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Hamburgisches - Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und

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Überschneidungen nicht allein an den Vorgaben der IT-Sicherheit<br />

orientieren.<br />

– Aus den Schutzzielen sollten sich die konkret in der Praxis zu treffenden<br />

Maßnahmen ableiten lassen. Die Maßnahmen müssen in einfachen,<br />

flexiblen <strong>und</strong> praxistauglichen Verfahren – durch Software<br />

unterstützt – umgesetzt werden können. Sie können die Basis <strong>für</strong> die<br />

Kriterien eines <strong>Datenschutz</strong>audits bilden.<br />

– Die Schutzziele müssen technologieunabhängig definiert werden.<br />

– Die Schutzziele sind nachhaltig. Lediglich die Maßnahmen sind dem<br />

Stand der Technik anzupassen.<br />

– Die Schutzziele sind so zu fassen, dass gr<strong>und</strong>sätzliche rechtliche<br />

Anforderungen (z.B. Datenvermeidung/Datensparsamkeit, Zweckbindung<br />

oder Betroffenenrechte wie Berichtigung oder Löschung)<br />

technisch umgesetzt werden können.<br />

• Entsprechend den genannten Anforderungen sind folgende Schutzziele<br />

aufzunehmen:<br />

– Verfügbarkeit<br />

– Vertraulichkeit<br />

– Integrität<br />

– Transparenz<br />

– Nichtverkettbarkeit (als technische Sicherung der Zweckbindung)<br />

– Intervenierbarkeit (als technische Gestaltung von Verfahren zur<br />

Ausübung der Betroffenenrechte).<br />

• Technische <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen sind im Sinne eines vorgelagerten<br />

Systemdatenschutzes schon dann zu treffen, wenn in einem<br />

Verfahren die Möglichkeit besteht, dass personenbezogene Daten verarbeitet<br />

werden oder dass dies zu einem späteren Zeitpunkt intendiert<br />

ist.<br />

Der HmbBfDI sieht daher einen großen Bedarf, die Regeleung des § 8<br />

HmbDSG weiterzuentwickeln <strong>und</strong> damit der fortschreitenden Digitalisierung<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Absatz 3<br />

Absatz 3 stellt klar, dass angemessene technische <strong>und</strong> organisatorische<br />

Maßnahmen auch bei nicht-automatisierter Verarbeitung zu treffen sind,<br />

also insbesondere auch bei einer klassischen Aktenführung in Papierform.<br />

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