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Dezember 2003 - Der Fels

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der Landtagswahlen weitere Jahre<br />

der Stagnation. Die Demographie<br />

aber stagniert nicht. Die Problematik<br />

würde sich verschärfen.<br />

Eigentlich ist die Frage schon entschieden.<br />

Sogar seit langem, seit dem<br />

Trümmerfrauenurteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 7.7.1992.<br />

Darin wurde dem Gesetzgeber aufgegeben,<br />

die sogenannte „Transferausbeutung<br />

der Familien“ zu beenden<br />

und die verzweifelte Situation<br />

der Familien im Steuer- und Sozialsystem<br />

mit jedem Gesetzgebungsschritt<br />

zu verbessern; soweit<br />

die Benachteiligungen durch die<br />

jeweiligen Sozialversicherungssysteme<br />

verursacht würden, seien<br />

sie dort zu beseitigen. Nach elf Jahren<br />

steht fest, dass dieser Verfassungsauftrag<br />

nicht nur nicht erfüllt<br />

wurde, sondern sich die ohnehin<br />

desolate Lage der Familien relativ<br />

zu Nichtfamilien sogar noch verschlechtert<br />

hat.<br />

Diese hartnäckige Verweigerung<br />

des Gesetzgebers (also nicht nur der<br />

Rotgrünen Ideologen, sondern auch<br />

der familienvergessenen Kohl-Regierungen)<br />

hat das BVerfG gezwungen,<br />

die intragenerationelle Verteilungsfrage<br />

am Beispiel der Pflegeversicherung<br />

noch einmal zu präzisieren<br />

und dabei die „Beitragsäquivalenz“<br />

der Kindererziehung<br />

besonders zu betonen. Dem Gesetzgeber<br />

wurde eine Frist zur familiengerechten<br />

Korrektur der Pflegeversicherung<br />

sowie zur Vorlage eines<br />

Gesamtkonzepts für die übrigen<br />

Systeme bis zum Jahresende 2004<br />

gesetzt.<br />

Die Reformpläne der Bundesregierung<br />

wie der Opposition setzen<br />

sich jedoch, wie einer der schärfsten<br />

Kritiker der Sozialpolitiker aller<br />

Parteien, der Heidelberger Sozialrichter<br />

Jürgen Borchert ausführt,<br />

„komplett über die Vorgaben der<br />

Verfassungsurteile hinweg: Ob Finanzierung<br />

der Familienkomponenten<br />

bei der Sozialversicherung<br />

durch die Steuern (Herzog) oder<br />

2,50 Euro mehr Pflegebeitrag für<br />

Kinderlose, ob Rentenkürzungen<br />

aus demographischen Gründen für<br />

Eltern und Nichteltern im gleichen<br />

Maß oder andere Maßnahmen – all<br />

das ist unvereinbar mit den Aufträgen<br />

der Verfassungsjudikatur. Die<br />

Kürzungen im gleichen Ausmaß für<br />

Eltern wie Nichteltern beinhalten<br />

unter Berücksichtigung der Tatsache,<br />

dass Eltern gemeinsam in der<br />

Regel weit niedrigere Rentenanwartschaften<br />

besitzen als kinderlose<br />

Vollverdiener, wegen der regressiven<br />

Minderungswirkung<br />

sogar eine gesteigerte Haftung der<br />

Eltern für die demographischen<br />

Verantwortlichkeiten von Nichteltern“.<br />

Besonders plastisch werde die<br />

Weigerung der Legislative am Beispiel<br />

der Rentenfinanzierung durch<br />

die Ökosteuer, die ja angeblich als<br />

„Bundesbeitrag“ zur Finanzierung<br />

der Erziehungszeiten ins System<br />

gepumpt wird: Hier werden, so<br />

Borchert, „Eltern gezwungen, über<br />

ihre überproportionale Beteilung an<br />

Nachdenken über den Generationenvertrag:<br />

Es gibt sie noch, die<br />

traditionelle Familienbande. Mehr<br />

als 80% aller Kinder in Deutschland<br />

leben bis zum 18. Lebensjahr im<br />

Haushalt ihrer leiblichen Eltern. Die<br />

Politik aber scheint vor allem die<br />

Randgruppen im Auge zu haben.<br />

Darüber muß man nachdenken.<br />

346 DER FELS 12/<strong>2003</strong>

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