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Katholisches Wort in die Zeit 42. Jahr Oktober 2011 - Der Fels

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Plenarsaal des Deutschen Bundestages <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, dort s<strong>in</strong>d auch Entscheidungen<br />

gefallen, <strong>die</strong> den Lebensschutz verm<strong>in</strong>dert haben.<br />

es Ungleiches gleich behandle und<br />

damit gegen den Gleichheitsgrundsatz<br />

verstoße, der eben das verbiete.<br />

In M<strong>in</strong>derheitenvoten kritisieren<br />

<strong>die</strong> Richter Papier und Haas sowohl<br />

das Urteil als auch das Gesetz. <strong>Der</strong><br />

Gesetzgeber habe, so Papier, „wenn<br />

auch unter e<strong>in</strong>em anderen Namen e<strong>in</strong>e<br />

… Partnerschaft zwischen zwei<br />

gleichgeschlechtlichen Personen“ geschaffen,<br />

<strong>die</strong> „<strong>in</strong> Rechten und Pflichten<br />

der Ehe entspricht“ und hierdurch<br />

Art. 6 Abs. 1 GG missachtet. 2<br />

<strong>Der</strong> zweite Senat errichtet mit e<strong>in</strong>em<br />

Kammerbeschluss vom 6. Mai<br />

2008 zwar e<strong>in</strong>en schwachen Damm<br />

gegen <strong>die</strong> Gleichstellung der Lebenspartnerschaft<br />

mit der Ehe. 3 Er<br />

lehnt <strong>die</strong> Verfassungsbeschwerde e<strong>in</strong>es<br />

Beamten ab, der den Familienzuschlag<br />

verheirateter Beamter auch für<br />

Lebenspartner verlangt. Aber der erste<br />

Senat reißt <strong>die</strong>sen Damm mit se<strong>in</strong>em<br />

Urteil vom 7. Juli 2009 zur Frage der<br />

Ausweitung der betrieblichen H<strong>in</strong>terbliebenenversorgung<br />

auf e<strong>in</strong>getragene<br />

Lebenspartner wieder e<strong>in</strong>. Er beruft<br />

sich auf den Gleichheitsgrundsatz des<br />

Art. 3 Abs. 1 GG: „Die Ungleichbehandlung<br />

von Ehe und e<strong>in</strong>getragener<br />

Lebenspartnerschaft im Bereich der<br />

betrieblichen H<strong>in</strong>terbliebenenversorgung<br />

für Arbeitnehmer des öffentlichen<br />

Dienstes ... ist mit Art. 3 Abs. 1<br />

GG unvere<strong>in</strong>bar“. 4 Christian Hillgruber<br />

wirft dem Bundesverfassungsgericht<br />

vor, mit <strong>die</strong>ser „eigenmächtigen<br />

‚Ergänzung’“ das verfassungsrechtliche<br />

Versprechen, der Ehe besonderen<br />

Schutz angedeihen zu lassen, „endgültig<br />

aufgehoben“ zu haben, 5 und<br />

Josef Isensee nennt <strong>die</strong>ses Urteil <strong>in</strong><br />

der Tagespost vom 27. <strong>Oktober</strong> 2009<br />

„e<strong>in</strong> grobes Fehlurteil ..., <strong>in</strong> dem <strong>die</strong><br />

Richter nicht der Verfassung, sondern<br />

dem <strong>Zeit</strong>geist folgten“. Das Bundesverfassungsgericht<br />

lässt sich auf se<strong>in</strong>em<br />

verhängnisvollen Weg jedoch<br />

nicht irritieren. Mit se<strong>in</strong>em Beschluss<br />

vom 21. Juli 2010 bezeichnet es auch<br />

<strong>die</strong> Ungleichbehandlung von Ehe und<br />

e<strong>in</strong>getragener Lebenspartnerschaft im<br />

Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz<br />

als verfassungswidrig.<br />

Sie sei mit dem allgeme<strong>in</strong>en Gleichheitssatz<br />

<strong>in</strong> Art. 3 Abs. 1 GG unvere<strong>in</strong>bar.<br />

6<br />

Entsprechend den Gesetzen von<br />

2001 und 2004 und den Urteilen<br />

des Bundesverfassungsgerichts von<br />

2002, 2009 und 2010 s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Landesgesetzgeber<br />

nun dabei, <strong>die</strong> Angleichung<br />

der Lebenspartnerschaft<br />

an <strong>die</strong> Ehe im jeweiligen Landesrecht<br />

fest zu schreiben. In der Regel wird<br />

dabei <strong>in</strong> allen Gesetzen, <strong>in</strong> denen von<br />

Ehepartnern <strong>die</strong> Rede ist, e<strong>in</strong>fach<br />

das <strong>Wort</strong> „Lebenspartner“ h<strong>in</strong>zugefügt.<br />

Selbst <strong>die</strong> christdemokratischen<br />

Parteien CDU und CSU folgen <strong>die</strong>sem<br />

Trend. Sie vere<strong>in</strong>baren <strong>in</strong> ihrem<br />

Koalitionsvertrag mit der FDP am<br />

26. <strong>Oktober</strong> 2009, „<strong>die</strong> familien- und<br />

ehebezogenen Regelungen über Besoldung,<br />

Versorgung und Beihilfe auf<br />

Lebenspartner (zu) übertragen“.<br />

n <strong>Der</strong> 7. Familienbericht<br />

der Bundesregierung:<br />

„Serielle Monogamie“<br />

Weitgehend unbemerkt von der<br />

Öffentlichkeit und den Kirchen verabschiedet<br />

sich auch der 7. Familienbericht<br />

der Bundesregierung von der<br />

Ehe. „Die Mehrheit der Menschen“,<br />

heißt es <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Bericht, den <strong>die</strong><br />

christdemokratische Familienm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong><br />

Ursula von der Leyen im April<br />

2006 der Öffentlichkeit übergibt,<br />

werde „<strong>in</strong> Zukunft, unabhängig davon,<br />

ob e<strong>in</strong>e Heirat erfolgte oder<br />

nicht, im Laufe ihres Lebens multiple<br />

Beziehungen mit verschiedenen<br />

Lebenspartnern erfahren. <strong>Der</strong> Wechsel<br />

von e<strong>in</strong>em Modell der lebenslangen<br />

Ehe zu e<strong>in</strong>em Modell der ‚seriellen<br />

Monogamie’ repräsentiert e<strong>in</strong>e<br />

grundlegende Veränderung unserer<br />

Gesellschaft“. 7 In der dem Bericht<br />

beigegebenen Stellungnahme der<br />

Bundesregierung zu <strong>die</strong>sem Bericht<br />

f<strong>in</strong>det sich ke<strong>in</strong>e Kritik, geschweige<br />

denn e<strong>in</strong>e Distanzierung von <strong>die</strong>ser<br />

Behauptung. Das „Gender-Ma<strong>in</strong>stream<strong>in</strong>g“,<br />

e<strong>in</strong>e radikale Gleichstellungspolitik,<br />

<strong>die</strong> auf <strong>die</strong> natürlichen<br />

Differenzen zwischen den Geschlechtern<br />

ke<strong>in</strong>e Rücksicht nehmen<br />

zu müssen glaubt, wird für <strong>die</strong> Politik<br />

wichtiger als der vom Grundgesetz<br />

geforderte besondere Schutz von<br />

Ehe und Familie.<br />

Gesetze, Gerichtsurteile und der<br />

7. Familienbericht der Bundesregierung<br />

s<strong>in</strong>d freilich nicht wie e<strong>in</strong> Sommergewitter<br />

über das Land gefallen.<br />

Sie entsprechen allesamt jenem <strong>Zeit</strong>geist,<br />

den Josef Isensee h<strong>in</strong>ter dem<br />

Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

von 2009 sieht. Die Schwächung der<br />

Ehekultur beg<strong>in</strong>nt mehr als e<strong>in</strong>e Generation<br />

zuvor. Die Verbreitung der<br />

hormonalen Empfängnisverhütung<br />

durch <strong>die</strong> Pille <strong>in</strong> den 60er <strong>Jahr</strong>en des<br />

vergangenen <strong>Jahr</strong>hunderts hebt <strong>die</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung von Sexualität und Weitergabe<br />

des Lebens auf und leistet der<br />

Illusion Vorschub, <strong>die</strong> Zeugung neuen<br />

Lebens nun vollständig im Griff zu<br />

haben. Die Legalisierung der Abtreibung<br />

<strong>in</strong> zahlreichen Staaten Anfang<br />

der 70er <strong>Jahr</strong>e ist ihre logische Folge.<br />

Die Zeugung neuen Lebens ist nicht<br />

mehr <strong>die</strong> Frucht gegenseitiger H<strong>in</strong>-<br />

280 DER FELS 10/<strong>2011</strong>

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