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Hamburgisches - Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und

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§31<br />

Datenverarbeitung <strong>für</strong> Planungszwecke<br />

(1) Für Zwecke der öffentlichen Planung können personenbezogene Daten<br />

verarbeitet werden, wenn der Planungszweck auf andere Weise nicht oder<br />

nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann <strong>und</strong> das<br />

öffentliche Interesse an der Planung die schutzwürdigen Interessen der<br />

Betroffenen erheblich überwiegt.<br />

(2) 1 Die zu Planungszwecken gespeicherten personenbezogenen Daten<br />

dürfen nicht <strong>für</strong> andere Zwecke genutzt werden. 2 Sobald es der Zweck der<br />

Planungsaufgabe erlaubt, sind die zu diesem Zweck verarbeiteten personenbezogenen<br />

Daten zu anonymisieren. 3 Eine Übermittlung von Daten,<br />

aus denen Rückschlüsse auf Einzelpersonen gezogen werden können, ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Soweit Daten <strong>für</strong> längere Zeit gespeichert werden, ist durch geeignete<br />

Maßnahmen sicherzustellen, dass sie innerhalb der Daten verarbeitenden<br />

Stelle getrennt von der Erfüllung anderer Verwaltungsaufgaben verarbeitet<br />

werden.<br />

SECHSTER ABSCHNITT<br />

Straf- <strong>und</strong> Bußgeldvorschriften; Gebührenvorschrift; Inkrafttreten<br />

§32<br />

Straftaten<br />

(1) Wer gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder eine andere bzw. einen<br />

anderen zu bereichern oder eine andere bzw. einen anderen zu schädigen,<br />

personenbezogene Daten, die nicht offenk<strong>und</strong>ig sind,<br />

1. unbefugt erhebt, speichert, löscht, sperrt, verändert, übermittelt oder<br />

nutzt oder<br />

2. durch Vortäuschung falscher Tatsachen an sich oder eine andere bzw.<br />

einen anderen übermitteln lässt,<br />

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Der Versuch ist strafbar.<br />

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.<br />

(4) Die Absätze 1 bis 3 finden nur Anwendung, soweit die Tat nicht nach<br />

anderen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.<br />

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