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<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bebauungsplan Nr. 167 „Auwinkel II“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 der<br />

Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)<br />

hier: a) Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167<br />

„Auwinkel II“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 84 NBauO gemäß § 2 Abs. 1 BauGB<br />

gefasst. <strong>Die</strong>ser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die räumliche<br />

Erweiterung der Wohnsiedlung Auwinkel zu schaffen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu<br />

entnehmen.<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die<br />

Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die<br />

voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den von der Planung<br />

Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 06.12.2013 bis<br />

06.01.2014 einschließlich im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>, Mühlenstraße 18, „Bereich<br />

Bürgerbeteiligung“, während der <strong>Die</strong>nststunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung<br />

gegeben.


DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien, etc., auf die der Bauleitplan Bezug nimmt, werden bei<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> im Fachbereich Planen und Bauen im Obergeschoss, Mühlenstraße 18,<br />

49401 <strong>Damme</strong> zur Einsicht bereitgehalten.<br />

<strong>Die</strong> Bekanntmachung sowie die Unterlagen stehen ebenfalls im Internet unter folgender<br />

Adresse zur Einsichtnahme bzw. zum Herunterladen zur Verfügung:<br />

http://www.damme.de/bekanntmachungen.<br />

Gerd Muhle


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

„Auwinkel“<br />

Mit örtlichen Bauvorschriften<br />

BEGRÜNDUNG<br />

- Vorentwurf –<br />

September 2013<br />

NWP<br />

Planungsgesellschaft mbH<br />

Escherweg 1<br />

Postfach 3867<br />

Telefon 0441/97 174 0<br />

www.nwp-ol.de<br />

Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung<br />

26121 Oldenburg<br />

26028 Oldenburg<br />

Telefax 0441/97 174 73<br />

info@nwp-ol.de


2<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Inhalt<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Teil I der Begründung<br />

1 VORBEMERKUNGEN / RECHTSGRUNDLAGEN ................................................... 4<br />

2 STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG ....................................................................... 4<br />

2.1 Planungsziele ............................................................................................................. 4<br />

2.2 Standortbegründung / Bedarf ..................................................................................... 4<br />

3 RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................ 5<br />

3.1 Geltungsbereich ......................................................................................................... 5<br />

3.2 Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2008 .......................................................... 5<br />

3.3 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 1991 ................................................ 5<br />

3.4 Flächennutzungsplan ................................................................................................. 5<br />

3.5 Bebauungspläne ........................................................................................................ 5<br />

4 ERGEBNISSE DER BESTANDSAUFNAHME .......................................................... 6<br />

4.1 Siedlungs- und Nutzungsstruktur ............................................................................... 6<br />

4.2 Erschließung .............................................................................................................. 6<br />

5 WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG: GRUNDLAGEN UND<br />

ERGEBNISSE DER ABWÄGUNG ............................................................................ 6<br />

5.1 Ergebnisse der Beteiligungsverfahren ....................................................................... 6<br />

5.1.1 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................................. 6<br />

5.1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ..................... 6<br />

5.2 Belange der Abwägung .............................................................................................. 7<br />

5.2.1 Belange des Erschließung ......................................................................................... 7<br />

5.2.2 Umweltschützende Belange: Biotopschutz, Artenschutz, Eingriffsregelung .............. 7<br />

6 INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES .................................................................. 10<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung ........................................................................................ 10<br />

6.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................................... 10<br />

6.3 Baugrenzen .............................................................................................................. 10<br />

6.4 Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen ........................................................ 11<br />

6.5 Grünordnung ............................................................................................................ 11<br />

6.6 Verkehrsflächen ....................................................................................................... 11<br />

7 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ÜBER DIE GESTALTUNG .............................. 12<br />

8 ERGÄNZENDE ANGABEN ..................................................................................... 13<br />

8.1 Städtebauliche Übersichtsdaten .............................................................................. 13<br />

9 VER- UND ENTSORGUNG ..................................................................................... 14<br />

10 HINWEISE ............................................................................................................... 15


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Inhalt<br />

3<br />

11 DATEN ZUM VERFAHRENSABLAUF ................................................................... 15<br />

TEIL II: UMWELTBERICHT .................................................................................................. 17<br />

1 EINLEITUNG ........................................................................................................... 17<br />

1.1 Inhalt und Ziel der Bauleitplanung ............................................................................ 17<br />

1.2 Ziele des Umweltschutzes einschließlich FFH Verträglichkeit und Artenschutz<br />

sowie deren Berücksichtigung in der Planung ......................................................... 18<br />

1.2.1 Ziele des Biotopschutzes ......................................................................................... 18<br />

1.2.2 Ziele des Artenschutzes ........................................................................................... 18<br />

1.2.3 Ziele der relevanten Fachgesetze und Fachplanungen ........................................... 21<br />

2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ........... 23<br />

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands ............................................. 23<br />

2.1.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt ................................................................... 23<br />

2.1.2 Boden ....................................................................................................................... 26<br />

2.1.3 Wasser ..................................................................................................................... 26<br />

2.1.4 Klima/Luft ................................................................................................................. 26<br />

2.1.5 Landschaft ................................................................................................................ 26<br />

2.1.6 Mensch ..................................................................................................................... 27<br />

2.1.7 Kultur und Sachgüter ............................................................................................... 27<br />

2.1.8 Wechselbeziehungen ............................................................................................... 27<br />

2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ................... 27<br />

2.3 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung ........................... 27<br />

2.3.1 Tiere und Pflanzen ................................................................................................... 27<br />

2.3.2 Boden, Wasser, Klima/Luft ....................................................................................... 28<br />

2.3.3 Landschaft ................................................................................................................ 28<br />

2.3.4 Mensch ..................................................................................................................... 28<br />

2.4 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ........ 28<br />

2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................... 30<br />

3. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ..................................................................................... 30<br />

3.1 Verwendete Verfahren, Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />

Angaben, Maßnahmen zur Überwachung ............................................................... 30<br />

3.2 Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................ 31<br />

ANHANG ............................................................................................................................... 32<br />

Karte Biotoptypen und Nutzungen ......................................................................................... 32


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

4<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

TEIL I:<br />

ZIELE, ZWECKE, INHALTE UND WESENTLICHE AUS-<br />

WIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

1 VORBEMERKUNGEN / RECHTSGRUNDLAGEN<br />

Rechtliche Grundlagen dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sind das Baugesetzbuch<br />

(BauGB), die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />

(Baunutzungsverordnung BauNVO), die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), die<br />

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes<br />

(Planzeichenverordnung PlanzV 90), das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz<br />

(NKomVG) und das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG), jeweils in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses<br />

geltenden Fassung.<br />

2 STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG<br />

2.1 Planungsziele<br />

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 II ist die geplante räumliche<br />

Erweiterung der Wohnsiedlung Auwinkel in östlicher Richtung. Damit kann diese Entwicklung<br />

auch abgeschlossen werden, da in nördlicher und östlicher Richtung in Verbindung<br />

mit der Topographie naturschutzfachliche Restriktionen bestehen, die ein weiteres<br />

Wachsen ausschließen. <strong>Die</strong> Erweiterung der Siedlung soll unter ähnlichen Vorgaben<br />

erfolgen wie im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 133 mit seinen zwei Änderungen,<br />

um ein harmonisches und aufeinander abgestimmtes Baugebiet sicherzustellen.<br />

Das bestehende Baugebiet Auwinkel ist in großen Zügen umgesetzt, auch für die hier<br />

in Rede stehende Fläche wird von einer zügigen Umsetzung ausgegangen.<br />

2.2 Standortbegründung / Bedarf<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> steht den Planungen positiv gegenüber, da sie die zeitnahe Umsetzung<br />

des Baugebietes Auwinkel und des Wohnparks am Bergsee gegenüber der<br />

Steinfelder Straße verfolgt hat und die Siedlungsentwicklung in diesem Bereich abschließen<br />

möchte.<br />

Der Bedarf für die Umsetzung weiterer Baugebiete ist zudem sehr hoch, da derzeit<br />

praktisch keine Wohnbaugrundstücke am Markt verfügbar sind, gleichzeitig aber nach<br />

Aussage der Volksbank <strong>Damme</strong> eine hohe Nachfrage nach entsprechenden Flächen<br />

besteht.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

5<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

3 RAHMENBEDINGUNGEN<br />

3.1 Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet liegt nordöstlich des Zentrums von <strong>Damme</strong> zwischen dem Hölter Weg<br />

und der Bebauung Auwinkel und südlich der Waldflächen der <strong>Damme</strong>r Berge.<br />

Im näheren und weiteren Umfeld befinden im Westen das Wohnbaugebiet „Auwinkel“,<br />

im Süden und Osten einzelne Wohnnutzungen östlich des Hölter Weges und im Norden<br />

Waldflächen.<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> hat am 26.11.2012 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans<br />

Nr. 167 II gefasst. Das Plangebiet verfügt über eine Größe von ca.<br />

1,6 ha.<br />

3.2 Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2008<br />

Landesraumordnungsprogramm<br />

Im Landesraumordnungsprogramm finden sich für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

keine Ausweisungen.<br />

3.3 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 1991<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist als Grundzentrum ausgewiesen. Grundzentren haben u. a. zentrale<br />

Einrichtungen zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfs bereitzustellen.<br />

Weiterhin ist <strong>Damme</strong> als <strong>Stadt</strong> mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung<br />

ausgewiesen.<br />

Angrenzend sind bestandsorientiert Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forstwirtschaft<br />

ausgewiesen.<br />

Zudem ist die Steinfelder Straße als Hauptverkehrsstraße gekennzeichnet.<br />

3.4 Flächennutzungsplan<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> ist das Plangebiet als Wohnbaufläche<br />

ausgewiesen, die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden also aus<br />

dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

3.5 Bebauungspläne<br />

Für das Plangebiet gibt es keinen Bebauungsplan.


6<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

4 ERGEBNISSE DER BESTANDSAUFNAHME<br />

4.1 Siedlungs- und Nutzungsstruktur<br />

Das Plangebiet ist derzeit landwirtschaftlich genutzt. Randlich befinden sich Baum- und<br />

Heckenstrukturen.<br />

Das Gelände fällt nach Osten bzw. Südosten ab, wobei am östlichen Rand ein starkes<br />

Gefälle zu verzeichnen ist.<br />

4.2 Erschließung<br />

Das Plangebiet ist über das interne Erschließungsnetz im Baugebiet Auwinkel in Verbindung<br />

mit einem kurzen Abschnitt des Hölter Weges und der Steinfelder Straße<br />

(L 846) an den <strong>Stadt</strong>kern von <strong>Damme</strong> sowie das überregionale Verkehrsnetz angeschlossen.<br />

Das Erschließungsnetz des Baugebietes Auwinkel ist als Verkehrsfläche<br />

besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen, es handelt sich um einen verkehrsberuhigten<br />

Bereich.<br />

5 WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG: GRUNDLAGEN UND<br />

ERGEBNISSE DER ABWÄGUNG<br />

5.1 Ergebnisse der Beteiligungsverfahren<br />

5.1.1 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

<strong>Die</strong> Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB) werden im<br />

Weiteren hier dokumentiert.<br />

5.1.2 Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,<br />

deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung<br />

frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang<br />

und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen<br />

erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben<br />

und bewertet werden. Der Umweltbericht stellt den Teil II der Begründung<br />

dar.<br />

<strong>Die</strong> Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />

(§ 4 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB) werden im Weiteren hier dokumentiert.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

7<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

5.2 Belange der Abwägung<br />

5.2.1 Belange des Erschließung<br />

<strong>Die</strong> Erschließung des Plangebietes soll durch das bestehende Baugebiet erfolgen.<br />

<strong>Die</strong>s wird jedoch für verträglich erachtet, weil zum Einen nur wenige Grundstücke<br />

(ca. 17) geplant und zum Anderen zwei Anknüpfungspunkte an das bestehende Baugebiet<br />

hergestellt sind, so dass sich die zusätzlichen Verkehre aufteilen. Eine Direktanbindung<br />

an den Hölter Weg ist wegen seines mangelhaften Ausbauzustandes und<br />

der Topographie nicht möglich.<br />

5.2.2 Umweltschützende Belange: Biotopschutz, Artenschutz, Eingriffsregelung<br />

<strong>Die</strong> Belange von Natur und Landschaft sind umfassend im Teil II der Begründung /<br />

Umweltbericht abgehandelt.<br />

Biotopschutz<br />

Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete vorhanden. <strong>Die</strong> Gehölze im südlichen Plangebiet<br />

sind Besonders geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 22 NAGBNatschG.<br />

Nördlich grenzt das Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet <strong>Damme</strong>r Berge an. Das<br />

FFH-Gebiet wurde für den hier vorkommenden Hirschkäfer etabliert. Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele sind zu vermeiden. Im weiteren Verfahren ist eine FFH-<br />

Verträglichkeitsvorprüfung durchzuführen.<br />

Artenschutz<br />

Erkenntnisse zu artenschutzrechtlich bedeutenden Tierarten im Plangebiet (z. B. Fledermäuse,<br />

Brutvögel der Gehölze, Eremit, Hirschkäfer – dieser auch im Zusammenhang<br />

mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes <strong>Damme</strong>r Berge) wurden im Frühjahr/<br />

Sommer 2013 durch Kartierung gewonnen.<br />

Für die Beschreibung des Brutvogelbestandes wurden sieben Begehungen zwischen<br />

Anfang April und Mitte Juli vorgenommen. Bei den angetroffenen Brutvögeln handelt<br />

es sich um Gehölzbrüter und Siedlungsbewohner. Arten der Roten Liste gefährdeter<br />

Brutvögel kamen nicht vor. Lediglich auf der Vorwarnliste geführte Arten wie<br />

Haussperling und Star wurden kartiert. Erwähnenswert ist außerdem eine kleine Dohlenkolonie,<br />

die in Baumhöhlen am Nordrand des Untersuchungsgebiets brüteten.<br />

Auf der Ackerfläche brüteten keine Vögel.<br />

An acht Terminen wurde eine Kartierung mit Fledermaus-Detektoren durchgeführt. <strong>Die</strong><br />

Zwergfledermaus jagte vorwiegend im Norden des UG am Waldrand und auch in Bereichen<br />

mit lichterem Baumbestand. Außerdem wurde die Art über Straße Holte angetroffen.<br />

Auf der Freifläche war die Art ebenfalls relativ häufig vertreten. <strong>Die</strong> Kontakte<br />

des Abendseglers verteilten sich ebenfalls über Straße Holte und im Norden am Waldrand.<br />

Quartiere in den Bäumen am Waldrand wurden nicht festgestellt, die Individuen<br />

kamen aus Süden in das Gebiet eingeflogen. <strong>Die</strong> Breitflügelfledermaus wurde im UG<br />

vorwiegend auf der Straße Holte angetroffen. Eine regelmäßig genutzte Flugstraße


8<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

oder Quartiere konnten nicht ausgemacht werden. Selten wurden die Rauhhautfledermaus,<br />

eine Langohrart und eine Myotisart festgestellt. Insgesamt war die Jagdaktivität<br />

im UG gering und nur wenige Individuen jagten gleichzeitig im Gebiet. Regelmäßig<br />

genutzte Flugstraßen oder Quartiere wurden nicht festgestellt.<br />

An allen Terminen wurde vorab bzw. hinterher eine Reptilienkartierung durchgeführt.<br />

Es wurden keine Reptilien im Gebiet festgestellt, somit wird davon ausgegangen, dass<br />

das Gebiet keine Bedeutung für Reptilien hat.<br />

Zur Kartierung des Hirschkäfers wurden fünf Geländebegehungen im Mai, Juni und Juli<br />

durchgeführt. Hierbei wurden alle Bäume und Baumstümpfe im Untersuchungsgebiet<br />

kontrolliert und nach Spuren des Hirschkäfers gesucht. Im Untersuchungsgebiet waren<br />

besonders die Eichen am Ostrand und die Buchenreihe am Nordrand des Gebietes<br />

beachtenswert. Ein Männchen des Hirschkäfers wurde an einer leicht anbrüchigen<br />

Eiche am Ostrand des Gebietes sitzend gefunden. Es ist davon auszugehen, dass sich<br />

das Tier auch im Gebiet entwickelt hat, da gerade die anbrüchige Eiche in wenigen<br />

Metern Abstand zur Fundstelle Entwicklungsmöglichkeiten bieten würde.<br />

Hinweise auf das Vorkommen des Eremiten gab es nicht.<br />

Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten kommen nicht vor.<br />

Aufgrund der Ergebnisse der Kartierung kann davon ausgegangen werden, dass Reptilien<br />

und Fledermäuse von einer geänderten Flächennutzung nicht bzw. nur in geringem<br />

Maße betroffen sind. Unter der Voraussetzung, dass keine Gehölze gerodet werden,<br />

sind für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien keine artenschutzrechtlichen<br />

Verbotstatbestände zu erwarten. Auf dem jetzigen Acker ist eine Bebauung<br />

aus Sicht des Hirschkäferschutzes kein Problem. <strong>Die</strong> Gehölzreihen und ein ausreichend<br />

großer Pufferstreifen sollten aber auf jeden Fall erhalten bleiben, zumindest im<br />

kompletten nördlichen und östlichen Bereich.<br />

<strong>Die</strong>se Bereiche werden als zu erhalten festgesetzt (private Grünfläche, P 3).<br />

<strong>Die</strong> artenschutzrechtlichen Verbote sind bei der Realisierung der Planung (Baufeldfreimachung,<br />

Bauarbeiten) zu beachten.<br />

Eingriffsregelung<br />

<strong>Die</strong> erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung bestehen im geringfügigen<br />

Verlust von Gehölzen, in der Einschränkung des Biotopverbundpotentials und in der<br />

Neuversiegelung von Grundflächen.<br />

Als Maßnahmen zur Vermeidung sind der Schutz der am Nordrand des Plangebietes<br />

befindlichen Bäume und der Erhalt von Gehölzen festgesetzt. Es verbleiben erhebliche<br />

Beeinträchtigungen, die sich in einem Defizit von ca. 3.624 Werteinheiten ausdrücken.<br />

<strong>Die</strong> Überwachung der Auswirkungen erfolgt durch eine Begehung des Plangebietes<br />

2–3 Jahre nach Umsetzung der Festsetzungen.<br />

Belange des Waldes<br />

Nördlich des Plangebietes grenzt der Waldbestand der <strong>Damme</strong>r Berge an, der durch<br />

eine Baumreihe aus alten Buchen seinen Abschluss zum Plangebiet hin findet. Der


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

9<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

Buchenbestand wird im Bereich der Kronentraufe durch die Festsetzung einer Grünfläche<br />

mit Nutzungseinschränkungen und daran südlich anschließend mit der Festsetzung<br />

einer Waldsaumentwicklung geschützt.<br />

Zu Waldflächen sind generell Schutzabstände einzuhalten, die im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung bspw. durch die Festsetzung von Anpflanzflächen zur Entwicklung<br />

eines Waldsaumes (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) oder Festsetzung nichtüberbaubarer<br />

Grundstücksflächen mit Ausschluss von Nebenanlagen zu konkretisieren<br />

sind.<br />

Altlasten<br />

Altlasten sind nach Aktenlage nicht bekannt, so dass keine diesbezügliche Untersuchung<br />

für erforderlich gehalten wird.<br />

Archäologische Denkmalpflege / Baudenkmalpflege<br />

Belange der archäologischen Denkmalpflege sind nach Aktenlage nicht bekannt.<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Für das Baugebiet Auwinkel ist ein Konzept zur Regenrückhaltung aufgestellt worden,<br />

welches eine Ableitung und Zwischenspeicherung in einem Regenrückhaltebecken im<br />

Einmündungsbereich des Hölter Weges auf die Steinfelder Straße vorsieht. Bei der<br />

Berechnung des benötigten Volumens der Regenrückhaltung wurde die hier vorliegende<br />

Siedlungserweiterung bereits berücksichtigt, weitere Maßnahmen sind insofern<br />

nicht erforderlich.<br />

Kinderspielplatz<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133 sind zwei Kinderspielplätze in einer<br />

zumutbaren Entfernung zum Plangebiet festgesetzt und auch erstellt. Da zudem auf<br />

den einzelnen Grundstücksflächen Freiräume bestehen, geht die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> davon<br />

aus, dass dem Belang des Kinderspiels somit Genüge getan ist.<br />

Abwägungsergebnis<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde kommt im Rahmen ihrer sachgerechten Abwägung der betroffenen Belange<br />

nach derzeitigem Kenntnisstand zu der Auffassung, dass die planungsrechtliche<br />

Erforderlichkeit für die geplante räumliche Erweiterung des Wohngebietes gegeben ist.


10<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

6 INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES<br />

6.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Als Art der Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen.<br />

Allgemeine Wohngebiete dienen überwiegend dem Wohnen. <strong>Die</strong> ausnahmsweise<br />

zulässigen Nutzungen Betriebe des Beherbergungsgewerbe, sonstige nicht störende<br />

Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen passen<br />

sich nicht in das Plangebiet und das Planungsziel ein; sie sind deshalb gemäß § 1<br />

(6) BauNVO ausgeschlossen.<br />

6.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird die Grundflächenzahl<br />

(GRZ) auf 0,3 begrenzt. <strong>Die</strong> Geschossflächenzahl darf einen Wert von 0,6 nicht überschreiten,<br />

damit keine übermäßig voluminöse Gebäude entstehen können.<br />

In Anpassung an die vorhandene Bebauung im Umfeld sollen maximal zweigeschossige<br />

Baukörper entstehen.<br />

Im Zusammenhang mit der festgesetzten maximalen Traufhöhe von 6 m und der dann<br />

zulässigen Gebäudehöhe von 8,50 m sollen überdimensionierte Baukörper verhindert<br />

werden. Eine größere Gebäudehöhe (9,50 m) darf nur dann erreicht werden, wenn die<br />

Traufhöhe maximal 4,20 m nicht überschreitet. <strong>Die</strong> Höhen sind jeweils auf die nächste<br />

öffentliche Verkehrsfläche bezogen.<br />

Zudem wird die Sockelhöhe auf 0,30 m oberhalb der Straßenkrone begrenzt, um<br />

übermäßige Bodenmodulationen zu verhindern.<br />

Zulässig sind nur Einzel- und Doppelhäuser, wobei je Einzelhaus nur zwei Wohnungen<br />

zulässig sind, in einer Doppelhaushälfte nur eine Wohnung. <strong>Die</strong>se Regelung entspricht<br />

auch den Regelungen des angrenzenden Bebauungsplanes.<br />

Um einer übermäßigen Verdichtung im Plangebiet entgegenzuwirken, wird weiterhin<br />

gesichert, dass die Grundstücksgröße bei der Errichtung von Einzelhäusern mindestens<br />

500 m² und bei der Errichtung von Doppelhäusern mindestens 350 m² pro Doppelhaushälfte<br />

betragen muss.<br />

Zur Begrenzung der Versiegelung wird weiterhin geregelt, dass pro Wohngebäude nur<br />

eine Einfahrt in einer Breite von maximal 3,50 m zulässig ist. Weiterhin darf die Grundflächenzahl<br />

für die Errichtung von Nebenanlagen nur um 25 % überschritten werden.<br />

6.3 Baugrenzen<br />

<strong>Die</strong> überbaubaren Flächen im Allgemeinen Wohngebiet sichern in den überwiegenden<br />

Bereichen des Bebauungsplanes eine straßenbegleitende Bebauung. <strong>Die</strong> Baugrenzen<br />

orientieren sich an der städtebaulichen Zielsetzung. Zu den Verkehrsflächen hin verfügen<br />

die Baugrenzen durchgehend über einen Abstand von 3,00 m; die überbaubare<br />

Fläche ist ausreichend dimensioniert, um entsprechende Wohnhäuser zu errichten.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

11<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

6.4 Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen<br />

Durch die Anwendung des § 19 Abs. 4 BauNVO kann der Bauherr zur Deckung des<br />

erforderlichen Stellplatzbedarfs und für Nebenanlagen die zulässige GRZ von 0,3 um<br />

maximal 25% überschreiten. Bauliche Nebenanlagen dürfen eine Grundfläche von<br />

10 m 2 nicht überschreiten und sind nur im rückwärtigen Teil des Grundstückes zulässig.<br />

Sie sind in Holzbauweise zu errichten und dürfen eine Höhe von 3 m nicht überschreiten,<br />

damit der untergeordnete Charakter dieser baulichen Anlagen erhalten<br />

bleibt. Um den Charakter des öffentlichen Raumes der Straßenflächen zu wahren,<br />

müssen die Nebenanlagen zudem einen Mindestabstand von 1 m zu der Verkehrsfläche<br />

einhalten. Garagen, offene und überdachte Stellplätze müssen zudem einen Stauraum<br />

von mindestens 5 m zu der Verkehrsfläche einhalten, dabei darf die rückwärtige<br />

Baugrenze um maximal 2 m überschritten werden.<br />

6.5 Grünordnung<br />

Zum Schutz des nördlich angrenzenden Waldes wird eine private Grünfläche E 1 festgesetzt.<br />

Auf der privaten Grünfläche P 3 sind die vorhandenen Gehölze zu erhalten.<br />

Ausfälle sind zu ersetzen.<br />

<strong>Die</strong> als zu erhalten festgesetzten Gehölze dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden.<br />

In der überlaubten Fläche (Kronenbereich E 1) sind zum Schutz des Wurzelbereiches<br />

Aufschüttungen (auch Kompost), Pflasterungen und andere Bodenversiegelungen,<br />

Verdichtungen und sonstige Handlungen, die das Wurzelwerk oder die Wurzelversorgung<br />

beeinträchtigen können, unzulässig. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen<br />

im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und fachgerechte Pflegemaßnahmen.<br />

Soweit sich dabei Eingriffe in den Wurzelbereich der Bäume nicht vermeiden lassen,<br />

ist der Baumerhalt durch baubegleitende, fachgerechte Schutz- und Pflegemaßnahmen<br />

sicherzustellen.<br />

Auf der privaten Grünfläche P 1 ist ein Waldsaum mit standortgerechten Gehölzarten<br />

zu entwickeln. <strong>Die</strong> Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, Ausfälle sind zu ersetzen.<br />

Auf der privaten Grünfläche P 2 mit der Zweckbestimmung Gartenland ist die gärtnerische<br />

Nutzung zulässig.<br />

Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist je 250 m² Grundstücksfläche mindestens<br />

ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten.<br />

6.6 Verkehrsflächen<br />

<strong>Die</strong> Erschließungsflächen sind als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit<br />

der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt.


12<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

7 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ÜBER DIE GESTALTUNG<br />

1. Innerhalb des Plangebietes sind für Hauptbaukörper Flachdächer, Pultdächer<br />

oder geneigte Dächer mit einer Dachneigung zwischen 15 ° und 48 ° zulässig.<br />

2. <strong>Die</strong> geneigten Dächer sind mit Materialien in den folgenden (roten, braunen und<br />

schwarzen/grauen) Farbtönen zulässig. Zwischentöne sind ebenfalls zulässig.<br />

Glasierte Dacheindeckungen sind unzulässig.<br />

3. Dachausbauten (Dacheinschnitte und Dachgauben) sind nur bei einer Dachneigung<br />

ab 35 ° zulässig. Der Abstand der Dachausbauten zum Giebel muss mindestens<br />

1,50 m betragen. <strong>Die</strong> Gesamtlänge der Dachausbauten darf 50 % der<br />

jeweiligen Gebäudelänge, gemessen an der Traufseite, nicht überschreiten.<br />

Dachausbauten in der zweiten Dachebene (Spitzboden) sind unzulässig.<br />

4. Zusammenhängende Gebäude (Doppelhäuser) sind nur mit einer einheitlichen<br />

Dachneigung und einem gemeinsamen First zulässig. Sie sind hinsichtlich der<br />

Gestaltung und des Materials aufeinander abzustimmen.<br />

5. Vorgärten dürfen zur öffentlichen Verkehrsfläche hin nur mit einer Hecke aus<br />

standortgerechten Gehölzen in einer Höhe von maximal 0,80 m über Oberkante<br />

fertiger Fahrbahnachse begrenzt werden. Als Vorgarten gilt die Fläche zwischen<br />

Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze.<br />

6. Hausgärten, die an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzen, dürfen nur mit einer<br />

Hecke aus standortgerechten Gehölzen in einer Höhe von maximal 1,80 m<br />

über Oberkante fertiger Fahrbahnachse, dahinter Maschendrahtzaun, begrenzt<br />

werden.<br />

7. An den übrigen Grundstücksgrenzen sind nur Hecken aus standortgerechten<br />

Gehölzen zulässig.<br />

Begründung der örtlichen Bauvorschriften<br />

Unter Berücksichtigung der vorhandenen kleinstädtischen Strukturen in <strong>Damme</strong>, insbesondere<br />

auch den angrenzenden neuen Baugebieten am Wildpfad und im Auwinkel,<br />

soll im Zuge einer angemessenen Gestaltung und Ortsbildpflege die ortsübliche und<br />

ortsbildprägende Dachlandschaft in Form von geneigten Dächern als dominierendes<br />

Gestaltelement fortgeführt werden.<br />

Für die Hauptgebäude sind deshalb einheitlich nur geneigte Dächer mit einer Neigung<br />

von mindestens 15° und höchstens 48° zulässig. Alternativ sind auch Pult- oder Flachdächer<br />

erlaubt. Als Farbtöne werden rot, braun und schwarzen/grauen mit Zwischentönen<br />

zugelassen. Auch diese Farbgebung orientiert sich an den im Umfeld vorhandenen<br />

Farbeindeckungen. Von der Regelung werden Garagen und Nebengebäude ausgenommen.<br />

<strong>Die</strong>se Gebäude bzw. - teile prägen nicht das Erscheinungsbild der baulichen<br />

Strukturen; hier können auch andere Dachformen und -neigungen ausgebildet werden.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

13<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

.<br />

Dachaufbauten sind nur für geneigte Dächer zugelassen, sie sind in ihrer Ausformung<br />

und Anordnung jedoch Regelungen unterlegen. <strong>Die</strong>se Vorschriften sichern, dass die<br />

markanten Dachformen nicht aufgelöst werden und die Aufbauten nur einen untergeordneten<br />

Charakter entwickeln können.<br />

Zusammenhängende Gebäude müssen ihre Dachlandschaft aufeinander abstimmen,<br />

um ein unruhiges städtebauliches Erscheinungsbild zu verhindern.<br />

<strong>Die</strong> Grundstücke sind aus Hecken bzw. Gehölzen einzufrieden, wobei die Grünstrukturen<br />

für den Bereich der Vorgärten 0,80 m und den rückwärtigen Bereich zu den Verkehrsflächen<br />

hin 1,80 m nicht überschreiten dürfen. <strong>Die</strong>se Eingrünung der Grundstücke<br />

ist aus dem angrenzenden Baugebiet übernommen worden und soll hier fortgeführt<br />

werden.<br />

8 ERGÄNZENDE ANGABEN<br />

8.1 Städtebauliche Übersichtsdaten<br />

Allgemeine Wohngebiete 12.971 m²<br />

Verkehrsflächen 1.407 m²<br />

Private Grünflächen 1.814 m²<br />

P 1: Waldsaum 744 m²<br />

P 2: Gartenland 745 m²<br />

P 3: Erhalt von Gehölzen 325 m²<br />

Gesamt 16.192 m²


14<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

9 VER- UND ENTSORGUNG<br />

Telekommunikation<br />

Wasserversorgung<br />

<strong>Die</strong> Versorgung mit Telekommunikationsleitungen erfolgt durch die<br />

Deutsche Telekom AG oder ggf. entsprechende andere Leitungsträger.<br />

<strong>Die</strong> Wasserversorgung des Plangebietes erfolgt durch den Oldenburgisch-Ostfriesischen<br />

Wasserverband. Im Bereich des Bebauungsgebietes<br />

befinden sich Versorgungsleitungen. <strong>Die</strong>se dürfen weder durch<br />

Hochbauten noch durch eine geschlossene Fahrbahndecke überbaut<br />

werden. Bei der Erstellung von Bauwerken sind gemäß DVGW Arbeitsblatt<br />

W 400-1 Sicherheitsabstände zu den Versorgungsleitungen<br />

einzuhalten. Außerdem weist der OOWV darauf hin, dass die Versorgungsleitungen<br />

gemäß DIN 1998 Punkt 5 nicht mit Bäumen überpflanzt<br />

werden dürfen. Für eine südlich des Hotelgebäudes das Plangebiet in<br />

Ost-Westrichtung querenden Wasserleitung war ein 3 m breites Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsunternehmens<br />

einzutragen.<br />

Der Umfang der Löschwasserentnahme aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung<br />

ist von dem Wasserdargebot, der Leistungsfähigkeit des<br />

Rohrnetzes und der Versorgungssituation abhängig. Für das Plangebiet<br />

Nr. 139 ist eine Löschwassermenge von 2x1600 Liter/Minute über<br />

2 Stunden erforderlich. <strong>Die</strong> Löschwasserversorgung ist gesichert, wenn<br />

im Bereich der Hotelzufahrt ein U-Hydrant auf der vorhandenen 150<br />

mm Leitung des OOWV installiert wird.<br />

Gasversorgung<br />

Stromversorgung<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Abfallbeseitigung<br />

Altlasten<br />

<strong>Die</strong> Versorgung des Plangebietes mit Gas erfolgt durch die EWE AG.<br />

<strong>Die</strong> Versorgung des Plangebietes mit Strom erfolgt durch die RWE AG<br />

Es besteht ein Anschluss an das zentrale Abwasserbeseitigungsnetz<br />

des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes. Das Netz wird zu<br />

erweitern sein.<br />

<strong>Die</strong> Abfallentsorgung erfolgt zentral durch den Landkreis Vechta und<br />

durch das Duale System Deutschland bzw. dessen Lizenznehmer.<br />

Gewerbliche Abfälle werden ggf. durch private, autorisierte Unternehmen<br />

beseitigt.<br />

Altlasten sind nach Aktenlage im Plangebiet nicht bekannt.


<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

15<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

10 HINWEISE<br />

Sollten bei geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde<br />

gemacht werden (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen,<br />

Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe<br />

Spuren solcher Funde), sind diese gemäß § 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes<br />

(NDSchG) meldepflichtig und müssen der Denkmalschutzbehörde des Landkreises<br />

unverzüglich gemeldet werden.<br />

Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde<br />

und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen<br />

nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen,<br />

wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet.<br />

<strong>Die</strong> Lage der Versorgungsleitungen ist den Bestandsplänen der zuständigen Versorgungsunternehmen<br />

zu entnehmen.<br />

Sollten bei geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen bzw. Altstandorte<br />

zutage treten, so ist unverzüglich die Untere Abfallbehörde zu benachrichtigen.<br />

<strong>Die</strong> Maßgaben des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz<br />

sind bei der Realisierung des Bebauungsplanes zu beachten.<br />

11 DATEN ZUM VERFAHRENSABLAUF<br />

Aufstellungsbeschluss 26.11.2012<br />

Beschluss über die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie<br />

die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

26.11.2012<br />

Ortsübliche Bekanntmachung<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom<br />

Beschluss über den Entwurf und die Öffentliche Auslegung gemäß § 3<br />

Abs. 2 BauGB der Planung:<br />

Ortsübliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom<br />

Satzungsbeschluss durch den Rat


16<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil I der Begründung: Ziele, Zwecke, Inhalte und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

Aufgestellt:<br />

NWP<br />

Planungsgesellschaft mbH<br />

Gesellschaft für räumliche<br />

Planung und Forschung<br />

Escherweg 1 26121 Oldenburg<br />

<strong>Damme</strong>, den<br />

Bürgermeister


17<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

TEIL II: UMWELTBERICHT<br />

1 EINLEITUNG<br />

Gemäß § 2 (4) BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des<br />

Umweltschutzes, insbesondere die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen,<br />

im Rahmen einer Umweltprüfung zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben<br />

und zu bewerten. Hierbei sind insbesondere die in § 1 (6) Nr. 7 BauGB aufgeführten<br />

Belange zu berücksichtigen und die in § 1a BauGB genannten Vorschriften<br />

anzuwenden. <strong>Die</strong> Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Aufstellungsverfahren des<br />

Bauleitplans in die Abwägung einzustellen.<br />

Im nachfolgenden Umweltbericht werden die Belange des Umweltschutzes entsprechend<br />

dem gegenwärtigen Planungsstand für die Abwägung aufbereitet. Hierbei werden<br />

die in der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB vorgegebenen Inhalte aufgenommen.<br />

<strong>Die</strong> Gliederung des Umweltberichtes erfolgt gemäß Anlage 1 zum BauGB mit<br />

• einem einleitenden Teil,<br />

• der Beschreibung der Umweltauswirkungen mit einer Bestandsaufnahme, einer<br />

Auswirkungsprognose, der Beschreibung der Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

mit Variantenprüfung sowie<br />

• zusätzlichen Angaben, zum Beispiel zum Monitoring.<br />

1.1 Inhalt und Ziel der Bauleitplanung<br />

Der Bebauungsplan Nr. 167 setzt Wohngebiete, die zur inneren Erschließung benötigten<br />

Verkehrsflächen sowie private Grünflächen fest. <strong>Die</strong> folgende Übersicht gibt die<br />

Festsetzungen wieder:<br />

Allgemeine Wohngebiete 11.590 m²<br />

Verkehrsflächen 1.423 m²<br />

Private Grünflächen 3.179 m²<br />

E 1: Schutz der Buchenbaumreihe/ Kronentrauf<br />

bereich 188 m²<br />

P 1: Waldsaum 849 m²<br />

P 2: Gartenland 274 m²<br />

P 3: Erhalt von Gehölzen 1.391 m²<br />

GLB: 477 m²<br />

Gesamt 16.192 m²<br />

<strong>Die</strong> Festsetzungen dienen der räumlichen Erweiterung der Wohnsiedlung Auwinkel in<br />

östlicher Richtung, die hiermit bauleitplanerisch gesichert werden sollen.


18<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

1.2 Ziele des Umweltschutzes einschließlich FFH Verträglichkeit und Artenschutz<br />

sowie deren Berücksichtigung in der Planung<br />

1.2.1 Ziele des Biotopschutzes<br />

Im Plangebiet sind keine Schutzgebiete gemäß §§ 22 bis 30 BNatSchG vorhanden.<br />

Der Gehölzbestand im südlichen Plangebiet ist ein besonders geschützter Landschaftsbestandteil<br />

gem. §§ 22 NAGBNatSchG.<br />

Im Norden grenzt das FFH-Gebiet „<strong>Damme</strong>r Berge“, EU-Kennzahl 3414-331, landesinterne<br />

Nummer 317, an. Auf Grund der direkten Nachbarschaft ist eine Verträglichkeits-<br />

Vorprüfung hinsichtlich der Planung und der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes durchzuführen.<br />

Aus den Gebietsdaten liegen folgende Informationen vor:<br />

Bewertung, Schutz:<br />

Kurzcharakteristik:<br />

Bemerkung:<br />

Schutzwürdigkeit:<br />

Weitgehend von Nadelholzforsten unterschiedlicher Altersklassen gebildete<br />

Waldbestände, die aus früherer Landnutzung in unterschiedlicher<br />

Dichte und Altersstruktur, gruppenweise, in Reihen oder als Einzelexemplare<br />

Laubbäume aufweisen, vor allem Eichen.<br />

Der Gesamtbestand des Hirschkäfers erstreckt sich als 'Metapopulation'<br />

weit in den besiedelten Raum (z. B. Hofgehölze), auch außerhalb der<br />

<strong>Damme</strong>r Berge.<br />

Verbesserung der Repräsentanz des Hirschkäfers im Naturraum D 30<br />

(flächenmäßig und vermutlich auch hinsichtlich der Individuenzahl sehr<br />

großes Vorkommen).<br />

Gefährdung:<br />

Vor allem Beseitigung und Verschlechterung der Bruthabitate der Hirschkäfer-Larven (z. B.<br />

Roden von Baumstubben, Ausdunkeln alter Bäume und lichter Laubholzbestände durch<br />

Aufforstung stark beschattender Baumarten).<br />

Das FFH-Gebiet <strong>Damme</strong>r Berge ist Teil des Landschaftsschutzgebietes LSG VEC 001<br />

„<strong>Damme</strong>r Berge“, das nördlich des Plangebietes liegt.<br />

1.2.2 Ziele des Artenschutzes<br />

<strong>Die</strong> Anforderungen zum speziellen Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG gelten unabhängig<br />

von der Bauleitplanung. <strong>Die</strong> Verbote beziehen sich auf die konkrete Handlung<br />

und auf konkret betroffene Individuen. Sie sind bei der Umsetzung der Planung vom<br />

Bauherrn zu beachten. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird jedoch bereits<br />

geprüft, ob artenschutzrechtliche Belange der Realisierung der Planung entgegenstehen<br />

können und ob Vermeidungs- oder (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorzusehen sind.


19<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

Zunächst ist zu prüfen, ob im Plangebiet bzw. im funktionalen Zusammenhang mit dem<br />

Plangebiet streng oder besonders geschützte Tier- oder Pflanzenarten vorkommen<br />

(können), v. a. solche, für die die artenschutzrechtlichen Verbote uneingeschränkt gelten<br />

(s. u.). 1<br />

<strong>Die</strong> relevanten speziellen artenschutzrechtlichen Verbote (Zugriffsverbote) sind in<br />

§ 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) formuliert:<br />

1. Tötung von Tieren der besonders geschützten Arten<br />

2. Erhebliche Störung streng geschützter Arten bzw. europäischer Vogelarten<br />

3. Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren besonders geschützter<br />

Arten<br />

4. Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Wuchsorten besonders geschützter<br />

Pflanzenarten<br />

In § 44 (5) BNatSchG sind für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des<br />

Baugesetzbuches zulässig sind, folgende Einschränkungen der Verbote formuliert:<br />

Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/ 43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische<br />

Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach §<br />

54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes<br />

1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht<br />

vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.<br />

Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung<br />

eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und<br />

Vermarktungsverbote vor.<br />

Erkenntnisse zu artenschutzrechtlich bedeutenden Tierarten im Plangebiet (z. B. Fledermäuse,<br />

Brutvögel der Gehölze, Eremit, Hirschkäfer – dieser auch im Zusammenhang<br />

mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes <strong>Damme</strong>r Berge) wurden im Frühjahr/<br />

Sommer 2013 durch Kartierung gewonnen.<br />

• Bestand<br />

Für die Beschreibung des Brutvogelbestandes wurden sieben Begehungen zwischen<br />

Anfang April und Mitte Juli vorgenommen. Bei den angetroffenen Brutvögeln handelt<br />

es sich um Gehölzbrüter und Siedlungsbewohner. Arten der Roten Liste gefährdeter<br />

Brutvögel kamen nicht vor. Lediglich auf der Vorwarnliste geführte Arten wie<br />

Haussperling und Star wurden kartiert. Erwähnenswert ist außerdem eine kleine Dohlenkolonie,<br />

die in Baumhöhlen am Nordrand des Untersuchungsgebiets brüteten.<br />

Auf der Ackerfläche brüteten keine Vögel.<br />

1 Welche Arten zu den besonders geschützten Arten bzw. den streng geschützten Arten zu rechnen sind, ist in<br />

§ 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14 BNatSchG geregelt.


20<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

An acht Terminen wurde eine Kartierung mit Fledermaus-Detektoren durchgeführt. <strong>Die</strong><br />

Zwergfledermaus jagte vorwiegend im Norden des UG am Waldrand und auch in Bereichen<br />

mit lichterem Baumbestand. Außerdem wurde die Art über Straße Holte angetroffen.<br />

Auf der Freifläche war die Art ebenfalls relativ häufig vertreten. <strong>Die</strong> Kontakte<br />

des Abendseglers verteilten sich ebenfalls über Straße Holte und im Norden am Waldrand.<br />

Quartiere in den Bäumen am Waldrand wurden nicht festgestellt, die Individuen<br />

kamen aus Süden in das Gebiet eingeflogen. <strong>Die</strong> Breitflügelfledermaus wurde im UG<br />

vorwiegend auf der Straße Holte angetroffen. Eine regelmäßig genutzte Flugstraße<br />

oder Quartiere konnten nicht ausgemacht werden. Selten wurden die Rauhhautfledermaus,<br />

eine Langohrart und eine Myotisart festgestellt. Insgesamt war die Jagdaktivität<br />

im UG gering und nur wenige Individuen jagten gleichzeitig im Gebiet. Regelmäßig<br />

genutzte Flugstraßen oder Quartiere wurden nicht festgestellt.<br />

An allen Terminen wurde vorab bzw. hinterher eine Reptilienkartierung durchgeführt.<br />

Es wurden keine Reptilien im Gebiet festgestellt, somit wird davon ausgegangen, dass<br />

das Gebiet keine Bedeutung für Reptilien hat.<br />

Zur Kartierung des Hirschkäfers wurden fünf Geländebegehungen im Mai, Juni und Juli<br />

durchgeführt. Hierbei wurden alle Bäume und Baumstümpfe im Untersuchungsgebiet<br />

kontrolliert und nach Spuren des Hirschkäfers gesucht. Im Untersuchungsgebiet waren<br />

besonders die Eichen am Ostrand und die Buchenreihe am Nordrand des Gebietes<br />

beachtenswert. Ein Männchen des Hirschkäfers wurde an einer leicht anbrüchigen<br />

Eiche am Ostrand des Gebietes sitzend gefunden. Es ist davon auszugehen, dass sich<br />

das Tier auch im Gebiet entwickelt hat, da gerade die anbrüchige Eiche in wenigen<br />

Metern Abstand zur Fundstelle Entwicklungsmöglichkeiten bieten würde.<br />

Hinweise auf das Vorkommen des Eremiten gab es nicht.<br />

Artenschutzrechtlich relevante Pflanzenarten kommen nicht vor.<br />

• Auswirkungen der Planung<br />

Aufgrund der Ergebnisse der Kartierung kann davon ausgegangen werden, dass Reptilien<br />

und Fledermäuse von einer geänderten Flächennutzung nicht bzw. nur in geringem<br />

Maße betroffen sind. Unter der Voraussetzung, dass keine Gehölze gerodet werden,<br />

sind für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien keine artenschutzrechtlichen<br />

Verbotstatbestände zu erwarten.<br />

Auf dem jetzigen Acker ist eine Bebauung aus Sicht des Hirschkäferschutzes kein<br />

Problem. <strong>Die</strong> Gehölzreihen und ein ausreichend großer Pufferstreifen sollten aber auf<br />

jeden Fall erhalten bleiben, zumindest im kompletten nördlichen und östlichen Bereich.<br />

<strong>Die</strong>s wird durch die Erhaltungsfestsetzung für die Gehölze im Norden und Osten sowie<br />

die Festsetzung eines Waldsaums im Norden im Bebauungsplan umgesetzt. <strong>Die</strong> tatsächlichen<br />

und potentiellen Brutbäume des Hirschkäfers sind eingemessen und werden,<br />

durch ein Symbol hervorgehoben, als zu erhalten festgesetzt.<br />

<strong>Die</strong> artenschutzrechtlichen Verbote sind bei der Realisierung der Planung (Baufeldfreimachung,<br />

Bauarbeiten) zu beachten.


21<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

1.2.3 Ziele der relevanten Fachgesetze und Fachplanungen<br />

Nachfolgend werden gemäß Nr. 1.b) der Anlage 1 zu § 2 (4), §§ 2a und 4c BauGB die<br />

für die Planung relevanten Ziele des Umweltschutzes, die in einschlägigen Fachgesetzen<br />

und Fachplänen festgelegt sind, sowie die Art ihrer Berücksichtigung in der Planung<br />

dargestellt.<br />

Ziele des Umweltschutzes<br />

Berücksichtigung bei der Aufstellung<br />

Baugesetzbuch<br />

§ 1a (2) BauGB: Mit Grund und Boden soll Das Plangebiet betrifft eine bisher unbebaute<br />

Fläche. <strong>Die</strong> Bebauung wurde durch<br />

sparsam und schonend umgegangen werden;<br />

dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen<br />

Inanspruchnahme von Flächen Flächennutzungsplan bereits vorbereitet.<br />

die Darstellung von Wohnbauflächen im<br />

für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten<br />

der Entwicklung der Gemeinde insbesondere<br />

durch Wiedernutzbarmachung von<br />

Flächen, Nachverdichtung und andere<br />

Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen<br />

sowie Bodenversiegelungen auf das<br />

notwendige Maß zu begrenzen.<br />

§ 1a (5) BauGB: Den Erfordernissen des Maßnahmen hinsichtlich des Klimawandels<br />

Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen,<br />

die dem Klimawandel entgegen wir-<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

ken, als auch durch solche, die der Anpassung<br />

an den Klimawandel dienen, Rechnung<br />

getragen werden.<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflegträchtigung<br />

des Naturhaushaltes vor (ge-<br />

<strong>Die</strong> Planung bereitet eine erhebliche Beein-<br />

(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ringfügiger Verlust von Gehölzlebensraum,<br />

ihres eigenen Wertes und als Grundlage Einschränkung des Biotopverbundpotentials,<br />

Neuversiegelung von Grundflächen),<br />

für Leben und Gesundheit des Menschen<br />

auch in Verantwortung für die künftigen die im Plangebiet nicht vermieden oder<br />

Generationen im besiedelten und unbesiedelten<br />

Bereich nach Maßgabe der nachfol-<br />

ausgeglichen werden können.<br />

genden Absätze so zu schützen, dass<br />

• die biologische Vielfalt,<br />

• die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts einschließlich der<br />

Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen<br />

Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie<br />

• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

sowie der Erholungswert von Natur und<br />

Landschaft<br />

auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst<br />

auch die Pflege, die Entwicklung und,<br />

soweit erforderlich, die Wiederherstellung<br />

von Natur und Landschaft (allgemeiner<br />

Grundsatz).


22<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)<br />

§ 1 BBodSchG: Zweck dieses Gesetzes ist<br />

es, nachhaltig die Funktionen des Bodens<br />

zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu<br />

sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren,<br />

der Boden und Altlasten sowie<br />

hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen<br />

zu sanieren und Vorsorge gegen<br />

nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu<br />

treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden<br />

sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen<br />

Funktionen sowie seiner Funktion als<br />

Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so<br />

weit wie möglich vermieden werden.<br />

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />

§ 1 WHG: Zweck dieses Gesetzes ist es,<br />

durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung<br />

die Gewässer als Bestandteil<br />

des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage<br />

des Menschen, als Lebensraum für Tiere<br />

und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu<br />

schützen.<br />

<strong>Die</strong> Planung bereitet die Neuversiegelung<br />

von Grundflächen vor. <strong>Die</strong> Bodenfunktionen<br />

entfallen in den versiegelten Bereichen<br />

vollständig.<br />

Auf den neu versiegelbaren Flächen kann<br />

keine Versickerung der Niederschläge erfolgen.<br />

<strong>Die</strong> schadlose Abführung des Oberflächenwassers<br />

ist durch die Regenrückhalteanlage<br />

im benachbarten Baugebiet Auwinkel<br />

gesichert.<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)<br />

§ 1 BImSchG: Zweck dieses Gesetzes ist Da ein Wohngebiet festgesetzt wird, wird<br />

es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den nicht von nachteiligen Auswirkungen auf<br />

Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie das benachbarte Wohngebiet ausgegangen.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen zu schützen<br />

und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen<br />

vorzubeugen.<br />

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung<br />

(NWaldLG)<br />

§1 NWaldLG: Zweck des Gesetzes ist, der<br />

Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens,<br />

seiner Bedeutung für die Umwelt (die<br />

dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts)<br />

und seiner Bedeutung für die<br />

Erholung der Bevölkerung zu erhalten,<br />

erforderlichenfalls zu mehren und seine<br />

ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig<br />

zu sichern.<br />

Eine Waldumwandlung findet nicht statt.<br />

Der nördlich angrenzende Wald, der seinen<br />

Abschluss zum Plangebiet hin mit einer<br />

Baumreihe aus alten Buchen findet, wird<br />

durch Erhalt- und Anpflanzungsfestsetzungen<br />

auf privaten Grünflächen geschützt.


23<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

Ziele gemäß Landschaftsrahmenplan<br />

Plangebiet: Mindestanforderungen des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

nördlich angrenzender Wald: Sicherung<br />

und Verbesserung von Gebieten mit Bedeutung<br />

für Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Ziele gemäß Landschaftsplan<br />

Das Plangebiet liegt im Entwicklungsbereich<br />

G3 – Landwirtschaftlich genutzter<br />

Geestbereich östlich von <strong>Damme</strong> mit den<br />

Zielen<br />

Entwicklung artenreicher Saumbiotope<br />

Sicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen<br />

Biotopstrukturen<br />

Biotopverbund<br />

Neuanpflanzung standortheimischer Gehölze<br />

<strong>Die</strong> Abarbeitung der Eingriffsregelung sichert<br />

diese Zielsetzung.<br />

<strong>Die</strong> Ziele werden durch die Festsetzung<br />

privater Grünflächen berücksichtigt.<br />

2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands<br />

<strong>Damme</strong> liegt in der naturräumlichen Region „Ems-Hunte-Geest und Dümmer Geestniederung“<br />

in der naturräumlichen Haupteinheit „Bersenbrücker Land“.<br />

Das Plangebiet liegt in der Untereinheit „<strong>Damme</strong>r-Flottsand- und Sandergebiet“ im<br />

Übergangsbereich zur westlich anschließenden Untereinheit „<strong>Die</strong>pholzer Moorniederung“.<br />

2<br />

2.1.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt<br />

• Faunistischer Bestand 3<br />

Für die Beschreibung des Brutvogelbestandes wurden sieben Begehungen zwischen<br />

Anfang April und Mitte Juli vorgenommen. Es wurden insgesamt 27 Brutvogelarten mit<br />

39 Revieren festgestellt. Auf der Freifläche (Maisacker) wurde keine brütende Vogelart<br />

festgestellt. Es handelt sich fast ausschließlich um Arten der Siedlungen und Gehölze,<br />

die im Randbereich des UG brüteten. Es wurde insgesamt keine nach der Roten Liste<br />

Niedersachsens als gefährdet eingestufte Art kartiert. Drei Arten stehen allerdings auf<br />

der Vorwarnliste der gefährdeten Arten (Star und die beiden Spatzenarten Haus- und<br />

Feldsperling).<br />

2 Niedersächsisches Landschaftsprogramm 1989<br />

Meisel, S (1959): Geografische Landesaufnahme Maßstab 1:200.000, naturräumliche Einheiten auf Blatt 70/71<br />

Cloppenburg / Lingen, Bundesanstalt für Landeskunde (Hrsg.)<br />

3 Faunistische Kartierungen für den Bebauungsplan Nr. 167 (Auwinkel II) in <strong>Damme</strong>, NWP Planungsgesellschaft<br />

2013; Untersuchung des Hirschkäfers (Lucanus cervus) in <strong>Damme</strong> (Bebauungsplan Nr. 167), A. Bellmann 2013


24<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

Bei den übrigen Arten handelt es sich fast ausschließlich um häufige und weit verbreitete<br />

Brutvögel der Gehölze und Siedlungen, die ihre Nester jedes Jahr neu bauen. Erwähnenswert<br />

ist eine kleine Dohlenkolonie mit ca. vier Brutpaaren, die in Baumhöhlen<br />

in mehreren Buchen am Nordrand des UG gebrütet haben. Häufigste Arten waren außerdem<br />

Amsel, Kohlmeise und Buchfink.<br />

An acht Terminen wurde eine Kartierung mit Fledermaus-Detektoren durchgeführt. Es<br />

wurden mind. 6 Arten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Hierbei handelt es sich<br />

überwiegend um die in Deutschland häufigsten Fledermausarten. <strong>Die</strong> genaue Artenzahl<br />

lässt sich nicht bestimmen, da fünf Kontakte der Gattung Myotis und ein Kontakt<br />

der Gattung Plecotus kartiert wurden, für die eine Artbestimmung nicht möglich war.<br />

<strong>Die</strong> Zwergfledermaus jagte vorwiegend im Norden des UG am Waldrand und auch in<br />

Bereichen mit lichterem Baumbestand. Außerdem wurde die Art über Straße Holte<br />

angetroffen. Auf der Freifläche war die Art ebenfalls relativ häufig vertreten. <strong>Die</strong> Kontakte<br />

des Abendseglers verteilten sich ebenfalls über Straße Holte und im Norden am<br />

Waldrand. Quartiere in den Bäumen am Waldrand wurden nicht festgestellt, die Individuen<br />

kamen aus Süden in das Gebiet eingeflogen. <strong>Die</strong> Breitflügelfledermaus wurde im<br />

UG vorwiegend auf der Straße Holte angetroffen. Eine regelmäßig genutzte Flugstraße<br />

oder Quartiere konnten nicht ausgemacht werden. Selten wurden die Rauhhautfledermaus,<br />

eine Langohrart und eine Myotisart festgestellt. Insgesamt war die Jagdaktivität<br />

im UG gering und nur wenige Individuen jagten gleichzeitig im Gebiet. Regelmäßig<br />

genutzte Flugstraßen oder Quartiere wurden nicht festgestellt.<br />

An allen Terminen wurde vorab bzw. hinterher eine Reptilienkartierung durchgeführt.<br />

Es wurden keine Reptilien im Gebiet festgestellt, somit wird davon ausgegangen, dass<br />

das Gebiet keine Bedeutung für Reptilien hat.<br />

Zur Kartierung des Hirschkäfers wurden fünf Geländebegehungen im Mai, Juni und Juli<br />

durchgeführt. Hierbei wurden alle Bäume und Baumstümpfe im Untersuchungsgebiet<br />

kontrolliert und nach Spuren des Hirschkäfers gesucht. Im Untersuchungsgebiet waren<br />

besonders die Eichen am Ostrand und die Buchenreihe am Nordrand des Gebietes<br />

beachtenswert. Ein Männchen des Hirschkäfers wurde an einer leicht anbrüchigen<br />

Eiche am Ostrand des Gebietes sitzend gefunden. Es ist davon auszugehen, dass sich<br />

das Tier auch im Gebiet entwickelt hat, da gerade die anbrüchige Eiche in wenigen<br />

Metern Abstand zur Fundstelle Entwicklungsmöglichkeiten bieten würde.<br />

Hinweise auf das Vorkommen des Eremiten gab es nicht.


25<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

• Biotoptypen, Pflanzen<br />

Bei der Ortsbegehung im Februar 2013 wurden folgende Biotoptypen festgestellt:<br />

Code Biotoptyp Ausprägung<br />

WLM<br />

HFM<br />

Bodensaurer Buchenwald<br />

des Tieflands<br />

Feldhecke mit Baumund<br />

Strauchschicht<br />

Nördlich an das Plangebiet angrenzend; Hauptbaumarten<br />

in diesem Bereich Buche und Eiche<br />

Das Plangebiet wird zum Holter Weg hin durch eine<br />

unterschiedlich breite Hecke begrenzt. <strong>Die</strong> Hecke<br />

steht an der Grenze des Ackerplateaus und bedeckt<br />

die gesamte Böschung zum Holter Weg hin.<br />

Hauptgehölzarten sind Ahorn (Bäume mit Stammdurchmesser<br />

bis zu 40 cm und Sträucher), Eiche (bis<br />

zu 30 cm), Buche (bis zu 30 cm), Kirsche (40 cm),<br />

Schwarzer Holunder, Pfaffenhütchen, Schlehe, Brombeere,<br />

Weiden.<br />

HN Naturnahes Feldgehölz Flächiger Bestand im nordöstlichen Plangebiet.<br />

Hauptbaumarten sind Buche und Eiche.<br />

HBA Baumreihe Das Plangebiet wird im Norden durch eine Baumreihe<br />

aus alten Buchen begrenzt. Sie weisen Stammdurchmesser<br />

bis zu 100 cm auf. <strong>Die</strong> Krone erstreckt sich<br />

über den Acker.<br />

HBE Baumgruppe Innerhalb der Feldhecke steht auf Höhe der Hausnummer<br />

3 eine Baumgruppe aus Ahorn (Stammdurchmesser<br />

ca. 70 cm) und Eiche (mehrstämmig).<br />

A Acker Das Plangebiet wird ansonsten landwirtschaftlich genutzt<br />

(Maisacker).<br />

GI Artenarmes Grünland In der östlichen Nachbarschaft liegt eine größere<br />

Grünlandfläche.<br />

GRT Trittrasen <strong>Die</strong> Zufahrt zum Acker ist als Grasweg ausgebildet.<br />

OEL<br />

Locker bebautes Einfamilienhausgebiet<br />

Das westlich benachbarte Baugebiet Auwinkel wurde<br />

diesem Biotoptyp zugeordnet. Kennzeichnend sind<br />

Rasenflächen und Schnitthecken, zum Plangebiet hin<br />

auch Böschungssicherungen aus unterschiedlichsten<br />

Materialien.<br />

ODL Ländlich geprägtes<br />

Dorfgebiet<br />

Östlich und nördlich des Plangebietes liegen Wohngrundstücke<br />

mit großen Gärten und Freiflächen. Als<br />

größere Gehölzbestände sind Obstwiesen vorhanden.<br />

OVS Straße Der Holter Weg wurde diesem Biotoptyp zugeordnet.


26<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

Bewertung des Landschaftsrahmenplans: Plangebiet mit Grundbedeutung, nördlich<br />

angrenzender Wald mit hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz<br />

• Biologische Vielfalt<br />

<strong>Die</strong> biologische Vielfalt des Plangebietes ist von der landwirtschaftlichen Nutzung und<br />

dem Biotopverbundpotential mit den angrenzenden Wald- und Gehölzflächen bestimmt.<br />

2.1.2 Boden<br />

Im Plangebiet ist Parabraunerde der Sandlössgebiete vorhanden. <strong>Die</strong> Bodenart ist<br />

lehmiger Sand. <strong>Die</strong> Ackerzahl beträgt 49 im südlichen Plangebiet und 44 im nördlichen<br />

Plangebiet.<br />

Bewertung des Landschaftsrahmenplans: Plangebiet mit hoher Bedeutung auf Grund<br />

der hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit<br />

2.1.3 Wasser<br />

<strong>Die</strong> Grundwasserneubildung liegt zwischen 50 und 150 mm/Jahr und ist damit eher<br />

gering.<br />

<strong>Die</strong> Basis des oberen Grundwasserstockwerks liegt zwischen 40 und 45 m ü. NN. Bei<br />

Geländehöhen zwischen 80 und 90 m liegt der Grundwasser-Flur-Abstand zwischen<br />

35 und 50 m.<br />

2.1.4 Klima/Luft<br />

Auf Grund der Darstellung im Flächennutzungsplan wird das Plangebiet bereits dem<br />

Siedlungsklima zugeordnet. Aktuell liegt es im Übergang vom Siedlungsklima (Wohngebiet<br />

Auwinkel), Waldklima (<strong>Damme</strong>r Berge) und Klima der gegliederten landwirtschaftlichen<br />

Landschaft.<br />

2.1.5 Landschaft<br />

Das Plangebiet ist durch seine Lage als (Rest-)Kuppe mit dem landschaftlichen Hintergrund<br />

des großen Laubwaldbestandes <strong>Damme</strong>r Berge gekennzeichnet. Bestimmend<br />

ist hier das Relief. Das südliche Plangebiet fällt zum Holter Weg hin steil ab (ca. 2 – 3<br />

m). Der Höhenunterschiede wird nach Norden hin geringer. Von hier erfolgt auch die<br />

Zufahrt für die landwirtschaftliche Nutzung. Vom Holter Weg, der durch die ansteigenden<br />

Hänge beiderseits wie ein Hohlweg wirkt, ist das Plangebiet nicht einsehbar, zumal<br />

die Böschung zum Plangebiet hin mit dichten Gehölzbeständen bewachsen ist.<br />

Durch das bereits vorhandene Baugebiet Auwinkel liegt eine deutliche Überformung<br />

vor.<br />

Bewertung des Landschaftsrahmenplans: Plangebiet mit mittlerer Bedeutung, nördlich<br />

angrenzender Wald mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben


27<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

2.1.6 Mensch<br />

Für die Betrachtung des Schutzgutes Mensch in der Bauleitplanung sind zum einen<br />

gesundheitliche Aspekte, vorwiegend Lärm und andere Immissionen, zum anderen<br />

regenerative Aspekte, wie Erholung, Freizeitfunktionen und Wohnqualität, von Bedeutung.<br />

4<br />

Gesundheitlich relevant sind Lärm-, Staub- (auch Bioaerosole) und Geruchsimmissionen.<br />

Hinweise auf Belastungen des Plangebietes liegen nicht vor.<br />

Nördlich des Plangebietes verläuft ein Wanderweg, der das Erholungsgebiet <strong>Damme</strong>r<br />

Berge erschließt.<br />

2.1.7 Kultur und Sachgüter<br />

Hinweise auf Kulturdenkmäler liegen nicht vor. Als Sachgut ist die landwirtschaftliche<br />

Nutzung einzustellen.<br />

2.1.8 Wechselbeziehungen<br />

Wechselwirkungen bestehen insofern, als die naturräumlichen Gegebenheiten, also die<br />

Ausprägungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, die Grundlagen für die<br />

Qualität als Lebensräume für Tiere und Pflanzen bilden. Weiterhin hatten oder haben<br />

sie Einfluss auf die historische Nutzung, die als Landschaft prägt, und auf die aktuelle<br />

Nutzbarkeit, ablesbar an Wohngebäuden, Gewerbebetrieben oder landwirtschaftlicher<br />

Nutzung, also dem heutigen Wirtschaftsraum.<br />

2.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die landwirtschaftliche Nutzung fortgeführt. <strong>Die</strong><br />

Umweltauswirkungen würden sich nicht ändern. Mit einer mittelfristigen Bebauung ist<br />

auf Grund der Vorbereitung im Flächennutzungsplan zu rechnen.<br />

2.3 Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung<br />

Im Folgenden werden die bei Realisierung der Planung zu erwartenden Auswirkungen<br />

auf die Umwelt prognostiziert. <strong>Die</strong> relevanten Schutzgüter und Belange ergeben sich<br />

aus § 1 (6) Nr.7 BauGB.<br />

2.3.1 Tiere und Pflanzen<br />

Landwirtschaftlicher Lebensraum entfällt. Gehölze werden in geringem Umfang entfernt.<br />

<strong>Die</strong> im Norden am Rand des Plangebietes stehenden Buchen werden ggf. beeinträchtigt.<br />

Das Biotopverbundpotential wird eingeschränkt – erhebliche Beeinträchtigung.<br />

4 Schrödter, W., Habemann-Nieße, K. Lehmberg, F.: Umweltbericht in der Bauleitplanung, Arbeitshilfe zu den Auswirkungen<br />

des EAG Bau 2004 auf die Aufstellung von Bauleitplänen, Niedersächsischer Städtetag (Hrsg.), Bonn 2004


28<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

2.3.2 Boden, Wasser, Klima/Luft<br />

<strong>Die</strong> Neuversiegelung von Grundflächen wird zulässig. Hierdurch gehen sämtliche Bodenfunktionen<br />

verloren – erhebliche Beeinträchtigung.<br />

<strong>Die</strong> Versickerungsrate wird verringert – auf Grund der geringen Grundwasserneubildung<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

Das lokale Klima wird überformt – auf Grund der benachbarten großen Waldflächen<br />

und landwirtschaftlichen Flächen keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

2.3.3 Landschaft<br />

Der Siedlungsbereich wird erweitert. <strong>Die</strong> landschaftsprägende Wirkung des Reliefs<br />

geht verloren.<br />

Auf Grund der Vorprägung durch das vorhandene Baugebiet – keine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

2.3.4 Mensch<br />

Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erkennen, Beeinträchtigungen der geplanten<br />

Wohnnutzung von außerhalb ebenfalls nicht.<br />

2.4 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

Zur Vermeidung versiegelungsbedingter Beeinträchtigungen darf die Grundflächenzahl<br />

nur um 0,25 % überschritten werden.<br />

Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (hier: Einschränkung des Biotopverbundpotentials)<br />

wird folgendes festgesetzt:<br />

Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist je 250 m² Grundstücksfläche mindestens<br />

ein standortgerechter Laubbaum zu pflanzen und zu erhalten. <strong>Die</strong> Gartenanlagen<br />

sind naturnah zu gestalten. Fensterlose Fassadenflächen sind mit standortgerechten<br />

Rankgewächsen zu begrünen.<br />

Zum Schutz des nördlich angrenzenden Waldes wird eine private Grünfläche E 1 festgesetzt.<br />

<strong>Die</strong> als zu erhalten festgesetzten Gehölze dürfen nicht beschädigt oder beseitigt<br />

werden. In der überlaubten Fläche (Kronenbereich) sind zum Schutz des Wurzelbereiches<br />

Aufschüttungen (auch Kompost), Pflasterungen und andere Bodenversiegelungen,<br />

Verdichtungen und sonstige Handlungen, die das Wurzelwerk oder die Wurzelversorgung<br />

beeinträchtigen können, unzulässig. Ausgenommen sind notwendige<br />

Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und fachgerechte Pflegemaßnahmen.<br />

Soweit sich dabei Eingriffe in den Wurzelbereich der Bäume nicht vermeiden<br />

lassen, ist der Baumerhalt durch baubegleitende, fachgerechte Schutz- und Pflegemaßnahmen<br />

sicherzustellen.<br />

Auf der privaten Grünfläche P 1 ist ein Waldsaum mit standortgerechten Gehölzarten<br />

zu entwickeln (s. Gehölzartenauswahl unten). <strong>Die</strong> Anpflanzungen sind dauerhaft zu<br />

erhalten, Ausfälle sind zu ersetzen.


29<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

Auf der privaten Grünfläche P 2 mit der Zweckbestimmung Gartenland ist die gärtnerische<br />

Nutzung zulässig.<br />

Auf der privaten Grünfläche P 3 sind die vorhandenen Gehölze zu erhalten. Ausfälle<br />

sind zu ersetzen.<br />

Bäume<br />

Sträucher<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn<br />

Carpinus betulus Hainbuche Cornus mas Hartriegel<br />

Prunus padus Traubenkirsche Corylus avellana Haselnuss<br />

Pyrus communis Holzbirne Euonymus europaeus Pfaffenhütchen<br />

Malus sylvestris Holzapfel Prunus spinosa Schlehe<br />

Rhamnus Frangula Faulbaum Rosa canina Hundsrose<br />

Salix caprea Salweide Salix aurita Öhrchenweide<br />

Sobus aucuparia Eberesche Sambucus nigra Schwarzer Holunder<br />

Viburnum opulus Wasserschneeball<br />

Durch die Gegenüberstellung der Wertigkeiten der Flächen vor und nach dem Eingriff<br />

wird die rechnerische Größe der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ermittelt.<br />

<strong>Die</strong> Bewertung beruht auf dem Modell des Landkreises Osnabrück.<br />

Bestand<br />

Biotoptypen Fläche (m²) Wertfaktor Flächenwert<br />

Acker A 13532 0,9 12178,8<br />

Grasweg GRT 210 1,2 252<br />

Buchen‐Baumreihe HBA 100 3,3 330<br />

Feldgehölz HN 2350 2,8 6580<br />

Gesamt 16192 19340,8<br />

Planung<br />

Festsetzung/Biotoptyp Fläche (m²) Wertfaktor Flächenwert<br />

Wohngebiet, GRZ 0,3 11590<br />

versiegelbar 37,50% 4346,25 0 0<br />

Restfläche 62,50% 7243,75 1,2 8692,5<br />

Verkehrsfläche 1423<br />

versiegelbar 80% 1138,4 0 0<br />

Restfläche 20% 284,6 0,8 227,68<br />

Private Grünfläche 3179<br />

P 1: Waldsaum 849 1,5 1273,5<br />

P 2: Gartenland 274 0,8 219,2<br />

P 3: Erhalt von Gehölzen/<br />

Buchen‐Baumreihe 100 3,3 330<br />

P 3: Erhalt von Gehölzen 1291 2,6 3356,6<br />

E 1 : Erhalt und Schutz der Buchen/<br />

Kronentraufbereich am Nordrand 188 1,5 282<br />

Feldgehölz/GLB 477 2,8 1335,6<br />

Gesamt 16192 15717,08<br />

<strong>Die</strong> Bilanzierung zeigt ein Defizit von 3.624 Werteinheiten auf.


30<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Das Baugebiet soll die begonnene bauliche Entwicklung ohne Bruch fortsetzen, andere<br />

Planungsmöglichkeiten wurden daher nicht betrachtet.<br />

3. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />

3.1 Verwendete Verfahren, Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />

Angaben, Maßnahmen zur Überwachung<br />

<strong>Die</strong> Bestandsaufnahme der Biotoptypen erfolgt gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen<br />

Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. 5 Zu Fledermäusen,<br />

Brutvögeln, Reptilien und dem Hirschkäfer wurden faunistische Untersuchen<br />

durchgeführt. 6 <strong>Die</strong> Bilanzierung orientiert sich am Bewertungsmodell des Landkreises<br />

Osnabrück 7 . Hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft werden der<br />

Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Vechta; der Landschaftsplan für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Damme</strong> und das Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS Kartenserver)<br />

ausgewertet.<br />

Auf Grundlage der durchgeführten Erfassungen sind nicht alle zukünftigen Auswirkungen<br />

der Planung auf Arten und natürliche Lebensräume im Sinne des § 19 Abs. 2 und<br />

3 BNatSchG sicher prognostizierbar. Es können nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung<br />

oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes der genannten Arten<br />

oder Lebensräume verursacht werden, deren Vorkommen im Einwirkungsbereich der<br />

Planung bisher nicht bekannt ist oder die sich künftig im Einwirkungsbereich der Planung<br />

ansiedeln bzw. entwickeln. Eine vollständige Freistellung nachteiliger Auswirkungen<br />

gemäß § 19 Abs. 1 BNatSchG kann deshalb planerisch und gutachterlich nicht<br />

gewährleistet werden.<br />

Gemäß § 4c BauGB haben die Kommunen erhebliche Umweltauswirkungen, die auf<br />

Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten können, zu überwachen (Monitoring).<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> wird 3 – 5 Jahre nach Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

die Fläche und die angrenzenden Bereiche begutachten. So können<br />

eventuelle unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen ermittelt und geeignete Maßnahmen<br />

zur Abhilfe ergriffen werden. Weiterhin wertet die <strong>Stadt</strong> Hinweise der zuständigen<br />

Behörden aus.<br />

5 Drachenfels, O. v.: Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,<br />

Küsten- und Naturschutz, Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen A/4, Stand März 2011<br />

6 Faunistische Kartierungen für den Bebauungsplan Nr. 167 (Auwinkel II) in <strong>Damme</strong>, NWP Planungsgesellschaft<br />

2013; Untersuchung des Hirschkäfers (Lucanus cervus) in <strong>Damme</strong> (Bebauungsplan Nr. 167), A. Bellmann 2013<br />

7 Landkreis Osnabrück: Das Osnabrücker Kompensationsmodell 2009; Arbeitshilfe zur Vorbereitung und Umsetzung<br />

der Eingriffsregelung


31<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

3.2 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> stellt den Bebauungsplan Nr. 167 auf, um die Siedlungsentwicklung<br />

Auwinkel (Wohngebiet) zu arrondieren. <strong>Die</strong>se Nutzung wurde durch die Darstellung<br />

von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan vorbereitet. Das Plangebiet liegt im<br />

Nordosten der Ortslage <strong>Damme</strong> und hat eine Größe von ca. 1,6 ha.<br />

Aktuell wird das Plangebiet landwirtschaftlich genutzt. Im Norden grenzt ein Waldgebiet<br />

der <strong>Damme</strong>r Berge (Landschaftsschutzgebiet, europäisches Schutzgebiet) an. Im<br />

Westen liegt das Wohngebiet Auwinkel, im Süden und Osten liegen landwirtschaftliche<br />

Flächen. Das Plangebiet wird im Osten von Gehölzen (Feldgehölz) eingerahmt. Sie<br />

stehen auf dem steilen Geländeabfall zum Hölter Weg.<br />

<strong>Die</strong> Untersuchungen zur Tierwelt ergaben, dass im Plangebiet und direkt angrenzend<br />

6 Fledermausarten vorkommen (keine Quartiere), 27 Vogelarten brüten und die Eichen<br />

am östlichen Rand (Auffahrt zum Acker) Lebensraum für den Hirschkäfer sind. Eidechsen/<br />

Schlangen wurden nicht gefunden. Eine besondere Bedeutung für die Tierwelt ist<br />

nicht gegeben.<br />

Erkenntnisse zur Verträglichkeit der Planung mit den Erhaltungszielen des europäischen<br />

Schutzgebietssystems liegen noch nicht vor. Es wird nicht von Beeinträchtigungen<br />

ausgegangen.<br />

<strong>Die</strong> erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung bestehen im geringfügigen<br />

Verlust von Gehölzen, in der Einschränkung des Biotopverbundpotentials und in der<br />

Neuversiegelung von Grundflächen.<br />

Als Maßnahmen zur Vermeidung sind der Schutz der am Nordrand des Plangebietes<br />

befindlichen Bäume, der Erhalt von Gehölzen und die naturnahe Gestaltung der Gärten<br />

und der Fassaden festgesetzt. Es verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen, die sich in<br />

einem Defizit von ca. 3.600 Werteinheiten ausdrücken.<br />

Zur Überwachung der Umweltauswirkungen wertet die <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> die Hinweise der<br />

zuständigen Behörden aus und führt eine protokollierte Ortsbegehung durch.


32<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong>: Bebauungsplan Nr. 167 II<br />

Teil II der Begründung: Umweltbericht<br />

ANHANG<br />

• Karte Bestand Natur und Landschaft<br />

• Faunistische Kartierungen für den Bebauungsplan Nr. 167 (Auwinkel II)<br />

in <strong>Damme</strong>, NWP Planungsgesellschaft 2013;<br />

• Untersuchung des Hirschkäfers (Lucanus cervus) in <strong>Damme</strong> (Bebauungsplan<br />

Nr. 167), A. Bellmann 2013


FAUNISTISCHE KARTIERUNGEN<br />

FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN 167 (AUWINKEL II) IN DAMME<br />

Ringeltaube<br />

Stand: 30.09.2013<br />

Bearbeiter:<br />

Dr. Hanjo Steinborn, Dipl.-Landschaftsökol.<br />

Planungsgesellschaft mbH<br />

Escherweg 1<br />

Postfach 3867<br />

Telefon 0441/97 174 0<br />

www.nwp-ol.de<br />

Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung<br />

26121 Oldenburg<br />

26028 Oldenburg<br />

Telefax 0441/97 174 73<br />

info@NWP-ol.de


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II)<br />

I<br />

INHALT<br />

1. Untersuchungsgebiet ___________________________________________________ 1<br />

2. Brutvögel ______________________________________________________________ 2<br />

2.1. Methode __________________________________________________________________ 2<br />

2.2. Ergebnisse _______________________________________________________________ 3<br />

2.3. Bewertung _______________________________________________________________ 4<br />

3. Fledermäuse ___________________________________________________________ 4<br />

3.1. Methode __________________________________________________________________ 4<br />

3.1.1. Detektorerfassung _______________________________________________________________ 5<br />

3.1.2. Horchkistenerfassung ____________________________________________________________ 7<br />

3.2. Ergebnisse _______________________________________________________________ 7<br />

3.3. Bewertung ______________________________________________________________ 11<br />

4. Reptilien ______________________________________________________________ 12<br />

4.1. Methode _________________________________________________________________ 12<br />

4.2. Ergebnisse und Bewertung _______________________________________________ 13<br />

5. Hinweise zum Artenschutz _____________________________________________ 13<br />

6. Literatur ______________________________________________________________ 14


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 1<br />

1. UNTERSUCHUNGSGEBIET<br />

Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt im Norden der <strong>Stadt</strong> <strong>Damme</strong> zwischen dem<br />

Wohngebiet „Auwinkel I“ und der Straße „Holte“ und umfasst das neu zu planende<br />

Wohngebiet „Auwinkel II“ zzgl. eines Puffers von ca. 20-50m (in Abhängigkeit der örtlichen<br />

Gegebenheiten (Vorbelastung, Wald, Baumreihen, etc.) (vgl. Abb. 1).<br />

Abb. 1: Untersuchungsgebiet rot umrandet (Grundlage: Open Street Maps (leicht verändert: Angepasst an<br />

die aktuelle Bewaldung).<br />

Im Norden des UG schließt sich das FFH-Gebiet <strong>Damme</strong>r Berge an, das durch einen<br />

Waldbestand unterschiedlichen Alters geprägt ist. Angrenzend an das UG ist die Buche die<br />

dominierende Baumart. <strong>Die</strong> zentrale Fläche des UG ist landwirtschaftlich genutzt (Mais).<br />

Westlich schließt sich das bestehende Baugebiet an und östlich eine Reihe Einzelhäuser<br />

entlang der Straße „Holte“.


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 2<br />

2. BRUTVÖGEL<br />

2.1. Methode<br />

Für die Beschreibung des Brutvogelbestandes wurden sieben Begehungen zwischen Anfang<br />

April und Mitte Juli vorgenommen (vgl. Tab. 1).<br />

Tab. 1: Termine und Witterung der Brutvogelerfassung 2013.<br />

Datum<br />

Witterung<br />

06.04.2013 1°C, 100% Wolken, Wind: NO 2<br />

17.04.2013 16°C, 50% Wolken, Wind: SW 3-4<br />

02.05.2013 8°C, 20% Wolken, Wind: NW 1<br />

14.05.2013 12°C, 60% Wolken, Wind: SW 2-3<br />

31.05.2013 16°C, 100% Wolken, Wind: SW 4<br />

12.06.2013 19°C, 100% Wolken, windstill<br />

17.07.2013 20°C, 0% Wolken, Wind: NE1 (Abendkartierung)<br />

Aufgrund der sehr langen Kälteperiode im Frühjahr 2013 wurden die Kartierdurchgänge in<br />

Anpassung an das Brutgeschehen zeitlich leicht geschoben.<br />

<strong>Die</strong> Kartierungen fanden i.d.R. frühmorgens beginnend mit Sonnenaufgang statt. Beim<br />

letzten Termin (17.07.) wurde eine Begehung in den Abend-/Nachtstunden durchgeführt, so<br />

dass dämmerungs- bzw. nachtaktive Vogelarten (Eulen (Bettelrufe), Wachteln etc.) erfasst<br />

werden konnten. Weitere Informationen zu nachtaktiven Arten konnten der<br />

Fledermauskartierung entnommen werden.<br />

Es wurden sämtliche Vögel mit territorialem oder brutbezogenem Verhalten (z.B. Balzflüge,<br />

Gesang, Nestbau, Fütterung) kartiert. <strong>Die</strong> Erfassung fand zu Fuß auf unterschiedlichen<br />

Wegen durch das UG statt.<br />

Für alle Brutvögel wurde nach der Methode der Revierkartierung vorgegangen (SÜDBECK et<br />

al. 2005). Besondere Berücksichtigung fanden Arten der Roten Liste der gefährdeten<br />

Brutvogelarten Deutschlands und Niedersachsens (KRÜGER & OLTMANNS 2007; SÜDBECK et<br />

al. 2007) sowie Arten, deren Nester regelmäßig und über mehrere Brutperioden auch durch<br />

andere Vogelarten genutzt werden können.<br />

Für die Einschätzung des Brutstatus wurde folgende Einteilung vorgenommen:<br />

<br />

<br />

<br />

Brutnachweis (Junge gesehen, Nest mit Eiern, Altvögel tragen Futter oder Kotballen,<br />

brütende Altvögel u.ä.),<br />

Brutverdacht (Balz-, Territorial-, Angst- oder Warnverhalten an mind. zwei Terminen),<br />

Brutzeitfeststellung (kein besonderes Verhalten, Feststellung aber in geeignetem<br />

Bruthabitat an einem der Termine).<br />

<strong>Die</strong> Bedeutung von Vogelbrutgebieten wird in Niedersachsen nach dem standardisierten<br />

Verfahren von WILMS et al. (1997) auf der Grundlage des Vorkommens von Rote-Liste-Arten<br />

ermittelt. Das Bewertungssystem ist für Flächen mit einer Größe zwischen 80 und 200 ha<br />

ausgelegt und damit für das vorliegende UG (ca. 2-3 ha) nicht anwendbar. <strong>Die</strong> Bewertung<br />

wird entsprechend verbal-argumentativ durchgeführt.


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 3<br />

2.2. Ergebnisse<br />

<strong>Die</strong> festgestellten Brutvogelarten werden in der folgenden Tabelle (Tab. 2) für die<br />

Untersuchungsfläche dargestellt. <strong>Die</strong> Tabelle gibt die Anzahl der Brutpaare für jede Art als<br />

Gesamtsumme im UG an. Zusätzlich ist der Gefährdungsgrad nach den Roten Listen in<br />

Deutschland und Niedersachsen (nach KRÜGER & OLTMANNS 2007; SÜDBECK et al. 2007)<br />

angegeben.<br />

Tab. 2:<br />

Artenliste der Brutvögel mit Brutpaarzahl und Gefährdungsstatus (KRÜGER & OLTMANNS<br />

2007; SÜDBECK et al. 2007) (BZF = Brutzeitfeststellung, einmalige Sichtung).<br />

Artname<br />

Brutpaare<br />

Gefährdung<br />

Tiefland West<br />

Gefährdung<br />

NDS<br />

Gefährdung<br />

BRD<br />

Amsel Turdus merula 2 keine keine keine<br />

Bachstelze Motacilla alba BZF keine keine keine<br />

Blaumeise Parus caeruleus 1 keine keine keine<br />

Buchfink Fringilla coelebs 3 keine keine keine<br />

Buntspecht Dendrocopos major BZF keine keine keine<br />

Dohle Coloeus monedula 4 keine keine keine<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis 1 keine keine keine<br />

Feldsperling Passer montanus 2 Vorwarnliste Vorwarnliste Vorwarnliste<br />

Fitis<br />

Phylloscopus<br />

trochilus<br />

2 keine keine keine<br />

Gartenbaumläufer<br />

Certhia<br />

brachydactyla<br />

1 keine keine keine<br />

Gimpel Pyrrhula pyrrhula 1 keine keine keine<br />

Goldammer Emberiza citrinella 1 keine keine keine<br />

Grünfink Carduelis chloris 2 keine keine keine<br />

Hausrotschwanz<br />

Phoenicurus<br />

ochruros<br />

1 keine keine keine<br />

Haussperling Passer domesticus 1 Vorwarnliste Vorwarnliste Vorwarnliste<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis 1 keine keine keine<br />

Jagdfasan Phasianus colchicus 1 nicht klassifiziert<br />

nicht<br />

klassifiziert<br />

nicht<br />

klassifiziert<br />

Kleiber Sitta europaea 1 keine keine keine<br />

Kohlmeise Parus major 3 keine keine keine<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 1 keine keine keine<br />

Ringeltaube Columba palumbus 2 keine keine keine<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 keine keine keine<br />

Singdrossel Turdus philomelos 1 keine keine keine<br />

Star Sturnus vulgaris 2 Vorwarnliste Vorwarnliste keine<br />

Stockente Anas platyrhynchos 1 keine keine keine<br />

Zaunkönig<br />

Troglodytes<br />

troglodytes<br />

2 keine keine keine<br />

Zilpzalp<br />

Phylloscopus<br />

collybita<br />

1 keine keine keine<br />

Es wurden insgesamt 27 Brutvogelarten mit 39 Revieren festgestellt. Auf der Freifläche<br />

(Maisacker) wurde keine brütende Vogelart festgestellt. Es handelt sich fast ausschließlich<br />

um Arten der Siedlungen und Gehölze, die im Randbereich des UG brüteten. Es wurde


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 4<br />

insgesamt keine nach der Roten Liste Niedersachsens als gefährdet eingestufte Art kartiert.<br />

Drei Arten stehen allerdings auf der Vorwarnliste der gefährdeten Arten (Star und die beiden<br />

Spatzenarten Haus- und Feldsperling).<br />

Bei den übrigen Arten handelt es sich fast ausschließlich um häufige und weit verbreitete<br />

Brutvögel der Gehölze und Siedlungen, die ihre Nester jedes Jahr neu bauen.<br />

Erwähnenswert ist eine kleine Dohlenkolonie mit ca. vier Brutpaaren, die in Baumhöhlen in<br />

mehreren Buchen am Nordrand des UG gebrütet haben. Häufigste Arten waren außerdem<br />

Amsel, Kohlmeise und Buchfink.<br />

2.3. Bewertung<br />

Bei der Bewertung des UG nach WILMS et al. (1997) ist die Anzahl der Rote-Liste-Arten<br />

(mind. gefährdet) wertgebend. Im UG kamen keine Rote-Liste-Arten vor. Da es sich bei der<br />

zu bebauenden Fläche um einen Maisacker handelt, auf dem keine Vögel brüteten, kann für<br />

die B-Planfläche von einer Bewertung unterhalb der lokalen Bedeutung für Brutvögel<br />

ausgegangen werden.<br />

3. FLEDERMÄUSE<br />

3.1. Methode<br />

Um zu überprüfen, ob in den Bäumen oder den Gebäuden am Randes B-Planes<br />

Fledermausquartiere vorhanden sind und welche Arten im UG jagen, wurden an acht<br />

Terminen (Tab. 3) eine Kartierung mit Fledermaus-Detektoren durchgeführt. <strong>Die</strong> Erfassung<br />

erfolgte zu Fuß durch das Untersuchungsgebiet (Detektorerfassung, Kap. 3.1.1.) und mit<br />

Hilfe von stationären Horchkisten (Horchkistenerfassung, Kap. 3.1.2.). <strong>Die</strong> Lage von<br />

Kartierstrecke und Horchkisten ist Abb. 2 zu entnehmen.<br />

Tab. 3: Termine und Witterung der Fledermauserfassung 2013.<br />

Datum Witterung Schwerpunkt<br />

17.04.2013 14°C, 50% Wolken, Wind: SW 2-3 Quartierkontrolle morgens<br />

14.05.2013 10°C, 60% Wolken, Wind: SW 0-2 Quartierkontrolle morgens<br />

04.06.2013 12°C, 75% Wolken, windstill Quartierkontrolle abends<br />

12.06.2013 16°C, 100% Wolken, windstill Quartierkontrolle morgens<br />

22.06.2013 14°C, 100% Wolken, Wind: SW 2 Quartierkontrolle abends<br />

17.07.2013 19°C, 0% Wolken, Wind: NE1 Quartierkontrolle abends<br />

05.08.2013 18°C, 30% Wolken, windstill Quartierkontrolle morgens<br />

05.09.2013 23°C, 0% Wolken, windstill Quartierkontrolle abends


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 5<br />

HK 1<br />

HK 2<br />

Quartierkontrolle abends<br />

Quartierkontrolle morgens<br />

Kartierstrecke<br />

Horchkistenstandort<br />

Abb. 2: Kartierstrecke, Lage der Quartierkontrollen und Standorte der Horchkisten.<br />

3.1.1. Detektorerfassung<br />

<strong>Die</strong> Kartierung begann im Falle einer Morgenkartierung ca. 3 h vor Sonnenaufgang, um<br />

zunächst die Jagdaktivitäten von Fledermäusen im UG festzustellen. Anschließend wurden<br />

zur Dämmerung durch die Feststellung von gerichteten Streckenflügen und des<br />

charakteristischen Schwärmverhaltens der Fledermäuse vor dem Einflug Hinweise bzw.<br />

Nachweise für Quartiere ermittelt. Im Falle einer Abendkartierung erfolgte zunächst eine<br />

Ausflugkontrolle ab Sonnenuntergang, an die sich die Kartierung der Jagdaktivitäten<br />

anschloss.<br />

Bei der Kartierung wurde das UG entlang der Baumhecken und Waldränder zu Fuß<br />

begangen (vgl. Abb. 2). <strong>Die</strong> Kartierung wurde mit Hilfe eines Ultraschall-Detektors D-240x


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 6<br />

(Mischer mit Zeitdehner) und Sichtbeobachtungen durchgeführt. Mit den Detektoren ist es<br />

möglich, die Ultraschallaute, die Fledermäuse zur Orientierung und zum Beutefang<br />

einsetzen, für menschliche Ohren hörbar zu machen. <strong>Die</strong> Artbestimmung erfolgte anhand<br />

der akustischen Charakteristika dieser Laute (nach AHLÈN 1990b; AHLÈN 1990a; LIMPENS &<br />

ROSCHEN 1995; BARATAUD 2000). Während der Kartierung wurde mit dem Detektor 240x<br />

möglichst jeder Fledermauskontakt sofort aufgezeichnet, um anschließend bereits direkt im<br />

Gelände die relevanten Hauptfrequenzen der Ultraschalllaute durch längeres Abhören<br />

herauszufinden. Zur Absicherung der Artbestimmung wurde in schwierigen Fällen am<br />

Computer anhand der zeitgedehnten Aufnahmen des Batloggers mit der Analyse-Software<br />

Batexplorer eine Überprüfung bzw. Absicherung der Artbestimmung durchgeführt – anhand<br />

von Vergleichsaufnahmen sowie nach Literaturangaben (SKIBA 2003).<br />

<strong>Die</strong> Verwendung von Detektoren bietet den Vorteil, mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand<br />

relativ schnell zu Aussagen über das Auftreten von Fledermäusen in Jagdgebieten, auf<br />

Flugstraßen oder in Quartieren zu gelangen. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass<br />

einige Arten, wie z.B. die Langohren, aufgrund der sehr geringen Lautstärke ihrer<br />

Ortungsrufe mit Detektoren nur auf sehr kurze Entfernung wahrgenommen werden können,<br />

so dass diese beiden Arten bei Detektorerfassungen in der Regel unterrepräsentiert sind.<br />

Bei einigen Arten der Gattung Myotis (z.B. Gr. und Kl. Bartfledermaus oder über Land<br />

jagende Wasserfledermäuse) ist eine Determination auf Artniveau mit Detektoren nicht<br />

möglich. Bei nur kurzen Kontakten ist es zudem schwierig bzw. nicht möglich, z.B. Fransenvon<br />

den beiden Bartfledermausarten zu unterscheiden, da sich die Ortungslaute nur in sehr<br />

geringem Maß unterscheiden. In solchen Fällen erfolgt die Bestimmung nur bis auf<br />

Gattungsniveau (hier Myotis). Zusätzliche Sichtbeobachtungen zum Jagdverhalten können<br />

hier bei längerer Verweildauer der Fledermaus hilfreich sein. Insgesamt jedoch lassen sich<br />

die meisten der in Norddeutschland vorkommenden Fledermausarten mit Detektoren gut<br />

erfassen (vgl. PETERSEN et al. 2004; RAHMEL et al. 2004).<br />

<strong>Die</strong> räumliche Reichweite der Registrierung ist abhängig von der Ruflautstärke der<br />

verschiedenen Arten und reicht beim Abendsegler bis ca. 150 m, bei der<br />

Breitflügelfledermaus bis ca. 90 m sowie bei Zwerg- und Rauhhautfledermaus bis ca. 40-60<br />

m. Vertreter der Gattung Myotis sind je nach Art jedoch oft nur 20-50 m weit hörbar (SKIBA<br />

2003).<br />

In der Auswertung (Karte und Tabellen) wurde aus Gründen der Nachvollziehbarkeit jeder<br />

einzelne Fledermauskontakt dargestellt. <strong>Die</strong>se können jedoch nicht unbedingt als jeweils<br />

verschiedene Individuen angesehen werden, da dies nicht feststellbar ist. Bei<br />

Fledermauskartierungen mit dem Detektor handelt es sich im Grunde um die Registrierung<br />

von Begegnungen mit Fledermäusen, unabhängig von der Anzahl der Individuen und der<br />

Bestandsgröße. <strong>Die</strong> Ermittlung absoluter Zahlen von Fledermäusen im Gelände ist mit<br />

dieser Methode nicht möglich. In der Karte ist entsprechend für die einzelnen Arten eine<br />

summarische Darstellung der Detektor-Kontakte in dem entsprechenden Zeitraum<br />

vorgenommen worden.


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 7<br />

3.1.2. Horchkistenerfassung<br />

Zusätzlich zu der Arbeit des Kartierers wurden an zwei Standorten auf der Freifläche Horchkisten<br />

im Gelände ausgebracht, um zu überprüfen, ob die entlang der Kartierstrecke festgestellten<br />

Fledermäuse auch über der Freifläche jagen (Horchkisten-Standorte siehe Abb. 2).<br />

Hierbei handelt es sich um automatische Registriergeräte bestehend aus einem Ciel<br />

CDP102 R3 Fledermausdetektor und einem digitalen Olympus-Diktiergerät (VN-713PC) zum<br />

Aufzeichnen der Rufe (Abb. 3). Neben den Rufen werden das Datum und der<br />

Aufnahmezeitpunkt gespeichert. Dadurch ist es möglich, die einzelnen Rufe einer Zeit in der<br />

Nacht zuzuordnen. <strong>Die</strong> Ciel CDP102 R3 Bat Detektoren lassen es zu, mit einer Horchkiste<br />

zwei Frequenzbereiche zu erfassen. <strong>Die</strong> Detektoren wurden hierbei auf 25 kHz und 40 kHz<br />

eingestellt. Eine sichere Bestimmung der Arten ist mit dieser Methode bei den Rufen der<br />

Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, der Breitflügelfledermaus und beim Abendsegler<br />

(Großer Abendsegler und Kleinabendsegler nicht getrennt) möglich. Eine Unterscheidung<br />

der Gattung Myotis ist nicht möglich.<br />

Abb. 3: Aufbau der Horchkiste.<br />

3.2. Ergebnisse<br />

Es wurden mind. 6 Arten im Untersuchungsgebiet festgestellt (Tab. 4). Hierbei handelt es<br />

sich überwiegend um die in Deutschland häufigsten Fledermausarten, die allerdings – wie<br />

alle Fledermausarten – aufgrund ihrer Nennung in Anhang IV der FFH-Richtlinie streng<br />

geschützt sind. <strong>Die</strong> genaue Artenzahl lässt sich nicht bestimmen, da fünf Kontakte der<br />

Gattung Myotis und ein Kontakt der Gattung Plecotus kartiert wurden, für die eine<br />

Artbestimmung nicht möglich war.


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 8<br />

Tab. 4: Im UG nachgewiesene Fledermausarten mit Gesamthäufigkeiten.<br />

Deutscher Artname<br />

Wissenschaftl.<br />

Artname<br />

Gefährdung<br />

Niedersachsen<br />

(Stand 1991,<br />

daher hier nur<br />

nachrichtlich<br />

erwähnt)<br />

Einstufung<br />

des<br />

Erhaltungszustandes<br />

2010<br />

(NLWKN)<br />

Gefährdung<br />

BRD<br />

Anzahl der<br />

Kontakte<br />

Detektor/<br />

Horchkiste<br />

Abendsegler Nyctalus noctula stark gefährdet günstig Vorwarnliste 10 18<br />

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus stark gefährdet unzureichend ungefährdet 9 2<br />

Braune / Graue<br />

Langohrfledermaus<br />

Plecotus auritus /<br />

Plecotus austriacus<br />

stark gefährdet /<br />

stark gefährdet<br />

unzureichend /<br />

unzureichend<br />

Vorwarnliste /<br />

stark gefährdet<br />

Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii stark gefährdet günstig ungefährdet 3<br />

Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus<br />

pipistrellus<br />

gefährdet<br />

RL Niedersachsen = Rote Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1993)<br />

RL BRD = Rote Liste Deutschland (BOYE et al. 1998)<br />

* Art mit Horchkisten kaum erfassbar.<br />

günstig und<br />

ungefährdet<br />

Gefährdung<br />

unbekannten<br />

Ausmaßes<br />

1 *<br />

18 25<br />

Rauhhautfledermaus Gr. Abendsegler Breitflügelfledermaus<br />

Zwergfledermaus Myotis spec. Langohrfledermaus<br />

Abb. 4: Ergebnisse der Detektorerfassung.


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 9<br />

Tab. 5: Ergebnisse der Horchkistenerfassung.<br />

HK 1 HK 2<br />

Datum<br />

BF AS Z RH Pip BF AS Z RH Pip<br />

17.4.<br />

14.5.<br />

4.6.<br />

12.6.<br />

22.6.<br />

17.7.<br />

5.8.<br />

5.9.<br />

Summe 1 2<br />

max/h 1 2<br />

Bemerkung<br />

Summe 2<br />

max/h 2<br />

Bemerkung<br />

Summe 2 4 1 3<br />

max/h 2 4 1 2<br />

Bemerkung<br />

Summe<br />

max/h<br />

Bemerkung<br />

Summe 2 3<br />

max/h 1 2<br />

Bemerkung<br />

Summe 3 5 3 6<br />

max/h 3 3 2 5<br />

Bemerkung<br />

Summe 1 2 1 1<br />

max/h 1 2 1 1<br />

Bemerkung<br />

Summe 2 1<br />

max/h 2 1<br />

Bemerkung<br />

BF AS Z RH Pip BF AS Z RH Pip<br />

Gesamtsumme 1 10 13 0 0 1 8 12 0 0<br />

Gesamt max/h 1 3 4 0 0 1 2 5 0 0<br />

AS = Abendsegler (hier Großer Abendsegler und Kleinabendsegler nicht unterschieden)<br />

BF = Breiflügelfledermaus<br />

Z = Zwergfledermaus<br />

RH = Rauhhautfledermaus<br />

Pip = Pipistrellus spec. (Rauhhaut- bzw. Zwergfledermaus)<br />

Summe = Summe der Kontakte des jew. Termins<br />

max x/h = Maximalzahl der Kontakte während einer Stunde


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 10<br />

<strong>Die</strong> im UG am häufigsten nachgewiesene Art war die Zwergfledermaus. <strong>Die</strong>se Art besiedelt<br />

vor allem Dörfer und Städte mit Parks und Gärten. Als Sommerquartiere dienen u. a. enge<br />

Spalten und Ritzen in Dachstühlen, Mauern, Wandverkleidungen oder hinter Fensterläden.<br />

<strong>Die</strong> Jagdflüge orientieren sich eng an dichten, strukturreichen Vegetationsformen,<br />

beispielsweise entlang von Waldrändern, Gewässern, Baumwipfeln und Hecken (PETERSEN<br />

et al. 2004). <strong>Die</strong> Zwergfledermaus jagte vorwiegend im Norden des UG am Waldrand und<br />

auch in Bereichen mit lichterem Baumbestand. Außerdem wurde die Art über Straße Holte<br />

angetroffen. Auf der Freifläche war die Art ebenfalls relativ häufig vertreten, wobei die<br />

Anzahl der Kontakte pro Stunde im Maximum bei lediglich fünf Kontakten lag.<br />

Der Große Abendsegler wurde als zweithäufigste Art im Untersuchungsgebiet festgestellt.<br />

Abendsegler suchen ihre Quartiere überwiegend in Wäldern und Parks. Sie bevorzugen<br />

dabei Laub- und Auwälder mit viel Alt- und Totholz. Als Quartiere werden gerne<br />

Spechthöhlen in Laubbäumen angenommen. <strong>Die</strong> Jagdgebiete befinden sich z.T. bis zu 10<br />

km entfernt vom Quartier im freien Luftraum über aufgelockerten Wäldern, Gewässern,<br />

Wiesen oder Parks. Während der Herbstbalz werden von den Männchen ab August Balzquartiere<br />

besetzt (PETERSEN et al. 2004). <strong>Die</strong> Art wurde mit lediglich kurzen Kontakten im<br />

UG festgestellt. <strong>Die</strong> Kontakte verteilten sich ebenfalls über Straße Holte und im Norden am<br />

Waldrand. Quartiere in den Bäumen am Waldrand wurden nicht festgestellt, die Individuen<br />

kamen aus Süden in das Gebiet eingeflogen, wie die Auswertung der Horchkisten ergab.<br />

Fast ebenso häufig im Gebiet allerdings kaum über der Freifläche wurde die<br />

Breitflügelfledermaus angetroffen. Sie kommt vor allem in Dörfern und Städten sowie in<br />

deren Randbereichen vor. Dort bezieht sie Spaltenquartiere vor allem in den Firstbereichen<br />

von Dachstühlen und hinter Fassadenverkleidungen. Als Jagdgebiete werden offene<br />

Flächen (oft beweidetes Grünland mit Hecken), Waldränder, Gewässerufer, Parks,<br />

Baumreihen und Straßenlaternen genutzt. Wie andere Fledermausarten nutzen sie oftmals<br />

bestimmte Flugstraßen, auf denen sie regelmäßig die Strecke zwischen Schlafplatz und<br />

Nahrungshabitat zurücklegen (PETERSEN et al. 2004). <strong>Die</strong> Art wurde im UG vorwiegend auf<br />

der Straße Holte angetroffen. Eine regelmäßig genutzte Flugstraße oder Quartiere konnten<br />

nicht ausgemacht werden.<br />

<strong>Die</strong> Rauhhautfledermaus zählt in Europa zu den weit wandernden Fledermausarten. <strong>Die</strong><br />

nordosteuropäischen Populationen ziehen zu einem großen Teil durch Deutschland und<br />

paaren sich oder überwintern hier. <strong>Die</strong> Art bevorzugt Baumhöhlen, Holzspalten und<br />

Stammrisse als Quartierstandort. Während des Herbstzuges besetzen die Männchen<br />

Paarungsquartiere, die von den Weibchen zum Übertagen aufgesucht werden (PETERSEN et<br />

al. 2004). <strong>Die</strong> Rauhhautfledermaus wurde nur an zwei Terminen im UG festgestellt, auf den<br />

Horchkisten wurde sie nicht registriert. <strong>Die</strong> Aktivitätsdichte war insgesamt gering, so dass<br />

keine Nachweise regelmäßig genutzter Jagdgebiete oder Flugstraßen gelangen. Quartiere<br />

wurden im UG ebenfalls nicht nachgewiesen.<br />

<strong>Die</strong> Schwesterarten Braunes / Graues Langohr sind mit dem Detektor nicht zu<br />

unterscheiden. Während das Braune Langohr in Deutschland insgesamt relativ häufig ist, ist<br />

das Graue Langohr deutlich seltener anzutreffen (PETERSEN et al. 2004). Das Braune<br />

Langohr nutzt hauptsächlich Bäume für die Sommerquartiere, aber es werden auch<br />

Gebäude aufgesucht. In Gebäuden wiederum findet das Graue Langohr fast ausschließlich<br />

Quartiermöglichkeiten. Langohren sind relativ standorttreu und bleiben das ganze Jahr über<br />

in der Region (PETERSEN et al. 2004).


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 11<br />

Insgesamt war die Jagdaktivität im UG gering und nur wenige Individuen jagten gleichzeitig<br />

im Gebiet. Regelmäßig genutzte Flugstraßen oder Quartiere wurden nicht festgestellt.<br />

3.3. Bewertung<br />

Aufgrund der starken Bestandsrückgänge fast aller Fledermausarten in Mitteleuropa seit der<br />

Mitte des letzten Jahrhunderts gilt die Artengruppe der Fledermäuse heute in hohem Maße<br />

als schutzbedürftig. <strong>Die</strong>s spiegelt sich in den Einstufungen aller Fledermausarten in den<br />

europäischen Richtlinien und Abkommen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, EUROBATS-<br />

Abkommen) sowie in den deutschen Naturschutzgesetzen wider. So werden alle in<br />

Deutschland vorkommenden Fledermausarten im Anhang IV der FFH-RL aufgeführt. Für die<br />

Arten dieses Anhangs müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. <strong>Die</strong>se<br />

Vorgabe wurde im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) derart umgesetzt, dass alle Arten<br />

des Anhangs IV der FFH-RL automatisch zu den streng geschützten Arten zählen, für die<br />

nach § 44 Abs. 1 BNatSchG spezielle Zugriffsverbote gelten.<br />

Für die Bewertung von Landschaftsausschnitten mit Hilfe fledermauskundlicher Daten gibt<br />

es bisher keine anerkannten Verfahren. Nachfolgend wird daher auf eine verbalargumentative<br />

Bewertung anhand von Artenspektrum, Individuenzahlen und<br />

Lebensraumfunktionen zurückgegriffen, anhand derer eine Einordnung auf einer dreistufigen<br />

Skala (geringe / mittlere / hohe Bedeutung) vorgenommen wird. Grundsätzlich ist bei der<br />

durchgeführten Erfassung zu berücksichtigen, dass die tatsächliche Anzahl der Tiere, die ein<br />

bestimmtes Jagdgebiet, ein Quartier oder eine Flugstraße im Laufe der Zeit nutzen, nicht<br />

genau feststellbar oder abschätzbar ist. Gegenüber den stichprobenartigen Beobachtungen<br />

kann die tatsächliche Zahl der Tiere die diese unterschiedlichen Teillebensräume nutzen,<br />

deutlich höher liegen. <strong>Die</strong>se generelle Unterschätzung der Fledermausanzahl wird bei der<br />

Zuweisung der Funktionsräume mittlerer und hoher Bedeutung berücksichtigt.<br />

Auf dieser Grundlage werden folgende Definitionen der Bewertung der Funktionsräume von<br />

geringer, allgemeiner und besonderer Bedeutung zugrunde gelegt (nach BACH,<br />

unveröffentlicht):<br />

Funktionsraum hoher Bedeutung<br />

• Quartiere aller Arten, gleich welcher Funktion.<br />

• Gebiete mit vermuteten oder nicht genau zu lokalisierenden Quartieren.<br />

• Alle essentiellen Habitate: regelmäßig genutzte Flugstraßen und Jagdgebiete von Arten mit<br />

besonders hohem Gefährdungsstatus.<br />

• Flugstraßen und Jagdgebiete mit hoher bis sehr hoher Aktivitätsdichte.<br />

Funktionsraum mittlere Bedeutung<br />

• Flugstraßen mit mittlerer Aktivitätsdichte oder wenigen Beobachtungen einer Art mit<br />

besonders hohem Gefährdungsstatus.<br />

• Jagdgebiete mit mittlerer Aktivitätsdichte oder wenigen Beobachtungen einer Art mit<br />

besonders hohem Gefährdungsstatus (s.o.).<br />

Funktionsraum geringer Bedeutung<br />

• Flugstraßen und Jagdgebiete mit geringer Aktivitätsdichte.


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 12<br />

Da Arten mit besonders hohem Gefährdungsstatus nur einmalig (Langohrfledermaus)<br />

festgestellt wurden, erfolgt die Bewertung anhand der Aktivitätsdichte. Nach den o. a.<br />

Definitionen ergibt sich für das UG eine geringe Bedeutung als Fledermauslebensraum.<br />

4. REPTILIEN<br />

4.1. Methode<br />

An allen Terminen (siehe Tab. 1 und Tab. 3) wurde vorab bzw. hinterher eine<br />

Reptilienkartierung durchgeführt. Dabei wurden insbesondere sonnenbeschienene Bereiche<br />

langsam aufgesucht und mit Fernglas abgescannt. Außerdem wurden am ersten Termin an<br />

zwei Stellen (Abb. 5) ca. 1m x 1m große Bleche ausgelegt, die den Sommer über vor Ort<br />

blieben. Solche Bleche werden von wechselwarmen Tieren zum Aufwärmen bevorzugt<br />

aufgesucht. <strong>Die</strong> Bleche wurden bei jedem Termin kontrolliert.<br />

Blech 1<br />

Blech 2<br />

Abb. 5: Lage der Reptilienbleche.


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 13<br />

4.2. Ergebnisse und Bewertung<br />

Es wurden keine Reptilien im Gebiet festgestellt, somit wird davon ausgegangen, dass das<br />

Gebiet keine Bedeutung für Reptilien hat.<br />

5. HINWEISE ZUM ARTENSCHUTZ<br />

Aufgrund der Ergebnisse der Kartierung kann davon ausgegangen werden, dass Reptilien<br />

und Fledermäuse von einer geänderten Flächennutzung nicht bzw. nur in geringem Maße<br />

betroffen sind. Reptilien wurden keine festgestellt und die meisten Fledermauskontakte<br />

wurden entlang der Straße Holte und am Waldrand kartiert, beides bleibt auch nach der<br />

Umsetzung der Planung erhalten.<br />

Bei den Brutvögeln handelt es sich überwiegend um Gehölzbrüter und<br />

Siedlungs(rand)bewohner. Auf der Freifläche wurde kein Brutvogel festgestellt.<br />

Bis auf den Jagdfasan können alle festgestellten Vogelarten auch in einem Siedlungsbereich<br />

nach Nahrung suchen und sind damit mitunter erfolgreicher als auf einem Maisacker. Der<br />

Jagdfasan ist eine in Deutschland importierte asiatische Vogelart, die von Jägern gehegt<br />

wird. Sie geht nicht in die (artenschutzrechtliche) Bewertung ein.<br />

<strong>Die</strong> im restlichen UG vorkommenden Brutvögel gelten als störungstolerant (vgl. GARNIEL et<br />

al. 2007), so dass Verdrängungen aufgrund von Störungen am Rande eines Wohngebietes<br />

für die Arten auch ohne Detailbetrachtung auszuschließen sind.<br />

Um jedoch Brutaufgaben durch Störungen aufgrund von Bautätigkeiten zu vermeiden, sollte<br />

ein Baubeginn (Baufeldfreimachung etc.) außerhalb der Brutzeit stattfinden.<br />

Unter der Voraussetzung, dass keine Gehölze gerodet werden, sind für die Artengruppen<br />

Vögel, Fledermäuse und Reptilien keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu<br />

erwarten.


Faunistische Kartierungen – <strong>Damme</strong>, B-Plan 167 (Auwinkel II) 14<br />

6. LITERATUR<br />

AHLÈN, L. (1990a): European bat sounds. Swedish Society for Conservation of Nature.<br />

AHLÈN, L. (1990b): Identification of bats in flight., Stockholm.<br />

BARATAUD, M. (2000): Fledermäuse. Buch und Doppel-CD. Musikverlag Edition Ample.<br />

BOYE, P., R. HUTTERER & H. BEHNKE (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia). In:<br />

Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 55, S. 33-39: Rote Liste<br />

gefährdeter Tiere Deutschlands, Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg.<br />

GARNIEL, A., W. D. DAUNICHT, U. MIERWALD & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm.<br />

Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von<br />

Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht. FuEVorhaben 02.237/2003/LR des<br />

Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und <strong>Stadt</strong>entwicklung. Bonn, Kiel, November<br />

2007, 273 Seiten.<br />

HECKENROTH, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten<br />

Säugetierarten - 1. Fassung vom 1.1.1991. In: Informationsdienst Naturschutz<br />

Niedersachsen 13 (6): 221-226.<br />

KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen<br />

gefährdeten Brutvögel. 7. Fassung, Stand 2007. Informationsdienst Naturschutz<br />

Niedersachsen 3/2007: 131-175.<br />

LIMPENS, H. J. G. A. & A. ROSCHEN (1995): Bestimmung der mitteleuropäischen<br />

Fledermausarten anhand ihrer Rufe. NABU-Projektgruppe "Fledermauserfassung<br />

Niedersachsen", mit Kassette.<br />

PETERSEN, B., G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004): Das<br />

europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten<br />

der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere., Bonn-Bad Godesberg.<br />

RAHMEL, U., L. BACH, R. L. BRINKMANN, H. & A. ROSCHEN (2004): Windenergieanlagen und<br />

Fledermäuse - Hinweise zur Erfassungsmethodik und zu planerischen Aspekten.<br />

Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: 265-272.<br />

SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben.<br />

SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C.<br />

SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands.<br />

Radolfzell.<br />

SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der<br />

Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung. Berichte Vogelschutz 44.<br />

WILMS, U., K. BEHM-BERKELMANN & H. HECKENROTH (1997): Verfahren zur Bewertung von<br />

Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. Vogelkundliche Berichte Niedersachsen 29:<br />

103-111.


________________________________________________________________<br />

Axel Bellmann Tel.: 0421 / 2576112<br />

Käferkundliche Gutachten<br />

Kirchlintelner Strasse 7 a<br />

D – 28325 Bremen<br />

e-mail: axelbellmann@t-online.de<br />

NWP Planungsgesellschaft mbH Bremen, 13.07.2013<br />

Escherweg 1<br />

26121 Oldenburg<br />

Betr.: Untersuchung des Hirschkäfers (Lucanus cervus) in <strong>Damme</strong> (Bebauungsplan<br />

Nr. 167) in 2013.<br />

Aufgabenstellung<br />

Bei dieser Untersuchung in <strong>Damme</strong>/Auwinkel soll das Vorkommen des Hirschkäfers<br />

geprüft werden. Da es sich um ein Gebiet mit alten Eichen und Buchen handelt und<br />

ein Vorkommen des Hirschkäfer wahrscheinlich ist, ergibt sich die Notwendigkeit<br />

einer Untersuchung dieser durch die FFH-Richtlinie streng geschützten Käferart.<br />

Fachliche Grundlagen<br />

<strong>Die</strong>se Stellungnahme beruht auf Geländebegehungen an denen alle Bäume im<br />

Untersuchungsgebiet kontrolliert wurden, sowie auf den Erfahrungen des Verfassers,<br />

der den Hirschkäfer seit über 20 Jahren (BELLMANN 2002) im Nordwestdeutschen<br />

Tiefland beobachtet und untersucht hat.<br />

Methoden<br />

Es wurden fünf Geländebegehungen im Mai, Juni und Juli durchgeführt. Hierbei<br />

wurden alle Bäume und Baumstümpfe im Untersuchungsgebiet (Abb. 5) kontrolliert<br />

und nach Spuren des Hirschkäfers gesucht. <strong>Die</strong> Untersuchungstage wurden<br />

aufgrund des kalten Frühjahres etwas abweichend von den vorgegebenen Terminen<br />

durchgeführt. Gerade in der kalten zweiten Maihälfte waren frisch geschlüpfte Tiere<br />

des Hirschkäfers nicht zu erwarten.<br />

Da der Hirschkäfer in <strong>Damme</strong> und Umgebung weit verbreitet ist, musste mit einer<br />

Besiedlung im Untersuchungsgebiet gerechnet werden. Eine Nachfrage beim<br />

zuständigen Fachmann vom NABU ergab tatsächlich auch einen alten Nachweis aus<br />

dem Bereich <strong>Damme</strong>/Auwinkel.<br />

1


Kurzbeschreibung der Art<br />

Hirschkäfer Lucanus cervus (LINNÉ, 1758)<br />

Der Hirschkäfer ist bis zu 8 cm groß (Abb. 1) und ist in weiten Teilen Europas<br />

verbreitet. Er lebt in alten Eichen- und Eichenmischwälder und Buchenwäldern mit<br />

einem entsprechenden Anteil an Totholz bzw. absterbenden dicken Bäumen, meist<br />

in südexponierter bzw. wärmebegünstigter Lage. Daneben besiedelt die Art auch alte<br />

Parkanlagen, Gärten und Obstplantagen sowie markante Einzelbäume. Hirschkäfer<br />

können zwar gut fliegen, sind aber ausgesprochen standortstreu und zeigen nur eine<br />

geringe Tendenz zur Ausbreitung.<br />

<strong>Die</strong> Käfer sitzen tagsüber an alten Eichen, werden in der Dämmerung aktiv und<br />

lecken austretende Baumsäfte. <strong>Die</strong> Larven der Hirschkäfer leben im Wurzelbereich<br />

der Bäume und können sich nur in stark von Pilzen zersetztem Holz entwickeln. Sie<br />

richten in Wald und Garten keinerlei Schaden an.<br />

Abb. 1: Hirschkäfer, Männchen<br />

Ergebnisse<br />

Das sichere Nachweisen einer Hirschkäfer-Population ist nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen möglich. Es gibt viele Faktoren, die ein eindeutiges Erkennen der<br />

Population verhindern bzw. erschweren.<br />

- <strong>Die</strong> Larven entwickeln sich unterirdisch im Wurzelbereich der Bäume und sind<br />

für eine Untersuchung meist nicht zugänglichen.<br />

- Gerade bei kurzfristigen Untersuchungen ist das Nachweisen, der in ihrem<br />

mehrjährigen Entwicklungszyklus stark schwankenden Art, sehr<br />

problematisch.<br />

Im Untersuchungsgebiet waren besonders die Eichen am Ostrand (Abb. 3) und die<br />

Buchenreihe (Abb. 2) am Nordrand des Gebietes beachtenswert. <strong>Die</strong> untersuchten<br />

Bäume wiesen allerdings bis auf wenige Ausnahmen kaum größere Totholzbereiche<br />

auf.<br />

Bei einer Kontrolle der Bäume im Untersuchungsgebiet wurde am 19.06.2013 ein<br />

Männchen des Hirschkäfers an einer Eiche sitzend gefunden. Es handelt sich bei<br />

dem Fundort um zwei Einzelbäume am Ostrand des Gebietes, von denen eine Eiche<br />

bereits leicht anbrüchig ist. Weitere Tiere, Schlupflöcher oder sonstige Spuren des<br />

Hirschkäfers konnten im Gebiet nicht nachgewiesen werden. Aufgrund dieses<br />

Einzelfundes kann keine exakte Aussage zur Bestandsgröße gegeben werden. Man<br />

kann aber davon ausgehen, dass sich das Tier auch im Gebiet entwickelt hat, da<br />

2


gerade die anbrüchige Eiche (Abb. 3) in wenigen Metern Abstand zur Fundstelle<br />

Entwicklungsmöglichkeiten bieten würde.<br />

Bei den Baumstümpfen, die sich in den Hecken am östlichen Rand befinden, handelt<br />

es sich um Nadelbäume oder sehr junge Bäume, die für eine Besiedlung durch den<br />

Hirschkäfer nicht geeignet sind.<br />

Abb. 2: Buchenreihe am Nordrand.<br />

Abb. 3: Eiche am Ostrand.<br />

Abb. 4: Hirschkäfer am Fundort.<br />

3


Abb. 5: Untersuchungsgebiet mit Hirschkäferfundort (roter Punkt).<br />

Abschließende Bewertung<br />

<strong>Die</strong> geplanten Baumaßnahmen im geplanten Baugebiet <strong>Damme</strong>/Auwinkel sollten<br />

möglichst Baumschonend durchgeführt werden. Auf dem jetzigen Acker ist eine<br />

Bebauung aus Sicht des Hirschkäferschutzes kein Problem. <strong>Die</strong> Gehölzreihen und<br />

ein ausreichend großer Pufferstreifen sollten aber auf jeden Fall erhalten bleiben,<br />

zumindest im kompletten nördlichen und östlichen Bereich. Der Fund eines<br />

Hirschkäfers in diesem Abschnitt spricht für eine Population im nordöstlichen Teil des<br />

Untersuchungsgebietes, der hier u.a. auch ein paar Eichen aufweist. Sicher ist das<br />

nur ein kleiner Teil der Hirschkäferpopulation, die vermutlich im nördlich<br />

angrenzenden Wald weitere Vorkommen hat.<br />

Gefällte Bäume oder Baumteile – sofern diese anfallen – könnten als Ausgleich an<br />

anderer sonnenexponierter Stelle gelagert werden, wo sie als Lebensgrundlage für<br />

viele seltene und gefährdete Tierarten zur Verfügung stehen würden.<br />

Der Schutz der Eichen und Buchen ist dringend zu empfehlen.<br />

Literatur<br />

BELLMANN, A. (2002): <strong>Die</strong> Trogidae, Scarabaeidae und Lucanidae des Weser-Ems-<br />

Gebietes (Coleoptera). – Drosera (Oldenburg) ’02 1/2, 109-128.<br />

4

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