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Hamburgisches - Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und

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Einleitung<br />

Das <strong>Hamburgische</strong> <strong>Datenschutz</strong>gesetz sichert das Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger gegenüber den<br />

öffentlichen Stellen in Hamburg. Gleichzeitig stellt es aber auch die zentrale<br />

<strong>und</strong> unerlässliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die <strong>Hamburgische</strong> Verwaltung<br />

dar, um zur Erfüllung ihrer unterschiedlichen Aufgaben Daten zu verarbeiten.<br />

Die Normen des <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Datenschutz</strong>gesetzes garantieren<br />

daher individuelle Rechte ebenso wie sie den rechtsstaatlichen Ablauf der<br />

Verwaltung insbesondere beim Erheben, Speichern <strong>und</strong> Übermitteln von<br />

personenbezogenen Daten sicherstellen.<br />

Diese Broschüre soll das <strong>Hamburgische</strong> <strong>Datenschutz</strong>recht sowohl <strong>für</strong><br />

Interessierte <strong>und</strong> Fachleute als auch <strong>für</strong> alle öffentlichen Stellen in Hamburg<br />

kommentieren <strong>und</strong> handhabbarer machen. Dazu erfolgt nicht nur der<br />

Abdruck des Gesetzestextes. Im zweiten Teil werden darüber hinaus Erläuterungen<br />

zu den Normen aus der Perspektive des <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Beauftragte</strong>n<br />

<strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit mitgeliefert. Die Kommentierung<br />

ist sowohl an der gesetzgeberischen Begründung als auch an der<br />

behördlichen Rechtspraxis ausgerichtet. Sie soll Ratsuchenden bei Auslegungsfragen<br />

des <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Datenschutz</strong>rechts wichtige Anhaltspunkte<br />

zu den eigenen Rechten oder einer gesicherten Rechtspraxis<br />

liefern. Jüngste rechtliche Entwicklungen im Zusammenhang mit einer<br />

künftigen EU-<strong>Datenschutz</strong>gr<strong>und</strong>verordnung konnten naturgemäß nicht<br />

berücksichtigt werden; das gesetzgeberische Verfahren wird hier auch<br />

noch einige Zeit in Anspruch nehmen.<br />

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