PDF zum Download - Denkmalpflege Baden-Württemberg

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Details am Bau Bogen In der Ausgabe 1/1999 haben wir uns an dieser Stelle mit den konstruktiven, tragenden Bögen in Form von Arkaden und Viadukten befasst. Diesmal interessiert uns der Bogen als Schmuckform, wie er gerade in Zeiten des Historismus und Jugendstils, also etwa von 1850 bis 1914 zur Betonung der Außenfassade, insbesondere zur Umrahmung und Bekrönung von Fenstern und Türen in zahllosen Varianten Wiederverwendung fand. Allein die Beschreibung der Bogenformen eines zwischen Gründerzeit und Erstem Weltkrieg entstandenen Quartiers, etwa der Freiburger Wiehre, der Karlsruher Südweststadt oder des Stuttgarter Heusteigvierteis würde kleine Bibliotheken füllen. Diese „Zierbogen"-Kultur endet dann nach dem Ersten Weltkrieg mehr oder weniger abrupt mit dem Beginn des Neuen Bauens. Die Typologie umfasst an die zwanzig Grundmuster: Vom häufigen „Flalbkreis-" oder „Rundbogen" über den etwas gedrückteren „Korbbogen" bis hin zum „Flachbogen". Häufige, gerade im Historismus verwendete Leitmotive, sind der ebenfalls etwas gedrückte, glockenförmige „Karniesbogen" und der multivariable „Kleeblattbogen", so genannt, weil seine konkaven Rundungen wie Kleeblätter aneinanderliegen. Werden es mehr Rundungen, als bei einem Kleeblatt üblich, wird ein „Zackenbogen" daraus. Dessen konvexes Gegenstück ist der „Vorhangbogen". Konkave und konvexe Varianten kennt man auch beim „Schulterbogen". Zwei schöne Bogenbeispiele aus dem Stuttgarter Heusteigviertel, die um die Jahrhundertwende entstanden sind. Kennen Sie ihn? Johann Caspar Bagnato Fleißiger Barockbaumeister Der Barockbaumeister Johann Caspar Bagnato (1696-1757) war gewiss einer der bedeutendsten Architekten, die für den Deutschen Orden gearbeitet haben. Sein Tätigkeitsfeld lag im südlichen Schwäbischen Reichskreis, also zwischen Eisass und Lech. Geboren wurde er in Landau (Pfalz) als Sohn eines italienischen Gast-Bauwerkers. Bagnatos Mutter, An- Der nimmermüde Schaffer auf einem zeitgenössischen Gemälde na Maria Stickelmeyer, war eine Einheimische. Das Bürgerrecht erwarb er sich 1729 durch Heirat mit der Ravensburgerin Maria Anna Walser, die einem angesehenen, wohlhabenden Bürgergeschlecht entstammte. Danach war ihm das Schicksal keinesfalls hold: Der älteste Sohn Johann Michael, den er gern zum Nachfolger herangezogen hätte, wurde kriminell, die Frau untreu, er selber dauerhaft krank, gequält von der „pottagra", einer Gelenkgicht, die ihm das Reisen zu seinen weit auseinander liegenden Projekten im Süden unseres Landes zur permanenten Pein machten. Am 15. Juni 1757, gerade 60, wurde er auf einer Reise zur Insel Mainau, wo er die Schlosskirche Maria baute, „von einer Krankheit überfallen und ins Grab gelegt." Im Blick auf Los und fragile Gesundheit ist sein Arbeitspensum enorm. Im heutigen Südwürttemberg etwa 1731 das Pfarrhaus in Ravensburg (fraglich), 1731-1733 St. Maria Magdalena in Friedberg bei Saulgau, 1732 eine Kapelle für St. Martin in Meßkirch, 1747 St. Otmar in Bremelau bei Münsingen und Kloster-Weiterbau in Obermarchtal, 1753-1755 St. Afra in Obernheim sowie 1754-1758 Chor und Sakristei von St. Blasius in Ehingen (Donau). Als sein Hauptwerk hierzulande gilt der heutige Sitz der herzoglichen Linie des württembergischen Königshauses, das Deutschordensschloss Altshausen, an dem Bagnato seit 1729 arbeitete, und das auch den Hauptort seiner Reiseverzeichnisse ausmacht. Seit etwa 1900 lebt hier der herzogliche Zweig des württembergischen Königshauses. Gewusst wo? Futuristischer Doppelturm Für diesmal ergibt sich der seltene Fall, dass zwei Bauwerke eines (großen) Architekten, sein wohl populärstes und sein bemerkenswertestes, in einer Blickachse beieinander liegen. Das populäre Gebäude, das wir suchen, bewacht gewissermaßen vom Berg oben das bemerkenswerte unten im Tal. Um allerdings ein Ensemble zu bilden, liegen die beiden zu weit auseinander. Unser gesuchtes Objekt erhebt sich hoch über den Trauf der Schwäbischen Alb und setzt mit seinem damals geradezu revolutionären Sichtbeton das Weiße des Jura noch ein Stück himmelwärts fort. Entstanden ist jener noch immer futuristisch wirkende Doppelturm 1905. Wegen seiner auch farblichen Ähnlichkeit zu einem Kleidungsstück haben ihm die Einheimischen, vielleicht auch im Blick auf ihre Textilindustrie, schon bald einen derben Spitznamen verpasst. Ihn oder wenigstens die offizielle Bezeichnung suchen wir, ebenso wie den Namen des Architekten, der übrigens (siehe Details am Bau), einer der letzten Großmeister des Bogens war. Auch auf unserem Rätselbild entdeckt man ein recht ausgeprägtes Beispiel. Ganz einfach wird das Rät- sel aber, wenn man weiß, dass unser Meister zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in Stuttgart lehrte und eine Fülle höchst bedeutsamer Architekten heranzog. * Namen von Turm und Architekt auf eine Postkarte schreiben, Absender nicht vergessen und gleich an die Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Charlottenplatz 17, 70173 Stuttgart senden. Wenn diese bis Ende Juli 2001 eingeht, hat der Absender die Chance die Buchhandelsaugabe des Begleitbuches zur erfolgreichen Troia-Aussteilung „Traum und Wirklichkeit" in Stuttgart, Braunschweig und Bonn zu gewinnen. 8

lichkeiten auf, erklären die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen oder für Steuervergünstigungen und sind damit für fachliche Fragen die Ansprechpartner des Denkmaleigentümers. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die hoheitlichen Zuständigkeiten im Wesentlichen bei den Denkmalschutzverwaltungsbehörden liegen. Wenn in derselben Angelegenheit zwei verschiedene Behörden mitwirken, dann stellt sich die Frage, wie ihr Verhältnis zueinander geregelt ist. Und damit sind wir bei unserem Thema. Zerstörungen am Kulturdenkmal, Umbauten, Abbräche, in die Substanz eingreifende Modernisierungen und Sanierungen, Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes sind ohne Genehmigung unzulässig und illegal. Über die Genehmigung, ihre Verbindung mit Auflagen oder ihre Versagung entscheidet die untere Denkmalschutzbehörde. Sie hat zuvor das Landesdenkmalamt um eine Stellungnahme zu ersuchen. Nach der bisherigen Regelung des Denkmalschutzgesetzes ist das Zusammenwirken der beiden Behörden dabei wie folgt geregelt: Die untere Denkmalschutzbehörde kann nur im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt entscheiden. im Dissensfall, wenn also die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme des Landesdenkmalamtes abweichen will, wenn sie z. B. eine Veränderung am Kulturdenkmal entgegen der Meinung des Landesdenkmalamtes für genehmigungsfähig hält, kann sie nicht selber entscheiden, sondern muss die Angelegenheit der nächst höheren Behörde, dem Landratsamt oder dem Regierungspräsidium, zur Entscheidung vorlegen. Diesen Vorgang nennt man Dissensverfahren. Die Hochzonung der Entscheidung auf die nächst höhere Behörde ist der in der Überschrift erwähnte Devolutiveffekt. Regierungspräsidium oder Landratsamt müssen bei ihrer Entscheidung des Dissensfalles zwar das Landesdenkmalamt nochmals anhören, sie sind aber ihrerseits nicht an die Stellungnahme des Landesdenkmalamtes gebunden. Ohne Zweifel ist mit dieser Dissensregelung dem Landesdenkmalamt im Genehmigungsverfahren eine starke Stellung eingeräumt. Um dies jedoch richtig einordnen zu können, muss man berücksichtigen, dass bei Entscheidungen über beabsichtigte Veränderungen am Kulturdenkmal nicht nur denkmalfachliche Fragen zu prüfen sind, sondern auch andere öffentliche und private Belange. Über die Erteilung oder Versagung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung hat die Denkmalschutzbehörde - wie die Juristen sagen - nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der Denkmalschutz ist als Staatszielbestimmung in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg enthalten. Ihm kommt deshalb ein hoher Rang zu. Gleichwohl verlangt die von den Denkmal- schutzbehörden zu treffende Ermessensentscheidung in jedem Einzelfall eine Abwägung mit anderen öffentlichen oder privaten Belangen von möglicherweise gleichem oder höherem Gewicht (z. B. städtebauliche Planungen, Brandschutz oder Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse). Eine grundlegende Norm des Denkmalschutzgesetzes legt die Pflicht des Eigentümers zur Erhaltung und pfleglichen Behandlung des Kulturdenkmals fest, begrenzt aber diese Pflicht auf den Rahmen des Zumutbaren. Dies entspricht der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Eine Fülle von Gerichtsentscheidungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht hat sich mit dieser Zumutbarkeitsgrenze befasst. Wird von einem Eigentümer, der den Abbruch seines denkmalgeschützten Gebäudes begehrt, geltend gemacht, dass ihm die Erhaltung wirtschaftlich nicht zumutbar sei, weil die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung höher seien als die Erträge oder der Gebrauchswert des Kulturdenkmals, so muss die Denkmalschutzbehörde - ggf. nach Einholung von Sachverständigengutachten - sogar Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Landesdenkmalamt neben den konservatorischen auch die sonstigen Voraussetzungen einer denkmalschutzrechtlichen Entscheidung prüfen muss. Konkret heißt das, ob die Konservatoren/ innen sich auch mit der Zumutbarkeit der geforderten Erhaltungsmaßnahmen und mit den öffentlichen und privaten Belangen, die in die Ermessensentscheidung einzubeziehen sind, auseinandersetzen müssen. Würde man die Prüfung / Herrenberg, Tübinger Straße 20. Nach einer Vordissensverhandlung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart 7 989 wurde das Fachwerk des kurz nach 1600 erbauten Hauses entsprechend denkmalpfiegerischem Konzept im befundeten ursprünglichen Grau- und nicht wieder im Braunton gestrichen. 59

Details am Bau<br />

Bogen<br />

In der Ausgabe 1/1999 haben wir uns an<br />

dieser Stelle mit den konstruktiven, tragenden<br />

Bögen in Form von Arkaden<br />

und Viadukten befasst. Diesmal interessiert<br />

uns der Bogen als Schmuckform,<br />

wie er gerade in Zeiten des Historismus<br />

und Jugendstils, also etwa von 1850 bis<br />

1914 zur Betonung der Außenfassade,<br />

insbesondere zur Umrahmung und Bekrönung<br />

von Fenstern und Türen in<br />

zahllosen Varianten Wiederverwendung<br />

fand. Allein die Beschreibung der<br />

Bogenformen eines zwischen Gründerzeit<br />

und Erstem Weltkrieg entstandenen<br />

Quartiers, etwa der Freiburger<br />

Wiehre, der Karlsruher Südweststadt<br />

oder des Stuttgarter Heusteigvierteis<br />

würde kleine Bibliotheken füllen. Diese<br />

„Zierbogen"-Kultur endet dann nach<br />

dem Ersten Weltkrieg mehr oder weniger<br />

abrupt mit dem Beginn des Neuen<br />

Bauens.<br />

Die Typologie umfasst an die zwanzig<br />

Grundmuster: Vom häufigen „Flalbkreis-"<br />

oder „Rundbogen" über den etwas<br />

gedrückteren „Korbbogen" bis hin<br />

<strong>zum</strong> „Flachbogen". Häufige, gerade im<br />

Historismus verwendete Leitmotive,<br />

sind der ebenfalls etwas gedrückte,<br />

glockenförmige „Karniesbogen" und<br />

der multivariable „Kleeblattbogen", so<br />

genannt, weil seine konkaven Rundungen<br />

wie Kleeblätter aneinanderliegen.<br />

Werden es mehr Rundungen, als bei einem<br />

Kleeblatt üblich, wird ein „Zackenbogen"<br />

daraus. Dessen konvexes Gegenstück<br />

ist der „Vorhangbogen". Konkave<br />

und konvexe Varianten kennt man<br />

auch beim „Schulterbogen".<br />

Zwei schöne Bogenbeispiele aus dem Stuttgarter<br />

Heusteigviertel, die um die Jahrhundertwende<br />

entstanden sind.<br />

Kennen Sie ihn?<br />

Johann Caspar Bagnato<br />

Fleißiger Barockbaumeister<br />

Der Barockbaumeister Johann Caspar<br />

Bagnato (1696-1757) war gewiss einer<br />

der bedeutendsten Architekten, die für<br />

den Deutschen Orden gearbeitet haben.<br />

Sein Tätigkeitsfeld lag im südlichen<br />

Schwäbischen<br />

Reichskreis, also<br />

zwischen Eisass<br />

und Lech.<br />

Geboren wurde<br />

er in Landau<br />

(Pfalz) als Sohn<br />

eines italienischen<br />

Gast-Bauwerkers.<br />

Bagnatos<br />

Mutter, An-<br />

Der nimmermüde<br />

Schaffer auf einem<br />

zeitgenössischen<br />

Gemälde<br />

na Maria Stickelmeyer,<br />

war<br />

eine Einheimische.<br />

Das Bürgerrecht<br />

erwarb<br />

er sich 1729 durch Heirat mit der Ravensburgerin<br />

Maria Anna Walser, die einem<br />

angesehenen, wohlhabenden Bürgergeschlecht<br />

entstammte. Danach war<br />

ihm das Schicksal keinesfalls hold: Der<br />

älteste Sohn Johann Michael, den er<br />

gern <strong>zum</strong> Nachfolger herangezogen<br />

hätte, wurde kriminell, die Frau untreu,<br />

er selber dauerhaft krank, gequält von<br />

der „pottagra", einer Gelenkgicht, die<br />

ihm das Reisen zu seinen weit auseinander<br />

liegenden Projekten im Süden<br />

unseres Landes zur permanenten Pein<br />

machten. Am 15. Juni 1757, gerade 60,<br />

wurde er auf einer Reise zur Insel Mainau,<br />

wo er die Schlosskirche Maria baute,<br />

„von einer Krankheit überfallen und<br />

ins Grab gelegt."<br />

Im Blick auf Los und fragile Gesundheit<br />

ist sein Arbeitspensum enorm. Im heutigen<br />

Südwürttemberg etwa 1731 das<br />

Pfarrhaus in Ravensburg (fraglich),<br />

1731-1733 St. Maria Magdalena in<br />

Friedberg bei Saulgau, 1732 eine Kapelle<br />

für St. Martin in Meßkirch, 1747<br />

St. Otmar in Bremelau bei Münsingen<br />

und Kloster-Weiterbau in Obermarchtal,<br />

1753-1755 St. Afra in Obernheim<br />

sowie 1754-1758 Chor und Sakristei<br />

von St. Blasius in Ehingen (Donau).<br />

Als sein Hauptwerk hierzulande gilt der<br />

heutige Sitz der herzoglichen Linie des<br />

württembergischen Königshauses, das<br />

Deutschordensschloss Altshausen, an<br />

dem Bagnato seit 1729 arbeitete, und<br />

das auch den Hauptort seiner Reiseverzeichnisse<br />

ausmacht. Seit etwa 1900<br />

lebt hier der herzogliche Zweig des<br />

württembergischen Königshauses.<br />

Gewusst wo?<br />

Futuristischer Doppelturm<br />

Für diesmal ergibt sich der seltene Fall,<br />

dass zwei Bauwerke eines (großen) Architekten,<br />

sein wohl populärstes und<br />

sein bemerkenswertestes, in einer Blickachse<br />

beieinander liegen. Das populäre<br />

Gebäude, das wir suchen, bewacht gewissermaßen<br />

vom Berg oben das bemerkenswerte<br />

unten im Tal. Um allerdings<br />

ein Ensemble zu bilden, liegen die<br />

beiden zu weit auseinander.<br />

Unser gesuchtes Objekt erhebt sich<br />

hoch über den Trauf der Schwäbischen<br />

Alb und setzt mit seinem damals geradezu<br />

revolutionären Sichtbeton das<br />

Weiße des Jura noch ein Stück himmelwärts<br />

fort. Entstanden ist jener noch<br />

immer futuristisch wirkende Doppelturm<br />

1905. Wegen seiner auch farblichen<br />

Ähnlichkeit zu einem Kleidungsstück<br />

haben ihm die Einheimischen,<br />

vielleicht auch im Blick auf ihre Textilindustrie,<br />

schon bald einen derben<br />

Spitznamen verpasst. Ihn oder wenigstens<br />

die offizielle Bezeichnung suchen<br />

wir, ebenso wie den Namen des Architekten,<br />

der übrigens (siehe Details am<br />

Bau), einer der letzten Großmeister des<br />

Bogens war. Auch auf unserem Rätselbild<br />

entdeckt man ein recht ausgeprägtes<br />

Beispiel. Ganz einfach wird das Rät-<br />

sel aber, wenn man weiß, dass unser<br />

Meister zu Beginn des vergangenen<br />

Jahrhunderts in Stuttgart lehrte und<br />

eine Fülle höchst bedeutsamer Architekten<br />

heranzog.<br />

*<br />

Namen von Turm und Architekt auf<br />

eine Postkarte schreiben, Absender<br />

nicht vergessen und gleich an die<br />

Denkmalstiftung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>,<br />

Charlottenplatz 17, 70173<br />

Stuttgart senden. Wenn diese bis Ende<br />

Juli 2001 eingeht, hat der Absender<br />

die Chance die Buchhandelsaugabe<br />

des Begleitbuches zur erfolgreichen<br />

Troia-Aussteilung „Traum und Wirklichkeit"<br />

in Stuttgart, Braunschweig<br />

und Bonn zu gewinnen.<br />

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