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Teil F 2.1

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Obermeyer Planen + Beraten GmbH – Ingenieurbüro Kittelberger GmbH<br />

RSE Planungsgesellschaft mbH Architekten Ingenieure – Bieling Architekten GmbH<br />

Flughafen GmbH Kassel, Flugplatz, 34379 Calden<br />

Ausbau des<br />

Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden<br />

zu einem Verkehrsflughafen<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

Technische Planungen<br />

<strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong><br />

Luftseitige Anlagen<br />

Erläuterungsbericht<br />

Bearbeitet durch<br />

München, 18.04.2005<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />

c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />

Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de


Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 2 / 74<br />

Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

INHALTSVERZEICHNIS .....................................................................................................2<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS.............................................................................................5<br />

TABELLENVERZEICHNIS..................................................................................................5<br />

VERZEICHNIS DER PLANANLAGEN................................................................................6<br />

VERZEICHNIS DER PLANANLAGEN................................................................................6<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...........................................................................................7<br />

LITERATUR- UND QUELLVERZEICHNIS .......................................................................10<br />

GLOSSAR .........................................................................................................................11<br />

1 AUSGANGSSITUATION ..........................................................................................13<br />

1.1 Einleitung .................................................................................................................... 13<br />

1.2 Lage des Standortes .................................................................................................. 13<br />

1.3 Aufgabenstellung ....................................................................................................... 14<br />

2 ERLÄUTERUNG DER GEPLANTEN MAßNAHME .................................................15<br />

<strong>2.1</strong> Der bestehende Verkehrslandeplatz......................................................................... 15<br />

2.2 Start-/Landebahn, Rollwege ...................................................................................... 17<br />

2.3 Rollbahnsystem.......................................................................................................... 18<br />

2.4 Gras-Start-/Landebahn .............................................................................................. 19<br />

2.5 Vorfeldflächen, General Aviation (GA), Gewerbegebiet Flughafen ....................... 20<br />

2.6 Flugzeugbetankung.................................................................................................... 21<br />

3 HINDERNISBETRACHTUNG ...................................................................................22<br />

3.1 Hindernisbegrenzungsflächen.................................................................................. 22<br />

4 PLANUNG FLUGBETRIEBSFLÄCHEN...................................................................26<br />

4.1 Start-/Landebahn........................................................................................................ 26<br />

4.1.1 Gradiente:......................................................................................................... 26<br />

4.1.2 Querneigung..................................................................................................... 27<br />

4.2 Parallelrollbahn .......................................................................................................... 27<br />

4.<strong>2.1</strong> Gradiente.......................................................................................................... 27<br />

4.2.2 Querneigung..................................................................................................... 28<br />

4.2.3 Abstand zur Start-/Landebahn.......................................................................... 28<br />

4.3 Zu- / Abrollwege.......................................................................................................... 28<br />

4.3.1 Schnellabrollwege ............................................................................................ 28<br />

4.4 Freiflächen .................................................................................................................. 28<br />

4.4.1 Streifen der Start-/Landebahn .......................................................................... 28<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />

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Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 3 / 74<br />

Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

4.4.2 Streifen Gras-Start/Landebahn......................................................................... 29<br />

4.4.3 Streifen der Parallelrollbahn ............................................................................. 29<br />

4.4.4 Runway End Safety Area (RESA) .................................................................... 29<br />

4.4.5 Schutzzonen ILS-Anlagen ................................................................................ 30<br />

4.5 Ringstraße, Wege ....................................................................................................... 31<br />

4.6 Umzäunung................................................................................................................. 31<br />

4.7 Wirtschaftwege........................................................................................................... 31<br />

5 PLANUNG DER TECHNISCHEN ANLAGEN...........................................................33<br />

5.1 Befeuerung ................................................................................................................. 33<br />

5.1.1 Über(Ober)flurbefeuerung ................................................................................ 33<br />

5.1.2 Unterflurbefeuerung.......................................................................................... 33<br />

5.1.3 Anflugbefeuerung ............................................................................................. 34<br />

5.1.4 Anflugblitzkette ................................................................................................. 34<br />

5.1.5 Schwellenbefeuerung ....................................................................................... 34<br />

5.1.6 Aufsetzzonenbefeuerung.................................................................................. 35<br />

5.1.7 Start-/Landebahnrandbefeuerung .................................................................... 35<br />

5.1.8 Start-/Landebahnmittellinienbefeuerung........................................................... 35<br />

5.1.9 Start-/Landebahnendbefeuerung...................................................................... 35<br />

5.1.10 PAPI-Anlagen ................................................................................................... 35<br />

5.1.11 Rollbahnrandfeuer ............................................................................................ 36<br />

5.1.12 Rollbahnmittellinienbefeuerung ........................................................................ 36<br />

5.1.13 Haltebalkenbefeuerung..................................................................................... 36<br />

5.2 Start-/Landebahn / Rollbahnbeschilderung............................................................. 36<br />

5.3 Navigation ................................................................................................................... 37<br />

5.3.1 Gleitwegsender................................................................................................. 37<br />

5.3.2 Landekurssendeanlage .................................................................................... 37<br />

5.3.3 Marker (Einflugzeichen).................................................................................... 38<br />

5.3.4 Sonstiges.......................................................................................................... 38<br />

5.3.5 DME.................................................................................................................. 38<br />

5.3.6 NDB .................................................................................................................. 38<br />

5.3.7 Peiler ................................................................................................................ 39<br />

5.4 Sonstige Anlagen ....................................................................................................... 39<br />

5.4.1 Windrichtungsanzeiger ..................................................................................... 39<br />

5.4.2 Signalfeld.......................................................................................................... 40<br />

5.4.3 Glatteisfrühwarnsystem .................................................................................... 40<br />

5.4.4 Meteorologische Anlagen ................................................................................. 40<br />

6 GEOTECHNISCHE MAßNAHMEN...........................................................................42<br />

6.1 Baugrundbeschreibung............................................................................................. 42<br />

6.1.1 Schichtenverlauf/-aufbau.................................................................................. 42<br />

6.2 Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Baugrund............................................ 42<br />

6.<strong>2.1</strong> Freier oberer GW-Leiter ................................................................................... 43<br />

6.2.2 Gespannter GW-Leiter ..................................................................................... 43<br />

6.3 Erforderliche Maßnahmen ......................................................................................... 43<br />

6.3.1 Auftragsbereich ................................................................................................ 43<br />

6.3.2 Abtragsbereich ................................................................................................. 45<br />

7 ERDMENGENMANAGEMENT IN DER BAUPHASE...............................................47<br />

7.1 Allgemeines ................................................................................................................ 47<br />

7.2 Modellannahme .......................................................................................................... 47<br />

7.3 Erdmengenverteilung................................................................................................. 48<br />

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Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 4 / 74<br />

Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

7.3.1 Oberboden........................................................................................................ 48<br />

7.3.2 Erdabtragsbereiche .......................................................................................... 49<br />

7.3.3 Auflockerung..................................................................................................... 49<br />

7.3.4 Erdauftragsbereiche ......................................................................................... 50<br />

7.4 Mengenbilanz.............................................................................................................. 51<br />

7.4.1 Ausgleich von Setzungen ................................................................................. 51<br />

7.4.2 Mengenbilanz der innerhalb der Baustelle gewonnenen Materialien ............... 52<br />

7.5 Großräumiger Erdbau ................................................................................................ 52<br />

7.5.1 Randbedingungen zum Bauablauf Erdbewegung ............................................ 52<br />

7.5.2 Zeitliche und räumliche Festlegung des Bauablaufs Erdbau ........................... 53<br />

7.5.3 Herstellung Planum .......................................................................................... 57<br />

7.5.4 Oberboden........................................................................................................ 58<br />

7.6 Angaben zur Baustelle............................................................................................... 59<br />

7.6.1 Baustelleneinrichtungsflächen.......................................................................... 59<br />

7.6.2 Verkehrsaufkommen im Zuge der Erdmengentransporte ................................ 60<br />

7.6.3 Bindung von Staub ........................................................................................... 61<br />

7.7 Anlieferung von Fremdmaterial ................................................................................ 61<br />

7.7.1 Zufahrtsstraßen zur Baustelle .......................................................................... 64<br />

7.7.2 Anlieferverkehr über öffentliche Straßen .......................................................... 64<br />

7.7.3 Verkehrsbelastung infolge des Anlieferverkehrs über öffentliche Straßen....... 65<br />

7.7.4 Reifenwaschanlagen ........................................................................................ 67<br />

7.7.5 Anwohnerbelastung.......................................................................................... 67<br />

7.8 Bauwasserhaltung ..................................................................................................... 67<br />

7.8.1 Abschätzung der Wassermenge ...................................................................... 68<br />

7.8.2 Art der Wasserhaltung...................................................................................... 68<br />

7.9 Oberflächenabfluss während des Erdbaus.............................................................. 69<br />

7.10 Geotechnische Zusatzmaßnahmen .......................................................................... 69<br />

8 ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................70<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS<br />

Abb. 1-1: Topographische Karte (ohne Maßstab) Umgebungsbereich geplanter Verkehrsflughafen<br />

Kassel-Calden (Kreis) ............. 13<br />

Abb. 2-1: Lageplan Bestand; Quelle: [U9] .................................................................................. 16<br />

Abb. 3-1: Hindernisbegrenzungsflächen; isometrische Darstellung<br />

der Anflugflächen [U4] ................................................................................................. 22<br />

Abb. 3-2: Hindernisbegrenzungsfllächen; isometrische Darstellung<br />

der Abflugflächen [U4] ................................................................................................. 23<br />

Abb. 4-1: Streifen Start-/Landebahn - Räumliche Konfiguration [U8]...................................... 29<br />

Abb. 4-2: RESA der geplanten Start-/Landebahn ...................................................................... 30<br />

Abb. 4-3: Regelquerschnitt Wirtschaftsweg............................................................................... 32<br />

Abb. 6-1: Sandwich-Bauweise ..................................................................................................... 43<br />

Abb. 6-2: Unterscheidung der Auftragsbereiche mit Löß (Schemaskizze) ............................. 44<br />

Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen.............................................................................................. 48<br />

Abb. 7-2: Oberbodenabtrag Bereiche 4 und 5............................................................................ 54<br />

Abb. 7-3: Abtrag im Bereich 5...................................................................................................... 54<br />

Abb. 7-4: <strong>Teil</strong>auftrag im Bereich 4............................................................................................... 55<br />

Abb. 7-5: Oberbodenabtrag Bereich 2, 3 / Restflächen Bereich 4............................................ 55<br />

Abb. 7-6: Abtrag Bereiche 2 und 3 / Auftrag Bereich 4 ............................................................. 56<br />

Abb. 7-7: Oberbodenabtrag Bereich 1 ........................................................................................ 56<br />

Abb. 7-8: Auftrag Bereich 1.......................................................................................................... 57<br />

Abb. 7-9: Oberbodenauftrag ........................................................................................................ 57<br />

Abb. 7-10: Anordnung Oberbodenmieten .................................................................................. 58<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tab. 2-1: Start-/Landebahnrichtung und Höhendefinition ........................................................ 17<br />

Tab. 2-2: Verfügbare Strecken - Ausbauplanung....................................................................... 18<br />

Tab. 3-1: Hindernisbegrenzungsflächen gemäß den Richtlinien des BMVBW ....................... 23<br />

Tab. 4-1: Parameter Gradiente Start-/Landebahn [U8] .............................................................. 26<br />

Tab. 4-2: Parameter Parallelrollbahn [U8]................................................................................... 27<br />

Tab. 4-3: Merkmale Schnellabrollwege ....................................................................................... 28<br />

Tab. 4-4: Streifen Start-/Landebahn - Querneigungsanforderungen ....................................... 28<br />

Tab. 4-5: Längs- und Querneigungen der Critical Area............................................................. 30<br />

Tab. 4-6: Aufbau der Wege [U10]................................................................................................. 31<br />

Tab. 7-1: Oberbodenabtrag .......................................................................................................... 48<br />

Tab. 7-2: Erdabtragsmengen ....................................................................................................... 49<br />

Tab. 7-3: Erdauftragsmengen ...................................................................................................... 50<br />

Tab. 7-4: Erforderliche Fahrten (Zuladung 32t).......................................................................... 61<br />

Tab. 7-5: Erforderliche Fahrten (Zuladung 28t).......................................................................... 61<br />

Tab. 7-6: Erforderliche Fahrten (Zuladung 28t).......................................................................... 64<br />

Tab. 7-7: Verkehrsbelastung Planfall 1 ....................................................................................... 66<br />

Tab. 7-8: Verkehrsbelastung Planfall 2 ....................................................................................... 67<br />

Tab. 8-1: Technische Merkmale [U8] Code Zahl 4-D.................................................................. 70<br />

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Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 6 / 74<br />

Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

VERZEICHNIS DER PLANANLAGEN<br />

Planart Plannummer Maßstab<br />

Lagepläne<br />

Lageplan, Flughafen OPB F2 10 LP 001 00 1 : 5.000<br />

Lageplan, Lage Flughafenzaun / Flughafengelände * OPB B1 21 LP 003 00 1 : 10.000<br />

Lageplan Technische Ausrüstung AOM F2 10 LP 100 00 1 : 5.000<br />

Lageplan, Erdmengen / Geotechnische Maßnahmen OPB F2 10 LP 003 00 1 : 5.000<br />

Lageplan Flughafen, Ver- Entsiegelungsflächen OPB F2 10 LP 010 00 1 : 5.000<br />

Lageplan Flughafen, Zulässige / geplante Abbautiefen OPB F2 10 LP 011 00 1 : 5.000<br />

Übersichtsplan Windenergieanlagen und Sendemast AOM F2 10 LP 103 00 1 : 5.000<br />

Regelquerschnitte<br />

Regelquerschnitte Deckenaufbau AOM F2 10 RQ 102 00 1 : 250 / 25<br />

Regelquerschnitt Damm / Einschnitt OPB F2 10 RQ 007 00 1 : 100<br />

Längsschnitte<br />

Längsschnitt Start-/Landebahn OPB F2 10 LS 004 00 1 : 5.000 / 500<br />

Längsschnitt Parallelrollbahn OPB F2 10 LS 005 00 1 : 5.000 / 500<br />

Längsschnitt Abrollwege OPB F2 10 LS 006 00 1 : 2.000 / 200<br />

Längsschnitt Anflugbefeuerung AOM F2 10 LS 101 00 1 : 5.000 / 500<br />

Längsschnitt Gras-Start-/Landebahn * OPB B1 21 LS 008 00 1 : 2.000 / 200<br />

Querprofile<br />

Charakteristische Querprofile<br />

0+340; 0 + 850; 1+066; 1+100<br />

Charakteristische Querprofile<br />

1+600; 1 + 716; 2 + 350<br />

Charakteristisches Querprofil<br />

Querprofil A – A *<br />

* Plan mit planfestzustellenden Inhalten (siehe <strong>Teil</strong> B)<br />

OPB F2 10 QP 008 00 1 : 2.000 / 200<br />

OPB F2 10 QP 009 00 1 : 2.000 / 200<br />

OPB B1 21 QP 009 00 1 : 2.000 / 200<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS<br />

ABN Flugplatzleuchtfeuer<br />

ACN Aircraft Classification Number (Lastklassifikationszahl des Luftfahrzeuges)<br />

APH Anflugbefeuerung<br />

APL rundumstrahlende Niederintensitätsfeuer<br />

ARP Flugplatzbezugspunkt<br />

ASDA Accelerate-Stop Distance Available (Verfügbare Startabbruchstrecke)<br />

B Bundesstraße (z.B. B7)<br />

BE<br />

Baustelleneinrichtung<br />

BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen<br />

bzw. beziehungsweise<br />

ca.<br />

circa<br />

CAT Category (Betriebsstufe)<br />

CBR California Bearing Ratio<br />

DDM Difference in depth of modulation (Differenz der Modulationsgrade)<br />

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH<br />

DIN Deutsches Institut für Normung<br />

DME Distance Measuring Equipment (Entfernungsmessgerät)<br />

evtl. eventuell<br />

FAA Federal Aviation Administration<br />

FBP Flughafenbezugspunkt<br />

FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />

ft.<br />

Fuß (Maßeinheit)<br />

GA General Aviation (Allgemeine Luftfahrt<br />

GFK Glasfaserverstärkter Kunststoff<br />

ggf. gegebenenfalls<br />

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

GP<br />

Glidepath (Gleitweg bzw. Gleitwegsender)<br />

GPS Global Positioning System<br />

GW Grundwasser<br />

H<br />

Mindestkrümmungsradius Gradiente<br />

HEZ Haupteinflugzeichen (engl. Middle Marker)<br />

HGT Hydraulisch gebundene Tragschicht<br />

HLPG Hessisches Landesplanungsgesetz<br />

I<br />

Längsneigung<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

IATA<br />

ICAO<br />

ILS<br />

i.d.R.<br />

International Air Transport Association<br />

International Civil Aviation Organisation (internationale Organisation der zivilen<br />

Flugverkehr betreibende Länder)<br />

Instrument Landing System Instrumentenlandesystem<br />

in der Regel<br />

L Landesstraße (z.B. L3214)<br />

LDA<br />

LFZ<br />

LLZ<br />

LuftVZO<br />

lt.<br />

MM<br />

max.<br />

mind.<br />

m ü.NN<br />

m NN<br />

NDB<br />

Nr.<br />

OD<br />

PAPI<br />

PCN<br />

PVF<br />

Q<br />

REH<br />

REL<br />

RP-KS<br />

RESA<br />

RSR<br />

RStO<br />

RLW<br />

ROV<br />

RRB<br />

RVR<br />

RWY<br />

SBP<br />

SLB<br />

Landing Distance Available / Verfügbare Landestrecke<br />

Luftfahrzeuge<br />

Localizer (Landekurssender)<br />

Luftverkehrszulassungsordnung<br />

laut<br />

Middle Marker (Haupeinflugzeichen)<br />

maximal (z.B. größte, höchste)<br />

mindestens<br />

Meter über Normal Null<br />

Meter über Normal Null<br />

Non Directional Beacon / ungerichtetes Funkfeuer<br />

Nummer<br />

Ortsdurchfahrt<br />

Precision Approach Path Indicator (Präzisions-Gleitwinkelbefeuerung)<br />

Pavement Classification Number (Lastklassifikations-/ Tragfähigkeitszahl des Bela<br />

ges)<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

Quergefälle<br />

Start-/Landebahnrandbefeuerung<br />

Toplicht<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

Runway End Safety Area<br />

beidseitig gerichtete rot-strahlende Anflugfeuer<br />

Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen<br />

Richtlinien für den ländlichen Wegebau<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Regenrückhaltebecken<br />

Runway Visual Range (Start-/Landebahnsicht)<br />

Runway (Start-/Landebahn)<br />

Starbahnbezugspunkt<br />

Start-/Landebahn<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

sog.<br />

t<br />

TDZ<br />

TODA<br />

TORA<br />

TWY<br />

VDF<br />

VEZ<br />

vgl.<br />

VLP<br />

WDI<br />

WEA<br />

WHM<br />

z.B.<br />

z.T.<br />

so genannte<br />

Tonnen<br />

Touchdown Zone (Aufsetzzone)<br />

take-off distance available / Verfügbare Startstrecke<br />

take-off runway available / Verfügbare Startlaufstrecke<br />

Taxiway (Rollbahn bzw. Rollweg)<br />

UKW-Peilstelle<br />

Voreinflugzeichen (engl. Outer Marker)<br />

vergleiche<br />

Verkehrslandeplatz<br />

Wind Direction Indicator (Windrichtungsanzeiger)<br />

Windenergieanlagen<br />

Wolkenhöhenmesser<br />

zum Beispiel<br />

zum <strong>Teil</strong><br />

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Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 10 / 74<br />

Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

LITERATUR- UND QUELLVERZEICHNIS<br />

[U1]<br />

[U2]<br />

[U3]<br />

[U4]<br />

[U5]<br />

[U6]<br />

ROV Kassel-Calden, UVS ERM Lahmeyer International GmbH: Ausbau Verkehrsflughafen<br />

Kassel-Calden, Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsstudie (Textteil), Dezember<br />

2001RAS-L, Richtlinie für die Anlage von Straßen, <strong>Teil</strong> Linienführung, Ausgabe 1995<br />

Landesplanerische Beurteilung Raumordnungsverfahren Ausbau Flugplatz Kassel-Calden,<br />

Landesplanerische Beurteilung, Regierungspräsidium Kassel, 18.12.2003<br />

BMVBW: Richtlinien über die Hindernisfreiheit, Bundesministerium für Verkehr , Bau und<br />

Wohnungswesen: Richtlinien für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge<br />

im Sichtflugbetrieb vom 0<strong>2.1</strong>1.2001(NfL I 327/01)<br />

BMVBW: Richtlinien über die Hindernisfreiheit, Bundesministerium für Verkehr , Bau und<br />

Wohnungswesen: Richtlinien über die Hindernisfreiheit für Start-/Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb<br />

vom 29. November 2001. (NfL I 328/01)<br />

BMVBW: Markierung und Befeuerung, Bundesministerium für Verkehr , Bau und Wohnungswesen:<br />

Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder über die Markierung<br />

und Befeuerung von Flugplätzen mit Instrumentenflugverkehr vom 27.02.2003<br />

(NfL I 95/03)<br />

DFS: Aufstellung von ILS Anlagen, DFS GmbH: Richtlinie für die Aufstellung von ILS-<br />

Anlagen. Version 1.1. Deutsche Flugsicherung GmbH. Frankfurt, 1996.<br />

[U7] IATA Airport Development Reference Manual (ADRM), 9th Edition, Januar 2004<br />

[U8]<br />

[U9]<br />

ICAO Anhang 14, International Standards and Recommended Practices, Aerodromes, Volume<br />

I Aerodrome Design and Operations; Annex 14 to the Convention on International Civil<br />

Aviation, Fourth Edition, Montreal Canada 2004.<br />

Luftfahrthandbuch Deutschland, AIP (Aeronautical Information Publication) <strong>Teil</strong> 3, Flugplätze,<br />

DFS Deutsche Flugsicherung<br />

[U10] RLW 99, Richtlinien für den ländlichen Wegebau 1999, Kommissionsvertrieb Wirtschaftsund<br />

Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH Bonn<br />

[U11] Baugrundgutachten für den Ausbau Verkehrsflughafen Kassel - Calden, HPC HARRES<br />

PICKEL CONSULT AG, 14.04.2005<br />

[U12] Hydrogeologisches Gutachten für den Ausbau Verkehrsflughafen Kassel - Calden, HPC<br />

HARRES PICKEL CONSULT AG, 18.04.2005<br />

[U13] Richtlinie über Anforderung an Betankungsvorgänge im Bereich der Land- und Forstwirtschaft,<br />

Baustellen, Kiesgruben, Steinbrüche und verwandten Bereichen, die nicht durch<br />

den Anlagenbegriff des § 19g WHG erfasst werden, Entwurf 02.07.1996<br />

[U14] Bedarfsprognose für den Verkehrsflughafen Kassel – Calden,Intraplan Consulting GmbH,<br />

18.04.2005.<br />

[U15] Forstgutachten für den Ausbau Verkehrsflughafen Kassel – Calden, Büro für angewandte<br />

Ökologie und Forstplanung, 18.04.2005<br />

[U16] Verkehrsgutachten zum Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Verkehrsladeplatzes<br />

Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen, Universität Kassel, 18.04.2005<br />

[U17] Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 784, Betankung von Luftfahrzeugen, DWA, Entwurf 2004<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

GLOSSAR<br />

Allgemeine Luftfahrt (General Aviation)<br />

Unter „Allgemeine Luftfahrt“ sind Linien- oder Bedarfsflugverkehrsleistungen zu verstehen, die<br />

der Öffentlichkeit nicht angeboten werden oder ihr nicht zur Verfügung stehen.<br />

Annex<br />

engl. Anhang<br />

ASDA<br />

Verfügbare Start(lauf)abbruchstrecke; die Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der<br />

Stoppbahn, falls vorhanden.<br />

CBR<br />

California Bearing Ration. Dimensionsloser Vergleichswert zur Definition der Tragfähigkeit des<br />

Untergrundes<br />

Critical Area<br />

Schutzzone (bei ILS-Anlagen); von Objekten und Fahrzeugen freizuhaltende Fläche im Strahlungsbereich<br />

von Landekurs- und Gleitwegsendeantennen einer ILS-Anlage, die ungestörte<br />

Signale gewährleistet,<br />

ICAO<br />

Abk. für International Civil Aviation Organisation (Internationale Organisation der zivilen Luftverkehr<br />

betreibenden Länder); in 18 Anhängen (Annexen) zum ICAO-Abkommen werden die anzuwendenden<br />

„Standards“ vorgeschrieben und zusätzliche Empfehlungen für einheitliche Verfahren<br />

und Vorschriften abgegeben.<br />

ICAO-Bezugscode<br />

Liefert eine einfache Methode, die es ermöglicht, die zahlreichen Bestimmungen über Flugplatzmerkmale<br />

zueinander in Beziehung u setzen, um eine Reihe von Flugplatzeinrichtungen<br />

festzulegen, die für die Luftfahrzeuge geeignet sind, die auf dem Flugplatz verkehren sollen.<br />

Der Bezugscode setzt sich aus der Code-Zahl und dem Code-Buchstaben zusammen.<br />

ICAO-Code-Zahl<br />

Die Code-Zahl bestimmt sich nach dem höchsten Wert der Bezugsstartbahnlänge der Luftfahrzeuge,<br />

für welche die Start-/Landebahn bestimmt ist. Die Code-Zahl kann nach derzeitigem<br />

Stand zwischen 1 und 4 liegen.<br />

ICAO-Code-Buchstaben<br />

Der Code-Buchstabe (Code letter) wird über die Abmessungen des Luftfahrzeuges bestimmt<br />

und enthält Aussagen über die Luftfahrzeugklasse. Er ist so zu wählen, dass er der größten<br />

Spannweite oder aber dem größten Abstand der Räder des Hauptfahrwerks entspricht.<br />

Landseite<br />

Der Bereich des Flughafens, bei dem es sich nicht um die Luftseite handelt und der alle öffentlich<br />

zugänglichen Bereiche umfasst.<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

LDA<br />

Verfügbare Landestrecke; die Länge der SLB, die verfügbar und geeignet für den Landelauf eines<br />

landenden Luftfahrzeugs erklärt worden ist.<br />

Luftseite<br />

Die Bewegungsfläche eines Flughafens, angrenzende Gelände und angrenzende Gebäude<br />

bzw. <strong>Teil</strong>e davon.<br />

PCN-Wert<br />

Der PCN-Wert (Belastungsklassifikationszahl) ist eine natürliche Zahl, welche die Tragfähigkeit<br />

einer Fläche kennzeichnet auf der Flugzeuge verkehren.<br />

Ringstraße (Perimeterroad)<br />

Straße auf der Innenseite des Sicherheitszaunes nach ICAO, Annex 14 zur Benutzung durch<br />

Wartungspersonal und Sicherheitsdienste.<br />

TORA<br />

Verfügbare Startlaufstrecke; die Länge der Start-/Landebahn, die als verfügbar und geeignet für<br />

den Startlauf eines Luftfahrtzeugs erklärt worden ist.<br />

TODA<br />

Verfügbare Startstrecke; die Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der<br />

Freifläche, falls vorhanden<br />

Vorfeld<br />

Das Vorfeld ist eine festgelegte Fläche, die zum Abstellen, Abfertigen und Warten von Luftfahrzeugen<br />

bestimmt ist; darüber hinaus sind dort Betriebsstraßen für die Fahrzeuge des Bodendienstes,<br />

Parkzonen für Bodengeräte sowie Rollgassen für Flugzeuge ausgewiesen.<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

1 AUSGANGSSITUATION<br />

1.1 Einleitung<br />

Die Flughafen GmbH Kassel (FGK) plant die Erweiterung des bestehenden Verkehrslandeplatzes<br />

(VLP) Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen (Regionalflughafen). Hierfür ist ein luftverkehrsrechtliches<br />

Planfeststellungsverfahren (PFV) erforderlich.<br />

Grundlage für die Planfeststellung und die dort enthaltene raumgeordnete Variante C ist die Landesplanerische<br />

Beurteilung des Regierungspräsidiums Kassel (RP-KS) vom 18.12.2003.<br />

Bestandteil des anstehenden PFV ist auch die Technische Planung für die erforderliche Umlegung<br />

der Bundesstraße 7 sowie die Wiederherstellung der Anschlüsse der Kreisstraßen 32 und 50 und<br />

dem Anschluss der Ortsdurchfahrt (OD) Calden (B 7-alt) an die verlegte Bundesstraße 7, welche<br />

hiermit vorgelegt wird.<br />

1.2 Lage des Standortes<br />

Der bestehende VLP Kassel-Calden liegt etwa 1,5 km westlich der Ortschaft Calden im Gemeindegebiet<br />

Calden im Landkreis Kassel und rd. 15 km nordwestlich vom Oberzentrum Kassel entfernt.<br />

Der Landkreis Kassel ist <strong>Teil</strong> der Planungsregion Nordhessen und befindet sich im Dreiländereck<br />

Hessen/Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen.<br />

Abb. 1-1: Topographische Karte (ohne Maßstab) Umgebungsbereich geplanter Verkehrsflughafen<br />

Kassel-Calden (Kreis)<br />

Das Gesamtareal des bestehenden VLP Kassel-Calden umfasst derzeit ca. 82 ha. Die mittlere<br />

Geländehöhe des Areals liegt bei ca. 277 m über NN. Verkehrlich wird der bestehende VLP<br />

Kassel-Calden von der L 3214 erschlossen.<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

1.3 Aufgabenstellung<br />

Die FGK plant den Ausbau des bestehenden VLP zu einem Verkehrsflughafen (Regionalflughafen).<br />

Dem anstehenden PFV wurde ein Raumordnungsverfahren (ROV) gem. § 18 Hess. Landesplanungsgesetz<br />

(HLPG) vorgeschaltet.<br />

Im Ergebnis des ROV wurde die Ausbauvariante C vom RP-KS als vereinbar zu den Zielen und<br />

Grundsätzen der Raumordnung bewertet. In diesem Verfahren wurde bereits die Notwendigkeit<br />

der Maßnahme dargestellt und begründet. Das ROV wurde am 18.12.2003 mit einer positiven landesplanerischen<br />

Beurteilung abgeschlossen [U2].<br />

Der vorliegende Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen beschreibt die Technische<br />

Planung und die Technischen Anlagen der Flugbetriebsflächen sowie die Geotechnische Maßnahmen<br />

und das Erdmengenmanagement in der Bauphase.<br />

Die durch den Ausbau des VLP Kassel-Calden notwendig werdenden Folgemaßnahmen am öffentlichen<br />

Straßen- /Wegenetzes sowie die verkehrliche Erschließung des Flughafens<br />

Kassel-Calden sind im Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F 2.2 – Landseitige Anlagen beschrieben.<br />

Die Beschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Ableitung und Vorbehandlung von luftseitigen<br />

Abwässern erfolgt im <strong>Teil</strong> F 4.1 – Luftseitige Entwässerung.<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

2 ERLÄUTERUNG DER GEPLANTEN MAßNAHME<br />

<strong>2.1</strong> Der bestehende Verkehrslandeplatz<br />

Der VLP wurde 1971 gemäß §6 LuftVG und §49 Abs. 2 Satz 1 der LuftVZO als Verkehrslandeplatz<br />

genehmigt. Die Flughafen GmbH Kassel ist somit berechtigt, den Verkehr folgender Luftfahrtgeräte<br />

am VLP Kassel - Calden abzuwickeln.<br />

• Flugzeuge bis PCN 35<br />

• Hubschrauber<br />

• Luftschiffe<br />

• selbststartende Motorsegler<br />

• Segelflugzeuge/nichtselbststartende Motorsegler:<br />

zugelassen sind<br />

a) Windenstart<br />

b) Flugzeugschleppstart<br />

• Personenfallschirme<br />

• Ultraleicht-Flugzeuge<br />

Der VLP verfügt über eine 1500 m lange und 30 m breite Start-/Landebahn (SLB). Diese verläuft<br />

in Ausrichtung Südwest – Nordost (042° / 222°) und hat die Landebahnbezeichnung 04/22 [U9].<br />

Die befestigte physische Länge des gesamten bestehenden Start-/Landebahnsystems beträgt ca.<br />

1680 m. Nach Neufassung der Genehmigung gem. §6 LuftVG vom 17.05.1999 sind 1.500 m und<br />

zusätzlich 160 m vor der Schwelle 22 für den Startlauf genehmigt.<br />

Die verfügbare Strecke für Starts (Take-off-run available TORA und Take-off-distance-available<br />

TODA) und Landungen (Landing-distance available LDA sowie für den Startabbruch Landingdistance-available<br />

ASDA) beträgt gemäß Genehmigung jeweils 1500 m.<br />

In einem Abstand von 150 m zwischen den Bahnmittellinien der Start-/Landebahn und des Rollweges<br />

verläuft eine Grasbahn mit den physischen Maßen 700 m x 30 m (genehmigt 500 x 30 m).<br />

Die geodätischen Höhen der bestehenden Landeschwellen der Start-/Landebahn betragen:<br />

Schwelle 22<br />

Schwelle 04<br />

273,71 m über NN<br />

265,79 m über NN<br />

Der Flugplatz ist mit einer Landebahnbefeuerung,einer 900m lange Anflugbefeuerung und einer<br />

optischen Präzisions-Gleitwinkelbefeuerung (PAPI) ausgestattet.<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Abb. 2-1: Lageplan Bestand; Quelle: [U9]<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

2.2 Start-/Landebahn, Rollwege<br />

Grundlage der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen liefert die Bedarfsprognose der Firma<br />

Intraplan Consulting GmbH, Stand 17. November 2004 [U14].<br />

Die Start-/Landebahn soll eine Gesamtlänge von 2.500 m und eine Breite von 45 m erhalten. Die<br />

Schwellen liegen jeweils am Ende der befestigten Fläche. Die Ergebnisse infolge der Konfigurationsanalyse<br />

zur Start-/Landebahn (Ausrichtung und Höhenlagen der Schwellen) sind in folgender<br />

Tabelle (Tab. 2-1: Start-/Landebahnrichtung und Höhendefinition) ersichtlich:<br />

Tab. 2-1: Start-/Landebahnrichtung und Höhendefinition<br />

Schwellenbezeichnung Achsrichtung Höhenlage<br />

09 94 ° 261 m ü. NN<br />

27 274° 245 m ü. NN<br />

Beidseitig der Start-/Landebahn werden Schultern mit einer Breite von 7,50 m vorgesehen [U8].<br />

Die Ausführung der Schultern erfolgt in unbefestigter Bauweise. Damit ist die Start-/Landebahn<br />

gemäß ICAO dem Code-Letter D zuzuordnen. Mit der Gesamtlänge von 2.500 m entspricht die<br />

Start-/Landebahn der Codezahl 4.<br />

Die Querneigung der Start-/Landebahn wird generell mit q = 1,5 % Gefälle ausgebildet.<br />

Nach § 12 LuftVG stellen der Flughafenbezugspunkt (FBP) und der Startbahnbezugspunkt (SBP)<br />

Bestandteile eines Flughafens dar. Der Flughafenbezugspunkt soll in der Mitte des Systems der<br />

Start-/Landeflächen liegen. Der Startbahnbezugspunkt soll in der Mitte der Start-/Landebahn liegen.<br />

Der Verkehrsflughafen Kassel-Calden verfügt zukünftig über eine Start-/Landebahn, aus welchem<br />

Grund der FBP und der SBP an derselben Stelle aufeinander fallen. Dieser Ort ist die Mitte der<br />

Start-/Landebahn bzw. der Start-/Landefläche, welcher an dieser Stelle, in Abstimmung mit der<br />

zugehörigen Genehmigungsbehörde, eine Höhe von 249,95 m NN hat und somit gleichzeitig die<br />

Höhe des FBP und SBP darstellt.<br />

Der Deckenaufbau der Flugbetriebsflächen wird insgesamt 80 cm betragen. Ein 30 cm gebundener<br />

Asphaltoberbau, bzw. eine 36 cm Betondecke, liegt auf einer 50 bzw. 44 cm un-/ gebundenen<br />

Trag-/ bzw. Frostschutzschicht. Diese Mindestdicke von 80 cm gewährleistet einen frostfreien<br />

Oberbau. Konstruktiv wird auch eine hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) für Einbauten vorgesehen.<br />

Diese HGT dient auch als Arbeitsplattform für den Asphaltoberbau<br />

(vgl. Plan Nr. AOM.F<strong>2.1</strong>0.RQ.102_00).<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Da die Schwellen jeweils am Bahnende liegen, ergeben sich nachfolgende verfügbare Strecken:<br />

Tab. 2-2: Verfügbare Strecken - Ausbauplanung<br />

RWY TORA [m] TODA [m] ASDA [m] LDA [m]<br />

09 2.500 2.500 2.500 2.500<br />

27 2.500 2.500 2.500 2.500<br />

Erläuterung:<br />

• RWY Runway = Start-/Landebahn<br />

• TORA Take-Off-Run-Available = Verfügbare Startlaufstrecke<br />

• TODA Take-Off-Distance-Available = Verfügbare Startstrecke<br />

• ASDA Accelerate-Stop-Distance-Available = Verfügbare Startabbruchstrecke<br />

• LDA Landing Distance Available = Verfügbare Landestrecke<br />

Tragfähigkeit der Flugbetriebsflächen<br />

Mit dem vorab beschriebenen Deckenaufbau kann ein Tragfähigkeitswert über die PCN/ACN -<br />

Methode errechnet werden. Mit dem gewählten Deckenaufbau ist ein PCN 70 realisierbar. Aufgrund<br />

der unten aufgeführten Abhängigkeiten kann der genaue PCN-Wert erst nach Abschluss<br />

aller Baumaßnahmen und den tatsächlich erreichten Tragfähigkeiten des Untergrundes ermittelt<br />

werden.<br />

Folgende Abhängigkeiten sind vorhanden:<br />

• Belagsklassifizierungszahl (PCN)<br />

• Belagtyp (flexibel / starr)<br />

• Untergrundtragfähigkeitskategorie<br />

• Höchstzulässiger Reifendruck<br />

• Bewertungsmethode<br />

Durch die letztendlich ausgewiesene PCN–Zahl wird angezeigt, welche Flugzeugtypen auf den<br />

Flächen bewegt werden können. Eine B 737-800 hat z.B. einen ACN–Wert von 46, eine A 300-600<br />

einen ACN-Wert von 61 bei einer mittleren Untergrundtragfähigkeit.<br />

Die Tragfähigkeiten der Flugbetriebsflächen müssen zwischen den Bauweisen Beton und Asphalt<br />

abgeglichen werden. Durch die vorgesehenen Deckenaufbauten wird gewährleistet, dass keine<br />

Unterschiede in der Tragfähigkeit auftreten, da ansonsten die angestrebte Lebensdauer bei<br />

schwächer dimensionierten Flächen geringer ausfällt.<br />

2.3 Rollbahnsystem<br />

Die Start-/Landebahn wird durch eine Parallelrollbahn und zwei Endabrollwege, die direkt an den<br />

Schwellen in die Start-/Landebahn einmünden, erschlossen. Des Weiteren wird ein Rollweg etwa<br />

in der Mitte der Start-/Landebahn angelegt. Dieser Mittelrollweg führt direkt auf das Passagiervorfeld.<br />

Zur zügigen Räumung der Start-/Landebahn von landenden Flugzeugen, werden zusätzlich<br />

zwei Schnellabrollwege angelegt. Diese 2 Schnellabrollwege, die 2 Endabrollwege und der Mittelrollweg<br />

von der Start-/Landebahn, gewährleisten in Verbindung mit einer Parallelrollbahn, dass<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Rolldistanzen landender Flugzeuge zu den Abfertigungspositionen kurz gehalten werden können<br />

und ermöglichen eine hohe Flexibilität bei der Führung der Flugzeuge.<br />

Der Abstand zwischen der Achse der Start-/Landebahn und der Achse der Parallelrollbahn beträgt<br />

176 m [U8]. Somit ist Parallelbetrieb auf der Start-/Landebahn und der Rollbahn für Flugzeuge bis<br />

zur ICAO Klasse D (z.B. A 300-600) möglich.<br />

Die Parallelrollbahn wird durch zwei Stichrollbahnen mit dem Vorfeldbereich verbunden. Die Breite<br />

der Stichrollbahnen beträgt 23 m.<br />

Die Breite der Rollbahnen beträgt grundsätzlich 18 m. Um Flugzeugen mit einer breiteren Spurbreite<br />

die Möglichkeit zu bieten auf der Start-/Landebahn- und dem Rollbahnsystem zu verkehren,<br />

ist vorgesehen, den Mittelabrollweg und den westlichen Schnellabrollweg sowie der <strong>Teil</strong> auf der<br />

Parallelrollbahn zwischen diesen beiden Rollwege mit einer Breite von 23 m anzulegen.<br />

Grundlage für die Querschnittsgestaltung in geraden Abschnitten von Rollbahnen bildet das Regelprofil<br />

für Rollbahnen. Die tragfähige Breite der Rollbahnen beträgt 18 m für Luftfahrzeuge bis<br />

Code Letter D und einer Fahrwerksbreite kleiner 9 m (z. B. A 300-600) [U8].<br />

Zur Bemessung der Rollbahnverbreiterungen im Kurvenbereich (Fillet-Design), wird die Fahrgestellkonfiguration<br />

des Referenzluftfahrzeuges (Code Letter D) angesetzt. Bei der Ermittlung der<br />

Schleppkurven auf der Innenseite der Rollbahnradien wurde die Methode „Cockpit over center line“<br />

zu Grunde gelegt [U8]. Für die Abstände der äußeren Hauptfahrwerke (Clearance) zu den Rollbahnrändern<br />

wurden 4,5 m angesetzt [U8].<br />

Der Deckenaufbau wird als 30 cm gebundener Asphaltoberbau auf 50 cm ungebundenen Trag-/<br />

bzw. Frostschutzschichten geplant. Es wird damit ein im Mittel 80 cm starker und frostfreier Oberbau<br />

erreicht.<br />

2.4 Gras-Start-/Landebahn<br />

Zwischen Mittelrollweg und dem östlichen Schnellabrollweg wird eine Gras-Start-/Landebahn für<br />

Ultraleicht- und Spornradflugzeuge eingerichtet. Die Länge der Gras-Start-/Landebahn beträgt<br />

650 m, die Breite 40 m, die Längsneigung ca. 1,25 % und die Querneigung im Mittel ca. 0,3 %. Der<br />

Achsabstand zur Start-/Landebahn beträgt 100 m.<br />

Um eine ausreichende Tragfähigkeit zu erreichen, wird dieser Bereich der Gras-Start-/Landebahn<br />

im Zuge der Erdbaumaßnahmen auf einen Verdichtungsgrad von D PR =98% verdichtet.<br />

Ein Parallelbetrieb auf der Start-/Landebahn und der Gras-Start-/Landebahn ist aufgrund des zu<br />

geringen Abstands nicht möglich. Der Verkehr wird über den Tower geregelt.<br />

Ein Parallelbetrieb auf der Gras-Start-/Landebahn und der Parallelrollbahn ist ebenfalls aufgrund<br />

des zu geringen Abstands nicht möglich.<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

2.5 Vorfeldflächen, General Aviation (GA), Gewerbegebiet Flughafen<br />

Es ist die Anlage eines Passagierabfertigungsvorfeldes mit insgesamt 6 Flugzeugpositionen durch<br />

Drehen im Positionsbereich (Taxi-in, Taxi-out) bis max. Code Letter D vorgesehen. Das Vorfeld<br />

liegt im südlichen Bereich des Flughafens und ist gegenüber dem FBP nach Westen verschoben.<br />

Die Andienung an das Vorfeld erfolgt über zwei Zurollbahnen, abgehend von der Parallelrollbahn.<br />

Diese Rollbahnen sind für Flugzeuge bis max. Code Letter D nutzbar. Eine Vorfeldrollbahn für Code<br />

letter D Luftfahrzeuge verbindet die beiden Zurollbahnen.<br />

Die Abstände der Rollbahnen zu festen Hindernissen (z. B. Gebäude, Zaunanlagen etc.) werden<br />

gem. Richtlinien eingehalten [U8]. Der Deckenaufbau der Abstellflächen des Passagiervorfeldes<br />

wird in Betonbauweise hergestellt. Es wird eine 36 cm dicke Betonschicht auf 44 cm HGT bzw.<br />

Frostschutzschichten hergestellt. (vgl. Plan Nr. AOM.F<strong>2.1</strong>0.RQ.102_00) Die Neigung des Vorfeldes<br />

wird, bedingt auch durch die topographischen Verhältnisse, mit max. 1,0 % ausgeführt. Das<br />

resultierende Gefälle wird gem. ICAO diese 1,0% nicht überschreiten. Innerhalb der nördlich des<br />

Vorfeldes angelegten Rollgasse wird eine Querneigung von 1,5 % vorgesehen.<br />

Südlich des Vorfeldes ist eine ca. 250 m lange und 100 m breite Hochbauzone geplant, welche im<br />

Plan der baulichen Anlagen beschrieben und dargestellt ist. (vgl. <strong>Teil</strong> F 6 – Plan der baulichen<br />

Anlagen; vgl. Plan Nr. IBK.B1.21.LP.001). In diesem Bereich ist unter anderem auch ein 1,5-<br />

geschossiges Passagierterminal geplant. Das Terminal soll einen Pier erhalten. Die Flugzeuge<br />

werden um das Pier aufgestellt.<br />

Im östlichen Bereich des Vorfeldes ist eine zusätzliche Flugzeugabstellfläche vorgesehen. Hier<br />

sollen vor allem kleinere Flugzeuge (z. B. DO 328, BAe 146, Dash 8), welche nicht im Bereich der<br />

Allgemeine Luftfahrt (General Aviation (GA)) verkehren können, abgestellt werden.<br />

Östlich des Vorfelds wird ein separater Bereich für die Allgemeine Luftfahrt angeordnet. Im GA -<br />

Bereich werden die auf dem jetzigen VLP angesiedelten Firmen, mit deren stationierten Flächenflugzeugen,<br />

untergebracht. Hierzu sind zwei von der Parallelrollbahn abgehende Zurollbahnen<br />

vorgesehen, welche die Vorfeld- und Abstellflächen vor und in den Hallen erschließen. Der gesamte<br />

GA-Bereich ist nur für Flugzeuge bis max. Code letter B (Spannweite von 15 bis kleiner 24 m,<br />

wie z. B. die Beech 200 (King Air) vorgesehen. Die Rollkorridore werden entsprechend den Empfehlungen<br />

der Richtlinien für die Standplatzrollgasse (16,5 m) ausgeführt [U8].<br />

Im Osten des gesamt geplanten zu erschließenden Bereiches, sind weitere Flächen für flugaffines<br />

Gewerbe vorgesehen. Die Nutzung und Anordnung dieser Bereiche wird entsprechend den Anforderungen<br />

der sich ansiedelnden Gewerbetreibenden gestaltet.<br />

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2.6 Flugzeugbetankung<br />

Am geplanten Verkehrsflughafen Kassel-Calden wird in zwei Betankungsmöglichkeiten unterschieden.<br />

Die Flugzeugbetankung für Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt bis einschl. Code Letter<br />

B werden an einer fest installierten Tankstelle betankt. Diese Betankungsfläche liegt an dem westlichen<br />

Zurollweg zum GA-Bereich. Diese Fläche wird mit drei Rollwegen angeschlossen. Die Breite<br />

der Zurollwege zu dieser Betankungsfläche beträgt 10,50 m. Die Abmessung der eigentlichen Betankungsfläche<br />

beträgt 25 m x 40 m. Die Befestigungsart der Flächen ist Beton. Eine ca. 24 cm<br />

dicke Betondecke liegt auf einem ca. 56 cm dicken Unterbau (Trag-/ Frostschutzschicht). Die Herstellung<br />

der Betondecke erfolgt gemäß der DIN EN 206 in Verbindung mit der DIN 1045 <strong>Teil</strong><br />

2:2001-7. Die Herstellung der Tragschicht erfolgt gemäß den „Hinweisen für den Bau von Betondecken<br />

auf Flugplätzen“ des FGSV und den jeweils gültigen „Zusätzlichen Technischen Vorschriften“<br />

in Anlehnung an die RStO-01. Die Fugen werden mit treibstoffbeständigem Fugenverguß hergestellt.<br />

Das Längs- und Quergefälle der Fläche darf maximal 1 % in der Resultierenden betragen.<br />

Um eine möglichst gleichmäßige Betankung zu ermöglichen, werden Gefälleneigungen von ca.<br />

0,5 % vorgesehen. [U17]<br />

Die größeren Flugzeuge ab Code letter C werden auf dem Passagiervorfeld direkt mit einem<br />

Tankwagen betankt. Die Flächen werden daher ebenfalls aus Beton und treibstoffbeständigem<br />

Fugenverguß, analog zu der oben beschriebenen Tankstelle, ausgeführt.<br />

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3 HINDERNISBETRACHTUNG<br />

Hindernisse sind gemäß Definition alle festen und beweglichen Objekte, die in ein für den Flugbetrieb<br />

festgelegtes Flächensystem hineinragen, bzw. diese Flächen durchstoßen. Dies gilt für zeitweilig<br />

und ständig vorhandene, aufragende (positive) und negative Hindernisse.<br />

Das Flächensystem zum Schutz des Flugbetriebs ist einerseits für die Bodenbewegungen der<br />

Flugzeuge, und andererseits für die Flugzeugbewegungen im Luftraum festgelegt. Hindernisse die<br />

das Freiflächensystem durchstoßen, können die effektive Nutzung eines Flughafens deutlich einschränken.<br />

3.1 Hindernisbegrenzungsflächen<br />

Die Start-/Landebahn ist von einem so genannten Hindernisbegrenzungssystem umgeben. Anhand<br />

dieser Flächen wird die Beurteilung von möglichen Hindernissen vorgenommen. Es handelt<br />

sich hierbei um den Streifen, der eine Breite von je 150 m beiderseits der Start-/Landebahnachse<br />

und an beiden Enden der Bahn um je 60 m hinausgeht. An den Streifen schließt sich in Längsrichtung<br />

die An-/Abflugfläche mit einer Neigung von 1:50 und einem Öffnungswinkel von 15 %, in<br />

Querrichtung schließt die seitliche Übergangsfläche mit einer Neigung von 1:7 an [U4].<br />

Abb. 3-1: Hindernisbegrenzungsflächen; isometrische Darstellung der Anflugflächen [U4]<br />

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Abb. 3-2: Hindernisbegrenzungsfllächen; isometrische Darstellung der Abflugflächen [U4]<br />

Die gesamte Übersicht der Anforderungen an die Hindernisbegrenzungsflächen für das geplante<br />

Vorhaben, entsprechend der anzuwendenden Richtlinien des BMVBW, ist in der nachfolgenden<br />

Tabelle aufgeführt:<br />

Tab. 3-1: Hindernisbegrenzungsflächen gemäß den Richtlinien des BMVBW<br />

Start-/Landebahn<br />

BMVBW<br />

Streifen<br />

Breite<br />

Länge vor Schwelle<br />

Länge hinter Bahnende<br />

RWY end safety area<br />

Empfehlung<br />

Präzisionsbahn<br />

300 m<br />

60 m<br />

60 m<br />

90 m<br />

240 m<br />

Startbahnen<br />

Abflugfläche Code Zahl 4<br />

Basisbreite<br />

180 m<br />

Endbreite<br />

1.800 m<br />

Beginn hinter Bahnende (oder Freifläche) 60 m<br />

Neigung 1 : 50<br />

Länge<br />

15.000 m<br />

Divergenz 12,5 %<br />

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BMVBW<br />

Seitl. Übergangsfläche<br />

Ansatz seitl. der Bahnachse<br />

150 m<br />

Neigung 1 : 7<br />

Endhöhe über Basislinie<br />

100 m<br />

Horizontalfläche<br />

Höhe über FBP<br />

Radius<br />

45 m<br />

3.600 m<br />

Obere Übergangsfläche<br />

Neigung 1 : 20<br />

Endhöhe über FBP<br />

100 m<br />

Landebahn<br />

Anflugfläche<br />

Präzisionsbahn<br />

Basisbreite<br />

300 m<br />

Endbreite<br />

4.800 m<br />

Beginn vor Schwelle<br />

60 m<br />

Neigung 1: 50<br />

Gesamtlänge<br />

15.000 m<br />

Divergenz 15 %<br />

Seitl. Übergangsfläche<br />

Ansatz seitl. der Bahnachse<br />

150 m<br />

Neigung 1 : 7<br />

Endhöhe über Basislinie<br />

100 m<br />

Horizontalfläche<br />

Höhe über FBP<br />

Radius<br />

45 m<br />

3.600 m<br />

Obere Übergangsfläche<br />

Neigung 1 : 20<br />

Endhöhe über FBP<br />

100 m<br />

Die Hindernisbegrenzungsflächen werden hindernisfrei von Bebauung hergestellt, das anstehende<br />

und auch neu ausgebildete Gelände wird entsprechend angepasst.<br />

Unter anderem werden die Hindernisbegrenzungsflächen im Westen von Waldflächen des Hegeholzes<br />

durchstoßen. Dieser Bereich wurde durch ein gesondertes Forstgutachten bewertet [U15].<br />

Der Umbau der bestehenden Waldflächen ist in diesem Gutachten dargestellt.<br />

Im Osten des neuen Flughafens befinden sich in einer Entfernung von ca. 5.000 bis 7.000 m insgesamt<br />

12 Windenergieanlagen (WEA) und der Sendemast „Alte Schanze“. Alle WEA stellen<br />

massive Hindernisse dar. Die Durchdringungen der Anflugfläche betragen bis zu ca. 70 m, so dass<br />

diese Anlagen entfernt werden müssen. Der Sendemast „Alte Schanze“ durchdringt die Anflugfläche<br />

um ca. 2,87 m und ist daher um dieses Maß zu kürzen, um die Hindernisfreiheit herzustellen.<br />

Ansonsten sind die Anflugflächen hindernisfrei.(vgl. Plan AOM.F<strong>2.1</strong>0.LP.103_00)<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Der Umfang der für Präzisionsbahnen erforderliche Schutzzonen und Hindernisbegrenzungsflächen,<br />

wurde im Hinblick auf Anforderungen an Randzonen gem. den Richtlinien des BMBVBW<br />

[U15], der Anlagenhersteller und der Deutschen Flugsicherung abgestimmt.<br />

Die Endsicherheitsfläche (Runway End Safety Area (RESA) ist mit einer geforderten Länge von<br />

mindestens 90 m berücksichtigt.<br />

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4 PLANUNG FLUGBETRIEBSFLÄCHEN<br />

4.1 Start-/Landebahn<br />

4.1.1 Gradiente:<br />

Trassierungsparameter:<br />

Für die Festlegung der Start-/Landebahngradiente sind die Anforderungen aus dem ICAO Annex<br />

14 für den Flugplatzbezugscode 4 – D zugrunde gelegt [U8]:<br />

Tab. 4-1: Parameter Gradiente Start-/Landebahn [U8]<br />

Längsneigung – Mittel I < +/- 1%<br />

Längsneigung – Maximal (ausgenommen im ersten und letzten I < +/- 1,25 %<br />

Viertel)<br />

Längsneigung – Maximal (im ersten und letzten Viertel) I < +/- 0,8 %<br />

Mindestkrümmungsradius bei Längsneigungsänderungen H > 30.000 m<br />

Die Gradiente fällt insgesamt von Westen nach Osten, mit einem Tiefpunkt bei SLB Station km<br />

2+058 und steigt danach bis zur Ostschwelle 27 leicht an. Zur Reduzierung der Erdmengen ist die<br />

Gradiente mit den max. zulässigen Neigungen trassiert.<br />

Die Gradiente der Start-/Landebahn ist durch folgenden Verlauf charakterisiert (vgl. Plan<br />

OPB.F<strong>2.1</strong>0.LS.004_00)<br />

• Die Gradiente fällt von einer Schwellenhöhe im Westen von 261 m.NN bis zu einer<br />

Neigung von -0,8 % bei km 0+400.<br />

• Die Neigung von -0,8% wird bis km. 0+625 beibehalten (⇒ erstes Viertel der Start-<br />

/Landebahn).<br />

• Im weiteren Verlauf ist die Start-/Landebahn mit der Maximalneigung -1,25% bis SLB<br />

km 1+650 geplant.<br />

• Zwischen SLB km 1+650 und km 2+058 ist die Neigung der Bahn auf 0% reduziert.<br />

• Bei SLB km 2+058 ist der Tiefpunkt H = 242,50 m ü.NN. erreicht.<br />

• Anschließend steigt die Gradiente stetig bis die Neigung von +0,8% bei ca. SLB km<br />

2+370 erreicht ist.<br />

• Die Neigung von +0,8% wird bis zum Bahnende bei km. 2+500 beibehalten.<br />

• Die Schwelle 27 (Osten) liegt auf einer Höhe von 245,00 m ü.NN.<br />

• Die mittlere Längsneigung mit 0,9% entspricht den Richtlinien.<br />

In mehreren Iterationsschritten wurden Varianten für die optimale Gradiente entwickelt und innerhalb<br />

<strong>Teil</strong> F1 - Konfigurationsanalyse mit der Hindernisbewertung (Kapitel 3) abgestimmt.<br />

Im Folgenden sind die Randbedingungen zur Gradientenplanung aufgeführt:<br />

• Reduzierung der Erdmengenbewegung als Hauptkriterium<br />

• Erdmengenausgleich zwischen Abtrags- und Auftragsmengen<br />

• Geländenahe Trassierung<br />

• Vorgabe der Schwellenhöhen durch die Hindernissituation (vgl. Erläuterungsbericht<br />

<strong>Teil</strong> F 1 – Konfigurationsanalyse).<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

• Bei Start-/Landebahn km 0+700 wird lt. Baugrundgutachten (Unterlage 7.1) eine geologische<br />

Störung sowie ein Gundwasserzuflusshochpunkt vermutet [U11]. Um nicht in<br />

die geologische Schicht „oberer Buntsandstein“ einzugreifen, ist die Gradiente an dieser<br />

Stelle möglichst hoch trassiert.<br />

• Das Gelände fällt insgesamt mit einer durchschnittlichen Neigung von ca. 1,2% nach<br />

Osten.<br />

• Um den Erdmengenabtrag im Westbereich zu reduzieren und um den Bereich des<br />

Grundwasserhochpunktes im Einschnitt zu entlasten ist im Vergleich zur Trassierung<br />

im ROV die Schwelle 09 um 1,0 m auf 261 m ü.NN angehoben.<br />

4.1.2 Querneigung<br />

Für die Querneigung ist gem. der Richtlinien ein Dachprofil mit 1,5% auszuführen [U8].<br />

Bei der Geländemodellierung ist eine unbefestigte Schulter mit einer Breite von 7,5 m und einer<br />

Querneigung von 2,5 % berücksichtigt.<br />

4.2 Parallelrollbahn<br />

Für die Planung der Parallelrollbahn sind die Anforderungen für den Flugplatzbezugscode 4 – D<br />

zugrunde gelegt:<br />

Tab. 4-2: Parameter Parallelrollbahn [U8]<br />

Abstand Achse TWY / Achse RWY<br />

176 m<br />

Breite<br />

18 bzw. 23 m<br />

Max. Längsneigung 1,5 %<br />

Mindestkrümmungsradius bei Längsneigungsänderungen<br />

H > 15.000 m<br />

Querneigung 1,5 %<br />

4.<strong>2.1</strong> Gradiente<br />

Die Gradiente der Parallelrollbahn ist nach oben durch die Hindernisbegrenzungsflächen (s.<br />

Abb. 3-2: Hindernisbegrenzungsfllächen; isometrische Darstellung der Abflugflächen [U8])<br />

in ihrer Höhenlage eingeschränkt. Diese Randbedingung verknüpft die Gradiente der Parallelrollbahn<br />

mit der Gradiente der Start-/Landebahn.<br />

Die Gradiente der Parallelrollbahn ist durch folgenden Verlauf charakterisiert (vgl. Plan<br />

OPB.F<strong>2.1</strong>0.LS.005_00)<br />

• Im Westen schließt die Rollbahn an die Schwelle 09 mit einer Höhe von 261 m ü.NN<br />

an.<br />

• Die Gradiente verläuft zunächst mit 0% Neigung bis zur Entfernung von 176 m der<br />

Start-/Landebahn-Achse<br />

• Im weiteren Verlauf fällt die Gradiente analog der Start-/Landebahngradiente zunächst<br />

mit -0,8%, danach mit 1,25%<br />

• Die Gradiente flacht ab ca. km. 2+000 ab und erreicht bei ca. km. 2+160 einen Tiefpunkt<br />

mit einer Höhe von 242,979 m ü.NN.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

• In den letzten 228 m steigt die Gradiente mit einer Neigung von 0,87%. Dies entspricht<br />

der maximal zulässigen Neigung der critical area des Gleitwegssenders [U6].<br />

• Die Parallelrollbahn schließt im Osten an die Schwelle 27 mit einer Höhe von<br />

245,00 ü NN an.<br />

4.2.2 Querneigung<br />

Die Parallelrollbahn wird als Dachprofil mit einer Querneigung von 1,5% ausgeführt [U8].<br />

Es sind unbefestigte Schultern mit max. 2,5% Querneigung berücksichtigt. Die Gesamtbreite der<br />

Rollbahn einschließlich unbefestigter Schultern beträgt 38 m [U8].<br />

4.2.3 Abstand zur Start-/Landebahn<br />

Der Abstand zwischen der Achse Start-/Landebahn und der Achse Parallelrollbahn beträgt 176 m.<br />

Dies ist der minimal erforderliche Wert für den Flugplatzbezugscode 4 – D [U8].<br />

4.3 Zu- / Abrollwege<br />

4.3.1 Schnellabrollwege<br />

Es sind 2 Schnellabrollwege geplant, die in einer Entfernung von 1.800 m von der jeweiligen Landeschwelle<br />

liegen.<br />

Tab. 4-3: Merkmale Schnellabrollwege<br />

Schnellabrollweg<br />

West<br />

(Haupanflugrichtung)<br />

Schnellabrollweg<br />

Ost<br />

Entfernung von der Landeschwelle 1.800 m 1.800 m<br />

Schnittwinkel mit der Start-/Landebahn 30° 30°<br />

geplante Mindestbreite 23 m 18 m<br />

4.4 Freiflächen<br />

4.4.1 Streifen der Start-/Landebahn<br />

Gemäß [U8] ist der Streifen ein Bereich, innerhalb dessen sich keine Hindernisse befinden dürfen,<br />

außer den Anlagen, die für den Flugbetrieb notwendig sind (vgl. Kapitel 3 Hindernisbetrachtung).<br />

Der Streifen hat eine Breite von 2 x 150 m = 300 m und erstreckt sich um jeweils 60 m über die<br />

Bahnenden hinaus (s. Abb. 4-1: Streifen Start-/Landebahn - Räumliche Konfiguration [U8]).<br />

Er ist symmetrisch zur Start-/Landebahnachse angeordnet.<br />

Gemäß ICAO Annex 14 wird empfohlen, den Streifen bei Präzisionsanflug-Landebahnen der Code-Zahl<br />

3 und 4 bereichsweise einzuebnen. Der Streifen gliedert sich somit in einen einzuebnenden<br />

und einen nicht-einzuebnenden Bereich. Für diese Bereiche gelten unterschiedliche Anforderungen<br />

an die Querneigungen [U8].<br />

Tab. 4-4: Streifen Start-/Landebahn - Querneigungsanforderungen<br />

Streifen: einzuebnender <strong>Teil</strong> q < +/- 2,5%<br />

Streifen: nicht einzuebnender <strong>Teil</strong> q < +/- 5,0%<br />

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Abb. 4-1: Streifen Start-/Landebahn - Räumliche Konfiguration [U8]<br />

Diese Empfehlungen und der damit verknüpfte Spielraum ist bei der Geländemodellierung berücksichtigt.<br />

4.4.2 Streifen Gras-Start/Landebahn<br />

Die Gras-Start/Landebahn ist durchgehend von einem Streifen umgeben.<br />

Der Streifen hat eine Breite von 2 x 30 m = 60 m. Er erstreckt sich jeweils 30 m über die Bahnenden<br />

hinaus. Er ist ist symetrisch zur Gras-Start/Landebahnachse angeordnet.<br />

4.4.3 Streifen der Parallelrollbahn<br />

Die Parallelrollbahn ist durchgehend von einem Streifen umgeben.<br />

Die Breite der Parallelrollbahn einschließlich Streifen beträgt 81 m.<br />

Der einzuebnende <strong>Teil</strong> des Streifens hat eine seitliche Ausdehnung von 19 m von der Rollbahnachse<br />

und weist eine negative Querneigung von 2,5% auf.<br />

Der nicht einzuebnende <strong>Teil</strong> des Streifens erstreckt sich von einer Entfernung von 19 m bis<br />

40,50 m seitlich von der Rollbahnachse. Er kann eine absolute Querneigung aufweisen von –5%<br />

(Dammbereiche) bis +2,5% (Einschnittsbereiche).<br />

4.4.4 Runway End Safety Area (RESA)<br />

Die RESA am Start-/Landebahnende dient als Sicherheitsfläche für Luftfahrzeuge (LFZ) die vor<br />

der eigentlichen Landeschwelle aufsetzen bzw. über die verfügbare Landestrecke hinausrollen.<br />

Gemäß den Richtlinien ist eine RESA an beiden Enden eines Start-/Landebahnstreifens einzurichten,<br />

wenn es sich um eine Instrumentenlandebahn handelt [U4] [U8].<br />

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Die Länge einer RESA im Anschluss an den Streifen beträgt laut Richtlinien mindestens 90 m und<br />

ist planerisch auch so vorgesehen [U4] [U8].<br />

Die Breite der RESA muss nach den Richtlinien mindestens der doppelten Breite der dazugehörigen<br />

Start-/Landebahn entsprechen [U4] [U8]. Des Weiteren wird empfohlen, die Breite der RESA<br />

so auszulegen, dass diese der Breite des eingeebneten Anteils des Streifens entspricht [U8].<br />

Abb. 4-2: RESA der geplanten Start-/Landebahn<br />

Die Neigungen des ausgebauten Verkehrsflughafens Kassel-Calden betragen:<br />

• Längsneigung im Westen 1% und im Osten 1,75%.<br />

• Querneigung zwischen 0 % und 2,5 %.<br />

Die in den Richtlinien empfohlenen Neigungen von ≤ 5% werden eingehalten[U8].<br />

4.4.5 Schutzzonen ILS-Anlagen<br />

Für die Vermeidung von Störungen der ILS-Signale durch Reflexionen und Abschattungen im Antennenvorgelände<br />

sind Schutzzonen der ILS-Anlagen (Critical und Sensitive Areas) definiert, die<br />

definierten Anforderungen genügen müssen.<br />

Hierzu zählt als wichtigste Randbedingung für die Modellierung des Flughafengeländes die Forderungen<br />

an Längs- und Querneigung der Critical- und Sensitive Area. Nach [U6] betragen diese<br />

Anforderungen:<br />

Tab. 4-5: Längs- und Querneigungen der Critical Area<br />

Gleitwegsender:<br />

Critical Area<br />

Gleitwegsender<br />

Sensitive Area<br />

max. zul. Längs- und<br />

+/- 0,5° +/- 1°<br />

Querneigung [ °]<br />

entspricht [%] +/- 0,87 % +/- 1,75 %<br />

Die Critical- und Sensitiv Area entsprechen den Richtlinien.<br />

Entsprechend der Fachabstimmung mit der DFS wird zur Reduzierung der Erdmengen der Bereich<br />

unterhalb der Sensitive Area nicht vollständig aufgeschüttet.<br />

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4.5 Ringstraße, Wege<br />

Auf der Innenseite des Sicherheitszaunes wird eine sog. Ringstraße (Perimeterroad) angeordnet.<br />

Die Breite beträgt im Regelfall 3,00 m. Die Straße erhält beidseitig Bankette mit einer Breite von<br />

0,50 m. Ein Begegnungsverkehr ist nicht zu erwarten. Die Befestigung der Straße erfolgt ohne<br />

Bindemittel. Der Aufbau wird gem. RLW 99, Bild 8.2, Zeile 2, Spalte 5 gewählt [U10].<br />

Die Zuwegung zu den ILS-Anlagen erfolgt durch einen 3,00 m breiten unbefestigten Weg. Die<br />

Bankettbreite beträgt beidseitig 0,50 m. Der Aufbau wird gem. RLW 99, Bild 8.2, Zeile 2, Spalte 5<br />

gewählt [U10].<br />

Führen Wege zu technischen Anlagen in unmittelbarer Nähe der Start-/Landebahn, werden diese,<br />

zur Vermeidung von Aufwirbelungen durch die Strahltriebwerke, bituminös analog RLW 99, Bild<br />

8.2, Zeile 3, Spalte 5 befestigt [U10].<br />

Tab. 4-6: Aufbau der Wege [U10]<br />

Ringstraße<br />

Ungebundene Deckschicht<br />

Tragschicht aus unsortiertem Gestein<br />

Zuwegung ILS Anlagen<br />

Ungebundene Deckschicht<br />

Tragschicht aus unsortiertem Gestein<br />

Bituminös Befestigte Wege<br />

Asphalttragdeckschicht<br />

Schottertragschicht<br />

Frostschutzschicht<br />

0,05 m<br />

0,35 m<br />

0,05 m<br />

0,35 m<br />

0,07 m<br />

0,20 m<br />

0,40 m<br />

4.6 Umzäunung<br />

Der Flughafenzaun umfasst das zukünftige Flughafengelände unter Berücksichtigung der Flughafeneinrichtungen<br />

und Funktionsbereiche. Er unterteilt das Gelände in einen luftseitigen Bereich<br />

und einen landseitigen Bereich.<br />

Das Flughafengelände ist nach § 46 LuftVZO so einzufrieden, dass das Betreten durch unbefugte<br />

Personen verhindert wird.<br />

Die Zaunanlage entspricht den Standards der ICAO und ist 2,50 m hoch.<br />

Der Verlauf des Flughafenzaunes für den zukünftigen Flughafen sowie die Umzäunung der Einflugzeichen<br />

(MM, OM) ist in Plan OPB.B1.21.LP.003 dargestellt.<br />

4.7 Wirtschaftwege<br />

Nordöstlich des zukünftigen Flughafengeländes werden zwei bestehende Wirtschaftswege zu einem<br />

durchgehenden Weg verbunden. Hierzu ist ein <strong>Teil</strong>stück mit einer Länge von ca. 330 m neu<br />

zu errichten.<br />

Der neue Wirtschaftsweg hat eine Gesamtlänge von ca. 570 m und eine Breite von 3,00 m. Beidseitig<br />

ist ein Bankett mit einer Breite von 0,50 m angeordnet.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Der Aufbau wird gem. RLW 99, Bild 8.2, Zeile 2, Spalte 5 wie folgt gewählt [U10]:<br />

• 0,05 m ungebundene Deckschicht<br />

• 0,35 m Tragschicht aus unsortiertem Gestein<br />

Abb. 4-3: Regelquerschnitt Wirtschaftsweg<br />

Der Verlauf ist in Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.001_00 dargestellt.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

5 PLANUNG DER TECHNISCHEN ANLAGEN<br />

Die nachfolgend beschriebenen Technischen Anlagen werden für den Instrumentenflugbetrieb für<br />

den Verkehrsflughafen Kassel-Calden benötigt.<br />

Grundsätzlich ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Befeuerung und Beleuchtung innerhalb<br />

der Betriebszeiten eingeschaltet ist. Außerhalb der Betriebszeiten (22 bis 6 Uhr) ist von insgesamt<br />

5 Flugereignissen auszugehen. Wenn diese Flugereignisse stattfinden ist der Flughafen in Betrieb,<br />

was bedeutet, dass die Befeuerung und Beleuchtung auf den Flugbetriebsflächen für ca. ½ Stunde<br />

aktiviert ist.<br />

5.1 Befeuerung<br />

Die Start-/Landebahn wird für die Betriebsstufe III (CAT III) ausgerüstet, um weitgehend<br />

wetterunabhängige Landungen durchführen zu können. Wenngleich auch im anfänglichen Flugbetrieb<br />

nur die Betriebsstufe I (CAT I) vorgesehen wird, werden alle betroffenen Anlagen (Befeuerung,<br />

Navigationsanlagen, Wettergeräte) so vorgesehen, dass eine zeit- und kostengünstige Aufrüstung<br />

auf CAT II/III möglich ist.<br />

Nachfolgend werden die notwendigen Befeuerungsanlagen beschrieben.<br />

5.1.1 Über(Ober)flurbefeuerung<br />

Überflurfeuer bestehen aus folgenden Komponenten:<br />

• Lampengehäuse<br />

• Lampenhalter<br />

• Lampenleistungseinheit<br />

• Reflektor<br />

• Leuchtmittel<br />

• Streuscheibe<br />

• Bruchkupplung<br />

• Feuerfuß<br />

• Anschlußkabel<br />

Die Leistung der Leuchtmittel reicht von 60 bis 200 W. Es werden, i.d.R. nur noch Halogenglühlampen<br />

verwendet.<br />

5.1.2 Unterflurbefeuerung<br />

Bei Unterflurfeuern handelt es sich um überrollbare Feuer für den Einsatz von Hoch- und Niederleistungsfeuer.<br />

Sie bestehen aus folgenden <strong>Teil</strong>en:<br />

• Oberteil mit Prisma, Optikeinsatz mit Lampenhalter, ggf. Farbfilter<br />

• Reflektor-Lampe(n)<br />

• Anschlußkabel.<br />

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Das Feuer wird in den Feuertopf eingebaut, der fest in die Flugbetriebsflächen eingebaut (vergossen)<br />

wird. Zwischen Feuer und Feuertopf verhindert eine Dichtung den Wassereintritt in Kabelschächte<br />

und Kabelschutzrohre.<br />

Die Leistung der Leuchtmittel reicht von 48 bis 150 W. Es werden i.d.R. Halogenglühlampen mit<br />

Sockel Pk 30 oder Halogen Kaltspiegelreflektorlampen verwendet.<br />

5.1.3 Anflugbefeuerung<br />

Die Anflugbefeuerung (APH) (vgl. Plan Nr. AOM.F<strong>2.1</strong>0.LP.100_00) besteht aus, von der Schwelle<br />

beginnend in Anflugrichtung, gerichteten weiß strahlenden Überflurfeuer ggf. Unterflurfeuern. Die<br />

Lampenleistung beträgt für die Überflurfeuer 200 Watt. Für die Unterflurfeuer z. B. 3 x 105 Watt.<br />

Die Anflugbefeuerung hat eine Länge von 900 m und besteht aus Kurzbalken, in der verlängerten<br />

Mittellinie, mit jeweils fünf Feuern. Der Längsabstand der Kurzbalken beträgt i.d.R. 30 m. Im Abstand<br />

300 m vor der Schwelle wird der Kurzbalken beidseitig mit Seitenreihen zu jeweils acht Feuern<br />

zum 300 m-Balken (Horizont) ergänzt. Der 300 m-Balken hat eine Breite von 30 m.<br />

Auf jedem mittleren Anflugfeuer und auf den Seitenreihenfeuern des 300 m-Balkens, sind rundumstrahlende<br />

Niederintensitätsfeuer (APL) montiert. Die Lampenleistung beträgt 48 Watt, die Lichtfarbe<br />

ist weiß. Für APL-Feuer können auch Unterflurfeuer eingesetzt werden.<br />

Die Anflugbefeuerung wird auf drei regelbare Kreise aufgeteilt. Für die APL-Befeuerung genügt<br />

i.d.R. ein eigener schalt- und regelbarer Kreis.<br />

Ab der Betriebsstufe CAT II/III wird 150 m vor der Schwelle der Anflugkurzbalken beidseitig um<br />

drei Anflugfeuer zum 150 m-Balken erweitert. Zwischen Schwelle und 300 m-Balken werden seitlich<br />

zum Anflugkurzbalken und 150 m-Balken, beidseitig drei gerichtete rot-strahlende Anflugfeuer<br />

errichtet (RSR). Diese Anordnung wird auf eigene Kreise aufgeteilt und ist von der Anflugbefeuerung<br />

getrennt schalt- und regelbar.<br />

Weiterhin wird die Anflugbefeuerung an das Gelände angepasst. Dies bedeutet, dass die Anflugbefeuerung<br />

aufgeständert werden muss. Bis zu einer Höhe von ca. 2 m wird dies mit ALU-Rohren,<br />

bei größeren Höhen mit Anflugbefeuerungsmasten realisiert. Diese Masten sind an definierten<br />

Stellen leicht brechbar und werden in GFK- Ausführung realisiert. Die Befeuerungsmaste bestehen<br />

aus dem Mast und der Traverse. Die Maste sind für Wartungsarbeiten kippbar. Es werden Masthöhen<br />

im Mittel ca. 13 m und bis ca. 23 m erforderlich (vgl. Plan Nr. AOM.F<strong>2.1</strong>0.LS.101_00).<br />

5.1.4 Anflugblitzkette<br />

Die Anflugbefeuerung wird durch eine Anflugblitzbefeuerung (Blitzkette, Lauflicht) ergänzt. Die<br />

Blitzkette erstreckt sich über die ganze Länge der Anflugbefeuerung, oder ab dem 300 m Balken in<br />

Richtung Anflug. Ab der Betriebsstufe CAT III müssen die Blitze zwischen dem 300 m Balken und<br />

der Schwelle abschaltbar sein. Die Durchlaufzeit der Blitzkette beträgt 2 Sekunden. Die Intensität<br />

der Blitze kann in drei Stufen eingestellt werden. Als Leuchtmittel werden i.d.R. Xenon-Blitzlampen<br />

mit 200 W verwendet.<br />

Seitlich der Schwellenbefeuerung werden zwei zusätzliche Blitzfeuer aufgebaut die so genannten<br />

Schwelleneckblitze (REIL).<br />

5.1.5 Schwellenbefeuerung<br />

Die Schwellen werden quer zur Start-/Landebahn mit insgesamt 14 grün-strahlenden gerichteten<br />

Feuern versehen. Der Abstand von der markierten Schwelle beträgt 3 m, der Abstand der Feuer<br />

untereinander beträgt 3 m. Die Schwellenfeuer werden mit 200 W-Halogenlampen bestückt. Seitlich<br />

der Start-/Landebahn sind dann mindestens 5 Überflurfeuer (Seitenreihen) zusätzlich zu installieren.<br />

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5.1.6 Aufsetzzonenbefeuerung<br />

Ab der Betriebsstufe CAT II wird eine Aufsetzzonenbefeuerung (TDZ) gefordert. Diese erstreckt<br />

sich über 900 m, bahneinwärts, von der Schwelle. Die Längsabstände betragen 30 m. Es werden<br />

jeweils drei weißstrahlende und gerichtete Unterflurfeuer beidseitig der Achse in die Start-<br />

/Landebahn eingebracht. Die Lampenleistung beträgt 48 Watt (100 W). Die TDZ-Befeuerung wird<br />

auf drei Serienkreise aufgeteilt.<br />

5.1.7 Start-/Landebahnrandbefeuerung<br />

Die Start-/Landebahnrandbefeuerung (REH) besteht aus nach zwei Seiten gerichteten (REH) mit<br />

Toplicht (REL) versehenen, oder aus rundumstrahlenden Feuern mit zwei bevorzugten Strahlrichtungen.<br />

Der Längsabstand der Randfeuer beträgt 60 m, der Abstand vom Start-/Landebahnrand 3<br />

m. Die Lichtfarbe ist weiß. Die Lampenleistung beträgt je nach Hersteller für das REH-Feuer 150<br />

bis 200 W und für das REL-Feuer 48 bis 60 W.<br />

Die Randbefeuerung wird auf mindestens zwei regelbare Serienstromkreise aufgeteilt. Der Niederintensitätsanteil<br />

hat eigene schalt- und regelbare Stromkreise.<br />

5.1.8 Start-/Landebahnmittellinienbefeuerung<br />

Die Start-/Landebahnmittellinienbefeuerung besteht aus zweistrahligen und zweikreisigen Unterflurfeuern<br />

zwischen den Schwellen. Sie ist ab der Betriebsstufe CAT II vorgeschrieben. Die Längsabstände<br />

betragen 15 m. Die Lampenleistung beträgt 48 oder 100 W je nach Feuertyp und Hersteller.<br />

Die Start-/Landebahnmittellinie ist codiert. Im mittleren <strong>Teil</strong> der Start-/Landebahn sind die<br />

Feuer in beide Richtungen weiß-strahlend. Von 900 m bis 300 m vor dem Start-/Landebahnende<br />

sind die Feuer alternierend rot/weiß-strahlend, die letzten 300 m vor dem Start-/Landebahnende<br />

sind die Feuer rot-strahlend. Der Rotanteil wird durch das Einsetzen entsprechender Farbfilter im<br />

Feuer realisiert. Die Mittellinienbefeuerung kann landerichtungsabhängig schaltbar betrieben werden.<br />

Für jede Richtung ist sie dann auf mindestens zwei Serienstromkreise aufgeteilt.<br />

5.1.9 Start-/Landebahnendbefeuerung<br />

Die Endbefeuerung besteht aus quer zur Bahn angeordnete in Anflugrichtung einstrahlige gerichteten<br />

rot-strahlenden Feuern. Es werden 8 Endfeuer benötigt. Die Lampenleistung beträgt 150 bis<br />

200 W<br />

Die Endbefeuerung kann in die Stromkreise der Start-/Landebahnrandbefeuerung integriert werden.<br />

5.1.10 PAPI-Anlagen<br />

Precision Approach Path Indicator (PAPI / Gleitwinkelbefeuerung) ist eine Sichtanfluglandehilfe<br />

und darf bis CAT I verwendet werden. Sie besteht aus vier Feuereinheiten mit je zwei Lampen à<br />

200 Watt. Eine PAPI-Anlage ist auf zwei Stromkreise aufzuteilen.<br />

Der Randabstand zur Start-/Landebahn bis 1.200 m Start-/Landebahnlänge beträgt 10 m ± 1 m,<br />

über 1.200 m Start-/Landebahnlänge 15 m. Feuerabstände untereinander 6 m ± 1 m, bzw. 9 m ± 1<br />

m.<br />

Der Abstand von der Schwelle wird berechnet. Hierbei sind das Bemessungsflugzeug, die Schwellenüberflughöhe<br />

und das Längs- und Quergefälle im Gelände bzw. der Bahn und der Gleitwinkel<br />

zu berücksichtigende Parameter. Je nach Einhalten des Anflugwinkels wird dem Piloten durch<br />

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rot/weiß-Übergänge angezeigt, ob er zu hoch oder zu niedrig anfliegt. PAPI-Befeuerungen sind mit<br />

ILS-Anlagen zu harmonisieren.<br />

5.1.11 Rollbahnrandfeuer<br />

Die Ränder der Rollbahnen werden mit blauen rundumstrahlenden Feuern markiert. Die Längsabstände<br />

sind max. 60 m. In Kurven werden die Feuer so verdichtet, dass eine eindeutige Kurvensituation<br />

erkennbar ist. Der Abstand vom Rollbahnrand beträgt i.d.R. 1,5 m. Die Rollbahnrandfeuer<br />

werden mit Leuchtmitteln von 45-60 W, je nach Hersteller, ausgerüstet. Sie werden in Serienkreisen<br />

betrieben. Es genügt eine Intensitätsregelung in drei Stufen.<br />

5.1.12 Rollbahnmittellinienbefeuerung<br />

Für Rollbahnen, die bei der Betriebsstufe nach CAT III genutzt werden, muss eine Rollbahnmittellinienbefeuerung<br />

installiert werden.<br />

Für eine Rollführung kann diese auch auf anderen untergeordneten Rollbahnen eingebaut werden.<br />

Als Mittellinienfeuer sind je nach Rollbeziehung ein- oder zweiseitig, grün-strahlende Unterflurfeuer<br />

zu verwenden. Es werden Leuchtmittel mit einer Leistung von 48 W eingesetzt. Der Feuerabstand<br />

richtet sich nach der Betriebsstufe.<br />

• CAT I Längsabstand Gerade max. 30 m, Kurve max. 15 m<br />

• CAT II/III Längsabstand Gerade max. 15 m, Kurve max. 7.5 m bei R< 400 m<br />

Auf der Start-/Landebahn beginnt die Rollbahnmittellinienbefeuerung neben der Start-<br />

/Landebahnachse, bei Schnellabrollbahnen min. 60 m vor dem Beginn der Rollbahnkurve.<br />

Bei Abrollbahnen, die bei der Betriebsstufe II/III genützt werden, ist die Rollbahnmittellinienbefeuerung<br />

zwischen Start-/Landebahn und i.d.R. dem Rollhaltebalken zu codieren. Je nach Rollbeziehung<br />

sind die Bereiche abschnittsweise schaltbar zu gestalten. Die Rollbahnmittellinienbefeuerungen<br />

werden in Serienkreisen betrieben.<br />

5.1.13 Haltebalkenbefeuerung<br />

Haltebalken- oder Stoppbarrenbefeuerungen sind an Rollhalteorten zu einer CAT II/III betriebenen<br />

Start-/Landebahn einzubauen. Zum Zweck einer Rollführung sind diese auch an z.B. Rollbahnkreuzungen<br />

vorzusehen. Sie bestehen aus rot-strahlenden Unterflurfeuern, die mit Abständen von<br />

max. 3 m über die Breite der Rollbahn aufgeteilt werden. Die Lampenleistung beträgt i.d.R. 150<br />

W. Die Haltebalkenbefeuerung wird auf zwei regelbare Kreise aufgeteilt.<br />

5.2 Start-/Landebahn / Rollbahnbeschilderung<br />

Rollverkehr-Hinweisschilder werden zur Orientierung des Piloten aufgebaut. Sie werden in zwei<br />

Kategorien aufgeteilt:<br />

a) Gebots/Verbotsschilder<br />

• Start-/Landebahn- und Rollbahnkreuzungszeichen: Weiße Schrift auf rotem Grund<br />

• Rollhaltezeichen für die Betriebsstufe I, II, III: Weiße Schrift auf rotem Grund<br />

• NO ENTRY-Zeichen: Weiße Schrift auf rotem Grund<br />

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b) Hinweisschilder<br />

• Richtungs/Zielschilder: Schwarze Schrift auf gelbem Grund<br />

• Ortsschilder: Gelbe Schrift auf schwarzem Grund<br />

• TORA/TODA-Schilder (Verbleibende Startreststrecke): Schwarze Schrift auf gelbem<br />

Grund<br />

Die Schilder und insbesondere die Schriftart, werden nach ICAO bzw. FAA-Vorschriften ausgeführt.<br />

Die Schilder sind aus leicht brechbaren Materialien herzustellen. Es werden innen beleuchtete<br />

Schilder verwendet. Je nach Hersteller werden eine oder mehrere Halogenlampen 45 W oder<br />

spezielle Leuchtstofflampen verwendet.<br />

5.3 Navigation<br />

Für ein Präzisions-Instrumentenanflugverfahren (ILS) werden die nachfolgend beschriebenen<br />

Komponenten benötigt, wobei diese für die An-/Abflugnavigation erforderlichen NDB-/DME-<br />

Funkfeuer ergänzt werden. Diese dienen gleichzeitig als Anflughilfe (z. B. Ausfall des ILS) für den<br />

Fall vom Nicht-Präzisionsanflugverfahren.<br />

Die nachfolgend beschriebenen Komponenten sind in Plan AOM.F<strong>2.1</strong>0.LP.100_00 dargestellt.<br />

5.3.1 Gleitwegsender<br />

Der Standort des Gleitwegsenders (GP) mit Sendeantenne und Monitorantenne orientiert sich je<br />

nach Start-/Landebahnneigung/Steigung. Eine erste Berechnung ergab für den GP 09 einen Abstand<br />

zur Schwelle von ca. 333 m, für den GP 27 einen Abstand von ca. 360 m. Die Gleitweganlage<br />

wird für einen Gleitwinkel von 3° ausgelegt. Der exakte Standort wird zusätzlich über die Parameter<br />

des Antennenvorgeländes, der Schwellenhöhe (Topographie) und der geforderten Schwellenüberflughöhe<br />

(i.d.R. im Mittel 16,5 m) nach Fertigstellung und Vermessung des Geländes ermittelt.<br />

Der Abstand von der Start-/Landebahnmittellinie beträgt nach Abstimmung mit der DFS 120<br />

m. Zwischen Sendeantenne und Monitormast wird eine so genannte Reflexionsfläche errichtet<br />

(i.d.R. ab CAT II). Der Standort der Monitorantenne wird erst nach der Erstflugvermessung genau<br />

ermittelt, der Abstand beträgt ca. 60 m – 80 m vor der Sendeantenne. Die technischen Einrichtungen<br />

sind in einem Sende-Shelter, unmittelbar hinter der GP-Antenne, untergebracht. Die Anlagen<br />

werden über Batterien gepuffert betrieben. Der Anschluss erfolgt über das flughafeneigene, notstromgestützte<br />

Strom/Fernmeldenetz.<br />

5.3.2 Landekurssendeanlage<br />

Der Landekurssender (LLZ) mit Sendeantenne wird gemäß mit der DFS getroffenen Festlegung in<br />

einer Entfernung von 300 m vor der dem Landeanflug gegenüberliegenden Schwelle errichtet. Der<br />

Sende-Shelter wird seitlich der Start-/Landebahnachse auf Höhe der Antenne im Abstand zwischen<br />

80 m (LLZ 27) und 100 m (LLZ 09) erstellt Vor der Landekursantenne wird ein Nahfeldmonitor<br />

errichtet. Die Entfernung liegt bei ca. 120 m<br />

Der Fernfeldmonitor für den Kurs (ab CAT II/III) wird am Haupteinflugzeichen auf der verlängerten<br />

Start-/Landebahnachse erstellt.<br />

Der Fernfeldmonitor für die Breite (ab CAT II/III) steht an dem Ort mit einer DDM (Difference in<br />

depth of modulation (Differenz der Modulationsgrade)) von 15,5 % oder 7,5 % dies entspricht einem<br />

Abstand zwischen 130 m bzw. 80 m seitlich der Start-/Landebahnmittellinie in Höhe der gegenüberliegenden<br />

LLZ-Antenne. Abkürzungsverzeichnis<br />

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5.3.3 Marker (Einflugzeichen)<br />

In einer ILS-Anlage werden i. d. R. zwei Marker integriert: Der Outermarker (OM) und der Middle<br />

Marker (MM). Der MM befindet sich 1.050 m ± 150 m vor der Schwelle, der OM 7200 m ± 300 m<br />

vor der Schwelle, der seitliche Versatz von der Anfluggrundlinie soll beidseitig nicht größer als 75<br />

m sein.<br />

Die Marker sind baugleich und bestehen aus der Antenne und dem Sender. Die Sendeeinrichtung<br />

ist in einem Sende-Shelter untergebracht.<br />

5.3.4 Sonstiges<br />

Vor den Antennen des GP und des LLZ sind so genannte Senderschutzzonen auszuweisen. Diese<br />

teilen sich in Critical und Sensitve Area auf. Diese Flächen werden durch den Anlagenhersteller<br />

vorgeschlagen und durch die DFS bestätigt oder festgelegt. Diese Flächen sind durch z.B. Kunststoffketten<br />

und Hinweisschilder zu schützen.<br />

Die GP-Antenne, die LLZ-Antenne, die Sendergebäude sowie die Monitorantennen sind mit einer<br />

Tages- und Nachtkennzeichnung (Hindernisfeuer) zu versehen.<br />

ILS-Anlagen sind grundsätzlich an das Notstromnetz (mit Ausnahme des OM) anzuschließen. Alle<br />

Komponenten sind mit Notstrombatterien (gepufferter Parallelbetrieb) auszurüsten.<br />

Die Sender sind grundsätzlich dualisiert auszuführen, ab CAT III im „Hot stand by“.<br />

Zur Kontrolle und der Einmessung der LLZ-Signale müssen Bodenmesspunkte erstellt werden.<br />

Diese werden auf einem Meßkreis vor der LLZ-Antenne dauerhaft mit Gradeinteilung markiert.<br />

Die ILS-Anlagen werden auf dem Tower von den Lotsen überwacht (Ampelschaltung) und durch<br />

eine Landerichtungsumschaltung umgeschaltet. Die Anlagen werden über eine Fernwirkanlage<br />

kontrolliert und gesteuert.<br />

Die Sendeanlagen werden in klimatisierten Sheltern aufgestellt (ab CAT III Pflicht).<br />

5.3.5 DME<br />

Das Distance Measuring Equipment (DME)-System ist ein Navigationssystem im Frequenzband<br />

um 1.000 MHz. Es übermittelt dem anfliegenden Piloten die Distanz auf den festgelegten Bodenbezugspunkt.<br />

Dies ist in der Regel die Landeschwelle. Als Kombination DME/LLZ und DME/NDB<br />

sind bei einem Ausfall des ILS „Nichtpräzisionsanflugverfahren“ möglich. Die Ausführung ist als<br />

rund-strahlendes DME oder sektoriell strahlendes DME möglich. Der Standort ist im ersten Fall in<br />

etwa platzmittig. Im Fall Kassel-Calden ist die Montage auf dem Towerdach vorgesehen. Das DME<br />

besteht im Wesentlichen aus dem Sendegerät, der Antenne und der Überwachungseinrichtung.<br />

5.3.6 NDB<br />

Das ungerichtete Funkfeuer (Non Directional Beacon (NDB)) ist eine Bodennavigationshilfe. Das<br />

NDB arbeitet in der BRD im Frequenzbereich zwischen 190 – 550 kHz.<br />

Das NDB (als Platz-NDB) wird idealerweise beim MM 27 aufgestellt. Die Antennenhöhe beträgt<br />

zwischen 12 und 20 m (abhängig vom Gelände). Um die Antenne wird eine Fläche von ca. 15 m<br />

Radius freigehalten, da unter der Antenne im Erdboden Erdungsradiale als Antennengegengewicht<br />

eingebracht werden müssen. Das NDB besteht im Wesentlichen aus dem Sendegerät, der Antennenanpasseinheit<br />

und der Antenne.<br />

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5.3.7 Peiler<br />

Die Funkpeilanlage arbeitet im Frequenzband des Flugfunks (Boden/Luft). Das empfangene Funksignal<br />

wird so aufbereitet, dass der Towerlotse die Richtung (auf einem Anzeigegerät mit Windrose)<br />

des anfliegenden im Funkverkehr stehenden Flugzeuges erkennen kann.<br />

Die Peilanlage wird auf dem Flugplatzgelände platziert. Eine vorausgehende Standortermittlung<br />

durch den Anlagenhersteller mittels Befliegung ist notwendig. Die Antenne sollte möglichst bodennah<br />

installiert werden (Höhe der Antennenanordnung ca. 4 m). Es sind Großbasisanlagen (mit<br />

kreisförmiger Antenne) und Kleinbasisanlagen (mit Doppler-Peilantennen) realisierbar.<br />

5.4 Sonstige Anlagen<br />

5.4.1 Windrichtungsanzeiger<br />

Im Bereich jeder Schwelle ist ein Windrichtungsanzeiger (WDI) zu installieren. Der Mast hat eine<br />

Höhe von ca. 4,5 m. Der Mast ist aus GFK und somit leicht brechbar. Er ist mit einer rot/weißen<br />

Tagessichtmarkierung versehen. Der WDI ist von unten beleuchtet. Die Strahler sind auf Bruchkupplungen<br />

montiert. Es werden Leuchtmittel mit ca. 70 Watt verwendet. Auf der Spitze ist ein<br />

Hindernisfeuer angebracht. Der Windsack hat eine Länge von ca. 4 m.<br />

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5.4.2 Signalfeld<br />

Das Signalfeld ist eine befestigte Fläche in Höhe der Start-/Landebahnmitte seitlich der Bahn.<br />

Das Signalfeld muss vom Tower und beiden Anflugrichtungen einsehbar sein.<br />

Auf diesem Signalfeld werden mindestens folgende Komponenten montiert:<br />

• Lande–T, der T-Balken ist beweglich<br />

• Sperrkreuz, eine Diagonale des Sperrkreuz ist beweglich<br />

• Hinweistafel für den Rollverkehr z.B. Hantelzeichen<br />

Die Signalfläche wird mit Tiefstrahlern beleuchtet.<br />

5.4.3 Glatteisfrühwarnsystem<br />

Um dem Winterdienst rechtzeitig über eventuelle Glatteisbildung auf der Start-/Landebahn und den<br />

Rollbahnen zu informieren, kann ein Glatteisfrühwarnsystem installiert werden...<br />

Dieses besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:<br />

• Temperatursensoren: Diese werden in Nähe der Aufsetzpunkte der Start-/Landebahn<br />

sowie in den Rollbahnein- und Ausmündungen und an sonstigen strategisch wichtigen<br />

Punkten in die Flugbetriebsflächen eingelassen.<br />

• Niederschlagsmelder und Windmesseinrichtungen: In ca. 1,5 m Höhe über dem Boden,<br />

diese können bei den Runway Visual Range (RVR) -Anlagen platziert werden.<br />

• Übertragungsnetzwerk mit Stromversorgungen, der Datensammeleinheiten und den<br />

Multiplexern.<br />

Die Auswertung der Daten erfolgt zentral z.B. beim Winterdienst des Flughafens.<br />

5.4.4 Meteorologische Anlagen<br />

Für eine präzisionsanflugtaugliche Start-/Landebahn müssen Wetterdienstgeräte vorgehalten werden.<br />

Im Einzelnen sind dies:<br />

• Für jede Anflugrichtung wird ein Wolkenhöhenmesser (WHM) benötigt. Die Entfernung<br />

des Aufstellortes beträgt zwischen 650 m und 1.050 m vor der jeweiligen Schwelle.<br />

• Für jede Schwelle wird eine Windmesseinrichtung (Windrichtung, Windgeschwindigkeit)<br />

benötigt. Aus Hindernisgründen ist der Windmast ca. 300 m seitlich der Start-<br />

/Landebahnachse zu platzieren.<br />

• Zentral oder an einem Standort einer Windmesseinrichtung platziert wird der Wettergarten<br />

erstellt, bestehend aus den Sensorien für Temperatur, Feuchte, Luftdruck und<br />

Taupunkt. Der Taupunkt wird aus der Temperatur und der Feuchte errechnet; es wird<br />

kein eigener Sensor benötigt.<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Drei Sichtweitenmesseinrichtungen für die RVR. Deren Standorte liegen in Schwellennähe und<br />

einmal Start-/Landebahnmittig. Der seitliche Abstand von der Start-/Landebahnmittellinie beträgt<br />

zwischen 75 m und 120 m. Der Abstand zu den Schwellen darf max. 300 m betragen.<br />

Die Wetterdienstgeräte werden durch eigene Stromversorgungskabel und Fernmelde-/Signalkabel<br />

versorgt. Die Stromversorgungen der Wetterdienstgeräte müssen an die Notstromversorgung angeschlossen<br />

werden. Die Wetterdaten werden zentral verarbeitet und dargestellt (z. B. Wetterbeobachtung<br />

im Tower).<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

6 GEOTECHNISCHE MAßNAHMEN<br />

Der Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einen Verkehrsflughafen erfordert großräumige<br />

Erdmengenbewegungen und umfangreiche geotechnische Zusatzmaßnahmen, die durch<br />

ihren Umfang und ihre Kostengewichtung eine wichtige planerische Randbedingung darstellen.<br />

Die detaillierte Beschreibung und Beurteilung, des Baugrundes, der Geotechnik und der Hydrogeologie,<br />

ist Gegenstand gesonderter Unterlagen [U11], [U12].<br />

Der folgende Abschnitt erläutert zum einen die wichtigsten Randbedingungen und Maßnahmen,<br />

die in engem Zusammenhang mit dem Flughafenausbau stehen, und zum anderen deren technische<br />

Umsetzung während des Baus.<br />

6.1 Baugrundbeschreibung<br />

6.1.1 Schichtenverlauf/-aufbau<br />

Das geologische Normalprofil im Untersuchungsgebiet des Baugrundgutachtens stellt sich folgendermaßen<br />

dar [U11]:<br />

In Oberflächennähe steht Oberboden mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von ca. 40 cm an.<br />

Unmittelbar darunter stehen quartäre Deckschichten (Löß) an. Diese Schichten weisen eine variable<br />

Mächtigkeit bis 9 m im Westen und bis 6 m im Osten auf.<br />

Dieser nahezu flächendeckende, überwiegend weichplastische Löß ist als gering tragfähig und<br />

äußerst verformungs- und witterungsempfindlich einzuschätzen.<br />

Im Westen des Untersuchungsgebietes stehen unter der Lößschicht Kalk- und Mergelsteine des<br />

Unteren Muschelkalkes an. Diese Schichten weisen eine Mächtigkeit von ca. 50 m auf. Sie sind als<br />

gut tragfähig und gering verformungsempfindlich anzusehen.<br />

Im Osten des Untersuchungsgebietes stehen unterhalb der quartären Deckschichten (Löß) tertiäre<br />

Sande und Tone (Mächtigkeit z.T. höher als 12 m) an, die ähnlich wie der Löß als gering tragfähig<br />

und witterungsempfindlich einzustufen ist.<br />

Im Osten des Untersuchungsgebietes stehen unterhalb den tertiären Sanden und Tone vorwiegend<br />

Ton- bis Schluffsteine der Röt-Folge (Oberer Buntsandstein) an, Mächtigkeit ca. 130-180 m<br />

(geschätzt), die als gut tragfähig und verformungsempfindlich anzusehen sind.<br />

Unterhalb der o.g. Schichten vorhandene Formationen sind für die geotechnischen Maßnahmen<br />

nicht von Bedeutung und werden hier nicht aufgeführt.<br />

6.2 Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Baugrund<br />

Durch den Flughafenbau werden Erdmengen von ca. 3,5 Mio. m³ auf- und abgetragen. Die Modellierung<br />

des Flughafengeländes einschl. Gewerbegebiet wurde so vorgenommen, dass es zu einem<br />

Ausgleich zwischen Abtrags- und Auftragsmengen kommt und dass die Erdmengenbewegungen<br />

insgesamt minimiert werden.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

6.<strong>2.1</strong> Freier oberer GW-Leiter<br />

Durch die Baumaßnahme wird der obere freie GW-Leiter angeschnitten. Die technischen Maßnahmen<br />

die durch das anschneiden des freien GW-Leiters notwendig werden, sind im<br />

<strong>Teil</strong> F 4.1 – Luftseitige Entwässerung beschrieben.<br />

6.2.2 Gespannter GW-Leiter<br />

Wie im Lageplan Flugbetriebsflächen zulässige / geplante Abbautiefen (Plan<br />

OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.011_00) zu sehen ist, werden die zulässigen Abbautiefen gem. Baugrundgutachten<br />

gegen Liegendwasserdurchbruch durch die Baumaßnahme eingehalten.<br />

6.3 Erforderliche Maßnahmen<br />

6.3.1 Auftragsbereich<br />

Sandwich-Bauweise<br />

Die in den Einschnittbereichen gewonnenen Lockergesteinsmassen sowie das Festgesteinsmaterial<br />

werden in den Auftragsbereichen großflächig eingebaut.<br />

Die Aufschüttungen erfolgen mit z.T. aufbereiteten Schüttmaterialien, die wechselweise in Lagen<br />

von ca. 20 bis 30 cm Höhe eingebaut wird. Der lagenweise Einbau begünstigt den Einbaubetrieb<br />

auch während der niederschlagsreichen Jahreszeit.<br />

Mit dem vorliegenden Verhältnis Löß / Muschelkalk von 3,2 / 2 ergibt sich für diese Bauweise folgender<br />

Schichtenaufbau.<br />

Abb. 6-1: Sandwich-Bauweise<br />

Die anstehenden Löß- und Festgesteinsbildungen eignen sich zum <strong>Teil</strong> nur nach Bindemittelzugabe<br />

bzw. nach brechen und sieben zum Wiedereinbau.<br />

Bodenverbesserung durch Kalkzugabe<br />

Der im Untersuchungsgebiet anzutreffende Löß ist als gering tragfähig und äußerst verformungsund<br />

witterungsempfindlich einzuschätzen. In Bereichen, die unter Lasteinfluss von Bauwerken stehen<br />

bzw. bei denen keine Langzeitverformungen nach Fertigstellung der Baumaßnahme auftreten<br />

dürfen, wird die Tragfähigkeit des Lösses für den Wiedereinbau durch die Zugabe von Bindemitteln<br />

verbessert.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Aufbereitung des Festgesteines<br />

Das im Einschnittsbereich gewonnene Festgesteinsmaterial (Muschelkalk, Buntsandstein) wird<br />

mittels Brecher- und Siebanlagen auf eine einbau- und verdichtungsfähige Korngröße gebrochen.<br />

Die Auftragsbereiche werden unterschieden in<br />

• Auftragsbereich mit aufbereitetem Löß<br />

• Auftragbereich mit nicht aufbereitetem Löß<br />

Auftragsbereiche mit aufbereitetem Löß (vgl. Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00)<br />

In Bereichen, die unter Lasteinfluss von Bauwerken stehen bzw. bei denen keine Langzeitverformungen<br />

nach Fertigstellung der Baumaßnahme auftreten dürfen, wird die Tragfähigkeit des Lösses<br />

für den Wiedereinbau durch die Zugabe von Bindemitteln verbessert.<br />

• Lastabtragungsbereich der Start-/Landebahn auf einer Gesamtbreite von 150 m<br />

• Lastabtrabungsbereich der Rollbahn und Abrollwege auf einer Gesamtbreite von 100<br />

m<br />

• Vorfeldflächen<br />

• Dammböschungen auf einer Breite bezogen auf die Böschungsoberkante von mindestens<br />

der doppelten Böschungshöhe.<br />

Auftragsbereiche mit nicht aufbereitetem Löß (vgl. Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00)<br />

Aufgrund der hohen Kosten für die Materialaufbereitung wird in <strong>Teil</strong>bereichen auf die Kalkzugabe<br />

im Lößgestein verzichtet. Damit entstehen in diesen Bereichen mit der Zeit zusätzliche Setzungen,<br />

die nach Beendigung der Baumaßnahme periodisch kontrolliert und durch Nachschüttungen ausgeglichen<br />

werden müssen (vgl. Kapitel 7.4.1)<br />

Zu diesen Flächen zählen folgende Auftragsbereiche:<br />

• Flächen zwischen dem Lastabtragungsbereich der Start-/Landebahn und der nördlichen<br />

Böschungsbereichen<br />

• Flächen zwischen dem Lastabtragungsbereich der Start-/Landebahn und dem Lastabtragungsbereich<br />

der Rollbahn<br />

• Flächen zur Geländemodellierung der Schutzzonen der ILS-Anlagen (Critical und sensitive<br />

Areas der Gleitwegsender)<br />

Abb. 6-2: Unterscheidung der Auftragsbereiche mit Löß (Schemaskizze)<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Einsatz von Vertikaldrains<br />

Im Auftragsbereich werden nach Abtrag des Oberbodens die anstehenden Bodenschichten vom<br />

Dammkörper in Sandwich-Bauweise überdeckt. Die Auflast des Dammkörpers einschließlich Verkehrslasten<br />

führt zu erheblichen Setzungen in den natürlichen anstehenden weichplastischen Bodenschichten<br />

(Löß). Diese Setzungen finden üblicherweise bei diesen Schichten nur sehr langsam<br />

statt (Konsolidierungzeit bis zu 5 Jahre).<br />

Um aufwändige Bodenverbesserungsmaßnahmen in diesen natürlich anstehenden Schichten (z.B.<br />

in Form von Kalkzugabe oder Rüttelstopfverdichtung) zu vermeiden, wird eine beschleunigte Bodenkonsolidierung<br />

dieser anstehenden weichen Schichten geplant. Dies geschieht durch Einbringen<br />

von Vertikaldrains in die weichen Schichten, die durch Verkürzung der Drainwege den Abbau<br />

des Porenwasserdruckes unter Auflast begünstigen und damit die Konsolidierungszeit auf ca. 1<br />

Jahr verkürzen.<br />

Damit wird erreicht, dass die Setzungen der weichen anstehenden Schichten, die infolge der Auflasten<br />

erst in mehreren Jahren auftreten würden, innerhalb kurzer Zeit (meistens bereits beim Einbauvorgang)<br />

auftreten und bei Inbetriebnahme des Bauwerkes bereits zum größten <strong>Teil</strong> abgeklungen<br />

sind.<br />

Die Vertikaldrains werden großflächig im Lastabtragungsbereich der Verkehrsbauwerke eingebracht,<br />

d.h. im Auftragsbereich unterhalb der Start-/Landebahn, Rollbahn und Vorfelder (vgl. Plan<br />

OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003; bzw. <strong>Teil</strong> F 4.1 Plan OPB.F4.10.DT.044). Der Ausbreitungswinkel wurde mit<br />

45° vorgesehen. Oberhalb der Vertikaldrains wird eine 30 cm starke Drainschicht aus kapillarbrechendem<br />

filterstabilem Material vorgesehen. Diese Drainschicht wird über Drainrohre DN 100 entwässert.<br />

6.3.2 Abtragsbereich<br />

Liegen die Linienbauwerke und Verkehrsflächen auf weichplastischem bzw. locker gelagertem<br />

Untergrund (Lößgestein) im Einschnittsbereich, dann sind zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Untergrundes<br />

Maßnahmen erforderlich. Hierfür sind Rüttelstopfverdichtung (RSV) und Bodenverbesserung<br />

vorgesehen.<br />

Rüttelstopfverdichtung (RSV)<br />

Das RSV-Verfahren wird angewendet, falls die Tiefe der weichen Bodenschicht (Löß) größer als 1<br />

m ist.<br />

Bei diesem Verfahren werden Schotter- bzw. Kiessäulen in den weichplastischen bzw. locker gelagerten<br />

Baugrund eingebracht, wobei sich der umgebende Boden während der Herstellung der<br />

Säulen zusätzlich verdichtet. Als Einbaumaterial eignet sich z.B. weitgestufter Kiessand der Körnung<br />

0/45.<br />

Zwischen und oberhalb der Verdichtungssäulen wird eine mindestens 1 m mächtige Tragschicht<br />

aus Schotter oder Kies (z.B. Körnung 0/32) eingebaut, damit die notwendige Lastabtragung durch<br />

lokale Gewölbebildung zwischen den einzelnen Säulen gewährleistet ist.<br />

Die Schottersäulen ragen bis mindestens 50 cm in die tragfähige Schicht.<br />

Die Schottersäulen werden im Ausbreitungsbereich der Verkehrsbauwerke im Einschnittbereich<br />

angeordnet. Der Ausbreitungswinkel wird mit 45° vorgesehen.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Bodenverbesserung<br />

In Einschnittbereichen, bei denen der anstehende tragfähige Untergrund weniger als 1 m tiefer als<br />

die Gründungssohle der Verkehrsbauwerke liegt, wird der anstehende gering tragfähige Boden<br />

ausgebaut, verbessert und lagenweise wiedereingebaut.<br />

Eine Sandwich-Bauweise ist nicht erforderlich.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

7 ERDMENGENMANAGEMENT IN DER BAUPHASE<br />

7.1 Allgemeines<br />

Für die Durchführung der Baumaßnahme ist es erforderlich, umfangreiche Erdbewegungen durchzuführen.<br />

Die Erdbewegungen teilten sich in folgende Arbeiten auf:<br />

• Oberbodenabtrag<br />

• Erdbewegung des anstehenden Bodens<br />

• Aufbereitung des ausgebauten Muschelkalkes durch Brechen und Sieben<br />

• teilweise Aufbereitung des ausgebauten Lößes durch Bindemittelzugabe<br />

• Oberbodenauftrag<br />

7.2 Modellannahme<br />

Die Daten der Erdmengenberechung wurden auf Basis von digitalen Geländemodellen ermittelt.<br />

Grundlage hierfür sind die vorliegenden Vermessungsdaten des Ingenieurbüros Dr. Wesemann<br />

von 2003. Der Muschelkalkhorizont wurde anhand der für das Baugrundgutachten durchgeführten<br />

Erkundungsaufschlüsse interpoliert [U11].<br />

Zur Erdmengenermittlung wurden folgende Geländemodelle erstellt:<br />

• Geländemodell des bestehenden Geländes (Vermessung)<br />

• Geländemodell des Muschelkalkhorizontes (Erkundungsaufschlüsse [U11])<br />

• Geländemodell des geplanten Geländeverlaufes (Technische Planung)<br />

Die Erdmengenberechnung erfolgt durch Verschneidung der einzelnen digitalen Geländemodelle.<br />

Hieraus ermittelten sich die Menge des Muschelkalkabtrags, des Lößabtrags und des Bodenauftrags.<br />

Die geotechnischen Annahmen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bodengutachter.<br />

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7.3 Erdmengenverteilung<br />

Die im Baubereich anfallenden Erdmengen lassen sich in fünf Bereiche gliedern (vgl. Plan<br />

OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00)<br />

Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen<br />

Bereich 1: Erdauftrag<br />

Bereich 2: Erdabtrag (Löß und Muschelkalk)<br />

Bereich 3: Erdabtrag (Löß)<br />

Bereich 4: Erdauftrag<br />

Bereich 5: Erdabtrag (Löß und Muschelkalk)<br />

BE-Fläche = Baustelleneinrichtungsfläche<br />

7.3.1 Oberboden<br />

Die im Baubereich abzutragende Oberbodenstärke beträgt gemäß Bodengutachten im Mittel 0,40<br />

m. In der folgenden Tabelle (Tab. 7-1: Oberbodenabtrag) ist der erforderliche Oberbodenabtrag<br />

in den einzelnen Bereichen dargestellt.<br />

Tab. 7-1: Oberbodenabtrag<br />

Bereich<br />

Oberbodenabtrag<br />

1 ca. 22.500 m³<br />

2 ca. 103.000 m³<br />

3 ca. 121.900 m³<br />

4 ca. 265.500 m³<br />

5 ca.106.000 m³<br />

Summe ca.618.900 m³<br />

Der Oberbodenauftrag erfolgt je nach Einbauort in unterschiedlicher Stärke.<br />

In Abstimmung mit dem Bodengutachter wird der Oberboden in den Böschungen mit einer Stärke<br />

von 30 cm, in den Schultern mit einer Stärke von 10 cm und in den restlichen Flächen in einer<br />

Stärke von 70 cm eingebaut. Dies sind für die geplanten Begrünungsmaßnahmen geeignete<br />

Mächtigkeiten.<br />

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7.3.2 Erdabtragsbereiche<br />

Der Erdabtrag findet in den Bereichen 2, 3 und 5 statt (s. Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen).<br />

Bei den in der folgenden Tabelle (Tab. 7-2: Erdabtragsmengen) aufgeführten Erdmengen handelt<br />

es sich um die feste Masse des auszubauenden Materials.<br />

Tab. 7-2: Erdabtragsmengen<br />

Bereich Lößabtrag Muschelkalkabtrag<br />

2 ca. 456.810 m³ ca. 821.850 m³<br />

3 ca. 1.05<strong>2.1</strong>50 m³ -<br />

5 ca. 658.640 m³ ca. 455.500 m³<br />

Summe ca. <strong>2.1</strong>67.600 m³ ca. 1.277.350 m³<br />

Aus dem Bereich des Straßenbaues (Umverlegung der Bundesstraße 7) fallen zusätzlich Abtragsmengen<br />

in Höhe von ca. 25.000 m³ Löß an.<br />

7.3.3 Auflockerung<br />

Das in den Abtragsbereichen gewonnene Material lockert sich durch den Ausbau auf. Infolge dieser<br />

Auflockerung kommt es zu einer Volumenänderung des Materials gegenüber dem Volumen<br />

des natürlich vorhandenen unausgebauten Materials. Nach der Aufbereitung, dem Einbau und der<br />

Verdichtung des Materials verbleibt eine <strong>Teil</strong> dieser Volumenänderung und ist innerhalb der Mengenbilanz<br />

zu berücksichtigen. In den Bereichen mit unverbessertem Löß, kommt es nach dem<br />

Einbau und dem Verdichten noch zu Eigensetzungen des unverbesserten Lößes.<br />

Für den Mengentransport des Materials sind folgende Auflockerungen zu betrachten:<br />

• Auflockerung infolge Materialausbau<br />

• Auflockerung nach Aufbereitung<br />

Da aufgrund des Schüttgewichtes des aufgelockerten Materials bei Ausnutzung des maximalen<br />

Ladevolumens der Transportfahrzeuge die maximale Zuladung (Tonnen) überschritten wird, werden<br />

die beschriebenen Auflockerungen und die damit verbundene Volumenzunahme während der<br />

Bauphase nicht weiter betrachtet. Für die Ermittlung des benötigten Transportaufkommens (vgl.<br />

Kap.7.6.3) wird das Gewicht des zu transportierenden Materials zugrunde gelegt.<br />

Für die Mengenbilanz sind folgende Volumenänderungen zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 7.4):<br />

• verbleibende Auflockerung nach Einbau und Verdichtung des abgetragenen Materials<br />

• Eigensetzung des unverbesserten Löß<br />

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In Abstimmung mit dem Bodengutachter wurden die im Folgenden beschriebenen Auflockerungsfaktoren<br />

festgelegt.<br />

7.3.3.1 Verbleibende Auflockerung nach Einbau des abgetragenen Materials:<br />

Nach dem Einbau und Verdichtung des Materials verbleiben folgende Auflockerungen gegenüber<br />

dem Volumen des natürlich vorkommenden unausgebauten Materials:<br />

• Oberboden: 0 %<br />

• aufbereiteter Löß: 0 %<br />

• Muschelkalk: 5 %<br />

Diese Korrekturfaktoren sind bei der Mengenbilanz zu berücksichtigen.<br />

7.3.3.2 Eigensetzung des unverbesserten Löß<br />

In den Bereichen, in denen unverbesserter Löß eingebaut wird, kommt es über einen Zeitraum von<br />

ca. 2 bis 3 Jahren zu Eigensetzungen. Diese Eigensetzung ergibt eine Volumenreduzierung:<br />

• unverbesserter Löß: -5 %<br />

Dieser Korrekturfaktor ist bei der Mengenbilanz zu berücksichtigen.<br />

7.3.4 Erdauftragsbereiche<br />

Der Erdauftrag findet in den Bereichen 1 und 4 statt. (s. Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen).<br />

Die Auftragsbereiche werden mit den gewonnen Abtragsmengen in Sandwich-Bauweise hergestellt.<br />

Das heißt, es erfolgt lagenweise ein abwechselnder Einbau von Löß und Muschelkalk. Hierbei<br />

wird der Löß in den Bereichen, in denen keine Langzeitverformung nach Fertigstellung der<br />

Baumaßnahme erfolgen soll, mittels der Zugabe eines Bindemittels aufbereitet.<br />

Bei den in der folgenden Tabelle (Tab. 7-3: Erdauftragsmengen) aufgeführten Erdmengen handelt<br />

es sich um die eingebaute Mengen. Bei der Muschelkalkauftragsmenge ist eine Volumenänderung<br />

nach Einbau des aufbereiteten Muschelkalkes von 5 % berücksichtigt.<br />

Tab. 7-3: Erdauftragsmengen<br />

Bereich Auftragsbereich mit verbesserten Löß Auftragsbereich mit unverbesserten Löß<br />

Lößauftrag Muschelkalkauftrag Lößauftrag Muschelkalkauftrag<br />

1 ca . 45.600 m³ ca. 27.900 m³ ca. 27.100 m³ ca. 16.500 m³<br />

4 ca. 1.615.800 m³ ca. 988.400 m³ ca. 504.100 m³ ca. 308.400 m³<br />

Summe ca. 1.661.400 m³ ca. 1.016.300 m³ ca. 531.200 m³ ca. 324.900 m³<br />

Auftragsmengen Flughafen:<br />

Auftrag Löß ca. <strong>2.1</strong>92.600 m³<br />

Auftrag aufbereiteter Muschenkalk: ca. 1.341.200 m³<br />

Summe: ca. 3.533.800 m³<br />

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7.4 Mengenbilanz<br />

7.4.1 Ausgleich von Setzungen<br />

Im Zuge des Erdauftrags kommt es im Bereich des Erdmengenauftrags zu Setzungen. Die Gesamtsetzung<br />

ergibt sich aus folgenden Setzungen:<br />

Eigensetzung des unverbesserten Lösses (vgl. Kapitel 7.3.3.2)<br />

Untergrundsetzung im Massenauftragsbereich (Dammlast)<br />

Zum Ausgleich der Setzungen sind Massen vorzuhalten, die nach Beendigung der Konsolidierungszeit<br />

eingebaut werden.<br />

7.4.1.1 Eigensetzung des unverbesserten Lößes um 5%<br />

Zum Ausgleich der Eigensetzung des unverbesserten Lößes erforderliche Menge:<br />

ca. 531.200 m³ x 0,05 = ca. 26.560 m³<br />

7.4.1.2 Untergrundsetzungen von maximal 30 cm infolge der Dammlast<br />

Zum Ausgleich der Untergrundsetzungen erforderliche Menge:<br />

Massenauftragsfläche Bereich 1 (s. Abb. 7-1): ca. 56.300 m²<br />

Massenauftragsfläche Bereich 4 (s. Abb. 7-1): ca. 657.500 m²<br />

Summe: ca. 713.800 m² x 0,30 m = ca.214.140 m³<br />

In den Lastausbreitungsbreichen der Verkehrsbauwerke werden Vertikaldrainagen mit einer darüberliegenden<br />

30 cm mächtige Flächendrainage aus kapillarbrechendem filterstabilen Fremdmaterial<br />

eingebaut. Hierdurch erfolgen die Setzungen in diesen Bereichen innerhalb kurzer Zeit und<br />

sind bei Inbetriebnahme des Bauwerkes bereits zum größten <strong>Teil</strong> abgeklungen.<br />

Abzüglich Fläche Vertikaldrainage: ca. 182.000 m² x 0,30 m = - ca. 54.600 m³<br />

Summe Auftragsmenge zum Ausgleich der Setzungen infolge Dammlast: = ca. 159.540 m³<br />

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7.4.1.3 Gesamtsetzung<br />

Aus der Eigensetzung des unverbesserten Lösses und der Untergrundsetzung infolge Dammlast<br />

ergibt sich folgende Gesamtsetzung:<br />

Eigensetzung des unverbesserten Lößes: ca. 26.560 m³<br />

Untergrundsetzung infolge Dammlast: ca. 159.540 m³<br />

Gesamtsetzung: ca. 186.100 m³<br />

Zum Ausgleich dieser Setzungen wird im Bereich des Gewerbegebietes ca. 190.000 m³ Oberboden<br />

vorgehalten und nach Abklingen der Setzungen eingebaut.<br />

Hierfür wird abweichend von der gewählten Oberbodenandeckung von 70 cm im Auftragsbereich<br />

der Oberboden mit einer Stärke von 40 cm eingebaut. Nach Konsolidierung der Auftragsbereiche<br />

wird der im Bereich des Gewerbegebiets zwischengelagerte Oberboden angedeckt.<br />

7.4.2 Mengenbilanz der innerhalb der Baustelle gewonnenen Materialien<br />

7.4.<strong>2.1</strong> Oberboden<br />

erforderliche Oberbodenauftrag: 618.900 m³<br />

vorhandener Oberbodenabtrag: 618.900 m³<br />

7.4.2.2 Löß (vgl. Kapitel 7.3.3)<br />

Erforderlicher Auftrag:<br />

Flughafen 3.533.800 m³<br />

vorhandener aufbereiteter Muschelkalk: 1.277.350 m³ x 1,05 (Auflockerung) -1.341.200 m³<br />

erforderlicher Lößauftrag: <strong>2.1</strong>92.600 m³<br />

Vorhandener Lößabtrag:<br />

Lößabtrag aus Flughafen: <strong>2.1</strong>67.600 m³<br />

Lößabtrag aus Straßenbau: 25.000 m³<br />

vorhandener Lößabtrag: <strong>2.1</strong>92.600 m³<br />

7.4.2.3 Muschelkalk (vgl. Kapitel 7.3.3)<br />

erforderlicher Muschelkalkauftrag: 1.341.200 m³<br />

vorhandener Muschelkalkabtrag: 1.277.350 m³ x 1,05 (Auflockerung) 1.341.200 m³<br />

7.5 Großräumiger Erdbau<br />

7.5.1 Randbedingungen zum Bauablauf Erdbewegung<br />

Die angetroffenen Böden eignen sich gemäß [U11] nach entsprechender Aufbereitung generell für<br />

die geplante Baumaßnahme.<br />

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Einbau und Verdichtung:<br />

Da die Abbau-, Einbau- und Verdichtungseigenschaften des Lößes stark vom Wassergehalt abhängig<br />

sind, sind Ab- bzw. Auftrag nach Möglichkeit auf die niederschlagsarmen Jahreszeiten zu<br />

beschränken.<br />

Aufbereitung der gewonnenen Mengen:<br />

Der gewonnene Muschelkalk ist vor dem Einbau aufzubereiten.<br />

Hierfür können raupenmobile Brecher- und Siebanlagen im Bereich der Gewinnungsstellen oder<br />

eine stationäre Brecher- und Siebanlage verwendet werden. Die Brecher- und Siebleistung ist auf<br />

die täglich gewonnenen Muschelkalkmengen abzustimmen.<br />

Überschlägig kann bei raupenmobilen Brecheranlagen von einer benötigten Leistung je Brecher<br />

von bis zu ca. 400 t/h ausgegangen werden. Die Anzahl der Brecher richtet sich nach der Anzahl<br />

der eingesetzten Abbaugeräte. Im Mittel kann davon ausgegangen werden, dass durchschnittlich<br />

ca. 4 Brecher und Siebanlagen benötigt werden.<br />

Bei einer stationären Brecher- und Siebanlage kann von einer benötigten Leistung von ca. 2000 t/h<br />

ausgegangen werden.<br />

Zur Verbesserung der Tragfähigkeit sowie zur Minimierung der Langzeitsetzungen ist der gewonnene<br />

Löß teilweise mittels Bindemittelzugabe aufzubereiten. Die Bindemittelzugabe erfolgt im Zuge<br />

des Einbaues (mixed in place). Hierfür wird der Löß lageweise eingebaut, mittels einer Planierraupe<br />

verteilt und eingeebnet, die erforderliche Bindemittelmenge mittels eines Streufahrzeuges<br />

aufgebracht und mit einer Bodenfräse eingefräst. Die erforderliche Frästiefe, Anzahl der Streufahrzeuge<br />

und Bodenfräsen ist von der täglichen Abbau- und Einbauleistung abhängig. Im Mittel kann<br />

von einer benötigten Anzahl von 10 Bodenfräsen ausgegangen werden.<br />

7.5.2 Zeitliche und räumliche Festlegung des Bauablaufs Erdbau<br />

Zur Disposition der Auf- und Abtragsmengen sowie zum Einhalten der Zeiträume für Einbau, Verdichtung<br />

und Setzungen ist nachfolgend ein grober Bauablauf beschrieben.<br />

Aufgrund des erheblichen Einflusses der umfangreichen Erdmengenbewegungen und geotechnischen<br />

Zusatzmaßnahmen auf die Gesamtbaumaßnahme ist der nachfolgend beschriebene Bauablauf<br />

im Rahmen der Ausführungsplanung zu verfeinern und im Detail darzustellen.<br />

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Grobbauablauf:<br />

1 Oberbodenabtrag in den Bereichen 4 und 5 (Zeitraum: ca. 4 Wochen)<br />

Zur Herstellung der Vertikaldrainagen im Bereich 4, zum Abtrag im Bereich 5 und zum Beginn der<br />

Auftragsarbeiten im Bereich 4 wird der Oberboden in <strong>Teil</strong>flächen der Bereiche 4 und 5 abgetragen<br />

und auf die Zwischenlagerflächen im Bereich der zu rodenden Waldflächen des Hegeholzes<br />

(Flächen 1 und 3) [U15] abgefahren und in Mieten aufgesetzt.<br />

Abb. 7-2: Oberbodenabtrag Bereiche 4 und 5<br />

2 Abtrag im Bereich 5 und <strong>Teil</strong>auftrag im Bereich 4 (Zeitraum: ca. 12 Wochen)<br />

Abtrag im Bereich 5<br />

Vor Beginn der Auftragsarbeiten im Bereich 4 wird mit den Abtragsarbeiten im Bereich 5 begonnen<br />

(s. Abb. 7-5). Hierzu wird der über dem Muschelkalk anstehende Lößboden gelöst und im Bereich<br />

5 zwischengelagert. Der unter der Lößlage anstehende Muschelkalk wird gelöst und mittels Brecher-<br />

und Siebanlage aufbereitet.<br />

<strong>Teil</strong>auftrag im Bereich 4<br />

Beginnend mit einer Lage aus aufbereitetem Muschelkalk wird mit den Auftragsarbeiten im Bereich<br />

4 begonnen (s. Abb. 7-7). Hierbei erfolgt lagenweise ein abwechselnder Einbau von Löß und Muschelkalk<br />

aus dem Abtragsbereich 5. Wie in Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00 zu sehen ist, wird hierbei<br />

in Bereiche unterschieden, in denen der Löß mittels Bindemittelzugabe aufbereitet wird, sowie in<br />

Bereiche, in denen der Löß ohne Bindemittelzugabe eingebaut wird.<br />

Abb. 7-3: Abtrag im Bereich 5<br />

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Abb. 7-4: <strong>Teil</strong>auftrag im Bereich 4<br />

3 Oberbodenabtrag in den Bereichen 2, 3 und Restflächen des Bereiches 4 (Zeitraum:<br />

ca. 10 Wochen)<br />

Zum Ende der Abtragsarbeiten im Bereich des Gewerbegebietes kann der Oberbodenabtrag in<br />

den Bereichen 2 und 3 sowie in den Restflächen der Bereiche 4 beginnen. Der hier abgetragene<br />

Oberboden wird im Bereich des Gewerbegebietes zur Zwischenlagerung in Mieten aufgesetzt.<br />

Abb. 7-5: Oberbodenabtrag Bereich 2, 3 / Restflächen Bereich 4<br />

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4 Abtrag in den Bereichen 2 und 3 und Auftrag im Bereich 4 (Zeitraum: ca. 22 Wochen)<br />

Mit Ende der Abtragsarbeiten im Bereich 5 wird mit den Abtragsarbeiten in den Bereiche 2 und 3<br />

begonnen.<br />

Abb. 7-6: Abtrag Bereiche 2 und 3 / Auftrag Bereich 4<br />

5 Oberbodenabtrag im Bereich 1 (Zeitraum: ca. 2 Wochen)<br />

Zum Ende der Abtragsarbeiten in den Bereichen 2 und 3 kann der Oberboden des Bereiches 1<br />

abgetragen werden. Der gelöste Oberboden wird in der nördlich der geplanten Schwelle 09 der<br />

Start-/Landebahn gelegenen Zwischenlagerfläche in Mieten aufgesetzt.<br />

Abb. 7-7: Oberbodenabtrag Bereich 1<br />

6 Auftrag im Bereich 1 (Zeitraum: ca. 8 Wochen)<br />

Die in den Abtragsbereichen 2 und 3 gewonnen Mengen werden im Auftragsbereich 1 eingebaut.<br />

Hierbei erfolgt lagenweise ein abwechselnder Einbau von Löß und Muschelkalk aus den Abtragsbereichen<br />

2 und 3. Wie in Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00 zu sehen wird hierbei in Bereiche unterschieden,<br />

in denen der Löß mittels Bindemittelzugabe aufbereitet wird sowie in Bereiche, in denen<br />

der Löß ohne Bindemittelzugabe eingebaut wird.<br />

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Abb. 7-8: Auftrag Bereich 1<br />

7 Oberbodenauftrag (Zeitraum: während des Erdbaus bzw. bis zu 2 Wochen nach Ende<br />

der Fertigstellung der Flugbetriebsflächen, der Hochbauten usw.)<br />

Der Oberbodenauftrag erfolgt mit fortschreitender Fertigstellung des Erdbaues, wobei hier zuerst<br />

die Oberbodenmieten aus dem Bereich des Hegeholzes rückgebaut werden. Im Bereich des Gewerbegebietes<br />

verbleiben ca. 190.000 m³ Oberboden. Dieser Oberboden wird zum Ausgleich der<br />

Setzungen verwendet und bis zum Ende der Konsolidierungszeit im Bereich des Gewerbegebietes<br />

zwischengelagert.<br />

Abb. 7-9: Oberbodenauftrag<br />

Die Gesamtbauzeit für den Erdbau (inklusive Oberbodenarbeiten) beträgt ca. 10 Monate.<br />

7.5.3 Herstellung Planum<br />

Die erforderlich Erdbauarbeiten sowie die geotechnischen Zusatzmaßnahmen sind im Zuge der<br />

Ausführung zeitlich so aufeinander abzustimmen, dass zuerst im Bereich des Hochbaus die für die<br />

Erstellung der Gebäude notwendigen Arbeitsebenen erreicht werden.<br />

Dies bedeutet, dass mit dem Einbau der Vertikaldrainagen und der Rüttelstopfverdichtung im Bereich<br />

der zu errichtenden Hochbauten begonnen wird.<br />

Die Abtrags- und Auftragsarbeiten in den Bereichen 3 und 4 sind dementsprechend zu koordinieren.<br />

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Die Herstellung der für den Einbau der Flugbetriebsflächen notwendigen Arbeitsebenen erfolgt mit<br />

Fortschritt der Erdarbeiten.<br />

7.5.4 Oberboden<br />

Der vorhandene Oberboden wird gemäß des Baufortschrittes abgetragen und in den dafür vorgesehenen<br />

Flächen (s. Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00) in Mieten zur späteren Wiederverwendung zwischengelagert.<br />

Die einzelnen Oberbodenmieten erhalten folgende Geometrie (s. Abb. 7-10: Anordnung Oberbodenmieten):<br />

Oberbodenmieten im Bereich des Hegeholzes:<br />

• Höhe: ≤ ca. 5,0 m<br />

• Aufstandsbreite: ca. 15,0 m<br />

• Kronenbreite: ca. 5,0 m<br />

• Böschungsneigung: 1:1<br />

• erforderliche Lagerfläche: ca. 36.000 m²<br />

• Volumen: ca. 120.000 m³<br />

• Zeitraum der Zwischenlagerung: ca. 9 Monate<br />

Oberbodenmieten im Bereich des Gewerbegebietes:<br />

• Höhe: ≤ ca. 7,5 m<br />

• Aufstandsbreite: ca. 20,0 m<br />

• Kronenbreite: ca. 5,0 m<br />

• Böschungsneigung: 1:1<br />

• erforderliche Lagerfläche: ca. 106.000 m²<br />

• Volumen: ca. 498.900 m³<br />

• Zeitraum der Zwischenlagerung: ca. 6 Monate bzw. bis zum Ende der Setzungen<br />

Abb. 7-10: Anordnung Oberbodenmieten<br />

Der Oberboden darf beim Abtrag und der weiteren Behandlung nicht verdichtet, verschmiert oder<br />

vermischt werden. Dichte Vegetationsschichten werden vor dem Abtrag des Oberbodens mit der<br />

Fräse oder Scheibenegge zerkleinern und mit Brandkalk abgestreut.<br />

Die Oberbodenmieten erhalten zum Schutz vor Verschlämmung und Erosion sowie gegen Unkraut<br />

eine Zwischenansaat.<br />

Um eine ausreichende Durchlüftung der Oberbodenmieten zu gewährleisten, werden in den Mieten<br />

Drainrohre eingebaut.<br />

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Zur Verringerung der Oberbodenauftragsmengen wurden folgende Möglichkeiten untersucht:<br />

• Gezielte Faulung des Oberbodens<br />

• Kalkzugabe zur Verfestigung und Wiedereinbau<br />

• Einbau des Oberbodens in bestimmten Bereichen mit einer Stärke von 70 cm<br />

Da sich der Oberboden auch nach Kalkzugabe nicht zum Wiedereinbau in den Auftragsbereichen<br />

eignet und eine gezielte Faulung des Oberbodens nicht sichergestellt werden kann, wurden diese<br />

Möglichkeiten wieder verworfen.<br />

Mit fortschreitender Fertigstellung der Auf- bzw. Abtragsbereiche wird der Oberboden aus den Mieten<br />

abgetragen und in den Böschungen mit einer Stärke von 30 cm, in den Schultern mit einer<br />

Stärke von 10 cm und in den restlichen Flächen in einer Stärke von 70 cm eingebaut.<br />

7.6 Angaben zur Baustelle<br />

7.6.1 Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Für die Baustelleneinrichtung, die Betankung der Fahrzeuge sowie das Abstellen der Fahrzeuge<br />

ist im Bereich der späteren Parkplätze des Flughafens eine Baustelleneinrichtungsfläche von ca.<br />

14.000 m² vorgesehen (s. Plan OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00). Die Baustelleneinrichtungsfläche wird mittels<br />

eines Bauzaunes gegen unbefugtes Betreten gesichert.<br />

Betankungsplatz:<br />

Der Betankungsplatz für Baufahrzeuge wird als gefällefreie Fläche so ausgebildet, dass von angrenzenden<br />

Flächen kein Oberflächenwasser zufließen kann, und kein Oberflächenwasser nach<br />

außen abfließen kann. Das auf dem Betankungsplatz anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt<br />

und über einen Ölabscheider der Vorflut zugeleitet.<br />

Die Fläche wird wie folgt befestigt.<br />

4 cm Asphaltbetondeckschicht<br />

10 cm bituminöse Tragschicht<br />

Betankungsort:<br />

Beim Einsatz von raupenmobilen Brecher- und Siebanlagen erfolgt die Betankung dieser Anlagen<br />

am Einsatzort. Zur Aufnahme von Tropfverlusten wird bei der Betankung der raupenmobilen Brecher-<br />

und Siebanlagen unterhalb des Tankschlauches eine doppelwandige, angepasste Wanne<br />

ausgelegt.<br />

Die Anforderungen der [U13] sind einzuhalten.<br />

Silos:<br />

Die Bindemittelsilos werden im Laufe der Auftragsarbeiten angeliefert und in Abhängigkeit des<br />

Baufortschrittes im Bereich der Einbaustelle aufgestellt.<br />

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Baustraßen:<br />

Die Erschließung der Baustelle erfolgt über eine neu anzulegende Baustraße, die im Bereich der<br />

späteren Flughafenzufahrt an die bestehende B7 anbindet und zur Baustelleneinrichtungsfläche im<br />

Bereich der späteren Parkplätze führt. Von dieser Baustelleneinrichtungsfläche führt eine neu anzulegende<br />

Baustraße auf der Trasse der späteren Flughafenzufahrt in das Baufeld (s. Plan<br />

OPB.F<strong>2.1</strong>0.LP.003_00).<br />

Der Transport des Oberbodens in die Zwischenlagerfläche Hegeholz erfolgt über neu herzustellende<br />

Baustraßen, sowie die bestehende Bundesstraße 7. Hierfür werden vom Baufeld auf die<br />

bestehende Bundesstraße 7 sowie von der Bundesstraße 7 zur Zwischenlagerfläche Baustraßen<br />

hergestellt.<br />

Innerhalb des Baustellenumgriffs erfolgt die Anlage von Baustraßen in Abhängigkeit des Baufortschrittes.<br />

Für den Massentransport wird zwischen der Start-/Landebahn und der Parallelrollbahn<br />

eine von West nach Ost verlaufende Baustraße angelegt. Im Zuge der Baudurchführung werden<br />

die Baustraßen innerhalb des Baufeldes mehrmals verlegt.<br />

Die Baustraßen werden wie folgt ausgebildet:<br />

Breite der Baustraßen:<br />

Befestigung:<br />

6,00 m<br />

5,0 cm ungebundenen Deckschicht<br />

40,0 cm Schottertragschicht<br />

7.6.2 Verkehrsaufkommen im Zuge der Erdmengentransporte<br />

Die für die Herstellung des Erdbaus sowie der Verkehrsanlagen notwendigen Mengentransporte<br />

lassen sich in folgende Gruppen einteilen:<br />

• Erdmengentransporte innerhalb des Baufeldes<br />

• Mengentransport über Baustraßen und die bestehende B7 außerhalb des Baufeldes<br />

Zur Abschätzung der erforderlichen Fahrten außerhalb des Baufeldes werden Transportfahrzeuge<br />

mit einer maximalen Zuladung von 28 t angesetzt.<br />

Zur Abschätzung der erforderlichen Fahrten im Baufeld des Flughafens werden Transportfahrzeuge<br />

mit einer maximalen Zuladung von 32 t angesetzt.<br />

Da aufgrund des Schüttgewichtes des aufgelockerten Materials bei Ausnutzung des maximalen<br />

Ladevolumen der Transportfahrzeuge die maximale Zuladung (Tonnen) überschritten wird, wird<br />

zur Ermittlung der erforderlichen Fahrten die zu transportierenden Mengen mittels des jeweiligen<br />

Raumgewichtes von Kubikmeter (m³) auf Tonnen (t) umgerechnet.<br />

Für den Mengentransport wurden folgende Werte angenommen:<br />

Raumgewicht:<br />

• Oberboden nach Abbau: 1,00 t/m³<br />

• Muschelkalk: 2,20 t/m³<br />

• Löß nach Abbau: 1,95 t/m³<br />

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7.6.<strong>2.1</strong> Erdmengentransporte innerhalb der Baustelle<br />

Tab. 7-4: Erforderliche Fahrten (Zuladung 32t)<br />

Material<br />

Menge<br />

erforderliche<br />

Fahrten<br />

ca. Zeitraum<br />

Oberbodentransport zum<br />

Gewerbegebiet<br />

498.900m³x1t/m³ =498.900t 15.600 2,5 Monate<br />

Transport gebr. Muschelkalk<br />

zur Einbaustelle<br />

1.277.350m³x2,20t/m³=2.810.170t 87.800 8 Monate<br />

Flughafen<br />

Lößtransport innerhalb<br />

<strong>2.1</strong>67.600m³x1,95t/m³=4.226.820t<br />

des Flughafens<br />

13<strong>2.1</strong>00 8 Monate<br />

Oberbodentransport vom<br />

(498.900t–190.000t)m³x1t/m³=<br />

Gewerbegebiet zur Einbaustelle<br />

308.900 t<br />

9.700 2,5 Monate<br />

Summe 245.200<br />

7.6.2.2 Mengentransport über Baustraßen außerhalb des Baufeldes<br />

Tab. 7-5: Erforderliche Fahrten (Zuladung 28t)<br />

Material<br />

Menge<br />

erforderliche<br />

ca. Zeitraum<br />

Fahrten<br />

Oberbodentransport zum<br />

Hegeholz<br />

120.000m³x1t/m³=120.000t 4.300 1 Monat<br />

Oberbodentransport vom<br />

Hegeholz zur Einbaustelle<br />

120.000m³x1t/m³=120.000t 4.300 1 Monat<br />

Transport Löß aus Straßenbau<br />

zur Einbaustelle<br />

verteilt<br />

über Bauzeit<br />

25.000m³x1,95t/m³=48.750t 1.800<br />

Summe 10.400<br />

7.6.3 Bindung von Staub<br />

Während den Trockenperioden werden zur Verringerung der Staubentwicklung durch Wind bzw.<br />

infolge des Baustellenverkehrs der Baubereich und die Baustraßen mittels Tankwagen bewässert.<br />

Das hierfür benötigte Wasser wird aus provisorischen Regenrückhaltebecken im Baufeld (s. Kapitel<br />

7.8.2) bzw. aus der Esse entnommen. Befestigte Flächen werden mittels Kehrmaschinen gereinigt.<br />

7.7 Anlieferung von Fremdmaterial<br />

Infolge der teilweise geringen Tragfähigkeit des im Bereich der Baumaßnahme anstehenden Bodens<br />

sind umfangreiche geotechnische Zusatzmaßnahmen erforderlich.<br />

Bei diesen geotechnischen Zusatzmaßnahmen handelt es sich um:<br />

• teilweise Aufbereitung des ausgebauten Lößes durch Bindemittelzugabe<br />

• Einbau von Vertikaldrains<br />

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• Rüttelstopfverdichtung<br />

• Bodenverbesserung (Mächtigkeit des Lößes < 1m)<br />

Für diese Maßnahmen ist es erforderlich Fremdmaterial extern anzuliefern.<br />

Bindemittelanlieferung zur Lößaufbereitung<br />

Im Bereich der Linienbauwerke ist der im Baufeld gewonnene Löß mittels Bindemittelzugabe aufzubereiten.<br />

Zur Aufbereitung des Lößmaterials eignen sich:<br />

• Feinkalk (bei Überschreitung des Bereiches mit optimalen Wassergehalt)<br />

• Kalkhydrat (im Bereich des optimalen Wassergehaltes)<br />

Die Wahl des Bindemittels sowie der erforderlichen Bindemittelbedarf ermittelt sich nach dem natürlichen<br />

Wassergehalt des gewonnenen Lößes. Eine exakte Bedarfsermittlung ist nur nach ortsbezogenen<br />

und zeitnahen, d.h. baubegleitender Untersuchungen des natürlichen Wassergehaltes<br />

möglich.<br />

Der erforderliche Bindemittelbedarf ergibt sich gemäß [U11] wie folgt:<br />

• im Mittel 81,5 kg Feinkalk je m³ Löß<br />

• im Mittel 107,5 kg Kalkhydrat je m³ Löß<br />

Daraus ergeben sich folgende Bindemittelmengen:<br />

• Feinkalk:<br />

aufzubereitender Löß: 1.661.400 m³<br />

Bodenverbesserung: 29.600 m³<br />

Gesamt: 1.691.000 m³<br />

erforderliches Bindemittel<br />

137.800 t<br />

oder<br />

• Kalkhydrat:<br />

aufzubereitender Löß: 1.661.400 m³<br />

Bodenverbesserung: 29.600 m³<br />

Gesamt: 1.691.000 m³<br />

erforderliches Bindemittel<br />

181.700 t<br />

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Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Flächendrain im Bereich der Vertikaldrainagen<br />

Im Bereich der Vertikaldrainagen wird eine 30 cm mächtige Flächendrainage aus einem filterstabilen<br />

kapillarbrechenden Korngemisch eingebaut.<br />

Fläche Vertikaldrainage: 182.000 m²<br />

filterstabiles kapillarbrechenden Korngemisch: 182.000 m² x 0,30 m = 54.600 m³<br />

Rüttelstopfverdichtung<br />

Im Abtragsbereich erfolgt zur Herstellung eines ausreichend tragfähigen Untergrunds eine Tragfähigkeitsverbesserung<br />

mittels Rüttelstopfverdichtung. Hierbei werden Schotter- bzw. Kiessäulen in<br />

den weichplastischen bzw. locker gelagerten Baugrund durch Einrütteln eingebracht. Um die notwendige<br />

Lastabtragung zwischen den einzelnen Schotter- bzw. Kiessäulen zu gewährleisten, wird<br />

oberhalb der Verdichtungssäulen eine mindestens 1 m mächtige Tragschicht aus Schotter oder<br />

Kies eingebaut.<br />

Gemäß dem Baugrundgutachten kann von einem maximalen Rastermaß von 1 Säule (Durchmesser<br />

0,9 m) je 3 m² ausgegangen werden. [U11]<br />

Fläche der Rüttelstopfverdichtung: 83.400 m²<br />

Anzahl der Schotter- bzw. Kiessäulen:<br />

27.800 Stck.<br />

mittlere Einbautiefe:<br />

3,75 m<br />

Volumen je Säule: 2,4 m³<br />

Schotter- bzw. Kiesbedarf für Säulen: 66.720 m³<br />

Schotter- bzw. Kiesbedarf für Tragschicht: 83.400 m³<br />

Gesamtliefermenge für Rüttelstopfverdichtung: 150.120 m³<br />

Bodenfilter<br />

Im Bereich des Regenrückhaltebeckens Calde und nördlich des GA-Vorfeldes werden Bodenfilter<br />

für die Flugbetriebsflächen und die Enteisungspositionen West und Ost angelegt.<br />

Bodenfilter für die Flugbetriebsflächen: 50.000 m³<br />

Bodenfilter für die Enteisungsanlage Ost: 2.000 m³<br />

Bodenfilter für die Enteisungsanlagen West 3.000 m³<br />

Gemäß <strong>Teil</strong> F 4.1 – Luftseitige Entwässerung werden die Bodenfilter für die Enteisungsposition<br />

Ost sowie für die Flugbetriebsflächen mit Zunahme der Flugbewegungen je nach Bedarf erweitert.<br />

Da diese Erweiterung erst nach Inbetriebnahme des Flughafens erfolgt, werden die für die Erweiterung<br />

notwendigen Mengentransporte hier nicht behandelt.<br />

Liefermengen für Bodenfilter während der Bauphase:<br />

Bodenfilter für die Flugbetriebsflächen: 27.000 m³<br />

Bodenfilter für die Enteisungsanlage Ost: 2.000 m³<br />

Bodenfilter für die Enteisungsanlagen West: 3.000 m³<br />

Gesamtliefermenge für Bodenfilter: 32.000 m³<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

7.7.1 Zufahrtsstraßen zur Baustelle<br />

Die Anlieferung der Fremdmaterialien erfolgt über folgende Straßen:<br />

• Bundesstraße B7 aus Westen<br />

• Bundesstraßen B7 und B83 aus Osten<br />

• Landesstraße L3214 aus Süden<br />

• Kreisstraße K50 aus Norden<br />

• Kreisstraße K47 aus Norden<br />

7.7.2 Anlieferverkehr über öffentliche Straßen<br />

Zur Herstellung der geotechnischen Zusatzmaßnahmen sowie zur Herstellung der Verkehrsflächen<br />

sind folgende Materialtransporte notwendig:<br />

• Bindemittellieferungen<br />

• Lieferung von kapillarbrechendem Filtermaterial<br />

• Schotter- bzw. Kies für Rüttelstopfverdichtung<br />

• Kies für Bodenfilter<br />

• Material für Verkehrsflächen<br />

Die Materialtransporte, die zur Erstellung der Hochbauteile erforderlich werden, sind gegenüber<br />

den Transporten für die geotechnischen Zusatzmaßnahmen von untergeordneter Bedeutung und<br />

können somit in der weiteren Betrachtung vernachlässigt werden.<br />

Zur Ermittlung der erforderlichen Fahrten werden die zu transportierenden Mengen mittels des<br />

jeweiligen Schüttgewichtes von Kubikmeter (m³) auf Tonnen (t) umgerechnet.<br />

Tab. 7-6: Erforderliche Fahrten (Zuladung 28t)<br />

Material Menge ca. Zeitraum<br />

erforderliche<br />

Fahrten (einfach)<br />

Bindemittel 181.700 t 30 Wochen 6.500<br />

filterstabiles kapillarbrechendes<br />

Filtermaterial<br />

54.600m³x1,9t/m³=103.740 t 7 Wochen 3.700<br />

Schotter bzw. Kies 150.120m³x1,9t/m³=285.228 t 16 Wochen 10.200<br />

Kies für Bodenfilter 32.000m³x1,9t/m³= 60.800 t 4 Wochen 2.200<br />

Verkehrsflächen 305.000m³x1,9t/m³=579.500m³ 24 Wochen 20.700<br />

Summe: 43.300<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

7.7.3 Verkehrsbelastung infolge des Anlieferverkehrs über öffentliche Straßen<br />

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, aus welcher Richtung das Fremdmaterial angeliefert<br />

werden wird, wird der Lieferverkehr gemäß folgender Planfälle aufgeteilt.<br />

• Planfall 1:<br />

Aufteilung des Lieferverkehrs gemäß des derzeitigen LKW - Verkehrsaufkommens<br />

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.<br />

• Planfall 2:<br />

Annahme, dass 90 % des Lieferverkehres über die B7/B83 erfolgt. Verteilung des restlichen<br />

Lieferverkehres auf die untergeordneten Landes- und Kreisstraßen.<br />

Für die Ermittlung des täglichen Lieferverkehrs wurde ein 10 Stunden Arbeitstag angenommen.<br />

Aus der zeitlichen Verteilung des Lieferverkehres ergeben sich folgende durchschnittliche Verkehrsaufkommen<br />

(Hin- und Rückfahrt) pro Tag und anzulieferndem Material:<br />

Kies für Bodenfilter:<br />

Bindemittel:<br />

Kapillarbrechendes Filtermaterial:<br />

Kies bzw. Schotter für Rüttelstopfverdichtung:<br />

Verkehrsflächen (Erstellung nach Erdbau)<br />

220 LKW/Tag<br />

88 LKW/Tag<br />

212 LKW/Tag<br />

256 LKW/Tag<br />

345 LKW/Tag<br />

Durch Überschneidungen der einzelnen Lieferungen ergeben sich folgende Gesamtlieferaufkommen:<br />

Zeitraum1: über 2 Monate<br />

Anlieferung von Kies für Bodenfilter<br />

Anlieferung von Bindemittel<br />

Anlieferung von kapillarbrechendem Filtermaterial<br />

Gesamt:<br />

220 LKW/Tag<br />

88 LKW/Tag<br />

212 LKW/Tag<br />

520 LKW/Tag<br />

Zeitraum 2: über 4 Monate<br />

Anlieferung von Bindemittel<br />

Gesamt:<br />

88 LKW/Tag<br />

88 LKW/Tag<br />

Zeitraum 3: über 2 Monate<br />

Anlieferung von Bindemittel<br />

Anlieferung von Kies bzw. Schotter für RSV<br />

Gesamt:<br />

88 LKW/Tag<br />

256 LKW/Tag<br />

344 LKW/Tag<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Zeitraum 4: über 2 Monate<br />

Anlieferung von Kies bzw. Schotter für RSV<br />

Gesamt:<br />

256 LKW/Tag<br />

256 LKW/Tag<br />

Zeitraum 5: über 6 Monate<br />

Anlieferung für Verkehrsflächen<br />

Gesamt:<br />

345 LKW/Tag<br />

345 LKW/Tag<br />

Verkehrsbelastung Planfall 1:<br />

Der Lieferverkehr wird gemäß [U15] wie folgt verteilt.<br />

B7 aus Westen: 38,00 %<br />

B7/B83 aus Osten: 36,00 %<br />

L3214: 9,00 %<br />

K50: 7,00 %<br />

K47: 10,00 %<br />

Tab. 7-7: Verkehrsbelastung Planfall 1<br />

Straße<br />

Aufteilung<br />

in [%]<br />

Zeitraum<br />

1<br />

LKW/Ta<br />

g<br />

Zeitraum<br />

2<br />

LKW/Ta<br />

g<br />

Zeitraum 3<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 4<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 5 LKW/Tag<br />

B7 aus Westen<br />

38 198 33 131 97 131<br />

B7/B83 aus<br />

Osten<br />

36 187 32 124 92 124<br />

L3214 9 47 8 31 23 31<br />

K50 7 36 6 24 18 24<br />

K47 10 52 9 34 26 35<br />

Gesamt 520 88 344 256 345<br />

Verkehrsbelastung Planfall 2:<br />

Der Lieferverkehr erfolgt zu 90% über die B7/B83.<br />

B7 aus Westen: 45,00 %<br />

B7/B83 aus Osten: 45,00 %<br />

L3214: 3,33%<br />

K50: 3,33 %<br />

K47: 3,34 %<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Tab. 7-8: Verkehrsbelastung Planfall 2<br />

Straße<br />

Aufteilung<br />

in<br />

[%]<br />

Zeitraum<br />

1<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 2<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 3<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 4<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 5<br />

LKW/Tag<br />

B7 aus<br />

Westen<br />

45 234 40 155 115 155<br />

B7/B83 aus<br />

Osten<br />

45 234 40 155 115 155<br />

L3214 3,33 17 3 11 9 11<br />

K50 3,33 17 2 11 8 12<br />

K47 3,34 18 3 12 9 12<br />

Gesamt 520 88 344 256 345<br />

7.7.4 Reifenwaschanlagen<br />

Um Schmutzeintrag durch den Baustellenverkehr auf die öffentlichen Straßen zu verhindern, werden<br />

im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche Reifenwaschanlagen vorgesehen.<br />

Die Dimensionierung der Anlagen erfolgt so, dass die tägliche maximale Fahrzeuganzahl bewältigt<br />

werden kann.<br />

Die Anlagen werden so ausgelegt, dass ein Befahren sowohl mit leeren als auch mit vollen Fahrzeugen<br />

möglich ist. Die Abwässer der Reifenwaschanlage werden über einen Ölabscheider geleitet.<br />

7.7.5 Anwohnerbelastung<br />

Infolge des Lieferverkehres erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf den für den Lieferverkehr<br />

benutzten Straßen.<br />

Die sich daraus ergebenden Wirkungen infolge Lärm, Staub- und Luftschadstoffimmission werden<br />

im lärmtechnischen Gutachten und Luftschadstoffgutachten beschrieben.<br />

7.8 Bauwasserhaltung<br />

Gemäß dem [U12] ist zwischen Start-/Landebahn-km 0+485 bis 0+735 (Bereich 2) in der nördlichen<br />

und südlichen Einschnittsböschung mit einem Austreten von Grundwasser zu rechnen. Der<br />

Bereich, in dem der Grundwasserspiegel über die vorgesehene Gradiente des Rollfeldes ansteigen<br />

kann, liegt im Bereich einer Grundwasserscheide.<br />

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7.8.1 Abschätzung der Wassermenge<br />

Aus [U12] geht hervor, dass mit folgenden maximalen Grundwasserzustromraten zu rechnen ist:<br />

• Nordböschung: 3,6 l/h bzw. 0,9 m³/h<br />

• Südböschung: 8,1 l/h bzw. 2,1 m³/h<br />

• Gesamt: 11,7 l/h bzw. 3,0 m³/h<br />

Dieser Wasserzustrom entspricht einer theoretisch höchstmöglichen Grundwasserzustromrate.<br />

Dieser maximale Zustrom wird niederschlagsbedingt lediglich kurzzeitig erreicht. Es ist gemäß<br />

[U12] davon auszugehen, das jahreszeitlich gesehen über längere Zeiträume die natürliche Tiefenlage<br />

der Grundwasseroberfläche unterhalb der Bauwerksgradienten liegen wird.<br />

Bei einer Erdbauzeit von ca. 5 Monaten im Bereich 2 (s. Abb. 7-1: Auf- und Abtragsflächen) ergibt<br />

sich folgende maximale Wassermenge während der Abtragsarbeiten:<br />

Bauzeit: ca. 5 Monate x 4 Wochen/Monat x 7 Tage/Woche x 24 Std/Tag = 3360 Std.<br />

Wassermenge über den Erdabtragszeitraum im Bereich 2:<br />

Q = 3360 Std. x 3,0 m³/h = 10080 m³/h über einen Zeitraum von 5 Monate<br />

7.8.2 Art der Wasserhaltung<br />

Das zuströmende Grundwasser wird während der Erbauarbeiten mittels temporärer Wasserabsenkungsmaßnahmen<br />

(z.B. durch Brunnenentwässerung) abgeführt und mittels Rohrleitungen bzw.<br />

offener Gräben zu provisorischen Regenrückhaltebecken mit Absetzbereich geleitet.<br />

Behandlung der Wassermengen:<br />

Diese Becken erhalten im Auslaufbereich einen Kiesfilter. Die Absetzbereiche bzw. Kiesfilter werden<br />

gemäß der Forderung der Fachbehörden so dimensioniert, dass maximal 0,1 mg/l Feinstoffe<br />

(nach zwei Stunden Absetzzeit) in die Vorflut eingeleitet werden. Die Ableitung in die Vorflut (Calde<br />

bzw. Suderbach) erfolgt gedrosselt über die für den Endzustand vorab hergestellten Regenrückhaltebecken<br />

Suderbach und Calde.<br />

Der gedrosselte Abfluss in die Calde beträgt max. 150 l/s<br />

Der gedrosselte Abfluss in den Suderbach beträgt max. 50 l/s<br />

In den Auslaufbereichen sind regelmäßige pH-Wert – Messungen durchzuführen. Der zulässige<br />

pH – Wert liegt zwischen 6,5 – 9,5.<br />

Nach Beendigung der Erdbauarbeiten erfolgt die Ableitung über die für den Endzustand vorgesehene<br />

Entwässerung.<br />

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7.9 Oberflächenabfluss während des Erdbaus<br />

Erosion, Grund- und Böschungsbruch:<br />

Die geplanten Böschungsneigungen sind gemäß [U11] dauerhaft standsicher. Zur Vermeidung<br />

von Erosion, Grund- und Böschungsbruch während der Erdbauzeit ist es notwendig, das anfallende<br />

Oberflächenwasser so schnell wie möglich abzuleiten. Hierfür werden bei Arbeitsunterbrechung<br />

die freiliegenden Flächen mittels einer Glattwalze eingeebnet. Die Fläche erhalten ein ausreichendes<br />

Gefälle (≥ 4%).<br />

Behandlung des Oberflächenwassers:<br />

Zur Ableitung des Oberflächenwassers werden Gräben angelegt, die während der Bauzeit ständig<br />

gewartet und umgelegt werden. Über diese Gräben wird das Oberflächenwasser gesammelt und<br />

mehreren innerhalb des Baufeldes zu errichtenden provisorischen Regenrückhaltebecken mit Absetzbecken<br />

zugeleitet.<br />

Diese Becken werden wie in Kapitel 7.8.2 beschrieben ausgebildet.<br />

7.10 Geotechnische Zusatzmaßnahmen<br />

Aufgrund der teilweisen geringen Tragfähigkeit des anstehenden Bodens sind folgende geotechnische<br />

Zusatzmaßnahmen erforderlich (s. Kapitel 6):<br />

• teilweise Verbesserung des einzubauenden Lößes mittels Bindemittelzugabe<br />

• Einbau von Vertikaldrainagen<br />

• Rüttelstopfverdichtung<br />

Diese Maßnahmen sind in den Bauablauf so zu integrieren, dass keine räumlichen und zeitlichen<br />

Konflikte mit dem großräumigen Erdbau auftreten.<br />

Lößaufbereitung / Bodenverbesserung:<br />

Da die Lößaufbereitung mittels Bindemittelzugabe im Zuge des Einbaues im Mengenauftragsbereich<br />

erfolgt, sind hieraus keine Konflikte zu erwarten.<br />

Einbau von Vertikaldrainagen:<br />

Der Einbau der Vertikaldrainagen erfolgt in dem Massenauftragsbereich 4. Gleichzeitig mit dem<br />

Einbau der Vertikaldrainagen und der darüber liegenden Schicht aus einer kapillarbrechenden filterstabilen<br />

Flächendrainage laufen auch die Auftragsarbeiten im Bereich 4, wobei der Auftrag erst<br />

in den Bereichen erfolgt, in denen keinen Vertikaldrainagen vorgesehen sind. Der Bauablauf wird<br />

so abgestimmt, dass hieraus keine gegenseitigen Beeinflussungen entstehen.<br />

Rüttelstopfverdichtung:<br />

Die Rüttelstopfverdichtung ist im Massenabtragsbereich 3 vorgesehen. Der Abtrag im Bereich 3<br />

erfolgt so, dass zuerst die Bereiche abgetragen werden, in denen die Rüttelstopfverdichtung vorgesehen<br />

ist. Nach Erreichen der Arbeitsebenen für die Rüttelstopfverdichtung erfolgt dann gleichzeitig<br />

mit dem Abtrag in den Bereichen 2 und 3 der Einbau der Schotter- bzw. Kiessäulen. Der<br />

Bauablauf wird so abgestimmt, dass hieraus keine gegenseitigen Beeinflussungen entstehen.<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

8 ZUSAMMENFASSUNG<br />

Gegenstand der vorliegenden Unterlagen sind die technischen Planungen für die luftseitigen Anlagen<br />

im Zusammenhang mit dem Ausbau des VPL Kassel–Calden zu einem Verkehrsflughafen.<br />

Im Ergebnis des am 18.12.2003 positiv abgeschlossenen ROV wurde die Ausbauvariante C als<br />

vereinbar mit den Zielen und Ansätzen der Raumordnung bewertet.<br />

Die Grundlagen für die Technische Planung sind die Bedarfsprognose [U14] sowie die Konfigurationsanalyse<br />

(vgl. <strong>Teil</strong> F 1 ), die zu folgenden, den Richtlinien entsprechenden technischen Merkmalen<br />

führen (vgl. hierzu Kapitel. 2)<br />

Tab. 8-1: Technische Merkmale [U8] Code Zahl 4-D<br />

Merkmale<br />

Start-/Landebahn<br />

Verfügbare Längen:<br />

Angaben<br />

TORA<br />

TODA<br />

ASDA<br />

LDA<br />

2.500 m<br />

2.500 m<br />

2.500 m<br />

2.500 m<br />

Magnetische Richtung 94 ° / 274 °<br />

Bezeichnung 09 / 27<br />

Länge<br />

2.500 m<br />

Breite<br />

45 m<br />

Streifenbreite<br />

150 m<br />

Längsneigung im Mittel < 1%<br />

Querneigung<br />

1,5 % Dachprofil<br />

Höhe der Schwelle 27<br />

245 m ü.NN<br />

Höhe der Schwelle 09<br />

261 m ü.NN<br />

Parallelrollbahn<br />

Abstand zur Achse Start-/Landebahn<br />

176 m<br />

Breite<br />

18 m – 23 m<br />

Längsneigung max. 1,5 %<br />

Querneigung 1,5 %<br />

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Merkmale<br />

Angaben<br />

Gras-Start-/Landebahn<br />

Länge<br />

650 m<br />

Breite<br />

40 m<br />

Längsneigung ca. 1,25 %<br />

Querneigung i.M. 0,3%<br />

Achsabstand zur Start-/Landebahn<br />

100 m<br />

Streifenbreite<br />

60 m<br />

Weitere Flugbetriebsflächen<br />

Enteisungspositionen<br />

Tankstelle mit Flugzeugenteisung im GA-Bereich<br />

Großflugzeuge – Betankung auf der Abstellposition<br />

GA-Bereich, gesonderte Tankstelle<br />

2 x<br />

1 x<br />

Technische Anlagen<br />

Optische Landehilfe (PAPI)<br />

Instrumentenlandesystem (GP, LLZ, DME, NDB, Peiler)<br />

Anflugbefeuerung, Aufsetzzonenbefeuerung<br />

Befeuerung der Start-/Landebahn und Rollbahnen (Mittellinie<br />

bzw. Randbefeuerung)<br />

Markierung, Beschilderung der Start-/Landebahn; Rollbahnen,<br />

Vorfelder<br />

Beleuchtung der Vorfelder<br />

Meteorologische Anlagen<br />

Innerhalb einer Hindernisbetrachtung (Kapitel 3) werden die Auswirkungen auf das Vorhaben aufgrund<br />

der Hindernisbegrenzungsflächen beschrieben.<br />

Es ergeben sich folgende Betroffenheiten:<br />

• Waldflächen des Hegeholzes und Wartberges im Westen (vgl. hierzu gesondertes<br />

Fachgutachten [U15])<br />

• 12 Windenergieanlagen im Osten (Entfernung ca. 5.000 m bis 7.000 m)<br />

• Sendemast „Alte Schanze“<br />

Darüber hinaus sind keine Hindernisse vorhanden.<br />

Der Ausbau des VLP Kassel-Calden erfordert großräumige Erdmengenbewegungen und umfangreiche<br />

geotechnische Zusatzmaßnahmen, die durch ihren Umfang und Kostengewichtung eine<br />

wichtige planerische Randbedingung ausmachen. (vgl. hierzu Kapitel 6)<br />

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Die wesentlichen Merkmale sind:<br />

• Auftragsbereich in Sandwich-Bauweise<br />

• Bodenverbesserung durch Kalkzugabe<br />

• Aufbereitung des Festgesteins<br />

• Einsatz von Vertikaldrains<br />

• Rüttelstopfverdichtung<br />

• Bodenverbesserung<br />

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Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Auf Grund der umfangreichen Erdmengenbewegungen wird das Erdmengenmanagement innerhalb<br />

der Planung gesondert berücksichtigt (vgl. Kap 7)<br />

Die Erdbewegungen teilten sich in folgende Arbeiten auf:<br />

Oberbodenabtrag<br />

• Erdbewegung des anstehenden Bodens<br />

• Aufbereitung des ausgebauten Muschelkalkes durch Brechen und Sieben<br />

• teilweise Aufbereitung des ausgebauten Lößes durch Bindemittelzugabe<br />

• Oberbodenauftrag<br />

Für den Bauablauf wird der Baubereich in unterschiedliche Bereiche gegliedert.<br />

Für den Erdabtrag ergeben sich folgende Mengen:<br />

• Lößabtrag: ca. <strong>2.1</strong>67.600 m³<br />

• Muschelkalkabtrag: ca. 1.277.350 m³<br />

In Bereichen von Bauwerken bzw. in Bereichen in denen keine Langzeitverformungen nach Fertigstellung<br />

der Baumaßnahme auftreten dürfen, wird die Tragfähigkeit des Lösses durch die Zugabe<br />

von Bindemitteln verbessert.<br />

Unter Berücksichtigung von Auflockerungen und Setzungen ergeben sich folgende Auftragsmengen:<br />

Auftragsbereich mit verbessertem Löß:<br />

• Lößauftrag: ca. 1.661.400 m³<br />

• Muschelkalkauftrag: ca. 1.016.300 m³<br />

Auftragsbereich mit unverbessertem Löß:<br />

• Lößauftrag: ca. 531.200 m³<br />

• Muschelkalkauftrag: ca. 324.900 m³<br />

Die Gesamtmaßnahme wurde mit Berücksichtigung der Setzungen mit einer ausgeglichenen Gesamtbilanz<br />

geplant.<br />

Zur Zwischenlagerung des Oberbodens wurden separate Flächen ausgewiesen.<br />

Als Planungsvorgabe für die weiteren Fachgutachten (UVS, LBP, Lufthygienisches Gutachten, etc)<br />

wurde innerhalb des Erdmengenmanagements das Verkehrsaufkommen während der Bauzeit im<br />

Zuge der Erdmengentransporte mit insgesamt 255.200 Fahrten ermittelt:<br />

Zur Herstellung der geotechnischen Zusatzmaßnahmen sowie zur Herstellung der Verkehrsflächen<br />

sind folgende Fremdmaterialtransporte notwendig:<br />

• Bindemittellieferungen<br />

• Lieferung von kapillarbrechendem Filtermaterial<br />

• Schotter- bzw. Kies für Rüttelstopfverdichtung<br />

• Kies für Bodenfilter<br />

• Material für Verkehrsflächen<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT AIRPORT KASSEL-CALDEN<br />

c/o Ingenieurbüro Kittelberger GmbH, Unt. Königsstr. 66, 34117 Kassel<br />

Fon: 0561.10973-0, Fax: 0561.10973-50, E-Mail: kassel@ibk-info.de


Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen Seite 74 / 74<br />

Planfeststellungsverfahren, Technische Planungen<br />

Erläuterungsbericht <strong>Teil</strong> F <strong>2.1</strong> – Luftseitige Anlagen<br />

Diese Anlieferverkehr wird auf die öffentlichen Straßen in zwei Planfälle aufgeteilt.<br />

Planfall 1:<br />

Aufteilung des Lieferverkehrs gemäß des derzeitigen LKW - Verkehrsaufkommens Fehler! Verweisquelle<br />

konnte nicht gefunden werden..<br />

Planfall 2:<br />

Annahme, dass 90 % des Lieferverkehres über die B7/B83 erfolgt. Verteilung des restlichen<br />

Lieferverkehres auf die untergeordneten Landes- und Kreisstraßen.<br />

Damit ergeben sich folgende Verkehrsbelastungen:<br />

Für Planfall 1:<br />

Straße<br />

Aufteilung<br />

in [%]<br />

Zeitraum 1<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 2<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 3<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 4<br />

LKW/Tag<br />

B7 aus<br />

38<br />

Westen<br />

198 33 131 97 131<br />

B7/B83<br />

aus Osten<br />

36 187 32 124 92 124<br />

L3214 9 47 8 31 23 31<br />

K50 7 36 6 24 18 24<br />

K47 10 52 9 34 26 35<br />

Gesamt 520 88 344 256 345<br />

Zeitraum 5<br />

LKW/Tag<br />

Für Planfall 2:<br />

Straße<br />

Aufteilung<br />

in [%]<br />

Zeitraum 1<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 2<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 3<br />

LKW/Tag<br />

Zeitraum 4<br />

LKW/Tag<br />

B7 aus<br />

45<br />

Westen<br />

234 40 155 115 155<br />

B7/B83<br />

aus 45 234 40 155 115 155<br />

Osten<br />

L3214 3,33 17 3 11 9 11<br />

K50 3,33 17 2 11 8 12<br />

K47 3,34 18 3 12 9 12<br />

Gesamt 520 88 344 256 345<br />

Zeitraum 5<br />

LKW/Tag<br />

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