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Hamburgisches - Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und

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2. Aufklärung bei der Herausgabe mobiler Datenverarbeitungsmedien<br />

(§ 5 b),<br />

3. Anrufung der bzw. des behördlichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten (§ 10 a<br />

Absatz 6),<br />

4. Unterrichtung bei der Erhebung (§ 12 a),<br />

5. Sperrung der Übermittlung an Stellen außerhalb des öffentlichen<br />

Bereichs (§ 16 Absatz 3),<br />

6. Auskunft (§ 18),<br />

7. Berichtigung (§ 19 Absatz 1),<br />

8. Sperrung (§ 19 Absatz 2),<br />

9. Löschung (§ 19 Absatz 3),<br />

10. Schadensersatz (§ 20),<br />

11. Anrufung der oder des <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Beauftragte</strong>n <strong>für</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

<strong>und</strong> Informationsfreiheit (§ 26).<br />

(2) Auf diese Rechte kann nicht im Vorwege verzichtet werden.<br />

§7<br />

Datengeheimnis<br />

1 Denjenigen Personen, die bei den in § 2 Absatz 1 Satz 1 genannten Stellen<br />

oder ihren auftragnehmenden Stellen dienstlichen Zugang zu personenbezogenen<br />

Daten haben, ist es untersagt, geschützte personenbezogene<br />

Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung<br />

gehörenden Zweck zu verarbeiten, insbesondere bekannt zu<br />

geben oder zugänglich zu machen. 2 Dieses Verbot besteht auch nach<br />

Beendigung der Tätigkeit fort.<br />

§8<br />

Technische <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen; Vorabkontrolle<br />

(1) 1 Die Daten verarbeitenden Stellen <strong>und</strong> ihre auftragnehmenden Stellen<br />

haben die technischen <strong>und</strong> organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die<br />

erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften<br />

dieses Gesetzes zu gewährleisten. 2 Erforderlich sind technische <strong>und</strong> organisatorische<br />

Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen<br />

Verhältnis zur Schutzwürdigkeit der Daten steht.<br />

(2) Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, sind<br />

technische <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind<br />

zu gewährleisten,<br />

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