsystems werden Abflüge<br />

von der Startbahn 18 auf das Parallelbahnsystem verlegt, so dass die Kapazitätsbeschränkung<br />

aufgrund der flugbetrieblichen Abhängigkeiten zwischen Startbahn 18 und neuer Startund<br />

Landebahn Süd etwas verringert werden.<br />

Die zusätzliche Untersuchung der FAA zeigt, dass Variante 3 prinzipiell in der Lage ist, bei<br />

Zugrundelegung des heutigen Flottenmixes in beiden Betriebsrichtungen mindestens 120<br />

Flugbewegungen pro Stunde zu leisten. Variante 3 kann damit nicht ausgeschlossen werden<br />

und ist in die vertieften Untersuchungen auf Stufe 2 einzubeziehen. Dabei ist dann zu prüfen,<br />

ob diese Variante in der Lage ist, das Kapazitätsziel des Vorhabens, nämlich mindestens<br />

120 Bewegungen/Stunde bei Zugrundelegung des künftigen Flottenmixes zu erreichen.<br />

Tab. 5.2.1: Kapazität für Variante 3<br />

Skizze:<br />

Kapazität für den<br />

heutigen Flottenmix:<br />

(26%Heavy,<br />

73%Medium,<br />

1%Light)<br />

Betriebsrichtung<br />

07 (Ost)<br />

[Bewegungen/<br />

Stunde]<br />

Betriebsrichtung<br />

25 (West)<br />

[Bewegungen/<br />

Stunde]<br />

Kapazität<br />

Wichtung<br />

(Ost/West<br />

30/70)<br />

124 120 121<br />

Kapazität für den<br />

zukünftigen Flottenmix:<br />

(37%Heavy,<br />

62%Medium,<br />

1%Light)<br />

114 111 112<br />

Die Auswahl für Stufe 2 der Untersuchung ist damit vollständig. Andere Varianten kommen<br />

nicht in Betracht, da sie nicht zu besseren Ergebnissen führen. Auch gibt es keine Variante,<br />

für die eine ähnliche ergänzende Kapazitätsbetrachtung wie bei Variante 3 Sinn hätte und in<br />

Folge zu einem anderen Auswahlergebnis führen würde.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-75<br />

Tab. 5.2.2 enthält die Zusammenfassung der Bewertung und Abwägung auf Stufe 1.<br />

Tab. 5.2.2: Zusammenfassung des Ergebnisses der Bewertung und Abwägung auf Stufe 1<br />

(die ausgewählten Varianten sind grau hinterlegt).<br />

Variante Beschreibung Kapazitätskriterium<br />

Stufe 1<br />

Hubfähigkeit<br />

Realisierbarkeit<br />

Betriebl.<br />

Besonderheiten<br />

Optimierungen und Änderungen des bestehenden Bahnnutzungskonzeptes<br />

1a Ist-Situation nicht erfüllt entfällt entfällt entfällt<br />

1b Nutzung PRM nicht erfüllt entfällt entfällt entfällt<br />

6 Landeanflüge aus<br />

Norden auf Startbahn<br />

18<br />

nicht erfüllt entfällt entfällt nicht<br />

vorhanden<br />

6a<br />

Landeanflüge aus<br />

Süden auf Startbahn<br />

18<br />

nicht erfüllt entfällt entfällt nicht<br />

vorhanden<br />

Errichtung einer oder mehrerer Bahnen im Süden<br />

des bestehenden Parallelbahnsystems<br />

3* Start- und Landebahn<br />

im Abstand<br />

1.925 m<br />

erfüllt erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

2 Start- und Landebahn<br />

im Abstand<br />

1.035 m mit PRM<br />

für eine<br />

Betriebsrichtung<br />

erfüllt<br />

erfüllt nicht erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-76<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Variante Beschreibung Kapazitätskriterium<br />

Stufe 1<br />

12 zwei zusätzliche<br />

Bahnen, Rückbau<br />

Startbahn 18<br />

Hubfähigkeit<br />

Realisierbarkeit<br />

Betriebl.<br />

Besonderheiten<br />

erfüllt erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

2a<br />

Start- und Landebahn<br />

im Abstand<br />

300 m mit PRM,<br />

Südverschiebung<br />

der Startbahn 18<br />

nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

4a<br />

konvergierende<br />

Landebahn innerhalb<br />

Flughafengelände<br />

nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

4b<br />

konvergierende<br />

Landebahn teilweise<br />

außerhalb<br />

Flughafengelände<br />

nicht erfüllt erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

2b<br />

Spreizung der<br />

bestehenden<br />

Parallelbahnen<br />

nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

13 Start- und Landebahn<br />

im Abstand<br />

1.525 m mit<br />

Rückbau Startbahn<br />

18<br />

für eine<br />

Betriebsrichtung<br />

erfüllt<br />

erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

Errichtung einer Landebahn im Norden des bestehenden Parallelbahnsystems<br />

9a<br />

9b<br />

Landebahn im<br />

Nordosten mit<br />

Abstand 1.800 m<br />

Landebahn im<br />

Nordwesten mit<br />

Abstand 1.400 m<br />

erfüllt erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

erfüllt erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-77<br />

Variante Beschreibung Kapazitätskriterium<br />

Stufe 1<br />

5 konvergierende<br />

Landebahn im<br />

Norden<br />

Hubfähigkeit<br />

Realisierbarkeit<br />

Betriebl.<br />

Besonderheiten<br />

nicht erfüllt erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

10 Landebahn im<br />

Nordosten mit<br />

Achsabstand 930<br />

m mit PRM<br />

erfüllt erfüllt nicht erfüllt vorhanden<br />

Errichtung einer Landebahn parallel zur Startbahn West<br />

7 Landebahn westlich<br />

Startbahn<br />

West mit Achsabstand<br />

760 m<br />

nicht erfüllt erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

8 Landebahn östlich<br />

der BAB A5<br />

nicht erfüllt erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

Mitnutzung des militärischen Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim<br />

11 Mitnutzung der<br />

Start- und Landebahn<br />

des Flugplatzes<br />

Wiesbaden-Erbenheim<br />

aufgrund<br />

Luftraumsituation<br />

nicht erfüllt<br />

nicht erfüllt<br />

rechtliche<br />

Voraussetzungen<br />

fehlen<br />

nicht<br />

vorhanden<br />

11a<br />

Parallelbahnsystem<br />

am Flughafen<br />

Frankfurt Main mit<br />

PRM und Mitnutzung<br />

der Startund<br />

Landebahn<br />

des Flugplatzes<br />

Wiesbaden-<br />

Erbenheim<br />

14 Variante 13 verbunden<br />

mit Verlängerung<br />

der Startund<br />

Landebahn des<br />

Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim<br />

aufgrund<br />

Luftraumsituation<br />

nicht erfüllt<br />

nicht erfüllt<br />

rechtliche<br />

Voraussetzungen<br />

fehlen<br />

erfüllt nicht erfüllt rechtliche<br />

Voraussetzungen<br />

fehlen<br />

nicht<br />

vorhanden<br />

nicht<br />

vorhanden<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-78<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Variante Beschreibung Kapazitätskriterium<br />

Stufe 1<br />

Variante mit mehreren<br />

konvergierenden<br />

Bahnen<br />

Sonderbetrachtung<br />

nicht<br />

untersucht<br />

teilweise<br />

nicht erfüllt<br />

Hubfähigkeit<br />

Realisierbarkeit<br />

nicht erfüllt<br />

Betriebl.<br />

Besonderheiten<br />

nicht<br />

vorhanden<br />

wie 9b, zusätzlich<br />

Verlegung der<br />

Startbahn 18 um<br />

1.000 m nach<br />

Süd(gilt analog in<br />

Verbindung mit 9a)<br />

nicht untersucht<br />

erfüllt erfüllt nicht<br />

vorhanden<br />

* aus Variante 3 im Rahmen der Abwägung entwickelt<br />

5.2.3 Optimierung und Bewertung der ausgewählten Varianten<br />

Im Ergebnis der Abwägung auf Stufe 1 der Vorauswahl sind folgende Varianten vertieft zu<br />

untersuchen:<br />

• Variante 3 - zusätzliche Start- und Landebahn im Süden mit Achsabstand 1.925 m und<br />

Startbahn 18<br />

• Variante 9a - zusätzliche Landebahn im Nordosten mit Achsabstand 1.800 m<br />

• Variante 9b - zusätzliche Landebahn im Nordwesten mit Achsabstand 1.400 m<br />

• Variante 12 - zwei zusätzliche Start- und Landebahnen im Süden bei Rückbau der Startbahn<br />

18.<br />

Auf Stufe 2 werden die beiden Kriterien<br />

• Flächeninanspruchnahme und<br />

• Auswirkungen durch Fluglärm<br />

beurteilt. Grundlage für die Bewertung in den beiden o.g. Kriterien bildet der zum Hearing im<br />

Hessischen Landtag (10. - 12.05.2000) erreichte Planungsstand.<br />

Für die Varianten 3, 9a und 9b sind außerdem die erreichbaren praktischen Kapazitäten unter<br />

Zugrundelegung des künftigen Flottenmixes vertieft zu untersuchen. Dazu werden, wie in<br />

Band A 5.2 (FRAPORT AG 2001a) beschrieben, aus dem Prognoseflugplan realistische Verkehrsbelegungen<br />

des Bahnsystems abgeleitet und der Betrieb des Bahnsystems für den<br />

typischen Spitzentag simuliert.<br />

Bei Variante 12 ist bereits mit dem Untersuchungsansatz auf Stufe 1 erkennbar gewesen,<br />

dass die Kapazitätsziele in beiden Betriebsrichtungen und unter Zugrundelegung des zukünftigen<br />

Flottenmixes erreicht werden.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-79<br />

5.2.3.1 Landebahn Nordost<br />

Beurteilung der Flächeninanspruchnahme<br />

Durch die Variante werden außer Verkehrsflächen keine bebauten Flächen außerhalb des<br />

Flughafens in Anspruch genommen. Betroffen sind Streckenabschnitte der Bahn und S-<br />

Bahn. Die Variante greift großflächig in das Waldgebiet des Frankfurter Stadtwaldes ein. Die<br />

Abschätzung des Flächenverbrauchs ergibt einen Wert von 286 ha 2 (davon 281 ha Bannwald).<br />

Beurteilung der Lärmauswirkungen<br />

Tab. 5.2.3 enthält die Anzahl der betroffenen Einwohner innerhalb der Isophone L eq(4) = 62<br />

dB(A) in Anlehnung an das Fluglärmgesetz (AzB 99).<br />

Tab. 5.2.3: Anzahl der durch Fluglärm betroffenen Einwohner für die Variante Nordost<br />

Anzahl der durch Fluglärm<br />

betroffenen Einwohner<br />

L eq(4) = 62 dB(A) ca. 10.000 3<br />

Beurteilung der praktischen Kapazität<br />

Die vertieften Untersuchungen des DLR Institutes für Flugführung ergeben eine praktische<br />

Kapazität (mittlere Verspätung 4 Minuten) von<br />

• 125 Flugbewegungen/Stunde bei Betriebsrichtung 07 und<br />

• 131 Flugbewegungen/Stunde bei Betriebsrichtung 25.<br />

Das Kapazitätsziel wird damit in beiden Betriebsrichtungen erreicht.<br />

5.2.3.2 Landebahn Nordwest<br />

Beurteilung der Flächeninanspruchnahme<br />

Durch die Variante werden keine Wohnbauflächen in Anspruch genommen. Sie überlappt<br />

sich flächenmäßig mit dem Umspannwerk Kelsterbach und greift in ein geplantes (ausgewiesen<br />

im Flächennutzungsplan Kelsterbach) Gewerbegebiet ein. <strong>Teil</strong>e des Kelsterbacher Waldes<br />

werden großflächig beansprucht. Die Abschätzung des Flächenverbrauchs ergibt einen<br />

Wert von 249 ha 4 (davon 162 ha Bannwald).<br />

2 Flächenangaben entsprechen dem Planungsstand zum Hearing im Hessischen Landtag, 10-12.05.2000<br />

3 Planungsstand zum Hearing im Hessischen Landtag, 10-12.05.2000<br />

4 Flächenangaben entsprechen dem Planungsstand zum Hearing im Hessischen Landtag, 10-12.05.2000<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-80<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Beurteilung der Lärmauswirkungen<br />

Tab. 5.2.4 enthält die Anzahl der betroffenen Einwohner innerhalb der Isophone L eq(4) = 62<br />

dB(A) in Anlehnung an das Fluglärmgesetz (AzB 99).<br />

Tab. 5.2.4: Anzahl der durch Fluglärm betroffenen Einwohner für die Variante Nordwest<br />

Anzahl der durch Fluglärm<br />

betroffenen Einwohner<br />

L eq(4) = 62 dB(A) ca. 1.300 5<br />

Beurteilung der praktischen Kapazität<br />

Die vertieften Untersuchungen des DLR Institutes für Flugführung ergeben eine praktische<br />

Kapazität (mittlere Verspätung 4 Minuten) von<br />

• 125 Flugbewegungen/Stunde bei Betriebsrichtung 07 und<br />

• 131 Flugbewegungen/Stunde bei Betriebsrichtung 25.<br />

Das Kapazitätsziel wird damit in beiden Betriebsrichtungen erreicht.<br />

5.2.3.3 Zwei Start- und Landebahnen im Süden mit Rückbau Startbahn 18<br />

(ATLANTA-Variante)<br />

Beurteilung der Flächeninanspruchnahme<br />

Um bei einer Optimierung durch Verschiebung der Start- und Landebahnen in Richtung Süden<br />

den Achsabstand von 760 m zwischen der ersten neuen Bahn und der zweiten neuen<br />

Bahn zu realisieren, sind massive Eingriffe in die Bebauung im Norden des Stadtteils Walldorf<br />

erforderlich. Nahezu die gesamte Gewerbefläche wäre durch Streifen und Randzone der<br />

Start- und Landebahn betroffen und müsste abgerissen werden. Ebenso ein Mischgebiet und<br />

weitere wohnbebaute Bereiche im Norden von Walldorf.<br />

Neben den Eingriffen in bebaute Bereiche von Walldorf würde die Variante die gesamte<br />

Waldfläche zwischen dem heutigen Flughafengelände im Süden und dem Stadtteil Walldorf<br />

beanspruchen. Bereits für die im Mediationsverfahren untersuchte Variante wurde ein sehr<br />

hoher Flächenverbrauch von 621 ha 6 (davon 546 ha Wald) festgestellt. Wie gezeigt wurde,<br />

ist eine Optimierung der Überflugsituation nur in Richtung Süden möglich, was mit einem<br />

noch höheren Flächenverbrauch verbunden wäre.<br />

Beurteilung der Lärmauswirkungen<br />

Es ist zu erkennen, dass diese Variante in Zeppelinheim und in Walldorf zu sehr hohen<br />

Lärmauswirkungen führen wird.<br />

5 Planungsstand zum Hearing im Hessischen Landtag, 10-12.05.2000<br />

6 Flächenangaben aus Mediationsverfahren<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-81<br />

Durch den Wegfall der Startbahn 18 wird es darüber hinaus erforderlich, Abflugrouten von<br />

den beiden zusätzlichen Südbahnen nach Süden zu verschwenken. Diese führt zu höheren<br />

Lärmauswirkungen in Rüsselsheim und Raunheim.<br />

Wie bereits in der Mediation nachgewiesen wurde, weist diese Variante auch aus den oben<br />

beschriebenen Gründen die höchste Lärmbetroffenheit aller verbliebenen Varianten aus.<br />

Beurteilung der praktischen Kapazität<br />

Eine vertiefte Beurteilung der praktischen Kapazität ist nicht erforderlich, da diese Variante<br />

bereits auf Stufe 1 der Variantenvorauswahl in beiden Betriebsrichtungen und unter Zugrundelegung<br />

des künftigen Flottenmixes das Kapazitätsziel übererfüllt hat.<br />

5.2.3.4 Start- und Landebahn Süd mit Startbahn 18<br />

Beurteilung der Flächeninanspruchnahme<br />

Durch die Variante werden keine bebauten Flächen außerhalb des Flughafens in Anspruch<br />

genommen. Dagegen greift die Variante großflächig in das Waldgebiet zwischen dem heutigen<br />

Flughafengelände im Süden und Walldorf ein. Die Abschätzung des Flächenverbrauchs<br />

ergibt einen Wert von 292 ha 7 (davon 292 ha Bannwald).<br />

Beurteilung der Lärmauswirkungen<br />

Tab. 5.2.5 enthält die Anzahl der betroffenen Einwohner innerhalb der Isophone L eq(4) = 62<br />

dB(A) in Anlehnung an das Fluglärmgesetz (AzB 99).<br />

Tab. 5.2.5: Anzahl der durch Fluglärm betroffenen Einwohner für die Variante 3 (zusätzliche<br />

Start- und Landebahn Süd)<br />

Anzahl der durch Fluglärm<br />

betroffenen Einwohner<br />

L eq(4) = 62 dB(A) ca. 8.800 8<br />

7 Flächenangaben entsprechend der Informationsbroschüre zum Ausbau – Aufsichtsratsvorlage, 01.09.2000<br />

8 Planungsstand zum Hearing im Hessischen Landtag, 10-12.05.2000<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-82<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Beurteilung der praktischen Kapazität<br />

Wie bereits auf Stufe 1 der Untersuchungen deutlich geworden ist, wird die erreichbare praktische<br />

Kapazität des Bahnsystems sehr stark durch die gegenseitige Abhängigkeit des Flugbetriebes<br />

auf der Startbahn 18 und der neuen Start- und Landebahn Süd bestimmt. Für die<br />

Beurteilung der praktischen Kapazität werden deshalb hier zwei Betriebsszenarien herangezogen:<br />

• Szenario 1: starke Belegung der Startbahn 18<br />

• Szenario 2: geringe Belegung der Startbahn 18 bei Betriebsrichtung 07.<br />

Szenario 1<br />

In Analogie zu den Varianten Nordost und Nordwest soll zunächst die praktische Kapazität<br />

für ein realistisches Betriebsszenario untersucht werden, für das auch die Prämisse einer<br />

starken Nutzung der Startbahn 18 für Abflüge gelten soll.<br />

Die vertieften Untersuchungen des DLR Institutes für Flugführung ergeben, dass bei einem<br />

solchen Bahnnutzungskonzept der Prognoseflugplan für den typischen Spitzentag in Hauptbetriebsrichtung<br />

25 mit einer mittleren Verspätung pro Flugbewegung von mehr als 14 Minuten<br />

abgewickelt werden kann. In Betriebsrichtung 07 war eine gleiche ungünstige Verteilung<br />

auf die Bahnen wie in Betriebsrichtung 25 zugrunde gelegt.<br />

Das wesentliche Ziel des Vorhabens besteht darin, den Prognoseflugplan für das Jahr 2015<br />

bei einer international akzeptierten mittleren Verspätung von maximal 4 Minuten (gemäß<br />

Empfehlung ICAO) abwickeln zu können.<br />

Erwartungsgemäß fallen auch die praktischen Kapazitätswerte des Bahnsystems bei diesem<br />

Nutzungskonzept zu niedrig aus. Würde man nur 4 Minuten mittlere Verspätung zulassen,<br />

könnte der Prognoseflugplan am typischen Spitzentag nicht vollständig realisiert werden.<br />

Das Bahnsystem mit dem unten dargestellten Nutzungskonzept ist damit bezogen auf das<br />

Kapazitätsziel nicht zielführend.<br />

Szenario 2<br />

Eine Erhöhung der Kapazität des Bahnsystems ist nur durch Änderung des Bahnnutzungskonzeptes<br />

möglich, so dass dadurch die Abhängigkeiten zwischen Startbahn 18 und dem<br />

bestehenden Parallelbahnsystem sowie der neuen Start- und Landebahn Süd vermindert<br />

werden.<br />

Die vertieften Untersuchungen des DLR Institutes für Flugführung ergeben, dass bei einem<br />

solchen Bahnnutzungskonzept der Prognoseflugplan für den typischen Spitzentag in Betriebsrichtung<br />

07 mit einer mittleren Verspätung von 06:30 Minuten pro Flugbewegung umgesetzt<br />

werden kann. In Hauptbetriebsrichtung 25 stellt sich eine mittlere Verspätung von<br />

knapp unter 4 Minuten ein.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-83<br />

Das Vorhabenziel, den Prognoseflugplan am typischen Spitzentag bei mittleren Verspätungen<br />

pro Flugbewegung von maximal 4 Minuten abwickeln zu können, wird damit bei Betriebsrichtung<br />

07 immer noch um mehr als 2 Minuten überschritten.<br />

Für die praktische Kapazität (mittlere Verspätung 4 Minuten) ergeben sich Werte von<br />

• 111 Flugbewegungen/Stunde bei Betriebsrichtung 07 und<br />

• 120 Flugbewegungen/Stunde bei Betriebsrichtung 25.<br />

Der Kapazitätswert für Betriebsrichtung 07 erreicht das festgelegte Ziel von mindestens 120<br />

Bewegungen/Stunde nicht. Weitere vertiefende Untersuchungen zur Verbesserung dieses<br />

Kapazitätswertes ergeben auf der hier vorliegenden Stufe der Raumordnungsplanung keinen<br />

Sinn, da die Ausarbeitung der technischen Planungen noch zu wenig detailliert ist.<br />

5.2.4 Abwägung zur weiteren Variantenverdichtung und Auswahl der Vorzugsvariante<br />

Zusammengefasst führt die Optimierung und Variantenbewertung auf Stufe 2 der Variantenvorauswahl<br />

zu den in Tab. 5.2.6 aufgeführten Ergebnissen. Das Variantenbündel ist vollständig.<br />

Darüber hinaus gehende Varianten sind aus den Optimierungen nicht erkennbar.<br />

Das Variantenbündel besteht aus<br />

• zwei Varianten im Norden und<br />

• zwei Varianten im Süden.<br />

Nur die beiden Varianten im Norden und die ATLANTA-Variante im Süden erfüllen eindeutig<br />

die hier angelegten betrieblichen Kriterien.<br />

Die Variante Süd mit Startbahn 18 erreicht mit einem vergleichbaren Betriebsszenario wie<br />

bei den Nordvarianten (starke Belegung der Startbahn 18) das Kapazitätsziel für keine der<br />

beiden Betriebsrichtungen. Für das Betriebsszenario mit reduzierter Belegung der Startbahn<br />

18 erreicht diese Variante das Kapazitätsziel für die Hauptbetriebsrichtung, aber nicht für<br />

Betriebsrichtung 07.<br />

In der folgenden Abwägung soll das Variantenbündel auf die in das Raumordnungsverfahren<br />

einzuführenden Varianten verdichtet werden. Darüber hinaus ist die Vorzugsvariante des<br />

Vorhabensträgers auszuwählen.<br />

Abwägung zur ATLANTA-Variante (12)<br />

(zwei zusätzliche Start- und Landebahnen)<br />

Die ATLANTA-Variante erfüllt zwar alle betrieblichen Kriterien, führt aber zweifelsfrei zu<br />

schwerwiegenden Auswirkungen durch<br />

• den größten Flächenverbrauch von Waldflächen aller Varianten<br />

• eine im Vergleich deutlich höhere Lärmbelastung in Neu-Isenburg-Zeppelinheim, Rüsselsheim<br />

und Walldorf.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-84<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Wird eine Optimierung der Achsabstände in südliche Richtung vorgenommen, führt das zu<br />

massiven Eingriffen in Siedlungs- und Gewerbeflächen von Walldorf.<br />

Die durch FAA errechnete Kapazität des Bahnsystems der ATLANTA-Variante von 140 Bewegungen/Stunde<br />

für beide Betriebsrichtungen liegt wesentlich über dem im Planungsfall<br />

prognostizierten Bedarf (von mindestens 120 Bewegungen/Stunde).<br />

Da die Varianten Nordwest und Nordost zu deutlich geringeren Auswirkungen führen und<br />

eine bedarfsgerechte Abwicklung der prognostizierten Verkehre ermöglichen, lässt sich die<br />

ATLANTA-Variante nicht planrechtfertigen.<br />

Die ATLANTA-Variante wird deshalb nicht weiter verfolgt. Dieser Ausschluss geht konform<br />

mit den Empfehlungen der Mediatoren. Sie empfehlen die ATLANTA-Variante nicht, da sie<br />

die höchste Belastung für Mensch und Umwelt aufweist.<br />

Damit verbleiben die Varianten Nordost, Nordwest und Süd mit Startbahn 18.<br />

Die Varianten Nordwest und Nordost erfüllen die betrieblichen Ziele des Vorhabens vollständig.<br />

Wenngleich Vorteile der Variante Nordwest gegenüber der Variante Nordost auf der Stufe<br />

der Variantenvorauswahl erkennbar sind, ist ein Ausschluss einer der beiden Varianten<br />

aufgrund der hier untersuchten Auswirkungen nicht zu rechtfertigen. Vielmehr ist es angemessen,<br />

beide Varianten weiter vertieft zu untersuchen und im Rahmen des Raumordnungsverfahrens<br />

eine landesplanerische Beurteilung einzuholen.<br />

Verbleibt zu prüfen, ob Variante Süd mit Startbahn 18 auf der Stufe der Variantenvorauswahl<br />

ausgeschlossen werden kann. Wie die vertieften Untersuchungen der praktischen Kapazität<br />

bei Variante Süd mit Startbahn 18 belegen, wird bei Betriebsrichtung 07 das Kapazitätsziel<br />

von mindestens 120 Flugbewegungen/Stunde nicht erreicht. Die Abwicklung des Prognoseflugplanes<br />

führt zu einer mittleren Verspätung je Flugbewegung von 6:30 Minuten, was für<br />

einen modernen leistungsfähigen Flughafen mit bedeutender Drehkreuzfunktion im internationalen<br />

Vergleich nicht akzeptabel ist. Die mittlere Verspätung darf 4 Minuten nicht übersteigen.<br />

Die Betriebsrichtung 07 tritt in 25-30 % der Betriebszeit auf. Insofern erreicht Variante Süd<br />

mit Startbahn 18 das mit dem Ausbauvorhaben verbundene Kapazitätsziel in 25-30 % der<br />

Betriebszeit nicht. Aus Sicht des Vorhabensträgers ist diese Variante damit nicht zielführend.<br />

Die Variante Süd wird dennoch in das Verfahren eingeführt, um eine umfassende landesplanerische<br />

Beurteilung aller Varianten zu ermöglichen, die sich gemäß Unterrichtungsschreiben<br />

des RP vom 14.02.2001 zum vorläufigen Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

als sonstige geeignete Vorhabensalternative aufdrängten bzw. naheliegend<br />

seien, was der Fall sei, wenn bei gleicher oder annähernd gleicher Zielverwirklichung<br />

rechtsmindernde Eingriffe reduziert oder vermieden werden könnten.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-85<br />

Auswahlergebnis<br />

Der Vorhabensträger wird im Rahmen des Raumordnungsverfahrens folgende Varianten<br />

einer vollständigen und vergleichenden Prüfung unterziehen:<br />

• Variante Nordost (Variante 9a)<br />

• Variante Nordwest (Variante 9b)<br />

• Variante Süd mit Startbahn 18 (Variante 3).<br />

Bei den Varianten Nordost und Nordwest kann der Prognoseflugplan durch je ein Betriebsszenario<br />

abgebildet werden. Dagegen wird die Variante Süd mit den zwei Betriebsszenarien<br />

• Variante Süd/ Betriebsfall A:<br />

hoher Anteil von Starts auf der Startbahn 18<br />

• Variante Süd/ Betriebsfall B:<br />

reduzierter Anteil von Starts auf der Startbahn 18 bei Betriebsrichtung 07<br />

in die vertieften Untersuchungen zum Raumordnungsverfahren eingeführt. Dies begründet<br />

sich wie folgt:<br />

• Im Betriebsfall A erfolgt eine ähnliche Belegung der Startbahn 18, wie bei den beiden<br />

Nordvarianten. Diese Vorgehensweise ist konform mit dem Planfeststellungsbeschluss<br />

für die Startbahn 18. Dort wird hervorgehoben, dass die Lage der Startbahn 18 Abflüge<br />

über wenig besiedeltes Gebiet ermöglicht und damit zur Lärmminderung beiträgt; wohlwissend,<br />

dass dieses Konzept zu unakzeptabel hohen mittleren Verspätungen von mindestens<br />

14 Minuten je Luftfahrzeug bei der Abwicklung des Prognoseflugplanes führt.<br />

• Rückt man bei Betriebsrichtung 07 von der Prämisse ab, dass ein großer <strong>Teil</strong> der Starts<br />

auf der Startbahn 18 erfolgen soll, so verringern sich die flugbetrieblichen Abhängigkeiten<br />

zwischen der Startbahn 18 und der neuen südlichen Start- und Landebahn. Legt man<br />

den Prognoseflugplan entsprechend auf das Bahnsystem um, ergeben sich für die Kapazität<br />

des Bahnsystems und für die zugehörigen Verspätungen zwar bessere, aber insbesondere<br />

für Betriebsrichtung 07 immer noch nicht akzeptable Werte. Dieses Bahnnutzungskonzept<br />

wird ergänzend als Betriebsfall B untersucht.<br />

Auswahl der Vorzugsvariante<br />

Die Variante Nordwest (Variante 9b) weist hinsichtlich der in Stufe 2 betrachteten Kriterien<br />

• Flächeninanspruchnahme<br />

• Fluglärmbetroffenheit<br />

jeweils die günstigsten Werte auf. Der Vorhabensträger entscheidet sich deshalb für die Variante<br />

Nordwest als Vorzugsvariante.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-86<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Tab. 5.2.6: Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse aus Stufe 2 der Variantenauswahl<br />

(9a)<br />

(9b)<br />

Variante Beschreibung Flächeninanspruchnahme<br />

Landebahn<br />

Nordost<br />

Landebahn<br />

Nordwest<br />

(12) zwei Start- und Landebahnen<br />

mit den<br />

Achsabständen<br />

1.525 m<br />

und 760 m<br />

(ATLANTA-Variante)<br />

(3) Start- und<br />

Landebahn<br />

Süd<br />

im Achsabstand<br />

1.925 m<br />

Anzahl der<br />

durch<br />

Fluglärm betroffenen<br />

Einwohner<br />

9<br />

L eq(4) = 62 dB(A)<br />

in Anlehnung an<br />

das Fluglärmgesetz<br />

(AzB 99)<br />

Ergebnis der<br />

vertieften<br />

Untersuchung<br />

der<br />

praktischen<br />

Kapazität<br />

Wald, Freiflächen,<br />

Verkehrsflächen<br />

Flächenverbrauch:<br />

286 ha,<br />

davon Bannwald: 281<br />

ha 10 ca. 10.00 in beiden Betriebsrichtungen<br />

erfüllt<br />

Wald, Freiflächen,<br />

geplante Gewerbefläche,<br />

Umspannwerk<br />

Flächenverbrauch:<br />

249 ha,<br />

davon Bannwald: 162<br />

ha 11 ca. 1.300 in beiden Betriebsrichtungen<br />

erfüllt<br />

extrem großflächige<br />

Eingriffe in Wald-,<br />

Siedlungs- und Gewerbeflächen<br />

Flächenverbrauch:<br />

621 ha,<br />

davon Bannwald: 546<br />

ha 12<br />

Höchste zu erwartende<br />

Lärmbetroffenheit<br />

aller Varianten,<br />

nicht im Detail<br />

untersucht<br />

bereits in Stufe<br />

1 für beide<br />

Betriebsrichtungen<br />

erfüllt<br />

Wald, Freiflächen<br />

Flächenverbrauch:<br />

292 ha,<br />

davon Bannwald: 292<br />

ha 13 ca. 8.800 für Betriebsrichtung<br />

25<br />

erfüllt, für Betriebsrichtung<br />

07 nicht erfüllt<br />

5.3 Umweltbezogene Optimierungen der ausgewählten Varianten<br />

Im Rahmen der bisherigen Planung wurden, soweit entsprechend des Planungsstandes in<br />

der Stufe der Raumordnung möglich, umweltbezogene Optimierungen im Planungsfall einbezogen.<br />

Zunächst sind bereits umweltbezogene Kriterien in die Vorauswahl der Varianteneingeflossen<br />

(<strong>Teil</strong> B.2.3). Zu nennen ist weiterhin die Einstellung der Flüge von Frankfurt<br />

nach Köln, Düsseldorf und Stuttgart im Ausbaufall. Die Verlagerung von Flugverkehr auf die<br />

9 Lärmbetroffenheiten entsprechen dem Planungsstand zum Hearing im Hessischen Landtag, 10.-12.05.2000<br />

10 Flächenangaben entsprechen dem Planungsstand zum Hearing im Hessischen Landtag, 10.-12.05.2000<br />

11 Flächenangaben entsprechen dem Planungsstand zum Hearing im Hessischen Landtag, 10.-12.05.2000<br />

12 Flächenangaben aus Mediationsverfahren<br />

13 Flächenangaben entsprechend der Informationsbroschüre zum Ausbau 27.09.2000<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-87<br />

Bahn unter anderem in Folge dieser Maßnahmen führt zu einer Reduzierung des Aufkommens<br />

um 0,5 Mio Passagieren.<br />

5.4 Beschreibung des Prognose-Nullfalles<br />

Im Prognosenullfall für das Jahr 2015 wird davon ausgegangen, dass der Flughafen Frankfurt<br />

Main keine Erweiterung im Start- und Landebahnsystem erhält, wobei jedoch auch im<br />

Prognosenullfall aufgrund der Luftverkehrsprognose eine Kapazitätserweiterung im Rahmen<br />

des möglichen, d.h. auf dem bestehenden Start- und Landebahnsystem zu unterstellen ist.<br />

Die maximal erreichbare Kapazität liegt unter Berücksichtigung neuartiger Betriebssteuerungssysteme,<br />

die eine engere Staffelung der Flugbewegungen ermöglichen, und weiterer<br />

Optimierungen bei der Passagierabfertigung bei ca. 500.000 Flugbewegungen oder<br />

58,4 Mio. Passagieren (einschließlich Transit und Allg. Luftfahrt) pro Jahr, was einer etwa 18<br />

%-igen Steigerung entspricht (FRAPORT AG 2001b).<br />

Um diese Steigerungen zu erreichen und der Entwicklung von vermehrten Anflügen von<br />

Großraumflugzeugen gerecht werden zu können, müssen die Infrastruktureinrichtungen angepasst<br />

und ertüchtigt werden. Die Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgen<br />

alle innerhalb des heutigen Flughafengeländes und unter Nutzung der Flächen der US<br />

Air Base, die bis Ende 2005 vollständig an die Fraport AG zurück gegeben werden. Die Flächenumgriffe<br />

des Prognosenullfalles und der Ist-Situation sind bis auf eine bereits im Prognosenullfall<br />

vorgesehenen Fläche für öffentliche Parkierungsanlagen im Norden (Fläche<br />

westlich Fernbahnhof) deckungsgleich. Änderungen bei den Flugrouten und den Überflughöhen<br />

gegenüber der Ist-Situation (2000) sind nicht geplant (vgl. auch FRAPORT AG 2001b).<br />

Die wesentlichen Veränderungen im Prognosenullfall im Vergleich zur Ist-Situation (2000)<br />

betreffen folgende Aspekte (siehe auch FRAPORT AG 2001b):<br />

Bauliche Anlagen und Gebäude:<br />

• Die vorhandenen Passagieranlagen im Norden werden durch einen neuen Satelliten im<br />

Süden ergänzt. Im neuen Satelliten Süd sollen luftseitige Abfertigungsprozesse wie Sicherheits-<br />

und Passkontrolle erfolgen. Das Einchecken und die Gepäckausgabe werden<br />

weiterhin ausschließlich im Norden erfolgen. Das Gebäude des Satelliten Süd wird einschließlich<br />

Nebenflächen etwa 7,4 ha einnehmen.<br />

• Der Satellit wird über einen neuen Tunnel an das vorhandene Terminal Mitte 1<br />

angeschlossen.<br />

• Für den Gepäckumschlag sind ca. 3,0 ha vorgesehen.<br />

• Die Frachtanlagen werden um etwa 15,8 ha erweitert.<br />

• Der Flächenbedarf an Flugzeugwartungsanlagen wird um 8,2 ha auf 74,6 ha wachsen.<br />

• Für Catering-Anlagen besteht ein Flächenmehrbedarf von 2,0 ha, der ausschließlich im<br />

südlichen Flughafenbereich gedeckt werden kann.<br />

• Für eine neue Fäkalienstation sind ca. 0,05 ha veranschlagt.<br />

• Die Anlagen für Bodenverkehrsdienste Dritter (Werkstätten, Verwaltungsgebäude, Außenflächen<br />

etc.) werden bis 2015 um 2,9 ha anwachsen.<br />

• Für eine neue Feuerwache im Südbereich sind ca. 1,4 ha erforderlich.<br />

• Des weiteren ist eine neue Halle für Winterdienstgeräte sowie eine zusätzliche Enteisungsstation<br />

erforderlich mit ca. 0,25 ha.<br />

• Für Werkstätten und Lager werden etwa 2,45 ha benötigt.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-88<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

• Für zusätzliche Büroflächen entsteht eine voraussichtlicher Flächenmehrbedarf von rund<br />

0,65 ha.<br />

• Für die Beschäftigten entsteht des weiteren im Süden ein Bedarf an neuen Parkplätzen.<br />

In der Überlegung ist die Errichtung eines neuen Parkhauses und/oder Tiefgarage mit<br />

rund 2000 Stellplätzen<br />

• Im südlichen Flughafenbereich soll ein Besucherzentrum errichtet werden. Der Flächenbedarf<br />

beträgt einschließlich der Parkierungsanlagen 7,0 ha.<br />

Flugbetriebsflächen:<br />

• Keine weiteren Lande- bzw. Start- und Landebahnen, jedoch fortlaufende Anpassung der<br />

Bahnen an die ICAO-Standards<br />

• je zwei Schnellabrollwege pro Landerichtung für die Start- und Landebahn 07R/25L Süd<br />

• Rollwege von der Start- und Landebahn Süd im Bereich der Schwellen 07R und 25L<br />

• Fertigstellung eines doppelten Rollweg-Ringsystems bestehend aus den vorhandenen<br />

Rollwegen A, N und W und W-West, S und Y, B und B-East<br />

• Verlängerung des Rollweges B nach Süden mit Anpassungen für die Rollwege B-East<br />

und S<br />

• Verschiebung des westlichen <strong>Teil</strong>s des Rollweges S nach Norden<br />

• Neuer Rollweg Y zwischen den Rollwegen B und K südlich parallel zum Rollweg S<br />

• Neuer Rollweg W-West westlich der Startbahn 18 West zwischen den Rollwegen Z<br />

und S<br />

• Doppelrollwegsystem und zusätzlicher Rollweg zum Doppelrollwegsystem zur Erschließung<br />

des neuen Passagierbereiches Satellit Süd<br />

• Verbesserte Zurollmöglichkeiten zu den Köpfen der Start- und Landebahnen des bestehenden<br />

Parallelbahnsystems<br />

• Erschließungsrollwege für die Fracht- und Werftanlagen sowie die Anlagen der Allgemeinen<br />

Luftfahrt<br />

• Zusätzliche Vorfelder bzw. Erweiterung der Vorfeldkapazität sowohl im Norden als auch<br />

im Süden, aufgrund der Erweiterung des Vorfeldes von Terminal 1, Abbruch der Flugzeughalle<br />

3.<br />

Verkehrsanbindungen<br />

Zur Erschließung des Flughafens werden Anpassungen der Verkehrsanlagen sowohl innerhalb<br />

als auch außerhalb des Flughafengeländes notwendig.<br />

Innerhalb des Flughafengeländes beträgt der Flächenmehrbedarf für öffentliche Straßenverkehrsanlagen<br />

rund 18,3 ha. Im wesentlichen handelt es sich um Flächen für den ruhenden<br />

Verkehr. Bis 2015 entsteht ein rechnerischer Mehrbedarf von 10.000 öffentlich zugänglichen<br />

Pkw-Stellplätzen. Dafür müssen neue Parkierungsanlagen errichtet werden (z. B. Fläche<br />

westlich Fernbahnhof oder Parkhaus auf Parkplatz P36).<br />

Außerhalb des Flughafengeländes ist von folgenden Straßenausbaumaßnahmen im<br />

flughafennahen Raum bis 2015 (vgl. auch ZIV 2001a) auszugehen:<br />

• BAB A 3: achtstreifiger Ausbau zwischen AK Wiesbaden und AS Kelsterbach<br />

• BAB A 5: Vollausbau der AS Frankfurt-Niederrad<br />

• BAB A 66: sechsstreifige Ausbau zwischen dem AD Kriftel und dem AK Wiesbaden einschließlich<br />

der Realisierung der neuen AS Hattersheim-West<br />

• B 3: Umgehung Friedberg, Wöllstadt (Ober- und Nieder-Wöllstadt)<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-89<br />

• B 8: Umgehung Königstein, Glashütten, Waldems-Esch, Bad Camberg, Selters-<br />

Niederselters, Brechen-Oberbrechen und Brechen-Niederbrechen<br />

• B 26: dreistreifiger Ausbau zwischen Dieburg und Babenhausen<br />

• B 40 / B 519: Umgehung Hochheim, Flörsheim und Flörsheim-Weilbach<br />

• B 43: Verlegung und vierstreifiger Ausbau im Bereich der DLZ Mönchhof/GVZ Rhein-<br />

Main-West (zwischen Kelsterbach und Raunheim)<br />

• B 486: ortsnahe Umfahrung von Dreieich-Offenthal<br />

• B 486: Umgehung Mörfelden<br />

• B 519: Umgehung Hofheim/Kriftel.<br />

Des weiteren wird davon ausgegangen, dass die im Fachgutachten G 5 (ZIV 2001a) aufgezeigten<br />

baulichen Maßnahmen für die im Prognosenullfall entstehenden Problembereiche<br />

(siehe auch FRAPORT AG 2001b) umgesetzt werden. Dies sind:<br />

• BAB A 3, Hauptfahrbahn von Westen vor Ausfahrt „Kelsterbach“,<br />

• Kelsterbacher Spange, westliche Verflechtung der B 43 (von Osten) Richtung flughafen<br />

(Airportring) mit B 43 (von Kelsterbach) Richtung B 43 (Ost),<br />

• B 43, Verflechtungsbereiche zwischen Anschlussstelle Flughafen-Nord und Kreisel Unterschweinsteige,<br />

• BAB A 5, Hauptfahrbahn nach Norden, insbesondere Einfahrt der BAB A 3 (von Westen)<br />

Richtung BAB A 5 (Nord),<br />

• Anschlussstelle Frankfurt-Süd, Zufahrten des südlichen Kreisverkehrs.<br />

Die Schienenverkehrsinfrastruktur wird bis 2015 weiter ausgebaut. Bei Verwirklichung der<br />

geplanten Maßnahmen kann der Schienenverkehr die prognostizierten Fahrgäste aufnehmen.<br />

Folgende Aus- und Neubaumaßnahmen sind geplant bzw. bereits in Bau:<br />

• Neubaustrecke für Hochgeschwindigkeitsverkehr Köln – Rhein/Main<br />

• Neubaustrecke für Hochgeschwindigkeitsverkehr Rhein/Main – Rhein/Neckar<br />

• Umbau des Schienennetzknotens Sportfeld mit Anpassung an den Riedbahnausbau zwischen<br />

Sportfeld und Zeppelinheim (zwei Gleise Nahverkehr, zwei Gleise Fernverkehr)<br />

• Regionaltangente West (Bad Homburg/Nordwestzentrum – Höchst – Flughafen – Neu-<br />

Isenburg Zentrum/Dieburg)<br />

• Viergleisiger Ausbau der Strecke Frankfurt-West – Bad Vilbel<br />

• S-Bahnstrecke Offenbach-Ost – Rodgau – Rödermark – Ober-Roden<br />

• S-Bahnstrecke Offenbach-Ost – Dietzenbach<br />

• Ausbau des U-Bahn- und Straßenbahnnetzes in Frankfurt.<br />

5.5 Ausbau des Start- und Landebahnsystems<br />

Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens ist in den Unterlagen zur Raumordnung<br />

Band B (FRAPORT AG 2001b) enthalten. Im Folgendem werden die wesentlichen Aspekte als<br />

Grundlage für die FFH-Studie zur Raumordnung zusammenfassend dargestellt. Die Varianten<br />

Nordwest, Nordost und Süd sind aus der Sicht der Fraport AG die zumutbaren Alternativen<br />

im Sinne des Artikels 6 Absatz 4 FFH-Richtlinie und § 19c Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG, mit<br />

denen die Vorhabensziele des Ausbauprogramms erreicht werden können.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-90<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

5.5.1 Variante Nordwest<br />

Flugbetriebsflächen<br />

Zur Ergänzung des vorhandenen Start- und Landebahnsystems wird eine neue Landebahn<br />

im Kelsterbacher Wald nordwestlich des bestehenden Flughafens gebaut. Die Länge der<br />

Bahn, auf der nur gelandet werden soll, beträgt 2800 m, die Breite 60 m (inkl. Schultern). Die<br />

neue Landebahn wird die für den Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe IIIb erfoderlichen<br />

Befeuerungsanlagen, Instrumentenlandessysteme und meteorologischen Einrichtungen erhalten<br />

Hierzu gehören u.a. die Anflugbefeuerungen mit einer Länge von 900 m vor Schwelle<br />

und die Haupteinflugzeichen (Sender) in einem Abstand von 1.050 m vor jeder Schwelle.<br />

Das neue Bahnsystem wird einschließlich der Anflugbefeuerungen, Instrumentenlandesysteme<br />

und der Haupteinflugzeichen mit einem Flughafensicherheitszaun und entsprechenden<br />

Toranlagen eingezäunt. Innerhalb des Zaunes wird die erforderliche Zaunstraße als geschlossene<br />

Ringstraße ausgeführt, an welche die Wartungswege zu den Sendeanlagen und<br />

-geräten angeschlossen werden.<br />

Parallel zur Landebahn wird ein Rollweg über die komplette Bahnlänge gebaut und über<br />

Schnellabrollbahnen und Abrollbahnen mit der Landebahn verbunden. Die Anbindung an das<br />

bestehende Start- und Landebahnsystem erfolgt über zwei Flugzeugrollbrücken, die die vorhandenen<br />

Straßen- und Schienentrassen überqueren. Innerhalb des bestehenden Flughafengeländes<br />

ist ein Ausbau des Rollwegesystems und der Vorfeldkapazität vorgesehen, der<br />

überwiegend dem Ausbau im Prognosenullfall entspricht. Zusätzlich wird ein Rollweg entlang<br />

der variantenunabhängigen Ausbaufläche im Süden des Flughafens gebaut.<br />

Zusammenhangsmaßnahmen<br />

Das Straßenverkehrssystem muss teilweise an die neu zu erwartenden Verkehrsbelastungen<br />

angepasst werden. Folgende baulichen Maßnahmen werden durchgeführt:<br />

• In der Verbindungsrampe des Frankfurter Kreuzes wird zwischen BAB 3 (West) und BAB<br />

5 (Süd) auf insgesamt 1.200 m Länge ein zweiter Fahrstreifen ergänzt.<br />

• Die Ausfahrt der BAB A 5 (Nord) zum neuen Terminal 3 muss auf 300 m Länge um 2 m<br />

verbreitert werden, um einen zweiten Fahrstreifen ergänzen zu können.<br />

• Um den Busverkehr an den erwarteten Bedarf für das Terminal 3 anpassen zu können,<br />

muss die Zufahrt zum Bahnhof Zeppelinheim über die „Hurenschneise“ angepasst werden.<br />

Zudem müssen an der Westseite des Bahnhofs Wendemöglichkeiten und drei Bushalteplätze<br />

gebaut werden.<br />

Aufgrund der Lage der Landebahn Nordwest müssen ferner folgende Anpassungen im Straßennetz<br />

vorgenommen werden:<br />

• Die „Flughafenstraße“ muss zurückgebaut werden. Die Straße „Am Südpark“ wird mittels<br />

einer etwa 600 m langen Verlängerung mit dem Fasanenweg verbunden, statt derzeit mit<br />

der „Flughafenstraße“.<br />

• Die Okrifteler Straße (K 152) muss südwestlich von Kelsterbach die Landebahn Nordwest<br />

auf ca. 620 m Länge in Tunnellage unterqueren. Im Zuge der Untertunnelung sind<br />

Straßenverlegungen von ca. 600 m Länge südlich der Untertunnelung und von ca. 200 m<br />

Länge nördlich der Untertunnelung notwendig.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-91<br />

• Der Airportring muss partiell tiefer gelegt werden, damit er von der westlichen Rollweganbindung<br />

zwischen Landebahn Nordwest und Flughafengelände überquert werden kann.<br />

Neben der landseitigen Verkehrsanbindung wird auch das Leitungsnetz der RWE bauliche<br />

verändert. Dies betrifft das Umspannwerk Kelsterbach und die Hochspannungstrassen<br />

im Nordwesten des bestehenden Flughafens Frankfurt Main im Falle der Realisierung der<br />

Nordwest-Variante. Die geplante bauliche Veränderung besteht im einzelnen aus folgenden<br />

Umbaumaßnahmen:<br />

• Verlegung des Umspannwerkes Kelsterbach an den Nordrand der geplanten Landebahn<br />

Nordwest mit reduzierter Fläche von ca. 1 ha,<br />

• Vollständiger Rückbau der Freileitungen zwischen Umspannwerk Kelsterbach und Überführung<br />

über die BAB A 3,<br />

• Rückbau von drei der vier Freileitungen auf eine verbleibende Freileitung zwischen Überführung<br />

über die BAB A 3 und Unterwerk Mörfelden-Walldorf (bis Unterwerk Urbach entfallen<br />

zwei Leitungen),<br />

• Neubau eines Erdkabels für die verbleibende Leitung zwischen BAB A 3 und dem neuen<br />

Umspannwerk bei Kelsterbach als Trassen kommen in Betracht der Grenzverlauf der<br />

Landebahn oder die B 43<br />

• Rückbau von zwei der vier Leitungen der Trasse aus Okriftel/Hattersheim und Anschluss<br />

der Trassen Farbwerke Hoechst an das neue Umspannwerk.<br />

Die durch die baulichen Veränderungen verloren gehenden Kapazitäten werden durch das<br />

bestehende Netz aufgefangen.<br />

Betriebskonzept<br />

Auf der Landebahn im Kelsterbacher Wald sind ausschließlich Landungen und zwar aus den<br />

Betriebsrichtungen 07 und 25 vorgesehen. Das Betriebskonzept für das Gesamtsystem Flughafen<br />

Frankfurt Main sieht eine Steigerung des Koordinierungseckwertes von jetzt 78 auf<br />

zukünftig mindestens 120 koordinierte Flugbewegungen pro Stunde vor.<br />

Aufgrund des prognostizierten Flugzeugmixes und der unterstellten Nutzungsstrategie sind<br />

die Landebahn und die Rollwege für Flugzeuge gemäß ICAO Code 4E dimensioniert.<br />

Das Betriebskonzept basiert auf den Verkehrsprognosen von INTRAPLAN (2001a) (vgl. auch<br />

FRAPORT AG 2001b), die von einer Steigerung von Passagieren (einschl. Transit und Allg.<br />

Luftfahrt) von 49,4 Mio Pax im Jahr 2000 auf 81,5 Mio. Pax im Jahr 2015, einer Steigerung<br />

des Fracht- und Postaufkommens (einschl. Transit) von 1,730 Mio. Tonnen im Jahr 2000 auf<br />

2,867 Mio. Tonnen im Jahr 2015 sowie einer Steigerung der Flugbewegungen von 458.731<br />

im Jahr 2000 auf 656.000 im Jahr 2015 ausgeht.<br />

Das Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehres wird sich von etwa 153.200<br />

Kraftfahrzeuge pro Tag auf etwa 185.100 Kraftfahrzeuge pro Tag erhöhen (FRAPORT AG<br />

2001b). Der Busverkehr wird an das neue Terminal im Süden angepasst. Das Gesamtfahrgastaufkommen<br />

im Schienenpersonenverkehr wird sich gegenüber dem Prognosenullfall<br />

erhöhen, jedoch wird die Netzkapazität voraussichtlich ausreichen, um die Verkehrszuwächse<br />

aufzunehmen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-92<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Die Flugrouten und Überflughöhen sind im einzelnen in FRAPORT AG 2001b dargestellt.<br />

Baukonzept<br />

Die Angaben zum Baukonzept beruhen auf dem derzeitigen Planungsstand.<br />

Im Jahr 2004 ist der Baubeginn geplant. Bis 2006 sollen die Flugbetriebsflächen realisiert<br />

werden. Bis 2012 sollen die restlichen Anlagen fertiggestellt werden.<br />

Im Bereich der Flugbetriebsflächen für die Landebahn ist nach der Baufeldräumung (Rodung<br />

des Waldes, Abbruch des Umspannwerkes Kelsterbach und der Hochspannungsfreileitung)<br />

eine Geländemodellierung durchzuführen. Ein vollständiger Massenausgleich innerhalb des<br />

Flughafengeländes wird hierbei angestrebt. Ein Transport von Erdbaustoffen auf öffentlichen<br />

Verkehrswegen soll vermieden werden. Im Südbereich ist neben der Rodung des Waldes<br />

auch der Abbruch von Gebäuden und Anlagen, insb. im Bereich der US Air Base erforderlich<br />

sowie die Sanierung eventueller Altlasten.<br />

Für die Ableitung von Oberflächenwasser ist der Einsatz von Versickerungsanlagen und die<br />

Nutzung der heute bereits vorhandenen bzw. zu errichtenden Anlagen vorgesehen. Dauerhafte<br />

Grundwasserabsenkungen sind nicht vorgesehen. Für sehr tiefe Baugruben können<br />

temporäre Wasserhaltungen ggf. erforderlich werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden<br />

dafür offene Wasserhaltungen ausreichen.<br />

Für die Durchführung der Baumaßnahmen sind eine Vielzahl unterschiedlichster Baumaschinen<br />

und Baugeräte erforderlich. Die Emissionen der Baustelle beinhalten Abgase, Lärm<br />

und Staub. Aufgrund des derzeitigen frühen Planungsstandes können Leistungsdaten der<br />

Baumaschinen und Bauabläufe, die zur Abschätzung der Emissionen erforderlich wären,<br />

noch nicht angegeben werden.<br />

Der Transport von Baumaterialien im Nahbereich wird insbesondere abgewickelt über:<br />

• von der A 5 über die Autobahnanschlussstelle Zeppelinheim<br />

• von der B 43 über die Okrifteler Straße<br />

• von der A3 über eine Behelfsausfahrt Alte Hegwaldschneise.<br />

Des weiteren verfügt das Areal über die derzeitige CargoCity Süd und den Anschluss zum<br />

Umspannwerk Kelsterbach über zwei eigene Gleisanschlüsse, die nach Möglichkeit auch<br />

zum Materialtransport genutzt werden sollen.<br />

5.5.2 Variante Nordost<br />

Flugbetriebsflächen<br />

Zur Ergänzung des vorhandenen Start- und Landebahnsystems wird eine neue Landebahn<br />

im Frankfurter Stadtwald (Schwanheimer Wald) nordöstlich des bestehenden Flughafens<br />

gebaut. Die Länge der Bahn, auf der nur gelandet werden soll, beträgt 2800 m, die Breite<br />

60 m (inkl. Schultern). Die neue Landebahn wird die für den Allwetterflugbetrieb nach Be-<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-93<br />

triebsstufe IIIb erfoderlichen Befeuerungsanlagen, Instrumentenlandessysteme und meteorologischen<br />

Einrichtungen erhalten Hierzu gehören u.a. die Anflugbefeuerungen mit einer Länge<br />

von 900 m vor Schwelle und die Haupteinflugzeichen (Sender) in einem Abstand von<br />

1.050 m vor jeder Schwelle. Das neue Bahnsystem wird einschließlich der Anflugbefeuerungen,<br />

Instrumentenlandesysteme und der Haupteinflugzeichen mit einem Flughafensicherheitszaun<br />

und entsprechenden Toranlagen eingezäunt. Innerhalb des Zaunes wird die erforderliche<br />

Zaunstraße als geschlossene Ringstraße ausgeführt, an welche die Wartungswege<br />

zu den Sendeanlagen und -geräten angeschlossen werden.<br />

Parallel zur Landebahn wird ein Rollweg über die komplette Bahnlänge gebaut und über<br />

Schnellabrollwege und Abrollwege mit der Landebahn verbunden. Die Anbindung an das<br />

bestehende Start- und Landebahnsystem erfolgt über eine Flugzeugrollbrücke, die vorhandene<br />

Straßen- und Schienentrassen überquert. Innerhalb des bestehenden Flughafengeländes<br />

ist ein Ausbau des Rollwegesystems und der Vorfeldkapazität vorgesehen, der überwiegend<br />

dem Ausbau im Prognosenullfall entspricht. Zusätzlich wird ein Rollweg entlang der<br />

variantenunabhängigen Ausbaufläche im Süden des Flughafens Frankfurt Main gebaut.<br />

Zusammenhangsmaßnahmen<br />

Das Straßenverkehrssystem muss teilweise an die neu zu erwartenden Verkehrsbelastungen<br />

angepasst werden. Die baulichen Maßnahmen am Frankfurter Kreuz, an der Autobahnausfahrt<br />

der BAB A 5 zum neuen Terminal 3 und am Bahnhof Zeppelinheim entsprechen<br />

denjenigen der Nordwest-Variante (vergleiche Kapitel 5.5.1).<br />

Aufgrund der Lage der Landebahn Nordost müssen ferner folgende Anpassungen im Straßen-<br />

und Schienennetz vorgenommen werden:<br />

• Die Schwanheimer Bahnstraße muss südlich der Landebahn auf ca. 880 m Länge entlang<br />

der Landebahn verlegt werden und danach auf ca. 620 m Länge in Tunnellage geführt<br />

werden.<br />

• Die Eisenbahnstrecke zwischen Kelsterbach und Sportfeld muss im Bereich der Landebahn<br />

Nordost auf ca. 1.700 m Länge in Tunnellage geführt werden. Es sind zwei eingleisige<br />

Tunnelröhren erforderlich. Bei der Unterquerung der BAB A 5 verläuft die Bahntrasse<br />

mindestens ca. 14 m unter Geländeoberkante. Unmittelbar östlich des Tunnels<br />

schließt sich eine ca. 1.000 m lange Rampe an.<br />

• Der vorhandene Schienenstreckenabschnitt Flughafen Regionalbahnhof - Sportfeld muss<br />

nach dem Auftauchen aus dem vorhandenen Flughafentunnel verlegt und unmittelbar am<br />

südlichen Rand der Landebahn Nordost entlanggeführt werden. Zur Überquerung der<br />

BAB A 5 wird ein neues Brückenbauwerk etwa 150 m südlich der bisherigen Überquerung<br />

gebaut. Unmittelbar östlich davon muss die Einfädelung in die durchgehende<br />

Hauptstrecke zwischen Kelsterbach und Sportfeld neu hergestellt werden (inklusive Ü-<br />

berführungsbauwerk). Insgesamt muss etwa 3.100 m zweigleisige Strecke neu hergestellt<br />

werden.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-94<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Betriebskonzept<br />

Die Grundannahmen entsprechen denjenigen der Variante Nordwest (vergleiche Kapitel<br />

5.5.1).<br />

Baukonzept<br />

Das Baukonzept, über das zum derzeitigen Planungsstand nur grobe und vorläufige Angaben<br />

gemacht werden können, entspricht im Wesentlichen dem Baukonzept der Nordwestvariante<br />

(vergleiche Kapitel 5.5.1).<br />

5.5.3 Variante Süd<br />

Flugbetriebsflächen<br />

Zur Ergänzung des vorhandenen Start- und Landebahnsystems wird eine neue Start- und<br />

Landebahn Süd im Bischofsheimer Stadtwald bei Walldorf gebaut. Die Länge der Bahn, auf<br />

der sowohl gestartet als auch gelandet werden soll, beträgt 3600 m, die Breite 75 m (inkl.<br />

Schultern). Die neue Landebahn wird die für den Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe IIIb<br />

erfoderlichen Befeuerungsanlagen, Instrumentenlandessysteme und meteorologischen Einrichtungen<br />

erhalten Hierzu gehören u.a. die Anflugbefeuerungen mit einer Länge von 900 m<br />

vor Schwelle und die Haupteinflugzeichen (Sender) in einem Abstand von 1.050 m vor jeder<br />

Schwelle. Das neue Bahnsystem wird einschließlich der Anflugbefeuerungen, Instrumentenlandesysteme<br />

und der Haupteinflugzeichen mit einem Flughafensicherheitszaun und entsprechenden<br />

Toranlagen eingezäunt. Innerhalb des Zaunes wird die erforderliche Zaunstraße<br />

als geschlossene Ringstraße ausgeführt, an welche die Wartungswege zu den Sendeanlagen<br />

und -geräten angeschlossen werden.<br />

Parallel zur Start- und Landebahn werden zwei Rollwege über die komplette Bahnlänge gebaut<br />

und über Schnellabrollwege und Abrollwege mit der Bahn verbunden. Die Anbindung an<br />

das bestehende Start- und Landebahnsystem erfolgt über Rollwege, die überwiegend im<br />

bestehenden Flughafengelände verlaufen. Innerhalb des bestehenden Flughafengeländes ist<br />

ein Ausbau des Rollwegesystems und der Vorfeldkapazität vorgesehen, der überwiegend<br />

dem Ausbau im Prognosenullfall entspricht. Zusätzlich wird ein Rollweg entlang der variantenunabhängigen<br />

Ausbaufläche im Süden des Flughafens gebaut.<br />

Zusammenhangsmaßnahmen<br />

Das Straßenverkehrssystem muss teilweise an die neu zu erwartenden Verkehrsbelastungen<br />

angepasst werden. Die baulichen Maßnahmen am Frankfurter Kreuz, an der Autobahnausfahrt<br />

der BAB A 5 zum neuen Terminal 3 und am Bahnhof Zeppelinheim entsprechen<br />

denjenigen der Nordwest-Variante (vergleiche Kapitel 5.5.1).<br />

Aufgrund der Lage der Start- und Landebahn Süd muss ferner die Okrifteler Straße (K 152)<br />

bei Walldorf auf ca. 620 m Länge in Tunnellage geführt werden.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens Seite A-95<br />

Betriebskonzept<br />

Auf der neuen Start- und Landebahn sind sowohl Starts als auch Landungen vorgesehen,<br />

wobei die Landschwellen jeweils um 300 m versetzt sind, womit eine Landestrecke von jeweils<br />

3300 m zur Verfügung steht. Die Betriebsrichtungen sind 07 und 25. Mit der neuen<br />

Start- und Landebahn Süd kann das Kapazitätsziel von 120 Flugbewegungen pro Stunde<br />

nicht erreicht werden. Die Abhängigkeit zur Startbahn 18 schlägt sich in den entsprechenden<br />

Kapazitätswerten nieder. Ansonsten entsprechen die Grundannahmen denjenigen der Variante<br />

Nordwest (vergleiche <strong>Teil</strong> B. 0 und FRAPORT AG 2001b). Die Bahn und die Rollwege<br />

sind für Flugzeuge gemäß ICAO Code 4F dimensioniert.<br />

Baukonzept<br />

Das Baukonzept, über das zum derzeitigen Planungsstand nur grobe und vorläufige Angaben<br />

gemacht werden können, entspricht im Wesentlichen dem Baukonzept der Nordwestvariante<br />

(vergleiche Kapitel 5.5.1).<br />

5.6 Variantenunabhängige Betriebsflächen und<br />

Einrichtungen<br />

Bauwerke und Erschließung<br />

Bei allen drei Varianten ist der Bau zusätzlicher Gebäude im Süden des Flughafens vorgesehen.<br />

Die genaue Lage der Gebäude ist derzeit noch nicht festgelegt. Die Größe der jeweiligen<br />

Gebäude und Anlagen sind Zielgrößen, die sich aus den prognostizierten Passagierzahlen<br />

und dem prognostizierten Gepäckaufkommen ergeben. Die baulichen Anlagen sind<br />

detailliert im Band B der Raumordnungsunterlagen (FRAPORT AG 2001b) beschrieben.<br />

Diese Anlagen liegen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Flughafens. Im Vergleich<br />

zum Prognosenullfall erhöht sich jedoch der Flächenbedarf, so dass die im Südbereich des<br />

Flughafens vorhandenen Flächen im Flughafen bzw. freiwerdenden Flächen (US Air Base)<br />

alleine nicht ausreichen werden. Nach derzeitigem Planungsstand werden im Vergleich zum<br />

Prognosenullfall im Süden auf Flächen in einer Größenordnung von ca. 115 ha 14 zusätzlich<br />

Betriebseinrichtungen entstehen.<br />

Zusammenhangsmaßnahmen<br />

Um die Erweiterungsflächen verwirklichen zu können, muss die Okrifteler Straße östlich der<br />

Startbahn 18 West nach Süden verlegt werden. In Zusammenhang mit der Straßenverlegung<br />

muss unter der Startbahn 18 West ein neuer Tunnel gebaut werden, der südlich vom bestehenden<br />

Tunnels liegt.<br />

14 inkl. der bestehenden „Baustelleneinrichtungsfläche“ außerhalb des Flughafens<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-96<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

5 Beschreibung des Vorhabens<br />

Betriebskonzept<br />

Das Betriebskonzept des Flughafens wurde bei den Varianten soweit erforderlich erläutert.<br />

Die eigenständige Darstellung eines Betriebskonzeptes für die variantenunabhängigen Betriebsflächen<br />

ist im Rahmen der Studie nicht erforderlich (siehe hierzu auch FRAPORT AG<br />

2001b).<br />

Baukonzept<br />

Das Konzept für den Flughafenausbau wurde bei den Baukonzepten der Start- und Landebahn-Varianten<br />

dargestellt. Eine Trennung des Baukonzeptes zwischen dem Bau der variantenunabhängigen<br />

Betriebsflächen und dem Bau des Start- und Landebahnsystems ist zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-97<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

6.1 Projektwirkungen<br />

Auf der Grundlage der Vorhabensbeschreibung lassen sich die umweltrelevanten Projektwirkungen<br />

nach Art und Umfang abschätzen. Prinzipiell unterschieden werden dabei gemäß<br />

Kapitel 3 anlage-, betriebs- und baubedingte Projektwirkungen.<br />

Der Bezugszustand für die Auswahl und Quantifizierung der Projektwirkungen ist der Prognose-Null-Fall.<br />

Gegenstand der Beschreibung der Projektwirkungen sind alleine diejenigen<br />

umweltrelevanten Wirkungen des geplanten Vorhabens, die im Jahr 2015 zusätzlich gegenüber<br />

dem zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Prognose-Null-Fall zu erwarten sind. Derjenige<br />

Anteil der umweltrelevanten Wirkungen des geplanten Flughafenausbaus, der auch im<br />

Prognosenullfall gegenüber der Ist-Situation auftritt (insb. durch Zunahme des Flugverkehrs<br />

und daraus resultierende Lärm- und Schadstoffemissionen), ist nicht Gegenstand der Auswirkungsprognose<br />

und der Auswirkungsbewertung im Rahmen der vorhabensbezogenen<br />

FFH-Studie.<br />

6.1.1 Anlagebedingte Projektwirkungen<br />

Aufbauend auf die Vorhabensbeschreibung werden als Einstieg in die Auswirkungsanalyse<br />

die voraussichtlich umweltrelevanten Projektwirkungen bzw. Wirkfaktoren nach Art, Umfang<br />

und zeitlicher Dauer des Auftretens beschrieben.<br />

Bei den anlagebedingten Projektwirkungen handelt es sich überwiegend um dauerhafte und<br />

bleibende Wirkungen, die im Zusammenhang mit den baulichen Anlagen stehen. Verursacher<br />

dieser Wirkungen sind sowohl die unmittelbaren baulichen Anlagen des Ausbauvorhabens<br />

als auch die sekundär erforderlichen Umbaumaßnahmen bei bestehenden Infrastruktureinrichtungen<br />

(Zusammenhangsmaßnahmen). Im einzelnen sind hier zu nennen:<br />

• die Start- und Landebahn mit den entsprechenden Rollbahnen und Rollbahnbrücken und<br />

seitlichen Freiflächen,<br />

• Tief- und Hochbauten, Tunnel, Tiefgaragen, Wege und sonstige Einrichtungen im zukünftigen<br />

Flughafengelände bzw. im Bereich der variantenunabhängigen Betriebsflächenerweiterung<br />

• Unterführungen, Verlegungen oder anderweitige Ausbaumaßnahmen von Straßen- und<br />

Schienenwegen oder Infrastruktureinrichtungen außerhalb des zukünftigen Flughafengeländes<br />

Von diesen Anlagen gehen vor allem dauerhafte und neue Flächeninanspruchnahmen in<br />

unterschiedlichen Qualitäten, unmittelbare Veränderungen im Wasserhaushalt und Trennwirkungen<br />

sowie visuelle Wirkungen auf das Umfeld aus. Im einzelnen werden die folgenden<br />

anlagebedingten Projektwirkungen unterschieden:<br />

• Flächeninanspruchnahmen durch Versiegelung und Überbauung<br />

• Flächeninanspruchnahmen durch Bodenabtrag, -auftrag, -umlagerung<br />

• Flächeninanspruchnahmen durch Maßnahmen zur Hindernisfreiheit<br />

• Flächeninanspruchnahmen durch Erdablagerungen, Entnahmestellen (Massenbilanz)<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-98<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

• Eingriffe in den Grundwasserkörper (Tiefbauten, Tunnel)<br />

• Veränderungen von Oberflächengewässern (Gewässerquerung, -ausbau, -verlegung)<br />

• Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer<br />

(Entwässerungskonzept)<br />

• Trennwirkungen und Zerschneidungen von Schutzgutfunktionen<br />

• Visuelle Wirkungen durch Hochbauwerke.<br />

6.1.1.1 Anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen<br />

Bei den Flächeninanspruchnahmen sind verschiedene Qualitäten zu unterscheiden. In Abhängigkeit<br />

von der Art der Überbauung bzw. der oberflächlichen Veränderungen sind zu unterscheiden:<br />

Flächeninanspruchnahmen durch Versiegelung und Überbauung<br />

Dies sind alle Flächen, die mit Asphalt, Beton, Gebäuden o.a. überbaut werden und damit<br />

vollständig und auf Dauer ihre Funktionen für den Naturhaushalt verlieren und keine anderen<br />

Nutzungen zulassen. Hierunter fallen alle Gebäudeaufstandsflächen, alle versiegelten Flächen<br />

im Bereich der Rollbahnen und alle versiegelten Straßen und Wege im Flughafen sowie<br />

im Bereich der Zusammenhangsmaßnahmen.<br />

Flächeninanspruchnahmen durch Bodenabtrag, -auftrag, -umlagerung<br />

Dies sind alle Flächen, auf denen Boden umgelagert wird, aber keine Versiegelung stattfindet.<br />

Diese Art der Flächeninanspruchnahmen bewirkt somit eine Nutzungsänderung oder<br />

Nutzungsbeschränkung, ohne dass damit der vollständige oder dauerhafte Verlust ökologischer<br />

Funktionen verbunden ist. Hierunter fallen vor allem die Freiflächen zwischen und neben<br />

den Start- und Landebahnen, auf denen zukünftig heideartige Grasbestände entwickelt<br />

werden, aber auch andere Böschungsflächen und Grünstreifen im Bereich von Straßen- und<br />

Schienenwegen oder Rasen- und Grünanlagen.<br />

Flächeninanspruchnahmen durch Maßnahmen zur Hindernisfreiheit<br />

Aufgrund der Anforderungen an die Hindernisfreiheit bei Start- und Landebahnen<br />

(BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR 1971, Hindernisrichtlinie) gibt es je nach Standort bzw.<br />

bestehenden Nutzungen über den eigentlichen Bauumgriff hinaus weitere Flächen, auf denen<br />

zum Erhalt bzw. zur Schaffung der Hindernisfreiheit Maßnahmen erforderlich werden,<br />

die zu Nutzungsänderungen oder Nutzungsbeschränkungen führen können.<br />

Die Hindernisrichtlinie definiert sog. Hindernisbegrenzungsflächen (An- und Abflugflächen<br />

sowie seitliche Begrenzungsflächen) mit Hilfe von Abständen und Neigungen in Bezug auf<br />

die Start- bzw. Landebahnen und weiteren Maßgaben. Diese hieraus abgeleiteten Hindernisbegrenzungsflächen<br />

der Präzisionslandebahnen geben dann - in Abhängigkeit von der<br />

Geländehöhe - die jeweiligen Höhen an, die Hindernisse wie z.B. Bauwerke oder Wald annehmen<br />

dürfen. In Abbildung 6-1 und Abbildung 6-2 ist schematisch dargestellt, was sich<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-99<br />

hieraus für Konsequenzen für den Wald im Umfeld der neuen Start- und Landebahnen ergeben<br />

können.<br />

Innerhalb der sogenannten Randzone ist von einer vollständigen Waldrodung auszugehen,<br />

wobei jedoch kleine niedrige Büsche auch nach Bau im äußeren <strong>Teil</strong> der Randzone toleriert<br />

werden können. Die Randzone weist eine Breite von 600 m (d.h. Abstand zur Bahnachse<br />

300 m) auf und reicht bis 900 m vor Kopf der Start- und Landebahnen. Die seitlichen Übergangsflächen<br />

setzen, wie Abbildung 6-1 zeigt, am äußeren Rand des sogenannten Streifens<br />

an und steigen mit einer Neigung von 1:10. Der Streifen weist eine Breite von 300 m (d.h.<br />

Abstand zur Bahnachse 150 m) auf und reicht bis 300 m vor Kopf der Start- und Landebahnen.<br />

Die jeweils in Längsrichtung zur Bahn gelegenen An- und Abflugflächen steigen (in<br />

Abbildung 6-2) mit einer Neigung von 1:50, wobei die Anflugfläche i. a. 300 m vor der Landeschwelle<br />

und die Abflugfläche 60 m hinter dem Bahnende beginnt.<br />

Abbildung 6-1:<br />

Schematischer Querschnitt zur Hindernisfreiheit (nicht maßstabsgetreu)<br />

Abbildung 6-2:<br />

Schematischer Längsschnitt zur Hindernisfreiheit (dargestellt am Beispiel<br />

der Südvariante; nicht maßstabsgetreu)<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-100<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Je nach den vorhandenen Waldbeständen bzw. den bestehenden Waldhöhen werden entsprechende<br />

Maßnahmen zur Erreichung der Hindernisfreiheit durchzuführen sein.<br />

Bestände, die bereits höher sind als nach den Hindernisbegrenzungsflächen vorgegeben,<br />

werden kurzfristig (über den Bauzeitraum bis zur Inbetriebnahme) umzubauen oder einzuschlagen<br />

sein. Je nach Art, Struktur und Höhe der Waldbestände werden hier Maßnahmen<br />

erfolgen, die von der Herausnahme einzelner Überhälter, über Spitzenkappung, dem Einschlag<br />

der bestandsbildenden Schicht und Verbleib des Unterstandes bis hin zum Gesamteinschlag<br />

reichen werden.<br />

Bestände, die die Höhen der Hindernisbegrenzungsflächen derzeit noch nicht erreichen,<br />

jedoch aufgrund ihrer Artzusammensetzung in naher oder ferner Zukunft diese durchstoßen<br />

werden, sind mittel- bis langfristig in ihren Bestandshöhen zu regulieren. In diesen Bereichen<br />

ist davon auszugehen, dass bereits mit Baubeginn mit Hilfe eines schonenden und allmählichen<br />

Umbau des Waldes und einer gezielten Anpassung der Waldbewirtschaftung eine mittel-<br />

bis langfristige Baumhöhenregulierung erreicht wird. Ab einer bestimmten Hindernishöhe<br />

werden keine Eingriffe oder Maßnahmen mehr erforderlich. Ausgehend von einer mittleren<br />

Baumhöhe von ca. 30 m wird im Rahmen dieser FFH-Studie zur Raumordnung davon ausgegangen,<br />

dass außerhalb einer „30m-Hindernisbegrenzungslinie“, die sich aus einer Verschneidung<br />

der tatsächlichen Geländehöhen plus 30 m mit den jeweiligen Hindernisbegrenzungsflächen<br />

ergibt, keine Projektwirkungen aufgrund der Hindernisfreiheit auftreten werden.<br />

In den Anlagen zu den Konflikten ist diese Linie, in der mögliche Projektwirkungen noch betrachtet<br />

werden, jeweils für jede Variante dargestellt.<br />

Wie diese waldbaulichen Maßnahmen zur Erhaltung der Hindernisfreiheit im einzelnen aussehen,<br />

muss im Detail im Rahmen der Planfeststellung behandelt werden. Im Rahmen der<br />

Raumordnung werden hierzu in Abhängigkeit der möglichen schutzgutbezogenen Auswirkungen<br />

pauschale Annahmen getroffen.<br />

Flächeninanspruchnahmen durch Erdablagerungen, Entnahmestellen (Massenbilanz)<br />

Ein vollständiger Massenausgleich innerhalb des Flughafengeländes wird angestrebt. Der<br />

erforderliche Höhenausgleich wird so geplant, dass die abgetragenen Mengen an anderer<br />

Stelle am Standort zur Geländeauffüllung verwendet werden. Ein Transport von Erdbaustoffen<br />

auf öffentlichen Verkehrswegen soll damit vollständigst vermieden werden. Somit werden<br />

nach derzeitigem Planungsstand keine über den eigentlichen Bauumgriff hinausgehenden<br />

Flächen zur Erdablagerung oder zur Entnahme benötigt.<br />

Flächenbilanzen<br />

In der nachfolgenden Tab. 6.1.1 werden die sich im Planungsfall außerhalb des Flughafens<br />

ergebenden neuen Flächeninanspruchnahmen (im Vergleich zum Prognosenullfall) durch<br />

Versiegelung und Überbauung sowie durch Bodenumlagerung im Vergleich der Varianten<br />

dargestellt.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-101<br />

Tab. 6.1.1: Flächenbilanz außerhalb des bestehenden Flughafens im Planungsfall<br />

Variante<br />

Norwest<br />

Variante<br />

Nordost<br />

Variante<br />

Süd<br />

Variantenunabhängige Betriebsflächen<br />

115 115 115<br />

Zusammenhangsmaßnahmen 13 26 8<br />

davon versiegelte Fläche 6 10 3<br />

davon Böschungen u.a. 7 16 5<br />

Start- und Landebahnbereich:<br />

(innerhalb vsl. Einfriedung und inkl.<br />

Rollwegbrücken)<br />

244 271 289<br />

davon versiegelte Fläche 53 49 101<br />

davon Freiflächen innerhalb Zaun 191 222 188<br />

Summe 372 412 412<br />

Innerhalb des derzeitigen Flughafens werden bereits im Prognose-Nullfall wesentliche Änderungen<br />

und Erweiterungen insb. im Südbereich des Fughafens im Bereich der US-Air-Base<br />

vorgenommen. Die Planungen zu einzelnen Gebäuden, Straßen und sonstigen Anlagen im<br />

Bereich der variantenunabhängigen Betriebsflächenerweiterung außerhalb des Flughafengeländes<br />

und im Bereich innerhalb des Flughafens sind in der derzeitigen Planungstiefe noch<br />

nicht flächenscharf, eine Detailplanung obliegt der Planfeststellung. Die vorliegenden Planungen<br />

sehen jedoch Versiegelungsgrade für die einzelnen geplanten Flächennutzungen<br />

vor, die im einzelnen in Tab. 6.1.2: dargestellt sind, und der Auswirkungsprognose zugrundegelegt<br />

werden.<br />

Tab. 6.1.2: Versiegelungsgrade im derzeitigen und zukünftigen Flughafengelände<br />

Flächennutzung<br />

Anteil versiegelter Fläche in %<br />

Ist-Zustand<br />

Prognose-<br />

Nullfall<br />

Varianten<br />

Nordwest, Nordost und Süd<br />

Start- und Landebahnsystem<br />

(Bestand)<br />

30 35 35<br />

Flughafenbereich Nord 90 90 90<br />

US-Air-Base 50 100 100<br />

Fracht- und Speditionsbereich<br />

Süd / Erschließung<br />

Ost<br />

variantenunabhängige<br />

Betriebsflächenerweiterung<br />

außerhalb des Zaunes<br />

60 80 80<br />

5 5 90<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

6.1.1.2 Veränderungen im Wasserhaushalt<br />

Veränderungen von Oberflächengewässern<br />

Von den im Untersuchungsraum befindlichen Oberflächengewässern ist durch die Vorhabensvarianten<br />

nur der Gundbach betroffen. Im Falle der Realisierung der Variante Süd ist<br />

der Gundbach im Bereich südlich der Kläranlage abschnittsweise zu verlegen. Einleitungen<br />

in den Gundbach, die über das genehmigte Maß hinausgehen, sind nicht vorgesehen.<br />

Eingriffe in den Grundwasserkörper<br />

Freilegungen von Grundwasser entstehen durch das Ausbauvorhaben nicht. Durch Tunnelbauwerke<br />

im Rahmen der Zusammenhangsmaßnahmen und Gebäude, die mit ihren Gründungen<br />

in die gesättigte Zone hineinragen, kommt es lokal zu Stau- und Barriereeffekten.<br />

Nachfolgend werden die Gebäude und Tunnelbauwerke tabellarisch kurz beschrieben:<br />

Tab. 6.1.3: Grundwasserbeeinträchtigungen durch Tunnel und Gebäude<br />

Bezeichnung<br />

Tiefe unter<br />

Geländeoberkante<br />

(m)*<br />

Anschnitt des Grundwasserleiters*<br />

Variante Nordwest<br />

Absenkung des Airportrings<br />

7,5<br />

nicht auszuschließen < 10%<br />

Tunnel Okrifteler Straße<br />

9,5<br />

< 10%<br />

Variante Nordost<br />

Tunnel Schwanheimer Bahnstraße<br />

max. 10<br />

nein<br />

Bahntunnel<br />

ca. 14<br />

< 10%<br />

Einschnitt Schienennahverkehrstrasse<br />

(Regionalbahnhof -<br />

Sportfeld)<br />

max. 10<br />

nein<br />

Variante Süd<br />

Okrifteler Straße<br />

ca. 10<br />

nicht auszuschließen ***<br />

Tunnel im Nordosten<br />

ca. 10<br />

>50%<br />

Variantenunabhängige<br />

Flächen<br />

Gebäude ** massiv<br />

* Die Dimensionsangaben werden aus dem Gutachten G 15 Hydrologie zitiert (IF 2001 a)<br />

** Konkrete Geometrien und Tiefen liegen derzeit noch nicht vor<br />

*** Messstellen in diesem Bereich fehlen<br />

Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer<br />

(Entwässerungskonzept)<br />

Derzeit werden die Start- und Landebahnen über die seitlichen Schultern direkt über die Bodenpassage<br />

in das Grundwasser entwässert. Im befestigten Vorfeldbereich wird das Niederschlagswasser<br />

zusammen mit der Dach- und Straßenentwässerung in Regenwasserkanälen<br />

gesammelt, über Großbenzinabscheider- und Schlammfanganlagen mit parallel bzw. direkt<br />

geschalteten Rückhaltebecken geführt und dann dem Main zugeführt. Im Bereich Süd erfolgt<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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die Ableitung des Niederschlagswassers hauptsächlich über die vorhandenen Regenrückhaltebecken<br />

in die Versickerungsanlage am südöstlichen Rand des Geländes sowie im Rahmen<br />

der bestehenden Einleiterlaubnis mit max. 1.800 l/s im Falle des technischen Versagens<br />

bzw. Überlastung der Versickerungsanlage in den Gundbach.<br />

Im Bereich der heutigen US Air Base erfolgt die Niederschlagsentwässerung weitgehend in<br />

die vorhandene Mischwasserkanalisation zur Kläranlage Süd. Der westliche Bereich der<br />

CargoCity Süd wird derzeit über das vorhandene Regenrückhaltebecken 30/31 mittels einer<br />

Druckleitung in den Nordbereich entwässert und von dort dem Main zugeführt.<br />

Die in derzeitigem Planungsstand angestrebten Entwässerungskonzepte für die betrachteten<br />

Planungsfälle sehen wie folgt aus (FRAPORT AG 2001b):<br />

Variante Nordwest:<br />

Da die Variante Nordwest nur den Bau einer Landebahn vorsieht und damit kein Einsatz von<br />

Flugzeugenteisungsmitteln erforderlich wird und auch kein Trinkwasserschutzgebiet vorliegt,<br />

sieht das Entwässerungskonzept eine Versickerung des Niederschlagswassers entlang des<br />

Bahnsystems gekoppelt mit einem Grundwassermonitoringsystem im Abstrom der Landebahn<br />

vor.<br />

Variante Nordost<br />

Aufgrund der Lage der Landebahn innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes ist keine Versickerung<br />

des Niederschlagswassers vorgesehen. Stattdessen wird die Fassung des Niederschlagswassers<br />

entlang der Landebahn mit Rückhaltung und anschließender Einleitung<br />

nach Qualitätskontrolle in den Main als Vorfluter favorisiert. Für den Fall einer Stoffbelastung<br />

des Abwassers ist die Möglichkeit der Separierung des Wassers und Aufbereitung oder Ableitung<br />

in eine Kläranlage herzustellen.<br />

Variante Süd<br />

Aufgrund der Nutzung des geplanten Bahnsystems als Start- und Landebahn und des dementsprechend<br />

höheren Verunreinigungspotentials als bei einer Landebahn und des geringeren<br />

Grundwasserflurabstandes wird eine Oberflächenentwässerung über Versickerung nicht<br />

weiterverfolgt. Stattdessen wurden die folgenden Optionen für die Oberflächenentwässerung<br />

abgeleitet (FRAPORT AG 2001b):<br />

Fassung des Niederschlagswassers entlang der Start- und Landebahn, Sammlung und Qualitätskontrolle<br />

und<br />

(1) Einspeisung in das Rückhaltesystem des Südbereichs und Versickerung<br />

(2) Einspeisung in eine neu zu erstellende Versickerungsanlage (flächenhafte oder punktförmige<br />

Direkteinleitung), gekoppelt mit einem Grundwassermonitoringsystem im Abstrom<br />

(3) Einspeisung von belastetem Oberflächenwasser in die Schmutzwasserkanalisation<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-104<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Die zentrale Versickerung für nicht belastetes Oberflächenwasser erscheint bei dieser Bahnvariante<br />

aufgrund der Entfernung zum Main besonders sinnvoll. Aufgrund des geringen Flurabstandes<br />

zum Grundwasserleiter (nach Westen abfallend) besteht im Rahmen der technischen<br />

Planung jedoch weiterer Erkundungsbedarf.<br />

Variantenunabhängige Betriebsflächen<br />

Die im Süden umzugestaltenden Flächen können über das bestehende Oberflächenentwässerungssystem,<br />

das mit der Errichtung der CargoCity Süd bereits einen zukünftigen Ausbau<br />

im Flughafen ermöglicht, entsorgt werden. Aufgrund des zusätzlichen Flächenumfangs außerhalb<br />

des bestehenden Flughafens und des dementsprechend höheren Anfalls an Wasser<br />

eine zusätzliche Versickerungsanlage erforderlich.<br />

6.1.1.3 Trennwirkungen und Zerschneidungen<br />

Unter Trennwirkungen sind im wesentliche räumliche Behinderungen von Austauschbeziehungen<br />

und damit ggf. auch Isolationswirkungen zu verstehen. Diese Behinderungen können<br />

sich u.a. auf die Bewegungsmöglichkeiten von Tieren oder Pflanzen, aber auch auf die Behinderung<br />

stofflicher Austauschprozesse von Luft und Wasser erstrecken, und damit auf<br />

vielfältige Weise auf unterschiedliche Schutzgutfunktionen einwirken.<br />

Wesentliche Barrieren für Austauschbeziehungen von Lebewesen sind die neuen Start- und<br />

Landebahnflächen mit den versiegelten Rollbahnen, den umgebenden Freiflächen und dem<br />

Flughafenzaun. Eine dauerhafte Unterbrechung der öffentlichen Verkehrswege wird durch<br />

die Umlegung und Untertunnelung der bestehenden Straßen- und Schienwege vermieden.<br />

Dennoch verbleiben nach Realisierung des Vorhabens Restflächen, die z.T. nur noch schwer<br />

zugänglich sind (siehe Tab. 6.1.4:).<br />

Tab. 6.1.4: Restflächen<br />

Restfläche<br />

Zwischen Variante Nordwest (Zaun),<br />

Bahnlinie Raunheim-Kelsterbach und<br />

Hochspannungstrasse<br />

Westliche Restfläche zwischen<br />

Variante Nordwest (Zaun), Rollbrücke,<br />

BAB A3 und Industriegebiet<br />

östliche Restfläche zwischen Variante<br />

Nordwest (Zaun), BAB A3 und Rollbrücke<br />

westliche Restfläche zwischen Variante<br />

Nordost (Zaun) und B 43 bis zur S-<br />

Bahn<br />

östliche Restfläche zwischen Variante<br />

Nordost (Zaun), BAB A5 und B 43<br />

Variante<br />

Nordwest<br />

135 ha<br />

80 ha<br />

26 ha<br />

Größe (gerundet)<br />

Variante<br />

Nordost<br />

42 ha<br />

50 ha<br />

Variante<br />

Süd<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-105<br />

Restfläche<br />

Zwischen Variante Süd (Zaun), Startbahn-West<br />

und Erweiterungsfläche<br />

Süd<br />

Zwischen Variante Süd (Zaun) und<br />

Ortsrand Walldorf<br />

Variante<br />

Nordwest<br />

Größe (gerundet)<br />

Variante<br />

Nordost<br />

Variante<br />

Süd<br />

175 ha<br />

15 ha<br />

Weitere Restflächen durch Zusammenhangsmaßnahmen<br />

1 ha 2 ha 1 ha<br />

Als Barrieren für stoffliche Austauschvorgänge sind einerseits Dammkörper von Straßenoder<br />

Brückenbauwerken oder auch Gebäude (in Hinblick auf atmosphärische Luftaustauschprozesse)<br />

und andererseits in den Grundwasserkörper ragende Bauwerke, also insb. Tunnel<br />

(in Hinblick auf Grundwasserströmungen) zu betrachten.<br />

6.1.1.4 Visuelle Wirkungen durch Hochbauten<br />

Bei der Betrachtung möglicher visueller Wirkungen von Hochbauten in Hinblick auf Einsichtigkeit<br />

bzw. Entfernungswirkung ist neben der Längen- und Breitenausdehnung von Bauwerken<br />

und neben dem Vorhandensein sichtverschattender Strukturen wie z.B. Wald vor allem<br />

die Höhe zu betrachten. In Tab. 6.1.5 sind die nach derzeitigem Planungsstand in Hinblick<br />

auf die Problematik visueller Wirkungen relevanten Bauwerke mit den vorgesehenen Bauhöhen<br />

aufgeführt.<br />

Tab. 6.1.5: Bauwerkshöhen und Kurzbeschreibung nach derzeitigem Planungsstand<br />

(FRAPORT 2001d)<br />

Bauwerk Kurzbeschreibung Bauhöhe<br />

Westliche Rollwegbrücke über BAB<br />

A3 und ICE-Trasse bei Variante<br />

Nordwest<br />

Östliche Rollwegbrücke über BAB<br />

A3 und ICE-Trasse bei Variante<br />

Nordwest<br />

Rollwegbrücke über B 43, BAB A3<br />

und ICE-Trasse bei Variante Nordost<br />

Brückenkonstruktion mit Spannweite (von<br />

Pfeiler zu Pfeiler) von ca. 25 m und einer<br />

Breite der Brücke von ca. 44 m und Steigungen<br />

von max. 1,5%<br />

Brückenkonstruktion mit Spannweite (von<br />

Pfeiler zu Pfeiler) von ca. 25 m und einer<br />

Breite der Brücke von ca. 44 m und Steigungen<br />

von max. 1,5%<br />

Brückenkonstruktion mit Spannweite (von<br />

Pfeiler zu Pfeiler) von ca. 25 m und einer<br />

Breite der Brücke von ca. 44 m und Steigungen<br />

von max. 1,5%<br />

im Bereich der BAB A3<br />

Hochpunkt bei ca.<br />

107 müNN (ca. 7m über<br />

Fahrbahn BAB A3)<br />

im Bereich der BAB A3<br />

Hochpunkt bei ca.<br />

112 müNN (ca. 7 m über<br />

Fahrbahn BAB A3)<br />

im Bereich der B 43 Hochpunkt<br />

bei ca. 116 müNN<br />

(ca. 7 m über Fahrbahn B<br />

43), Höhe im Bereich der<br />

BAB A3 ca. 115 müNN<br />

Gebäude im Betriebsanlagenbereich<br />

im Süden<br />

Nach derzeitigem Planungsstand stehen Konstruktionsart und -höhen der<br />

Gebäude noch nicht konkret fest. Im Bereich der geplanten Flugzeugwartungsanlagen<br />

ist der Bau von Hallen mit Höhen bis 30 m bzw. 45 m<br />

vorgesehen. Unter Zugrundelegung der derzeitigen Konzepten ist prinzipiell<br />

davon auszugehen, dass die Bauwerkshöhen in etwa vergleichbar<br />

sein werden mit den bestehenden Gebäuden im Norden des Flughafens<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-106<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Bei den Gebäuden, die im Süden des Flughafens, im Bereich der Passagier- und Gepäckanlagen,<br />

der Frachtanlagen, der Flugzeugwartungsanlagen und anderer Betriebsanlagenteile<br />

errichtet werden und die z.T. bereits schon im Prognosenullfall entstehen werden, wurden<br />

im derzeitigen Planungsstand erste Planungskonzepte zur überbauten Fläche, zur Anzahl<br />

der Gebäudeebenen bzw. Geschosse (z.B. Terminal 3 mit drei Ebenen) und z.T. auch<br />

zur Höhe aufgestellt. Prinzipiell ist bei Zugrundelegung der vorliegenden Planung davon<br />

auszugehen, dass die Gebäude in etwa gleiche Dimensionen und Höhen erreichen werden<br />

wie bei den bestehenden Anlagen im Nordbereich des Flughafens. Im Bereich der Flugzeugwartungsanlagen<br />

ist eine Halle mit Ausmaß von 350 m x 150 m x 45 m sowie zwei Hallen<br />

mit den Ausmaßen 190 m x 110 m x 30 m vorgesehen.<br />

Des weiteren sind die Rollwegebrücken bei den beiden Nordvarianten über die BAB A3 und<br />

die ICE-Trasse in Hinblick auf mögliche visuelle Wirkungen relevant. Die Höhen liegen unter<br />

Berücksichtigung einer angenommenen Konstruktionshöhe inkl. Fahrbahn von ca. 2 m bei<br />

etwa 7 m über Fahrbahnhöhe der zu überquerenden Straßen.<br />

Eine detaillierte Planung zur Konstruktionsart und Bauweise kann erst in den nachfolgenden<br />

Planungsstufen erarbeitet werden.<br />

6.1.2 Betriebsbedingte Projektwirkungen<br />

Als betriebsbedingte Projektwirkungen lassen sich insbesondere folgende Bereiche benennen:<br />

• Lärmimmissionen und<br />

• Schadstoffemissionen/-immissionen<br />

Weitere mögliche Projektwirkungen sind<br />

• Lichtemissionen<br />

• Störwirkungen durch niedrigen Überflug<br />

• Wasserver- und -entsorgung<br />

• Abfallentsorgung<br />

• Treibstoffschnellablässe von Flugzeugen,<br />

• „Blue-Ice“-Effekte,<br />

• Elektromagnetische Wellen<br />

• Störfälle oder<br />

• Vergrämungsmaßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos<br />

Die genannten Themen werden im einzelnen in den folgenden Kapiteln erläutert.<br />

6.1.2.1 Lärmimmissionen<br />

Wesentliche Projektwirkungen des geplanten Vorhabens sind die direkt und indirekt dem<br />

Ausbauvorhaben zuzuordnende Lärmimmissionen. Die Lärmimmissionen werden in folgende<br />

<strong>Teil</strong>aspekte differenziert:<br />

• Lärm-Immissionen aus dem Flugverkehr<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-107<br />

• Lärm-Immissionen aus den bodengebundenen Operationen der Luftfahrzeuge und der<br />

Betriebsabläufe am Flughafen (Rolllärm, Bodenlärm)<br />

• Lärm-Immissionen aus der landseitigen Verkehrserschließung des Flughafens (Straßenund<br />

Schienenverkehr).<br />

Fluglärm<br />

Auf der Grundlage der Flugbetriebsdaten (Prognoseflugplan, Beschreibung der Flugrouten,<br />

Verteilung der Flugbewegungen auf die Flugrouten, Aufteilung Tag/Nacht) wurden für die 6<br />

verkehrsreichsten Monate des Jahres 2015 (Monate Mai – Oktober, 184 Tage), jeweils getrennt<br />

für die einzelnen Szenarien, folgende Lärmkonturen ermittelt (DLR 2001) und gemäß<br />

Unterrichtungsschreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15. Februar 2001 in der<br />

UVS berücksichtigt:<br />

• Die Isolinien, auf denen der energieäquivalente Dauerschallpegel L eq(3),Tag für die 16 Tagesstunden<br />

von 6 bis 22 Uhr die Werte 55, 60 und 65 dB(A) annimmt.<br />

• Die Isolinien, auf denen ein in Anlehnung an das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm<br />

definierter energieäquivalenter Dauerschallpegel L eq(3),FLG die Werte 55, 60 und 65 dB(A)<br />

annimmt.<br />

• Die Kontur, die das Gebiet umschließt, in dem pro Nacht (zwischen 22 und 6 Uhr) ein A-<br />

bewerteter Maximalschallpegel von 68 dB mindestens 6 mal erreicht oder überschritten<br />

wird (NAT Nacht 6*68 dB(A)).<br />

• Die Kontur, die das Gebiet umschließt, in dem pro Nacht (zwischen 22 und 6 Uhr) ein A-<br />

bewerteter Maximalschallpegel von 75 dB mindestens 6 mal erreicht oder überschritten<br />

wird (NAT Nacht 6*75 dB(A)).<br />

Die Betriebsrichtung an einem Flugplatz ist abhängig von der Windsituation und daher nicht<br />

immer gleich. Zur Berücksichtigung des Wechsels der Betriebsrichtungen werden zwei unterschiedliche<br />

Berechnungsansätze verfolgt:<br />

• reale Betriebsrichtungsaufteilung (auch standardisierte Betriebsrichtungsaufteilung genannt):<br />

Berücksichtigung der unterschiedlichen Betriebsrichtungen entsprechend ihrer im langjährigen<br />

Mittel auftretenden Verteilung (am Flughafen Frankfurt/Main tritt die Betriebsrichtung<br />

West während des Tages zu 73 % und während der Nacht zu 81 % der Zeit auf. In<br />

der übrigen Zeit tritt die Betriebsrichtung Ost auf).<br />

• 100/100 - Betriebsrichtungsaufteilung (auch 100%-Regelung genannt)<br />

Hierbei werden zunächst die Lärmkonturen für jede Betriebsrichtung getrennt ermittelt.<br />

Es wird unterstellt, dass jede Betriebsrichtung während der gesamten 6 Monate ohne Unterbrechung<br />

zu 100% genutzt wird. Auf dieser fiktiven Basis werden 2 Lärmkonturen ermittelt<br />

(für 100% Ost- und 100% Westbetrieb). Die nach der 100%-Regelung darzustellende<br />

Lärmkontur ist dann die Einhüllende der beiden für Ost- und Westbetrieb getrennt<br />

ermittelten Lärmkonturen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-108<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Roll- und Bodenlärm<br />

Die Aspekte Roll- und Bodenlärm beschreiben die vom Flughafengelände ausgehenden bodengebundenen<br />

Schallimmissionen. Folgenden <strong>Teil</strong>aspekte werden behandelt (vgl. Fachgutachten<br />

G.6.3 und G.6.4, OBERMEYER 2001b und 2001c):<br />

• Geräusche, die von rollenden bzw. stehenden Flugzeugen resultieren, die sich zwischen<br />

der geplanten Lande- bzw. Start-Lande-Bahn und dem bereits heute bestehenden Flug-<br />

hafenbereich bewegen<br />

• Bodenlärm aus dem „Ausbaubereich Süd“<br />

• Bodenlärm aus den bereits bestehenden Flugbetriebsflächen (Vorfelder und Rollverkehre)<br />

• Triebwerksstandläufe („run-ups“) und der Triebwerkprüfstand der Deutschen Lufthansa<br />

AG.<br />

Ermittelt wird der L dn (Level day night). Der L dn ist ein Langzeitmittelungspegel (Betrachtungszeitraum<br />

sind die 6 verkehrsreichsten Monate des Jahres 2015 (Monate Mai – Oktober,<br />

184 Tage), der sich über alle 24 Stunden des Tages erstreckt. Ereignisse während der achtstündigen<br />

Nachtzeit werden hierbei zehnfach gewichtet (ausführliche Erläuterungen Pegelermittlung<br />

siehe Fachgutachten G.6.3 und G.6.4, OBERMEYER 2001b und 2001c).<br />

Mit Hilfe der im Rahmen der Fachgutachten G.6.3 Rolllärm (OBERMEYER 2001b) und G.6.4<br />

Bodenlärm (OBERMEYER 2001c) ermittelten Immissions-Daten werden an 22 Nachweispunkten<br />

im Umfeld des Flughafens die Lärmimmissionen berechnet, mit den Immissionen durch<br />

den Flugverkehr verglichen und bei der Gesamtlärmbelastung berücksichtigt.<br />

Straßen-/Schienenverkehrslärm<br />

Im Rahmen der Projektwirkung Lärm - Landseitige Verkehrsanbindungen / Straße / Schiene<br />

werden Schallemissionen untersucht, die von Straßen-/Schienenverkehr im Umfeld des<br />

Flughafens ausgehen. Ziel ist in erster Linie die Ermittlung von zusätzlichen Lärmimmissionen,<br />

die ihren Ursprung im zusätzlichen vorhabensbedingten Verkehrsaufkommen haben<br />

(siehe Fachgutachten G.6.2, OBERMEYER 2001a).<br />

Das maßgebliche Straßen- und Schienennetz, das in dieser Untersuchung berücksichtigt<br />

wird, beinhaltet<br />

• alle Hauptabfuhrstrecken der DB AG<br />

• alle Fern- und S-Bahnstrecken, die der Anbindung des Flughafens Frankfurt dienen<br />

• alle Straßenabschnitte, die in mindestens einem der drei untersuchten Szenarien (Ist-<br />

Situation (2000), Prognosenullfall (2015) oder Planungsfall (2015)) eine durchschnittliche<br />

tägliche Verkehrsstärke DTV ≥ 20000 Kfz/24 Stunden aufweisen. Diese Streckenabschnitte<br />

stellen das regional /überregional bedeutsame Hauptstraßennetz dar. Hierunter<br />

fallen insbesondere auch die Bundesautobahnen und die Bundesstraßen<br />

• die Straßenabschnitte, die durch den geplanten Flughafenausbau eine starke Steigerung<br />

erfahren (Vergleich der Verkehrsstärke eines Straßenabschnitts im Planungsfall mit der<br />

Verkehrsstärke im Prognosenullfall). Im Unterrichtungsschreiben des RP Darmstadt ....<br />

wird zu diesem Punkt ausgeführt: „Im Hinblick auf die ‚sekundären Lärmwirkungen’, (insbesondere<br />

die Abgrenzungen zum Straßenlärm) ist vorgesehen, eine Abgrenzung bei<br />

25 % des durch die Ausbaumaßnahmen induzierten Zusatzverkehrs vorzunehmen. Dies<br />

würde in etwa einer Erhöhung des Lärmpegels um 1 dB entsprechen. Sie soll vorge-<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-109<br />

nommen werden für Straßen ab einer Verkehrsbelastung von mindestens 5000 Verkehrseinheiten<br />

pro Tag.“<br />

Die Berechnungen wurden gemäß den geltenden Richtlinien SCHALL 03 (BUNDESBAHN-<br />

ZENTRALAMT 1990) und RLS-90 (BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR 1990) durchgeführt.<br />

Ermittelt wird der L dn (Level day night, siehe oben). Ausführliche Erläuterungen zur Pegelermittlung<br />

siehe Fachgutachten G.6.2, OBERMEYER 2001a).<br />

Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen werden im Rahmen des Fachgutachtens G.6.2<br />

(OBERMEYER 2001a) als Isolinien und im Fachgutachten G.6.5 Gesamtlärm (OBERMEYER<br />

2001d) als gemittelte Rasterpunkte (500 m * 500 m) in der Fläche dargestellt.<br />

Gesamtlärm<br />

Die Gesamtlärmbelastung setzt sich im Wesentlichen aus den Pegelanteilen des Flugverkehrs<br />

sowie des Straßen-/Schienenverkehrs zusammen. Die vom Flughafen Frankfurt ausgehende<br />

Roll- und Bodenlärmbelastung hat für den überwiegenden <strong>Teil</strong> des Untersuchungsraums<br />

keine Relevanz. Lediglich im Nahbereich des Flughafens kann diese Quellgruppe<br />

eine Zusatzbelastung verursachen, die ggf. die Höhe der Gesamtbelastung beeinflusst. Sofern<br />

dies der Fall ist, werden auch die Pegelanteile dieser Quellgruppe berücksichtigt.<br />

Die Vorgehensweise bei der Berechnung der Pegelwerte aus dem maßgeblichen Straßen-/<br />

Schienennetz ist im Fachgutachten G.6.2 beschrieben (OBERMEYER 2001a).<br />

Bei der Berücksichtigung des Fluglärms im Rahmen der Gesamtlärmbetrachtung sind folgende<br />

Aspekte zu berücksichtigen:<br />

• Die Pegelberechnungen erfolgen für Rasterpunkte, die auf einem rechtwinkligen Gitter<br />

mit 250 m mal 250 m Maschenweite liegen.<br />

• Die Fluglärmbelastung wird durch L dn -Werte (level day night) beschrieben. Durch die<br />

Wahl der Pegelgröße L dn wird erreicht, dass die Pegelanteile der unterschiedlichen<br />

Quellgruppen (Landverkehrslärm, Fluglärm, Roll- und Bodenlärm) formal weitgehend i-<br />

dentisch gebildet werden und damit die Vergleichbarkeit erhöht wird (siehe Fachgutachten<br />

G.6.5, OBERMEYER 2001d)<br />

• Die Fluglärmberechnung berücksichtigt die langjährige statistische Verteilung der Flugbetriebsrichtungen<br />

am Flughafen Frankfurt (reale Betriebsrichtungsaufteilung).<br />

6.1.2.2 Schadstoffemissionen<br />

Die Schadstoffemissionen sind Gegenstand von insgesamt vier Luftschadstoffgutachten:<br />

• Luftschadstoffe – Kfz-Verkehr im Umfeld (Gutachten G 7.1 – IVU 2001a),<br />

• Luftschadstoffe – Kfz-Verkehr und stationäre Quellen auf dem Flughafen (Gutachten G<br />

7.2 - HEUSCH BOESEFELDT 2001),<br />

• Luftschadstoffe - Flugverkehr (Gutachten G 7.3 - IBJ 2001),<br />

• Luftschadstoffe – Gesamtimmissionen (Gutachten G 7.4 - IVU 2001b).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-110<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Diese Luftschadstoffgutachten berücksichtigen insgesamt die folgenden flughafenbezogenen<br />

Emissionsquellen:<br />

• Kfz-Verkehr im Umfeld des Flughafens (IVU 2001a),<br />

• Kfz-Verkehr auf dem Flughafengelände und im direkten Umfeld (HEUSCH BOESEFELDT<br />

2001),<br />

• stationäre Quellen (Notstromersatzanlagen, Feuerungsanlagen, Tanklager, Tankstellen,<br />

Flugzeugbetankung, Lösemitteleinsatz der LHT) auf dem Flughafengelände (HEUSCH<br />

BOESEFELDT 2001),<br />

• Flugverkehr bis 600 m über Grund (IBJ 2001),<br />

• Hilfsaggregate der Flugzeuge (APU) (IBJ 2001),<br />

• Probeläufe der Flugzeuge (IBJ 2001).<br />

In Tab. 6.1.6 sind die Gesamtemissionen der einzelnen Emissionsquellen für den Ist-Zustand<br />

2000, den Prognosenullfall 2015 sowie die Planungsfälle 2015 zusammengestellt.<br />

Tab. 6.1.6: Gesamtemissionen der für den Flughafenausbau relevanten Schadstoffquellen<br />

(nach IBJ 2001; Heusch Boesefeldt 2001; IVU 2001a)<br />

Quelle<br />

Ist-Zustand<br />

2000<br />

Schadstoff<br />

Prognosenullfall<br />

2015<br />

Planungsfall<br />

Nordwest<br />

Planungsfall<br />

Nordost<br />

Planungsfall<br />

Süd<br />

NO X [t/a]<br />

Flugverkehr 1 2.750 3.942 4.954 4.957 4.893<br />

Hilfsaggregate 1 197 240 310 310 305<br />

Probeläufe 1 36 41 51<br />

stationäre Quellen 2 10,3 4,1 5,3<br />

Kfz-Flughafen 2 402,1 132,4 166,9<br />

Kfz-Umfeld 3 33.198 10.799 10.904<br />

SO 2 [t/a]<br />

Flugverkehr 1 194 262 325 326 330<br />

Hilfsaggregate 1 38 47 60 60 59<br />

Probeläufe 1 2 3 3<br />

stationäre Quellen 2 2,3 0,70 0,76<br />

Kfz-Flughafen 2 9,8 1,7 2,1<br />

Kfz-Umfeld 3 969,9 200,7 203,1<br />

CO [t/a]<br />

Flugverkehr 1 769 675 785 798 902<br />

Hilfsaggregate 1 248 302 392 392 386<br />

Probeläufe 1 14<br />

9 10<br />

stationäre Quellen 2 11,1 3,6 4,6<br />

Kfz-Flughafen 2 377,2 147,2 179,6<br />

Kfz-Umfeld 3 124.807 69.878 70.424<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-111<br />

Quelle<br />

Ist-Zustand<br />

2000<br />

Schadstoff<br />

Prognosenullfall<br />

2015<br />

Planungsfall<br />

Nordwest<br />

Planungsfall<br />

Nordost<br />

Planungsfall<br />

Süd<br />

Kohlenwasserstoffe<br />

[t/a]<br />

Flugverkehr 1 138 51 59 59 66<br />

Hilfsaggregate 1 14 17 22 22 21<br />

Probeläufe 1 4


Seite A-112<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Quelle<br />

Ist-Zustand<br />

2000<br />

Schadstoff<br />

Prognosenullfall<br />

2015<br />

Planungsfall<br />

Nordwest<br />

Planungsfall<br />

Nordost<br />

Planungsfall<br />

Süd<br />

Probeläufe 1


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-113<br />

gelockt und können ihre ökologische Funktion nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erfüllen.<br />

Sie fehlen in der Nahrungskette sowie als Fortpflanzungspartner. Viele Individuen verenden<br />

direkt in oder an der Lichtquelle oder sind geschwächt, das sie leichte Beute für Vögel<br />

oder Fledermäuse darstellen. Gefährdungen von Populationen durch künstliche Lichtemissionen<br />

sind wissenschaftlich bislang nicht untersucht.<br />

Bei Vögeln werden Beeinträchtigungen während der Brutzeit von solchen während der Zugzeit<br />

unterschieden. Kunstlicht kann hier zu Änderungen der zeitlichen Aktivitätsmuster führen,<br />

z.B. Gesang während ungewöhnlicher Tages- oder Jahreszeiten (ABT 1997), verfrühter<br />

Brutbeginn (SCHMIDT u. STEINBACH 1982). Nachtziehende Vogelarten können in Abhängigkeit<br />

von der Witterung durch Kunstlicht in ihrer Orientierung gestört werden, im schlimmsten<br />

Fall durch einen Direktanflug der Lichtquelle (SCHMIEDEL 1992).<br />

Von einigen Fledermausarten, wie z.B. Wasserfledermaus ist bekannt, dass sie Licht meiden.<br />

Andere Arten jagen bevorzugt in hell erleuchteten Bereichen die durch Licht angelockten<br />

Insekten.<br />

6.1.2.4 Störwirkungen durch Überflug<br />

Potenzielle Störwirkungen auf Tiere durch Überflug können durch rein visuelle Wirkungen,<br />

durch Erschütterungen sowie durch Wirbelschleppen hervorgerufen werden. Die niedrigsten<br />

Überflughöhen treten bei Landeanflügen auf. Bei Startvorgängen werden keine relevanten<br />

Überflughöhen erreicht.<br />

In Tab. 6.1.7 sind die jeweils niedrigsten Überflüge für die einzelnen Bahnvarianten genannt.<br />

Tab. 6.1.7: Minimale Überflughöhen für die drei Bahnvarianten<br />

Variante Nordwest Variante Nordost Variante Süd<br />

Ort Überflughöhe Ort Überflughöhe Ort Überflughöhe<br />

Gewerbegebiet<br />

Kelsterbach:<br />

Eddersheimer<br />

Schleuse<br />

Bereich nördl.<br />

Gateway Gardens<br />

ca. 58 m<br />

Gewerbegebiet<br />

Kelsterbach<br />

ca. 79 m Zeppelinheim ca. 177 m<br />

ca. 120 m Sachsenhausen ca. 332 m Hassloch ca. 356 m<br />

ca. 230 m Eddersheim ca. 404 m Neu-Isenburg ca. 394 m<br />

Visuelle Wirkungen durch niedrigen Überflug werden in der Regel durch die Lärmwirkungen<br />

der niedrig fliegenden Flugzeuge überlagert. Derartige Wirkungen werden in die Betrachtung<br />

der Umweltauswirkungen durch Lärm einbezogen.<br />

Erhebliche Umweltauswirkungen durch Erschütterungen sind ebenfalls nicht zu erwarten,<br />

da die beim Landen hervorgerufenen Stöße durch die große Masse der Landebahnen erfahrungsgemäß<br />

abgefangen werden. Erschütterungen durch Überflug treten erfahrungsgemäß<br />

ausschließlich bei militärischen Tiefflügen auf. In Verbindung mit den vorgesehenen Flugrou-<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

ten und minimalen Überflughöhen der hier geplanten Bahnvarianten sind keine erheblichen<br />

Erschütterungswirkungen zu erwarten.<br />

Ein weiterer potentieller Wirkfaktor des Flugverkehrs, der im Falle von niedrigen Überflughöhen<br />

auftreten kann, sind die sog. Wirbelschleppen. Jedes Flugzeug hinterlässt auf seiner<br />

Flugbahn zwei gegenläufige Luftwirbel, die als Wirbelschleppen bezeichnet werden. Die<br />

Luftwirbel entstehen, weil infolge des Druckunterschieds zwischen Unter- und Oberseite der<br />

Auftrieb erzeugenden Tragflächen an deren Enden eine Umströmung von unten nach oben<br />

erfolgt. Bei ausgefahrenen Landeklappen verstärkt sich die Intensität der hinter dem Flugzeug<br />

verbleibenden, schlauchartigen Wirbel (ADV 1996). Im Normalfall lösen sich Wirbelschleppen<br />

rasch auf. Bei Windstille und hohen Temperaturen können sie jedoch lange genug<br />

stabil bleiben, um auch außerhalb des Flugplatzgeländes den Boden zu erreichen. Manchmal<br />

ist die Energie der Wirbelschleppen dann noch so groß, dass es zu Dachschäden durch<br />

Loslösen von Dachziegeln kommt. Derartige Vorgänge können insbesondere an Gebäuden<br />

auftreten, die über 30 m hoch sind, da das Absinken von Wirbelschleppen unter 30 m nicht<br />

sehr wahrscheinlich ist (FROELICH & SPORBECK 2000). Die geplanten minimalen Überflughöhen<br />

liegen in der Größenordnung, die auch beim bestehenden Flugbetrieb auf dem Frankfurter<br />

Flughafen auftreten.<br />

6.1.2.5 Wasserversorgung und –entsorgung<br />

Die Tab. 6.1.8 beinhaltet die Größenordnung der Wasserversorgung und -entsorgung in den<br />

Planungsfällen 2015 gegenüber dem Ist-Zustand und dem Prognosenullfall 2015.<br />

Tab. 6.1.8: Eckdaten der Wasserver- und -entsorgung<br />

Jahreswasserverbrauch<br />

Mittelwert<br />

Ist-Situation<br />

2000<br />

Prognosenullfall<br />

2015<br />

Planungsfall<br />

2015*<br />

m 3 /a 1.520.000 1.750.000 2.400.000<br />

Brauchwasserversorgung m 3 /a 110.000 150.000 225.000<br />

Schmutzwasserentwässerung m 3 /a 1.400.000 1.615.000 2.250.000<br />

*) Die Wasserversorgung und -entsorgung unterscheidet sich in den drei Planungsvarianten nicht voneinander.<br />

Zur Trinkwasserversorgung der neuen Anlagen wird eine Erweiterung der vorhandenen<br />

Trinkwasserinfrastruktur erforderlich. Dabei wird angestrebt, die bestehenden Schöpfrechte<br />

für die Wassergewinnungsanlagen auf dem Gelände der US Air Base für die Fraport AG<br />

auch nach Übernahme der Flächen zu erhalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann davon<br />

ausgegangen werden, dass mit den Schöpfrechten der Air Base auch der 2015 gestiegene<br />

Trinkwasserbedarf in den Planungsfällen gedeckt werden kann.<br />

Die neuen Flächen der Planungsfälle werden an das bestehende Brauchwassersystem angeschlossen.<br />

Dabei ist vorgesehen, den Anteil der Brauchwasserversorgung an der Gesamtwasserversorgung<br />

zu erhöhen und dafür die neuen Dachflächen zu nutzen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-115<br />

Für die neuen baulichen Anlagen im Süden ist eine Anpassung und Erweiterung der<br />

Schmutzwasserinfrastruktur erforderlich. Das zusätzlich im Süden anfallende Schmutzwasser<br />

wird über ein eigenes Netz zur bestehenden Kläranlage auf dem Gelände der US Air<br />

Base geleitet, dort behandelt und nach erfolgter Reinigung in den Gundbach eingeleitet.<br />

6.1.2.6 Abfallentsorgung<br />

Die Tab. 6.1.9 beinhaltet die Größenordnung der Abfallentsorgung in den Planungsfällen<br />

2015 gegenüber dem Ist-Zustand und dem Prognosenullfall 2015.<br />

Tab. 6.1.9: Eckdaten der Abfallentsorgung<br />

Ist-Situation 2000 Prognosenullfall 2015 Planungsfall 2015*<br />

ge-<br />

Abfallaufkommen<br />

samt<br />

t/a 21.541 25.331 35.330<br />

- davon nicht überwachungsbedürftig<br />

- davon überwachungsbedürftig<br />

- davon besonders<br />

überwachungsbedürftig<br />

t/a 14.002 16.465 22.965<br />

t/a 6.366 7.486 10.441<br />

t/a 1.173 1.380 1.924<br />

*) Die Abfallentsorgung unterscheidet sich in den drei Planungsvarianten nicht voneinander.<br />

Entsprechend der Zunahme des Passagier- und Beschäftigtenaufkommens steigen die Abfallmengen<br />

an. Unabhängig vom prognostizierten Anstieg bleiben vorbehaltlich künftiger Änderungen<br />

der Rechtslage die Entsorgungswege und Andienungspflichten gegenüber dem<br />

Ist-Zustand unverändert.<br />

6.1.2.7 Treibstoffschnellablass<br />

Sogenannte Treibstoffschnell- bzw. Treibstoffnotablässe („Fuel Dumping“) treten gelegentlich<br />

über bestimmten Gebieten im weiteren Umfeld des Frankfurter Flughafens auf. Ein Treibstoffschnellablass<br />

bzw. -notablass ist allerdings nur dann erforderlich, wenn ein Langstreckenflugzeug<br />

mit sehr hoher Treibstoffzuladekapazität (z.B. Airbus 330 und 340, Boeing 747,<br />

767 und 777, DC 10, MD 11 und Lockheed Tristar) nach dem Start wegen einer Notsituation<br />

umkehren oder während des Fluges unvorhergesehen zwischenlanden muss und keine Zeit<br />

verbleibt, den überschüssigen Treibstoff zu verfliegen. Die genannten vollbetankten Langstreckenflugzeuge<br />

können dann schwerer sein als das erlaubte max. Landegewicht (unter<br />

Berücksichtigung der Möglichkeit einer sog. "Overweight Landing" nach Entscheidung des<br />

Piloten). Die Menge des abzulassenden Treibstoffes ist abhängig vom Flugzeugtyp, der getankten<br />

Menge an Treibstoff sowie der bereits zurückgelegten Flugstrecke (Verbrauch an<br />

Treibstoff). Zweimotorigen Luftfahrzeugen im Kurz- und Mittelstreckenbereich fehlen die<br />

technischen Möglichkeiten des Treibstoffschnellablasses, da diese Flugzeuge auch vollge-<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

tankt problemlos landen können. Zu diesen Luftfahrzeugen zählen etwa die bekannten Flugzeugmuster<br />

MD80, B737, A300,310,320.<br />

Das Gebiet, in dem ein Treibstoffschnellablass bzw. -notablass durchzuführen ist, wird dem<br />

Luftfahrzeugführer von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zugewiesen. Hierbei finden<br />

Vorschriften der International Civil Aviation Organisation (ICAO) Anwendung, die u.a. vorsehen,<br />

dass der Treibstoffschnellablass bzw. -notablass nach Möglichkeit über unbebautem<br />

Gebiet erfolgt. Als Mindestflughöhe sind >5.000 Fuß (1525 m) über Grund vorgeschrieben,<br />

meist erfolgt der Treibstoffablass jedoch in vier bis acht Kilometern Höhe. Daher dürfen keine<br />

geschlossenen Kreise geflogen werden (ADV 1996). In der Nähe des Flughafens in überbebauten<br />

Gebieten und in geringer Höhe finden grundsätzlich keine Treibstoffschnellablässe<br />

statt.<br />

Bei hoher Luftfeuchtigkeit können hinter landenden Flugzeugen Dunstfahnen sichtbar werden,<br />

die von Tragflächenkanten ausgehen. Dabei handelt es sich nicht um abgelassenen<br />

Treibstoff, sondern um in Luftwirbeln kondensierte Luftfeuchtigkeit, die als Nebelfahne sichtbar<br />

wird (ADV 1996).<br />

Nach Auskunft des HMWVL erfolgten derartige Treibstoffablässe über hessischem Gebiet in<br />

den letzten 10 Jahren 3 bis 9 Mal pro Jahr mit Ablassmengen zwischen 2.000 und 80.000<br />

kg. Die Flughöhen lagen zwischen 1.700 und 8.500 m Höhe über NN. Die Ablassgebiete<br />

lagen überwiegend im Bereich ländlicher Regionen (siehe Tab. 6.1.10).<br />

Tab. 6.1.10:<br />

Liste der Treibstoffschnellablässe in den vergangenen Jahren (Quelle:<br />

HMWVL 2001)<br />

Datum<br />

Lfz-Typ/Flug-Nr. Flughöhe über<br />

NN (m)<br />

Menge (l/kg)<br />

Gebiet:<br />

18.01.1990 4.700 72.000 kg --<br />

24.03.1990 3.000 10.000 kg --<br />

02.06.1990 4.900 9.000 kg --<br />

12.08.1990 3.200 48.000 kg --<br />

18.10.1990 4.900 80.000 kg --<br />

18.12.1990 5.500 50.000 kg --<br />

02.01.1991 4.600 -- --<br />

19.02.1991 -- 15.000 kg --<br />

20.02.1991 4.900 60.500 kg --<br />

04.04.1991 2.900 31.000 kg --<br />

27.06.1991 6.000 58.000 kg --<br />

02.09.1991 8.500 8.000 kg --<br />

20.09.1991 -- 40.000 kg --<br />

23.12.1991 3.700 64.000 kg --<br />

29.02.1992 4.400 9.000 kg --<br />

22.06.1992 2.900 45.000 kg --<br />

27.06.1992 4.900 19.000 kg --<br />

09.10.1992 4.300 29.000 kg Vogelsberg<br />

18.02.1994 2.700 10.000 kg Wetterau<br />

25.08.1994 5.000 20.000 kg Gladenb. Bergland<br />

14.10.1994 B747/LH744 8.500 27.000 kg Vogelsberg<br />

13.12.1994 B747/THA931 5.500 60.000 kg Hess. Bergland<br />

08.02.1995 B747/PR731 4.500 70.000 kg Raum Gedern<br />

17.06.1995 4.000 13.500 kg Hünstetten/Limburg<br />

25.10.1995 B763/DL027 2.000 2.250 kg Nördl. Frankfurt<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-117<br />

Datum<br />

Lfz-Typ/Flug-Nr. Flughöhe über<br />

NN (m)<br />

Menge (l/kg)<br />

Gebiet:<br />

22.01.1996 B747/NMB668 4.900 46.000 kg Hess. Bergstraße<br />

15.02.1996 L101/DL60A -- 3.600 kg Linie Gießen-Edersee<br />

13.03.1996 B747/PA743 4.600 25.000 kg Linie Gießen-Edersee<br />

18.05.1996 L101/DL27 4.600 19.600 kg Linie Gießen-Edersee<br />

18.05.1996 B747/LH8456 4.300-6.100 50.000 kg Rhön (teilweise)<br />

19.06.1996 B747/JL408 4.600 69.800 kg Gießen/Warburg/Fulda<br />

23.06.1996 B767/DE7342 1.700 20.000 kg Linie Aschaffenburg-Gedern<br />

05.11.1996 B747/LH492 5.000 70.000 kg Schameder/Kassel/Fulda<br />

25.11.1996 MD11/DL27 2.500 20.000 kg Nidderau/Gießen/Gedern<br />

28.05.1998 B767/SW282 2.000 20.000 kg Aschaffenburg/Gedern/Rüd.<br />

10.03.1999 B767/UA977 4.600 12.300 kg NW Frankfurt M./Taunus<br />

09.05.1999 B747/LH8160 2.750 87.000 kg Taunus/Limburg<br />

18.07.1999 B747/LH498 4.900-7.300 40.000 kg Sauerland/Hunsr./Rüdesheim<br />

21.11.1999 A340/LH434 6.400 30.000 kg Erlangen/Fulda/Hammelburg<br />

28.11.1999 B747/LH8392 7.300 40.000 kg Passau/Würzburg/Fulda<br />

11.12.1999 A340/LH408 6.400 25.000 kg Gießen/Schameder<br />

30.12.1999 A340/LH438 4.800 40.000 kg Gießen/Hirzenhain/Edersee<br />

16.01.2000 B747/LH422 4.880 56.000 kg Gerolstein/Idstein<br />

29.04.2000 B747/ANA210 4.300 26.250 kg Giesen/Fulda/Hess.Lichtenau<br />

30.05.2000 A340/LH718 4.800 54.000 kg Hess.Lichtenau/Fulda<br />

30.07.2000 B747/LH454 4.880 90.000 kg Fritzlar/Lauterbach/Giesen<br />

04.09.2000 CFG232 4.880 20.000 kg Hess.Lichtenau/Fulda<br />

08.09.2000 B747/LH492 4.880 80.000 kg Hess.Lichtenau/Gersfeld<br />

10.11.2000 A340/LH434 4.800-7.600 35.000 kg Warburg-40km südl. Fulda<br />

*) 1kg Kerosin = 1,25 Ltr.<br />

Nach realistischer Abschätzung erreicht bei derartigen gelegentlich vorkommenden Treibstoffablässen<br />

kein Kerosin den Boden. Nach Auskunft der Deutschen Lufthansa AG geschieht<br />

das Ablassen von Treibstoff bei einer Fluggeschwindigkeit von ca. 450-500 km/h<br />

über Schnellablassventile. Nach Studien des National Research Council von Kanada ergaben<br />

Versuche mit Wasser, dass schon bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h das Wasser<br />

nach Austreten aus den Ventilen sofort zerstäubt und bei einer Flughöhe von 600m völlig<br />

verdunstet. Da sich Kerosin ca. 6mal schneller verflüchtigt als Wasser, wurde ermittelt, dass<br />

dieser Treibstoff schon bei Flughöhen ab 300m vollständig verdunstet (Antwort des Parl.<br />

Staatssekretärs Johannes Nitsch auf die Frage der Abg. Dr. Elke Leonhard (SPD), Deutscher<br />

Bundestag, 150. Sitzung, 15.01.1997). Entsprechend ist es trotz Einsatz empfindlichster<br />

Messgeräte bisher nicht gelungen, nach einem Fall von Fuel Dumping in Pflanzen- oder<br />

Bodenproben aus betroffenen Gebieten Verunreinigungen durch Kerosin festzustellen (ADV<br />

1996).<br />

Da eine erhebliche Beeinträchtigung der Umwelt bzw. der Bevölkerung durch diese Treibstoffablässe<br />

auf der Grundlage der oben dargelegten Abschätzung ausgeschlossen werden<br />

kann, wird im Rahmen der Studie keine weitere Betrachtung vorgenommen.<br />

6.1.2.8 „Blue-Ice“-Effekte<br />

Ein weiteres Phänomen, welches in der FFH-Studie nicht näher betrachtet wird, ist die gelegentliche<br />

Ablösung eines Eisklumpens von landenden Flugzeugrümpfen (sog. „Blue Ice“-<br />

Effekte). Derartige Eisklumpen bestehen aus gefrorenem Abwasser einer Flugzeugtoilette.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Wenn ein solcher Eisklumpen zu Boden fällt und dort noch eine gewisse Größe aufweist,<br />

besitzt er ein gewisses Gefährdungspotential.<br />

Flugzeugtoiletten bilden geschlossene Systeme, die nur von außen geöffnet werden können.<br />

Die Dichtungen der Ablassventile werden regelmäßig überprüft und ausgetauscht. Dennoch<br />

kann es vorkommen, dass eine Dichtung des während des Fluges grundsätzlich geschlossenen<br />

Ablassventils des Abwassersystems defekt ist und dadurch tropfenweise Wasser<br />

nach außen dringt. Ein derartiger Defekt wirkt sich insbesondere in großer Höhe aus, wenn<br />

der Druckunterschied zwischen Flugzeugkabine und Außenluft besonders groß ist. Das tropfenweise<br />

nach außen dringende Wasser kann in Reiseflughöhe am Flugzeugrumpf festfrieren<br />

und sich später, wenn das Flugzeug beim Landeanflug in wärmere Luftschichten eindringt,<br />

ablösen und zu Boden fallen (ADV 1996). Derartige Vorgänge treten nur selten auf<br />

und sind nicht vorhersagbar. Sie werden in der FFH-Studie zum Raumordnungsverfahren<br />

nicht als entscheidungserheblich eingestuft und daher nicht weiter betrachtet.<br />

6.1.2.9 Elektromagnetische Wellen<br />

Die Stromversorgung des Flughafens erfolgt in erdverlegten Trassensystemen. Eingespeist<br />

werden zur Zeit 4 Umspannwerke, weitere für den Ausbau notwendige Umspannwerke werden<br />

nach dem gleichen Prinzip versorgt. Die Verteilung auf dem Flughafen Frankfurt Main<br />

erfolgt in unterirdischen Kabelkanälen und Trassensystemen, die entsprechend den gültigen<br />

Vorschriften errichtet wurden. Jede Erweiterung wird gemäß der internationalen und nationalen<br />

Vorschriften geplant. Aufgrund der vorgeschriebenen Maßnahmen wird davon ausgegangen,<br />

dass derzeit und auch in Zukunft keine elektromagnetischen Belastungen bzw. keine<br />

über den vorgeschriebenen Grenzwerten der 26. BImSchV liegende Belastungen vom<br />

Flughafen Frankfurt Main ausgehen. Dies gilt auch für alle auf dem Flughafen Frankfurt Main<br />

installierten Funk- und Radaranlagen. Unterhalb dieser Grenzwerte wurden keine gesicherten<br />

Nachweise von Schadwirkungen auf Tiere erbracht. Erhebliche Umweltauswirkungen<br />

durch elektromagnetische Wellen werden entsprechend nicht erwartet.<br />

6.1.2.10 Störfälle<br />

Die Anlagen und technischen Einrichtungen auf dem Betriebsgelände des Flughafens unterliegen<br />

vielfältiger technischer Überwachung durch die Betreiber, durch Gutachter sowie<br />

durch die zuständigen Behörden. Dies gilt insbesondere für die Anlagen, die einer behördlichen<br />

Gestattung bedürfen. Die Systeme sind technisch so ausgelegt und werden so betrieben,<br />

dass schädliche Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu besorgen sind. Dies wird auch<br />

durch das Fraport-Umweltmanagement und die Beauftragten für Gewässerschutz, Abfall,<br />

Gefahrgut und Strahlenschutz laufend überprüft und dokumentiert.<br />

Für den Fall, dass dennoch Stör- oder Unfälle auftreten, ist mit der Betriebsanweisung für<br />

Notfälle (BA-NOT 2000, FLUGHAFEN FRANKFURT/MAIN AG 1999 ff) organisatorische Vorsorge<br />

getroffen. Diese regelt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Auswirkungen solcher<br />

Vorfälle zu begrenzen und zu beseitigen. Die Verfahren sind mit allen beteiligten Organisationen<br />

einschließlich der Umweltbehörden abgestimmt. Der Flughafen Frankfurt/Main verfügt<br />

über eine leistungsfähige Werksfeuerwehr.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-119<br />

Potentiell umweltrelevante Störfälle (im Sinne der Störung eines geplanten Regelablaufes)<br />

könnten auftreten:<br />

• bei Unfällen mit Luftfahrzeugen<br />

• im Zusammenhang mit Betankungsvorgängen<br />

• im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrgut<br />

Die Wirkungen solcher Störfälle wären allerdings in aller Regel lokal auf das Betriebsgelände<br />

begrenzt.<br />

Mögliche externe Risiken durch Unfälle mit Luftfahrzeugen außerhalb des Betriebsgeländes<br />

sind verschwindend gering. Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sind sehr unwahrscheinlich<br />

und eine Ausweitung der Betrachtung unangemessen.<br />

Die Flugzeugbetankung erfolgt an festgelegten Positionen des Vorfeldes über ein Betankungssystem.<br />

Das System besteht aus einem oberirdischen Tanklager, einem unterirdischen<br />

Rohrleitungssystem sowie Fahrzeugen, die die Verbindung zwischen Flugzeug und Rohrleitungssystem<br />

herstellen. Das Tanklager ist nach BImSchG genehmigt. Die in der Genehmigung<br />

festgelegten technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt<br />

sind umgesetzt. Die zuführenden Pipelines und das unterirdisch verlegte Rohrleitungssystem<br />

sind nach WHG und VbF genehmigt. Sie werden täglich auf Dichtheit überprüft und unterliegen<br />

der Überwachung durch die TÜ Hessen. Die Abfüllplätze sind nach WHG eignungsfestgestellt.<br />

Damit wird bescheinigt, dass die vorliegenden technischen und organisatorischen<br />

Voraussetzungen geeignet sind, eine Schädigung der Umwelt bei jedem denkbaren Unfall im<br />

Rahmen des Betankungsvorganges zu verhindern.<br />

Für die Tankstellen liegen Erlaubnisse nach VbF vor; die Abfüllflächen sind nach WHG eignungsfestgestellt.<br />

Gefahrgüter werden in einem speziellen nach BImSchG genehmigten Lager gelagert. Die in<br />

der Genehmigung festgelegten technischen und organisatorischen Vorkehrungen zum<br />

Schutz der Umwelt sind umgesetzt. Der Umschlag erfolgt ausschließlich durch speziell geschulte<br />

Personen. Gemäß aktuellem Planungsstand sind Änderungen an dem Lager nicht<br />

vorgesehen.<br />

6.1.2.11 Vergrämungsmaßnahmen zur Reduktion des Vogelschlagrisikos<br />

Die Notwendigkeit von Vergrämungsmaßnahmen zur Reduktion eines bestimmten Vogelschlagrisikos<br />

wurde in einem speziellen Fachgutachten G.12 zum Raumordnungsverfahren<br />

(HILD 2001) untersucht. Das Fachgutachten G.12 kommt zu dem Schluss, dass aktive Vergrämungsmaßnahmen<br />

bei keiner Vorhabensvariante erforderlich werden. Auch sind spezielle<br />

Biotopmanagementmaßnahmen außerhalb des Flughafengeländes und außerhalb der<br />

Zone mit Eingriffen infolge der Höhenbegrenzung nicht vorgesehen (siehe HILD 2001).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

6.1.3 Baubedingte Projektwirkungen<br />

Als potenzielle baubedingte Projektwirkungen lassen sich folgende Wirkbereiche unterscheiden:<br />

• zusätzliche temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen, Bauarbeitercamps<br />

u.a.,<br />

• Eingriffe in den Wasserhaushalt während der Gründung von Fundamenten und der Anlage<br />

von Baugruben,<br />

• Schadstoffemissionen durch baubedingte Staubentwicklung und Abgase der Baumaschinen,<br />

• Lärmemissionen durch Baumaschinen.<br />

Flächeninanspruchnahmen, die über den anlagebedingten Bauumgriff hinausgehen, sind<br />

im Rahmen der derzeitigen Planung nicht vorgesehen bzw. können auf der Grundlage des<br />

Planungsstandes noch nicht angegeben werden, so dass eine separate, auf den Baubetrieb<br />

bezogene Betrachtung derartiger Wirkungen entfällt.<br />

Dauerhafte Grundwasserabsenkungen sind nicht vorgesehen. Temporäre Wasserhaltungen<br />

erfolgen lokal im Bereich der tiefen Baugruben voraussichtlich im Rahmen folgender<br />

Baumaßnahmen:<br />

• Terminal Süd,<br />

• Okrifteler Straßentunnel unter der Startbahn 18 West,<br />

• Okrifteler Straßentunnel unter der S/L-Bahn Süd,<br />

• S-Bahn-Tunnel unter Landebahn Nordost,<br />

• Tunnel unter dem Rollweg zur S/L-Bahn Süd.<br />

Die dort vorgesehene Baugrubenentwässerung soll nach derzeitigem Planungsstand mit<br />

Hilfe von Pumpen erfolgen. Für die Ableitung des Wassers soll das dann schon vorhandene<br />

Entwässerungssystem für die befestigten Flächen mitbenutzt werden. Dabei wird der Grundsatz<br />

beachtet, einen möglichst großen <strong>Teil</strong> des anfallenden Wassers wieder zu versickern<br />

bzw. den Gewässern zuzuführen, die von der Wasserentnahme betroffen sind. Eine Planung<br />

der Wasserableitung im Detail erfolgt allerdings erst im Planfeststellungsverfahren. Erhebliche<br />

Auswirkungen infolge der temporären Wasserhaltungen auf die Grundwasserverhältnisse<br />

des Untersuchungsraums werden zum jetzigen Planungsstand nicht erwartet.<br />

Baubedingte Schadstoff- und Staubemissionen entstehen durch die Baumaschinen und<br />

den LKW-Verkehr. Die genauen Emissionen und Immissionen, die durch den Baubetrieb<br />

entstehen können, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau abgeschätzt werden. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass die baubedingten Schadstoff- und Staubemissionen aufgrund<br />

ihres temporären Auftretens gegenüber den anlagebedingten Schadstoffimmissionen nicht<br />

entscheidungserheblich sind.<br />

Baubedingte Lärmemissionen werden ebenfalls durch die Baumaschinen und den LKW-<br />

Verkehr auf dem Baufeld selbst sowie auf den Zuwegen verursacht. Die genauen Emissionen<br />

und Immissionen, die durch den Baubetrieb entstehen können, können zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht genau abgeschätzt werden. Gegenüber den betriebsbedingten Lärmemissionen<br />

durch den Flugverkehr, den landseitigen Kraftfahrzeugverkehr sowie den Roll- und Bo-<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-121<br />

denlärm auf dem Flughafengelände sind die baubedingten Lärmemissionen von untergeordneter<br />

Bedeutung.<br />

6.2 Auswirkungsanalyse<br />

6.2.1 Grundsätzliches<br />

Die Auswirkungsanalyse verknüpft die beschriebenen vorhabensbezogenen Projektwirkungen<br />

auf der Verursacherseite mit dem Naturhaushalt und dessen wertgebenden Bestandteilen<br />

auf der Betroffenenseite. Anhand von Wirkfaktor-Beeinträchtigungsketten werden so auf<br />

qualitativem Niveau die potenziell entscheidungserheblichen Kategorien von Umweltauswirkungen<br />

ermittelt.<br />

Die Auswirkungsanalyse ist als qualitative Vorstufe der Auswirkungsprognose schutzgutübergreifend<br />

angelegt, da die Wirkfaktor-Beeinträchtigungsketten nicht an einzelne Schutzgüter<br />

gebunden sind. Damit werden ökosystemare Wechselwirkungen, die dazu führen, dass<br />

bestimmte Auswirkungen auf ein Schutzgut Folgewirkungen auf ein weiteres Schutzgut bewirken,<br />

berücksichtigt.<br />

Die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse sind in Tab. 6.2.1 und Tab. 6.2.2 als schutzgutübergreifende<br />

Konfliktmatrizes dargestellt.<br />

Tab. 6.2.1: Konfliktmatrix der in der Studie berücksichtigten anlagebedingten<br />

Umweltauswirkungen<br />

anlagebedingte Projektwirkungen<br />

Wirkfaktor Vorhabensbezug Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

Boden Wasser Luft Klima<br />

Flächenversiegelung<br />

• Erweiterungsbereich<br />

Süd<br />

• Piste und Rollwege<br />

der Startund<br />

Landebahnen<br />

Verlust von<br />

Biotopen /<br />

Tierlebensräumen<br />

Verlust von<br />

gewachsenen<br />

Bodenprofilen<br />

Veränderung<br />

der Grundwasserneubildung<br />

-- Veränderung<br />

des Lokalklimas<br />

• Zusammenhangsmaßnahmen<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

insgesamt<br />

• Erweiterungsbereich<br />

Süd<br />

• Start- und<br />

Landebahnen<br />

einschl.<br />

- Schutzstreifen<br />

- Bauumgriff /<br />

Erwerbsflächen<br />

Verlust von<br />

Biotopen /<br />

Tierlebensräumen<br />

Verlust von<br />

gewachsenen<br />

Bodenprofilen<br />

Verlegung von<br />

Oberflächengewässern<br />

-- --<br />

• Zusammenhangsmaßnahmen<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-122<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

anlagebedingte Projektwirkungen<br />

Wirkfaktor Vorhabensbezug Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Waldrodung<br />

Verlust von<br />

Wäldern mit<br />

bioklimatischer<br />

Ausgleichsfunktion<br />

Zerschneidung<br />

von<br />

Schutzgutund<br />

Funktionsbereichen<br />

Waldanschnitt<br />

Zerschneidung<br />

von<br />

Grundwasser-<br />

leitern/-<br />

stauern<br />

Ableitung des<br />

Niederschlagswassers<br />

von den<br />

versiegelten<br />

Flächen<br />

visuelle Wirkungen<br />

• Erweiterungsbereich<br />

Süd<br />

• Start- und<br />

Landebahnen<br />

einschl.<br />

- Schutzstreifen<br />

- Randzone<br />

- Einzelparzellen<br />

im Bereich der<br />

Aufwuchsbeschränkung<br />

• Zusammenhangsmaßnahmen<br />

• Erweiterungsbereich<br />

Süd<br />

• Start- und<br />

Landebahnen<br />

• Erweiterungsbereich<br />

Süd<br />

• Start- und<br />

Landebahnen<br />

• Tiefbaumaßnahmen<br />

im Ausbaubereich<br />

Süd<br />

• Tunnel unter<br />

dem Parallelbahnsystem<br />

• Tunnel unter<br />

neuen<br />

Bahnvarianten<br />

• Erweiterungsbereich<br />

Süd<br />

• Start- und<br />

Landebahnen<br />

• Gebäudeanlagen<br />

• Brückenbauwerke<br />

Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

Verlust von<br />

Waldbiotopen /<br />

Waldlebensräumen<br />

Verinselung<br />

von Biotopen /<br />

Tierlebensräumen<br />

Veränderung<br />

von Waldbiotopen<br />

/ Waldlebensräumen<br />

durch Änderung<br />

des Bestandsklimas<br />

Veränderung<br />

des Wasserhaushaltes<br />

von<br />

grundwasserbeeinflussten<br />

Biotoptypen /<br />

Tierlebensräumen<br />

Boden Wasser Luft Klima<br />

Verlust von<br />

Bodenschutzwäldern<br />

Veränderung<br />

der Grundwasserneubildung<br />

Verlust von<br />

Wäldern mit<br />

lufthygienischer<br />

Ausgleichsfunktion<br />

-- -- -- --<br />

-- -- Beeinträchtigung<br />

der<br />

lufthygienischen<br />

Ausgleichsfunktion<br />

der Waldränder<br />

-- Veränderung<br />

der Grundwasserdynamik<br />

-- -- Veränderung<br />

der Grundwasserdynamik<br />

Veränderung<br />

der Dynamik<br />

von Oberflächengewässer<br />

Schadstoffeinträge<br />

-- --<br />

-- --<br />

-- -- -- -- --<br />

Beeinträchtigung<br />

der lufthygienischen<br />

Ausgleichsfunktion<br />

der<br />

Waldränder<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-123<br />

Tab. 6.2.2: Konfliktmatrix der in der Studie berücksichtigten betriebs- und baubedingten<br />

Umweltauswirkungen<br />

Projektwirkungen<br />

Wirkfaktor Vorhabensbezug Tiere und<br />

Pflanzen<br />

Betriebsbedingt<br />

Schallimmissionen<br />

Schadstoffemissionen<br />

in<br />

die Luft<br />

visuelle Wirkungen<br />

Wird im Rahmen<br />

der Störwirkungen<br />

durch Verlärmung<br />

berücksichtigt<br />

Betriebsbedingte<br />

Risiken<br />

durch Unfälle<br />

Vogelschlag /<br />

Biotopmanagement<br />

baubedingt<br />

Aufschluss<br />

von Altlastenstandorten<br />

• Flugverkehr<br />

(Fluglärm)<br />

• Rollverkehr<br />

(Rolllärm)<br />

• Flughafenbetrieb<br />

am Boden<br />

(Bodenlärm)<br />

• landseitige<br />

Verkehrsanbindung<br />

• Gesamtlärm<br />

• Flugverkehr<br />

• Rollverkehr<br />

• Flughafenbetrieb<br />

am Boden<br />

• landseitige<br />

Verkehrsanbindung<br />

• Flugverkehr<br />

(geringe Überflughöhen)<br />

• Flugverkehr<br />

(Starts und<br />

Landeanflug)<br />

• Flugverkehr (geringe<br />

Überflug-<br />

höhen)<br />

• Management<br />

zur Verhütung<br />

von Vogelschlägen<br />

• Erweiterungsbereich<br />

Süd<br />

• Start- und Landebahnen<br />

Auswirkungen auf den Naturhaushalt<br />

Verlärmung<br />

von Lebensräumen<br />

für<br />

schallempfindliche<br />

Tiergruppen<br />

Veränderung<br />

von Biotopen /<br />

Tierlebensräumen,<br />

direkte<br />

Schadstoffwirkungen<br />

Boden Wasser Luft Klima<br />

-- -- -- --<br />

Versauerung /<br />

Eutrophierung<br />

von Böden<br />

Versauerung /<br />

Eutrophierung<br />

von Gewässern<br />

Veränderung<br />

der lufthygienischen<br />

Situation<br />

-- -- --<br />

--<br />

-- --<br />

-- -- --<br />

Kollisionen von<br />

Vögeln mit<br />

Flugzeugen /<br />

Biotopmanagement<br />

-- Gefahr der<br />

Freisetzung<br />

von Schadstoffen<br />

in den<br />

Boden<br />

-- -- -- --<br />

siehe Boden -- --<br />

Lufthygienische<br />

Beeinträchtigung<br />

von Kaltluftströmungen<br />

Die einzelnen in der Matrix aufgeführten Auswirkungskategorien werden im Rahmen der<br />

Auswirkungsprognose aufgegriffen und aufbauend auf der Raumanalyse weiter konkretisiert.<br />

In der Auswirkungsprognose wird dann auch nach Auswirkungen auf gesetzlich oder gesamtplanerisch<br />

geschützte Gebiete und Auswirkungen auf faktisch schutzbedürftige Bereiche<br />

unterschieden. Eine explizite Berücksichtigung von planerisch oder gesetzlich verankerten<br />

Schutzgebieten ist in der Auswirkungsanalyse nicht erfolgt.<br />

In der oben dargestellten Matrix ist bereits das Ergebnis der Wirkungsanalyse dargestellt.<br />

Bereits im Rahmen der Beschreibung der Wirkfaktoren als unerheblich eingestufte oder zum<br />

jetzigen Planungsstand nicht ausreichend präzise prognostizierbare Effekte, sind daher in<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-124<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

der Matrix nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für Erschütterungen, Wirbelschleppen,<br />

elektromagnetische Wellen, Treibstoffschnellablässe, Blue-Ice-Effekte, Lichtimmissionen und<br />

Störfälle.<br />

Umweltauswirkungen, die als mittelbare Folge des geplanten Flughafenausbaus durch die<br />

Siedlungstätigkeit der umliegenden Gemeinden (Wohn- und Gewerbegebiete) entstehen,<br />

sind grundsätzlich zu erwarten und u.U. auch überörtlich raumbedeutsam. Da derartige Sekundäreffekte<br />

zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht ausreichend sicher quantifiziert und verortet<br />

werden können, sind sie nicht Gegenstand der vorliegenden FFH-Studie.<br />

Umweltauswirkungen durch die Inanspruchnahme und gezielte Veränderung der Nutzung<br />

von Flächen für die forstrechtliche und die naturschutzrechtliche Kompensation werden<br />

in der Studie ebenfalls nicht betrachtet. Die Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit und<br />

die Durchführung einer UVP für die Ersatzaufforstungen kann mit Bezug zur Anlage 1 UVPG<br />

erst nach Auswahl der Ersatzaufforstungsflächen erfolgen. Die UVP ist im Planfeststellungsverfahren<br />

durchzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass die notwendigen Kompensationsmaßnahmen<br />

mit den regionalen und örtlichen Zielen des Naturschutzes abgestimmt werden<br />

und damit keine relevanten negativen Auswirkungen zu erwarten sind (vgl.auch UVS<br />

<strong>Teil</strong> C.13).<br />

Ein weiterer umweltrelevanter Effekt des geplanten Flughafenausbaus, der in der FFH-<br />

Studie keine detaillierte Berücksichtigung finden kann, ist der Beitrag des Flughafens zum<br />

sog. Treibhauseffekt, der vor allem durch die Emission von Kohlendioxid (CO 2 ), Methan<br />

(CH 4 ) und Wasserdampf (H 2 O) bedingt ist.<br />

Die Behandlung des Treibhauseffektes im Rahmen einer projektbezogenen FFH-Studie ist<br />

nicht zielführend, da der Treibhauseffekt ein globales Problem ist. Lokale oder regionale klimatische<br />

Auswirkungen durch Treibhausgasemissionen sind bisher nicht bekannt. Folgerichtig<br />

gibt es für einzelne Anlagen oder Verursachergruppen keine konkreten Emissionsobergrenzen,<br />

anhand derer eine Bewertung vorgenommen werden könnte. Das Thema<br />

wird daher in der vorliegenden FFH-Studie nicht konkret behandelt. Unabhängig davon gilt<br />

es jedoch, alle Reduktionspotenziale, die insbesondere in der weiteren Reduktion des Treibstoffverbrauchs<br />

der Flugzeugflotte und in darauf abzielenden politischen Maßnahmen liegen,<br />

zu nutzen, um auch auf dem Frankfurter Flughafen die Emission von Treibhausgasen zu<br />

minimieren.<br />

Entscheidungserhebliche Umweltauswirkungen infolge der Entsorgung von Abfällen und<br />

Abwasser werden nicht erwartet. Dabei wird davon ausgegangen und vorausgesetzt, dass<br />

die Entsorgung ordnungsgemäß unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften erfolgt (siehe<br />

Kap. 6.1) und nach derzeitigem Planungsstand die Kapazitäten der bestehenden Kläranlagen<br />

ausreichen..<br />

Umweltauswirkungen durch den Baubetrieb können in der FFH-Studie zum derzeitigen Planungsstand<br />

noch nicht präzise abgeschätzt werden. Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen<br />

und temporäre Grundwasserabsenkungen sind voraussichtlich nicht zu erwarten. Zusätzliche<br />

Schadstoff-, Staub- und Lärmemissionen werden in jedem Fall über mehrere Jahre auftreten.<br />

Sie können jedoch zur Zeit aufgrund eines fehlenden hinreichend konkretisierten Baukon-<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-125<br />

zeptes in der FFH-Studie nur pauschal abgehandelt werden. Dabei wird davon ausgegangen,<br />

dass die baubedingten temporären Beeinträchtigungen durch Schadstoffe, Lärm und<br />

Staub gegenüber den dauerhaften betriebsbedingten Umweltauswirkungen keine entscheidungserhebliche<br />

Rolle spielen.<br />

Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen aufgrund der erforderlichen Erdverkabelungen der<br />

RWE-Freileitungen (bei Variante Nordwest Erdverkabelung der verbleibenden Leitung von<br />

der BAB A 3 zum neuen Umspannwerk und nördlich des neuen Umspannwerks) sind in geringem<br />

Umfang zu erwarten. Eine detaillierte Trassenführung liegt im derzeitigen Planungsstand<br />

noch nicht vor. Unter der Annahme, dass die Trassen der Erdverkabelungen entlang<br />

bestehender Wege (z.B. B 43, Forstwege) geführt werden können und somit keine erheblichen<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft entstehen werden, und der Umgriff der Baumaßnahmen<br />

ohnehin sehr gering sein wird, sind die diesbezüglich zu erwartenden Auswirkungen im<br />

Vergleich zu den anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen nicht als entscheidungserheblich<br />

einzustufen und werden in der FFH-Studie nicht weiter behandelt.<br />

6.2.2 Wechselwirkungen<br />

Die Auswirkungen auf die Einzelbestandteile des Naturhaushaltes und die verschiedenen<br />

möglichen Wechselwirkungen werden ausführlich in der UVS (ARGE BAADER-BOSCH 2001)<br />

behandelt. Im Folgenden wird auf die Wechselwirkungen näher eingegangen, die für die<br />

FFH-Studie relevant sind.<br />

Kumulative Auswirkungen auf den Wald<br />

Der deutlich überwiegende <strong>Teil</strong> der den Flughafen umgebenden Flächen wird von Wald eingenommen.<br />

Der Wald ist ein vergleichsweise komplexer Ökosystemtyp, für den eine besondere<br />

Vielfalt an ökosystemaren Wechselwirkungen typisch ist. In diesem Kapitel soll noch<br />

einmal ein Gesamtüberblick über die Vielzahl der verschiedenen Umweltauswirkungen gegeben<br />

werden, die teilweise räumlich benachbart und teilweise räumlich überlagert auf den<br />

Wald in der Umgebung des Frankfurter Flughafens im Falle der Realisierung des Flughafenausbaus<br />

einwirken werden. Diese Darstellung wird ergänzt durch eine zusammenfassende<br />

Waldsynopse (siehe ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

Die Tab. 6.2.3 zeigt bezogen auf Wald im Sinne des Hessischen Forstgesetzes (Wald im<br />

Sinne des § 1 HFG gemäß Forstübersichtskarte der Hessischen Forstverwaltung) die Bilanzierung<br />

der Verlustflächen. Die Verlustflächen verlieren sämtliche waldtypischen ökosystemare<br />

Funktionen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-126<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Tab. 6.2.3: Übersicht über den Verlust von Waldflächen im Sinne des HFG<br />

Variante<br />

Nordwest<br />

Verlust von Waldflächen im Sinne des HFG<br />

Variante<br />

Nordost<br />

Verlustfläche in ha<br />

Variante<br />

Süd<br />

Variantenunabhängige<br />

Betriebsflächen<br />

Zusammenhangsmaßnahmen<br />

Start- und Landebahnbereich<br />

104 104 104<br />

8 15 5<br />

216 264 298<br />

Über die Zonen der direkten Flächeninanspruchnahme hinaus wird es nötig werden, infolge<br />

des geplanten Neubaus einer der Bahnvarianten aufgrund der Anforderungen an die Hindernisfreiheit<br />

weitere Waldbestände im unmittelbaren Umfeld der Randzone der geplanten Bahnen<br />

zu roden bzw. nachhaltig umzubauen. Die zu rodenden bzw. umzubauenden Waldflächen<br />

umfassen diejenigen Bereiche außerhalb der Randzone, in denen die derzeitigen<br />

Waldbestände über die Hindernisbegrenzungsfläche, die bis max. 30 Höhe betrachtet wird,<br />

aktuell hinausragen (Zone des Holzeinschlags / Waldumbaus) oder in Zukunft<br />

voraussichtlich hinausragen werden (Zone der Baumhöhenbeschränkung). Da auf diesen<br />

Flächen ein höhenbegrenzter Wald erhalten bleibt bzw. nach Rodung direkt neu angelegt<br />

werden kann, ist der Eingriff in das Ökosystem Wald allerdings nur vorübergehender Natur.<br />

Der langfristig auf den hindernisbegrenzten Flächen neu entstehende bzw. verbleibende<br />

Wald wird allerdings nicht mehr dieselbe Struktur aufweisen, sondern einer intensiveren<br />

Pflege unterliegen, da regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sein werden, die den<br />

Baumbestand in der Höhe begrenzen. Die Stärke der kurzfristigen und dauerhaften Störung<br />

bzw. Veränderung des Bestandes ist abhängig von der Höhe der Hindernisbegrenzung, der<br />

Baumartenzusammensetzung des Bestandes und der damit zusammenhängenden Art der<br />

durchzuführenden Maßnahmen (Rodung oder langfristiger schonender Waldumbau, dauerhafte<br />

Anlage niederwaldähnlicher Bestände mit gegenüber dem Bestand grundsätzlich anderer<br />

Baumartenzusammensetzung oder Erhaltung des Bestandes mit gelegentlicher Herausnahme<br />

von Überhältern).<br />

Die Flächengröße der durch die beschriebenen Eingriffe in die Waldbestände betroffenen<br />

Flächen ist in Tab. 6 .2.4 dargestellt.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-127<br />

Tab. 6.2.4: Übersicht über die Flächengröße des Holzeinschlags / Waldumbaus bzw. der<br />

Baumhöhenbeschränkung aufgrund der Anforderungen an die Hindernisbegrenzung<br />

(Flächengrößen bezogen auf Wald im Sinne des HFG)<br />

Variante<br />

Nordwest<br />

Variante<br />

Nordost<br />

Variante<br />

Süd<br />

Holzeinschlag / Waldumbau und Baumhöhenbeschränkung Verlust von Waldflächen im Sinne des HFG<br />

Verlustfläche in ha<br />

Holzeinschlag / Waldumbau (aktuelle<br />

Überschreitung der Hindernisbegrenzungsfläche)<br />

Baumhöhenbeschränkung (zukünftig zu<br />

erwartende Überschreitung der Hindernisbegrenzungsfläche)<br />

27 61 87<br />

73 93 110<br />

Neben den bisher genannten Zonen, in denen direkte Eingriffe in den Wald zu erwarten sind,<br />

kann davon ausgegangen werden, dass sich ökologische Veränderungen innerhalb einer<br />

Randzone entlang neu entstehender Waldränder einstellen werden. Naturnahe Wälder<br />

zeichnen sich u.a. durch ein spezifisches Bestandsklima aus, das sich in ein Bestandsinnenklima<br />

und ein Bestandsrandklima unterteilen lässt. Bei den ungestörten Bestandsrändern<br />

von Laubwäldern bildet sich ein dichter strauchreicher Waldmantel aus, der zwischen den<br />

Kronen der am Waldrand stehenden Bäume und dem Boden nahezu lückenlos ausgebildet<br />

ist und somit den angrenzenden Bestand vor stärkerer Licht- und Sonneneinstrahlung sowie<br />

Windeinwirkung schützt. Dadurch ist das Bestandsinnenklima gegenüber dem Klima des<br />

Freilandes schattenreicher, temperaturgemäßigter bzw. ausgeglichener, feuchter und windschwächer.<br />

Das spezielle Bestandsklima in den Wäldern begünstigt entsprechend schattenund<br />

feuchtigkeitsliebende Pflanzen. Im Waldinneren finden sich viele spezialisierte Tierarten,<br />

die an die ganzjährige klimatische Ausgeglichenheit und hohe Luftfeuchte angepasst sind.<br />

Durch eine Zerschneidung von Wäldern und den fehlenden schützenden Waldmantel im<br />

Zerschneidungsbereich sind die Einwirkungen des Freilandklimas weit bis in das Bestandsinnere<br />

nachweisbar (bis zu 100 m). Dies kann eine Schädigung der Altbäume durch Wind<br />

und Sonne nach sich ziehen. So nimmt in windexponierten Lagen die Gefahr des Windwurfs<br />

und in Süd-, Südwest-, und Westlagen die Gefahr des Rindenbrands durch intensive Sonneneinstrahlung<br />

zu, was zum Eindringen von Schädlingen und u.U. zum Absterben einzelner<br />

Bäume führen kann. Durch die höhere Wind- und Sonneneinstrahlung kommt es zu einer<br />

stärkeren Austrocknung des Bodens. Außerdem wird durch den Wind das anfallende Laub<br />

weggeblasen, so dass auch eine Verschlechterung der Nährstoffnachlieferung erfolgt. Es<br />

bildet sich also eine sogenannte Verhagerungszone aus, in der die anspruchsvolleren, schatten-<br />

und feuchtigkeitsliebenden Waldpflanzen zurücktreten und lichtbedürftige, anspruchslose<br />

Gräser und Kräuter einwandern.<br />

Wie bei den Pflanzen werden auch bei den Tieren hauptsächlich die feuchtigkeits- und halbschattenliebenden<br />

Tierarten zum einen direkt durch die Veränderung des Mikroklimas und<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-128<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

zum anderen indirekt durch das Verschwinden notwendiger Nahrungspflanzen in der Krautschicht<br />

verdrängt. Außerdem müssen sie in Konkurrenz zu eindringenden euryöken Arten<br />

treten, die oft konkurrenzstärker sind, da sie aufgrund ihrer Anpassung an instabilere Lebensräume<br />

u.a. eine weitaus höhere Reproduktionsfähigkeit besitzen.<br />

Die geschilderten Besonderheiten des Waldinnenklimas und die daraus resultierenden möglichen<br />

Auswirkungen infolge einer Neuanlage von Waldrändern sind in weitgehend geschlossenen<br />

Buchenwäldern, die im Untersuchungsraum teilweise vorkommen, besonders stark<br />

ausgeprägt (= hohe Empfindlichkeit gegenüber Waldanschnitt). In den im Untersuchungsraum<br />

auch häufig auftretenden eichen- und kieferndominierten Wäldern ist das Waldinnenklima<br />

wegen des lichteren Bestandes dagegen nicht so idealtypisch ausgeprägt, so dass<br />

diese Wälder gegenüber einer Freistellung durch Waldanschnitt nur eine mittlere Empfindlichkeit<br />

aufweisen (siehe ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

Wechselwirkungen mit Tieren und Pflanzen<br />

Im Folgenden werden die Wechselwirkungen der Bestandteile des Naturhaushaltes (Wasser,<br />

Boden, Klima, Luft) mit Pflanzen und Tieren beschrieben, die sich aus den Auswirkungsanalysen<br />

auf die Bestandteile ableiten lassen. Damit werden die für die FFH-Studie relevanten<br />

Wechselwirkungen erfasst und detailliert beschrieben.<br />

Im Wasserhaushalt sind die Auswirkungen auf das Grundwasser zumeist so gering, dass<br />

sie im jährlichen Schwankungsbereich des Grundwassers liegen. In diesen Fällen sind keine<br />

erheblichen Auswirkungen auf die Tier- bzw. Pflanzenwelt zu erwarten.<br />

Auch Tunnelbauten die innerhalb von bebauter Fläche liegen werden und im weiten Umfeld<br />

keine naturnahen Biotope aufweisen (Nord-Süd-Tunnel, Tunnel im Nordosten der Variante<br />

Süd) werden keine relevanten Auswirkungen auf FFH-Gebiete haben.<br />

Beim Tunnel der Okrifteler Straße unter der Start- und Landebahn der Südvariante ist nicht<br />

auszuschließen, dass das Grundwasser oberstromig aufgestaut wird und unterstromig Absenkungen<br />

des Grundwasserpegels erfolgen. Der bestehende Grundwasserspiegel liegt<br />

etwa zwischen 2 und 5 m unter der Geländeoberkante. Die Reichweite der Auswirkungen<br />

wird auf ca. 600 m entlang der Grundwasserfließrichtung, die in diesem Bereich weitgehend<br />

von Ost nach West bzw. von Südost nach Nordwest verläuft, geschätzt (vgl. G.15 Hydrologie;<br />

IF 2001a). Oberstromig ist daher tendenziell mit einer Zunahme von nassen oder feuchten<br />

Bereichen und Feuchtbiotopen zu rechnen, unterstromig werden tendenziell feuchte bzw.<br />

nasse Bereiche und somit auch Feuchtbiotope, Tümpel etc. abnehmen. Beidseits des Tunnels<br />

wird der größte <strong>Teil</strong> der betroffenen Flächen von den umzäunten Bereichen für die<br />

Start- und Landebahnen eingenommen, wo der Vegetationsbestand durch den Bau verloren<br />

geht und wo die Feuchteverhältnisse durch Entwässerungsmaßnahmen stark verändert werden.<br />

Außerhalb des umzäunten Bereiches liegen etwa 10,9 ha oberstromig und 15,6 ha<br />

unterstromig im möglichen Wirkungsbereich. In Tab. 6.2.5 sind die Biotop- bzw. FFH-<br />

Lebensraumtypen im möglichen Wirkungsbereich aufgeführt.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-129<br />

Tab. 6.2.5: Biotope innerhalb des Wirkungsbereiches der nicht auszuschließenden Grundwasserbeeinflussung<br />

durch den Bau des Tunnels unter der Start- und Landebahn<br />

der Südvariante (außerhalb des umzäunten Bereiches)<br />

Unterstromig<br />

Oberstromig<br />

• Schlagfluren 0,8 ha • Gehölze mäßig trocken bis frisch 0,1 ha<br />

• Stark forstlich geprägte Wälder 2,6 ha • Grünland frischer Standorte 0,02 ha 1)<br />

• Nadelwald stark forstlich geprägt 10,6 ha • Grünlandeinsaat 0,06 ha<br />

• Aufforstung 1,1 ha<br />

• Wald trocken bis frisch 0,2 ha 2)<br />

• Wege und Straßen 0,5 ha • Stark forstlich geprägte Wälder 3,0 ha<br />

• Nadelwald stark forstlich geprägt 6,5 ha<br />

• Aufforstung 0,6 ha<br />

• Wege und Straßen 0, 4 ha<br />

1)<br />

entspricht FFH-Lebensaumtyp 6510: Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe<br />

2)<br />

entspricht FFH-Lebensraumtyp 9160: Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald<br />

Die oben aufgeführten Biotope und FFH-Lebensraumtypen sind gegenüber Erhöhungen o-<br />

der Erniedrigungen der Grundwasserflurabstände wenig empfindlich. Sie kommen im Umfeld<br />

des Flughafens sowohl in Gebieten mit relativ hohem Grundwasserflurabstand (z.B.<br />

Schwanheimer Wald mit Grundwasserflurabstand größer 10 m) als auch in Bereichen mit<br />

geringem Grundwasserflurabstand (z.B. Bereich des schwebenden Grundwasserstockwerks<br />

beidseitig der Startbahn 18 West mit Grundwasserflurabständen von 1 bis 2 m) vor. Bei den<br />

oberstromig vorkommenden FFH-Lebensraumtypen handelt es sich zum einen um extensive<br />

Mähwiesen (Arrhenatheretum) im Bereich Gundwiesen (gemeldetes FFH-Gebiet). Eine Beeinträchtigung<br />

ist nicht zu erwarten, da die in der Gundbachaue liegenden Wiesen ganz am<br />

Rande der 600 m-Auswirkungszone liegen und die Wiesen gegenüber einer Feuchtezunahme<br />

nicht empfindlich sind. Eine Förderung von feuchtegeprägtem Grünland entspricht hier<br />

zudem den Erhaltungszielen. Auch die Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder werden durch<br />

feuchtere Bodenbedingungen keineswegs geschädigt, wie die weite Verbreitung innerhalb<br />

des NSG Mönchbruch zeigt (vgl. auch ELLENBERG 1986). Somit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von FFH-würdigen Bereichen durch den Tunnelbau zu erwarten.<br />

Auswirkungen durch Schadstoffeinträge in den Wald sind über den Bodenpfad und den<br />

Luftpfad denkbar. Auswirkungen auf Tiere sind bezogen auf das bisher betrachtete Schadstoffspektrum<br />

vor allem über die Veränderung von Biotopstrukturen infolge einer möglichen<br />

Eutrophierung nährstoffarmer Standorte (v.a. durch NO x /NO 2 ) oder Versauerung bisher basischer<br />

Standorte (v.a. durch SO 2 und NO x ) möglich. Direkte Schädigungen von Pflanzen können<br />

insbesondere durch NO x /NO 2 in Kombination mit Ozon und SO 2 auftreten.<br />

In <strong>Teil</strong> C 8 der UVS (ARGE BAADER-BOSCH 2001) und in den Schadstoffgutachten sind die<br />

derzeitigen und die zu erwartenden Immissionskonzentrationen für die genannten Schadstoffe<br />

dokumentiert. Danach liegen insbesondere die NO 2 -Konzentrationen mit 30 bis 50 µg/m 3<br />

(Jahresmittelwert) im näheren Umfeld des Flughafens in den Planungsfällen 2015 im Bereich<br />

von Zielwerten in der Literatur, unterhalb derer Schäden der Vegetation vermieden werden<br />

(siehe z.B. LfU Baden-Württemberg 1999). Als Zielwerte werden hier die Critical-Level-Werte<br />

der UN/ECE betrachtet, die bei gleichzeitig geringen Ozonbelastungen unter 60µg/m 3 und<br />

SO 2 -Belastungen unter 30µg/m 3 – und dieser Fall liegt hier vor – bei 60µg/m 3 während der<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Vegetationsperiode und 40µg/m 3 im Winter liegen (siehe <strong>Teil</strong> A.4.2.7). In der Ist-Situation<br />

liegen die berechneten NO 2 -Konzentrationen mit 35 bis 60 µg/m 3 (Jahresmittelwert) im Nahbereich<br />

des Flughafens allerdings noch höher. Die Ergebnisse des Schadstoffgutachtens<br />

zeigen also eine Abnahme der NO 2 -Immissionen von der Ist-Situation 2000 zu den Planungsfällen<br />

2015. Eine tendenzielle Abnahme von der Ist-Situation zu den Planungsfällen<br />

2015 wird auch für SO 2 und für Kohlenwasserstoffe – neben NO X eine Vorläufersubstanz für<br />

Ozon - prognostiziert. Gleichzeitig zeigen die bisherigen Erhebungen der Bodendauerbeobachtungsfläche<br />

und der Beweissicherung Startbahn 18 West trotz der vergleichsweise hohen,<br />

jedoch ballungsraumtypischen Konzentrationen für NO X bzw. NO 2 und unauffälligen<br />

Konzentrationen für SO 2 und Ozon keine für den Großraum Untermain untypischen und auffälligen<br />

Veränderungen des Boden-pH-Wertes und der Vegetationszusammensetzung. Vor<br />

dem Hintergrund einer insgesamt prognostizierten Abnahme der Schadstoffimmissionsbelastung<br />

im unmittelbaren Flughafenumfeld bis 2015 kann davon ausgegangen werden, dass<br />

keine erheblichen Ökosystemveränderungen aufgrund der vorhabensbedingten Schadstoffbelastungszunahme<br />

auftreten werden (siehe <strong>Teil</strong> C 3 und 4 der UVS, ARGE BAADER-BOSCH<br />

2001).<br />

Bei Ruß und bei PM 10 existieren keine Grenz- oder Richtwerte zum Schutz der Vegetation.<br />

Der auf Pflanzen bezogene Wirkungsschwellenwert von 60mg/m 3 für Partikel bzw. Feinstaub<br />

(LfU 1999) wird im Umfeld des Flughafens allerdings auch deutlich unterschritten, so dass<br />

keine erheblichen Auswirkungen auf Pflanzen oder Tiere zu erwarten sind.<br />

Neben der direkten Einwirkung von Immissionen auf Ökosysteme über den Pflanzenpfad<br />

können ökosystemare Veränderungen auch über den Bodenpfad infolge von Schadstoffdepositionen<br />

auftreten. Als mögliche Stoffgruppen spielen dabei Säure- und Nährstoffdepositionen,<br />

die durch Schwefeldioxid- und/oder Stickoxidemissionen verursacht werden, eine besondere<br />

Rolle.<br />

Konkrete Einzeluntersuchungen im Untersuchungsraum in den letzten 20 Jahren ergaben,<br />

dass im Gebiet keine direkten Bezüge zwischen Emissionen aus dem Luftverkehr und den<br />

Säure-Depositionen nachweisbar sind (siehe <strong>Teil</strong> C.5). Da die Schwefeldioxidkonzentrationen<br />

sowie die Stickoxidkonzentrationen im Planungsfall gegenüber der Ist-Situation zudem<br />

zurückgehen werden und sich vom Prognosenullfall nur geringfügig unterscheiden (IVU<br />

2001), kann davon ausgegangen werden, dass vorhabensbedingt keine erheblichen Schädigungen<br />

von Pflanzen infolge von Säuredepositionen zu erwarten sind.<br />

Die Stickstoffeintragsraten in Wäldern des Rhein-Main-Gebietes liegen derzeit bei 20 – 30<br />

kg/ha*Jahr (HMULF 1999). Für die meisten Biotoptypen werden damit die in der Literatur<br />

genannten Critical Load-Werte überschritten, ab denen mit Eutrophierungserscheinungen zu<br />

rechnen ist. Folgende Critical Loads gelten für Biotope im Umfeld des Flughafens (NAGEL et<br />

al. 1996):<br />

• Bewirtschaftete Wälder 5 –20 kg N/ha*Jahr<br />

• Tieflandheiden trockener Standorte: 15-20 kg N/ha *Jahr<br />

• Tieflandheiden feuchter Standorte: 17-22 kg N/ha*Jahr<br />

• Artenreiche Heiden/Magerrasen saurer Standorte: < 20 kg N/ha*Jahr<br />

• Magerrasen auf schwach bis stark sauren Standorten: 20-30 kg N/ha*Jahr<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-131<br />

Die Stickstoff-Depositionen außerhalb des Flughafengeländes, die vom Flugverkehr verursacht<br />

werden, wurden mit Hilfe eines Berechnungsmodells abgeschätzt (JANICKE 2001). Die<br />

Depositionsabschätzung ergab für das Jahr 2000 im näheren Flughafenumfeld westlich der<br />

Startbahn 18 West Werte im Bereich 6 bis 16 kg/ha*Jahr. Ansonsten liegen die N-<br />

Depositionen unter 6 kg/ha*Jahr. Diese Werte steigen im Prognosenullfall an, so dass in<br />

einigen Bereichen westlich der Startbahn 18 West die Werte zwischen 16 und 31 kg<br />

N/ha*Jahr liegen. Im Vergleich zum Prognosenullfall erfolgen durch die Nordwest-Variante,<br />

für die eine Depositionsabschätzung erfolgte, nur geringfügige Änderungen, die ausschließlich<br />

in den Start- und Landebahnbereichen erfolgen (JANICKE 2001).<br />

Schädigungen durch verstärkte Stickstoffeinträge aus dem Flugverkehr konnten in konkreten<br />

Einzeluntersuchungen im Umfeld der Startbahn 18 West ebenso wenig wie bei der Säuredeposition<br />

nachgewiesen werden (HFV 1993, HLUG 2001). Die geringen Änderungen gegenüber<br />

dem Prognosenullfall, die in Zukunft tendenziell abnehmenden Gesamtstickstoffemissionen<br />

durch den Verkehr (IVU 2001) sowie die Untersuchungsergebnisse im Umfeld der<br />

Startbahn 18 West, wo keine durch den Flugverkehr verursachten Schäden oder signifikanten<br />

Veränderungen gefunden wurden, sprechen dafür, dass durch das Vorhaben keine<br />

negativen Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Auswirkungen auf die ökosystemaren Zusammenhänge durch Lärm sind ausschließlich über<br />

mögliche Störwirkungen von lärmempfindlichen Tierarten und daraus sich ergebenden Folgewirkungen<br />

zu erwarten. Dabei kommen insbesondere Störungen der spezifisch als lärmempfindlich<br />

bekannten Tiergruppen Säugetiere und Vögel in Betracht.<br />

Die Prognose möglicher Beeinträchtigungen faunistischer Funktionen durch zunehmende<br />

Verlärmung ist insbesondere dadurch erschwert, dass der gesamte Untersuchungsraum<br />

bereits einer deutlichen Vorbelastung (flächendeckend Dauerlärmpegel > 55 dB(A) durch<br />

Fluglärm, Boden-, Roll.- und Verkehrslärm) unterliegt. Zudem belegen viele Untersuchungen,<br />

dass sich Verlärmung durch Flugverkehr auf viele Tierarten deutlich weniger auswirkt als<br />

eine vergleichbare Belastung durch Straßenverkehr (z.B. KEMPF & HÜPPOP 1996). Hierbei<br />

spielen wahrscheinlich Gewöhnungseffekte eine Rolle, die jedoch in ihrem Eintreten nicht<br />

vorhersagbar sind.<br />

Als Beispiel für die geringen Auswirkungen des Fluglärms sei hier auf den Wald bei Walldorf<br />

östlich des bestehenden Parallelbahnsystems verwiesen, der in vergleichbarer Dichte von<br />

den wertgebenden Vogelarten besiedelt ist wie ruhigere Bereiche des Rüsselsheimer Waldes<br />

oder des Schwanheimer Waldes, der bisher nicht direkt überflogen wird.<br />

Die möglichen Auswirkungen zusätzlicher Verlärmung sind daher nur sehr bedingt prognostizierbar.<br />

Unterschiede zwischen den Varianten beschränken sich weitgehend auf den Umfang<br />

der bisher relativ wenig belasteten Flächen mit faunistisch bedeutenden Funktionen, die<br />

durch die jeweilige Variante neu belastet werden. Hierbei sind insbesondere diejenigen Flächen<br />

zu berücksichtigen, in denen bedeutende Lebensräume der als spezifisch empfindlich<br />

bekannten Tiergruppen (Säugetiere, Vögel) liegen. Auswirkungen von Lärm auf Amphibien<br />

und Holzkäfer sind in ihrer Wirkung nicht bekannt und können daher auch nicht prognostiziert<br />

werden. Da hinsichtlich der betroffenen Tierarten keine Schwellenwerte angegeben<br />

werden können, bei deren Überschreitung von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

wäre, kann keine quantitative Prognose möglicher Einflüsse erfolgen. Hinzu kommt, dass die<br />

Prognosen zu Veränderungen der Lärmbelastung an den für den Menschen relevanten Belastungen<br />

und gesetzlichen Grenzwerten orientiert sind, d.h. psychosoziale und physiologische<br />

Aspekte der menschlichen Empfindlichkeit berücksichtigen, die bei Tieren keine Rolle<br />

spielen.<br />

Grundsätzlich ist auch zu berücksichtigen, dass bei allen Planvarianten die Bereiche, welche<br />

in geringer Höhe (< 200m) überflogen werden, nach dem Bau der Variante keine der hochwertigen<br />

Tierlebensräume mehr beinhalten werden, da die Waldbestände im Falle der Nordwest-<br />

oder Nordostvariante vollständig von den Landebahnen zerschnitten werden. Im Fall<br />

der Südvariante quert die Betriebsrichtung West die bestehende Startbahn und wird daher<br />

nicht zu Neubelastungen führen, in der Betriebsrichtung Osten werden relativ geringwertige<br />

Waldbestände östlich der Autobahn gequert, die nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen<br />

unter faunistischen Gesichtspunkten als nicht besonders empfindlich anzusehen sind.<br />

Ein besonderes Problem ergibt sich hinsichtlich der Beurteilung zunehmender Verlärmung in<br />

Bereichen, die bereits jetzt einer starken Belastung unterliegen. Die Fähigkeit der Tiere, sich<br />

an den Flugbetrieb zu gewöhnen, ist wahrscheinlich nicht unbegrenzt. Eine weitere Zunahme<br />

der Belastung kann daher möglicherweise zu irgendeinem Zeitpunkt einen Schwellenwert<br />

überschreiten, ab dem eine Gewöhnung nicht mehr möglich sein wird. Ob und bei welcher<br />

Frequentierung ein solcher Schwellenwert überschritten werden wird, ist jedoch gänzlich<br />

unbekannt. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang jedoch auch die mögliche Entlastungswirkung,<br />

welche der Ausbau auf die zentralen Bereiche des Mönchbruchs entfalten<br />

wird. Gegenüber dem Prognose-Null-Fall wird in Abhängigkeit von der gewählten Variante<br />

der Startbetrieb auf dieser Bahn in unterschiedlichem Umfang geringer ausfallen; auch diese<br />

mögliche Entlastung lässt sich jedoch nur qualitativ bewerten, da mögliche Auswirkungen im<br />

Status Quo nicht bekannt sind.<br />

Erhebliche ökosystemare Veränderungen durch Lärm sind daher auch bei einer Zunahme<br />

des Lärms voraussichtlich nicht zu erwarten, jedoch auch nicht sicher auszuschließen (siehe<br />

UVS, Kap. <strong>Teil</strong> C 3).<br />

Durch die Rodungsarbeiten gehen die Lebensräume der bei allen drei Varianten überwiegenden<br />

waldgebundenen Tierarten verloren, so dass für die Ermittlung darüber hinausgehender<br />

Auswirkungen durch künstliche Lichtquellen auf Tierarten insbesondere die Anlockentfernung<br />

in Richtung der neuen Waldränder eine bedeutende Rolle spielt. KOLLIGS (2000)<br />

führte dazu intensive Versuche an einem dauerhaft beleuchteten Großgewächshaus durch.<br />

Bei den untersuchten Insekten betrug die maximale Anlockentfernung 110 bis 130 m. Für die<br />

meisten Arten ist die Anlockdistanz wesentlich geringer (< 50m).<br />

Berücksichtigt man beim Betrieb einer Start- bzw. Start- und Landebahn die freizuhaltende<br />

Zone der Hindernisfreiheit, in der die Anflugbefeuerung errichtet wird, und die Entfernung zu<br />

den neu entstehenden Waldrändern sowie die bereits bestehenden starken Vorbelastungen<br />

durch den Flughafen Frankfurt Main, die umgebenden Industrie- und Gewerbegebiete und<br />

die Infrastruktureinrichtungen, so sind die Auswirkungen durch den Ausbau als gering und<br />

nicht raumbedeutsam zu bezeichnen. Zudem werden die Lichtquellen in weiterer Entfernung<br />

durch Vegetation rasch abgeschwächt bzw. gestreut. Störwirkungen auf Tiere infolge der<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-133<br />

Benachbarung zu den hell erleuchteten Flughafenanlagen bzw. zur Anflugbefeuerung werden<br />

in der UVS pauschal im Rahmen der Berücksichtigung einer 100m-Störzone bei Waldanschnitt<br />

berücksichtigt.<br />

6.3 FFH-relevante Auswirkungen<br />

Die für die FFH-Studie relevanten Auswirkungen lassen sich zu zwei Auswirkungskomplexen<br />

zusammenfassen: Flächeninanspruchnahme und Funktionsbeeinträchtigungen.<br />

Die Flächeninanspruchnahme führt primär zu einem Verlust von Fläche, unabhängig davon<br />

ob der Flächenverlust bau- oder anlagebedingt ist. Durch den Flughafenbetrieb (betriebsbedingt)<br />

entsteht keine Flächeninanspruchnahme. Sekundär entstehen<br />

Funktionsbeeinträchtigungen, z.B. Verinselungen oder Veränderung von Standortfaktoren<br />

usw. Die baubedingte Flächeninanspruchnahme spielt beim Bau der Startbahnen keine<br />

Rolle: Alle für den Bau der Startbahn erforderlichen Flächen werden sich voraussichtlich<br />

innerhalb der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme befinden, so dass für die<br />

Baudurchführung wahrscheinlich keine zusätzlichen Flächen, z.B. für Baumaterialien,<br />

Baubüros usw. benötigt werden<br />

Die Flächeninanspruchnahme wird mittels der Verlustflächenbetrachtung erfasst und in Tabellen<br />

dargestellt. Innerhalb des zukünftigen Flughafenzauns (Erwerbsflächen) wird bei der<br />

Auswirkungsprognose von einem Verlust aller Biotoptypen ausgegangen. Diese Fläche ist<br />

kleiner als die Fläche der Hindernisfreiheit. Auf der Fläche der Hindernisfreiheit außerhalb<br />

des künftigen Flughafenzauns werden nur die Verluste von gehölzgeprägten Biotoptypen,<br />

Gehölzen und Waldbiotoptypen berücksichtigt. Nicht gehölzdominierte Flächen können dort<br />

erhalten werden.<br />

Funktionsbeeinträchtigungen führen maximal bis zu einem Funktionsverlust. Quantifizierbare<br />

direkte Funktionsbeeinträchtigungen stellt der Holzeinschlag in Gehölzen und Wäldern<br />

und die Wuchshöhenbeschränkung aus Sicherheitsgründen dar. Zur Ermittlung der Flächen<br />

mit Holzeinschlag wurde die Baumhöhe eingeschätzt und anschließend, unter Berücksichtigung<br />

der Geländehöhe, eine Verschneidung mit der erforderlichen Hindernisfreiheit durchgeführt.<br />

Eine indirekte Beeinträchtigung stellt die Wuchshöhenbegrenzung dar, wenn die Bestände<br />

zwar derzeit noch niedriger sind als die Wuchshöhenbegrenzung, in Zukunft aber damit gerechnet<br />

werden muss, dass die Bestände über die Begrenzung hinauswachsen. Die Waldbestände<br />

müssen in diesem Falle durch Einzelstammentnahmen der höchsten Bäume,<br />

durch Kronenköpfungen oder durch Waldeinschlag an die Wuchshöhenbegrenzung angepasst<br />

werden. Auch die hierdurch betroffenen Flächen werden ermittelt.<br />

Eine weitere indirekte Beeinträchtigung erfolgt durch die Veränderung von Standortbedingungen,<br />

wenn infolge notwendigen Waldeinschlages neue Waldränder geschaffen werden.<br />

Die Änderungen des Waldinnenklimas führen zu einer erhöhten Windwurf- und Rindenbrandgefährdung<br />

und infolge Verdrängung schattenadaptierter Pflanzen zu Veränderungen<br />

in der Krautschicht. Die hierdurch betroffenen Flächen werden durch eine pauschale 100-m-<br />

Zone abgegrenzt. Damit ist auch diese Funktionsbeeinträchtigung quantifizierbar.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

In Tab. 6.3.1 sind die relevanten indirekten Auswirkungen zusammengefasst.<br />

Tab. 6.3.1: Relevante indirekte Auswirkungen auf Lebensraumtypen<br />

Wirkfaktoren Primäre Auswirkungen Indirekte Auswirkungen auf<br />

Lebensraumtypen<br />

• Änderungen des Waldinnenklimas<br />

(Temperatur, Licht,<br />

Wind)<br />

Schaffung neuer Waldränder infolge<br />

notwendigen Waldeinschlags<br />

Wuchshöhenbeschränkungen in Bereichen,<br />

in denen die Vegetation niedriger<br />

als die Wuchshöhengrenze ist<br />

• Erhöhte Gefahr der Schädigung<br />

von Bäumen durch<br />

Windwurf, Lichtstress und<br />

Wasserstress<br />

• Veränderungen in der Bodenvegetation,<br />

Verdrängung von<br />

schattenangepassten Pflanzen<br />

• Keine • Wälder können nicht uneingeschränkt<br />

wachsen<br />

• Zukünftig: wiederkehrende<br />

Rückschnitte der Vegetationsspitze<br />

(„Wipfeln“) oder vorzeitiger<br />

Waldeinschlag<br />

Für die vorliegende FFH-Studie ergeben sich somit die Auswirkungskategorien, wie sie in<br />

Tab. 6.3.2 aufgeführt sind. In Kapitel 7 werden die Auswirkungen der verschiedenen Vorhabensvarianten<br />

anhand dieser Kategorien beschrieben und soweit wie möglich quantifiziert.<br />

Tab. 6.3.2 Auswirkungskategorien und Prognoseverfahren für FFH-Lebensraumtypen und<br />

Tiere<br />

Auswirkungskategorie Prognosemethode Bilanzgröße<br />

Anlagebedingt<br />

Verlust von gemeldetem FFH-Gebiet,<br />

bzw. Vogelschutzgebiet bzw. Bereich<br />

mit FFH-relevanter Ausstattung durch<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Verlust FFH-Lebensraumtypen oder<br />

von Tierlebensräumen (getrennt nach<br />

Taxa auf Basis von Potenzialbewertung)<br />

innerhalb gemeldetem Schutzgebiet<br />

und Bereich mit FFH-relevanter<br />

Ausstattung durch Flächeninanspruchnahme<br />

Funktionsverlust und Beeinträchtigung<br />

von Schutzgebieten (FFH, Vogelschutzrichtlinie)<br />

bzw. Bereichen mit<br />

FFH-relevanter Ausstattung durch<br />

Verinselung und Veränderung der<br />

Standortbedingungen (u.a. Wasserhaushalt,<br />

Exposition, Bestandsklima,<br />

Waldumwandlung zur Einhaltung der<br />

Hindernisfreiheit)<br />

Verlustflächenbetrachtung<br />

Verlustflächenbetrachtung<br />

• FFH-Lebensraumtypen: Betrachtung<br />

der Verlustflächen und der<br />

beeinträchtigten Flächen<br />

• Tierarten: Verlustflächenbetrachtung<br />

(Gefährdungsabschätzung<br />

anhand Empfindlichkeit und Wirkintensität)<br />

Fläche / (Anteile der Populationen)<br />

Fläche<br />

• FFH-Lebensraumtypen:<br />

Fläche<br />

• Tierarten: Fläche /<br />

verbleibende Flächen und<br />

Populationsgrößen<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-135<br />

Auswirkungskategorie Prognosemethode Bilanzgröße<br />

Funktionsverlust und Beeinträchtigung<br />

von FFH-Lebensraumtypen oder<br />

Lebensräumen von Tierarten innerhalb<br />

von Schutzgebieten bzw. Bereichen<br />

mit FFH-relevanter Ausstattung<br />

durch Verinselung und Veränderung<br />

der Standortbedingungen (u.a. Wasserhaushalt,<br />

Exposition, Bestandsklima,<br />

Waldumwandlung zur Einhaltung<br />

der Hindernisfreiheit)<br />

Unterbrechung von Austausch-,<br />

Wechselbeziehungen zwischen <strong>Teil</strong>-,<br />

Gesamtlebensräumen und benachbarten<br />

Lebensräumen mit ähnlicher<br />

Tierartenausstattung durch Zerschneidung<br />

und Barrierewirkung<br />

Betriebsbedingt<br />

Funktionsverlust und Beeinträchtigung<br />

von FFH-Lebensraumtypen oder<br />

Lebensräumen von Tierarten innerhalb<br />

von Schutzgebieten bzw. Bereichen<br />

mit FFH-relevanter Ausstattung<br />

durch Veränderung der Standortbedingungen<br />

(Lärm, Licht, visuelle Störreize)<br />

Kollisionen von Vögeln mit Flugzeugen<br />

• FFH-Lebensraumtypen: Betrachtung<br />

der Verlustflächen und der<br />

beeinträchtigten Flächen<br />

• Tierarten: Gefährdungsabschätzung<br />

unter Berücksichtigung der<br />

Empfindlichkeit und Wirkintensität,<br />

einzelfallbezogen/verbalargumentativ<br />

Gefährdungsabschätzung unter Berücksichtigung<br />

der Empfindlichkeit und<br />

Wirkintensität, einzelfallbezogen,<br />

verbal-argumentativ<br />

• FFH-Lebensraumtypen: nicht<br />

relevant<br />

• Tierarten: verbal-argumentativ,<br />

Gefährdungsabschätzung anhand<br />

Empfindlichkeit und Wirkintensität<br />

Abschätzung des Vogelschlagrisikos<br />

auf der Grundlage des Vogelschlaggutachtens<br />

Einzelfallbezogen/verbal-argumentativ<br />

• FFH-Lebensraumtypen:<br />

Fläche<br />

• Tierarten: (Fläche) / (Größe<br />

der Restflächen) /<br />

(Empfindlichkeit der betroffenen<br />

Arten)<br />

Bedeutung der unterbrochenen<br />

Beziehungen<br />

• FFH-Lebensraumtypen:<br />

Entfällt<br />

• Tierarten: Fläche / Anteil<br />

der Populationen / Bedeutung<br />

der betroffenen Bereiche<br />

mögliche Auswirkungen auf<br />

Populationen<br />

6.4 Auswirkungen anderer Projekte<br />

6.4.1 Erweiterung des Gewerbegebietes westlich des Kelsterbacher Waldes<br />

Gemäß Angaben des Flächennutzungsplanes des früheren Umlandverbandes Frankfurt im<br />

Bereich der Stadt Kelsterbach soll das Gewerbegebiet westlich des Kelsterbacher Waldes<br />

in Richtung Nordosten bzw. Osten erweitert werden (UMLANDVERBAND FRANKFURT<br />

1989). Hierfür würden auch Flächen des Kelsterbacher Waldes in Anspruch genommen, die<br />

die eine FFH-relevante Ausstattung aufweisen. Ein Bebauungsplan hierzu existiert nicht. Im<br />

Flächennutzungsplan ist nur der Umgriff der Fläche abzulesen. Welche Art von Gewerbe<br />

sich ansiedeln wird, ist nicht absehbar. Deshalb können keine detaillierten Angaben zu möglichen<br />

vorhabensbedingten Auswirkungen wie Emissionen etc. gemacht werden.<br />

Als Projektwirkungen sind in erster Linie die durch Gewerbegebietserweiterung verursachten<br />

Flächeninanspruchnahmen zu nennen. Insgesamt wird im Bereich des Kelsterbacher Waldes<br />

mit FFH-relevanter Ausstattung eine Fläche von etwa 15,5 ha beansprucht. Hiervon ist<br />

auch sehr kleinflächig der FFH-Waldlebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald (0,1 ha) betroffen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse<br />

Als weitere Projektwirkungen sind die vom Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen zu<br />

nennen. Solange keine konkreten Planungen vorliegen, sind jedoch hierzu keine genauen<br />

Aussagen möglich. Allerdings ist zu erwarten, dass die Emissionen im Vergleich zu den bestehenden<br />

Emissionen aus den Verkehrswegen, dem Flughafen und den sonstigen Gewerbeflächen<br />

gering sein werden.<br />

Auswirkungen auf das Grundwasser im Kelsterbacher Wald sind unwahrscheinlich, da das<br />

Gewerbegebiet im Abstrombereich liegt und der Grundwasserflurabstand groß ist (vergleiche<br />

ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

Baubedingte Wirkungen können zum einen durch Flächeninanspruchnahmen für Baustelleneinrichtungsflächen<br />

und zum anderen durch baubedingte Emissionen (Baustellenverkehr,<br />

Baumaschinen, Staub) erfolgen. Konkrete Aussagen hierzu sind aufgrund des Planungsstandes<br />

nicht möglich. Jedoch werden voraussichtlich keine zusätzlichen Waldflächen für<br />

Baustelleneinrichtungen beansprucht, um größere Eingriffe in den Wald zu vermeiden und<br />

damit dem Minimierungsgebot zu genügen. Durch baubedingte Emissionen werden ebenfalls<br />

keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung zu erwarten<br />

sein, da diese nur vorübergehend einwirken.<br />

Allerdings kann diese Gewerbegebietserweiterung nicht erfolgen, wenn die Nordwest-<br />

Variante der Flughafenerweiterung gebaut wird, da diese Flächen für die Landebahn gebraucht<br />

würden. Insofern sind im Kelsterbacher Wald keine kumulativen Wirkungen durch<br />

diese Projekte möglich, da nur eines der beiden Vorhaben im Kelsterbacher Wald verwirklicht<br />

werden kann. Im Falle der Nordost-Variante oder Süd-Variante der Flughafenerweiterung,<br />

die keine Auswirkungen auf den Kelsterbacher Wald aufweisen, würde die Gewerbegebietserweiterung<br />

alleine auf die Lebensräume einwirken, so dass auch in diesem Falle<br />

keine additiven Wirkungen auf den Kelsterbacher Wald erfolgen werden.<br />

6.4.2 Gas-Pipeline (Erdgasanschlussleitung) im Schwanheimer Wald<br />

Im Schwanheimer Wald ist durch die Firma WINGAS GmbH die Verlegung bzw. der Bau<br />

einer Gas-Pipeline geplant (WINGAS GMBH 2001). Es handelt sich um die Erdgasanschlussleitung<br />

Rhein-Main. Die Pipeline soll entlang von bestehenden Waldwegen und insbesondere<br />

entlang der Schwanheimer Bahnstraße geführt werden. Der geplante Leitungsverlauf<br />

ist das Ergebnis eines raumordnerischen Vorabstimmungsprozesses durch das Regierungspräsidium<br />

Darmstadt.<br />

Nach Auskunft von Herr Breiding von der Firma WINGAS GmbH (telefonische Auskunft vom<br />

16.7.01) wird für den Bau der Gas-Pipeline ein etwa 10 m breiter Arbeitsstreifen benötigt.<br />

Von diesem Arbeitstreifen können 2 bis 3 m auf einem bestehenden Weg liegen. Demnach<br />

muss für den Arbeitstreifen auf einer Breite von 7 bis 8 m in die Vegetation eingegriffen werden.<br />

In diesem Arbeitstreifen ist davon auszugehen, dass die Vegetation vorübergehend<br />

verloren geht. Nach der Leitungsverlegung kann der Arbeitsstreifen wieder begrünt werden,<br />

wobei allerdings im Bereich der Leitung keine tiefwurzelnde Gehölze angepflanzt werden<br />

dürfen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

6 Projektwirkungen und Auswirkungsanalyse Seite A-137<br />

Die Länge der Pipeline innerhalb des Schwanheimer Waldes beträgt etwa 1400 m. Bei einer<br />

durchschnittlichen Breite des Arbeitsstreifens von 7,5 m beträgt die Flächeninanspruchnahme<br />

etwa 1,1 ha. Betroffen hiervon sind überwiegend Waldflächen entlang der Schwanheimer<br />

Bahnstraße. FFH-Lebensraumtypen werden nicht beansprucht. Infolge des Straßenverkehrs<br />

werden überwiegend vorbelastete Bereiche beansprucht.<br />

Auswirkungen auf das Grundwasser im Schwanheimer Wald sind unwahrscheinlich, da der<br />

Grundwasserflurabstand groß ist (vergleiche ARGE BAADER-BOSCH 2001).<br />

Durch baubedingte Emissionen werden keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der Bereiche<br />

mit FFH-relevanter Ausstattung zu erwarten sein, da die Emissionen nur vorübergehend erfolgen<br />

und in vorbelastenden Bereichen entlang der Straße erfolgen.<br />

Bei Verwirklichung der Nordost-Variante des Flughafenausbaus müsste die Verlegung der<br />

Pipeline eventuell abgestimmt werden. Die geringen Auswirkungen des Pipeline-Baues sind<br />

daher in Verbindung mit der Flughafenerweiterung derzeit nicht im Detail abschätzbar.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-138<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

7.1 Variante Nordwest<br />

Die Auswirkungen der Variante Nordwest sind in <strong>Teil</strong> C Anlage 5.1 kartografisch dargestellt.<br />

7.1.1 Gemeldetes FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet Mönchbruch von Mörfelden<br />

und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden<br />

7.1.1.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

FFH-Lebensraumtypen bzw. die Vegetation sind innerhalb dieses Gebietes nicht betroffen.<br />

7.1.1.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im gemeldeten FFH- und Vogelschutz-Gebiet sind von dieser<br />

Variante nicht direkt betroffen.<br />

Innerhalb der Grenzen des Gebietes erfolgt keine Flächeninanspruchnahme. Erhebliche betriebsbedingte<br />

Auswirkungen innerhalb der Grenzen des Gebietes sind ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

7.1.1.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Maßgebliche Vogelpopulationen im gemeldeten FFH- und Vogelschutz-Gebiet Mönchbruch<br />

sind von dieser Variante nicht betroffen.<br />

Innerhalb der Grenzen des Gebietes erfolgt keine Flächeninanspruchnahme. Erhebliche betriebsbedingte<br />

Auswirkungen innerhalb der Grenzen des Gebietes sind ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

7.1.1.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Die Nordwest-Variante hat keine erheblichen Auswirkungen auf das gemeldete Gebiet. Kumulative<br />

Wirkungen oder sonstige synergistische Effekte der Nordwest-Variante mit anderen<br />

Vorhaben erfolgen nicht.<br />

7.1.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebietes<br />

erfolgen nicht.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-139<br />

7.1.2 Gemeldetes FFH-Gebiet Heidelandschaft westlich von Mörfelden-Walldorf<br />

mit angrenzenden Flächen<br />

7.1.2.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

FFH-Lebensraumtypen und die Vegetation sind innerhalb dieses Gebietes nicht betroffen.<br />

7.1.2.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im gemeldeten FFH-Gebiet Heidelandschaft sind von dieser<br />

Variante nicht betroffen.<br />

Innerhalb der Grenzen des Gebietes erfolgt keine Flächeninanspruchnahme. Erhebliche betriebsbedingte<br />

Auswirkungen innerhalb der Grenzen des Gebietes sind ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

7.1.2.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Maßgebliche Vogelpopulationen im gemeldeten FFH-Gebiet Heidelandschaft sind von dieser<br />

Variante nicht betroffen.<br />

Innerhalb der Grenzen des Gebietes erfolgt keine Flächeninanspruchnahme. Erhebliche betriebsbedingte<br />

Auswirkungen innerhalb der Grenzen des Gebietes sind ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

7.1.2.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Andere Projekte wirken sich nicht auf dieses Gebiet aus. Kumulative Wirkungen mit der<br />

Nordwest-Variante sind daher nicht zu erwarten.<br />

7.1.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des gemeldeten FFH-Gebietes erfolgen<br />

nicht.<br />

7.1.3 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung Rüsselsheimer Wald und Wald bei<br />

Walldorf<br />

7.1.3.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Beeinträchtigungen von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung erfolgen durch die variantenunabhängige<br />

Fläche der Flughafenerweiterung Süd und die dadurch bedingten Zusammenhangsmaßnahmen<br />

(Verlegung der Orkrifteler Straße) (vergleiche Tab. 7.1.1).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-140<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

Tab. 7.1.1: Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb von Bereichen<br />

mit FFH-relevanter Ausstattung des Rüsselsheimer Waldes und des<br />

Waldes bei Walldorf durch die Nordwest-Variante (gerundete Angaben in ha)<br />

Wirkfaktoren Beeinträchtigte Lebensraumtypen 1)<br />

Totalverlust (innerhalb Einfriedung Flughafenbereich oder durch 6510: 0,2<br />

Zusammenhangsmaßnahmen beansprucht) 3) 9110: 0,6<br />

9190: 10<br />

sonstiges: 96<br />

Summe: 106<br />

Gehölzverlust (von Gehölzen freizuhaltende Flächen) 3) -<br />

Holzeinschlag, Waldumbau (infolge Überschreitung Wuchshöhenbegrenzung)<br />

-<br />

3)<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) -<br />

Beeinflussung Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder<br />

9110: 1<br />

4) 9190: 0,9<br />

sonstiges: 34<br />

Summe: 36<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) und gleichzeitig Beeinflussung<br />

Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder<br />

-<br />

4)<br />

1)<br />

Beeinträchtigungen untergliedert nach FFH-Lebensraumtypen: 2310= Sandheide mit Calluna und Genista (Dünen im Binnenland,<br />

alt und kalkarm),3150= Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition;<br />

6510= Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe; 9110= Hainsimsen-Buchenwald; 9160= Sternmieren-Eichen-<br />

Hainbuchenwald; 9190= Alte bodensaure Eichenwälder mir Quercus robur auf Sandebenen; sonstiges= keine FFH-<br />

Lebensraumtypen<br />

3)<br />

Direkte Beeinträchtigungen<br />

4)<br />

indirekte Beeinträchtigungen<br />

Von den 106 ha durch Totalverlust betroffenen Flächen sind 11 ha FFH-Lebensraumtypen:<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (10 ha)<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (0,6 ha)<br />

• extensive Mähwiesen (0,2 ha)<br />

Beeinträchtigungen verursacht der Anschnitt von geschlossenen Waldbeständen mit Schaffung<br />

neuer Waldränder. Dadurch können bisher im Waldinnern gelegene Pflanzen, die an<br />

das Waldinnenklima angepasst sind, beeinträchtigt werden. Auch das Risiko von Windwurf<br />

wird erhöht. Solche Beeinträchtigungen erfolgen auf insgesamt 36 ha Fläche. Hiervon betroffen<br />

sind jeweils etwa 1 ha der beiden FFH-Lebensraumtypen bodensaure Buchenwälder und<br />

alte bodensaure Eichenwälder.<br />

7.1.3.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Beeinträchtigungen des Gebietes erfolgen durch die Flächeninanspruchnahme der variantenunabhängigen<br />

Fläche der Flughafenerweiterung Süd und die dadurch bedingten Zusammenhangsmaßnahmen<br />

(Verlegung der Okrifteler Straße).<br />

Betroffen hiervon sind Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung im Wald bei Walldorf und im<br />

Rüsselsheimer Wald westlich der Startbahn 18 West.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-141<br />

Im Bereich des Rüsselsheimer Waldes wird durch die geringfügige Verlegung der Okrifteler<br />

Straße keine Population einer FFH-relevanten Tierart erheblich beeinträchtigt. Die geringfügige<br />

Verschiebung der Straße und die von ihr ausgehenden möglichen Störwirkungen werden<br />

keine erhebliche Neubelastung der Populationen im Rüsselsheimer Wald bedeuten, die<br />

Flächenbeanspruchung ist so geringfügig, dass keine erhebliche Verkleinerung der<br />

Lebensräume erfolgt.<br />

Im Wald bei Walldorf gehen 106 ha Waldflächen verloren, die Bestandteil des Gesamtlebensraumes<br />

mehrerer FFH-relevanter Tierarten (v.a. Fledermäuse, einschließlich<br />

Bechsteinfledermaus, und Amphibien) sind. Quartierstandorte von Fledermäusen und Vorkommen<br />

der relevanten Holzkäferarten (Hirschkäfer, Heldbock, Eremit) sind im betroffenen<br />

Bereich nicht bekannt.<br />

Da die getroffenen Bestände zudem aufgrund der randlichen Lage am Flughafen sowie des<br />

in diesem Bereich relativ hohen Anteils naturferner Forsten deutlich vorbelastet sind, werden<br />

die Beeinträchtigungen der Populationen der vorkommenden Fledermausarten keine erheblichen<br />

Auswirkungen haben.<br />

Erheblich betroffen sind die Amphibien, für die drei Laichgewässer verloren gehen.<br />

Die betroffenen Arten sind:<br />

• Kleiner Wasserfrosch (Anhang IV)<br />

• Springfrosch (Anhang IV)<br />

Die Population laichender Springfrösche in den betroffenen Gewässern umfasst ca. 500 Tiere<br />

und damit etwa 12 bis 15% der Population des Waldes bei Walldorf. Welchem Anteil der<br />

Gesamtpopulation des gesamten Mönchbruchgebietes dies entspricht, ist nicht bekannt.<br />

7.1.3.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Die Beeinträchtigungen des Gebietes erfolgen durch die variantenunabhängige Fläche der<br />

Flughafenerweiterung Süd und die dadurch bedingten Zusammenhangsmaßnahmen (Verlegung<br />

der Okrifteler Straße).<br />

Betroffen hiervon sind Gebietsflächen im Wald bei Walldorf und im Rüsselsheimer Wald.<br />

Von direktem Lebensraumverlust betroffen ist unter den Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

ausschließlich der Neuntöter mit drei Revieren. Der Anteil dieser Vorkommen<br />

an der Population der Art im Gesamtgebiet lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht<br />

angeben. Das beeinträchtigte Vorkommen des Neuntöters begründet allein jedoch keinesfalls<br />

eine faktische Gebietsqualität des betroffenen Bereichs.<br />

Von indirekten Beeinträchtigungen durch die Verlegung der Okrifteler Straße nach Süden<br />

und betriebsbedingte Verlärmung durch die Straße und die Betriebsflächen sind weitere Vorkommen<br />

von Anhang I Arten betroffen insbesondere:<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-142<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

• Grauspecht (3 Reviere)<br />

• Schwarzspecht (2 Reviere)<br />

• Mittelspecht (4 Reviere)<br />

Die Beeinträchtigung erfolgt in einem Bereich des Waldes bei Walldorf, der ein lokales Dichtezentrum<br />

dieser Spechte darstellt. Bis zu einem Abstand von ca. 100 m von der Okrifteler<br />

Straße ist mit einer Minderung der Habitatqualität durch betriebsbedingte Störungen zu<br />

rechnen (REIJNEN et al. 1995). Diese Beeinträchtigung der Habitatqualität erfolgt jedoch nur<br />

in einem <strong>Teil</strong> der von diesen Vorkommen beanspruchten Reviere und wird daher auf keinen<br />

Fall einen Funktionsverlust bewirken. Es ist jedoch unklar, ob die von der Straße ausgehenden<br />

Störwirkungen durch Verlärmung bei den betroffenen Populationen, die in hohem Maße<br />

an Lärm gewöhnt sind, überhaupt deutliche Reaktionen hervorrufen wird.<br />

Von den möglichen Beeinträchtigungen betroffen sind zusätzlich einige gefährdete Zugvogelarten<br />

gemäß Art. 4(2) Vogelschutzrichtlinie, darunter Pirol und Gartenrotschwanz, bei<br />

denen jedoch die gleiche Einschränkung hinsichtlich auftretender Störwirkungen wie bei den<br />

Spechten gilt.<br />

Die Beeinträchtigungen durch den Flächenverlust sind erheblich, werden jedoch den Bestand<br />

keiner dieser Arten im Gesamtgebiet gefährden.<br />

7.1.3.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Andere Projekte wirken sich nicht auf dieses Gebiet aus. Kumulative Wirkungen mit der<br />

Nordwest-Variante sind daher nicht zu erwarten.<br />

7.1.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen Erhaltungszielen<br />

FFH-Richtlinie<br />

Innerhalb von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung im Rüsselsheimer Wald und Wald<br />

bei Walldorf werden die provisorischen Erhaltungsziele bezüglich der Amphibien durch Ü-<br />

berbauung mehrerer Laichgewässer erheblich beeinträchtigt. Durch den Verlust von alten,<br />

bodensauren Eichenwäldern und von Hainsimsen-Buchenwald sowie durch zusätzliche Beeinträchtigungen<br />

dieser Waldlebenstraumtypen infolge des Anschnitts von geschlossenen<br />

Waldbeständen mit Schaffung neuer Waldränder sind die provisorischen Erhaltungsziele<br />

ebenfalls erheblich beeinträchtigt.<br />

Der Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung wird in seinen provisorischen Erhaltungszielen<br />

hinsichtlich der Anhang I Art der Vogelschutzrichtlinie Neuntöter erheblich beeinträchtigt.<br />

Vogelschutz-Richtlinie<br />

Bei dem Gebiet Rüsselsheimer Wald und Wald bei Walldorf handelt es sich aufgrund des<br />

engen räumlich-funktionalen Zusammenhangs teilweise um potenzielle Erweiterungsflächen<br />

des Vogelschutzgebietes „Mönchbruch und Gundwiesen“. Die provisorischen Erhaltungsziele<br />

werden durch die Flächenbeanspruchung im Wald bei Walldorf hinsichtlich des Neuntöters<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-143<br />

als Anhang I Art der Vogelschutzrichtlinie erheblich beeinträchtigt. Andere relevante Vogelarten<br />

sind nicht erheblich beeinträchtigt. Das Vorkommen des Neuntöters allein begründet hier<br />

keine faktische Gebietsqualität.<br />

7.1.4 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung Kelsterbacher Wald<br />

7.1.4.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Innerhalb des Bereiches mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald gehen 191<br />

ha Flächen innerhalb der Einfriedung oder infolge Überbauung durch Totalverlust verloren<br />

(vergleiche Tab. 7.1.2). Hiervon sind folgende FFH-Lebensraumtypen betroffen:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (4 ha)<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (1 ha)<br />

• Sandheide mit Calluna und Genista (0,2 ha)<br />

Durch Gehölzverlust oder Holzeinschlag bzw. Waldumbau stark beeinträchtigt sind insgesamt<br />

29 ha, wobei 4 ha dem FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald zuzuordnen sind.<br />

Die Beeinträchtigungen des Hainsimsen-Buchenwaldes sind bedingt durch:<br />

• Gehölzverlust auf freizuhaltenden Flächen (0,4 ha)<br />

• Holzeinschlag bzw. Waldumbau infolge von Wuchshöhenbeschränkungen ( 4 ha)<br />

Tab. 7.1.2: Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb von Bereichen<br />

mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald durch die Nordwest-Variante<br />

(gerundete Angaben in ha)<br />

Wirkfaktoren Beeinträchtigte Lebensraumtypen 1)<br />

Totalverlust (innerhalb Einfriedung Flughafenbereich oder durch 2310: 0,2<br />

Zusammenhangsmaßnahmen beansprucht) 3) 9110: 4<br />

9190: 1<br />

sonstiges: 186<br />

Summe: 191<br />

Gehölzverlust (von Gehölzen freizuhaltende Flächen) 3) 9110: 0,4<br />

sonstiges: 6<br />

Summe : 7<br />

Holzeinschlag, Waldumbau (infolge Überschreitung Wuchshöhenbegrenzung)<br />

9110: 4<br />

3) sonstiges: 19<br />

Summe: 22<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) sonstiges: 3<br />

Beeinflussung Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder<br />

4)<br />

9110: 1<br />

9190: 0,6<br />

sonstiges: 17<br />

Summe: 19<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) und gleichzeitig Beeinflussung 9110: 1<br />

Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder 4) sonstiges: 47<br />

Summe: 48<br />

1)<br />

Beeinträchtigungen untergliedert nach FFH-Lebensraumtypen: 2310= Sandheide mit Calluna und Genista (Dünen im Binnenland,<br />

alt und kalkarm), 3150= Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition;<br />

6510= Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe; 9110= Hainsimsen-Buchenwald; 9160= Sternmieren-Eichen-<br />

Hainbuchenwald; 9190= Alte bodensaure Eichenwälder mir Quercus robur auf Sandebenen; sonstiges= keine FFH-<br />

Lebensraumtypen<br />

3)<br />

Direkte Beeinträchtigungen<br />

4)<br />

indirekte Beeinträchtigungen<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-144<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

Beeinträchtigungen erfolgen durch den Anschnitt von geschlossenen Waldbeständen mit<br />

Schaffung neuer Waldränder und in geringerem Maße durch Zuwachsbeschränkungen auf<br />

insgesamt 64 ha. Hiervon sind 3 ha FFH-Lebensraumtypen:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (2 ha)<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (1 ha)<br />

Eine weitere Beeinträchtigung erfolgt durch Verinselung von Restflächen. Hiervon sind insgesamt<br />

226 ha innerhalb des Bereiches mit FFH-relevanter Ausstattung betroffen. Die Restfläche<br />

nördlich der neuen Start- und Landebahn, die von Siedlungsgebiet und Verkehrswegen<br />

umgrenzt wird, ist ca. 130 ha groß. Stark verinselte Einschlussflächen liegen zwischen<br />

der Start- und Landebahn und der Autobahn A 3. In den Einschlussflächen liegen folgende<br />

FFH-Lebensräume:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (28 ha)<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (2 ha)<br />

• Sandheide mit Calluna und Genista (0,1 ha)<br />

Die FFH-Lebensraumtypen werden durch die Verinselung nicht beeinträchtigt. Der Wert der<br />

verinselten Flächen für die Tierwelt wird jedoch stark eingeschränkt.<br />

7.1.4.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Innerhalb des Bereiches mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald sind 231 ha<br />

durch Flächeninanspruchnahme direkt betroffen.<br />

Von unmittelbarem Lebensraumverlust betroffen sind die Populationen fast aller maßgeblicher<br />

Tierarten.<br />

• Fledermäuse: Großer Abendsegler (Anhang IV), Kleiner Abendsegler (Anhang IV), Breitflügelfledermaus<br />

(Anhang IV), Zwergfledermaus (Anhang IV), Großes Mausohr (Anhänge<br />

II und IV), Wasserfledermaus (Anhang IV), Bechsteinfledermaus (Anhänge II und IV),<br />

Kleine Bartfledermaus (Anhang IV)<br />

• Amphibien: Springfrosch (Anhang IV), Kleiner Wasserfrosch (Anhang IV)<br />

• Zauneidechse (Anhang IV)<br />

• Käfer: Hirschkäfer (Anhang II)<br />

Die Amphibien sind durch Verlust eines großen <strong>Teil</strong>s ihres Landlebensraumes betroffen.<br />

Fledermäuse verlieren einen großen <strong>Teil</strong> ihres Gesamtlebensraumes sowie einen großen<br />

<strong>Teil</strong> der höhlenreichen Altholzbestände mit Quartierpotenzial.<br />

Von zusätzlichen indirekten Beeinträchtigungen durch Funktionsverluste in Folge von Unterschreitung<br />

der Minimalarealansprüche bzw. die Isolation von <strong>Teil</strong>lebensräumen sind folgende<br />

Arten betroffen:<br />

• Fledermäuse: Bechsteinfledermaus (Anhänge II und IV), wahrscheinlich weitere Arten<br />

• Amphibien: Kreuzkröte (Anhang IV), Springfrosch (Anhang IV), Kleiner Wasserfrosch<br />

(Anhang IV)<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-145<br />

Die verbleibenden Einschlussflächen (südlich der Landebahn 12,5 ha, 13,3 ha und 79,9 ha;<br />

nördlich der Landebahn 135 ha) erfüllen die Minimalarealansprüche einer Wochenstubenkolonie<br />

der Bechsteinfledermaus nicht mehr; das Minimalareal für diese Art liegt in Optimalhabitaten<br />

im Bereich von ca. 250 bis 300 ha (MESCHEDE & HELLER 2000). Da diese Art den<br />

geschlossenen Wald normalerweise nicht verlässt, kommt diese Unterschreitung dem Totalverlust<br />

des Lebensraums gleich. Ähnliches gilt möglicherweise auch für andere Arten, bei<br />

denen jedoch keine gesicherten Erkenntnisse zur Minimalarealgröße vorliegen.<br />

Die Amphibien erleiden eine starke Beeinträchtigung durch die Abtrennung der Laichgewässer<br />

in den südlichen Einschlussflächen, wobei ein Laichgewässer innerhalb des Bauumgriffs<br />

liegt, möglicherweise aber erhalten werden könnte. Der größte <strong>Teil</strong> der Landlebensräume<br />

wird von den Laichgewässern ausgehend nicht mehr zugänglich sein. Die Einschlussflächen<br />

im Süden, welche dann die Laichgewässer enthalten, sind zu klein, als dass sie ausreichenden<br />

Raum für den Fortbestand der Populationen bieten könnten.<br />

In der ausreichend großen nördlichen Einschlussfläche (ca. 135 ha) finden sich dagegen<br />

keine geeigneten Laichgewässer. Die hier befindlichen größeren Gewässer (Kiesgrube Willersinn-Klaraberg,<br />

Staudenweiher mit Nebengrube) erfüllen die Habitatansprüche der relevanten<br />

Arten nicht und sind ausschließlich von nicht maßgeblichen Arten (Seefrosch, Teichfrosch,<br />

Erdkröte) besiedelt. Daher ist auch bei den maßgeblichen Amphibienarten (Springfrosch,<br />

Kleiner Wasserfrosch, Kreuzkröte) mit einem fast vollständigen Funktionsverlust zu<br />

rechnen.<br />

Die Populationen des Hirschkäfers und weiterer besonders schutzwürdiger Holzkäferarten<br />

werden wahrscheinlich nicht vollständig verloren gehen, da in den Restflächen Bestände mit<br />

sehr hohem Habitatpotenzial verbleiben. Hierzu ist jedoch eine genauere Prognose nicht<br />

möglich; es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Arten vollständig verloren<br />

gehen.<br />

Die Beeinträchtigung der maßgeblichen Populationen entspricht bei einem <strong>Teil</strong> der Arten<br />

einem Totalverlust.<br />

7.1.4.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Beim Kelsterbacher Wald handelt es sich nicht um ein faktisches Vogelschutzgebiet (vgl.<br />

Kapitel 4.6.3).<br />

Innerhalb des Bereiches mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald sind 231 ha<br />

Flächen durch Flächeninanspruchnahme unmittelbar betroffen.<br />

In welchem Umfang Vogelarten gemäß Vogelschutzrichtlinie von direktem Lebensraumverlust<br />

betroffen sind, lässt sich wegen des Fehlens genauer Kartierungen derzeit noch nicht<br />

ermitteln. Der Flächenverlust umfasst aber ca. 50% des gesamten Kelsterbacher Waldes, so<br />

dass in jedem Falle von einer erheblichen Beeinträchtigung der Populationen durch Lebensraumverlust<br />

auszugehen ist. Da die Beanspruchung große <strong>Teil</strong>e der Flächen mit dem höchsten<br />

Lebensraumpotenzial für die wertgebenden Arten (höhlenreiche Altholzbestände) betrifft,<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-146<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

muss zudem davon ausgegangen werden, dass die Beeinträchtigung überproportional im<br />

Vergleich zum Anteil der Flächeninanspruchnahme sein wird. Die betroffenen relevanten<br />

Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind:<br />

• Schwarzmilan<br />

• Grauspecht<br />

• Schwarzspecht<br />

• Mittelspecht<br />

• Neuntöter<br />

Durch weitere indirekte Beeinträchtigungen auf den verinselten Restflächen, insbesondere<br />

südlich der Landebahn, werden möglicherweise weitere Vorkommen der relevanten Arten<br />

verloren gehen, da die verbleibenden Waldflächen die Arealansprüche nicht erfüllen (bei<br />

Grau- und Schwarzspecht Minimumareale im Bereich von 100-200 ha) und zusätzlich durch<br />

Randeffekte beeinträchtigt werden.<br />

Durch die gleichen Beeinträchtigungen sind weitere gefährdete Zugvogelarten gemäß Art.<br />

4(2) der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zu nennen Gartenrotschwanz und Pirol, betroffen.<br />

7.1.4.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Gemäß Angaben des Flächennutzungsplanes des früheren Umlandverbandes Frankfurt im<br />

Bereich der Stadt Kelsterbach soll das Gewerbegebiet westlich des Kelsterbacher Waldes<br />

in Richtung Nordosten bzw. Osten erweitert werden (zwei G-Flächen im Wald, Ticona).<br />

Hierfür würden auch etwa 15,5 ha Flächen des Kelsterbacher Waldes in Anspruch genommen,<br />

die eine FFH-relevante Ausstattung aufweisen. Sehr kleinflächig (ca. 0,1 ha) wäre auch<br />

ein Hainsimsen-Buchenwald betroffen. Allerdings kann diese Gewerbegebietserweiterung<br />

nicht erfolgen, wenn die Nordwest-Variante der Flughafenerweiterung gebaut wird, da diese<br />

Flächen für die Landebahn gebraucht würden. Insofern sind im Kelsterbacher Wald keine<br />

kumulativen Wirkungen durch diese Projekte möglich, da nur eines der beiden Vorhaben im<br />

Kelsterbacher Wald verwirklicht werden kann.<br />

7.1.4.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen Erhaltungszielen<br />

Das Vorhaben beeinträchtigt die provisorischen Erhaltungsziele, die auf die Erhaltung der<br />

vorkommenden Populationen maßgeblicher Lebensraumtypen und Tierarten im aktuellen<br />

Umfang bzw. im aktuellen Erhaltungszustand ausgerichtet sind, des Bereiches mit FFHrelevanter<br />

Ausstattung im Kelsterbacher Wald schwerwiegend.<br />

Von vollständigem Verlust / Funktionsverlust ist bei den maßgeblichen Populationen von<br />

Fledermäusen und Amphibien auszugehen. Beim Hirschkäfer gehen alle bisher kartierten<br />

Fundorte verloren, ein <strong>Teil</strong> der Population wird jedoch erhalten bleiben.<br />

Weitere Beeinträchtigungen der provisorischen Erhaltungsziele erfolgen durch die Eingriffe in<br />

FFH-Lebensraumtypen Hainsimsen-Buchenwälder, bodensaure Eichenwälder und Sandheiden.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-147<br />

Bei dem Kelsterbacher Wald handelt es sich nicht um ein gemeldetes oder faktisches Vogelschutzgebiet<br />

(die Kiesgrube Willersinn-Klaraberg ist allerdings Bestandteil des vom NABU<br />

Hessen vorgeschlagenen „IBA Untermain“, vgl. <strong>Teil</strong> B). Dennoch sollen hier der Vollständigkeit<br />

halber die Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie berücksichtigt werden.<br />

Im Kelsterbacher Wald werden die Populationen der Vogelarten nach Anhang I Vogelschutzrichtlinie<br />

erheblich durch Verkleinerung und Verinselung des Lebensraumes beeinträchtigt.<br />

Der Rest des Kelsterbacher Waldes würde seine Funktionen eingeschränkt weiterhin erfüllen<br />

können.<br />

7.1.5 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald<br />

7.1.5.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Der Schwanheimer Wald ist von der Nordwestvariante nicht direkt betroffen. Allerdings liegen<br />

9 ha Waldflächen am Rande der Zone mit Wuchshöhenbeschränkungen von 30 m.<br />

Hiervon sind 4 ha dem FFH-Lebensraumtyp Hainsimsen-Buchenwald zuzuordnen. Derzeit<br />

überschreitet die Vegetation die Wuchshöhengrenze nicht und es sind keine Eingriffe in den<br />

Waldbestand notwendig. Zukünftig sind Beeinträchtigungen möglich, falls die Bestände über<br />

die Wuchshöhenbeschränkung hinauswachsen. Diese in Zukunft zu erwartende Beeinträchtigung<br />

ist gering, weil durch Einzelstammentnahmen bzw. durch Kronenköpfungen die Bestände<br />

in ihrer Struktur erhalten werden können.<br />

7.1.5.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im Schwanheimer Wald sind von dieser Variante nicht erheblich<br />

betroffen.<br />

Eine Flächenbeanspruchung findet innerhalb des Schwanheimer Waldes nicht statt. Die Bereiche<br />

des Schwanheimer Waldes, welche der Wuchshöhenbegrenzung unterliegen, haben<br />

derzeit die maximal erlaubte Höhe von 30 m noch nicht erreicht. Falls diese Höhe zukünftig<br />

erreicht oder überschritten werden sollte, würden hier Eingriffe in den Waldbestand erforderlich,<br />

welche über die normale Einzelstammnutzung nicht hinausgehen. Von diesen Eingriffen<br />

werden keine erheblichen Auswirkungen auf die maßgeblichen Tierpopulationen ausgehen.<br />

Die zu erwartende stärkere Verlärmung des Schwanheimer Waldes durch den Landebetrieb<br />

wird sich entsprechend den Ausführungen in Kap. 6 nicht erheblich auf die maßgeblichen<br />

Tierpopulationen auswirken. Mit erheblichen Auswirkungen durch Störungen infolge niedriger<br />

Überflüge ist insbesondere innerhalb geschlossener Waldbestände ebenfalls nicht zu rechnen.<br />

7.1.5.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Beim Schwanheimer Wald handelt es sich nicht um ein faktisches Vogelschutzgebiet (vergleiche<br />

Kapitel 4.6.3).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-148<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

Im Schwanheimer Wald ist von dieser Variante keine der maßgeblichen Vogelpopulationen<br />

betroffen.<br />

Eine Flächenbeanspruchung findet innerhalb des Schwanheimer Waldes nicht statt. Die Bereiche<br />

des Schwanheimer Waldes, welche der Wuchshöhenbegrenzung unterliegen, haben<br />

derzeit die maximal erlaubte Höhe von 30 m noch nicht erreicht. Falls diese Höhe zukünftig<br />

erreicht oder überschritten werden sollte, würden hier Eingriffe in den Waldbestand erforderlich,<br />

welche über die normale Einzelstammnutzung nicht hinausgehen. Von diesen Eingriffen<br />

werden keine erheblichen Auswirkungen auf die maßgeblichen Vogelpopulationen ausgehen.<br />

Die zu erwartende stärkere Verlärmung des Schwanheimer Waldes durch den Landebetrieb<br />

wird sich entsprechend den Ausführungen in Kap. 6 nicht erheblich auf die maßgeblichen<br />

Tierpopulationen auswirken. Mit erheblichen Auswirkungen durch Störungen infolge niedriger<br />

Überflüge ist insbesondere innerhalb geschlossener Waldbestände ebenfalls nicht zu rechnen.<br />

7.1.5.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Im Schwanheimer Wald ist die Verlegung bzw. der Bau einer Gas-Pipeline geplant. Die Pipeline<br />

soll entlang von bestehenden Waldwegen und insbesondere entlang der Schwanheimer<br />

Bahnstraße geführt werden, so dass die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen relativ<br />

gering sind und vorwiegend auf die Bauzeit beschränkt bleiben. FFH-Lebensraumtypen sind<br />

nicht betroffen. Kumulative Wirkungen mit der Nordwestvariante sind nicht zu erwarten, da<br />

sich die Auswirkungsbereiche der beiden Vorhaben nicht überschneiden.<br />

7.1.5.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen Erhaltungszielen<br />

Innerhalb von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald werden<br />

die provisorischen Erhaltungsziele durch die Variante Nordwest nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

7.2 Variante Nordost<br />

Die Auswirkungen der Variante Nordost sind in <strong>Teil</strong> C Anlage 4.2 kartografisch dargestellt.<br />

7.2.1 Gemeldetes FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet Mönchbruch von Mörfelden<br />

und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden<br />

7.2.1.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

FFH-Lebensraumtypen bzw. die Vegetation sind innerhalb dieses Gebietes nicht betroffen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-149<br />

7.2.1.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im gemeldeten FFH- und Vogelschutz-Gebiet sind von dieser<br />

Variante nicht direkt betroffen.<br />

Innerhalb der Grenzen des Gebietes erfolgt keine Flächeninanspruchnahme. Erhebliche betriebsbedingte<br />

Auswirkungen innerhalb der Grenzen des Gebietes sind ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

7.2.1.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Maßgebliche Vogelpopulationen im gemeldeten FFH- und Vogelschutz-Gebiet Mönchbruch<br />

sind von dieser Variante nicht betroffen.<br />

Innerhalb der Grenzen des Gebietes erfolgt keine Flächeninanspruchnahme. Erhebliche betriebsbedingte<br />

Auswirkungen innerhalb der Grenzen des Gebietes sind ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

7.2.1.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Die Nordost-Variante hat keine erheblichen Auswirkungen auf das gemeldete Gebiet. Kumulative<br />

Wirkungen oder sonstige synergistische Effekte der Nordost-Variante mit anderen Vorhaben<br />

erfolgen nicht.<br />

7.2.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebietes<br />

erfolgen durch die Nordost-Variante nicht.<br />

7.2.2 Gemeldetes FFH-Gebiet Heidelandschaft westlich von Mörfelden-Walldorf<br />

mit angrenzenden Flächen<br />

7.2.2.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

FFH-Lebensraumtypen und die Vegetation sind innerhalb dieses Gebietes nicht betroffen.<br />

7.2.2.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im gemeldeten FFH-Gebiet Heidelandschaft sind von dieser<br />

Variante nicht betroffen.<br />

Innerhalb der Grenzen des Gebietes erfolgt keine Flächeninanspruchnahme. Erhebliche betriebsbedingte<br />

Auswirkungen innerhalb der Grenzen des Gebietes sind ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-150<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

7.2.2.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Maßgebliche Vogelpopulationen im gemeldeten FFH-Gebiet Heidelandschaft sind von dieser<br />

Variante nicht betroffen.<br />

Innerhalb der Grenzen des Gebietes erfolgt keine Flächeninanspruchnahme. Erhebliche betriebsbedingte<br />

Auswirkungen innerhalb der Grenzen des Gebietes sind ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

7.2.2.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Andere Projekte wirken sich nicht auf dieses Gebiet aus. Kumulative Wirkungen mit der<br />

Nordost-Variante sind daher nicht zu erwarten.<br />

7.2.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des gemeldeten FFH-Gebietes erfolgen<br />

nicht.<br />

7.2.3 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Rüsselsheimer Wald und Wald<br />

bei Walldorf<br />

7.2.3.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Die Beeinträchtigungen von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung erfolgen durch die<br />

variantenunabhängige Fläche der Flughafenerweiterung Süd und die dadurch bedingten<br />

Zusammenhangsmaßnahmen (Verlegung der Orkrifteler Straße)(vergleiche Tab. 7.2.1).<br />

Von den 106 ha durch Totalverlust innerhalb Einfriedung und durch Flächeninanspruchnahme<br />

für Verkehrswege betroffenen Flächen sind 11 ha FFH-Lebensraumtypen:<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (10 ha)<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (0,6 ha)<br />

• extensive Mähwiesen (0,2 ha)<br />

Beeinträchtigungen verursacht der Anschnitt von geschlossenen Waldbeständen mit Schaffung<br />

neuer Waldränder. Dadurch können bisher im Waldinnern gelegene Pflanzen, die an<br />

das Waldinnenklima angepasst sind, geschädigt werden. Auch das Risiko von Windwurf wird<br />

erhöht. Solche Beeinträchtigungen erfolgen auf insgesamt 36 ha Fläche. Hiervon betroffen<br />

sind jeweils etwa 1 ha der beiden FFH-Lebensraumtypen bodensaure Buchenwälder und<br />

alte bodensaure Eichenwälder.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-151<br />

Tab. 7.2.1: Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen innerhalb von Bereichen<br />

mit FFH-relevanter Ausstattung des Rüsselsheimer Waldes und des<br />

Waldes bei Walldorf durch die Nordost-Variante (gerundete Angaben in ha)<br />

Wirkfaktoren Beeinträchtigte Lebensraumtypen 1)<br />

Totalverlust (innerhalb Einfriedung Flughafenbereich oder durch 6510: 0,2<br />

Zusammenhangsmaßnahmen beansprucht) 3) 9110: 0,6<br />

9190: 10<br />

sonstiges: 96<br />

Summe: 106<br />

Gehölzverlust (von Gehölzen freizuhaltende Flächen) 3) -<br />

Holzeinschlag, Waldumbau (infolge Überschreitung Wuchshöhenbegrenzung)<br />

-<br />

3)<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) -<br />

Beeinflussung Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder<br />

9110: 1<br />

4) 9190: 0,9<br />

sonstiges: 34<br />

Summe: 36<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) und gleichzeitig Beeinflussung<br />

Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder<br />

-<br />

4)<br />

1)<br />

Beeinträchtigungen untergliedert nach FFH-Lebensraumtypen: 2310= Sandheide mit Calluna und Genista (Dünen im Binnenland,<br />

alt und kalkarm);3150= Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition;<br />

6510= Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe; 9110= Hainsimsen-Buchenwald; 9160= Sternmieren-Eichen-<br />

Hainbuchenwald; 9190= Alte bodensaure Eichenwälder mir Quercus robur auf Sandebenen; sonstiges= keine FFH-<br />

Lebensraumtypen<br />

3)<br />

Direkte Beeinträchtigungen<br />

4)<br />

indirekte Beeinträchtigungen<br />

7.2.3.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Beeinträchtigungen des Gebietes erfolgen durch die Flächeninanspruchnahme der variantenunabhängigen<br />

Fläche der Flughafenerweiterung Süd und die dadurch bedingten Zusammenhangsmaßnahmen<br />

(Verlegung der Okrifteler Straße).<br />

Betroffen hiervon sind Bereiche mit FFH-relevanter Ausstattung im Wald bei Walldorf und im<br />

Rüsselsheimer Wald westlich der Startbahn 18 West.<br />

Im Bereich des Rüsselsheimer Waldes wird durch die geringfügige Verlegung der Okrifteler<br />

Straße keine Population einer FFH-relevanten Tierart erheblich beeinträchtigt. Die geringfügige<br />

Verschiebung der Straße und die von ihr ausgehenden möglichen Störwirkungen werden<br />

keine erhebliche Neubelastung der Populationen im Rüsselsheimer Wald bedeuten, die<br />

Flächenbeanspruchung ist so geringfügig, dass keine erhebliche Verkleinerung der<br />

Lebensräume erfolgt.<br />

Im Wald bei Walldorf gehen 106 ha Waldflächen verloren, die Bestandteil des Gesamtlebensraumes<br />

mehrerer FFH-relevanter Tierarten (v.a. Fledermäuse, einschließlich<br />

Bechsteinfledermaus, und Amphibien) sind. Quartierstandorte von Fledermäusen und Vorkommen<br />

der relevanten Holzkäferarten (Hirschkäfer, Heldbock, Eremit) sind im betroffenen<br />

Bereich nicht bekannt.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-152<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

Da die getroffenen Bestände zudem aufgrund der randlichen Lage am Flughafen sowie des<br />

in diesem Bereich relativ hohen Anteils naturferner Forsten deutlich vorbelastet sind, werden<br />

die Beeinträchtigungen der Populationen der vorkommenden Fledermausarten keine erheblichen<br />

Auswirkungen haben.<br />

Erheblich betroffen sind die Amphibien, für die drei Laichgewässer verloren gehen.<br />

Die betroffenen Arten sind:<br />

• Kleiner Wasserfrosch (Anhang IV)<br />

• Springfrosch (Anhang IV)<br />

Die Population laichender Springfrösche in den betroffenen Gewässern umfasste ca. 500<br />

Tiere und damit etwa 12 bis 15% der Population des Waldes bei Walldorf. Welchem Anteil<br />

der Gesamtpopulation des gesamten Mönchbruchgebietes dies entspricht, ist nicht bekannt.<br />

7.2.3.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Die Beeinträchtigungen des Gebietes erfolgen durch die variantenunabhängige Fläche der<br />

Flughafenerweiterung Süd und die dadurch bedingten Zusammenhangsmaßnahmen (Verlegung<br />

der Okrifteler Straße).<br />

Betroffen hiervon sind Gebietsflächen im Wald bei Walldorf und im Rüsselsheimer Wald.<br />

Von direktem Lebensraumverlust betroffen ist unter den Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

ausschließlich der Neuntöter mit drei Revieren. Der Anteil dieser Vorkommen<br />

an der Population der Art im Gesamtgebiet lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht<br />

angeben. Das beeinträchtigte Vorkommen des Neuntöters begründet allein jedoch keinesfalls<br />

eine faktische Gebietsqualität des betroffenen Bereichs.<br />

Von indirekten Beeinträchtigungen durch die Verlegung der Okrifteler Straße nach Süden<br />

und betriebsbedingte Verlärmung durch die Straße und die Betriebsflächen sind weitere Vorkommen<br />

von Anhang I Arten betroffen insbesondere:<br />

• Grauspecht (3 Reviere)<br />

• Schwarzspecht (2 Reviere)<br />

• Mittelspecht (4 Reviere)<br />

Die Beeinträchtigung erfolgt in einem Bereich des Waldes bei Walldorf, der ein lokales Dichtezentrum<br />

dieser Spechte darstellt. Bis zu einem Abstand von ca. 100 m von der Okrifteler<br />

Straße ist mit einer Minderung der Habitatqualität durch betriebsbedingte Störungen zu<br />

rechnen (REIJNEN et al. 1995). Diese Beeinträchtigung der Habitatqualität erfolgt jedoch nur<br />

in einem <strong>Teil</strong> der von diesen Vorkommen beanspruchten Reviere und wird daher auf keinen<br />

Fall einen Funktionsverlust bewirken. Es ist jedoch unklar, ob die von der Straße ausgehenden<br />

Störwirkungen durch Verlärmung bei den betroffenen Populationen, die in hohem Maße<br />

an Lärm gewöhnt sind, überhaupt deutliche Reaktionen hervorrufen wird.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-153<br />

Von den möglichen Beeinträchtigungen betroffen sind zusätzlich einige gefährdete Zugvogelarten<br />

gemäß Art. 4(2) Vogelschutzrichtlinie, darunter Pirol und Gartenrotschwanz, bei<br />

denen jedoch die gleiche Einschränkung hinsichtlich auftretender Störwirkungen wie bei den<br />

Spechten gilt.<br />

Die Beeinträchtigungen durch den Flächenverlust sind erheblich, werden jedoch den Bestand<br />

keiner dieser Arten im Gesamtgebiet gefährden.<br />

7.2.3.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Andere Projekte wirken sich nicht auf dieses Gebiet aus. Kumulative Wirkungen mit der<br />

Süd-Variante sind daher nicht zu erwarten.<br />

7.2.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen Erhaltungszielen<br />

FFH-Richtlinie<br />

Innerhalb von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung im Rüsselsheimer Wald und Wald<br />

bei Walldorf werden die provisorischen Erhaltungsziele bezüglich der Amphibien durch Ü-<br />

berbauung mehrerer Laichgewässer erheblich beeinträchtigt. Durch den Verlust von alten,<br />

bodensauren Eichenwäldern und von Hainsimsen-Buchenwald sowie durch zusätzliche Beeinträchtigungen<br />

dieser Waldlebenstraumtypen infolge des Anschnitts von geschlossenen<br />

Waldbeständen mit Schaffung neuer Waldränder sind die provisorischen Erhaltungsziele<br />

ebenfalls erheblich beeinträchtigt.<br />

Der Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung wird in seinen provisorischen Erhaltungszielen<br />

hinsichtlich der Anhang I Art der Vogelschutzrichtlinie Neuntöter erheblich beeinträchtigt.<br />

Vogelschutz-Richtlinie<br />

Bei dem Gebiet Wald bei Walldorf handelt es sich aufgrund des engen räumlich-funktionalen<br />

Zusammenhangs teilweise um potenzielle Erweiterungsflächen des Vogelschutzgebietes<br />

„Mönchbruch und Gundwiesen“.<br />

Die provisorischen Erhaltungsziele werden durch die Flächenbeanspruchung im Wald bei<br />

Walldorf hinsichtlich der Anhang I Art der Vogelschutzrichtlinie Neuntöter erheblich beeinträchtigt.<br />

Andere relevante Vogelarten sind nicht erheblich beeinträchtigt. Das Vorkommen<br />

des Neuntöters allein begründet hier keine faktische Gebietsqualität.<br />

7.2.4 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald<br />

7.2.4.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Biotope innerhalb von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald<br />

werden durch die Nordostvariante nicht beeinträchtigt.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-154<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

7.2.4.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im Kelsterbacher Wald sind von dieser Variante nicht betroffen.<br />

Eine Flächenbeanspruchung findet innerhalb des Kelsterbacher Waldes nicht statt.<br />

Die zu erwartende stärkere Verlärmung des Kelsterbacher Waldes durch den Landebetrieb<br />

wird sich entsprechend den Ausführungen in Kap. 6 nicht erheblich auf die maßgeblichen<br />

Tierpopulationen auswirken. Mit erheblichen Auswirkungen durch Störungen infolge niedriger<br />

Überflüge ist insbesondere innerhalb geschlossener Waldbestände ebenfalls nicht zu rechnen.<br />

7.2.4.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Beim Kelsterbacher Wald handelt es sich nicht um ein faktisches Vogelschutzgebiet (vgl.<br />

Kapitel 4.6.3).<br />

Im Kelsterbacher Wald ist von dieser Variante keine der maßgeblichen Vogelpopulationen<br />

betroffen.<br />

Eine Flächenbeanspruchung findet innerhalb des Kelsterbacher Waldes nicht statt.<br />

Die zu erwartende stärkere Verlärmung des Kelsterbacher Waldes durch den Landebetrieb<br />

wird sich entsprechend den Ausführungen in Kap. 6 nicht erheblich auf die maßgeblichen<br />

Tierpopulationen auswirken. Mit erheblichen Auswirkungen durch Störungen infolge niedriger<br />

Überflüge ist insbesondere innerhalb geschlossener Waldbestände ebenfalls nicht zu rechnen.<br />

7.2.4.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Gemäß Angaben des Flächennutzungsplanes des früheren Umlandverbandes Frankfurt im<br />

Bereich der Stadt Kelsterbach soll das Gewerbegebiet westlich des Kelsterbacher Waldes<br />

in Richtung Nordosten bzw. Osten erweitert werden (zwei G-Flächen im Wald, Ticona).<br />

Hierfür würden auch etwa 15,5 ha Flächen des Kelsterbacher Waldes in Anspruch genommen,<br />

die eine FFH-relevante Ausstattung aufweisen. Sehr kleinflächig wäre auch ein Hainsimsen-Buchenwald<br />

(etwa 0,1 ha) betroffen.<br />

Die Nordost-Variante hat keine erheblichen Auswirkungen im Kelsterbacher Wald. Die Auswirkungen<br />

der Flächennutzungsplanerweiterung muss daher im Falle seiner Verwirklichung<br />

separat betrachtet werden. Im Kelsterbacher Wald erfolgen somit keine kumulativen Wirkungen<br />

durch diese Projekte.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-155<br />

7.2.4.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen Erhaltungszielen<br />

Innerhalb von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald werden die<br />

provisorischen Erhaltungsziele durch die Nordostvariante nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

7.2.5 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald<br />

7.2.5.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Innerhalb von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald sind 257<br />

ha Flächen durch Totalverlust betroffen (vergleiche Tab. 7.2.2). Hiervon sind:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (20 ha)<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (19 ha)<br />

Durch Holzeinschlag bzw. Waldumbau und kleinflächig durch Gehölzverlust sind 46 ha betroffen.<br />

Hiervon sind 3 ha FFH-Lebensraumtypen:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (0,8 ha)<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (2 ha)<br />

Tab. 7.2.2: Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen im Bereich mit<br />

FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald durch die Nordost-Variante<br />

(gerundete Angaben in ha)<br />

Wirkfaktoren Beeinträchtigungen Lebensraumtypen 1)<br />

Totalverlust (innerhalb Einfriedung Flughafenbereich oder<br />

9110: 20<br />

durch Zusammenhangsmaßnahmen beansprucht) 3) 9190: 19<br />

sonstiges: 218<br />

Summe: 257<br />

Gehölzverlust (von Gehölzen freizuhaltende Flächen) 3) sonstiges: 0,1<br />

Holzeinschlag, Waldumbau (infolge Überschreitung Wuchshöhenbegrenzung)<br />

9110: 0,8<br />

3) 9190: 2<br />

sonstiges: 43<br />

Summe: 46<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) 9190: 0,1<br />

sonstiges: 2<br />

Summe: 2<br />

Beeinflussung Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder<br />

9190: 0,3<br />

4) sonstiges: 30<br />

Summe: 31<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) und gleichzeitig Beeinflussung<br />

9110: 0,2<br />

Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder 4) 9190: 1<br />

sonstiges: 44<br />

Summe: 46<br />

1)<br />

Beeinträchtigungen untergliedert nach FFH-Lebensraumtypen: 6510= Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen<br />

Stufe; 9110= Hainsimsen-Buchenwald; 9190= Alte bodensaure Eichenwälder mir Quercus robur auf Sandebenen; sonstiges=<br />

keine FFH-Lebensraumtypen<br />

3)<br />

Direkte Beeinträchtigungen<br />

4)<br />

indirekte Beeinträchtigungen<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-156<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

Durch das Vorhaben gehen die im Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung gelegenen<br />

FFH-Waldlebensraumtypen insbesondere infolge Rodung und Überbauung weitgehend verloren.<br />

Beeinträchtigungen erfolgen durch den Anschnitt von geschlossenen Waldbeständen mit<br />

Schaffung neuer Waldränder und geringfügig durch künftige Zuwachsbeschränkungen auf<br />

insgesamt 77 ha. Hiervon sind 2 ha FFH-Lebensraumtypen:<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (2 ha)<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (0,2 ha)<br />

Eine weitere Beeinträchtigung erfolgt durch verinselte Restflächen, die von dem restlichen<br />

Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung abgeschnitten werden. Hiervon sind insgesamt 38<br />

ha innerhalb des Bereiches mit FFH-relevanter Ausstattung betroffen. Die Einschlussflächen<br />

liegen als schmales Band zwischen der Autobahn A 3 und der neuen Start- und Landebahn.<br />

In den Einschlussflächen liegen folgende FFH-Lebensraumtypen:<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (4 ha)<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (0,9 ha)<br />

Die FFH-Lebensraumtypen werden durch die Verinselung nicht beeinträchtigt. Der Wert der<br />

verinselten Flächen für die Tierwelt wird jedoch stark eingeschränkt.<br />

7.2.5.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Innerhalb des Bereiches mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald sind 308 ha<br />

durch Flächeninanspruchnahme direkt betroffen.<br />

Von diesem direktem Lebensraumverlust betroffen sind die Populationen fast aller maßgeblicher<br />

Tierarten.<br />

• Fledermäuse: Großer Abendsegler (Anhang IV), Kleiner Abendsegler (Anhang IV),<br />

Zwergfledermaus (Anhang IV), Rauhhautfledermaus (Anhang IV), Breitflügelfledermaus<br />

(Anhang IV), Wasserfledermaus (Anhang IV), Bechsteinfledermaus (Anhänge II und IV),<br />

Fransenfledermaus (Anhang IV), Bartfledermaus (Anhang IV)<br />

• Amphibien: Springfrosch (Anhang IV)<br />

• Zauneidechse (Anhang IV)<br />

• Käfer: Hirschkäfer (Anhang II), Heldbock (Anhang II)<br />

Der Springfrosch ist durch Verlust sämtlicher im Untersuchungsgebiet gelegener Laichgewässer<br />

und großer <strong>Teil</strong>e des Landlebensraumes betroffen. Die <strong>Teil</strong>population im südlichen<br />

Schwanheimer Wald wird voraussichtlich erlöschen.<br />

Die Fledermäuse verlieren einen großen <strong>Teil</strong> ihres Gesamtlebensraumes. Alle in diesem<br />

Bereich des Schwanheimer Waldes kartierten Quartierstandorte gehen verloren.<br />

Vom Hirschkäfer gehen mindestens zwei Vorkommen, vom Heldbock mindestens ein Vorkommen<br />

verloren.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-157<br />

Von zusätzlichen indirekten Beeinträchtigungen sind folgende Arten betroffen:<br />

• Fledermäuse: Bechsteinfledermaus (Anhänge II und IV), wahrscheinlich weitere Arten<br />

• Käfer: Hirschkäfer und Heldbock (Anhang II)<br />

Die verbleibenden Einschlussflächen südlich der Landebahn (ca. 2 ha, ca. 40,5 ha und ca.<br />

50 ha) erfüllen die Minimalarealansprüche einer Wochenstubenkolonie der Bechsteinfledermaus<br />

nicht mehr; das Minimalareal für diese Art liegt in Optimalhabitaten im Bereich von ca.<br />

250 bis 300 ha (MESCHEDE & HELLER 2000). Da diese Art den geschlossenen Wald normalerweise<br />

nicht verlässt, kommt diese Unterschreitung dem Verlust der Einschlussflächen als<br />

Lebensraum gleich. Ähnliches gilt möglicherweise auch für andere Arten, bei denen jedoch<br />

keine gesicherten Erkenntnisse zur Minimalarealgröße vorliegen.<br />

In den südlichen Einschlussflächen liegen mindestens fünf weitere Fundpunkte des Hirschkäfers<br />

und ein weiterer Fundpunkt des Heldbocks. Ob diese Vorkommen durch in der sehr<br />

schmalen Fläche wirkende Randeffekte, z. B. Veränderungen des Mikroklimas, beeinträchtigt<br />

werden, kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Gleiches gilt für die Populationen anderer besonders schutzwürdiger Holzkäferarten, von<br />

denen aufgrund des fast vollständigen Verlustes der Waldbestände mit dem höchsten Lebensraumpotenzial<br />

wahrscheinlich einige Arten ganz verschwinden werden.<br />

Die Beeinträchtigung der maßgeblichen Populationen wird als so schwerwiegend bewertet,<br />

dass sie bezogen auf den <strong>Teil</strong> des Schwanheimer Waldes, der auf der Kelsterbacher Terrasse<br />

liegt, mindestens bei einem <strong>Teil</strong> der Arten einem Totalverlust entspricht. Der Wert der<br />

nördlich des Untersuchungsgebietes gelegenen <strong>Teil</strong>e des Schwanheimer Waldes wird dagegen<br />

weitgehend erhalten bleiben. Über die Größe der dort verbleibenden Populationen liegen<br />

keine genaueren Informationen vor.<br />

7.2.5.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Beim Schwanheimer Wald handelt es sich nicht um ein faktisches Vogelschutzgebiet (vgl.<br />

Kapitel 4.6.3).<br />

Innerhalb des Bereiches mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald sind 308 ha<br />

durch Flächeninanspruchnahme betroffen. Durch das Vorhaben gehen die in diesem Bereich<br />

gelegenen wertvollen FFH-Waldlebensraumtypen weitgehend verloren.<br />

Von diesem Lebensraumverlust direkt betroffen sind mehrere Vogelarten des Anhang I der<br />

Vogelschutzrichtlinie in unterschiedlichem Umfang:<br />

• Wespenbussard (genauer Standort unbekannt)<br />

• Grauspecht (mindestens 4 Reviere)<br />

• Schwarzspecht (mindestens 5 Reviere)<br />

• Mittelspecht (mindestens 18 Reviere)<br />

• Neuntöter (1 Revier)<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-158<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

Bei den maßgeblichen Spechtarten entspricht der Verlust jeweils dem überwiegenden <strong>Teil</strong><br />

der Population innerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />

Durch weitere indirekte Beeinträchtigungen (Unterschreitung des Minimalareals, Veränderung<br />

der Standortbedingungen) auf der verinselten Restfläche südlich der Landebahn werden<br />

wahrscheinlich keine Vorkommen der relevanten Arten - außer ggf. Neuntöter - erhalten<br />

bleiben, so dass diese Fläche (insgesamt ca. 92,5 ha) ebenfalls als Lebensraumverlust zu<br />

bewerten ist.<br />

Für die maßgeblichen Arten Grau- und Schwarzspecht liegt das Minimalareal in der Größenordnung<br />

von 100-200 ha.<br />

Durch die gleichen Beeinträchtigungen, insbesondere Lebensraumverlust, sind weitere gefährdete<br />

Zugvogelarten gemäß Art. 4(2) der Vogelschutzrichtlinie, darunter Pirol und Gartenrotschwanz,<br />

betroffen.<br />

Nördlich der Landebahn werden alle betroffenen maßgeblichen Vogelarten, möglicherweise<br />

mit Ausnahme des Grauspechtes, weiterhin Lebensräume vorfinden, da sich nördlich des<br />

Untersuchungsgebietes weitere sehr hochwertige Altholzbestände befinden, die ebenfalls<br />

von den Arten besiedelt sind.<br />

7.2.5.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Im Schwanheimer Wald ist die Verlegung bzw. der Bau einer Gas-Pipeline geplant. Die Pipeline<br />

soll entlang von bestehenden Waldwegen und insbesondere entlang der Schwanheimer<br />

Bahnstraße geführt werden, so dass die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen gering<br />

sind und vorwiegend auf die Bauzeit beschränkt bleiben. Im Schwanheimer Wald werden<br />

etwa 1 ha Fläche betroffen sein. FFH-Lebensraumtypen sind nicht betroffen.<br />

Die Nordost-Variante würde den Bereich, in dem die Gas-Pipeline durch den Bereich mit<br />

FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald geführt werden soll, überwiegend für<br />

den Bauumgriff beanspruchen. Infolgedessen geht ein Großteil der von der Gas-Pipeline<br />

zunächst beeinträchtigten Flächen anschließend durch die Flächeninanspruchnahme für die<br />

Landebahn verloren. Deshalb sind die zusätzlichen Auswirkungen der Gas-Pipeline gering.<br />

7.2.5.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen Erhaltungszielen<br />

Das Vorhaben beeinträchtigt die provisorischen Erhaltungsziele des Bereiches mit FFH-relevanter<br />

Ausstattung im Schwanheimer Wald erheblich. Ein <strong>Teil</strong> der maßgeblichen Tierpopulationen<br />

wird möglicherweise ganz verschwinden, da nicht bekannt ist, ob im verbleibenden<br />

<strong>Teil</strong> des Schwanheimer Waldes geeignete Lebensräume in hinreichendem Umfang vorhanden<br />

sind.<br />

Durch das Vorhaben gehen die im Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung gelegenen<br />

FFH-Waldlebensraumtypen (Hainsimsen-Buchenwald, bodensaure Eichenwälder) insbesondere<br />

infolge Rodung und Holzeinschlag weitgehend verloren, was ebenfalls eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung der provisorischen Erhaltungsziele darstellt.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-159<br />

Bei dem Gebiet Schwanheimer Wald handelt es sich nicht um ein Faktisches Vogelschutzgebiet.<br />

Im Schwanheimer Wald werden aber Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

erheblich beeinträchtigt. Der verbleibende Rest des Schwanheimer Waldes würde seine<br />

Funktionen als Vogellebensraum eingeschränkt weiterhin erfüllen können.<br />

7.3 Variante Süd<br />

Die Auswirkungen der Variante Süd sind in <strong>Teil</strong> C Anlage 4.3 kartografisch dargestellt.<br />

7.3.1 Gemeldetes FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet Mönchbruch von Mörfelden<br />

und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden<br />

7.3.1.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

FFH-Lebensraumtypen bzw. die Vegetation sind innerhalb dieses Gebietes nicht betroffen.<br />

7.3.1.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im gemeldeten FFH- und Vogelschutz-Gebiet Mönchbruch<br />

sind von dieser Variante nicht betroffen.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf das gemeldete FFH-Gebiet durch die Verkleinerung und<br />

Schwächung der Populationen im Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Wald bei Walldorf<br />

werden nicht erwartet. Ob sich allerdings langfristig die Veränderungen auf die Populationen<br />

des gemeldeten FFH-Gebietes Mönchbruch auswirken können, kann erst nach Abschluss<br />

der faunistischen Erhebungen im NSG Mönchbruch im Jahr 2002 endgültig eingeschätzt<br />

werden.<br />

7.3.1.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Maßgebliche Vogelpopulationen im gemeldeten FFH- und Vogelschutz-Gebiet Mönchbruch<br />

sind von dieser Variante nicht unmittelbar betroffen.<br />

Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkleinerung und Schwächung der<br />

Populationen im Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Wald bei Walldorf sich mittelfristig<br />

auch auf die Populationen des gemeldeten FFH-Gebietes Mönchbruch auswirken wird, da<br />

diese Populationen unmittelbar miteinander in Verbindung stehen.<br />

Dies gilt insbesondere für die <strong>Teil</strong>populationen des Schwarzmilans und des Grauspechts.<br />

7.3.1.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Kumulative Wirkungen oder sonstige synergistische Effekte der Südvariante mit anderen<br />

Vorhaben erfolgen nicht.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-160<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

7.3.1.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />

Eine abschließende Bewertung möglicher Beeinträchtigungen von <strong>Teil</strong>populationen des<br />

Springfrosches, des Schwarzmilans und des Grauspechtes im gemeldeten Gebiet durch<br />

Beeinträchtigung von in Wechselbeziehungen stehenden <strong>Teil</strong>populationen im Wald bei Walldorf<br />

kann erst nach Abschluss der faunistischen Kartierungen im NSG Mönchbruch Mitte<br />

2002 eingeschätzt werden.<br />

7.3.2 Gemeldetes FFH-Gebiet Heidelandschaft westlich von Mörfelden-Walldorf<br />

mit angrenzenden Flächen<br />

7.3.2.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Sehr kleinflächig (0,2 ha) ist das FFH-Gebiet Heidelandschaft durch der Anschnitt von geschlossenen<br />

Waldbeständen mit Schaffung neuer Waldränder betroffen. Hierdurch können<br />

Veränderungen des Waldinnenklimas verursacht werden, die sich negativ auf Waldpflanzen<br />

auswirken können. In der Heidelandschaft sind Nadelwaldbestände, die keine FFH-<br />

Lebensraumtypen sind, dadurch berührt. Die Beeinträchtigung ist sehr gering und nicht erheblich,<br />

da es sich um Flächen am Rande der 100 m-Beeinträchtigungszone handelt.<br />

7.3.2.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im gemeldeten FFH-Gebiet Heidelandschaft sind von dieser<br />

Variante nicht betroffen.<br />

7.3.2.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Maßgebliche Vogelpopulationen im gemeldeten FFH-Gebiet Heidelandschaft sind von dieser<br />

Variante nicht betroffen.<br />

7.3.2.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Andere Projekte wirken sich nicht auf dieses Gebiet aus. Kumulative Wirkungen mit der Süd-<br />

Variante sind nicht zu erwarten.<br />

7.3.2.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des gemeldeten FFH-Gebietes erfolgen<br />

nicht.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-161<br />

7.3.3 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Rüsselsheimer Wald und Wald<br />

bei Walldorf<br />

7.3.3.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Beeinträchtigungen innerhalb von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung erfolgen durch<br />

die variantenunabhängige Fläche der Flughafenerweiterung Süd und durch die Start- und<br />

Landebahnen sowie die dadurch jeweils bedingten Zusammenhangsmaßnahmen (z. B. Verlegung<br />

der Orkrifteler Straße). Diese Wirkungen überlappen sich teilweise, so dass eine genaue<br />

Zuordnung zu diesen beiden Vorhabensbestandteilen nicht durchgängig möglich ist.<br />

Insgesamt gehen durch Flächeninanspruchnahme innerhalb der voraussichtlichen Einfriedung<br />

bzw. durch Flächeninanspruchnahme für Zusammenhangsmaßnahmen 391 ha innerhalb<br />

des Bereiches mit FFH-relevanter Ausstattung verloren (vergleiche Tab. 7 .3.1). Hiervon<br />

sind folgende FFH-Lebensraumtypen betroffen:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (7 ha)<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (10 ha)<br />

• Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (0,5 ha)<br />

• extensive Mähwiesen (0,5 ha)<br />

• natürliche eutrophe Seen (0,1 ha; 4 Gewässer)<br />

Tab. 7.3.1: Beeinträchtigungen von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen in meldwürdigen<br />

Bereichen des Rüsselsheimer Waldes und des Waldes bei Walldorf durch die<br />

Süd-Variante (gerundete Angaben in ha)<br />

Wirkfaktoren Beeinträchtigte Lebensraumtypen 1)<br />

Totalverlust (innerhalb Einfriedung Flughafenbereich oder durch<br />

3150: 4 Gewässer<br />

Zusammenhangsmaßnahmen beansprucht) 3) 6510: 0,5<br />

9110: 7<br />

9160: 0,5<br />

9190: 10<br />

sonstiges: 373<br />

Summe: 391<br />

Gehölzverlust (von Gehölzen freizuhaltende Flächen) 3) 9110: 5<br />

9160: 0,1<br />

9190: 0,1<br />

sonstiges: 6<br />

Summe: 11<br />

Holzeinschlag, Waldumbau (infolge Überschreitung Wuchshöhenbegrenzung)<br />

9110: 1<br />

3) 9160: 0,2<br />

9190: 0,9<br />

sonstiges: 32<br />

Summe: 35<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) sonstiges: 10<br />

Beeinflussung Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder<br />

9110: 2<br />

4) 9190: 1<br />

sonstiges: 50<br />

Summe: 53<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-162<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

Wirkfaktoren Beeinträchtigte Lebensraumtypen 1)<br />

Gehölz, Wald in Zukunft zu hoch 4) und gleichzeitig Beeinflussung<br />

Waldinnenklima infolge Schaffung neuer Waldränder 4) 9110:<br />

9160:<br />

1<br />

0,3<br />

sonstiges: 71<br />

Summe: 73<br />

1)<br />

Beeinträchtigungen untergliedert nach FFH-Lebensraumtypen: 3150= Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ<br />

Magnopotamion oder Hydrocharition; 6510= Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe; 9110= Hainsimsen-<br />

Buchenwald; 9160= Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald; 9190= Alte bodensaure Eichenwälder mir Quercus robur auf Sandebenen;<br />

sonstiges= keine FFH-Lebensraumtypen<br />

3)<br />

Direkte Beeinträchtigungen<br />

4)<br />

indirekte Beeinträchtigungen<br />

Zusätzliche starke Beeinträchtigungen durch Rodungen innerhalb der freizuhaltenden Randzone<br />

und durch erforderlichen Waldeinschlag bzw. Waldumbau aufgrund der Wuchshöhenbegrenzungen<br />

müssen auf 46 ha durchgeführt werden. Von den stark beeinträchtigten Flächen<br />

sind 7 ha FFH-Lebensraumtypen:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (5 ha)<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (1 ha)<br />

• Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (0,3 ha)<br />

Prioritäre Lebensräume sind nicht betroffen.<br />

Beeinträchtigungen durch Waldrandbeeinflussungen bzw. in geringerem Maße durch Zuwachsbeschränkungen<br />

erfolgen auf ca. 135 ha. Hierdurch werden FFH-Lebensraumtypen<br />

auf 4 ha beeinträchtigt:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (3 ha)<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (0,9 ha)<br />

• Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (0,3 ha)<br />

Eine weitere Beeinträchtigung erfolgt durch verinselte Restflächen, die von dem restlichen<br />

Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung bzw. von den gemeldeten FFH-Gebieten abgeschnitten<br />

werden. Hiervon sind insgesamt 190 ha innerhalb des Bereiches mit FFHrelevanter<br />

Ausstattung betroffen. Die Einschlussfläche nördlich der neuen Start- und Landebahn<br />

ist 175 ha groß. Eine weitere Einschlussfläche liegt nördlich des Siedlungsgebietes von<br />

Walldorf. In den Einschlussflächen liegen folgende FFH-Lebensräume:<br />

• Hainsimsen-Buchenwald (12 ha)<br />

• alte bodensaure Eichenwälder (0,9 ha)<br />

• extensive Mähwiesen (0,6 ha)<br />

• natürliche eutrophe Seen (0,1 ha; 1 Gewässer)<br />

Die FFH-Lebensraumtypen werden durch die Verinselung nicht beeinträchtigt. Der Wert der<br />

verinselten Flächen für die Tierwelt wird jedoch stark eingeschränkt.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-163<br />

7.3.3.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Die Beeinträchtigungen des Gebietes erfolgen durch die variantenunabhängige Fläche der<br />

Flughafenerweiterung Süd und durch die Start- und Landebahnen sowie die dadurch jeweils<br />

bedingten Zusammenhangsmaßnahmen (z. B. Verlegung der Okrifteler Straße). Diese Wirkungen<br />

überlappen sich teilweise, so dass eine genaue Zuordnung zu diesen beiden Vorhabensbestandteilen<br />

nicht durchgängig möglich ist.<br />

Im Wald bei Walldorf gehen bei dieser Variante insgesamt 408 ha Waldflächen durch Inanspruchnahme<br />

verloren, die Bestandteil des Gesamtlebensraumes mehrerer FFH-relevanter<br />

Tierarten sind.<br />

Erheblich betroffen sind folgende Tierarten gemäß FFH-Richtlinie:<br />

• Fledermäuse: Großer Abendsegler (Anhang IV), Kleiner Abendsegler (Anhang IV), Breitflügelfledermaus<br />

(Anhang IV), Wasserfledermaus (Anhang IV), Bechsteinfledermaus<br />

(Anhänge II und IV), Fransenfledermaus (Anhang IV), Bartfledermaus (Anhang IV)<br />

• Amphibien: Kreuzkröte (Anhang IV), Springfrosch (Anhang IV), Kleiner Wasserfrosch<br />

(Anhang IV), Kammmolch (Anhänge II und IV)<br />

• Käfer: Hirschkäfer (Anhang II)<br />

Die aufgeführten Fledermausarten sind zumindest durch den Verlust eines erheblichen <strong>Teil</strong>s<br />

ihrer Jagdhabitate betroffen. Quartierstandorte gehen von Großem und Kleinem Abendsegler<br />

sowie der Fransenfledermaus verloren. Möglicherweise sind auch weitere Arten durch Verluste<br />

von Quartierstandorten betroffen.<br />

Die Amphibien des Waldes bei Walldorf verlieren insgesamt mindestens 16 Laichgewässer,<br />

die zum <strong>Teil</strong> große Populationen beherbergen. Die Kreuzkröte verliert zwei Laichplätze im<br />

Bereich der Startbahn 18 West. Vom Springfrosch verliert ein Populationsteil von insgesamt<br />

ca. 2000 bis 2500 Tieren ihre Laichplätze; das entspricht etwa 50% der Population des Waldes<br />

bei Walldorf. Der Kammmolch verliert zwei Gewässer, in denen nur Einzelindividuen<br />

gefunden wurden.<br />

Vom Hirschkäfer gehen voraussichtlich zwei erfasste Vorkommen verloren.<br />

Eine weitere indirekte Beeinträchtigung erfolgt durch die Verinselung von Restflächen. Von<br />

der Verinselung der Fläche zwischen der Südvariante und dem Betriebsgelände (ca. 175 ha)<br />

sind die Fledermäuse und die Amphibien zusätzlich betroffen.<br />

In dieser Fläche liegen höhlenreiche Altholzbestände, welche ein hohes Quartierpotenzial für<br />

Fledermäuse besitzen, es wurden hier auch Balzquartiere von Großen Abendseglern kartiert.<br />

Diese Bestände bleiben zwar erhalten, doch wird die Größe der Restfläche die Arealansprüche<br />

eines <strong>Teil</strong>s der Arten nicht erfüllen können. Insbesondere für die Bechsteinfledermaus<br />

(Anhang II) wird diese Fläche nicht mehr nutzbar sein; das Minimalareal für diese Art liegt in<br />

Optimalhabitaten im Bereich von ca. 250 bis 300 ha (MESCHEDE & HELLER 2000). Zwar liegen<br />

von hier bisher keine konkreten Nachweise oder Quartierfunde dieser Art vor, doch werden<br />

die von den Rodungen für die Start- und Landebahn betroffenen Tiere möglicherweise in<br />

diesen Raum ausweichen. Ein <strong>Teil</strong> der Arten wird die Fläche weiterhin nutzen können.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-164<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

In der Einschlussfläche liegt eines der bedeutendsten Laichgewässer der Amphibien des<br />

Waldes bei Walldorf, in dem u.a. mehrere Kammmolche und ca. 800 Laichballen des Springfroschs<br />

gefunden wurden. Insgesamt umfasst die Größe der Population des Springfroschs in<br />

dieser Fläche ca. 1600 bis 1800 Tiere. Die verbleibende Restfläche wird wahrscheinlich die<br />

Raumansprüche einer so großen Population nicht erfüllen können. Auch wenn die Laichgewässer<br />

unbeeinträchtigt erhalten bleiben, wird der Bestand des Springfroschs hier zurückgehen.<br />

Eine weitere Einschlussfläche von ca. 15 ha liegt nördlich von Walldorf. Diese kleine Restfläche<br />

wird für keine der maßgeblichen Arten mehr eine Funktion erfüllen können. Sie liegt allerdings<br />

auch heute schon im Randbereich des Gebietes, der wahrscheinlich von einem<br />

Großteil der maßgeblichen Arten nicht genutzt wird.<br />

7.3.3.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Im Wald bei Walldorf gehen bei dieser Variante insgesamt 391 ha Waldflächen durch Inanspruchnahme<br />

verloren, die Bestandteil des Gesamtlebensraumes mehrerer Vogelarten nach<br />

Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind.<br />

Erheblich betroffen sind durch Lebensraumverlust folgende Arten nach Anhang I:<br />

• Schwarzmilan (Standorte nicht genau bekannt)<br />

• Grauspecht (mindestens 4 Reviere, wahrscheinlich mehr)<br />

• Schwarzspecht (mindestens 3 Reviere, wahrscheinlich mehr)<br />

• Mittelspecht (mindestens 10 Reviere, wahrscheinlich mehr)<br />

• Neuntöter (mindestens 6 Reviere)<br />

Von Verlust betroffen sind mehrere lokale Dichtezentren der maßgeblichen Spechtarten in<br />

alten Eichenwäldern. Vom Schwarzmilan brüten in diesem Waldbereich zwei bis drei Paare,<br />

deren genaue Horststandorte nicht bekannt sind.<br />

Eine weitere indirekte Beeinträchtigung erfolgt durch die Verinselung der Restfläche zwischen<br />

der Südvariante und dem Betriebsgelände. Durch die Verlegung der Okrifteler Straße<br />

nach Süden mit Anschnitt von geschlossenen Waldbeständen und Schaffung neuer Waldränder<br />

und damit einhergehende betriebsbedingte Verlärmung sind weitere Vorkommen von<br />

Anhang I Arten betroffen, insbesondere:<br />

• Grauspecht (3 Reviere)<br />

• Schwarzspecht (2 Reviere)<br />

• Mittelspecht (4 Reviere)<br />

Die Beeinträchtigung erfolgt in einem Bereich des Waldes bei Walldorf, der ein lokales Dichtezentrum<br />

dieser Spechte darstellt. Bis zu einem Abstand von ca. 100 m von der Okrifteler<br />

Straße ist mit einer deutlichen Minderung der Habitatqualität durch betriebsbedingte Störungen<br />

zu rechnen (REIJNEN et al. 1995). Es ist jedoch unklar, ob die von der Straße ausgehenden<br />

Störwirkungen durch Verlärmung bei den betroffenen Populationen, die in hohem Maße<br />

an Lärm gewöhnt sind, überhaupt deutliche Reaktionen hervorrufen werden.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-165<br />

Für die beiden größeren Spechtarten (Grau- und Schwarzspecht) liegt zudem die Größe der<br />

Einschlussfläche (ca. 175 ha) bereits an der unteren Grenze des Flächenbedarfs von ca. 100<br />

bis 200 ha für ein Revier. Für diese Arten erleidet die Fläche möglicherweise Funktionsverlust.<br />

Von den Beeinträchtigungen, insbesondere Lebensraumverlusten, betroffen sind zusätzlich<br />

einige gefährdete Zugvogelarten gemäß Art. 4(2) Vogelschutzrichtlinie, darunter Pirol und<br />

Gartenrotschwanz.<br />

Die Populationen der maßgeblichen Brutvogelarten des Waldes bei Walldorf werden durch<br />

Bau und Betrieb der Südvariante so schwer beeinträchtigt, dass mindestens ein <strong>Teil</strong> der Arten<br />

(Schwarzspecht, Grauspecht) den Wald bei Walldorf nicht mehr besiedeln wird.<br />

Die Populationen des gesamten Mönchbruchgebietes werden dadurch nicht in ihrer Existenz<br />

gefährdet, insgesamt aber deutlich verkleinert.<br />

7.3.3.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Andere Projekte wirken sich nicht auf dieses Gebiet aus. Kumulative Wirkungen mit der<br />

Süd-Variante sind daher nicht zu erwarten.<br />

7.3.3.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen Erhaltungszielen<br />

FFH-Richtlinie<br />

Das Vorhaben beeinträchtigt die provisorischen Erhaltungsziele des Bereiches mit FFHrelevanter<br />

Ausstattung im Wald bei Walldorf erheblich.<br />

Von den signifikant vertretenen FFH-Lebensraumtypen Hainsimsen-Buchenwald, alte bodensaure<br />

Eichenwälder sowie natürliche eutrophe Seen gehen unterschiedlich große Flächenanteile<br />

verloren. Die FFH-Waldlebensraumtypen werden zusätzlich kleinflächig durch<br />

notwendige Waldumbauten bzw. Einschläge in Bereichen, in den die Wuchshöhenbegrenzung<br />

überschritten wird, sowie durch Beeinträchtigungen dieser Waldlebenstraumtypen infolge<br />

des Anschnitts von geschlossenen Waldbeständen mit Schaffung neuer Waldränder<br />

beeinträchtigt.<br />

Die maßgeblichen Populationen der Fledermäuse und Amphibien verlieren einen großen <strong>Teil</strong><br />

ihres Lebensraumes im Gebiet und werden zukünftig nur noch in deutlich kleineren Populationen<br />

im Gebiet leben können.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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Seite A-166<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

Vogelschutz-Richtlinie<br />

Bei dem Gebiet Wald bei Walldorf handelt es sich aufgrund des engen räumlich-funktionalen<br />

Zusammenhangs teilweise um potenzielle Erweiterungsflächen des Vogelschutzgebietes<br />

„Mönchbruch und Gundwiesen“.<br />

Die provisorischen Erhaltungsziele aller maßgeblichen Vogelarten werden durch die Flächenbeanspruchung<br />

im Wald bei Walldorf erheblich beeinträchtigt. Der verbleibende Rest<br />

des Waldes bei Walldorf würde seine Funktionen nur noch eingeschränkt erfüllen können.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Gesamtpopulation im ausgewiesenen Vogelschutzgebiet<br />

Mönchbruch sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen<br />

7.3.4 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald<br />

7.3.4.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Biotope innerhalb des Kelsterbacher Waldes werden von der Südvariante nicht beeinträchtigt.<br />

7.3.4.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im Kelsterbacher Wald sind von dieser Variante nicht betroffen.<br />

Hier sind bei der Südvariante weder anlage- oder baubedingte, noch betriebsbedingte Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

7.3.4.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Beim Kelsterbacher Wald handelt es sich nicht um ein faktisches Vogelschutzgebiet (vgl.<br />

Kapitel 4.6.3).<br />

Im Kelsterbacher Wald ist von dieser Variante keine der Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

betroffen.<br />

Es findet weder eine Flächenbeanspruchung noch eine zusätzliche Störung durch Verlärmung<br />

oder Überflüge statt.<br />

7.3.4.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Gemäß Angaben des Flächennutzungsplanes des früheren Umlandverbandes Frankfurt im<br />

Bereich der Stadt Kelsterbach soll das Gewerbegebiet westlich des Kelsterbacher Waldes<br />

in Richtung Nordosten bzw. Osten erweitert werden (zwei G-Flächen im Wald, Ticona).<br />

Hierfür würden auch etwa 15,5 ha Flächen des Kelsterbacher Waldes in Anspruch genommen,<br />

die eine FFH-relevante Ausstattung aufweisen. Kleinflächig wäre auch ein Hainsimsen-<br />

Buchenwald (etwa 0,1 ha) betroffen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose Seite A-167<br />

Die Süd-Variante hat keine erheblichen Auswirkungen im Kelsterbacher Wald. Die Auswirkungen<br />

der Flächennutzungsplanerweiterung muss daher im Falle seiner Verwirklichung<br />

separat betrachtet werden. Im Kelsterbacher Wald erfolgt somit keine Zusammenwirken der<br />

Süd-Variante mit der Gewerbegebietserweiterung.<br />

7.3.4.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen Erhaltungszielen<br />

Innerhalb von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung im Kelsterbacher Wald werden die<br />

provisorischen Erhaltungsziele nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

7.3.5 Bereich mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald<br />

7.3.5.1 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Lebensraumtypen<br />

Es werden von der Südvariante keine Biotope innerhalb des Schwanheimer Waldes beeinträchtigt.<br />

7.3.5.2 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Tiere gemäß FFH-Richtlinie<br />

Maßgebliche Tierpopulationen im Schwanheimer Wald sind von dieser Variante nicht betroffen.<br />

Hier sind bei der Südvariante weder anlage- oder baubedingte, noch betriebsbedingte Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

7.3.5.3 Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

Beim Schwanheimer Wald handelt es sich nicht um ein faktisches Vogelschutzgebiet (vgl.<br />

Kapitel 4.6.3).<br />

Im Schwanheimer Wald ist von dieser Variante keine der Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie<br />

betroffen.<br />

Es findet weder eine Flächenbeanspruchung noch eine zusätzliche Störung durch Verlärmung<br />

oder Überflüge statt.<br />

7.3.5.4 Zusammenwirken mit anderen Projekten<br />

Im Schwanheimer Wald ist die Verlegung bzw. der Bau einer Gas-Pipeline geplant. Die Pipeline<br />

soll entlang von bestehenden Waldwegen und insbesondere entlang der Schwanheimer<br />

Bahnstraße geführt werden, so dass die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen relativ<br />

gering sind und vorwiegend auf die Bauzeit beschränkt bleiben. FFH-Lebensraumtypen sind<br />

nicht betroffen. Kumulative Auswirkungen mit der Süd-Variante sind nicht zu erwarten, da<br />

sich die Auswirkungsbereiche der beiden Vorhaben nicht überschneiden.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-168<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

7 Auswirkungsprognose<br />

7.3.5.5 Beurteilung der Beeinträchtigung von provisorischen Erhaltungszielen<br />

Innerhalb von Bereichen mit FFH-relevanter Ausstattung im Schwanheimer Wald werden die<br />

provisorischen Erhaltungsziele nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen Seite A-169<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen<br />

ABT, K:F. (1997):<br />

Einfluß von Lichtemissionen auf den beginn der Gesangsaktivität freilebender Singvögel.<br />

Corax, 17, S.1-5.<br />

ADV - ARBEITSGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERKEHRSFLUGHÄFEN (Hrsg.) (1996):<br />

Luftfahrt und Umwelt. Stuttgart.<br />

AHRENS, B. (2001):<br />

Fachgutachten G16: Limnologisches Gutachten im Rahmen des Flughafenausbaus.<br />

ARBEITSGEMEINSCHAFT FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (1999):<br />

Handlungsrahmen für die Verträglichkeitsprüfung in der Praxis. Natur und Landschaft,<br />

Jg. 74, S. 65-73.<br />

ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR FLEDERMAUSSCHUTZ IN HESSEN (1994)<br />

Die Fledermäuse Hessens. Remshalden.<br />

ARGE BAADER-BOSCH (2001):<br />

Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren. Gunzenhausen.<br />

BAUMANN, W., BIEDRMANN, U., BREUER, W., HERBERT, M. KALLMANN, J., RUDOLF, E.,<br />

WEIHRICH, D., WEYRATH, U., WINKELBRANDT, A. (1999):<br />

Naturschutzfachliche Anforderungen an diePrüfung von Projekten und Plänen nach §<br />

19c und § 19d BNatSchG. Natur und Landschaft, Jg. 74, S. 463-472.<br />

BOYE, P., DIETZ, M: & WEBER, M. (1999):<br />

Fledermäuse und Fledermausschutz in Deutschland. Bonn-Bad Godesberg.<br />

BÜRO FÜR ANGEWANDTE LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (1993):<br />

Schutzwürdigkeitsgutachten zu Naturschutzgebiet Mönchbruch bei Mörfelden und Rüsselsheim.<br />

Wiesbaden.<br />

BUND FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ (1990):<br />

Biotopkartierung Mörfelden-Walldorf. Mörfelden-Walldorf.<br />

BUNDESBAHN-ZENTRALAMT (1990):<br />

Schall 03. Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. München.<br />

BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR, ABT. STRAßENBAU (1990):<br />

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90). Erarbeitet durch Forschungsgesellschaft<br />

für Straßen- und Verkehrswesen. Köln.<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (1999):<br />

AZB 99. Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen<br />

Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30.3.1971. Entwurf<br />

1999.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-170<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR (1971):<br />

Hindernisrichtlinie über die Hindernisfreiheit für Start- und Landebahnen auf<br />

Verkehrsflughäfen vom 19. August 1971 (L4/60.01.87 – 02/2154 Vm 71), Bonn.<br />

DLR – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (2001):<br />

Fachgutachten G.6.1: Lärmphysikalisches Gutachten für das Raumordnungsverfahren<br />

zum Ausbau der Flughafens Frankfurt.<br />

DWD - Deutscher Wetterdienst (2001):<br />

Fachgutachten G.10: Amtliches Gutachten zu den klimatologischen Auswirkungen des<br />

Ausbauprogramms Flughafen Frankfurt/Main. Offenbach.<br />

ECOPLAN (2000):<br />

Ökologische Begleituntersuchungen und Planungskonzeptionen mit optimierter Kosten-<br />

Nutzen-Relation unter drei Freileitungstrassen in Mörfelden-Walldorf (Kreis Groß-Gerau<br />

/ Hessen). Groß-Zimmern.<br />

ELLENBERG, H. (1986):<br />

Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen. Stuttgart.<br />

ELLWANGER, G., BALZER, S., HAUKE, U. & A. SSYMANK (2000):<br />

Nationale Gebietsbewertung gemäß FFH-Richtlinie: Gesamtbestandsermittlung für die<br />

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I in Deutschland. Natur und Landschaft, Jg. 75,<br />

S. 486-493.<br />

FISAHN, A., CREMER, W. (1997):<br />

Ausweisungspflicht und Schutzregime nach Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie.<br />

Natur und Recht, Jg. 6, S. 268-276.<br />

FLÖSSER, E. & FACHBÜRO FÜR FAUNISTIK UND ÖKOLOGIE (1991)<br />

Gewässer- und Amphibienkartierung im Kreis Offenbach 1991. Offenbach.<br />

FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN (1999):<br />

Biotoptypenschlüssel der Stadtbiotopkartierung Frankfurt am Main. 3. Fassung. Frankfurt.<br />

FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG FRANKFURT AM MAIN (2001):<br />

Biotopkartierung und Bestandsaufnahme Artengruppen. Zwischenergebnisse bis<br />

31.7.2001 zur ökologischen Grundlagenerhebung in den Waldbereichen um den Rhein-<br />

Main-Flughafen Frankfurt. Frankfurt.<br />

FRAPORT AG (2001a):<br />

Unterlagen zum Raumordnungsverfahren: Band A - Verfahrensunterlagen des Vorhabensträgers.<br />

Frankfurt/Main.<br />

FRAPORT AG (2001b):<br />

Unterlagen zum Raumordnungsverfahren: Band B - Beschreibung des Vorhabens.<br />

Frankfurt/Main.<br />

FRAPORT AG (2001c):<br />

Unterlagen zum Raumordnungsverfahren: Band C - Raumordnung und Landesplanung<br />

(RVS). Frankfurt/Main.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen Seite A-171<br />

FRAPORT AG (2001d):<br />

Digitale u.a. Planungsunterlagen: Flächenzuordnungspläne, Grenzlinien zur Hindernisfreiheit,<br />

Flugrouten u.a.. Frankfurt/Main.<br />

FROELICH & SPORBECK (2000):<br />

Ausbau Flughafen Schönefeld. Antrag auf Planfeststellung: Umweltverträglichkeitsstudie.<br />

Potsdam.<br />

GÖTTE, V. (2000a):<br />

Bebauungsplan Nr.4/1999 mit integriertem Landschaftsplan "Mönchwald" - Stadt Kelsterbach.<br />

Frankfurt am Main.<br />

GÖTTE, V. (2000b):<br />

Landschaftspflegerischer Beitrag zum Bebauungsplan Mönchhof/<strong>Teil</strong>bereich Kelsterbach<br />

der Stadt Kelsterbach. Frankfurt/Main-Höchst.<br />

[HGON] Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (1993-2000)<br />

Avifauna von Hessen. 1.-4. Lieferung. Echzell.<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (1999):<br />

Gefährdung der Wälder im Rhein-Main-Gebiet. Darmstadt.<br />

HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN (2000):<br />

Ergebnisse der Hessischen Biotopkartierung für das Ausbauprogramm Flughafen<br />

Frankfurt am Main.<br />

HEUSCH-BOESEFELDT (2001):<br />

Fachgutachten G 7.2: Luftschadstoffgutachten Flughafen Frankfurt/Main, Kfz-Verkehr<br />

und stationäre Quellen auf dem Flughafen.<br />

HFV - Hessische Forstliche Versuchsanstalt (Hrsg.) (1993):<br />

Bericht der Hessischen Forstlichen Versuchsanstalt, Abteilung Forsthydrologie. Forstlich-ökologisches<br />

Beweissicherungsverfahren im Raum der Startbahn 18 West des<br />

Frankfurter Flughafens; Untersuchungsprogramm innerhalb des Wasserrechtsverfahrens.<br />

Hann. Münden.<br />

HILD, J. (2001):<br />

Fachgutachten G 12: Der Ausbau des Flughafens Frankfurt / Main – Bewertung der 3<br />

Ausbauvarianten unter Vogelschlaggesichtspunkten.<br />

HLSV – Hessisches Landesamt für Strassen- und Verkehrswesen (2000):<br />

Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben. <strong>Teil</strong> I: Raumanalyse;<br />

<strong>Teil</strong> II: Auswirkungsprognose/Variantenvergleich (u. Prüfraster). = Schriftenreihe<br />

der Hessischen Straßen- und Verkehrswegeverwaltung, H. 44-2000. Wiesbaden.<br />

HLUG – HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (Hrsg.) (2001):<br />

Erste Auswertungen von der Boden-Dauerbeobachtungsfläche des Hessischen Landesamtes<br />

für Umwelt und Geologie am Flughafen Frankfurt/Main, unveröffentlichter<br />

Entwurf – zusammengestellt von Emmerich, K.H..<br />

HMWVL - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG<br />

(2000): Landesentwicklungsplan 2000, Entwurf für die Anhörung gem. § 5 Abs. 3<br />

HLPG.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-172<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen<br />

HMWVL - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG<br />

(2001): Schriftliche Mitteilungen zum Treibstoffschnellablass bzw. –notablass über hessischem<br />

Gebiet. Angaben zu Grundsätzen, Ort und Zeitpunkt der Ablässe.<br />

HÖNTSCH, K. & EBERT, R. (1997):<br />

Die Heidelandschaft bei Mörfelden-Walldorf (Hessen) - ein Lebensraum unter Hochspannung.<br />

Vogel und Umwelt, Bd. 9, Sonderheft Vögel und Freileitungen: 177-190.<br />

INFRASERV GMBH & CO. HÖCHST KG (2001):<br />

Schreiben vom 9.8.2001 mit Angaben zur geplanten Erdgasleitungstrasse Gas-<br />

Union/Infraserv Leitung und zur Bauausführung.<br />

INSTITUT FÜR ANGEWANDTE VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (1990):<br />

Botanisches und zoologisches Gutachten zum geplanten Naturschutzgebiet Heidelandschaft.<br />

Darmstadt.<br />

INTRAPLAN - Intraplan Consult GmbH (2001a):<br />

Fachgutachten G 4.1: Luftverkehrsprognosen 2015 für den Flughafen Frankfurt Main<br />

unter besonderer Berücksichtigung geplanter Kapazitätserweiterungen.<br />

IBJ – INGENIEURBÜRO JANICKE (2001):<br />

Fachgutachten G 7.3: Schadstoff-Ausbreitungsrechnungen zum Projekt Flughafenausbau<br />

Frankfurt/Main.<br />

IF – INSTITUT FRESENIUS (2001a):<br />

Fachgutachten G 15: Hydrologie/Hydrogeologie. Frankfurt/Main.<br />

IF – INSTITUT FRESENIUS (2001b):<br />

Fachgutachten G 11: Dokumentation und Bewertung von Altlasten, Altlastenverdachtsflächen,<br />

sonstigen schädlichen Bodenverunreinigungen und Grundwasserschadensfällen.<br />

Frankfurt/Main.<br />

IF – INSTITUT FRESENIUS (2001b):<br />

Fachgutachten G 11: Dokumentation und Bewertung von Altlasten, Altlastenverdachtsflächen,<br />

sonstigen schädlichen Bodenverunreinigungen und Grundwasserschadensfällen.<br />

Frankfurt/Main.<br />

IVU UMWELT GMBH (2001a):<br />

Fachgutachten G 7.1: Ermittlung der nicht-flughafenspezifischen Emissionen und Immissionen<br />

durch den Ausbau des Flughafens Frankfurt.<br />

IVU UMWELT GMBH (2001b):<br />

Fachgutachten G 7.4: Zusammenfassung der Luftschadstoffkennwerte aus drei zeitaufgelösten<br />

Luftschadstoffberechnungen.<br />

JANNICKE, U. (2001):<br />

Flughafenausbau Frankfurt/Main: Luftschadstoffe – Flugverkehr. Abschätzung der Deposition<br />

von NO x , SO 2 und PM 10. Stand 5.7.2001. Dunum.<br />

JEDICKE, E. (1992):<br />

Die Amphibien Hessens. Stuttgart.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen Seite A-173<br />

JEDICKE, E. (1999):<br />

Statusanalyse und Konzeption einer Amphibienkartierung in Hessen. - Entwurf, Stand<br />

22.11.1999. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Hessischen Ministeriums für<br />

Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Bad Arolsen.<br />

JESSEL, B. (1999):<br />

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung. Unterschiede gegenüber UVP und zusätzliche Anforderungen.<br />

Naturschutz und Landschaftsplanung, Jg. 31, S. 69-72.<br />

KAISER, TH. (1998):<br />

Aufbau und Inhalt einer FFH-Verträglichkeitsstudie. Methodisches Vorgehen trotz fehlender<br />

Umsetzung des EU-Rechts. Naturschutz und Landschaftsplanung Jg. 30, S.<br />

165-168.<br />

KEMPF, N., HÜPPOP, O. (1996):<br />

Auswirkungen von Fluglärm auf Tiere: ein kommentierter Überblick. - Journal für Ornithologie<br />

137: 101-113.<br />

KOLLIGS, D. (2000):<br />

Ökologische Auswirkungen künstlicher Lichtquellen auf nachtaktive Insekten, insbesondere<br />

Schmetterlinge (Lepidoptera). Faunischtisch-Ökologische Mitteilungen, Supplement<br />

28. Herausgegeben im Auftrag der Faunistisch-Ökologischen Arbeitsgemeinschaft<br />

von B. Heydemann, U. Irmler und E. Lipkow. Zoologisches Institut und Museum<br />

der Universität Kiel.<br />

KORN, M., KREUZIGER, J., NORGALL, A., ROLAND, H.-J. & STÜBING, S. (2001):<br />

Ornithologischer Jahresbericht für Hessen 1 (1999). Vogel und Umwelt 11: 117-223.<br />

KÜHLING, W., PETERS, H.-J. (1994):<br />

Die Bewertung der Luftqualität bei Umweltweltverträglichkeitsprüfungen. Dortmund.<br />

LANGER, H., ALBERT, G., HOPPENSTEDT, A. (1999):<br />

Die Prüfung nach § 19c BNatSchG: Konsequenzen und Umsetzungsvorschläge für die<br />

Straßenplanung. Hannover.<br />

LFU - BADEN WÜRTTEMBERG (1999):<br />

Wirkungen von Emissionen des Kfz-Verkehrs auf Pflanzen und die Umwelt. Karlsruhe.<br />

MESCHEDE, A. & HELLER, K.-G. (2000):<br />

Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern. Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />

und Naturschutz, Heft 66. Bonn-Bad Godesberg.<br />

MÜLLER-MOTZFELD, G. (2000):<br />

Schützt die FFH-Richtlinie die richtigen Arten? - Kriterien für eine Novellierung. - In:<br />

PETERSEN, B., HAUKE, U. & SSYMANK, A.: Der Schutz von Tier- und Pflanzenarten bei<br />

der Umsetzung der FFH-Richtlinie. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz,<br />

Heft 68. Bonn-Bad Godesberg.<br />

NAGEL, H.-D., HENZE, C., KUNZE, F., SCHMIDT, H., WERNER, L. (1996):<br />

Modellgestützte Bestimmung der ökologischen Wirkungen von Emissionen. UBA-Texte<br />

79/96. Berlin.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-174<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen<br />

OBERMEYER (2001a):<br />

Fachgutachten G.6.2: ROV - Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main. Landseitiger<br />

Straßen- und Schienenverkehrslärm. München.<br />

OBERMEYER (2001B):<br />

Fachgutachten G.6.3: ROV - Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main. Rolllärmuntersuchung.<br />

München.<br />

OBERMEYER (2001c):<br />

Fachgutachten G.6.4: Ausbauprogramm Flughafen Frankfurt/Main. Technisches Lärmgutachten<br />

-Bodenlärmbelastung. München.<br />

OBERMEYER (2001d):<br />

Fachgutachten G.6.5: Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main. Technisches Lärmgutachten<br />

- Gesamtlärmbelastung. Entwurf vom 31.05.2001. München.<br />

PETERSEN, B., HAUKE, U. & SSYMANK, A. (2000):<br />

Der Schutz von Tier- und Pflanzenarten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie. Schriftenreihe<br />

für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 68. Bonn-Bad Godesberg.<br />

PLANUNGSGRUPPE NATUR & UMWELT (2000):<br />

Ergänzende faunistische Erhebungen im Mönchbruchwald hinsichtlich einer Einstufung<br />

als FFH-Gebiet im Rahmen des Landschaftsplanes der Stadt Rüsselsheim. Frankfurt.<br />

RAMSAUER, U. (2000):<br />

Die Ausnahmeregelungen des Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie. Natur und Recht, Jg.<br />

11, S. 601-611.<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (1997):<br />

Forstlicher Rahmenplan Südhessen. Darmstadt.<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (1999):<br />

Informationen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung. Darmstadt.<br />

RP DARMSTADT – Regierungspräsidium Darmstadt (1999a):<br />

Chemisch-physikalische und limnologische Untersuchung des renaturierten <strong>Teil</strong>abschnittes<br />

des Gundbaches (Unterrichtungsschreiben).<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT (2001):<br />

Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten:<br />

• Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden<br />

• Heidelandschaft westlich von Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden Flächen<br />

• Schwanheimer Düne.<br />

Stand: 02.08.2001. Darmstadt.<br />

RP DARMSTADT – Regierungspräsidium Darmstadt (2001a):<br />

Erfolgskontrolle eines renaturierten Gewässerabschnittes am Grundbach, unveröff.<br />

Entwurf<br />

REIJNEN, M. J. S. M., VEENBAAS, G. & FOPPEN, R. P. B. (1995)<br />

Predicting the effects of motorway traffic on breeding bird populations. DLO-Institute<br />

for Forestry and Nature Research. Delft.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen Seite A-175<br />

SCHMIDT, K.H. U. STEUNBACH, J. (1993):<br />

Niedriger Bruterfolg der Kohlmeise (Parus major) in städtischen Parks und Friedhöfen.<br />

J. Orn. 124 (1), S. 81-83.<br />

SCHMIEDEL, J. (1992):<br />

Auswirkungen künstlicher Lichtquellen auf die wildlebende Tierweltl. Diplomarbeiot am<br />

Institut für Landschaftspflege und Naturschutz der Universität Hannover (unveröffentlicht)<br />

SCHWENZER, B. (1967):<br />

Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 139 Frankfurt am Main. Bad Godesberg.<br />

SPORBECK, O., S. BALLA, J. BORKENHAGEN UND K. MÜLLER-PFANNENSTIEL (1997a):<br />

Arbeitshilfe zur praxisorientierten Einbeziehung der Wechselwirkungen in<br />

Umweltverträglichkeitsstudien. Hrsg. von der Forschungsgesellschaft für Strassen- und<br />

Verkehrswesen. Köln.<br />

SPORBECK, O., S. BALLA, J. BORKENHAGEN UND K. MÜLLER-PFANNENSTIEL (1997b):<br />

Die Berücksichtigung von „Wechselwirkungen“ in Umweltverträglichkeitsstudien zu<br />

Bundesfernstraßen. = Forschungsarbeiten aus dem Strassen- und Verkehrswesen, H.<br />

106. Bonn.<br />

SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C., SCHRÖDER, E. & D. MESSNER (1998):<br />

Das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. Bonn-Bad Godesberg.<br />

STADT KELSTERBACH (2000):<br />

Bebauungsplan Mönchhof/<strong>Teil</strong>bereich Kelsterbach. Entwurf vom 26.1.2000. Kelsterbach.<br />

UBA – UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.) (2000):<br />

Ziele für die Umweltqualität – Eine Bestandsaufnahme. UBA – Beiträge zur nachhaltigen<br />

Entwicklung. Berlin.<br />

UBA – UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.) (2001):<br />

Daten zur Umwelt – Der Zustand der Umwelt in Deutschland 2000. 7. Ausgabe. Berlin.<br />

UMLANDVERBAND FRANKFURT (1989):<br />

Flächennutzungsplan des Umlandverbandes Frankfurt im Bereich der Stadt Kelsterbach,<br />

zwei G-Flächen im Wald (Ticona). Änderungsbereich betrifft Blattnummer 66.<br />

Bekanntgemacht im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 16.10.1989.<br />

UN/ECE (1988):<br />

Critical levels Workshop. Final draft report. Bad Harzburg.<br />

WINGAS GMBH (2001):<br />

Schreiben vom 17.7.01 mit Angaben über die Erdgasanschlussleitung Rhein-Main.<br />

Kassel.<br />

ZIV -ZENTRUM FÜR INTEGRIERTE VERKEHRSSYSTEME (2001a):<br />

Fachgutachten G.5: Auswirkungen des flughafeninduzierten Verkehrs auf das übergeordnete<br />

Verkehrsnetz. Ausbauprogramm Flughafen Frankfurt/Main.<br />

ZIV -ZENTRUM FÜR INTEGRIERTE VERKEHRSSYSTEME (2001b):<br />

Digitale Planungsdaten für die Zusammenhangsmaßnahmen.<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

ARGE BAADER-BOSCH


Seite A-176<br />

TEIL A. VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR FFH-, VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

8 Literatur und verwendete Unterlagen<br />

Gesetze und Verordnungen<br />

26. BImSchV – 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über elektromagnetische Felder) vom 16. 12.1996 (BGBl. I S.1966)<br />

79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie):<br />

Richtlinie des Rates vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />

(ABI. EG Nr. L 103/1).<br />

92/43/EWG (FFH-Richtlinie):<br />

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABI. EG Nr. L 206/7).<br />

BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz:<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung vom 21. September<br />

1998 (BGBl. I 1998 S. 2994).<br />

HFG – Hessisches Forstgesetz:<br />

Hessisches Forstgesetz in der Fassung vom 4. Juli 1978 (GVBl l, S.423), zuletzt geändert<br />

am 19.12.1994 (GVBl. I S. 775).<br />

VbF-Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten<br />

zu Lande vom 13.12.96 (BGBl. I S. 1938, Ber. 1997 S. 447)<br />

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt<br />

am Main" vom 28.9.1998 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 41/98 S. 3158)<br />

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Hessische Mainauen" vom 20. Juli 1987<br />

(Staatsanzeiger für das Land Hessen 32/1987 S.1734), sowie Änderungsverordnungen<br />

vom 20.01.98, 8.12.93, 23.9.96, 30.4.97 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 9/89<br />

S.623, 1/94 S. 21, 44/96 S. 3532, 21/97 S. 1588)<br />

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim" vom<br />

3. Februar 1995 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 9/1995 S.695) und Verordnung<br />

zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mönchbruch von Mörfelden<br />

und Rüsselsheim" vom 11.4.1996 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 18/1996 S.<br />

1466)<br />

WHG - Wasserhaushaltsgesetz:<br />

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 12. November 1996 (BGBl. I 1996 S.<br />

1695).<br />

Az.: 01 001 / P412 01.10.2001<br />

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