Hamburgisches - Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und
Hamburgisches - Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und
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Einleitung<br />
Das <strong>Hamburgische</strong> <strong>Datenschutz</strong>gesetz sichert das Recht auf informationelle<br />
Selbstbestimmung der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger gegenüber den<br />
öffentlichen Stellen in Hamburg. Gleichzeitig stellt es aber auch die zentrale<br />
<strong>und</strong> unerlässliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die <strong>Hamburgische</strong> Verwaltung<br />
dar, um zur Erfüllung ihrer unterschiedlichen Aufgaben Daten zu verarbeiten.<br />
Die Normen des <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Datenschutz</strong>gesetzes garantieren<br />
daher individuelle Rechte ebenso wie sie den rechtsstaatlichen Ablauf der<br />
Verwaltung insbesondere beim Erheben, Speichern <strong>und</strong> Übermitteln von<br />
personenbezogenen Daten sicherstellen.<br />
Diese Broschüre soll das <strong>Hamburgische</strong> <strong>Datenschutz</strong>recht sowohl <strong>für</strong><br />
Interessierte <strong>und</strong> Fachleute als auch <strong>für</strong> alle öffentlichen Stellen in Hamburg<br />
kommentieren <strong>und</strong> handhabbarer machen. Dazu erfolgt nicht nur der<br />
Abdruck des Gesetzestextes. Im zweiten Teil werden darüber hinaus Erläuterungen<br />
zu den Normen aus der Perspektive des <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Beauftragte</strong>n<br />
<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit mitgeliefert. Die Kommentierung<br />
ist sowohl an der gesetzgeberischen Begründung als auch an der<br />
behördlichen Rechtspraxis ausgerichtet. Sie soll Ratsuchenden bei Auslegungsfragen<br />
des <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Datenschutz</strong>rechts wichtige Anhaltspunkte<br />
zu den eigenen Rechten oder einer gesicherten Rechtspraxis<br />
liefern. Jüngste rechtliche Entwicklungen im Zusammenhang mit einer<br />
künftigen EU-<strong>Datenschutz</strong>gr<strong>und</strong>verordnung konnten naturgemäß nicht<br />
berücksichtigt werden; das gesetzgeberische Verfahren wird hier auch<br />
noch einige Zeit in Anspruch nehmen.<br />
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