Hamburgisches - Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und
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§31<br />
Datenverarbeitung <strong>für</strong> Planungszwecke<br />
(1) Für Zwecke der öffentlichen Planung können personenbezogene Daten<br />
verarbeitet werden, wenn der Planungszweck auf andere Weise nicht oder<br />
nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann <strong>und</strong> das<br />
öffentliche Interesse an der Planung die schutzwürdigen Interessen der<br />
Betroffenen erheblich überwiegt.<br />
(2) 1 Die zu Planungszwecken gespeicherten personenbezogenen Daten<br />
dürfen nicht <strong>für</strong> andere Zwecke genutzt werden. 2 Sobald es der Zweck der<br />
Planungsaufgabe erlaubt, sind die zu diesem Zweck verarbeiteten personenbezogenen<br />
Daten zu anonymisieren. 3 Eine Übermittlung von Daten,<br />
aus denen Rückschlüsse auf Einzelpersonen gezogen werden können, ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Soweit Daten <strong>für</strong> längere Zeit gespeichert werden, ist durch geeignete<br />
Maßnahmen sicherzustellen, dass sie innerhalb der Daten verarbeitenden<br />
Stelle getrennt von der Erfüllung anderer Verwaltungsaufgaben verarbeitet<br />
werden.<br />
SECHSTER ABSCHNITT<br />
Straf- <strong>und</strong> Bußgeldvorschriften; Gebührenvorschrift; Inkrafttreten<br />
§32<br />
Straftaten<br />
(1) Wer gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder eine andere bzw. einen<br />
anderen zu bereichern oder eine andere bzw. einen anderen zu schädigen,<br />
personenbezogene Daten, die nicht offenk<strong>und</strong>ig sind,<br />
1. unbefugt erhebt, speichert, löscht, sperrt, verändert, übermittelt oder<br />
nutzt oder<br />
2. durch Vortäuschung falscher Tatsachen an sich oder eine andere bzw.<br />
einen anderen übermitteln lässt,<br />
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Der Versuch ist strafbar.<br />
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.<br />
(4) Die Absätze 1 bis 3 finden nur Anwendung, soweit die Tat nicht nach<br />
anderen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.<br />
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